Empirische Sozialforschung und Grundbegriffe der Stochastik. Eine Lernzusammenfassung


Script, 2013

64 Pages, Grade: 2


Excerpt


1 Empirische Sozialforschung und empirische Theorie

1.1 Zur Situation empirischer Sozialwissenschaft

1.1.1 Funktion von Wissenschaft in der Gesellschaft

- Begriff „Soziologie“ geht auf französischen Philosophen Auguste Comte (1798 – 1857) zurück
- Positivismus, empirisch, an Fakten angelehnt und Gesetze aufzeigen
- „Dreistadiengesetz“ von Comte
- Theologisch-fiktives Stadium

Glaube an die Existenz von Geistern und Göttern; Priester und Theologen besetzen die Machtpositionen

- Metaphysisch-abstraktes Stadium

Zunehmend abstrakte Regeln; Theologen geben mehr und mehr ihre gesellschaftlich führende Stellung ab

- Positiv-reales Stadium

Empirische Forschung; wissenschaftliche Erklärungen; nach Comte Maßstab für die Erkenntnis

- Wissenschaft sollte nicht nur herausfinden was „ist“ (objektive Daten), sondern was „sein soll“

- Skeptische Haltung (Kritischer Rationalismus)

1.1.2 Zum Verhältnis von Wissenschaft und Praxis

- Vorwurf von Praktikern an die Sozialwissenschaft: Praxisfern, oder Wissen, das schon längst in der Praxis bekannt ist
- Sozialwissenschaften treten in Konkurrenz zu vorhandenem Alltagswissen
- Kumuliertes Alltagswissen zeichnet sich durch hohem Grad an praktischer Bewährung im Alltag aus, da es seit langem „funktioniert“, auch wenn es nicht unbedingt (wissenschaftlich) richtig sein muss, aber kann
- Es können auch wissenschaftliche Befunde vorgelegt werden, zu denen es nur wenig Alltagswissen gibt
- Betreffen diese für Alltagserfahrungen einen eher unwichtigen Gegenstandsbereich, werden die schnell als unnütze Forschungsergebnisse abgetan
- Unterschied Sozialwissenschaften zu Naturwissenschaften: bei Sozialwissenschaften liegt Alltagswissen vor, z. B. Kindererziehung, kann in Konkurrenz zum bisher Erlebten treten
- Kritik von Laien an die Naturwissenschaften betrifft nicht die Aussagen, sondern die Konsequenzen der praktischen Anwendung, z. B. Atomkraftwerkgegner

1.1.3 Zum Verhältnis von Grundlagenforschung und anwendungsorientierter Forschung

- Faktisches Forscherverhalten muss häufig Kompromiss finden zwischen den Anforderungen, die sich aus der Methodologie einerseits und aus dem Gegenstand der Untersuchung ergeben
- Unterschiede in der Aufgabenstellung und in den Bedingungen der Projektdurchführung führen dazu, dass methodologische Prinzipien nicht im gleichen Maße realisiert werden können
- Sozialwissenschaftliche Grundlagenforschung
- zielt auf Vermehrung von möglichst allgemeingültigem Wissen; Diagnose und Erklärung sozialer Sachverhalte und Zusammenhänge.
- Begründet die Relevanz der aufgegriffenen Themen durch Lücken im bisherigen Wissensstand
- Resultate sind Maßstab aller Entscheidungen der Wissenschaftler; präzise Aussagen sollen ermöglicht werden, alle Randbedingungen erfassen, die Einfluss auf Ergebnisse haben können
- Muss vor Fachleuten- und Kollegen vertreten und zu rechtfertigen sein durch Nachweis wissenschaftlicher Standards, Aktualität
- anwendungsorientierte Forschung
- stellt nicht abstrakte Zusammenhänge („Gesetzmäßigkeiten“) in den Vordergrund, wie z. B ein aktueller Fall
- Behandelt Fragestellungen aus dem Bedürfnis der Praxis (z. B. Benachteiligung von Kindern aus Unterschichtfamilien im deutschen Schulsystem)
- Allgemeingültigkeit kann zurückgesetzt werden
- Bei Rechtfertigungen hat man es vorrangig mit Praktikern zu tun (Praxisrelevanz)

1.1.4 Zum Verhältnis von „wissenschaftlicher Erfahrung“ und Alltagserfahrung

- Empirische Wissenschaft à Erfahrungswissenschaft
- Empirisch-wissenschaftliche Erfahrungen und Alltagserfahrungen sind nicht grundsätzlich verschieden
- basieren auf Beobachtungen, diese sind theoriegeleitet
- zielen auf Klassifizierungen der beobachteten Phänomene (Sachverhalte, Ereignisse …), sind also nicht Selbstzweck
- Unterschied Wissenschaftserfahrungen/ Alltagserfahrungen:
- alltägliche Beobachtungen sind stärker auf einen Einzelfall (spezielle Situation) ausgerichtet, z. B. Wie entwickelt sich die Bürgerinitiative gegen den Ausbau der Autobahn? Hat sie Erfolg?
- Alltagserfahrungen sind somit auf individuelle Ansammlung von handlungsrelevantem Wissen ausgerichtet
- Wissenschaftliche Beobachtung ist stärker selektiv, Selektivität wirkt aber stärker verallgemeinernd und stärker kontrolliert, z. B. aus welchen Gründen bilden sich Bürgerinitiativen?
- 2 Ziele des empirischen wissenschaftlichen Arbeitens:

