Die Rolle der „Euthanasie“ auf dem Nürnberger Ärzteprozess


Term Paper, 2014

14 Pages, Grade: 1,7


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitende Worte

2. Vorgeschichte zum Prozess

3. Die Angeklagten, Akteure und das Urteil

4. Der Prozess

5. Fazit

6. Literaturverzeichnis

1. Einleitende Worte

Die „Euthanasie“ in der NS-Zeit war weder der Beginn noch das Ende von Planung und Umsetzung rassenideologischer und eugenischer Gedanken. Diese Entwicklung wurde von mehreren Säulen getragen. Ein wichtiger Bestandteil dieser Entwicklung war die Deszendenztheorie von Charles Darwin. Diese wurde auf den Menschen übertragen. Heute kennen wir dies als Sozialdarwinismus. Aufgeschlüsselt bedeutet dies, dass nur der „Stärkste“ überleben kann. Dies wurde zur Zeit des Nationalsozia­lismus auf die Gesellschaft übertragen. Randgruppen, wie körperlich und geistig Be­hinderte waren fern ab der Norm. Die Nationalsozialisten sahen es als selbstverständ­lich an, diese Menschen aus der Gesellschaft herauszulösen. Sie wurden in den Pfle­ge- und Heilanstalten des Dritten Reiches untergebracht. Durch den Befehl der „Ak­tion T4“, wurden Hunderttausende in “Euthanasiestationen“ gebracht, wo sie den Tod in den Gaskammern fanden.

Doch, wie mussten sich jene verantworten, die an den Patientenmorden teilnahmen? Der Nürnberger Ärzteprozess thematisierte und urteilte über die Medizinverbrechen, welche zur NS-Zeit begangen wurden. Welche Rolle spielte die „Euthanasie“ in die­sem Prozess? Diese Frage soll im Mittelpunkt dieser Arbeit stehen.

Mit Hilfe von ausgewählter Literatur, Akten und Wortprotokollen aus dem Prozess soll eine schlüssige Beantwortung dieser Frage erreicht werden. In dieser Arbeit wird zunächst die Vorgeschichte zum Prozess im Fokus stehen. Im späteren Teil werden die wichtigen Akteure und Angeklagten des Ärzteprozesses vorgestellt. Der Kern der Arbeit konzentriert sich auf den eigentlichen Prozess. Dabei sollen die Patientenmor­de eine zentrale Rolle spielen. Unter Berücksichtigung von Aussagen der Angeklag­ten, soll aufgezeigt werden, wie sie die Patientenmorde einschätzten. Außerdem kann dadurch die Rolle der „Euthanasie“ innerhalb des Prozesses geklärt werden.

Welche Auswirkungen der Nürnberger Ärzteprozess hatte wird in dieser Arbeit nicht näher beleuchtet, da es einfach den Rahmen sprengen würde.

Auch bei einer eher überschaubaren Auseinandersetzung mit dieser Thematik muss darauf verwiesen werden, dass nicht ohne die Sprache der Täter ausgekommen wer­den kann.

Man versucht dies größtenteils zu vermeiden, doch meist kommt man nicht ohne die Terminologie der Nationalsozialisten aus.

Zur aktuellen Forschungssituation ist zu sagen, dass vor allem das Werk von Angeli­ka Ebbinghaus „Vernichten und Heilen“ eine zentrale Rolle bei der Aufarbeitung die­ser Thematik dient. In der Vergangenheit entstanden verschiedene Debatten, um das Thema Sterbehilfe. Dabei wurde auch auf die „Euthanasie“ im Nationalsozialismus verwiesen. Insbesondere im „Deutschen Ärzteblatt“ findet man oft kontroverse Dis­kussionen zu dieser Thematik.

2. Vorgeschichte zum Prozess

Im ersten Abschnitt dieser Arbeit werden die wichtigsten Punkte zur Vorgeschichte des Nürnberger Ärzteprozesses skizziert. Dabei soll den Fragen nachgegangen wer­den, wie und warum es zu diesem Prozess kam und welche Rolle die Amerikaner bei der Vorbereitung und Durchführung des Ärzteprozesses inne hatten? Außerdem wird erörtert, in welchem Kontext der Nürnberger Ärzteprozess zu den Nachfolgeprozes­sen stand.

