Die Notwendigkeit einer interdisziplinären Betrachtung von komplexen Entscheidungsprozessen im öffentlichen Raum

Komplexes Entscheiden (Professional Public Decision Making) Band 5


Trabajo de Seminario, 2013

49 Páginas, Calificación: 2,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Komplexes Entscheiden: Die Notwendigkeit einer interdisziplinären Betrachtung von komplexen Entscheidungsprozessen im öffentlichen Raum Eine Einleitung

2. Öffentlicher Raum und Öffentlichkeit – Eine definitorische Bestimmung

3. Was bedeutet Entscheiden? Entscheidungstheoretische Konzepte und Ansätze

4. Die funktionale Differenzierung in der modernen Gesellschaft

5. Entscheidungsprozesse im öffentlichen Raum – Konzepte und Ansätze

6.Die Komplexität von Entscheidungsprozessen im öffentlichen Raum

7.Die Interdisziplinarität von komplexen Entscheidungsprozessen im öffentlichen Raum

8. Fazit

Quellen- und Literaturverzeichnis

Vorwort

Im Rahmen der Schriftenreihe „Komplexes Entscheiden (Professional Public De-cision Making)“ werden herausragende Seminar- und Abschlussarbeiten von Studentinnen und Studenten sowie Absolventinnen und Absolventen des gleichnamigen Masterstudienganges der Universität Bremen veröffentlicht. Während des Studiums werden einschlägige Theorien, Konzepte und Entscheidungsmodelle aus Philosophie, Politikwissenschaft, Wirtschaftswissenschaft sowie Rechtswissenschaft analysiert und diskutiert.Die interdisziplinäre Entscheidungsforschung steht dabei im Mittelpunkt des Studiengangprofils.

Die ausgewähltenArbeitenbefassen sich mit komplexen Entscheidungen imSpannungsfeld von politischenOpportunismen, administrativen Postulaten, wirtschaftlichem Effizienzstreben und rechtlichen Rahmenbedingungen.Aufgrund der inhaltlichen und methodischen Vielschichtigkeit von öffentlichen Entscheidungsprozessen werden gleichermaßen philosophische, ökonomische, politik-, und rechtswissenschaftliche Problemanalysen, Lösungskonzepte und Umsetzungsstrategienuntersucht.

1. Komplexes Entscheiden: Die Notwendigkeit der interdisziplinären Betrachtung von komplexen Entscheidungsprozessen im öffentlichen Raum – Eine Einleitung

Im Zuge des Bologna-Prozesses, der europaweiten Harmonisierung von Studiengängen und -abschlüssen, ist in Deutschland eine Vielzahl von neuen interdisziplinär angelegten Studiengängen entstanden. Ob Bachelorstudiengänge wie „Staatswissenschaften“ an der Universität Passau und Erfurt, „Philosophyand Economics“ an der Universität Bayreuth oder Masterstudiengänge wie „Komplexes Entscheiden (Professional Public Decision Making)“ an der Universität Bremen.

All diese verhältnismäßig neuen Studiengänge verfolgen das Ziel, Staat, Wirtschaft und Gesellschaft unter Einbezug unterschiedlicher wissenschaftlicher Disziplinen mit verschiedenen Schwerpunktsetzungen ganzheitlich zu betrachten. Nicht Expertentum, sondern das grundlegende Verständnis von politischen, ökonomischen und sozialen Zusammenhängen steht im Mittelpunkt der interdisziplinären Betrachtung von nationalen, supranationalen und globalen Entwicklungen. Dieser Anspruch eint die unterschiedlichen Studiengänge in Form eines Minimalkonsenses.

Doch warum ist es notwendig, gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen in einer globalisierten Welt nicht disziplinbeschränkt, sondern ganzheitlich zu betrachten? Neben dieser Frage, die sich auf ein wissenschaftliches Grundverständnis bezieht, müssen sich auch politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Akteure die Frage stellen, ob zur Analyse und Beurteilung von gesellschaftlichen Entwicklungen unterschiedliche Disziplinen und Perspektiven herangezogen werden sollten.

Weitgehend unumstritten ist die Ansicht, dass in einer globalisierten, andauernd vernetzten Welt Interdependenzen zwischen politischen, ökonomischen und sozialen Entwicklungen bestehen, welche zu komplexen Fragestellungen und Entscheidungssituationen führen. Diese Interdependenzen werden insbesondere bei komplexen Entscheidungsprozessen im öffentlichen Raum von Nationalstaaten deutlich, indem einzelne Akteure aus bestimmten gesellschaftlichen Teilbereichen nicht systembeschränkt handeln, sondern systemübergreifend ausdifferenzierte Interessenslagen,Handlungslogiken und Zielsetzungen berücksichtigen müssen.

Der vorliegenden Arbeit im Rahmen des Masterstudienganges „Komplexes Entscheiden (Professional Public Decision Making)“ liegt daher die These zu Grunde, dass es notwendig ist, komplexe Entscheidungsprozesse im öffentlichen Raum interdisziplinär zu betrachten.

Interdisziplinarität wird in diesem Zusammenhang nicht nur als ein Forschungsmodus verstanden, sondern vielmehr als ein Handlungsmodus, um Problem- und Entscheidungssituationen, die sich aus den politischen, ökonomischen und sozialen Entwicklungen ergeben, zu analysieren. Die Wissenschaft bildet daher auch nur ein System neben der Ökonomie, Politik und Gesellschaft mit der Aufgabe, bezogen auf die Handlungsebene, einen intensiven Verständigungsprozess zwischen den beteiligten Akteuren bei komplexen Entscheidungsprozessen im öffentlichen Raum zu gestalten und wissenschaftlich zu begleiten.[1]

Im Mittelpunkt der vorliegenden Arbeit steht zudem die Entwicklung einer ganzheitlichen theoretischen Argumentation und bezieht sich aufgrund dessen auch nicht auf einen konkreten Nationalstaat oder ein empirisches Beispiel. Vielmehr ist das Ziel, eine ganzheitliche theoretische, argumentative Grundlegung mittels Begriffsbestimmungen, der Vorstellung unterschiedlicher theoretischer Ansätze und Konzepte zu entwickeln, um die Notwendigkeit für eine interdisziplinäre Betrachtung von komplexen Entscheidungsprozessen im öffentlichen Raum theoretisch herzuleiten.

Zu Beginn dieser theoretischen Herleitung steht eine definitorische Bestimmung der Begriffe „öffentlicher Raum“ und „Öffentlichkeit“. An dieser Stelle wird insbesondere auf Theorien von Niklas Luhmann und Jürgen Habermas zurückgegriffen. Im dritten Kapitel wird anschließend der Begriff „Entscheiden“ definiert und es werden die wichtigsten entscheidungstheoretischen Ansätze vorgestellt. Daran anschließend wird die Theorie der funktionalen Differenzierung in der modernen Gesellschaft behandelt, welche für die vorliegende Arbeit die Grundstruktur einer Gesellschaft bildet. In diesem Zusammenhang, und auch in dem darauffolgenden Kapitel, wird insbesondere auf das Werk von Uwe Schimank „Die Entscheidungsgesellschaft: Komplexität und Rationalität der Moderne“ zurückgegriffen.