1. Phänomene der realen Welt möglichst „objektiv“ beschreiben und klassifizieren

2. Möglichst allgemeingültige Regeln finden, durch die die Ereignisse in der realen Welt erklärt und Klassen von Ereignissen vorhergesagt werden können

- Bei Alltagsbeobachtungen, „rein deskriptive“ Forschung können Beobachter gänzlich unbewusst auf Theorien zurückgreifen
- Bei hypothesen- oder theorietestender Forschung werden die Theorien für jeden ersichtlich offen gelegt
- Wissenschaftliche Theorien sind klarer fassbar und durchschaubar; präzise definierte Begriffe, genauer Geltungsbereich („Reduktion der Komplexität“)
- Fragen: alltägliche Theorien vs. wissenschaftliche Theorien:
- Sind wissenschaftliche Theorien durch die Reduktion der Komplexität in alltägliches Handeln umsetzbar? („Ja, in der Theorie ist das zwar so, in der Praxis aber…“)
- Sind Alltagstheorien mit ihrer Orientierung an Einzelfällen geeignet, abstrakte Sachverhalte zu erklären?
- Keine einheitliche Auffassung darüber, welche Merkmale Alltagstheorien von wissenschaftlichen Theorien unterscheidet
- Abhängig vom wissenschaftstheoretischen Standort

1.2 Grundpositionen der Erfahrungswissenschaft

1.2.1 Annahme der Existenz einer „tatsächlichen Welt“

- Ziel der empirischen Wissenschaft: gesicherte Kenntnisse über die Wirklichkeit gewinnen
- Setzt reale, objektive Welt voraus, unabhängig von der Wahrnehmung durch einen Beobachter
- Dies herrscht jedoch nicht mehr hinsichtlich der Möglichkeit der Erkenntnis der „Objektiven Realität“
- Erkenntnistheoretischen Realismus
- Mit Wahrnehmungssinnen kann Realität erfasst werden
- nur so sind sinnvolle Aussagen über Realität formulierbar und „empirisch“ in der Realität überprüfbar
- Erkenntnistheoretischer Konstruktivismus
- Bestreitet dies, grundsätzliche Aussagen über die tatsächliche, „wahre“ Beschaffenheit der Welt sind nicht möglich
- Erkenntnis und Beschaffenheit der Welt kann „passen“, ist aber nicht „wahr, oder einzig richtig“
- Aus Sinnesreizen wird ein (subjektives) Bild konstruiert, man lebt in seiner eigenen „virtuellen Realität“
- Manche Autoren unterscheiden (objektive) Realität und (subjektive) Wirklichkeit

1.2.2 Ordnung, Struktur, Gesetzmäßigkeiten

- Anhänger analytisch-nomologischer, bzw. deduktiv-nomologischer Wissenschaft gehen von einer Welt der Tatsachen aus
- Ereignisfolgen laufen nach immer gleichbleibenden Gesetzen ab
- Für jedes Ereignis muss es eine Ursache geben à Kausalitätsprinzip
- Die verschiedenen Erfahrungswissenschaften unterscheiden sich durch ihren eigenen Gegenstand, z. B. Naturwissenschaften, nicht aber durch die Art des Vorgehens
- Erfahrungswissenschaften verfolgen die gleiche Verfahrenslogik, die gleichen methodischen Prinzipien (Postulat der Einheitswissenschaft)
- Vertreter der interaktionistischen oder interpretativen Sozialwissenschaft, vertreten allerdings, dass die Menschen die gesellschaftlichen Strukturen durch ihr Handeln selbst schaffen und damit auch verändern
- Wird immer neu definiert durch vorhandenes Alltagswissen in Interaktionen und Interpretationen
- Der jeweils gegenwärtige Zustand wird als Resultat komplexer Abfolgen von Interaktionen begriffen, der in neuen Interaktionen ständig neu interpretiert und weiterentwickelt wird
- Gegebener Zustand als Resultat komplexer Abfolgen von Interaktionen; neue Interaktionen werden ständig weiterentwickelt
- Analytisch-nomologische Position unterstellt auch für das Soziale Gesetzmäßigkeiten, lediglich in unterschiedlicher Ausprägung
- Durch deduktiv-logische Ableitung auf beliebige räumlich oder zeitlich identifizierbare Situationen übertragbar à analytische Sätze; analytisch-nomologisch oder deduktiv-nomologisch

