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Der Erlass der Eidesstattlichen Versicherung im Erbscheins- und Europäischen Nachlasszeugnisverfahren

Título: Der Erlass der Eidesstattlichen Versicherung im Erbscheins- und Europäischen Nachlasszeugnisverfahren

Redacción Científica , 2015 , 44 Páginas

Autor:in: Dr. Wigo Müller (Autor)

Derecho - Civil / Derecho de Familia / Derecho de sucesiónes
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Resumen Extracto de texto Detalles

Wer in Deutschland einen Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis (ENZ) beantragt, muss dem Nachlassgericht (NachlG) die für die Ausstellung der Urkunde erforderlichen Angaben machen. Die § 352 III FamFG und § 36 IntErbRVG verpflichten den Antragsteller, vor Gericht oder vor einem Notar an Eides statt zu versichern, dass ihm nichts bekannt ist, was der Richtigkeit seiner Angaben entgegensteht. Nach denselben Vorschriften kann das NachlG dem Antragsteller die Eidesstattliche Versicherung erlassen, wenn es sie für nicht erforderlich hält. In den Bundesländern wird von der Möglichkeit des Erlasses unterschiedlich Gebrauch gemacht. Da die unterschiedliche Rechtsanwendung unbefriedigend ist, werden in diesem Beitrag die Fälle aufgezeigt, bei denen die Rechtsprechung den Erlass der Eidesstattlichen Versicherung zugelassen, bzw sogar gefordert hat. Es bleibt zu hoffen, dass die Ausführungen zu einer einheitlichen Rechtsanwendung im gesamten Bundesgebiet führen.

Extracto


Inhaltsverzeichnis

I Einleitung

II Die Gebühren für Erbschein, Europäisches Nachlasszeugnis (ENZ) und Eidesstattliche Versicherung

III Die Gebühren für den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins oder eines Europäischen Nachlasszeugnisses (ENZ)

1) Die Gebühren des Notars

2) Die Gebühren des Rechtsanwalts

IV Die Form und der Inhalt des Erbscheinsantrags

1) Die erforderlichen Angaben bei der gesetzlichen Erbfolge

a) beim Güterstand der Zugewinngemeinschaft

b) beim Güterstand der Gütertrennung

c) beim Güterstand der Gütergemeinschaft

Muster: Erbscheinsantrag auf Grund gesetzlicher Erbfolge

2) Die erforderlichen Angaben bei der letztwillig verfügten Erbfolge

Muster: Erbscheinsantrag auf Grund testamentarischer Erbfolge

3) Besonderheit: Gemeinschaftlicher Erbschein

4) Die erforderlichen Nachweise

5) Die Befreiung von der Vorlage öffentlicher Urkunden

6) Offenkundige Tatsachen bedürfen keines Beweises

V Die Form und der Inhalt des Europäischen Nachlasszeugnisses

1) Die „neue“ EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO)

2) Das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ)

VI Die vom NachlG geforderte Eidesstattliche Versicherung

VII Der Erlass der Eidesstattlichen Versicherung durch das NachlG

1) Der Sinn und der Zweck des dem NachlG eingeräumten Ermessens

2) Das pflichtgemäß ausgeübte Ermessen

VIII Wann der Erlass der Eidesstattlichen Versicherung möglich ist

1) bei glaubhaften Angaben

2) bei eindeutiger Erbfolge

3) bei den Erben nicht bekannter Erblasser

4) bei Gläubigern des Erblassers

IX Die Bedeutung einer „privaten“ Eidesstattlichen Versicherung

X Die Rechte des Antragstellers, dem das NachlG den Erlass der Eidesstattlichen Versicherung verweigert hat

XI Zusammenfassung

XII Folgerungen

XIII Ausblick

XIV Nachtrag

XV Schrifttum

Zielsetzung & Themen

Das Werk verfolgt das Ziel, eine einheitliche und rechtssichere Handhabung bei der Forderung bzw. dem Erlass einer Eidesstattlichen Versicherung in Erbscheins- und Europäischen Nachlasszeugnisverfahren (ENZ) zu erreichen. Dabei wird kritisch beleuchtet, unter welchen Voraussetzungen das Nachlassgericht sein Ermessen pflichtgemäß ausüben muss, um Antragsteller von unnötigen finanziellen und bürokratischen Lasten zu befreien.

