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Die Behandlung der Reiseleistung im Umsatzsteuerrecht

Drohen Reisebüros, Reiseveranstalter und Reiseunternehmer im Gestrüpp der umsatzsteuerlichen Regelungen unterzugehen?

Título: Die Behandlung der Reiseleistung im Umsatzsteuerrecht

Trabajo Universitario , 2015 , 67 Páginas , Calificación: 11

Autor:in: Daniela Brandl (Autor)

Derecho - Derecho tributario
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Die Schlagzeilen um die „Luxusprobleme“ der Lufthansa-Piloten reißen nicht ab. Trotz der bisher acht Streikwellen der Lufthansa und seiner Tochtergesellschaft Germanwings, die seit Anbeginn des Jahres an den deutschen Flughäfen stattfinden, finden die Fluggesellschaft und die Gewerkschaft Vereinigung Cockpit in den zahlreichen Verhandlungen über die Tarif- und Ruhestandsregelungen der Flugzeugführer keinen Kompromiss für beide Parteien.

Die Piloten wollen die Altersgrenze von 55 Jahren für den Eintritt in den Frühruhestand beibehalten, die Kranich-Airline will die Altersgrenze erhöhen. Das Angebot seitens der Lufthansa, die Altersgrenze für jeden Piloten nach seinen Dienstjahren zu bestimmen, lehnt die Gewerkschaft ab. Seit Mitte Oktober streiken auch noch die Lokführer. Der Grund dieses Streiks ist die Forderung der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer die Tarifverhandlungen auch für andere Berufsgruppen (Zugbegleiter und Bordgastronomen) zu erweitern.

Daneben hat auch Mitte September der deutsche Reiseveranstalter TUI AG Aufsehen erregt, der 2013 mit einem Marktanteil von 17,7% Branchenführer war. Er schließt sich mit seiner britischen Tochtergesellschaft TUI Travel „zum weltgrößten Touristikunternehmen“ zusammen. Einsparungen von mindestens 45 Millionen Euro pro Jahr und eine „höhere
Auslastung der Hotels und Kreuzfahrtschiffe“ stellten den ausschlaggebenden Impuls für diese Fusion dar.

Dabei erlebt die Tourismuswirtschaft gerade in den letzten Jahren ein ziemliches Wachstum. Fast 54,8 Mio. Deutsche (2010: 49,0 Mio.) verbrachten 2013 mindestens ein bis zwei Urlaube an ihrem Lieblingsort, dem Mittelmeer (Spanien, Italien Türkei), gefolgt von Deutschland, West- und Osteuropa; lediglich 7% (2010: 4,9%) der insgesamt 70,7 Mio. Reisen (2010: 75,6 Mio.) waren Fernreisen. Gut 40% (2010: 50%) sind Pauschalreisen, die mithilfe von Reiseveranstaltern organisiert werden. Aber auch deutsche Städte, wie Berlin, München und Hamburg ziehen immer mehr In- und Ausländer an, denn „sie sind zu beliebten Kultur-, Event-, Freizeit- und Shopping-Metropolen geworden“. Und so wird dieser Sektor - mit einer Bruttowertschöpfung von ca. 97 Mrd. Euro (2010: 94 Mrd.) - immer bedeutender für die deutsche Wirtschaft. [...]

Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Die Deutschen und das Reisen

