Die französischen Algerienveteranen und ihr Kampf um die Anerkennung als dritte Kriegsgeneration


Trabajo Escrito, 2014

22 Páginas, Calificación: 2,3


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Zur französischen Verleugnungspolitik des Algerienkrieges

3. Die anciens combattants als personelle Opfer des Algerienkrieges

4. Zur schwierigen Wiedereingliederung der heimgekehrten Soldaten

5. Erinnert oder vergessen? - Der Kampf der Algerienveteranen um die Anerkennung als dritte Kriegsgeneration
5.1 Der Kampf um den Erhalt der carte du combattant
5.2 Die Auseinandersetzung um den 19. März als nationaler Totengedenktag
5.3 Das Denkmal Mémorial de la guerre d´Algérie in Paris als Totengedenkort
5.4 Platz- und Straßenumbenennungen zur Schaffung lokaler Erinnerungsorte

6. Zusammenfassendes Fazit

7. Literatur- und Quellenverzeichnis

1. Einleitung

Der Algerienkrieg wurde offiziell am 18. März 1962 mit den Verträgen von Évian und dem Waffenstillstandsabkommen zwischen Frankreich und Algerien beendet, doch die Erinnerung an die zahlreichen Todesopfer und Verwundeten in Algerien, an die Foltermethoden, an die zerstörten algerischen Dörfer, in denen lange Zeit kein normales Leben möglich war - all diese Erinnerungen leben weiter und prägen bis heute das kollektive Gedächtnis der Franzosen.

Der algerische Unabhängigkeitskrieg (1954-1962), in dem Algerier und Franzosen fast acht Jahre lang verbittert gegeneinander gekämpft haben, gilt bis heute als schwarzes Kapitel der französischen Geschichte und stellt eines der härtesten Entkolonialisierungskriege des 20. Jahrhunderts dar. Dennoch galt dieser blutige Konflikt jahrzehntelang auf französischer Seite als Äguerre sans nom“ (Pervillé 2005) - einen Krieg, den es eigentlich nicht gegeben habe und an den kein Gedenktag, keine Straßennamen und auch keine öffentliche Rede des Präsidenten erinnern sollten. Auch die Heimkehr hunderttausender französischer Soldaten, die im Dienste ihres Vaterlandes tapfer in Algerien gekämpft haben, war durch eine allgemeine Frustationsstimmung und den ewigen Kampf um die Anerkennung als Kriegsgeneration geprägt. Denn: Wo es keinen Krieg gab, sollte es auch keine Kriegsentschädigungen geben.

Die hier vorliegende Arbeit beschäftigt sich daher zunächst - neben der staatlich betriebenen Verleugnungspolitik des Algerienkrieges - mit der schwierigen Wiedereingliederung der Algerienveteranen in das zivile Leben. Weiterhin folgt ein detaillierter Abriss zum Kampf der anciens combattants um die Gleichberechtigung gegenüber den Kriegsgenerationen der beiden vergangenen Weltkriege sowie deren Erfolge in der Erinnerungs- und Gedenkkultur Frankreichs. Den Abschluss bildet ein zusammenfassendes Fazit.

2. Zur französischen Verleugnungspolitik des Algerienkrieges

Selbst nach 1962 und dem Waffenstillstandsabkommen von Évian propagierte Frankreich weiterhin, es habe sich bei dem Algerienkrieg lediglich um bloße Äopérations de maintien de l´ordre en Afrique du Nord“ (Grosjean 1999) gehandelt und stritten somit nicht nur die Anwendung von Folter durch die französische Armee und andere Kriegsverbrechen ab, die französische Kolonie Algérie française als solche wurde sogar verleugnet: ÄUnd wo keine Kolonie existierte, konnte es auch keinen nationalen Unabhängigkeitskampf geben.“ (KohserSpohn & Renken 2006, S. 53). Der siebeneinhalb Jahre andauernde Kampf der Algerier um ihre Unabhängigkeit, die Zahl der Todesopfer, die auf algerischer Seite auf 140.000 - 375.000 und auf französischer Seite auf 27.500 geschätzt wurden (Müller & Ruoff 2007, 273), das ÄMassaker an Tausenden von Harkis und deren Familienangehörigen in Algerien“ (Stora 2011, 3) sollten schlichtweg vergessen und verdrängt werden.

