In dieser Arbeit soll zunächst die Anwendung des § 173 AO genauer untersucht werden, bevor einige ausgewählte Problemfelder des § 173 AO erläutert und analysiert werden. Thema hierbei sind das nachträgliche Bekanntwerden neuer Tatsachen und Beweismittel und die Pflichtverletzungen der Finanzbehörde und des Steuerpflichtigen.
Weiterhin wird untersucht, welche Verpflichtung der steuerliche Berater bei der Erklärungspflicht des Steuerpflichtigen eingeht. Abrundend wird die Bedeutung der Außenprüfung bei der Anwendung des § 173 AO eine Rolle spielen, bei der die Durchbrechung der Änderungssperre thematisiert wird.
Inhaltsverzeichnis
1. Umfang der Korrekturvorschriften für Steuerbescheide und der ihnen gleichgestellten Bescheide
2. Die Bedeutung des § 173 AO und sachlicher Geltungsbereich
3. Erläuterung ausgewählter Problemfelder in Verbindung mit dem § 173 AO
3.1 Die Problematik des nachträglichen Bekanntwerdens
3.2 Die Bedeutung der Ermittlungs- und Erklärungspflicht der Finanzbehörde und des Steuerpflichtigen und die Beweislast
3.3 Die Bedeutung der Außenprüfung bei der Änderung oder Aufhebung im Sinne des § 173 AO
4. Zusammenfassende Würdigung
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht kritisch die Anwendung von § 173 AO zur Korrektur bestandskräftiger Steuerbescheide bei nachträglich bekannt gewordenen Tatsachen oder Beweismitteln, wobei ein besonderer Fokus auf dem Spannungsfeld zwischen Rechtssicherheit und materieller Steuergerechtigkeit liegt.
- Rechtliche Grundlagen der Korrekturvorschriften gemäß § 173 AO
- Herausforderungen beim nachträglichen Bekanntwerden von Tatsachen
- Einfluss von Pflichtverletzungen durch Finanzbehörde und Steuerpflichtige
- Rolle von Treu und Glauben bei der Änderungssperre
- Bedeutung von Außenprüfungen für die Bestandskraft von Steuerbescheiden
Auszug aus dem Buch
3.1 Die Problematik des nachträglichen Bekanntwerdens
Der Rechtfertigungsgrund zur Durchbrechung der Bestandskraft und somit zur Änderung von Steuerbescheiden nach § 173 AO liegt darin, dass diese Tatsachen oder Beweismittel im Vergleich zu anderen Korrekturvorschriften nachträglich bekannt geworden sein müssen.24 Zusätzlich muss bei einer Aufhebung oder Änderung sichergestellt sein, dass die nachträglich bekanntgewordenen Tatsachen oder Beweismittel rechtserheblich sind. Das heißt, dass das Finanzamt auch schon bei der ursprünglichen Veranlagung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu einer höheren oder niedrigeren Steuer gelangt wäre.25
An § 175 AO ist ersichtlich, dass Tatsachen oder Beweismittel nicht immer im Zeitpunkt der Veranlagung vorgelegen oder schon existiert haben müssen. Während für die Anwendung des § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO der rechtserhebliche Korrekturgrund nachträglich entstanden sein muss, ist für die Anwendung des § 173 AO, wie oben bereits genannt, Voraussetzung, dass der Korrekturgrund zum maßgeblichen Zeitpunkt vorgelegen haben muss.26
Hierbei drängen sich nun zwei Problemstellungen auf. Zum Einen, wem die Tatsache oder das Beweismittel nachträglich als Korrekturgrund bekannt werden muss und zum Anderen, welches der maßgebliche Zeitpunkt ist, zu dem der Korrekturgrund vorgelegen haben muss. Das Gesetz definiert nicht, wem die Tatsache oder das Beweismittel bekannt gegeben sein muss. Jedoch kann dies nach herrschender Meinung nicht der Steuerpflichtige sein, sondern nur die Finanzbehörde. Die Finanzbehörde hat nicht nur die Ermittlungspflicht sowie die Pflicht zur Steuerfestsetzung, sie hebt auch den Steuerbescheid auf und ändert diesen gegebenenfalls.27 Die Auffassung des BFH28 geht dahin, dass dem Steuerpflichtigen vor Erlass des Steuerbescheids oder eines gleichgestellten Bescheids die Tatsachen oder Beweismittel bekannt waren, diese aber lediglich nicht als solche erkannt wurden.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Umfang der Korrekturvorschriften für Steuerbescheide und der ihnen gleichgestellten Bescheide: Dieses Kapitel erläutert die gesetzliche Bindung der Finanzverwaltung und die Einführung von § 173 AO als notwendiges Korrektiv im Massenverfahren zur Durchbrechung der Bestandskraft.