2. Zivilrechtliche Grundlagen – Reisevertragsrecht

3. Die Mehrwertsteuersystemrichtlinie

3.1. Die 6. EG-Richtlinie

3.2. Grundlagen der Reiseleistung in der Mehrwertsteuersystemrichtlinie

4. Die Behandlung von Reiseleistungen im Umsatzsteuerrecht

4.1. Regelbesteuerung versus Margenbesteuerung

4.2. Begriffsdefinitionen

4.3. Regelbesteuerung

4.3.1. Vermittlungsleistungen

4.3.2. Eigenleistungen

4.3.2.1. Beherbergung

4.3.2.2. Beförderung

4.3.2.3. Verpflegung

4.3.2.4. Betreuung durch einen Reiseleiter

4.3.2.5. Veranstaltungen

4.3.3. Leistungen an einen Unternehmer

4.3.3.1. Kettengeschäft - „Paketreisen“

4.3.3.2. Incentive-Reisen

4.4. Margenbesteuerung

4.4.1. Voraussetzungen des § 25 UStG

4.4.1.1. Reiseleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmers

4.4.1.2. Leistungsempfänger als Nichtunternehmer

4.4.1.3. Auftreten im eigenen Namen

4.4.1.4. Reisevorleistungen

4.4.2. Ortsbestimmung

4.4.3. Steuerbefreiung bei Reiseleistungen

4.4.4. Bemessungsgrundlage

4.4.5. Steuersatz

4.4.6. Steuerentstehung

4.4.7. Vorsteuerabzug

4.4.8. Besonderheiten der Rechnung

4.4.9. Aufzeichnungspflichten

4.4.10. Besondere Besteuerungsformen

4.5. Vermischte Leistungen

4.5.1. Zusammentreffen von Vermittlungsleistungen und Reiseleistungen

4.5.2. Zusammentreffen von Eigenleistungen und Reisevorleistungen

4.5.3. Zusammentreffen von steuerfreien und steuerpflichtigen Reiseleistungen

4.5.4. Zusammentreffen von gemischten Leistungen und teilweise steuerfreien Reiseleistungen

5. Ländervergleich zwischen Deutschland und Spanien

5.1. Deutschland

5.2. Spanien

6. Aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs

6.1. Europäischer Gerichtshof

6.2. Bundesfinanzhof

7. Fazit

8. Fuerteventura - Ein Stück Sahara im Atlantik

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die umsatzsteuerliche Behandlung von Reiseleistungen im deutschen Steuerrecht. Ziel ist es, die komplexen Regelungen für Reisebüros und Reiseveranstalter zu durchdringen, die Abgrenzung zwischen Regelbesteuerung und Margenbesteuerung darzustellen und die Auswirkungen aktueller EuGH-Entscheidungen auf die nationale Gesetzgebung zu analysieren.

  • Zivilrechtliche Grundlagen des Reisevertragsrechts
  • Systematik der Mehrwertsteuersystemrichtlinie für Reiseleistungen
  • Differenzierung zwischen Regelbesteuerung und Margenbesteuerung
  • Spezifische Anforderungen bei Eigenleistungen und Reisevorleistungen
  • Ländervergleich zwischen Deutschland und Spanien zur Umsatzbesteuerung

Auszug aus dem Buch

4.4.4. Bemessungsgrundlage

„ Die Margenbesteuerung stellt eine Brutto-Umsatzbesteuerung mit Vor-Umsatzabzug dar.“69

Die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung von Reiseleistungen i.S.d. § 25 UStG bestimmt sich abweichend von § 10 UStG nach § 25 Abs. 3 UStG. Sie ist die Differenz (Marge) zwischen dem Betrag, den der Leistungsempfänger zahlt, um die Leistung zu erhalten und den Aufwendungen für die Reisevorleistungen inkl. in- und ausländischer Umsatzsteuer (A 25.3 Abs. 1 UStAE). Es handelt sich hierbei um die Bruttomarge, aus der die Umsatzsteuer mit 19/119 herauszurechnen ist, siehe dazu Beispiel 11. Das von Wolf erstellte Schemata70 stellt die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für Reiseleistungen dar, wenn, was meist der Fall ist, ein Reiseveranstalter nicht lediglich Margenumsätze zu verbuchen hat, siehe hierzu Abb. 13. Wie bereits im Punkt 3.2. erwähnt wurde, wird durch diese besondere Berechnung nur die Dienstleistung des Reiseveranstalters besteuert. Quasi wie ein Vermittler, da die Reisevorleistungen bei der Besteuerung der Marge steuerneutral bleibt. Damit bleibt die Belastung der Vorleistung im Reiseland, und die Organisationsleistung wird nach § 25 Abs. 1 S. 4 UStG am Sitzort des Veranstalters besteuert71. Falls ein Reisevorleistungsaufwand in einer fremden Währung ist, erfolgt die Umrechnung aus Vereinfachungsgründen in dem Zeitpunkt, in dem die Vorleistung ausgeführt worden ist (§ 16 Abs. 6 UStG).

In der Regel erfolgt die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für jede einzelne Reiseleistung und für jeden einzelnen Leistungsempfänger. Die Einzelmargenermittlung bringt jedoch sehr große praktische Schwierigkeiten mit sich, da die Aufteilung der einzelnen Leistungen abrechnungstechnisch mit sehr großem Aufwand verbunden ist und bei einer großen Anzahl an Reisen schwer zu überschauen ist72.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Die Deutschen und das Reisen: Einführung in die aktuelle Tourismuswirtschaft und deren Bedeutung für die deutsche Wirtschaft unter Berücksichtigung aktueller Marktentwicklungen.

2. Zivilrechtliche Grundlagen – Reisevertragsrecht: Erläuterung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für Reiseverträge nach dem BGB und der Rolle des Reiseveranstalters gegenüber dem Reisenden.

3. Die Mehrwertsteuersystemrichtlinie: Historische Entwicklung und Bedeutung der EG-Richtlinien für die einheitliche Umsatzbesteuerung von Reiseleistungen in der Europäischen Union.