Um die Geschichte Frankreichs nicht zu beflecken, wurden daher jahrelang Zensurmaßnahmen gegenüber Kino und Fernsehen verhängt (Guibbert 1992, 242 ff.). Auch in den französischen Schullehrplänen sollte - bis in die 90er Jahre des vergangenen Jahrhunderts hinein - die belastende Vergangenheit mehr oder weniger ausgeblendet bleiben (Laamirie 1992). Lediglich zwei bis drei Unterrichtsstunden wurden für die Thematisierung des Algerienkrieges in den gymnasialen Abschlussklassen eingeräumt (Kohser-Spohn & Renken 2006, S. 11).

Erst Ende des Jahres 1988 organisierte das Institut d´Histoire de Temps présent (IHTP) in Paris zwei international angelegte Konferenzen unter dem Thema ÄLa guerre d´Algérie et les intellectuels francais“ und ÄLa guerre d´Algerie et les chrétiens“ (McCormack 2007, 29), um über die vergangenen realgeschichtlichen Ereignisse zu reflektieren. 1992 wurden dann die Archive über den Algerienkrieg der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Erst weitere sieben Jahre später, 1999, wurde auf Initiative des Staatssekretärs Floch der Begriff ÄAlgerienkrieg“ im offiziellen und politischen Sprachgebrauch aufgenommen und damit die historische Existenz des Algerienkrieges anerkannt (Grosjean 1999).

Doch der langen Phase der Verdrängung folgt ein stockender Aufarbeitungsprozess in Frankreich. Selbst 2012, genau 50 Jahre nach dem Ende des Algerienkrieges, unterzeichneten die Präsidenten Hollande und Bouteflika in Algien zwar ein Freundschafts- und Kooperationsabkommen für eine verstärkte wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit, zu einer Entschuldigung für das Verbrechen der Kolonialzeit reichte es auf französischer Seite jedoch nicht.

Postperspektivisch gesehen kann die jahrzehntelange Verleugnungspolitik des Algerienkrieges als eine Art Strategie Frankreichs gedeutet werden, um einerseits den geschichtspolitischen Zündstoff von der Öffentlichkeit fernzuhalten und negative Einstellungen und Emotionen, die sich gegen den Staat und ihre Politik richten könnten, zu verhindern. Anderseits kann sie auch als Maßnahme des Staates angesehen werden, finanzielle Forderungen, die insbesondere nach der Rückkehr der vielen französischen Kriegssoldaten zu erwarten waren, nicht erfüllen zu müssen.

3. Die anciens combattants als personelle Opfer des Algerienkrieges

„In meiner Erinnerung1 war die schrecklichste Erfahrung […] Dass man aus einem jungen liebenswürdigen, herzlichen Mann einen Mörder oder manchmal Schlimmeres formen kann, indem man ihn aller Regeln beraubt, die einen anständigen Menschen ausmachen.

Dort begriff ich, dass der Krieg das Schlimmste ist, was passieren kann.“

(Jacques Floch, von 1958-1960 als Soldat in Algerien stationiert.

In: Kohser-Spohn/Renken 2006, S. 59)

Mehr als 2 Millionen französische Soldaten zogen Äzur Aufrechterhaltung der Ordnung“ nach Algerien (Renken 2006, S. 259). Anders als im Indochina-Krieg setzte Frankreich im Algerienkrieg nicht nur die Berufsarmee ein, sondern mobilisierte zum ersten Mal die Wehrpflichtigen und Reservisten, um der algerischen Unabhängigkeit entgegenzuwirken (Elsenhans 1974, S. 832). Viele von ihnen kamen verletzt zurück, sahen ihre Freunde im Krieg sterben oder wurden dazu verpflichtet, jegliche Verfechter der algerischen Unabhängigkeitsbewegung, z.B. FLN-Angehörige, aus dem Weg zu räumen und - wenn es sein musste - zu töten. Viele von ihnen hatten auch Jahre nach dem Krieg noch mit ihren durchlebten Entbehrungen während des Krieges und ihren traumatischen Erinnerungen zu kämpfen.