1.2.3 Empirische Erfahrung als Grundlage des Wissens

- empirisches Wissen kann nur in Auseinandersetzung mit der Realität gefunden und durch Beobachtung der Realität abgesichert werden
- Beobachtungen (weit gefasst):
- Kontrollierte direkte oder indirekte Wahrnehmung mit Hilfe der menschlichen Wahrnehmungssinne
- Unterstützt durch zu diesem Zweck konstruierte Beobachtungs- und Messinstrumente (Z. B. Befragungen)
- Analytisch-nomologische Erfahrungswissenschaftler beginnen damit, Hypothesen aufzustellen
- Dann werden Ausschnitte der realen Welt identifiziert, in denen sich die Hypothesen zu bewähren haben
- Empirische Daten werden erhoben; Resultate in Beobachtungsaussagen beschrieben
- Stehen die Beobachtungsaussagen mit den Vermutungen im Einklang, haben sich die Hypothesen „empirisch bewährt“, das Gegenteil ist: „falsifiziert“, müssen dann verworfen oder einer neuen Prüfung unterzogen werden
- Es sind nur sachlich-methodisch begründete Entscheidungen zu treffen (Prinzip der Wertneutralität)
- Subjektive Werte dürfen nicht berücksichtigt werden
- Resultate der einzelnen Beobachtung müssen miteinander vergleichbar sein (Prinzip der Standardisierung der Messsituation)
- Das Vorgehen soll von anderen Personen/Forschern nachvollzogen, beurteilt, sogar überprüft werden können (Prinzip der intersubjektiven Nachprüfbarkeit)
- Eine andere Vorgehensweise haben die Forscher der „ interpretativen Sozialwissenschaft
- Keine präzise formulierten Hypothesen zu Beginn der Forschung, die überprüft werden
- Vielmehr das Gewinnen möglichst authentischer Erfahrungen im Untersuchungsfeld (Ausschnitt der tatsächlichen Welt)
- „Prinzip der Offenheit“: keine vorab festgeschriebenen Behauptungen und Definitionen als Maßstab; unvoreingenommen
- Präzise formulierte Hypothesen können allenfalls das Ergebnis einer empirischen Untersuchung sein
- Ergebnissen haben durch den ständigen sozialen Wandel nur vorläufigen Charakter
- Ob sozialwissenschaftliche Aussagen „wahr“ sind, entscheiden hierbei nicht die Forscher, sondern die in der Alltagsrealität Interagierenden
- Nicht nur objektive, sondern subjektive Deutungen der Sachverhalte durch die Akteure sollen mit erfasst werden
- Untersuchungsgegenstand ist nicht die „objektive Realität“ sondern die „subjektive Wirklichkeit“ des Handelnden
- Nicht durch Standardisierung, sondern Randbedingungen und Interpretationen werden mit erhoben
- Dies bezeichnet man „kontrollierte Subjektivität“ à qualitative Sozialforschung
- Die analytisch-nomologische Wissenschaft geht davon aus, dass auch situationsspezifisch unterschiedliche Bedeutungszuschreibungen nicht beliebig erfolgen, sondern Bedeutungszuschreibungen selbst sozialen Regelmäßigkeiten unterliegen
- Erforderlich entweder: Kontrolle der relevanten Situationsbedingungen (z. B. durch gezielte Auswahl miteinander vergleichbare Handlungssituationen)
- Oder durch systematische Erhebung von Daten
- Es wird versucht, die Erhebungssituation für alle Einzelfälle identisch zu gestalten (z. B. bei Interviews durch standardisierte Fragebögen)

1.2.4 Ein Missverständnis: standardisiert = quantitativ

- Bezeichnung ist irreführend, weil Unterschiede nicht erst mit der Datenauswertung auftreten, sondern schon bei der Datenerhebung
- Quantitative Forschung:
- Streng zielorientiertes Vorgehen, das die „Objektivität“ seiner Resultate durch möglichst weitgehende Standardisierung aller Teilschritte anstrebt und das zur Qualitätssicherung die intersubjektive Nachprüfbarkeit des gesamten Prozesses als zentrale Norm postuliert
- Voraussetzungen für quantitative Forschung:
- Informationsbedarf muss vollständig und präzise angegeben werden (Welche Infos werden für welche Zwecke benötigt?)
- „Gegenstand“ ist zu definieren und abzugrenzen
- Entwicklung eines forschungsleitenden Strukturmodells (auch Ausformulierung expliziter Zusammenhangshypothesen)
- Unterscheiden, ob eine Vollerhebung angestrebt wird, oder eine Stichprobe gezogen werden muss
- Entscheiden, welche Informanten die benötigten Daten liefern sollen und welche Instrumente geeignet sind
- Alle Entscheidungen sind zu begründen und zu dokumentieren (intersubjektive Kontrollierbarkeit)
- Was in der „Designphase“ entschieden wird, lässt sich später nicht mehr korrigieren
- „Standardisierung“ = Erhebung der Informationen vollzieht sich in jedem einzelnen Fall in gleicher Weise; gleicher Typ von Forschungskontakt ist vorausgesetzt (freundlich-neutrales Auftreten)
- Die Prüfung – Frageverständnis und Beantwortungsweise – ist die zentrale, für Datenqualität entscheidende Funktion von Pretests, die oft vernachlässigt wird
- Interviewer müssen sich standardisiert verhalten, sie können geschult werden, Informanten werden aber nicht geschult; Erhebungsinstrument muss daher „selbsterklärend“ sein
- Bei statistischen Verfahren handelt es sich um „quantitative Methoden“
- Ihr Einsatz setzt „quantifizierbare“ (unmittelbar auszählbare), NICHT jedoch „quantitative“ (Quantitäten abbildende) Daten voraus
- Auch qualitative Informationen (Geschlecht; Schulabschluss) können Gegenstand statistischer Analysen sein, wenn nominalskalierte bzw. ordinalskalierte Daten erhoben worden sind