Durch das Verfahren des Internationalen Gerichtshofes gegen die Hauptkriegsverbre­cher (Göring und andere) stoß man auf Einzelheiten über andere Verbrechen. In be­sonderem Maße wurden die Vergehen der deutschen Ärzte zur Zeit des Nationalso­zialismus bekannt. Diese sollten in einem besonderen Verfahren abgeurteilt werden.[1]

Die Frage, wer angeklagt werden sollte stand nun im Raum. Im Juni 1946 gab es un­gefähr 90 000 potentielle Kriegsverbrecher in amerikanischer Haft. Aber auch die Briten hatten eine große Zahl an Verdächtigen festgenommen.[2]

Mit der im Dezember 1946 beginnenden „Operation Flohmarkt“ sollte diese hohe Zahl an Gefangenen reduziert werden. So wurden 2297 überprüfte Personen, von ur­sprünglich 4261, aus britischer Haft entlassen.[3] Darunter waren viele, die zum ärztli­chen Personal in Konzentrationslagern gehörten.

Aus den Freilassungen lässt sich schließen, dass die Alliierten nur die hochgradig Verdächtigen vor Gericht bringen wollten.

Als Nachfolgeverfahren für den ersten Hauptkriegsverbrecherprozess favorisierte der damalige amerikanische Chefankläger, Robert Jackson, zunächst einen Wirt­schaftsprozess. Seit Mitte Januar 1946 befasste sich der Stab der amerikanischen An­klage mit der Frage von Folgeprozessen. Telford Taylor, der die Nachfolge von Chef­ankläger Robert Jackson antrat begann mit der Vorbereitung dieser Prozesse.[4] Auch Taylor fasste zunächst nicht einen Prozess gegen die deutsche Ärzteschaft ins Auge. Taylor prophezeite ein internationales Verfahren gegen Industrielle und Finanziers. Ein Vier-Mächte-Übereinkommen wurde geschlossen, um Alfried Krupp und den Industriellen Hermann Röchling den Prozess zu machen. Durch Unstimmigkeiten, insbesondere zwischen den Amerikanern und Sowjets, widersetzte sich Taylor den Vier-Mächte-Konzept und anderen internationalen Konzeptionen.[5]

Er kritisierte, dass die „kontinentalen und sowjetischen Rechtsgrundsätze der ameri­kanischen Öffentlichkeit unbekannt“[6] seien.

Man kann durchaus davon ausgehen, dass bereits hierbei politische Differenzen zwi­schen Ost und West eine wesentliche Rolle spielten. Man hatte sich bei einer Kon­sensfindung, was einen Nachfolgeprozess angeht, entfernt. Hierbei spielte auch der Verhandlungsort eine tragende Rolle. Die Sowjets wollten den ersten Nachfolgepro­zess nach Berlin und weg von Nürnberg verlegen. Also von der amerikanischen in die sowjetische Besatzungszone.

Taylor rekrutierte ein Team von Juristen für die Nachfolgeprozesse. Er hatte ver­schiedene Gruppen des NS-Regimes für die Folgeprozesse im Auge. Darunter er­wähnte er Juristen, Funktionäre und Finanziers des NS-Machtapparates. Ärzte spiel­ten bei diesen Überlegungen zunächst keine große Rolle.[7]

Doch warum war der Nürnberger Ärzteprozess der erste Nachfolgeprozess des Hauptkriegsverbrecherprozesses?

Die Wahl auf einen Ärzteprozess fiel erst spät. Das US War-Crimes Department hielt ein Verfahren gegen Krupp oder auch den Flick-Konzern für äußert problematisch und politisch zu heikel. Man suchte demnach nach einer anderen Gruppe, deren Mit­schuld an den Menschheitsverbrechen der Nazis schnell und überzeugend aufzuzei­gen war. Ein Prozess gegen die Ärzteschaft während der NS-Zeit schien all dies zu gewährleisten.[8]

Des Weiteren macht es den Anschein, als wollten die Amerikaner zeigen, dass sie ag­gressiv gegen Kriegsverbrecher aller Art vorgehen wollten. Ein Prozess gegen Ärzte, die ihr Amt missbrauchten, unterstützte natürlich diesen Eindruck. Es wurde der Öf­fentlichkeit aufgezeigt, welche Verbrechen das NS-Regime verübte.

Ein weiteres Indiz auf die gestellte Frage gibt uns der Hauptkriegsverbrecherprozess. Dieser richtete sich gegen die politische, wirtschaftliche und militärische Führung des NS-Regimes. Hierbei waren vor allem die zuständigen Minister betroffen. Jedoch gab es keinen namentlich genannten Gesundheitsminister und deshalb konnte keiner in diesem Bereich auf dem Prozess angeklagt werden. Somit war der medizinische Bereich auf dem ersten Prozess ausgespart.

Auch erwähnenswert war die Aussage von Taylor, dass es 20-24 Angeklagte geben würde. Weiterhin gab er zu verstehen, dass die Beweise reichhaltig und aufsehenerre­gend waren und ein Ärzteprozess weniger Schwierigkeiten bringen würde, als die an­deren Fälle.[9]

Dies soll zunächst für die Erläuterung, in welchem Kontext der Prozess zu den ande­ren Nachfolgeprozessen stand ausreichen.