Im fünften Kapitel werden unterschiedliche Konzepte und Ansätze aus der Politikwissenschaft und der neuen politischen Ökonomie verwendet, um den Entscheidungsprozess im öffentlichen Raum an sich näher zu betrachten, bevor anhand der Sozial-, Sach- und Zeitdimension die Komplexität dieser im sechsten Kapitel analysiert wird.

Das siebte Kapitel verknüpft die vorangegangen Kapitel, um argumentativ eine theoretische Herleitung der Notwendigkeit einer interdisziplinären Betrachtung von komplexen Entscheidungsprozessen im öffentlichen Raum zu entwickeln, bevor abschließend ein kurzes Fazit gezogen wird.

2. Öffentlicher Raum und Öffentlichkeit – Eine definitorische Bestimmung

Um eine Notwendigkeit für eine interdisziplinäre Betrachtung von Entscheidungsprozessen im öffentlichen Raum zu begründen, ist zunächst voraussetzend, den öffentlichen Raum als Begriff definitorisch zu bestimmen. Bereits in der griechischen Gesellschaftsphilosophie wurde unterschieden zwischen dem öffentlichen Raum, als jenen Bereich in dem sich der Einzelne[2] am Leben und dem Funktionieren des Gemeinwesens, dem Polis, beteiligt und dem privaten Raum, Oikos, in welchem sich der Einzelne um sein materielles Dasein kümmert.

Den öffentlichen Raum zeichnet daher aus, dass in diesem „Beziehungen zwischen Menschen bestehen, die füreinander als Personen substituierbar sind und die sich füreinander nur soweit interessieren, als das, was sie an Fähigkeiten, Eigenschaften und Ressourcen haben, wechselseitig ihre Interessen berührt.“[3]

Aufgrund dieser sich daraus ergebenden Unterschiedlichkeiten in der individuellen Ausstattung von Fähigkeiten, Eigenschaften und Ressourcen von Individuen ist der öffentliche Raum nicht homogen.

Traditionell kann der öffentliche Raum in unterschiedliche Teilöffentlichkeitsebenen unterteilt werden, mit der merkantilen und der staatlichen Öffentlichkeit sowie dem dritten Sektor. Die merkantile Öffentlichkeit bezieht sich auf die Markttätigkeit, den wirtschaftlichen Raum, in welchem das Individuum im Rahmen einer Privat-Eigentumsordnung mit dem Zweck Geld und/oder monetäre Werte auszutauschen interagiert.

Die staatliche Öffentlichkeit hingegen ist geprägt von einem politischen Interaktionsfeld auf Grundlage einer Verfassung, in welchem zeitlich und sachlich begrenzte Machtbefugnisse zur Unterstützung oder Realisierung von politischen Überzeugungen im Rahmen zeitlich begrenzt vergebener politischer Gestaltungsressourcen zwischen Bürgern ausgetauscht werden.[4]

Der dritte Sektor wiederum ist nicht von einer markwirtschaftlichen Handlungslogik geprägt und auch nicht von der Vergabe von Machtbefugnissen nach einer politischen Handlungslogik, sehr wohl aber öffentlich. Zu diesem dritten Sektor gehören NPOs, NGOs, Bürgerinitiativen, Vereine etc., welche öffentlich in einem interpersonellen Interaktionsmuster agieren mit einer kollektivgebildeten Zielsetzung, die grundsätzlich nicht wie im merkantilen öffentlichen Raum nach der Mehrung von Geld und Gütern strebt, sondern politisch, gesellschaftlich motiviert ist, jedoch ohne den Zwang einer gesamtgesellschaftlichen Vergabe von Machtbefugnissen auskommt.[5]

Bereits an dieser Stelle wird deutlich, dass der öffentliche Raum in unterschiedliche Teilbereiche aufgeteilt werden kann, woraus sich wiederum unterschiedliche Handlungslogiken, Zielsetzungen und Verantwortlichkeiten ergeben. Die einfache Unterteilung des öffentlichen Raums in den merkantilen, den staatlichen Bereich und dem dritten Sektor verdeutlicht jedoch nicht ausreichend, welcher Anspruch, welche Merkmale bei einer ganzheitlichen Betrachtung des öffentlichen Raumes von Bedeutung sind. Daher ist es notwendig, den Begriff der Öffentlichkeit näher zu bestimmen.

Jürgen Habermas hat mit seinem Werk „Strukturwandel der Öffentlichkeit“ einen diskursprägenden Beitrag zur Bestimmung des schwer greifbaren Begriffes der Öffentlichkeit geliefert. Orientiert an Max Webers Idealtypenbildung soll eine ideale Öffentlichkeit nach Habermas drei Bedingungen erfüllen:

(1) Eine offene Zugänglichkeit, sprich eine gleiche Beteiligungsmöglichkeit in einer Gesellschaft bei einem öffentlichen Diskurs von Themen mit einer kollektiven, einer gesamtgesellschaftlichen Bedeutung.[6]
(2) Das Prinzip der Diskursivität, nach welchem im öffentlichen Raum in einem diskursoffenen Prozess Argumente und Überzeugen ausgetauscht werden, welche am Ende in Form einer öffentlichen Meinung als Produkt der Diskussion validierungsfähig sind.[7]
(3) Die Legitimationsfunktion der Öffentlichkeit, wonach durch den öffentlichen Diskurs politische Entscheidungsträger zum einen legitimationsnotwendige Entscheidungsressourcen erlangen und zum anderen eine Legitimationsgrundlage in der Öffentlichkeit für politische Entscheidungen geschaffen werden soll.[8]

Insbesondere das erste und dritte konstituierende Strukturmerkmal einer Habermas’schen idealtypischen Öffentlichkeit ist für die vorliegende Arbeit entscheidend. Die Beteiligungsoffenheit für unterschiedliche Akteure mit unterschiedlichen Interessenskonstellationen und die Legitimationsfunktion für politische Entscheidungen prägen die strukturelle Ausdifferenziertheit einer Öffentlichkeit im Sinne eines öffentlichen Raumes als Spannungsfeld zwischen Staat und Gesellschaft, zwischen dem privaten, wirtschaftlichen Raum und dem politischen, staatlichen Raum.[9]