1.3 Empirische Sozialforschung als „kritisch-rationale Wissenschaft“

1.3.1 Begriffsklärung

- Empirisches Vorgehen ist Ausgehen von „Erfahrungstatsachen“ wie Beobachtung, Befragung
- Theorien, auch Alltagstheorien werden berücksichtigt
- Bei standardisiert-quantitativ vorgehender empirischer Sozialforschung kann die ausformulierte Variante des „Kritischen Rationalismus“ (Popper, Albert) gelten

1.3.2 Einige Prinzipien der empirischen Forschungsmethode in der Version des „Kritischen Rationalismus“

- Hauptprinzip des Kritischen Rationalismus: Alle Aussagen müssen an der Erfahrung überprüfbar sein, müssen sich in der Konfrontation mit der Realität bewähren:
- Alle Aussagen der empirischen Wissenschaft können somit, wenn sie unzutreffend sind, an der Erfahrung scheitern
- Dies hat 3 Konsequenzen:
- Begriffe müssen sich auf die erfahrbare Realität beziehen; empirischer Bezug der Begriffe
- Sätze oder Aussagen müssen eine Beschreibung von Zusammenhängen oder Sachverhalten bieten, die ebenfalls erfahrbar sind
- Sätze müssen so formuliert sein, dass sie prinzipiell widerlegbar sind. Nicht zugelassen sind analytisch wahre Aussagen sowie „Es gibt“ Sätze Existenzbehauptungen)
- „Analytisch wahre“ Aussagen sind z. B. Tautologien. Diese sind immer wahr, können nicht scheitern, sind empirisch nicht widerlegbar
- Asymmetrie zwischen Falsifikation und Verifikation
- All-Aussagen sind prinzipiell nicht verifizierbar, aber ein einziger Fall reicht, um sie zu falsifizieren
- Nicht eingegrenzte Existenzaussagen sind nicht falsifizierbar, aber auch hier reicht ein spezieller Fall, um sie zu verifizieren
- Problem:

1. Der Fall muss der Beobachtung zugänglich sein

2. Die Aussage über die Feststellung eines Sachverhaltes, der mit der All-Aussage im Widerspruch, bzw. mit der Existenz-Aussage im Einklang steht, muss „wahr“ sein, mit den Fakten übereinstimmen

- Zunächst bleibt festzuhalten:
- Aussagen der Erfahrungswissenschaften (Hypothesen, Theorien) sollen über die Realität des Gegenstandes informieren, für den sie gestellt wurden
- Sie müssen an der Realität scheitern können. Dies grenzt empirische Theorien von anderen Aussagesystemen ab
è Abgrenzungskriterium empirischer Wissenschaft
- Es schleicht sich oft ein sprachliches Missverständnis ein, nämlich, dass nicht unterschieden wird zwischen Formulierungen: „Eine Aussage ist wahr/nicht wahr“ und „Die Wahrheit der Aussage ist bewiesen /nicht bewiesen
- Das heißt nicht, dass die All-Aussage niemals (endgültig) wahr sein könne, sondern die Wahrheit kann nicht endgültig bewiesen werden (verifiziert werden)
- Daher hat der kritische Rationalismus als eine Strategie das Vorgehen bei der Überprüfung empirischer Aussagen empfohlen:
- Hat sich eine Hypothese/Theorie als empirisch falsch erwiesen, darf sie in der gegenwärtigen Formulierung keine Geltung mehr beanspruchen
- Dies bietet 2 Alternativen
- Entweder die falsifizierte Hypothese ist zu verwerfen
- Oder sie kann unter Berücksichtigung neu gewonnener Erkenntnisse so formuliert werden, dass ihr „Falschheitsgrad“ eliminiert wird; ist somit neuen empirischen Tests zu unterwerfen; bestätigt sie sich, gilt sie als vorläufig bestätigt. Bei mehrmaligen wiederholten Tests gelten sie als bewährte Aussagen
- Bewährte Aussagen sind im Allgemeinen durch einschränkende Randbedingungen oder andere Einschränkungen relativ eingegrenzt worden; Aussagen mit einschränkender Reichweite und keine All-Aussagen
- Diese sollen als allgemeinere Hypothesen mit einem höheren Informationsgehalt erweitert werden; spezifische Hypothesen können unter Angabe bestimmter Randbedingungen deduktiv abgeleitet werden
- Vorgehensweise: empirischer Test àbei Falsifikation Umformulierung à erneuter Test à bei Bestätigung Verschärfung der Prüfungsbedingungen à usw.
- Durch Versuch und Irrtum kommt man an „wahre Aussagen“

1.3.3 Probleme und Dilemmata bei der Suche nach empirischen „Gesetzen“

1. Problem:

- Endgültige Zurückweisung einer Aussage, sobald nur ein einziger Fall auftaucht, der im Widerspruch zur Theorie/Hypothese steht.
- Gilt nur für nomologische (deterministische) Gesetzesaussagen, deren Geltungsanspruch weder räumlich noch zeitlich eingeschränkt ist