Doch ,[je] schmaler die Existenzgrundlage eines Soldaten vor seinem Einsatz in Algerien war, desto schwieriger hatte er hinterher, mit den entstandenen körperlichen und psychischen Belastungen fertig zu werden“ (Renken 2006, S. 264). Die im Dienst verbliebenen Berufsoffiziere konnten nach Ende des Krieges mit einem Aufstieg auf der Karriereleiter in der Armee rechnen oder bei Arbeitsunfähigkeit infolge des Krieges entsprechende Leistungen von Staat und Armee in Anspruch nehmen - anders die Soldaten mit dem niedrigsten Mannschaftsgrad wie Wehrdienstleistende bzw. Soldaten der deuxième classe. Erhebliche soziale und finanzielle Ungleichheiten zwischen denen, die der Berufsarmee angehörten und denen, die zu den Wehrpflichtigen zählten, konnten auch während ihrer Dienstzeit im Algerienkrieg verzeichnet werden. Eine offizielle Lohntabelle der einberufenen Soldaten zeigt deutlich, dass ein Soldat der deuxième classe zwischen 1961 und 1962 nur 14,40 NF am Tag bekam (Äwas gerade mal für ein Bier reichte“), ein Unteroffizier hingegen das Vierfache an Lohn - nämlich 59,70 NF sowie kostenlose Speisen im Unteroffizierskasino (ebenda, S. 265). Der Großteil des wehrpflichtigen und nach Algerien entsandten Personals entstammte zudem aus den sozial niedrigeren Schichten der damaligen französischen Gesellschaft. So wird geschätzt, dass 70-80 % der wehrpflichtigen Soldaten in Algerien vom Lande stammten und in der Land- und Viehwirtschaft tätig waren (Elsenhans 1972, S. 833). Anders als die städtische Bevölkerung konnten diese keine Zurückstellung vom Wehrdienst wegen ihrer Berufsausbildung beantragen. Besonders Bauern mussten, wenn sie nach Algerien geschickt wurden, um die Existenz ihrer Familienbetriebe bangen, da die Einstellung von Erntearbeitern während ihrer Abwesenheit eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen konnte (Elsenhans 1972, S. 832).

Doch das wäre nur ein Grund, warum die Zeit nach 1962 nicht nur mit dem Ende des Algerienkrieges verbunden, sondern vor allem durch die allgemeine Frustationsstimmung bei den heimgekehrten Soldaten geprägt war. Für Frankreich war es einerseits - durch die hohen Militärsausgaben und Kriegskosten angegriffen (Elsenhans 1972, S. 838) - nicht möglich, alle heimgekehrten Soldaten gleichermaßen in das zivile Leben wiedereinzugliedern und finanziell zu unterstützen. Andererseits konnten es, laut der staatlichen Verleugnungspolitik, neben der Nicht-Existenz eines Krieges auch keine Kriegsentschädigungen geben. Der Politik- und Sozialwissenschaftler, Frank Renken, bezeichnet die Generation der Algerienveteranen daher als Äder verkörperte Widerspruch zur staatlichen Verleugnung des Algerienkrieges“ (Renken 2006, S. 259).

4. Zur schwierigen Wiedereingliederung der heimgekehrten Soldaten

„... diese Jungs haben gekämpft, haben ihre Kumpel in einem Krieg sterben sehen, der nicht der ihre war. Man hat ihnen ihre Jugend, ihre Gesundheit, ihren Idealismus genommen. Jetzt, wo sie zurückgekommen sind, reicht das noch nicht aus. Man müsste ihnen auch noch die Existenzgrundlage entziehen, ihre Arbeit nehmen. Mein Gott, will man sie zu Gangstern machen, die sich ihrer Haut verteidigen müssen?

Und da fragst Du, was sie darüber denken?“

Jean Joliat, (Zitat aus der ersten Verbandszeitung der FNAA, L´Ancien d´Algérie. In: Renken 2006, S. 263-264)

Um soziale Forderungen im Interesse der breiten Masse der ehemaligen Soldaten durchsetzen zu können, wurde bereits 1958 der Veteranenverband Fédération nationale des Anciens d´Algérie (FNAA), der 1963 zu Fédération nationale des Anciens Combattants en Algérie, Maroc, Tunisie (FNACA) umbenannt wurde, gegründet. Dieser setzt sich ausschließlich aus ehemaligen Soldaten aus Kämpfen in den französischen Kolonien Nordafrikas zusammen und vertrat und vertritt bis heute die Interessen der ehemaligen Wehrpflichtigen und niedrigen Dienstgrade des Algerienkrieges (FNACA 2014, URL). 1958 stellte Paul Debiesse auf dem Gründungskongress des Veteranenverbundes ein vorläufiges Programm mit folgenden Hauptforderungen im Sinne der Kriegsveteranen vor (Renken 2006, S. 261):

