Antimuslimischer Rassismus politischer Eliten in deutschsprachigen Diskursen


Dossier / Travail de Séminaire, 2012

29 Pages, Note: 1,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Antimuslimischer Rassismus

3. „Alarmsignale ernst nehmen!“ - Zwischenruf von Dr. Johannes Kandel
3.1 Korpusauswahl und Autor
3.2 Korpusanalyse
3.2.1 Gesammelte Ersteindrücke
3.2.2 Eigenanalyse des ausgewählten Diskursfragments

4. Resümee

Anhang

Bibliographie

1. Einleitung

“The Special Rapporteur [on contemporary forms of racism, racial discrimination, xenophobia and related intolerance, Githu Muigai; P.S.] […] noted with concern that discrimination against Muslims increased substantially after 11 September 2001, with widespread stigmatization associating Muslims and terrorism. This directly affects Muslims in many aspects of their life, including the school system and the workplace.”1

Was der zitierte Bericht des UN-Sonderberichterstatters für Rassismus bereits prägnant ausweist, soll in dieser Arbeit tentativ nachvollzogen werden. Im Kern geht es um die Auseinandersetzung mit dem Phänomen des Äantimuslimischen Rassismus“ in den Integrations- bzw. den Islamdebatten2. Genauer gesagt interessiere ich mich insbesondere für die Ausprägung und Bedeutung antimuslimischer Rassismen von Eliten in deutschsprachigen Diskursen. Um hierfür nicht lediglich den Stand subjektiv erwählter Literatur zu dem Thema zu referieren, möchte ich dazu ein Diskursfragment aus den genannten Debatten selbst einer beispielhaften Diskursanalyse unterziehen.

Unter den Elitebegriff sollen hier gerade diejenigen Personen gezählt werden, die sich durch eine Zugehörigkeit zu einer Gruppe von Menschen auszeichnen, die im öffentlichen Diskurs eine richtungsweisende, eine vergleichsweise viel beachtete und daher gesamtgesellschaftlich auch besonders verantwortungsvolle Rolle einnehmen. Dieser Elitenbegriff verweist dabei ausdrücklich nicht auf eine wie auch immer geartete besondere Befähigung oder Qualifikation, sondern lediglich auf eine dominante bzw. hegemoniale Stellung im Diskurs.

Um eine gewisse Transparenz zu gewährleisten, sind zunächst einige Bemerkungen zum Entstehungshintergrund der Arbeit und den zugrunde liegenden Motiven zu machen. Ausgangspunkt meiner kritischen Auseinandersetzung mit antimuslimischem Rassismus ist mein Mitwirken im Arbeitskreis ÄMigration & Gesellschaft“ (AK) der Stipendiat*innen in der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES). Zum Gründungstreffen im März 2011 war auch ein Vertreter der FES, Dr. Johannes Kandel, eingeladen, der in seinen Ausführungen das Thema ÄUmgang mit politischem Islam und Islamismus“ fokussierte. Seit 1999 war Dr. Kandel Leiter des Referats Berliner Akademiegespräche/ Interkultureller Dialog der FES in Berlin und schien daher interessant zu sein für einen Impuls seitens der Stiftung bei der Gründungsveranstaltung des stipendiatischen AK. Im Nachgang mehrten sich jedoch kritische Stimmen innerhalb des AK zu den von Kandel getätigten Aussagen, woraufhin eine intensivere Auseinandersetzung mit seinen Positionen zum Islam und zu Muslim*innen, speziell in Deutschland, ihren Anfang nahm. Diese Arbeit verstehe ich daher nicht nur als wissenschaftliche Leistung im Rahmen meines Masterstudiums, sondern auch als Beitrag zu dieser Äinternen“ AK-Debatte innerhalb der Stipendiatenschaft der FES.

Im nachfolgenden 2. Kapitel gilt es, zunächst die Frage danach zu klären, was unter der Bezeichnung Äantimuslimischer Rassismus“ zu verstehen und warum gerade diese Begrifflichkeit für die Arbeit gewählt worden ist. Anschließend folgt in Kapitel 3 die Analyse eines Zwischenrufs von Dr. Kandel mit dem Titel ÄAlarmsignale ernst nehmen!“, der hier als Beitrag eines Elitezugehörigen zu den deutschsprachigen Integrations- bzw. Islamdebatten beispielhaft und vor dem Hintergrund der erwähnten Diskussionen im AK Migration & Gesellschaft von mir ausgewählt wurde. Abschließend sollen die Befunde prägnant resümiert werden.