Allerdings resultiert aus der von Habermas aufgestellten Funktionsbedingung der offenen Zugänglichkeit eine Beschränkung von Öffentlichkeit im Sinne eines realen oder metaphorischen Verständnisses als Raum für Handlungen.[10] Diese Beschränkung kritisiert Niklas Luhmann in seinem Werk „Die Realität der Massenmedien“. Luhmann begreift Öffentlichkeit als ein Beobachtungssystem der Gesellschaft.[11] Öffentlichkeit ist für ihn eine „gesellschaftsinterne Umwelt der gesellschaftlichen Teilsysteme, sprich alle Interaktionen und Organisationen von gesellschaftlicher Funktionssysteme“.[12] Luhmann definiert somit Öffentlichkeit als das allgemeine gesellschaftliche Reflexionsmedium, welches nicht als ein Handlungs-, sondern Beobachtungsraum verstanden wird. Neben dieser, alle gesellschaftlichen Systeme überspannende Umwelt, existieren weitere, Teilsystembeschränkte Umwelten.[13] So bildet der „Markt“ das Teilsystem der Wirtschaft, die wirtschaftsinterne Umwelt für wirtschaftlicher Organisationen und Interaktionen, und die „öffentlichen Meinung“ die politiksysteminterne Umwelt für politischer Organisationen und Interaktionen.[14] Da eine Öffentlichkeit aber an sich keine politischen Entscheidungen treffen kann, sondern in gewisser Hinsicht außerhalb der Grenzen des Systems der Politik liegt, wird sie als gesellschaftsinterne Umwelt in das politische System hineinkopiert und als verbindendes Element zu Gesellschaft und Markt verwendet.[15] Den Massenmedien kommt demzufolge nicht die Aufgabe einer Produktion, sondern einer Repräsentation von Öffentlichkeit zu.[16]

Wie kann nach den Ausführungen zu der grundlegenden Unterscheidung zwischen merkantile und staatliche Öffentlichkeit, der idealtypischen Öffentlichkeit nach Habermas und der Öffentlichkeit als Beobachtungsystem nach Luhmann der Begriff „öffentlicher Raum“ für die vorliegende abschließend bestimmt werden?

In der vorliegenden Arbeit wird der öffentliche Raum zunächst grundlegend in einer merkantil und staatliche Öffentlichkeit als funktionsindividuelle Rollenunterscheidung mit dem sogenannten dritten Sektor mit einem mischfunktionsindividuellen Rollenverständnis unterteilt. Dieser öffentliche Raum muss angelehnt an Habermas zum einen allgemein zugänglich sein, fungiert als Vorbereitungs- und Aggregationsbeobachtungsraum für politische Entscheidungen und ist zudem eine politische legitimations- und entscheidungsressourcenbildende Grundlage, in dem er eine gesellschaftliche teilsystemverbindende Funktion erfüllt, im Sinne einer beobachtenden Rückkopplung über die öffentliche Meinung, aus welcher sich Handlungs- und Entscheidungsnotwendigkeiten in gesellschaftlich ausdifferenzierte Teilsystemen wie Politik, Wirtschaft, Recht oder Wissenschaft ableiten lassen, die sich auf eines der Teilsysteme beschränken können oder über mehrere hinweg einen Handlungsbedarf offen legen.

3. Was bedeutet Entscheiden?

Entscheidungstheoretische Konzepte und Ansätze

Vor der Betrachtung von entscheidungstheoretischen Konzepten und Ansätzen steht die Frage, was „Entscheiden“ überhaupt bedeutet. Eine definitorische Bestimmung des alltäglich verwendeten, aber nur selten reflektierten Begriffs des Entscheidens kann in einem ersten Schritt als eine Selektion von Handlungsalternativen verstanden werden:

„At any moment, there a multitude of alternative (physical) possible actions, any one of which given individual may undertake; by some process these numerous alternatives are narrowed down that one which is in fact acted out.“[17]

Dieser Definitionsansatz verdeutlicht eine prinzipielle Kontingenz von sozialen Entscheidungssituationen, wonach es immer eine Mehrzahl von Situationsdeutungen und Reaktionen von involvierten Individuen oder kollektiven Akteuren gibt.[18] Kontingenz ist in diesem Zusammenhang zu begreifen als etwas das „zwar möglich, aber nicht notwendig ist.“[19] Die Definition von Entscheiden als Auswahl von Handlungsalternativen trifft jedoch keine Aussage über das Zustandekommen der Auswahl, wodurch der Begriff des Entscheidens faktisch gleichgesetzt wird mit dem Begriff der Handlung.[20] Vielmehr ist es notwendig, bei einer Definition von Entscheiden die bewusste, kalkulierte Auswahl einer Handlungsalternative in den Fokus zu stellen, sprich ein bewusstes Auswählen:

„The acts of individuals may be distinguished in principle as those which are the result of deliberation, calculation, thought, and those which are unconscious, automatic, responsive, the results of internal or external conditions present or past. In general, whatever processes precede the first class of acts culminate in what may be termed ‚decision’.“[21]

Barnards Definition grenzt Entscheiden als eine besondere Form des Handelns von unbewussten, mechanischen oder gefühlsgeleiteten Handlungen ab.[22] Deutlich wird, dass Entscheiden immer etwas mit einer Wahlentscheidung zu tun hat, welche unter Berücksichtigung der individuellen Wirklichkeit des Entscheidenden Individuums sich von automatischen, unbewussten Handlungen abgrenzt.

Anschließend an diese Definitionen von Entscheiden, als Handlungsform und bewusste Wahl, dienen Tanja Pritzlaffs Ausführungen in ihrem Werk „Entscheiden als Handeln – Eine begriffliche Rekonstruktion“ dazu, eine interdisziplinäre, prozessorientierte Begriffsbestimmung von Entscheiden, bezogen auf Individuen und Kollektiv-Akteure für die vorliegende Arbeitvorzunehmen.[23]

Pritzlaff definiert Entscheiden bezogen auf Individuen als „die Wahl zwischen verschiedenen Alternativen, im Akt der Entscheidung wird durch die Wahlhandlung eine Strukturierung der Entscheidungssituation auf der materiellen Ebene vorgenommen. Als Entschluss strukturiert die Entscheidung den Entscheidungskontext auf zeitlicher Ebene. Im Urteil findet eine Strukturierung des Entscheidungskontextes auf der Ebene der Relation von Akteur und Sachverhalt statt.“[24]

Demzufolge besteht der Begriff des Entscheidens als individuelles Handeln aus drei Elementen: dem Wahl-, Entschluss- und Urteilselement.[25] Da sich die vorliegende Arbeit mit Entscheidungsprozessen im öffentlichen Raum auseinandersetzt und die vorangegangen Ausführungen zu dem Begriff öffentlicher Raum und Öffentlichkeit gezeigt haben, dass nicht nur Individuen, sondern sich aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Teilsystemen zusammensetzende Kollektiv-Akteure für Entscheidungsprozesse im öffentlichen Raum von Bedeutung sind, ist es notwendig, Entscheiden als individuelles Handeln einer einzelnen Person gegenüber Entscheiden von Kollektiv-Akteuren abzugrenzen. Pritzlaff definiert kollektives Entscheiden oder gemeinsames Entscheiden nach drei Elementen: Wahl, Beschluss und Urteilen:[26]

