Die Politik des Medienmoguls Silvio Berlusconi und deren Auswirkungen auf die Demokratie Italiens


Dossier / Travail de Séminaire, 2003

20 Pages, Note: 1,3


Extrait


INHALTSVERZEICHNIS

1. Einleitung

2. Das Politische System
2.1 Verfassung und italienische Politik
2.2 Staatsoberhaupt und Exekutive
2.3 Legislative
2.4 Judikative
2.5 Parteiensystem

3. Berlusconi und die Medien
3.1 Die Entwicklung des Fernsehmarktes
3.2 Die politischen Anfänge des Silvio Berlusconi

4. Wahlen
4.1 Das Wahlsystem
4.2 Die Wahl vom 13. Mai 2001

5. Auswirkungen der Regierung Berlusconi auf den Rechtsstaat
5.1 Die Zeit nach der Wahl
5.2 Der Rücktritt Ruggieros

6. Italien und Europa

7. Schlussbetrachtung

8. Literatur

1. Einleitung

Der Kernkurs: „Die politischen Systeme Westeuropas“ hat sich thematisch mit vielen europäischen Politiken und deren besonderen Charakteren beschäftigt. In diesem Zusammenhang, bedingt auch durch die momentan vorherrschende, aktuelle Berichterstattung, ist mir besonders Italien mit seinem amtierenden Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi aufgefallen, wo eine heftige Diskussion um die Rechtsstaatlichkeit der Politik dieses Landes vorherrscht.

In unserer heutigen Zeit ist die zunehmende Verflechtung der Politik mit den Medien ein ernst zu nehmendes Problem geworden. Alle politischen Entscheidungen und Aussagen erreichen die Öffentlichkeit über den medialen Filter und alle medialen Entscheidungen sind zugleich politische Akte (vgl. z. B. die Wirren um die Nachfolge des ausgeschiedenen ZDF-Intendanten Dieter Stolte). Diese Verflechtungsproblematik scheint in keinem anderen westeuropäischen Land so groß zu sein wie in Italien.

Das Ziel dieser Arbeit ist es, die Ursachen derartiger Verflechtungen aufzuzeigen, einen Zusammenhang zum politischen System und zur Verfassung herzustellen, die einen solchen Werdegang Italiens ermöglicht haben, und schließlich die unmittelbaren Auswirkungen auf Europa zu verdeutlichen.

2. Das Politische System

2.1 Verfassung und italienische Politik

Italien ist seit dem 2. Juni 1946 eine demokratische Republik. Das Volk hatte sich nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs mit knapper Mehrheit gegen eine konstitutionelle Monarchie ausgesprochen. Am 1. Januar 1948 trat dann die auch heute noch gültige Verfassung in Kraft, die Italien als eine auf Gewaltenteilung basierende Demokratie mit rechtsstaatlichem Charakter und einem parlamentarischen Regierungssystem ausweist. Das Land ist administrativ in 20 Regionen (davon fünf mit besonderem Autonomiestatus), 103 Provinzen und 8.102 Städte und Gemeinden untergliedert (vgl. www.auswaertiges-amt.de).

Italien eilt der Ruf der Unregierbarkeit voraus, da es seit 1946 - also in 58 Jahren - 59 Regierungen gab. Keine einzige Regierung hatte bis zum regulären Ende der Legislaturperiode Bestand. Zudem wechselten während der letzten Legislaturperiode 156 (!) Parlamentarier die Partei, manche sogar mehrmals. Die anstehenden Gesetzesreformen blieben dabei unerledigt (vgl. Spiegel, Ausgabe 9/2002). Die Ursachen dafür waren häufig ein geringer Programmkonsens innerhalb der Koalitionsparteien, der in dem Zusammenbruch der Wahlallianzen mündete. Schwerregierbar ist Italien auf jeden Fall, aber ist es wirklich unregierbar? Gegen die Unregierbarkeit spricht die hohe personelle und administrative Konstanz, durch die sich die Regierungen der Nachkriegszeit auszeichnen, gepaart mit einem hohen Maß an Homogenität hinsichtlich des generellen politischen Kurses. Ein Beispiel dafür ist die Tatsache, dass Giulio Andreotti sieben Mal als Ministerpräsident einer Regierung vorstand.

2.2 Staatsoberhaupt und Exekutive

Der italienische Präsident wird per Zweidrittelmehrheit vom Parlament sowie Vertretern der 20 Regionalversammlungen für eine Amtsdauer von sieben Jahren gewählt. Er muss ein Mindestalter von 50 Jahren haben. Seine Aufgaben sind in erster Linie repräsentativer Natur und er greift nur selten in das tagespolitische Geschehen ein. Der Ministerpräsident wird von ihm ernannt und ist in der Regel der Vorsitzende der stärksten Partei. Auf dessen Vorschlag hin beruft der Staatspräsident die einzelnen Fachminister der Regierung. Die Kompetenzen des italienischen Staatsoberhauptes sind weitreichender als die des deutschen Bundespräsidenten, reichen aber nicht an die Machtkonzentrationen von Präsidenten semi-präsidentieller Staaten, wie z. B. Frankreich oder präsidentieller Staaten, wie z. B. den USA, heran.

Der Präsident hat bis sechs Monate vor Ablauf seiner Amtsperiode das Recht, den Senat und das Abgeordnetenhaus aufzulösen, um den Bürgern Neuwahlen zu ermöglichen. Des weiteren bedürfen alle wichtigen politischen Akte, insbesondere die der Gesetzgebung neben der Unterzeichnung des Ministerpräsidenten auch seiner Unterschrift. Ist ein Gesetz in seinen Augen verfassungswidrig, so kann er eine erneute Erörterung durch die beiden Kammern fordern.

Der Ministerpräsident hat in Italien keine so ausgeprägte Richtlinienkompetenz wie in Deutschland, stattdessen herrscht vielmehr ein ausgeprägtes Ressortprinzip vor, welches den Kollegialgedanken fördern soll, aber in der Realität interministerielle Zusammenarbeit oftmals erschwert. Die Aufgabe des Ministerpräsidenten ist es, die Grundzüge der Politik Italiens festzulegen, diese zu koordinieren und zu fördern und die Verantwortung dafür zu tragen (vgl. Trautmann 1999, S. 527).

[...]

Fin de l'extrait de 20 pages

Résumé des informations

Titre
Die Politik des Medienmoguls Silvio Berlusconi und deren Auswirkungen auf die Demokratie Italiens
Université
University of Dusseldorf "Heinrich Heine"  (Soziologie II)
Cours
Die politischen Systeme Westeuropas
Note
1,3
Auteur
Année
2003
Pages
20
N° de catalogue
V30645
ISBN (ebook)
9783638318570
Taille d'un fichier
507 KB
Langue
allemand
Mots clés
Politik, Medienmoguls, Silvio, Berlusconi, Auswirkungen, Demokratie, Italiens, Systeme, Westeuropas
Citation du texte
Patrick Farrenschon (Auteur), 2003, Die Politik des Medienmoguls Silvio Berlusconi und deren Auswirkungen auf die Demokratie Italiens, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/30645

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