2. Die Bedeutung des § 173 AO und sachlicher Geltungsbereich: Hier wird die historische Entwicklung von der RAO zum heutigen § 173 AO nachgezeichnet und klargestellt, dass die Norm eine punktuelle Änderung von Steuerbescheiden bei neuen Tatsachen oder Beweismitteln ermöglicht.
3. Erläuterung ausgewählter Problemfelder in Verbindung mit dem § 173 AO: Dieses Kapitel analysiert tiefgreifend die Anwendungsbereiche, insbesondere das nachträgliche Bekanntwerden von Informationen, die Pflichtenverteilung zwischen Behörde und Steuerpflichtigem sowie die Auswirkungen von Außenprüfungen.
4. Zusammenfassende Würdigung: Die Arbeit schließt mit einer kritischen Reflexion über die Balance zwischen Rechtssicherheit und Steuergerechtigkeit und bewertet die Praktikabilität der aktuellen Gesetzeslage.
Schlüsselwörter
Steuerbescheid, § 173 AO, Bestandskraft, nachträgliche Tatsachen, Beweismittel, Finanzbehörde, Steuerpflichtiger, Ermittlungspflicht, Mitwirkungspflicht, Rechtssicherheit, Steuergerechtigkeit, Außenprüfung, Änderungssperre, Treu und Glauben, grobes Verschulden
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Projektarbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit den rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen der Korrektur von Steuerbescheiden gemäß § 173 AO, wenn nachträglich neue Tatsachen oder Beweismittel bekannt werden.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Zentrale Themen sind die Voraussetzungen für die Durchbrechung der Bestandskraft, die Definition von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Auswirkungen von Pflichtverletzungen der Beteiligten.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist eine kritische Auseinandersetzung mit der Anwendung des § 173 AO und der Abwägung zwischen dem Vertrauensschutz des Steuerpflichtigen und dem Interesse des Staates an einer materiell richtigen Steuerfestsetzung.
Welche wissenschaftliche Methode wurde angewandt?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Literaturanalyse, der Auswertung aktueller Kommentierungen sowie einer detaillierten Untersuchung einschlägiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH).
Was steht im Hauptteil im Fokus?
Der Hauptteil behandelt die Problematik des nachträglichen Bekanntwerdens von Tatsachen, die Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten sowie die Bedeutung von Außenprüfungen als Hindernis für Korrekturen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Steuerbescheid, § 173 AO, Bestandskraft, nachträgliche Tatsachen, Ermittlungspflicht, Mitwirkungspflicht und Rechtssicherheit.
Wie bewertet die Autorin die Rolle des Steuerberaters bei Pflichtverletzungen?
Die Autorin argumentiert, dass ein Steuerberater nicht automatisch von der Verantwortung entbindet und grobes Verschulden des Beraters auch dem Steuerpflichtigen zuzurechnen ist, um eine Gleichbehandlung zu gewährleisten.
Welchen Stellenwert nimmt die Außenprüfung bei der Änderungssperre ein?
Die Außenprüfung dient dem Rechtsfrieden; ein aufgrund einer Außenprüfung ergangener Bescheid genießt erhöhte Bestandskraft, sodass eine Änderung nach § 173 AO in der Regel nur bei Steuerhinterziehung oder leichtfertiger Steuerverkürzung möglich ist.
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- Valerie Wagner (Author), 2014, Die Korrektur von Steuerbescheiden und gleichgestellten Bescheiden, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/305249