  • Rechtliche Grundlagen der Eidesstattlichen Versicherung in Erbschein- und ENZ-Verfahren
  • Analyse der gerichtlichen Ermessensausübung beim Erlass der Eidesstattlichen Versicherung
  • Kostenstrukturen und Gebührenrecht nach dem GNotKG für Anträge bei Nachlassgerichten, Notaren und Rechtsanwälten
  • Anforderungen an den Inhalt und die Form von Erbscheinsanträgen (gesetzlich vs. testamentarisch)
  • Bedeutung der EU-Erbrechtsverordnung und des Europäischen Nachlasszeugnisses für die Praxis

Auszug aus dem Buch

Die vom NachlG geforderte Eidesstattliche Versicherung

Zum Nachweis der nach § 353 I, II FamFG (zuvor §§ 2354, 2355 BGB) erforderlichen - oben erwähnten - Angaben sehen § 353 III FamFG (zuvor § 2356 II Satz 1 BGB) für die Erteilung eines Erbscheins und § 36 II IntErbRVG für die Erteilung eines ENZ vor, dass der Antragsteller vor Gericht oder vor einem Notar an Eides statt versichert, dass ihm nichts bekannt ist, was der Richtigkeit seiner Angaben .. entgegensteht.

Die Eidesstattliche Versicherung ist vom Antragsteller persönlich (und heute noch) vor einem Gericht - nicht notwendig vor dem für die Erteilung des Erbscheins oder des ENZ zuständigen Gerichts (OLG Frankfurt, 20 W 142/96, FamRZ 1996 1441) - vor einem deutschen Notar [oder vor einem deutschen Konsulat] abzugeben. Bei einem im Ausland lebenden ausländischen Staatsbürger genügt die vor einem ausländischen Notar abgegebene Eidesstattliche Versicherung, wenn die Abgabe vor einer dafür in Deutschland zuständigen Stelle für den Antragsteller mit erheblichen Erschwernissen verbunden wäre, die in keinem angemessenen Verhältnis zu den voraussichtlich zu gewinnenden Erkenntnissen stehen (OLG München, 31 Wx 56/05, ZEV 2006, 118).

Für Minderjährige müssen gem. § 393 ZPO bis zu deren vollendeten 16. Lebensjahr ihre gesetzlichen Vertreter die Eidesstattliche Versicherung abgeben. Die Eidesstattliche Versicherung eines Betreuten gibt sein Betreuer ab, da er gem. § 1902 BGB in seinem Aufgabenbereich dessen gesetzlicher Vertreter ist (BGH, I ZB 20/08, NJW-RR 2009, 01). Einem gewillkürten Vertreter kann die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung nicht übertragen werden (Kammergericht, 1 W 791/67, OLGZ 1967, 249). Wenn die Eidesstattliche Versicherung durch eine juristische Person oder einen Verein abgegeben wird, müssen die in deren jeweiligen Geschäftsordnung bzw Satzung bestimmten Vertreter tätig werden.

Zusammenfassung der Kapitel

I Einleitung: Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Erbnachweises in Deutschland sowie die Auswirkungen der EU-Erbrechtsverordnung.

II Die Gebühren für Erbschein, Europäisches Nachlasszeugnis (ENZ) und Eidesstattliche Versicherung: Darstellung der gesetzlichen Gebührenstruktur für die Verfahren zur Erteilung eines Erbscheins oder ENZ.

III Die Gebühren für den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins oder eines Europäischen Nachlasszeugnisses (ENZ): Erläuterung der spezifischen Gebührenanrechnung und Kostenbelastung bei Beauftragung von Notaren oder Rechtsanwälten.

IV Die Form und der Inhalt des Erbscheinsantrags: Detaillierte Anforderungen an den Erbscheinsantrag bei gesetzlicher oder testamentarischer Erbfolge sowie notwendige Nachweise.

V Die Form und der Inhalt des Europäischen Nachlasszeugnisses: Erläuterung der EU-ErbVO, ihrer Anwendbarkeit und der Funktion des Europäischen Nachlasszeugnisses als grenzüberschreitender Erbnachweis.

VI Die vom NachlG geforderte Eidesstattliche Versicherung: Rechtliche Erläuterung der Pflicht des Antragstellers zur Versicherung an Eides statt.

VII Der Erlass der Eidesstattlichen Versicherung durch das NachlG: Analyse des richterlichen Ermessens beim Erlass der Versicherungspflicht und die damit verbundenen verfassungsrechtlichen Anforderungen.

VIII Wann der Erlass der Eidesstattlichen Versicherung möglich ist: Aufzeigen von Fallgruppen, in denen auf die Versicherung verzichtet werden kann oder sollte.

IX Die Bedeutung einer „privaten“ Eidesstattlichen Versicherung: Untersuchung, ob eine formlose, private Versicherung des Antragstellers die Anforderungen an die Richtigkeit der Angaben erfüllen kann.

X Die Rechte des Antragstellers, dem das NachlG den Erlass der Eidesstattlichen Versicherung verweigert hat: Aufzeigen der Rechtsmittel und Beschwerdemöglichkeiten bei Ablehnung eines Erlasses.

