Der räuberische Diebstahl des § 252 StGB ist ein wahres Monster des deutschen Strafgesetzbuches. Zugegeben ist dieser Einstieg eher polemischer Natur, jedoch birgt er ein gehöriges Maß an Wahrheit.
Denn betrachtet man die Rechtsfolge, so liest man, dass der eines räuberischen Diebstahls Schuldige „gleich einem Räuber zu bestrafen“ ist, § 252 a.E. StGB. Betrachtet man nun Raub gem. § 249 Abs. 1 StGB, so wird das Strafmaß mit nicht unter einem Jahr Freiheitsstrafe angegeben. Dies bedeutet zwangsläufig, dass räuberischer Diebstahl als Verbrechen im Sinn des § 12 Abs. 1 StGB zu bewerten ist.
Inhaltsverzeichnis (Table of Contents)
- Einleitung
- Der objektive Tatbestand
- Der subjektive Tatbestand
- Alternative Verteidigung
- Erfolgsversprechendste Strategie
Zielsetzung und Themenschwerpunkte (Objectives and Key Themes)
Dieser Aufsatz analysiert den objektiven und subjektiven Tatbestand des räuberischen Diebstahls gemäß § 252 StGB. Der Fokus liegt dabei auf der Perspektive des Autors als Strafverteidiger und der Darstellung der relevanten Rechtsprechung und Praxisfälle.
- Der objektive Tatbestand des räuberischen Diebstahls
- Der subjektive Tatbestand des räuberischen Diebstahls, insbesondere die Beutesicherungsabsicht
- Mögliche Verteidigungsstrategien im Kontext des § 252 StGB
- Die Bedeutung des minder schweren Falls gem. § 250 Abs. 3 StGB
- Erfolgsversprechende Strategien in der Praxis
Zusammenfassung der Kapitel (Chapter Summaries)
- Einleitung: Die Einleitung stellt den räuberischen Diebstahl als ein "Monster" des deutschen Strafgesetzbuches dar und erläutert die Bedeutung der hohen Strafandrohung für den Delinquenten.
- Der objektive Tatbestand: Dieses Kapitel beschreibt die Deliktsnatur des räuberischen Diebstahls als raubähnliches Sonderdelikt und erläutert die notwendigen Elemente des objektiven Tatbestandes, darunter die Vortat, die Feststellung des Täters auf frischer Tat und die Nötigungshandlung.
- Der subjektive Tatbestand: Dieser Abschnitt befasst sich mit dem kritischen Punkt des räuberischen Diebstahls, dem subjektiven Tatbestand. Insbesondere wird die "Absicht, sich den Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten" im Detail analysiert. Die verschiedenen Ansätze und Rechtsprechungsentscheidungen zur Beweisführung der Beutesicherungsabsicht werden dargelegt.
- Alternative Verteidigung: Da die oben genannten Verteidigungsstrategien nicht immer Erfolg versprechend sind, stellt dieses Kapitel eine alternative Verteidigungsstrategie vor. Die Besonderheiten des minder schweren Falls des § 250 Abs. 3 StGB werden näher beleuchtet.
Schlüsselwörter (Keywords)
Räuberischer Diebstahl, § 252 StGB, Strafverteidigung, objektiver Tatbestand, subjektiver Tatbestand, Beutesicherungsabsicht, Nötigungshandlung, minder schwerer Fall, § 250 Abs. 3 StGB.
- Citation du texte
- RA Dipl.Jur.Univ. Markus F. Meier (Auteur), 2015, Der räuberische Diebstahl des § 252 StGB. Eine rechtliche und prozesstaktische Betrachtung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/306225