Brennpunkt Sicherheitsrat: Reformbestrebungen vom Razali-Plan bis zur aktuellen Diskussion


Term Paper, 2003

13 Pages, Grade: 1,7


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Ein Sicherheitsrat für das 21. Jahrhundert
2.1 Die Wurzeln in der Charta
2.2 Die neuen Aufgaben der UNO

3. Der Razali-Plan

4. Die Staaten und ihre Vorschläge
4.1 Deutschland und Japan
4.2 Die Staaten Asiens, Afrikas und Lateinamerikas
4.3 Osteuropa
4.4 Italien und der „Coffee-Club“
4.5 Die ständigen Sicherheitsratsmitglieder
4.6 Andere Konzepte

5. Die aktuelle Diskussion

6. Fazit

7. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

„Die unendliche Geschichte der Sicherheitsratsreform“, so könnte der Titel meiner Hausarbeit ebenso heißen, denn die Diskussion über dieses brisante Thema ist beinahe so alt wie die Vereinten Nationen selbst. Und der gerade beendete Irak-Krieg hat die Frage wieder in den Fokus der Diplomaten gerückt, ob die Sicherung des Weltfriedens durch den Sicherheitsrat in seiner jetzigen Form noch gewährleistet werden kann, und ob er den veränderten Aufgaben gewachsen ist. Es sollen nun hier die verschiedenen Positionen und Vorschläge der Nationen erläutert werden, die die bisherige Debatte maßgeblich geprägt haben. Dabei stütze ich mich hauptsächlich auf das Werk „Reform in der Warteschleife: ein deutscher Sitz im UN-Sicherheitsrat?“ von Lisette Andreae, was letztes Jahr erschienen ist.

2. Ein Sicherheitsrat für das 21. Jahrhundert

Mit dem Ende des Kalten Krieges und dem Zerfall des Ostblocks hat sich die machtpolitische Struktur der Welt verändert. Die mittlerweile 191 Staaten der UNO[1] sind sich größtenteils einig darüber, dass die Organisation und speziell der Sicherheitsrat reformiert werden müssen, um ihren eigenen Ansprüchen, nämlich der Schaffung kollektiver Sicherheit sowie internationaler Zusammenarbeit zur Lösung der wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und humanitären Probleme[2] zu genügen. Auch soll der Sicherheitsrat mit einer Reform repräsentativer gemacht werden. Es soll also eine UNO für das 21. Jahrhundert geschaffen werden.

2.1 Die Wurzeln in der Charta

Artikel 23 der UN-Charta legt fest, dass der Sicherheitsrat aus fünf ständigen Mitgliedern, namentlich USA, Russland (UdSSR), China, Großbritannien und Frankreich, und zehn nichtständigen Mitgliedern besteht. Die letzteren sind im Zweijahresrhythmus zu wählen, nach folgenden Gesichtspunkten: ihrem Beitrag zur Friedenssicherung und ihrer geographischen Lage.[3] Daraus ergibt sich das Problem, dass zu viele Staaten diese Aspekte erfüllen, einige sogar schon ihre Kandidatur für einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat anstreben.

2.2 Die neuen Aufgaben der UNO

Ein weiteres Problem besteht darin, dass die Friedenssicherung heute nicht mehr nur aus der Verhinderung von Kriegen besteht. Viele Aspekte sind hinzugekommen, die bei der Gründung der UNO 1945 noch nicht relevant waren, und auch nicht explizit in der Charta Erwähnung finden. So ist wichtig geworden, die Gefahr der unkontrollierten Verbreitung von Massenvernichtungswaffen zu beseitigen oder in ethnischen und religiösen Konflikten anstelle zwischenstaatlicher Kriege zu vermitteln. Auch großflächige Umweltkatastrophen können den Weltfrieden nach Art. 39 der Charta bedrohen. Eine weitere Gefahrenquelle besteht im illegalen Drogen- und Waffenhandel sowie dem internationalen Terrorismus.[4]

Durch seine geographisch unzeitgemäße Sitzverteilung scheint das Gremium diesen Aufgaben derzeit nicht gewachsen.