„Die Akteure wählen nicht nur eine Option unter mehreren aus, sie strukturieren auch einen zeitlich ablaufenden Prozess durch den Zeitpunkt, an dem der Beschluss gefasst wird. Als eine Form gemeinsamen Urteilens, und zwar als eine Form gemeinsamen praktischen Urteilens, zeichnet sich gemeinsames Entscheiden dadurch aus, dass die Akteure in einer Art „Momentaufnahme“ Normen an den Gesamtkontext anlegen – an den zu entscheidenden Sachverhalt, aber auch an ihre eigene Akteurspositionierung in Bezug auf diesen Sachverhalt zu einem bestimmten Zeitpunkt.“[27]

Für den weiteren Verlauf ist insbesondere diese Definition von Entscheiden als gemeinsames, kollektives Entscheiden von zentraler Bedeutung. Da es sich beim kollektiven Entscheiden immer um prozesshaftes Entscheiden handelt, ist es notwendig, entscheidungstheoretische Ansätze in diesem Zusammenhang zu betrachten, um das Zustandekommen von kollektiven Entscheidungen, ausgehend von einer individuellen Akteur-Ebene, nachvollziehen zu können.

Die Entscheidungstheorie ist Teil der Organisationstheorie, welche die Entstehung und Funktionsweise von Organisationen zum Gegenstand hat.[28] Als ein Ansatz dient die Entscheidungstheorie, um Organisationen zu analysieren und ihre Praxis implizit oder explizit zu verbessern.[29] In der Entscheidungstheorie sind Organisationen Systeme,in welchen laufend prozesshafte Entscheidungen getroffen werden, nach der Auswahl von mehreren Handlungsalternativen, die den Entscheidungsträgern zur Zielrealisierung zur Verfügung stehen.[30]

Es existieren zwei grundlegende Strömungen in der Entscheidungstheorie: Der rationale entscheidungslogische und der begrenzt-rational entscheidungsprozessorientierte Ansatz.[31]

Die rationale, normative, präskriptive Entscheidungstheorie stellt die Offenlegung der Rationalität des Handelns in den Mittelpunkt ihrer Betrachtung und wird insbesondere in der klassischen Betriebslehre verwendet.[32] Es handelt sich hierbei um die normative Entscheidungstheorie, welche das Ziel verfolgt, Entscheidungsprozesse zu optimieren und normativ-analytisch nachvollziehbar zu machen.[33] Diesem Ansatz folgt die neoklassische Nationalökonomie mit der Annahme, dass der Entscheider alle Entscheidungsalternativen kennt, diese im Hinblick auf ihre Folgen bewertet und jene Alternative auswählt, die zu einem optimalen Zielerfüllungsgrad führt.[34]

Dieser rationale Entscheidungsprozess lässt sich in vier Phasen unterteilen, wobei zwischen jeder Phase enge Interdependenzen bestehen: (1) Problemformulierung, (2) Präzisierung des Zielsystems, (3) Aufstellen möglicher Handlungsalternativen und (4) die Auswahl einer oder mehrerer Handlungsalternativen.[35]

Die Rationalität beim Handeln eines Individuums oder Kollektivs wird hierbei als eine Grundannahme definiert. Es wird nicht hinterfragt, ob der Mensch als Einzelner oder in einer Gruppe faktisch rational handelt. Es geht daher nicht um das beschreiben tatsächlicher, praktischer Entscheidungsprozesse, sondern vielmehr darum, normativ zu zeigen, wie rational Entscheidungen getroffen werden können.[36]

Aufgrund dieses theoretischen, normativen Anspruchs der rational handelnden Entscheidungsakteure kann dieser Ansatz insbesondere in Bezug auf die Präferenzbildung von Akteuren in komplexen Entscheidungsprozessen im öffentlichen Raum lediglich dazu herangezogen werden, die Ausdifferenziertheit von Akteur-Präferenzen offen zu legen.[37] Insbesondere die Tatsache, dass bei Entscheidungsprozessen im öffentlichen Raum unterschiedliche Rationalitäten von beteiligten Akteuren mit unterschiedlicher Handlungslogikenauftreten, führt dazu, dass bereits die Problemformulierung und die Erforschung möglicher Handlungsalternativen äußerst schwierig ist.

Daher ist der zweite, der begrenzt-rationale entscheidungsorientierte Ansatz, für die vorliegende Arbeit geeigneter, mit dem Anspruch als deskriptive Entscheidungstheorie abseits eines normativen Rationalitätspostulates tatsächlich ablaufende Entscheidungsprozesse darzustellen und zu klären, warum sie so und nicht in einer anderen Art und Weise verlaufen.[38]

Der deskriptive Ansatz der begrenzt-rationalen entscheidungsprozessorientierten Ansätze verfolgt das Ziel, „empirisch gehaltvolle Hypothesen über das Verhalten von Individuen und Gruppen in Entscheidungsprozessen zu finden. Nicht die Rationalität als Norm, sondern das tatsächliche Problemlösungsverhalten eines einzelnen Menschen oder einer Gruppe von Menschen in einer Organisation steht im Mittelpunkt.“[39]

Nach dem begrenzt-rationalen Ansatz treffen Entscheider in erster Linie zufriedenstellende Entscheidungen (satisficing) und nicht optimale nach einem maximalen Effizienz und Effektivitätsgebot, wie bei dem rationalen Ansatz.[40] Entgegen eines im rationalen Ansatz unterstellten analytischen Zustandekommens von Entscheidungen, werden im begrenzt rationalen Ansatz Entscheidungen ausgehandelt oder politisch (bargainingmode) in kleinen Schritten (branchmethod) getroffen.[41]

Es geht demnach beim begrenzt-rationalen Ansatz um die Frage, „wie rationale ‚Organisationsentscheidungen’ von Individuen mit begrenzter Informationskapazität unter den Bedingungen komplexer und veränderlicher Umwelt möglich sind.“[42]

Mit unterschiedlichen Konzepten wird versucht, diese Frage in Form deskriptiver Entscheidungstheorien zu klären. Zu nennen ist an dieser Stellte das Konzept der „boundedrationality“ von Nobelpreisträger Simon, der „Inkrementalismus“-Ansatz von Lindblom und das „Garbage-Can-Modell“.[43] Das Konzept der „boundedrationality“ von Simon, welches sich insbesondere mit der Informationsbegrenztheit bei rationalen Entscheidungen beschäftigt (Unvollständigkeit des Wissen, Schwierigkeit der Bewertung von zukünftigen Ereignissen, Begrenzte Auswahl an Entscheidungsalternativen), wird in dem Kapitel zur Komplexität von Entscheidungsprozessen im öffentlichen Raum einer näheren Betrachtung unterzogen.

