Thema dieser Seminararbeit ist der Streitfall „Tagesschau-App“. Es handelt sich hierbei um einen wettbewerbsrechtlichen Streitfall der jüngst im Dezember 2013 in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht in Köln entschieden wurde.
Als Klägerinnen in diesem Verfahren treten elf Verlagshäuser auf, die Tageszeitungen als Druckwerke und/oder im Internet und als – nach eigenen Angaben kostenpflichtige – Applikationen herausgeben beziehungsweise verantworten.
Die Klägerinnen greifen das Telemedienangebot „Tagesschau-App“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als wettbewerbsrechtlich unlauter an. Im Streitverfahren gelten die ARD und der NDR als Gegner bzw. als Beklagte.
Gliederung
1. Übersicht über den Rechtsstreit
2. Darstellung des Streitgegenstandes
3. Entwicklung der Rechtsgrundlagen des Rechtsstreit
3.1 Abgrenzung Alte Medien und Neue Medien - Medienkonvergenz
3.2 Wettbewerbsverzerrung - Beihilfekompromiss zwischen den Bundesländern und der EU-Kommission
3.3 Konkretisierung des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Hinblick auf Telemedien im Rundfunkstaatsvertrag
3.4 Drei-Stufen-Test
4. Streitfall Tagesschau-App
4.1 Klagevorwurf
4.2 Erste Instanz - Klage vor dem Landgericht Köln
4.2.1 Klagevorwurf: Verstoß gegen Marktverhaltensregel - Fehlende Genehmigung durch Drei-Stufen-Test
4.2.2 Klagevorwurf: Verstoß gegen Marktverhaltensregel - Unzulässigkeit wegen Presseähnlichkeit
4.2.3 Urteil des Landgerichts Köln
4.3 Zweite Instanz - Berufung vor dem Oberlandesgericht Köln
4.3.1 Legitimation des gesamten Telemedienkonzepts durch Verwaltungsakt
4.3.2 Urteil des Oberlandesgerichts Köln
5. Fazit
-
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X.