XI Zusammenfassung: Komprimierte Wiederholung der zentralen Argumente für eine pflichtgemäße Ermessensausübung bei Erlassforderungen.

XII Folgerungen: Forderung nach einer bundesweit einheitlichen Rechtsanwendung und kritische Reflexion des Kostenrechts.

XIII Ausblick: Kritische Betrachtung der Notarpraxis und Plädoyer für eine bürgernahe Handhabung durch das Nachlassgericht.

XIV Nachtrag: Kurze Anmerkung zur Haftung und Offenheit für Verbesserungsvorschläge.

XV Schrifttum: Zusammenstellung der einschlägigen Fachliteratur und Quellen für das Erbrecht und die EU-ErbVO.

Schlüsselwörter

Erbschein, Europäisches Nachlasszeugnis, Eidesstattliche Versicherung, Nachlassgericht, FamFG, EU-ErbVO, GNotKG, Erbfolge, Erbnachweis, Ermessen, Kostenrecht, Rechtsmittel, Testamentsvollstrecker, Nachlassgläubiger, Güterstand.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der Eidesstattlichen Versicherung im Rahmen des Erbscheins- und Europäischen Nachlasszeugnisverfahrens und hinterfragt die Praxis, diese Versicherung stets oder regelmäßig zu fordern.

Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?

Zentrale Felder sind das Erbrecht, die Kostenstruktur bei Nachlassverfahren (GNotKG), die gerichtliche Ermessensausübung sowie die Auswirkungen der EU-Erbrechtsverordnung auf die deutsche Rechtspraxis.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das Ziel ist es, auf eine einheitliche und bürgerfreundliche Anwendung der gesetzlichen Regelungen hinzuwirken, damit Antragsteller von unnötigen Kosten und bürokratischen Gängen entlastet werden, wenn eine Eidesstattliche Versicherung nicht erforderlich ist.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Der Autor nutzt eine rechtsdogmatische Analyse auf Basis von Gesetzen (FamFG, BGB, EU-ErbVO), aktueller Rechtsprechung der Oberlandesgerichte sowie fachwissenschaftlicher Kommentierungen.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Behandelt werden die Gebühren für Erbschein und ENZ, die inhaltlichen Anforderungen an Anträge, die Voraussetzungen und die Befreiung von der Eidesstattlichen Versicherung sowie die Rechte von Antragstellern bei Ablehnung eines Erlasses durch das Gericht.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die wichtigsten Schlagworte sind Erbschein, Europäisches Nachlasszeugnis, Eidesstattliche Versicherung, Nachlassgericht, Ermessensspielraum, Kostenrecht und EU-ErbVO.

Darf ein Notar eine Eidesstattliche Versicherung auch abnehmen?

Ja, eine Eidesstattliche Versicherung kann sowohl vor einem Gericht als auch vor einem Notar abgegeben werden, was in bestimmten Fällen die Verfahrensführung vereinfachen kann.

Warum wird die „private“ Eidesstattliche Versicherung diskutiert?

Die Diskussion zielt darauf ab, ob eine formlose, private Versicherung des Antragstellers ausreicht, um die Anforderungen an die Wahrscheinlichkeitsprüfung zu erfüllen, ohne den Antragsteller zu einer persönlichen Vorsprache beim Gericht zu zwingen.

Welche Rolle spielt die EU-ErbVO in diesem Kontext?

Die EU-ErbVO schafft einheitliche Regeln für grenzüberschreitende Nachlässe, führt das ENZ ein und verlangt bei der Antragsprüfung eine Ausgewogenheit zwischen der Interessenwahrung und der zeitlich-finanziellen Entlastung der Erben.

Wie kann man gegen eine erzwungene Eidesstattliche Versicherung vorgehen?

Der Antragsteller kann die Zurückweisung seines Erbscheinsantrags abwarten und anschließend Beschwerde einlegen, um die Entscheidung des Nachlassgerichts durch ein Oberlandesgericht inzident auf eine fehlerhafte Ermessensausübung prüfen zu lassen.

Final del extracto de 44 páginas  - subir

Detalles

Título
Der Erlass der Eidesstattlichen Versicherung im Erbscheins- und Europäischen Nachlasszeugnisverfahren
Autor
Dr. Wigo Müller (Autor)
Año de publicación
2015
Páginas
44
No. de catálogo
V305546
ISBN (Ebook)
9783668034167
ISBN (Libro)
9783668034174
Idioma
Alemán
Etiqueta
erlass eidesstattlichen versicherung erbscheins- europäischen nachlasszeugnisverfahren
Seguridad del producto
GRIN Publishing Ltd.
Citar trabajo
Dr. Wigo Müller (Autor), 2015, Der Erlass der Eidesstattlichen Versicherung im Erbscheins- und Europäischen Nachlasszeugnisverfahren, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/305546
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