Abschließend kann zusammenfassend festgehalten werden, dass bei einer begrifflichen Bestimmung von „Entscheiden“ die Kerndifferenz zwischen individuelle und kollektiven Entscheidungsakteuren nachPritzlaff insbesondere in der prozesshaften Gestaltung in der Relation zwischen Akteurskonstellation und Akteurspositionierungin Bezug auf einen Sachverhalt zu einem bestimmten Zeitpunkt liegt, und dass die begrenzt-rational entscheidungsprozessorientierten Ansätze geeignet sind, um Entscheidungen innerhalb einerwie auch immer gearteten Organisation unter Einbezug einer begrenzten Informationsverfügungs- und Verarbeitungskapazität sowie komplexen und sich kontextverändernder Umweltbedingungen nachzuvollziehen.

4. Die funktionale Differenzierung in der modernen Gesellschaft

Anschließend an die begriffliche Bestimmung des öffentlichen Raums, des Entscheidens und den entscheidungstheoretischen Ansätzen, soll anhand der soziologischer Theorie zu der funktionalen gesellschaftlichen Differenzierung in der modernen Gesellschaft verdeutlicht werden, in welcher Form funktionale Verschränkungen und Interdependenzen einzelne gesellschaftliche Teilsysteme miteinander verbinden und aufgrund dieser system-, oder organisationsübergreifend Entscheidungsprozesse im öffentlichen Raum entstehen.

Nach soziologischen Theorien gesellschaftlicher Differenzierung besteht eine moderne Gesellschaft aus nebeneinander funktional spezialisierten Teilsystemen wie Wirtschaft, Politik, Recht, Militär, Wissenschaft, Kunst, Religion, Massenmedien oder Bildung.[44] Niklas Luhmann begreift diese Aufteilung einer Gesellschaft in unterschiedliche Teilsysteme als Emergenz im Sinne einer Ausdifferenzierung von Teilsystemen, als Kultivierung, Vereinseitigung und letztendlich Verabsolutierung von Weltansichten innerhalb der Teilsysteme.[45] Es bestehen verschiedene Wertsphären, oder wert- und systemspezifische Eigenlogiken in den jeweiligen Teilsystemen, welche zu einer Selbstverabsolution und somit einer Gleichgültigkeit gegenüber den Belangen, den Interessen von anderen Teilsystemen tendieren.[46]

Aus diesem Verständnis der funktionalen Differenzierung in modernen Gesellschaften folgt, dass jedes Teilsystem mit einer eigenen teilspezifischen, organisations- und werturteilsabhängigen Handlungslogik ausgestattet ist, welche sich nicht in eine alle Teilsysteme übergreifende Gesamtlogik einfügt.[47]

Diese Annahme der Ausdifferenzierung von Eigenlogiken nach Teilsystemen bedeutet im Zusammenhang mit Entscheidungssituationen, dass Akteure aus unterschiedlichen Teilsystemen mit unterschiedlichen und zumeist „inkommensurablen“, sprich nicht rational abwägbaren Entscheidungskriterien konfrontiert sind.[48] Somit sind Entscheidungshandelnde, ob als Individuum oder Kollektiv-Akteur bei der Strukturierung, Bewertung und Auswahl von Handlungsalternativen und der Problem- sowie Zielformulierung von Entscheidungsproblemen, welche mehrere gesellschaftliche Teilsysteme betreffen, mit einem Orientierungsdissens aufgrund unterschiedlicher Eigenlogiken und Wertesphären konfrontiert.[49]

Diese Polykontextualität der funktionalen Ausdifferenzierung von gesellschaftlichen Teilsystemen bedeutet daher, dass Einzelsysteme in Folge ihrer abstrahierten Funktionsperspektive und ihrer generalisierten Indifferenz einen zu weiten Horizont von Möglichkeiten entwerfen, welcher zu Konflikten über die Bewertung und Bedeutung von unterschiedlichen Entscheidungskriterien führt.[50]

Dieser Horizont von Möglichkeiten kann unter dem Begriff der „Multioptionsgesellschaft“ zusammengefasst werden, da eine Steigerung der Wahlmöglichkeiten des Handelns und Entscheidens für teilsystemübergreifende Entscheidungssituationen in der modernen Gesellschaft auf einer gesamtgesellschaftlichen Ebene für die Entscheidungshandelnden Individuen oder Kollektivakteuren aufgrund der Polykontextualität besteht.[51]

Im Zusammenhang mit dieser Polykontextualität und den vorangegangen Ausführungen zum rationalen und begrenzt-rationalen Entscheidungstheoretischen Ansätzen ist der bereits öfters verwendete Begriff der „Rationalität“ bei Entscheidungen für die funktionale Ausdifferenzierung in der modernen Gesellschaft näher zu betrachten, um die konfliktimmanente Anlage von Entscheidungsprozessen bei teilsystemübergreifenden Entscheidungssituation nachzuvollziehen.

Die Rationalisierung von Entscheidungsprozessen beinhaltet vier Dimensionen: Eine zweck-, theoretisch-, formal- und wertrationale Dimension.[52]

Die zweckrationale Dimension bezieht sich auf einen Rationalitätsbegriff, der sich eng an dem des rationalen Ansatz der Entscheidungstheorie orientiert, indem ein Ziel mit gegeben Mitteln bzw. Handlungsalternativen unter situativen Umweltzuständen erreicht werden kann. Somit ist Zweckrationalität als ein Effizienz und Effektivitätsmaßstab bei Entscheidungen zu begreifen.[53]

Die theoretische Rationalität versucht hingegen, verallgemeinerbare Kausalzusammenhänge aufzustellen. Dies geschieht durch die Abstraktion von logischen Prinzipien und dem systematischen, empirischen Vergleichen mit dem Ziel, Handlungszusammenhängen abseits von Handlungszwängen zu reflektieren.[54]

Die formale Rationalität wiederum ist als Bezugnahme des Handelns auf universal angewandte Regeln zu verstehen, z.B. Gesetze oder mathematische Kalkulationen. Sie fungiert in Verbindung mit der theoretischen Rationalität als Rahmen für zweckrationales Handeln.[55]

Die Wertrationalität, als vierte und für die vorliegende Arbeit wichtigste Dimension, ist „ein Handeln in dem Maße, in dem es sich rigoros an einem bestimmten Selbstzweck erhobenen Maßstab des Wollens – in Gestalt eines bestimmten Wertes – ausrichtet.“[56] Durch die Wertrationalität entsteht eine beschränkte Pluralität von Wertmaßstäben, welche „Eigengesetzlichkeiten“ besitzen die sich in Form von Wertsphären in den gesellschaftlichen Teilsystemen manifestieren.[57]

Zwischen der Rationalisierung und funktionale Differenzierung von Teilsystemen in der modernen Gesellschaft besteht somit ein enger Zusammenhang, da jedes funktional spezialisiertes Teilsystem eine spezifisches wertrationales Selbstverständnis besitzt, welches die Entfaltung von Zweckrationalität ermöglicht, die wiederum von theoretischer und formaler Rationalität gestützt wird.[58]

5. Entscheidungsprozesse im öffentlichen Raum – Konzepte und Ansätze

Für die theoretische Darlegung von Entscheidungsprozessen im öffentlichen Raum, lassen sich Theorien aus der Politikwissenschaft und der politischen Ökonomie mit dem „Governance“-Begriff, dem Konzept der „Policy-Netzwerke“, dem „Rational“- respektive „Public Choice“-Ansatz und dem Konzept der „AdvocacyCoalition“ heranziehen.