2. Antimuslimischer Rassismus

Zur Klärung der Bezeichnung Äantimuslimischer Rassismus“ beziehe ich mich vordergründig auf einen Kommentar von Yasemin Shooman mit dem Titel ÄIslamophobie, antimuslimischer Rassismus oder Muslimfeindlichkeit?“ aus dem Jahr 2011. Dort diskutiert die Doktorandin am Zentrum für Antisemitismusforschung der TU Berlin eine entsprechende Begriffsdebatte der Arbeitsgruppe ÄPräventionsarbeit mit Jugendlichen“ (AG) der Deutschen Islam Konferenz (DIK). In dem Zwischenbericht der AG der DIK, auf den sich Shooman bezieht, werden auf der Suche nach einem Oberbegriff für das ÄGesamtsyndrom [sic!]“3 verschiedene Termini gegenübergestellt, darunter neben den genannten: ÄIslamfeindlichkeit“, Äanti-muslimische Ressentiments“ und Äanti-muslimischer Hass“. In ihren Schlussfolgerungen spricht sich die AG für den Arbeitsbegriff der ÄMuslimfeindlichkeit“ aus.4 Hinsichtlich der im Gegensatz dazu in dieser Arbeit gewählten Benennung heißt es im Zwischenbericht:

ÄDer Begriff des ‚anti-muslimischen Rassismus‘ hat den Vorteil, von vornherein klar zu stellen, dass die damit verbundene Problemanzeige sich nicht auf eine Religion als solche, sondern auf konkrete Menschen bezieht (nämlich Muslime oder auch Menschen, die für Muslime gehalten werden). Seine Bekämpfung fällt unzweifelhaft in den genuinen Aufgabenbereich des säkularen Rechtsstaats, der auch völkerrechtlich dazu verpflichtet ist, gegen alle Formen von Rassismus in der Gesellschaft vorzugehen. Dass im Falle des Islams in aller Regel keine ‚biologistischen‘

Gesichtspunkte eingebracht werden, ist kein Argument gegen die Verwendung des Rassismusbegriffs. Denn rassistische Ausgrenzung kann sich auch auf angebliche oder tatsächliche ‚kulturelle‘ Differenzen stützen, wenn daraus gleichsam eine Mauer zwischen ‚dem Eigenen‘ und ‚dem Fremden‘ wird. Das Konzept des ‚anti­muslimischen Rassismus‘ lässt sich allerdings nur für die ‚harten Varianten‘ entsprechender Negativ-Einstellungen verwenden. Ein inflationärer Gebrauch dieses Wortes würde nicht nur zu einer hoffnungslosen Polarisierung der öffentlichen Debatte führen, sondern wäre auch in der Sache unangemessen. Viele Menschen, die vielleicht ein diffuses Unbehagen gegenüber Muslimen verspüren, würden es sicherlich als ungerecht empfinden, wenn man sie von vornherein in die Nähe des Rassismus stellt.”5

Die Befürchtung einer ÄPolarisierung“ scheint nachvollziehbar, dieser jedoch Hoffnungslosigkeit zu unterstellen und damit per se jede Aussicht auf eine positive Entwicklung zu nehmen, kann allerdings als höchst spekulativ bewertet werden. Shooman (2011) ergänzt:

ÄDass jemand, der sich einer rassistischen Argumentationsweise bedient, es als Zumutung empfinden könnte, wenn man dies als rassistisch bezeichnet, taugt kaum als Kriterium für oder gegen die Verwendung des Begriffs.“6

Insgesamt hält Shooman (2011) die Begründung der AG in diesem Fall für wenig überzeugend. Gerade auch die Annahme, Ädass wir alle in rassistische Diskurse verstrickt sind“7, weist darauf hin, dass die Wahl einer ausweichenden Bezeichnung aus Rücksicht auf mögliche Ungerechtigkeitsempfindungen mit dazu beiträgt, die strukturellen und historischen Bedingungen des Problems sowie die relevant werdenden Machtasymmetrien zu verschleiern.8

Ohne alle Aspekte der Überlegungen Shoomans (2011) hier aufgreifen zu können, sollen die wesentlichen in nachstehender Tabelle zu den primär von ihr diskutierten Begrifflichkeiten zusammengefasst werden:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Shooman (2011).

Aus der Tabelle lässt sich bereits ableiten, dass es bei der Bezeichnung des fokussierten Phänomens als Äantimuslimischer Rassismus“ um die deutliche Explikation gesamtgesellschaftlicher Strukturen und Machtasymmetrien geht, und nicht etwa nur um individuelle Empfindungen von Muslim*innen bzw. dafür-Gehaltenen oder allein die Religion. Die Kennzeichnung als Rassismus bezieht sich dabei nicht allein auf extreme Positionen und ist auch nicht mit Rechtsextremismus zu verwechseln. Vielmehr wird damit auf eine Alltagsdimension rassistischer Praxen verwiesen, die auch ohne schlechte Intentionen gesamtgesellschaftlich wirksam sind und etwa Zugehörigkeiten bzw. Nichtzugehörigkeiten regeln. Zudem impliziert das Konzept der Rassifizierung9 den Konstruktionscharakter antimuslimischer Zuschreibungen. Bei der Verwendung entsprechender Bezeichnungen ist auch darauf achtzugeben, dass nicht der Eindruck erweckt wird, es handle sich bei den rassistischen Praxen um ein pathologisches Problem, wie dies im Falle der Begriffe ÄIslamophobie“ oder ÄGesamtsyndrom“ (s.o.) vermutet werden kann.10