2. Problem

- Die Entscheidung über Zurückweisung einer empirischen Hypothese erweist sich bei konträren Beobachtungen als weitaus schwieriger, als bisher vereinfachend dargestellt wurde
- Da Hypothese ja nicht mit der tatsächlichen Realität konfrontiert wurde, sondern nur mit anderen Aussagen über Realität (Beobachtungsaussage); daher kann diese selbst falsch sein è Basissatzproblem
Zu Problem 1:
- Eine Rettungsmöglichkeit sind Aussagen mit einschränkender Reichweite; man gibt also einschränkende Randbedingungen an
- Diese haben allerdings geringeren Informationsgehalt; ; Aussagen sind nur noch für eine kleinere Zahl konkreter Situationen ableitbar (= potentielle oder „theorieimlizierte“ Basissätze)
- Kann so eingeschränkt werden, dass die Aussage keinen empirischen Gehalt mehr hat und nicht mehr überprüfbar ist àDie Menge der potentiellen Falsifikatoren ist eingeschränkt worden
- Teilweise bewährte Theorien sind so umzuformulieren, dass ihr Wahrheitsgehalt nicht verloren geht und ihr Falschheitsgrad eliminiert wird
- Bewährte Aussagen sind gehaltserweiternd umzuformulieren und kritisch neu zu prüfen àSchritt für Schritt Annäherung an das Idealbild empirisch bewährter Nomologien
- Eine weitere Rettungsmöglichkeit ist, nicht deterministische (immer wenn x, dann auch y), sondern statistische Aussagen zu formulieren
- Die im Durchschnitt formulierte Hypothese dürfte sich so bestätigen; Einzelbeobachtungen reichen aber nicht aus

- Die Wahrscheinlichkeitsstatistik stellt hierfür geeignete Modelle bereit

Zu Problem 2:

- Über die Wahrheit einer empirischen Aussage (Hypothese) entscheidet die Konfrontation mit der Realität = objektiv
- Stimmt der semantische Gehalt (Bedeutung) mit den Aussagen über die Realität überein, gilt sie als ‚richtig‘
- Anderenfalls gilt sie als falsch (= Korrespondenztheorie der Wahrheit)
- Sinneswahrnehmungen als Grundlage für jegliche Form von Wissen
- Das erkennende Subjekt vergleicht den semantischen Gehalt der Aussage (= Behauptung über die Realität) mit seinem Wahrnehmungserlebnis (= mit dem durch die Wahrnehmungssinne erkannten Gegebenheiten der Realität)
- Für diese Richtigkeit oder Falschheit muss einer die Gegebenheiten der Realität korrekt abbildenden (objektiven) Wahrnehmung unterstellt werden. à früherer Positivismus
- Das Wahrnehmungserlebnis ist allerdings nur subjektive Erfahrung, eine Beobachtungsaussage
- Erst diese Beobachtungsaussage lässt sich vom erkennenden Subjekt ablösen und Basis für intersubjektiv geteilte Erfahrung werden.
- Beobachtungsaussage = Protokoll eines Einzelnen; singuläre Aussage; raum-zeitlich fixierter Beaobachtungsfall
- Aus abstrakt und allgemein formulierter Hypothese sind durch logische Deduktion konkrete und beobachtbare Realitätsbehauptungen abzuleiten,; auf eine konkrete empirische Basis beziehen
- Ein Vergleich ist möglich: die deduktiv aus der Hypothese abgeleiteten theoretischen bzw. theorieimplizierten Basissätze mit den empirischen Basissätzen
- „Basissatz-Dilemma“:
- Im Unterschied des früheren Positivismus kann es eine voraussetzungslose Wahrnehmung nicht geben; jede Wahrnehmung ist „theoriegetränkt“
- Die Realität ist durch Begriffe bereits vorstrukturiert; für Dinge, für die wir keine Vorstellungsinhalte (keine Begriffe) haben, sind wir praktisch blind
- Realitätstheorie muss angewendet werden; bei der wissenschaftlichen Beobachtung sind weiterer Theorien anzuwenden:
- Für den mit dem theoretischen Begriffen gemeinten (nicht direkt beobachteten) Sachverhalt müssen unmittelbar wahrnehmbare Sachverhalte bestimmt und über sog. „Korrespondenzregeln“ mit dem theoretischen Sachverhalt verknüpft werden, um als Indikatoren zu dienen
- Zur Protokollierung müssen Messinstrumente entwickelt werden
- Der schließlich zu formulierende empirische Basissatz ist das Resultat von Wahrnehmungs- und Instrumententheorien sowie ihrer praktischen Anwendung
Fazit: Eine objektive Abbildung der Realität können empirische Basissätze nur sein, in dem diese (Hilfs)Theorien nicht fehlerhaft sind und bei ihrer Anwendung keine Fehler begangen worden sind
- Aber: Das Forschungsprojekt ist nicht ohne die implizite Unterstellung der Richtigkeit anderer Hypothesen zu dieser Aussage gekommen. Solche Hintergrundhypothesen sind genauso wenig verifiziert wie andere empirische Hypothesen
- Der Protokollsatz (empirische Basissatz) ist somit nicht verifiziert; eine unsichere Datenbasis
- Logische Konsequenz: er kann auch nicht endgültig falsifiziert werden
- Diese Lösung ist nur konventionalistisch, d. h. durch die Vereinbarung der Wissenschaftlergemeinde möglich (= Vereinbarung):
- Der Forscher hat den gegenwärtigen höchstmöglichen methodischen Standard einzuhalten
- Die Forschungsprozesse, die zu der Datenmatrix geführt haben, müssen intersubjektiv überprüfbar und nachvollziehbar sein (Dokumentation; Begründung)
- Das empirische Forschungsprojekt muss offen für Kritik anderer Wissenschaftler und der Öffentlichkeit sein à kritischer Rationalismus
- Zusammengefasst:
- Unmöglichkeit der Verifikation empirischer Hypothesen zieht auch die Unmöglichkeit der Falsifikation mit sich
- Dies wird mit Vereinbarung umschifft àKonvention
- Das Ziel der Objektivität muss somit mangels Einlösbarkeit (subjektive Wahrnehmungserlebnisse) zurückgenommen und reduziert werden auf das Konzept der „ kontrollierten Intersubjektivität