Dies ist darauf zurückzuführen, dass der öffentliche Raum, wie bereits im zweiten Kapitel angeführt, als Vorbereitungs- und Aggregationsbeobachtungsraum und als politische legitimations- und entscheidungsressourcenbildende Grundlage dient. Zum anderen darauf, dass in keinem anderen gesellschaftlichen Teilsystem in der Multioptionsgesellschaft die Notwendigkeit für kollektive Entscheidungen so immanent angelegt ist, wie in einem politischen System einer Demokratie mit komplexen Akteurskonstellationen und unterschiedlichen Wertsphären, welche bei der Herstellung von allgemein verbindlichen Entscheidungen berücksichtigt werden müssen.

Die Governance-Perspektive stellt diese Rolle staatlichen Handelns mit einem Fokus auf den Interdependenzen zwischen politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Akteuren unter Berücksichtigung breiter angelegter und teilweise enthierarchisierten Prozessen in der Kommunikation und Verhandlung in den Mittelpunkt ihrer Betrachtung.[59] Es existiert keine allgemeine Definition des Begriffs „Governance“. Vielmehrbestehen mehrere Verwendungsweisen, was auf einen breiten Anwendungsbereich des Begriffs zurückzuführen ist, mit Governance-Analysen auf lokaler, nationaler, regionaler, europäischer und globaler Ebene.[60] Trotz der Notwendigkeit,Governance immer kontextual im Rahmen des konkreten Regelungs- und Zielsystems zu betrachten, lässt sich nach Arthur Benz ein Begriffskern aus vier Elementen identifizieren:

(1) Governance stellt bei der Steuerung und Koordinierung von Entscheidungsprozessen das Management von Interdependenz zwischen Kollektiv-Akteuren in den Mittelpunkt.
(2) Diese Steuerung und Koordination, welche auch als regieren bezeichnet werden kann, beruht auf institutionalisierten Regelsystemen die sich aus unterschiedlichen Teilsystemergebenden Wertesphären zusammensetzen mit Markt, Hierarchie, Mehrheits- oder Verhandlungsregeln und das Handeln und Entscheiden der Akteure lenkt.
(3) Governance umfasst somit explizit auch Interaktionsmuster und Handlungslogiken kollektiven Handelns, die sich aus den Institutionen und gesellschaftlichen Teilsystemen ergeben, wie etwa Netzwerke, Koalitionen, Vertragsbeziehungen und die wechselseitigen Anpassung im Wettbewerb.
(4) Diese Prozesse des Steuerns und Koordinierens unter Berücksichtigung von Interaktionsmustern überschreiten daher die Organisationsgrenzen von gesellschaftlichen Teilsystemen, wodurch die Grenzen zwischen Staat, Wirtschaft und Gesellschaft fließend werden indem Entscheidungsprozesse im öffentlichen Raum sich aus dem Zusammenwirken von staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren ergeben.[61] Diese kollektiven Regelungssysteme, welche sich immer auf das Handeln im öffentlichen Interesse und demzufolge im öffentlichen Raum beziehen, werden im Zusammenhang mit dem „Governance“-Begriff als multiakteurs-dezentralisierte Netzwerkstrukturen begriffen, in welchen Kompromisse, Tauschgeschäfte, Konsensentscheidungen oder die Koproduktion von kollektiven Gütern zustande kommen.[62]

Mit diesen Netzwerkstrukturen setzt sich das politikwissenschaftliche Konzept der Policy-Netzwerke auseinander. Policy-Netzwerke sind relativ dauerhafte, nicht formal organisierte, nicht hierarchische, durch wechselseitige Abhängigkeiten und gemeinsame Verhandlungserwartungen bzw. -orientierungen stabilisierte Kommunikations- und Interaktionsbeziehungen zwischen Vertretern von Organisationen, die im politischen Prozess involviert sind.[63] Policy-Netzwerke bilden demnach eine Erscheinungsform von Interessengruppeneinfluss in Zusammenhang mit der politischen Steuerung in einem modernen, demokratischen, politischen System, in welchem eine Vielzahl öffentlicher und privater Kollektiv-Akteure mit eigener Machtbasis oder eigenen Machtressourcen sich an politischen Entscheidungsprozessen beteiligen.[64] Sie eröffnen dem Staat die Möglichkeit, direkt mit den Zielgruppen von politischen Entscheidungen in Kommunikation zu treten, Informationen von diesen zu erhalten, die politische Willensbildung zu beschleunigen und die Akzeptanz von allgemein verbindlichen Entscheidungen zu erhöhen, indem gesellschaftliche, nicht staatliche Akteure am politischen Entscheidungsprozess beteiligt werden.[65]

Neben der Governance-Perspektive mit dem Konzept der Policy-Netzwerke, ist der Rational- respektive PublicChoice-Ansatz, mit dem AdvocacyCoalition-Konzept als theoretischer Zugang für politische Entscheidungsprozessezu nennen und findet vor allem Anwendung und Berücksichtigung in der Neuen politischen Ökonomie.