3. Der Razali-Plan

Im Jahre 1992 brachte Indien auf der 47. Generalversammlung eine Resolution zum Thema Sicherheitsratsreform ein. Es wurde beschlossen, sich ein Jahr später ausführlicher damit zu befassen; bis dahin sollten die Mitgliedstaaten Stellungnahmen mit Vorschlägen zur Reform bezüglich Größe und Entscheidungsfindung einbringen. 1993 wurde daraufhin eine Arbeitsgruppe geschaffen, die allen UN-Mitgliedern offen stand, um den Reformprozess voranzutreiben.[5] Diese „Open Ended Working Group“ (OEWG) befasste sich im Wesentlichen mit den Grundsätzen für eine Erweiterung des Sicherheitsrates, Größe und Zusammensetzung der ständigen und nichtständigen Mitglieder, einer eventuellen neuen Kategorie von Mitgliedstaaten,[6] Kriterien für die Auswahl der Staaten, Abstimmungsverfahren und Veto, sowie die Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsrat und den anderen Organen der UN.[7] Jedes Jahr legten die beiden Vorsitzenden der OEWG einen Bericht über den Stand der Debatte vor: viele Staaten hatten sich an der Diskussion beteiligt, konnten sich aber nicht auf einen einheitlichen Reformvorschlag einigen.

Die Gunst der Stunde erkannte im März 1997, nur wenige Tage nach dem Jahresbericht der OEWG, der malaysische UN-Botschafter und amtierende Präsident der Generalversammlung Ismail Razali. Er nutzte die Reformbereitschaft der Nationen und entwarf aus den Beiträgen der Arbeitsgruppe einen vollständigen Resolutionstext zur Reform des Sicherheitsrates.[8] Der Entwurf beinhaltete eine Erweiterung des Sicherheitsrates auf 24 Mitglieder; fünf ständige und vier nichtständige Mitglieder sollten dem Gremium hinzugefügt werden. Die neuen ständigen Sitze sollten zwei Industriestaaten sowie jeweils eine Nation aus Afrika, Asien und Lateinamerika besetzen. Die nichtständigen Sitze sollten Afrika, Asien, Osteuropa und Lateinamerika erhalten. Da es in der UNO schon oft Kritik an der bisherigen Veto-Regelung gegeben hat, sollten nach Razali die neuen ständigen Mitglieder auf dieses Privileg verzichten, und die bisherigen fünf Staaten nur bei Friedensbrüchen davon Gebrauch machen dürfen. Außerdem sollte der Gebrauch des Vetos begründet werden. Die Entscheidungsmehrheit sollte auf fünfzehn erhöht werden.[9] Als „Fahrplan“ seiner Resolution gab Razali Folgendes an: Bis September 1997 sollte darüber abgestimmt werden, danach könnten sich interessierte Staaten für eine ständige Mitgliedschaft bewerben und im Februar 1998 zur Wahl in der Generalversammlung stellen, die mit Zweidrittelmehrheit zu gewinnen ist. Am Ende sollte im gleichen Gremium noch über alle Charta-Änderungen abgestimmt werden.[10]

[...]


[1] Die letzten Beitrittsländer waren 2002 Timor und die Schweiz.

[2] vgl. Art. 1, Abs. 1-3, UNO-Charta

[3] vgl. Gareis, Sven/ Varwick, Johannes, Die Vereinten Nationen. Aufgaben, Instrumente und Reformen, 2., aktualisierte Auflage, Opladen 2002, S. 270.

[4] vgl. Kühne, Winrich, Die Vereinten Nationen an der Schwelle zum nächsten Jahrtausend, in: Kaiser/ Schwarz (Hrsg.), Weltpolitik im neuen Jahrhundert, S. 442f.

[5] vgl. Gareis/ Varwick, Die Vereinten Nationen, S. 271

[6] Gemeint sind ständige Sicherheitsratsmitglieder ohne Vetorecht.

[7] vgl. Andreae, Lisette, Reform in der Warteschleife: ein deutscher Sitz im UN-Sicherheitsrat? München 2002, S. 167f.

[8] ebd., S. 178.

[9] ebd.

[10] ebd., S. 179.

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Details

Title
Brennpunkt Sicherheitsrat: Reformbestrebungen vom Razali-Plan bis zur aktuellen Diskussion
College
http://www.uni-jena.de/
Grade
1,7
Author
Year
2003
Pages
13
Catalog Number
V30610
ISBN (eBook)
9783638318280
ISBN (Book)
9783656608387
File size
445 KB
Language
German
Keywords
Brennpunkt, Sicherheitsrat, Reformbestrebungen, Razali-Plan, Diskussion
Quote paper
Götz Lieberknecht (Author), 2003, Brennpunkt Sicherheitsrat: Reformbestrebungen vom Razali-Plan bis zur aktuellen Diskussion, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/30610

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