Petra Follmar-Otto vom Deutschen Institut für Menschenrechte hat die Charakteristika des Rassismus-Begriffs in einem Interview mit dem Deutschlandradio meines Erachtens noch einmal treffend zusammengefasst:

“Also ganz zentral ist bei Rassismus ja, dass Menschen bestimmte Eigenschaften zugeschrieben werden, die zum Teil an äußere Merkmale wie Hautfarbe oder an Religionszugehörigkeit oder Zugehörigkeit zu wahrgenommenen Kulturen angeknüpft werden, und dass die Menschen dann als Gruppe mit quasi unentrinnbaren Eigenschaften, abwertenden Eigenschaften versehen werden, und dass diese Zuschreibung passiert in einem Machtverhältnis, dass es nämlich eine Zuschreibung ist, die erfolgt von einer Gruppe, die eine gesellschaftliche Dominanzposition hat, und die quasi auch einen sozialen Diskurs formen kann, der all diese Bilder und Stereotypten dann wieder wiederholt.“11

Im Übrigen empfiehlt auch der UN-Sonderberichterstatter für Rassismus, Githu Muigai, das deutsche Rassismus-Konzept definitorisch zu öffnen:

ÄThe concept of racism both in the legislative framework and in practice be expanded beyond a focus on right-wing extremism and towards a comprehensive understanding of racism, racial discrimination, xenophobia and related intolerance, in line with the International Convention on the Elimination of All Forms of Racial Discrimination;“12

Für die Zwecke dieser Arbeit schließe ich mich den angeführten Beiträgen Shoomans, Muigais sowie Follmar-Ottos an und schränke die durch die AG der DIK angeführten Beweggründe gegen die Bezeichnung Äantimuslimischer Rassismus“, wie oben ausgeführt, ein. Mit dem Bewusstsein um das Polarisierungspotenzial dieser Bezeichnung13 weise ich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass mit der Zuschreibung rassistischer Praxen nicht auch per se böswillige Intentionalität oder individuelle Alleinschuld unterstellt werden. Auch geht es nicht darum, Menschen öffentlich wirksam als Rassist*innen zu denunzieren. Vielmehr sollte jeder Mensch das hier nur angedeutete Konzept strukturell verankerten Rassismus als eine Art Reflexionsschleife kritisch mitlaufen lassen, bei Denkund Interpretationsprozessen sowie beim Handeln, um rassistische Mechanismen aufspüren und selbstreflexiv hinterfragen zu können. Es geht nicht darum, Menschen als Rassist*innen zu entlarven, sondern alltägliche Rassismen samt ihrer Funktionsweisen und Wirkungen bewusst und einem Reflexionsprozess zugänglich zu machen.

[...]


1 UN General Assembly 2010: 15.

2 Die genannten Debatten lassen sich als Diskurse ob ihrer mannigfachen Verflochtenheit kaum analytisch ausreichend klar voneinander trennen, weshalb sie hier auch im Plural ausgewiesen sein sollen.

3 DIK 2011: 3.

4 DIK 2011: 4.

5 DIK 2011: 3 f.

6 Shooman 2011.

7 Shooman 2011.

8 Vgl. auch Deutschlandradio 2012.

9 Shooman 2011 merkt hierzu an: ÄAusgehend von der Erkenntnis, dass es zwar keine biologischen menschlichen ‚Rassen‘ gibt, diese jedoch wirkmächtige soziale und politische Konstrukte darstellen, wird in der Rassismusforschung unter dem Begriff ‚racialisation‘ (dt. Rassifizierung) der Prozess verstanden, im Zuge dessen aus einer dominanten gesellschaftlichen Position heraus bestimmte Gruppen als natürliche Gruppen konstruiert, mit kollektiven Zuschreibungen versehen und in binärer Anordnung zur Eigengruppe positioniert werden.“

10 Shooman 2011.

11 Deutschlandradio 2012.

12 UN General Assembly 2010: 19.

13 Ich verweise hier nur auf aktuelle Diskussionen um Äinstitutionellen Rassismus“ im niedersächsischen

Landtag (siehe Artikel ÄDu sollst nicht ‚Rassismus‘ sagen“ der taz vom 20.06.2012 [www.taz.de/Streit-im- niedersaechsischen-Landtag/!95743/; Zugriff am 22.06.2012]).

Fin de l'extrait de 29 pages

Résumé des informations

Titre
Antimuslimischer Rassismus politischer Eliten in deutschsprachigen Diskursen
Université
University of Osnabrück  (Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien)
Cours
Migration, Integration, sozialer Wandel und Konflikt II
Note
1,0
Auteur
Année
2012
Pages
29
N° de catalogue
V304735
ISBN (ebook)
9783668030848
ISBN (Livre)
9783668030855
Taille d'un fichier
1030 KB
Langue
allemand
Mots clés
Rassismus, Islam, Antimuslimischer Rassismus, Muslime, Deutschland, Eliten, Diskursanalyse, SPD
Citation du texte
Philipp Vorwergk (vorm. Ströhle) (Auteur), 2012, Antimuslimischer Rassismus politischer Eliten in deutschsprachigen Diskursen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/304735

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