Die Theorie des Rational Choice aus der Wirtschaftswissenschaft geht davon aus, „dass das wirtschaftliche Geschehen darauf zurückzuführen ist, dass viele Einzelne in vielfältigen Bedingungskonstellationen für sich die rationale, situative Entscheidungen treffen“.[66] Die Rationalität bei solchen Entscheidungen schließt nach diesem Ansatz nicht mit ein, dass für den Einzelnen unvollständige Informationen vorliegen und Gefühle oder Affekte einen Einfluss auf die Entscheidung nehmen.[67]

Es handelt sich demnach um einen Analyseansatz für individuelle Entscheidungen bei der Angebots- und Nachfragebestimmung von Privatgütern und ist dem rationalen Ansatz der Entscheidungstheorie, aufgrund der Annahme der vollständigen Information über Handlungsalternativen in Entscheidungssituationen, sehr ähnlich. Wird der Rational Choice-Ansatz zur Analyse von Politik und Entscheidungsprozessen im öffentlichen Raum herangezogen, steht die Untersuchung von dem Zustandekommen von Kollektiventscheidungen im Mittelpunkt der Betrachtung und wird als Public Choice-Ansatz bezeichnet.[68] Dieser Public Choice-Ansatz steht im Mittelpunkt der Analyse von Entscheidungsprozessen in der Neuen politischen Ökonomie mit (1) der logischen Analyse, (2) der empirischen Erforschung und (3) der normativen Begründung bzw. Kritik von kollektiven Entscheidungen.[69] Es handelt sich somit um die ökonomische Interpretation bzw. Betrachtung von Politik und politischen Entscheidungsprozessen im öffentlichen Raum.[70]

Im Zentrum der Analysen des Public Choice Ansatz steht das Handeln von politischen Akteuren wie Wählern, Politikern, Bürokraten, Interessensgruppen und Medien. Entlang der Spieltheorie und der rationalen, normativen Entscheidungstheorie werden die Akteure als rationale entscheidungshandelnde Individuen betrachtet, die nicht in einem Kollektiv nach einem Gemeinwohl streben, sondern in erster Linie persönliche Interessen verfolgen.[71] So betrachtet etwa der Public Choice-Ansatzin Bezug auf die Institutionsanalyse in Anlehnung an den Governance Begriff Interessenskonflikte zwischen zielorientierten, rational nutzenmaximierenden Akteuren auf drei Ebenen:

(1) Als reine Koordinationsspiele, bei welchem sich die beteiligten Akteure auf ein Konstellationsgleichgewicht einigen (z.B. Abstimmungen), (2) als reine Konfliktspiele, bei welchen jedes Konstellationsgleichgewicht zum Nachteil einer Konfliktpartei führt (z.B Koalitionsverhandlungen) und (3) als „mixedmotivegames“, welche eine verschränkte Konfliktsituation in Form einer „Pareto-Superiorität“ zwischen dem reinen Koordinations- und Konfliktspielen aufweisen.[72]

Ausgehend von diesen grundlegenden Konfliktsituationen dient der „Advocacy-Coalition“-Ansatz als Anknüpfungspunkt für die Public Choice-Theorie. um das Zustandekommen von politischen Entscheidungen in diesen Konfliktsituationen unter Einbezug unterschiedliche Akteurskonstellationen zu analysieren:

„An advocacy coalition consists of actors from a variety of public and private institutions at all levels of government who share a set of basic beliefs and seek to manipulate the rules, budgets and personnel of government institutions in order to achieve these goals over time.“ [73]

Im AdvocacyCoalition-Ansatz entstehen demnach aus der Auseinandersetzung über bestimmte politische Probleme und Konfliktsituationen langfristig Akteurskoalitionen mit gemeinsamen Wertevorstellungen, Kausalannahmen und Problemwahrnehmungen.[74] Diese „Advocacy Koalitionen“ bilden Subsysteme, welche ein interessensgeleitetes „Belief System“ eint.[75] Zwischen diesen Koalitionen vermitteln sogenannte „Policy Broker“, die ein Interesse daran haben, das Konfliktniveau zwischen den Koalitionen durch Vermittlung zu reduzieren.[76] Die Handlungsspielräume bzw. politischen Handlungsalternativen der Akteure in den „AdvocacyCoalitions“ hängen von externen Effekten ab, wie etwa konjunkturellen Schwankungen, Wahlen oder der öffentlichen Meinung und Zustimmung über die Massenmedien.[77]

Abschließend kann festgehalten werden, dass insbesondere die Politikwissenschaft mit der Governance-Forschung und dem Konzept der Policy-Netzwerke sowie die politische Ökonomie mit dem Public Choice und „AdvocacyCoalition“-Ansatz theoretische Konzepte und Ansätze liefern um Entscheidungsprozesse im öffentlichen Raum ausgehend von dem Teilsystem der Politik zu analysieren, indem die Ausdifferenzierung der Interessen- und Akteurskonstellationen in modernen Gesellschaften miteinbezogen werden.

6. Die Komplexität von Entscheidungsprozessen im öffentlichen Raum

Es sind verschiedene Ebenen und Dimension von Komplexität zu unterscheiden, welche aus der Struktur des öffentlichen Raumes, der Notwendigkeit von kollektiven Entscheidungen in diesem,der in Teilsystemen ausdifferenzierten Gesellschaft mit den unterschiedlichen Rationalitätsdimensionen und der Netzwerkstruktur und ganzheitlichen Betrachtung von staatlichem Handeln unter Berücksichtigung einer pluralistischen Akteurskonstellation resultieren.

Eine Definition von Komplexität ist immer abhängig von der disziplinären Betrachtung.[78] So wird Komplexität in der Systemtheorie mit der Größe und der Vielschichtigkeit von Systemen in Beziehung gebracht:

„Die Komplexität eines Systems steigt mit der Anzahl an Elementen, der Anzahl an Verknüpfungen zwischen diesen Elementen sowie der Funktionalität dieser Verknüpfungen (zum Beispiel Nicht-Linearität).“[79]

Die Volkswirtschaftslehre wiederum betrachtet Komplexität als die „Gesamtheit aller voneinander abhängigen Merkmale und Elemente, die in einem vielfältigen aber ganzheitlichen Beziehungsgefüge (System) stehen. Unter Komplexität wird die Vielfalt der Verhaltensmöglichkeiten der Elemente und die Veränderlichkeit der Wirkungsverläufe verstanden.“[80]

Die unterschiedlichen Definitionen von Komplexität eint das, was Jürgen Habermas als „Unübersichtlichkeit“ bezeichnet.[81] Denn im Mittelpunkt bei der Auseinandersetzung mit Komplexität steht die Vielschichtigkeit eines Beziehungssystems in Verbindung mit der nicht-rational begrenzbaren Definierung von Wirkungsverläufen aufgrund ausdifferenzierter Interaktionsmuster und nicht vollständig identifizierbaren Umwelteinflüssen. Die Komplexitätsforschung versucht daher, mit der Theorie komplexer dynamischer Systemeals eine interdisziplinäre Methodologie zur Modellierung nichtlinearer Prozesse und nichtlinearer Dynamik in Gesellschaften, Antworten auf die zunehmende Komplexität, Empfindlichkeit und Unübersichtlichkeit der modernen Lebenswelt von Menschen zu liefern.[82]

Nichtlineare Dynamik bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Prozesse nicht in allen Details zentral gesteuert werden können.[83] Diese Anerkennung einer nichtlinearen Steuerungsfähigkeit als Kernursache von Komplexität steht im engen Zusammenhang mit der Komplexität von Entscheidungsprozessen im öffentlichen Raum und kann anhand der Sozial-, Sach- und Zeitdimension nach Uwe Schimank verdeutlichen, worin die Komplexität bei Entscheidungssituationen im öffentlichen Raum begründet liegt.[84]

