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Der räuberische Diebstahl des § 252 StGB. Eine rechtliche und prozesstaktische Betrachtung

Titel: Der räuberische Diebstahl des § 252 StGB. Eine rechtliche und prozesstaktische Betrachtung

Wissenschaftlicher Aufsatz , 2015 , 6 Seiten

Autor:in: RA Dipl.Jur.Univ. Markus F. Meier (Autor:in)

Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug
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Der räuberische Diebstahl des § 252 StGB ist ein wahres Monster des deutschen Strafgesetzbuches. Zugegeben ist dieser Einstieg eher polemischer Natur, jedoch birgt er ein gehöriges Maß an Wahrheit.
Denn betrachtet man die Rechtsfolge, so liest man, dass der eines räuberischen Diebstahls Schuldige „gleich einem Räuber zu bestrafen“ ist, § 252 a.E. StGB. Betrachtet man nun Raub gem. § 249 Abs. 1 StGB, so wird das Strafmaß mit nicht unter einem Jahr Freiheitsstrafe angegeben. Dies bedeutet zwangsläufig, dass räuberischer Diebstahl als Verbrechen im Sinn des § 12 Abs. 1 StGB zu bewerten ist.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis (Table of Contents)

  • Einleitung
  • Der objektive Tatbestand
  • Der subjektive Tatbestand
  • Alternative Verteidigung
  • Erfolgsversprechendste Strategie

Zielsetzung und Themenschwerpunkte (Objectives and Key Themes)

Dieser Aufsatz analysiert den objektiven und subjektiven Tatbestand des räuberischen Diebstahls gemäß § 252 StGB. Der Fokus liegt dabei auf der Perspektive des Autors als Strafverteidiger und der Darstellung der relevanten Rechtsprechung und Praxisfälle.

  • Der objektive Tatbestand des räuberischen Diebstahls
  • Der subjektive Tatbestand des räuberischen Diebstahls, insbesondere die Beutesicherungsabsicht
  • Mögliche Verteidigungsstrategien im Kontext des § 252 StGB
  • Die Bedeutung des minder schweren Falls gem. § 250 Abs. 3 StGB
  • Erfolgsversprechende Strategien in der Praxis

Zusammenfassung der Kapitel (Chapter Summaries)

  • Einleitung: Die Einleitung stellt den räuberischen Diebstahl als ein "Monster" des deutschen Strafgesetzbuches dar und erläutert die Bedeutung der hohen Strafandrohung für den Delinquenten.
  • Der objektive Tatbestand: Dieses Kapitel beschreibt die Deliktsnatur des räuberischen Diebstahls als raubähnliches Sonderdelikt und erläutert die notwendigen Elemente des objektiven Tatbestandes, darunter die Vortat, die Feststellung des Täters auf frischer Tat und die Nötigungshandlung.
  • Der subjektive Tatbestand: Dieser Abschnitt befasst sich mit dem kritischen Punkt des räuberischen Diebstahls, dem subjektiven Tatbestand. Insbesondere wird die "Absicht, sich den Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten" im Detail analysiert. Die verschiedenen Ansätze und Rechtsprechungsentscheidungen zur Beweisführung der Beutesicherungsabsicht werden dargelegt.
  • Alternative Verteidigung: Da die oben genannten Verteidigungsstrategien nicht immer Erfolg versprechend sind, stellt dieses Kapitel eine alternative Verteidigungsstrategie vor. Die Besonderheiten des minder schweren Falls des § 250 Abs. 3 StGB werden näher beleuchtet.

Schlüsselwörter (Keywords)

Räuberischer Diebstahl, § 252 StGB, Strafverteidigung, objektiver Tatbestand, subjektiver Tatbestand, Beutesicherungsabsicht, Nötigungshandlung, minder schwerer Fall, § 250 Abs. 3 StGB.

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein räuberischer Diebstahl gemäß § 252 StGB?

Ein räuberischer Diebstahl liegt vor, wenn ein Dieb auf frischer Tat betroffen wird und Gewalt gegen eine Person anwendet oder Drohungen ausspricht, um sich den Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten.

Wie hoch ist das Strafmaß für räuberischen Diebstahl?

Der Täter wird „gleich einem Räuber“ bestraft, was gemäß § 249 StGB eine Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr bedeutet (Verbrechenstatbestand).

Was ist das entscheidende subjektive Merkmal des § 252 StGB?

Die Beutesicherungsabsicht: Der Täter muss in der Absicht handeln, sich den Besitz der Beute zu erhalten. Handelt er nur, um zu flüchten, entfällt dieser Tatbestand.

Was bedeutet „auf frischer Tat betroffen“?

Das bedeutet, dass der Täter entweder unmittelbar bei der Tatausführung oder in unmittelbarer Nähe zum Tatort und in engem zeitlichem Zusammenhang bemerkt wird.

Welche Verteidigungsstrategien gibt es bei diesem Delikt?

Verteidiger prüfen oft das Vorliegen der Beutesicherungsabsicht oder versuchen, auf einen „minder schweren Fall“ gemäß § 250 Abs. 3 StGB hinzuwirken.

Ende der Leseprobe aus 6 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Der räuberische Diebstahl des § 252 StGB. Eine rechtliche und prozesstaktische Betrachtung
Autor
RA Dipl.Jur.Univ. Markus F. Meier (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2015
Seiten
6
Katalognummer
V306225
ISBN (eBook)
9783668043152
ISBN (Buch)
9783668043169
Sprache
Deutsch
Schlagworte
diebstahl stgb eine betrachtung
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
RA Dipl.Jur.Univ. Markus F. Meier (Autor:in), 2015, Der räuberische Diebstahl des § 252 StGB. Eine rechtliche und prozesstaktische Betrachtung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/306225
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Leseprobe aus  6  Seiten
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