4. Die Behandlung von Reiseleistungen im Umsatzsteuerrecht: Detaillierte Analyse der Besteuerungsvarianten (Regel- vs. Margenbesteuerung) sowie der spezifischen Anforderungen an Vermittler und Reiseveranstalter.

5. Ländervergleich zwischen Deutschland und Spanien: Gegenüberstellung der unterschiedlichen nationalen Umsetzungen der EU-Vorgaben bei der Besteuerung von Reiseleistungen.

6. Aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs: Analyse der Rechtsprechung zur Kundenmaxime und deren Einfluss auf die Auslegung des deutschen Umsatzsteuerrechts.

7. Fazit: Zusammenfassende Einschätzung zur Effektivität der Sonderregelungen und zum Fortschritt der Harmonisierung im Umsatzsteuerrecht.

8. Fuerteventura - Ein Stück Sahara im Atlantik: Persönlicher Erfahrungsbericht, der die theoretischen Inhalte aus einem praktischen Blickwinkel beleuchtet.

Schlüsselwörter

Reiseleistung, Umsatzsteuergesetz, UStG, Margenbesteuerung, Regelbesteuerung, Reiseveranstalter, Reisebüro, Reisevorleistungen, Eigenleistungen, Umsatzsteuer, Vorsteuerabzug, Bemessungsgrundlage, Mehrwertsteuersystemrichtlinie, Europäischer Gerichtshof, Pauschalreise

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der umsatzsteuerlichen Einordnung und Behandlung von Reiseleistungen innerhalb Deutschlands unter Berücksichtigung europarechtlicher Vorgaben.

Welche zentralen Themenfelder deckt das Dokument ab?

Die zentralen Felder umfassen das Reisevertragsrecht, die Systematik der Umsatzsteuer bei Pauschalreisen, die Abgrenzung von Reisevorleistungen zu Eigenleistungen sowie die steuerliche Dokumentationspflicht.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Hauptziel ist es, Klarheit in die komplexe umsatzsteuerliche Behandlung von Reiseleistungen zu bringen und die Anwendbarkeit der Margenbesteuerung gegenüber der Regelbesteuerung zu präzisieren.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer rechtlichen Analyse der Gesetzestexte (UStG, BGB), der Auswertung von EU-Richtlinien sowie der Einbeziehung aktueller Urteile des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesfinanzhofs.

Was wird im Hauptteil der Arbeit detailliert behandelt?

Im Hauptteil stehen die verschiedenen Besteuerungsmethoden, die Voraussetzungen für die Margenbesteuerung, die Behandlung von Vermittlungsleistungen sowie die Besonderheiten bei Aufzeichnungspflichten und Vorsteuerabzug im Fokus.

Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?

Wichtige Begriffe sind insbesondere die Margenbesteuerung, Reisevorleistungen, Reiseveranstalter, Kettengeschäft, Incentive-Reisen und der Leistungsort.

Wie werden Reisevorleistungen von Eigenleistungen steuerlich abgegrenzt?

Eigenleistungen kommen aus dem Unternehmen selbst (z.B. eigener Bus, eigenes Hotel) und unterliegen der Regelbesteuerung, während Reisevorleistungen von Dritten eingekaufte Leistungen sind, die im Rahmen der Margenbesteuerung nach § 25 UStG erfasst werden.

Welche Bedeutung haben die Kanarischen Inseln in diesem Kontext?

Die Kanarischen Inseln werden als Drittland eingestuft, weshalb Leistungen, die dort erbracht werden, unter spezifische steuerliche Regelungen fallen, die sich vom harmonisierten EU-System unterscheiden.

Welche Rolle spielt die Frankfurter Tabelle?

Die Frankfurter Tabelle dient als wesentliches Hilfsmittel bei der Einschätzung von Reisemängeln und der Bestimmung von Prozentsätzen für eine entsprechende Preisminderung bei Pauschalreisen.

Final del extracto de 67 páginas  - subir

Detalles

Título
Die Behandlung der Reiseleistung im Umsatzsteuerrecht
Subtítulo
Drohen Reisebüros, Reiseveranstalter und Reiseunternehmer im Gestrüpp der umsatzsteuerlichen Regelungen unterzugehen?
Universidad
Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern Fachbereich Finanzwesen
Calificación
11
Autor
Daniela Brandl (Autor)
Año de publicación
2015
Páginas
67
No. de catálogo
V306388
ISBN (Ebook)
9783668049192
ISBN (Libro)
9783668049208
Idioma
Alemán
Etiqueta
behandlung reiseleistung umsatzsteuerrecht drohen reisebüros reiseveranstalter gestrüpp regelungen unterzugehen
Seguridad del producto
GRIN Publishing Ltd.
Citar trabajo
Daniela Brandl (Autor), 2015, Die Behandlung der Reiseleistung im Umsatzsteuerrecht, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/306388
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