1.3.4 Hypothesen und Theorien

- Ziel der empirischen Forschung: systematisches Erfassen von Zusammenhängen
- Beschreibung von Zusammenhängen geschieht durch Theorien
- Theorien = Systematisierung gesammelten Wissens
- Definition „ empirische Theorie “:
- Ein System logisch widerspruchsfreier Aussagen (Sätze, Hypothesen) über einen jeweiligen Untersuchungsgegenstand mit den zugehörigen Definitionen der verwendeten Begriffe
- Hypothesen sind zunächst nur Vermutungen über einen Tatbestand
- Definition „ Hypothese “:
- Eine Vermutung über einen Zusammenhang zwischen mindestens 2 Sachverhalten
- Interessant ist an Hypothesen nur, ob sich die Vermutungen empirisch widerlegen oder bestätigen lassen
- Zu einer Theorie gehören mehrere Hypothesen, einem System von Hypothesen über einen Gegenstandsbereich ; sie dürfen sich nicht widersprechen

1. Anforderung an Hypothesen:

- Sie müssen an der Erfahrung prinzipiell scheitern können (Kriterium der Prüfbarkeit)

2. Anforderung:

- Bezogen auf die Theorie: Aussagen müssen in einem erkennbaren Zusammenhang zueinander stehen und sich auf den gleichen Gegenstandsbereich beziehen; geordnete Aussagen

3. Anforderung:

- Aussagen müssen miteinander logisch verträglich sein (Kriterium der inneren Konsistenz); was in einer Hypothese gesagt wird, steht nicht im Widerspruch zu den jeweils anderen Aussagen
- Axiomatisch formulierte Theorien
- Deduktive Ableitung aus vorherigen Sätzen; abgeleitete Hypothese (Theorem)
- Enthält mehr Informationen, als schon in den Axiomen stecken; fasst Informationen von Axiomen zusammen
- In einer Theorie müssen verwendete Begriffe definiert werden

1.3.5 Empirische Theorie und Realität

- Es muss immer eine gezielt Selektion der Merkmale des Untersuchungsgegenstandes vorgegeben werden, die beobachtet werden sollen
- Erst dann kann beobachtet, befragt und Daten erhoben werden
- Beobachtungen sind prinzipiell theoriegeleitet, d. h. unabhängig von impliziten und expliziten theoretischen Vorurteilen kann keine Erfahrung gemacht werden.
- Nach Zetterberg (1973) benötigen wir ein deskriptives Schema, eine Begriffsanordnung, die uns zu den Phänomenen führt, denen wir uns zuwenden wollen
- Setzt implizite theoretische Überlegungen über die Eigenschaften des Gegenstandsbereichs und den Beziehungen zwischen diesen Eigenschaften („Modell“ des Untersuchungsgegenstandes) voraus
- Versuch, alle (objektiven) Faktoren zu erfassen, die Meinungen und Einstellungen zu differenzieren scheinen, z. B. bei sozialstatistischen Merkmalen
- Hinter einem deskriptiven Schema (Merkmalsliste) steht eine Theorie über Zusammenhänge von „objektiven“ (soziodemographischen) Persönlichkeitsmerkmalen mit „subjektiven“ Persönlichkeitsmerkmalen wie Meinungen, Einstellungen è Wechselseitige Abhängigkeit von Theorie und Empirie:
Je besser die theoretischen Kenntnisse, umso brauchbarer wird das deskriptive Schema, das die Erhebung lenkt. Je besser das deskriptive Schema, um so theoretisch relevanter werden die erhobenen Daten und umso besser sind die Voraussetzungen für die Fortentwicklung der Theorie
- Der Forscher wird bei den theoretischen Formulierungen bereits die Methoden der Datenerhebung und die möglichen statistischen Auswertungsverfahren mit bedenken müssen und dies auf die theoretischen Überlegungen rückbeziehen müssen.
- Zusammengefasst:
- Theorien sind wesentliche Denk-„Werkzeuge“, die den Zugang zur Realität ermöglichen
- Theorien liefern grundlegende Orientierung, definieren den Objektbereich; legen den Gegenstand der Forschungstätigkeit fest
- Sind das begriffliche Bezugssystem; systematische Darstellung und Klassifizierung der als relevant definierten Aspekte des Objektbereichs
- Liefern empirisch ermittelte Fakten zu Generalisierungen. Man kann unterscheiden nach Ad-hoc-Theorien, Theorien mittlerer Reichweite und solchen höherer Komplexität („allgemeine Theorien“)
- Ermöglicht Vorhersage über zukünftige Ereignisse; man erwartet ihre Gültigkeit auch in der Zukunft
- Sie gibt Hinweise auf vorhandene Wissenslücken