- Ädie beschleunigte und kostenlose Rückführung der Leichen unserer Kameraden“;
- Ädie rasche Auszahlung der [Invaliden-]Renten an alle Anspruchsberechtigten“;
- Ädie endgültige Verabschiedung der in der Nationalversammlung angenommenen Demobilisierungsprämie“;
- Ädie [bereits teilweise erreichte] Aufhebung der Steuerpflicht auf den erhaltenen Sold von Soldaten und Gefreiten“;
- Ädie unbefristete Ursprungsvermutung [présomption d´origine sans délai] für alle Soldaten, die in Algerien gedient haben, bezüglich des Falls der Malaria oder der Amöbenruhr und anderer körperlichen Beeinträchtigungen, die auch nach Ablauf eines Monats nach Rückkehr ausbrechen können“;

Doch die vom Verband erhobenen materiellen Forderungen stießen auf keinerlei Entgegenkommen durch die gaullistische Regierung. Zu den wesentlichsten Wiedereingliederungsproblemen zählten - neben der fehlenden finanziellen Unterstützung - die Verweigerung der Kriegs- und Invalidenrente, geistige Störungen auf Grund von traumatischen Erlebnissen im Kriegsgebiet, die Verweigerung der Auszahlung des bezahlten Urlaubs sowie die Kündigung nach der Heimkehr (ebenda, S. 264).

So legte der Staat zwar Regeln und Sozialleistungen bei Verletzungen und Krankheit der heimgekehrten Soldaten fest, allerdings konnten nur wenige von ihnen Gebrauch machen. Manche Infektionskrankheiten, die sich die Soldaten durch ihren Kampfeinsatz unter den klimatischen Bedingungen in Algerien zugezogen haben, brachen auf Grund langer Inkubationszeiten erst Wochen nach ihrer Rückkehr aus und wurden schließlich nicht mehr als Kriegsschäden anerkannt (ebenda). Dadurch erhielten viele der Kriegsheimkehrer keine Rentenversorgung, verloren ihren Anspruch auf kostenlose Pflege und andere Vorteile, die ihnen normalerweise zustünden. Auch im Einsatz zugezogene Verletzungen und die daraus oftmals resultierende Arbeitsunfähigkeit wurden nur in seltenen Fällen anerkannt. So heißt es in einem Interview mit Serge Drouot 2002 in Paris:

,Wenn etwa ein Lastwagen mit Soldaten auf Nachtpatrouille in den Bergen umstürzte, weil der Fahrer die Orientierung verlor, konnte ein dauerhaft Beschädigter daraus juristisch kein Anspruch als Kriegsversehrter ableiten, da es sich dabei um einen gewöhnlichen ‚Unfall‘ handelte“ (ebenda, S. 261).

[...]


1 Diese Arbeit lässt vielleicht den Anschein erwecken, die französischen Algerienveteranen seien die einzigen

oder Äwahren“ Opfer des Algerienkrieges. Doch in der Realität betrifft das Schicksal des Algerienkrieges geschätzte 6 bis 7 Millionen Männer und Frauen gleichermaßen: die Menschen, die den Algerienkrieg erlebt und überlebt haben, die pieds-noirs und deren Kinder, die Harkis, die algerischen Juden und Moslems und deren in Frankreich geborene Kinder, die sogenannten beurs, sowie zu guter Letzt die französischen Soldaten und deren Kinder und Familien. Aus Platzgründen soll jedoch nur die Perspektive der letztgenannten Gruppe, die der sogenannten anciens combattants, beleuchtet werden.

Final del extracto de 22 páginas

Detalles

Título
Die französischen Algerienveteranen und ihr Kampf um die Anerkennung als dritte Kriegsgeneration
Universidad
Martin Luther University  (Institut für Romanistik)
Curso
Krieg und kollektives Gedächtnis
Calificación
2,3
Autor
Año
2014
Páginas
22
No. de catálogo
V305971
ISBN (Ebook)
9783668038356
ISBN (Libro)
9783668038363
Tamaño de fichero
759 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Algerien, Algerienveteranen, Krieg, Kollektives Gedächtnis, anciens combattants, Frankreich, Kulturwissenschaft
Citar trabajo
Anika Strelow (Autor), 2014, Die französischen Algerienveteranen und ihr Kampf um die Anerkennung als dritte Kriegsgeneration, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/305971

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