Im August 1946 fiel die Entscheidung auf den Ärzteprozess. Am 25. Oktober 1946 nahm der amerikanische Gerichtshof die Anklageschrift entgegen.[10]

3. Die Angeklagten, Akteure und das Urteil

Die „Vereinigten Staaten von Nordamerika gegen Karl Brandt und andere, Fall Nr. 1“[11], so hieß der Ärzteprozess offiziell. Wer waren die wichtigsten Akteure in diesem Prozess, wer die Angeklagten und welches Urteil wurde gefällt? Diese Fragen sollen nun beantwortet werden.

Wenige Monate blieben den Amerikanern Zeit, um eine Liste der Angeklagten anzu­fertigen. 23 Angeklagte waren es schließlich, die sich in Nürnberg für ihre Taten ver­antworten mussten.[12] Doch warum „nur“ 23 Angeklagte? Es gab doch eine Vielzahl von Medizinverbrechen. Die Antwort lässt sich ganz einfach geben. Zwischen Kriegsende und Prozessbeginn lagen ungefähr 13 Monate. Diese kurze Zeit bedingte auch eine „zufällige Verfügbarkeit von Akten [...]“.[13] Ulrich Oppitz kann man da durchaus zustimmen, dass es einfach eine Zeitfrage war. Nun weiß man, dass durch­aus einige mehr auf die Anklagebank gehört hätten. Die Personen, welche sich im Ärzteprozess verantworten mussten, waren dennoch nicht die Falschen.[14] Auch Weindling unterstützt die Tatsache, dass die niedrige Zahl der Angeklagten, aufgrund der geringen Zeitspanne zu erklären war.[15]

Der Prozess wurde vor einem Tribunal verhandelt. Dieses setzte sich aus dem Obers­tem Richter des Supreme Court des Staates Washington, Walter Beals. Außerdem wa­ren Harold L. Sebring und Johnson T. Crawford Teil des Tribunals. Sie waren in den USA Richter des Staates Florida und Richter des Berufungsgericht in Oklaho­ma.Des Weiteren war der Ersatzrichter Victor C. Swearing, Assistent des General­staatsanwaltes des Staates Michigan, ein wichtiger Akteur auf der richterlichen Sei­te.[16]

Auf der Seite der Anklage standen Brigadier General Telford Taylor und Gernal Lu­cius D. Clay.

Von den 23 Angeklagten waren 20 Ärzte und drei hohe Beamte. Hauptangeklagter war Karl Brandt, wie schon in der Anklageschrift zu lesen war[17] („gegen Karl Brandt und andere).

Nun soll eine Auswahl an Angeklagten vorgestellt werden. Der Fokus liegt dabei vor allem auf Karl Brandt und Viktor Brack. Sie waren neben Waldemar Hoven die einzi­gen die sich für die „Euthanasie-Morde“ verantworten mussten.[18] Grund für die­ses überschaubare Auswahl ist, dass die beiden Angeklagten im Kontext des Semina­res „Fürsorge, Therapie, Mord. Psychiatrie und Gesellschaft seit dem 19. Jahrhun­dert“ stehen.

Karl Brandt war eine Zeitlang einer von Hitlers privaten Ärzten. Er hatte außerdem die höchste Stellung im Reich als Reichskommissar für das Sanitäts- und Gesund­heitswesen inne. Weiterhin war er Generalleutnant der Waffen-SS und seine Behörde hatte die Aufsicht über alle zivilen und militärischen medizinischen Einrichtungen.[19] Brack wurde in allen 12 Anklagepunkten für schuldig befunden. Hierbei ist der Punkt der „Euthanasie“ und die Teilnahme an Sterilisierungsversuchen hervorzuheben.[20] Die genaue Teilnahme Brandts am „Euthanasie-Programm“ soll im weiteren Verlauf der Arbeit noch einmal aufgegriffen und diskutiert werden. Karl Brandt wurde auf dem Nürnberger Ärzteprozess zum Tode durch den Strang verurteilt.[21]

Viktor Brack war Sturmbannführer der Waffen-SS. Außerdem war er seit 1934 Ober­dienstleiter der Kanzlei des Führers. Brack war seit 1939 einer der Initiatoren und ei­ner der Cheforganisatoren des „Euthanasie-Programms“. Er war ein typischer „Schreibtischtäter“[22], der ohne Skrupel tausende Menschen in den Tod schickte oder für diesen verantwortlich war.[23]

Brack wurde in allen drei Anklagepunkten für schuldig befunden.[24] Wie auch bei Brandt sind dabei die Punkte der „Euthanasie“ und die Teilnahme an Sterilisierungs­versuchen hervorzuheben.