1.3.6 Hypothesentest und Theorieentwicklung im Wechselspiel von Theorie-Empirie-Theorie

- Durch deduktiv-analytische Ableitungen kann man zu Hypothesen kommen, die spezifischer sind, z. B. auf eine Gruppen, Zeitpunkte, Personen (singulär) bezogen werden anstatt allgemein
- Solche singulären Behauptungen lassen sich durch Beobachtungen prüfen, ob diese zutreffen
- Zur empirischen Beobachtung ist auf der methodologischen Seite zusätzlich die Verknüpfung der sprachlichen mit der empirischen Ebene herzustellen
- Beobachtbare Sachverhalte begründen
- Auswahl eines Datenerhebungsinstruments (Operationalisierung)
- Statistische Modelle sind anzuwenden zur Datenauswertung
- Als Resultat werden „Beobachtungsaussagen“ festgehalten
- Bis zum Resultat hat der Wissenschaftler auf „Hilfstheorien“ zurückzugreifen, deren Richtigkeit aber nicht empirisch geprüft werden kann; deren Richtigkeit muss vielmehr unterstellt werden
- Tests von den Psychologen Sherif und Hofstätter S. 49/50

1.4 Empirische Verfahren und alternative Wissenschaftspositionen

1.4.1 Ähnliche Methoden – unterschiedliche Erkenntnisinteressen-

- Zwar gilt der Kritische Rationalismus als Grundlage der Orientierung, aber andere wissenschaftstheoretischen Programme sind weder bedeutungslos noch völlig unterschiedlich
- Unterschiede sind nach W. Friedrich und W. Hennig im Bereich des
- Entdeckungszusammenhangs (Wie kommt Wissenschaft zu seinem Forschungsproblem?) und der
- Verwertung der Forschungsergebnisse (Für wen und in wessen Interesse werden die Erkenntnisse genutzt?)
- Nach Kritischem Rationalismus vollzieht sich Erkenntnisprozess in ständiger Wechselbeziehung zwischen Theorie/Hypothese und Empirie
- Theorie und Empirie sind aufeinander bezogen (aus Lehrbuch von Friedrich/Hennig, 1975)
- Von Forschungs (Prozess) sprechen diese dann, wenn die Erkenntnistätigkeit
- Den Kriterien und Normen des wissenschaftlichen Erkenntnisprozesses genügt
- Eine empirische Analyse des Forschungsobjekts einschließt
- Auf Gewinnung neuer Erkenntnisse gerichtet ist (Erkenntnisfortschritt); unterschiedliches Erkenntnisinteresse
- Nach Auffassung der analytisch-nomologischen Wissenschaftsposition ist die Fragestellung, unter der ein Forschungsgegenstand untersucht werden soll, beliebig formulierbar
- Aus marxistischer Sicht sollte sozialwissenschaftliche Forschung gezielt eingesetzt werden, um neues Wissen zu erlangen, mit dem wesentliche Probleme des alltäglichen Lebens gelöst werden sollen
- Einheit von Theorie und Praxis

1.4.2 Einige Unterschiede erkenntnistheoretischer Schulen

- Es soll illustriert werden, dass es die Wissenschaft als ein einheitliches und unbestrittenes System der Erkenntnisgewinnung nicht gibt
- Es gibt einige Hauptströmungen , die man zusammenfassen kann:
- Analytisch-nomologische Richtung mit Ausprägungen wie Empirismus, logischer Empirismus, Neo-Positivismus; Kritischer Rationalismus; Falsifikationismus, Fallibilismus
- Hermeneutisch-dialektische Richtung wie emanzipatorische Richtung, Frankfurter Schule, Kritische Theorie, hermeneutischer Ansatz …
- Dialektisch-materialistische Richtung wie marxistische, neo-marxistische Richtung, Materialismus …
- Qualitative Sozialforschung wie „interpretatives Paradigma“, „symbolischer Interaktionismus“, „natural socioloy“, Ethnomethodologie …
- Hier sind die zwei Strömungen gegenübergestellt:
- Kritischer Rationalismus (analytisch-nomologisch)
- Kritische Theorie der Frankfurter Schule (hermeneutisch-dialektisch)

1. Kriterium: „Kritik“ und Erkenntnisziel

Ziel der erfahrungswissenschaftlichen Soziologie:

- Soziale Phänomene beschreiben und erklären
- Theorie als System empirisch prüfbarer Aussagen, Empirie als dominierende Stellung
- Theoretische Aussagen und deren Überprüfung müssen intersubjektiv nachvollziehbar, intersubjektiv überprüfbar und kritisierbar sein
- Technisches Erkenntnisinteresse
- Kritik beim „Kritischen Rationalismus“ heißt:
- Kritische Überprüfung der Forschungsergebnisse und das Vorgehen beim Erzielen von Ergebnissen durch anderer Forscher, der (wissenschaftlichen) Öffentlichkeit
- Erkenntnisziel ist die Aufklärung an über das, was wirklich ist; Annäherung an die Wahrheit durch Aussonderung falsifizierter und härterer Überprüfung bestätigter Theorien
- Bewertung der Realität gehört nicht zum Gegenstand der Wissenschaft, da Werte nicht wissenschaftlich, d. h. intersubjektiv begründbar sind
Ziele der „Kritischen Theorie“ (dialektisch-kritischer Ansatz):
- Nicht nur Beschreibung und Erklärung sozialer Phänomene (nomologisches Wissen) als Gegenstand, sondern kritische Beurteilung der sozialen Tatbestände.
- Kritik im Sinne der „kritischen Theorie“ heißt:
- Nicht kritische Überprüfung theoretischer Aussagen an der Realität, sondern kritische Auseinandersetzung mit der Realität
- Nicht ein eher technisches, sondern ein emanzipatorisches Erkenntnisinteresse
- Mensch hat als wollendes Subjekt die soziale Wirklichkeit selbst produziert, geleitet von Werten und Bedürfnissen
- Prüft, wann die theoretischen Aussagen invariante Gesetzmäßigkeiten des sozialen Handelns überhaupt und wann sie ideologisch festgefrorene, aber veränderliche Abhängigkeitsverhältnisse erfassen
- Emanzipatorisch, weil das Erkenntnisinteresse auf Selbstreflexion abzielt
- Ist nicht wertfrei; zielt auch ab, was sein soll und nicht nur auf das, was ist

2. Kriterium: Thematisierung der Wirklichkeit

Aus erfahrungswissenschaftlicher Sicht:

- Tatbestände der Realität könne mit einer Unzahl verschiedener Themen angegangen werden
- Man trägt Fragen an den Gegenstand heran; Blickwinkel prinzipiell beliebig
- Die Begriffe strukturieren die Wirklichkeit
Aus dialektisch-kritischem Ansatz:
- Soziale Tatbestände als Produkt der jeweiligen gesellschaftlichen Verhältnisse, in der auch die Forscher selbst leben und handeln
- Die Gegenstände lenken die Erkenntnis
- Das Entscheidende ist, dass die Theorie über die bewusst gestaltete Praxis Einfluss nimmt
- Auffassung des Forschers ist von der Gesellschaft zwingend vorgegeben

2 Forschungsfragen, Forschungsdesign, Forschungsprozess

- Forscher sind gezwungen, in gründlicher Auseinandersetzung mit dem Untersuchungsgegenstand immer wieder neu ein für die jeweilige Fragestellung geeignetes Untersuchungsdesign zu entwerfen (Untersuchungsplan)

2.1 Fragestellungen und Forschungsansätze: Einige Beispiele

- bei relativ neuem Forschungsgegenstand ist der Forscher darauf angewiesen, möglichst „offene“, wenig standardisierte Erhebungsinstrumente einzusetzen (Z. B. Leitfadengespräche, Gruppendiskussionen…)
- Untersuchung hat somit erkundenden Charakter (Exploration) à S. 66
- Im Gegensatz dazu die exakte Beschreibung eines komplexen Sachverhalts
- Erkenntnisinteresse kann statisch sein (auf den Zustand zu einem bestimmten Zeitpunkt)
- Einmalige Datenerhebung genügt
- Oder dynamisch sein (kurz-, mittel- oder langfristige Entwicklungen und Veränderungsprozesse)
- Erhebungen müssen längerfristig durchgeführt werden oder zu verschiedenen Zeitpunkten wiederholt werden
- Panel-Analysen: wenn Datenerhebungen z. B. immer bei den gleichen Personen, Haushalten … stattfinden
- (komparativ-statistische) Analysen: wenn bei wiederholten Erhebungen die Untersuchungseinheit neu ausgewählt wird und bei der Auswertung lediglich statistische Merkmalsverteilungen verglichen werden (vergleichend-statistisch)

[...]

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Details

Title
Empirische Sozialforschung und Grundbegriffe der Stochastik. Eine Lernzusammenfassung
College
University of Hagen  (Kulturwissenschaften)
Course
Klausur
Grade
2
Author
Year
2013
Pages
64
Catalog Number
V305279
ISBN (eBook)
9783668054059
ISBN (Book)
9783668054066
File size
997 KB
Language
German
Keywords
empirische, sozialforschung, grundbegriffe, stochastik, eine, lernzusammenfassung
Quote paper
Marina Zuber (Author), 2013, Empirische Sozialforschung und Grundbegriffe der Stochastik. Eine Lernzusammenfassung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/305279

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