Brack wurde ebenfalls zum Tode durch den Strang verurteilt. Die Vollstreckung fand am 02. Juni 1948 im Kriegsverbrechergefängnis in Landsberg statt.[25]

Der Nürnberger Ärzteprozess fand am 20. August 1947 sein Ende. Sieben der Ange­klagten wurden zum Tode durch den Strang verurteilt. Die Strafe wurde am 02. Juni 1948 in Landsberg vollstreckt. Sieben wurden zu lebenslangen Freiheitsstrafen und zwei zu begrenzten Strafen verurteilt. Die zu einer begrenzten Strafe Verurteilten kamen zwischen Februar 1951 und November 1952 wieder frei. Auch die Lebenslänglichen kamen nach und nach wieder frei. Von den 23 Angeklagten wurden Sieben frei gesprochen.[26]

[...]


[1] Vgl.: Oppitz, Ulrich-Dieter u.a.: Medizinverbrechen vor Gericht. Das Urteil im Nürnberger Ärzteprozeß gegen Karl Brandt und andere sowie aus dem Prozeß gegen Generalfeldmarschall Milch, Bd. 7, Erlangen 1999, S. 25.

[2] Vgl.: Weindling, Paul: Zur Vorgeschichte des Nürnberger Ärzteprozesses, in: Ebbinghaus, Angelika (Hrsg.): Vernichten und Heilen, Der Nürnberger Ärzteprozeß und seine Folgen, Berlin 2001, S. 27.

[3] Vgl.: Ebd..

[4] Vgl.: Taylor, Telford: The Anatomy of the Nuremberg Trials. A Personal Memoir, New York 1992, S. 270-275.

[5] Vgl.: Weindling, Paul: Vorgeschichte des Ärzteprozesses, S. 28-30.

[6] Ebd. S.30.

[7] Vgl.: Ebd. S. 29-30.

[8] Vgl.: Ebd. S. 30-31.

[9] Vgl.: Ebd., S. 44.

[10] Vgl.: Freimüller, Tobias: Mediziner. Operation Volkskörper, in: Frei, Norbert (Hrsg.): Hitlers Eliten nach 1945, München 2010, S. 19.

[11] Taylor, Telford: Die Nürnberger Prozesse. Kriegsverbrechen und Völkerrecht, Zürich 1950, S. 54.

[12] Vgl.: Ebd..

[13] Oppitz, Ulrich-Dieter : Medizinverbrechen vor Gericht, S. 25.

[14] Vgl.: Ebd..

[15] Vgl.: Weindling, Paul: Vorgeschichte des Ärzteprozesses, S. 44-45.

[16] Vgl.: Taylor, Telford: Die Nürnberger Prozesse, S. 54.

[17] Vgl.: Freimüller, Tobias: Mdiziner, S. 19.

[18] Vgl.: Ebd..

[19] Vgl.: Taylor, Telford: Die Nürnberger Prozesse, S. 54.

[20] Vgl.: Oppitz, Ulrich-Dieter: Medizinverbrechen vor Gericht, S. 44-45.

[21] Vgl.: Ebbinghaus, Angelika/ Dörner, Klaus: Zu diesem Buch, in: Ebbinghaus, Angelika (Hrsg.): Vernichten und Heilen, Der Nürnberger Ärzteprozeß und seine Folgen, Berlin 2001, S. 19.

[22] Schmuhl, Hans-Walter: Die Patientenmorde, in: Ebbinghaus, Angelika (Hrsg.): Vernichten und Heilen, Der Nürnberger Ärzteprozeß und seine Folgen, Berlin 2001, S. 295.

[23] Vgl.: Schmuhl, Hans-Walter: Die Patientenmorde, S.295.

[24] Vgl.: Oppitz, Ulrich-Dieter: Medizinverbrechen vor Gericht, S. 44-45.

[25] Vgl.: Ebbinghaus, Angelika/ Dörner, Klaus: Zu diesem Buch, S.19.

[26] Vgl.: Freimüller, Tobias: Mdiziner, S. 23.

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Details

Title
Die Rolle der „Euthanasie“ auf dem Nürnberger Ärzteprozess
College
http://www.uni-jena.de/  (Historisches Institut)
Grade
1,7
Author
Year
2014
Pages
14
Catalog Number
V305331
ISBN (eBook)
9783668032842
ISBN (Book)
9783668032859
File size
459 KB
Language
German
Keywords
rolle, euthanasie, nürnberger, ärzteprozess
Quote paper
Sascha Weidenbach (Author), 2014, Die Rolle der „Euthanasie“ auf dem Nürnberger Ärzteprozess, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/305331

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