Die Sozialdimension bezieht sich auf die ausdifferenzierte Akteurskonstellation bei Entscheidungsprozessen im öffentlichen Raum. Indem in der ausdifferenzierten modernen Gesellschaft, unter Einbezug des Governance Begriff und der Policy-Netzwerke, Entscheidungshandelnde im öffentlichen Raum nicht an Teilsysteme gebunden, sondern über die Grenzen ihrer eigenen systemgebundenen Handlungslogik hinaus interagieren müssen und in einem Entscheidungsprozess mit unterschiedlichen Akteuren konfrontiert sind, erhöht sich die Komplexität der Verhandlungs- und Entscheidungsstruktur.[85] Es entstehen entscheidungssituationsabhängige, komplexe Akteurskonstellationen, in denen unterschiedliche Interessen, Zielformulierungen, Wertsphären berücksichtigt werden müssen.

Das Komplexitätsmerkmal bildet in diesem Zusammenhang die Interdependenzbewältigung und drückt sich in Form von Konflikten und mangelnder Erwartungssicherheit aus.[86] Die mangelnde Erwartungssicherheit bedeutet, dass ein Akteur bei seinem Entscheidungshandeln nicht abschließend beurteilen und erkennen kann, wie andere am kollektiven Entscheidungsprozess beteiligten Akteure handeln und entscheiden werden.[87] Diese Unsicherheit kann aus einer Unübersichtlichkeit der beteiligten Akteure resultieren oder aber auch aus den unterschiedlichen Handlungslogiken von Akteuren aus anderen gesellschaftlichen Teilsystemen mit unterschiedlichen Belief-Systems. Somit bildet die Erwartungsunsicherheit mit divergierenden Handlungslogiken der am Entscheidungsprozess beteiligten Akteuren und der Ausdifferenziertheit der Akteurskonstellation das erste Merkmal der Komplexität der Sozialdimension.[88]

Aus dieser mangelnden Erwartungssicherheit resultiert zudem, dass aufgrund der Konfrontation der beteiligten Entscheidungshandelnden mit unterschiedlichen Handlungs- und Entscheidungslogiken Konfliktsituationen entstehen.[89] Dies ist zurückzuführen auf die wertrationale Ausdifferenzierung bei Entscheidungssituationen in gesellschaftlichen Teilsystemen, welche sich in einer Mehrzahl von wertbasierten Interpretationen von Entscheidungsproblemen in der funktional ausdifferenzierten Multioptionsgesellschaft ausdrückt. Diese Konfrontation der Entscheidungshandelnden bei kollektiven Entscheidungsprozessen im öffentlichen Raum mit unterschiedlichen wertrationalen Handlungsgrundlagen führt zu einem Orientierungsdissens, aus welchem Konfliktsituationen zwischen Akteuren resultieren, in dem die beteiligten Akteure mit für sie fremden geschlossenen Orientierungszusammenhängen aus anderen Teilsystemen mit jeweils einem geschlossenen Selbstverständnis und einer systemspezifischen Eigen- bzw. Handlungslogik konfrontiert sind.[90]

Die Sachdimension als zweite Ebene der Komplexität von Entscheidungsprozessen im öffentlichen Raum bezieht sich in erster Linie auf die Informationsverarbeitungsmöglichkeiten der Entscheidungshandelnden. Für alle an einem Entscheidungsprozess im öffentlichen Raum beteiligten Akteure ist die Menge und die Verknüpfung von Informationen von entscheidender Bedeutung, um die Entscheidungssituation und den Sachverhalt umfassend und hinreichend beurteilen zu können.[91] In diesem Zusammenhang verdeutlicht das Konzept der „boundedrationality“, welches dem begrenzt–rational entscheidungsprozessorientiertem Ansatz zuzuordnen ist, worin die Komplexität bei Entscheidungsprozessen bezogen auf die Informationssammlung, Bewertung und Auswahl von Entscheidungsalternativen liegt.[92]

Das Ausmaß der Komplexität bezogen auf die Sachdimension des Entscheidungshandeln hängt nach dem Konzept der „boundedrationality“ zunächst davon ab, „wie die Menge der bedeutsamen Informationen über Tatbestände und Wirkungszusammenhänge die Informationsverarbeitungskapazität des Akteurs überschreitet, so dass dieser eine Entscheidung auf Basis unvollständiger und oft zudem noch unsicheren Informationen treffen muss.“[93] Die Unvollständigkeit des Wissens bei einer Entscheidungssituation ist somit auf Begrenzung der kognitiven Kapazitäten der Entscheider zurückzuführen.[94]

An diese Begrenzung schließt sich auch das zweite Merkmal der Komplexität bezogen auf die Sachdimension nach dem Konzept der „boundedrationality“ an, mit der Schwierigkeit zukünftige Ereignisse zu bewerten. Für die Entscheidungshandelnden ist es schwierig, insbesondere bei kollektiven Entscheidungsprozessen, die Konsequenzen von Entscheidungsalternativen exakt vorherzusagen und somit die Auswirkungen einer Entscheidung bereits vor dem Eintreten abschließend zu bestimmen.[95] Diese Begrenzung der Vorhersehbarkeit der Entscheidungskonsequenzen als zweites Merkmal der Komplexität der Sachdimension drückt sich bei Entscheidungshandeln zumeist in Form einer Nichtberücksichtigung von Fern- und Nebenwirkungen der getroffenen Entscheidungen aus.[96]

Das dritte Merkmal bildet die begrenzte Auswahl an Entscheidungsalternativen. Entscheidungshandelnde können nicht alle möglichen Entscheidungsalternativen identifizieren aufgrund ihrer begrenzten Rationalität durch wertrationale Betrachtung von Entscheidungsalternativen, der Unvollständigkeit der Informationen und einem Mangel an objektiver Realitätserkennung, was der Kernannahme der begrenzt-rational entscheidungprozessorientierten Position in der Entscheidungstheorie entspricht.[97] Aus diesem dritten Merkmal resultiert, dass Entscheidungshandelnde nicht nach optimalen Lösungen, sondern nach zufriedenstellenden Entscheidungen streben.[98]

Die Zeitdimension als dritte Ebene der Komplexität bei Entscheidungsprozessen im öffentlichen Raum drückt sich in der Zeitknappheit bei Entscheidungssituationen aus.[99] Diese resultiert daraus, dass Akteure bei Entscheidungsprozessen im öffentlichen Raum eine hohe Anzahl von Problemen und Entscheidungssituationen parallel bewältigen müssen.[100] Die Zeitdimension knüpft eng an die Sachdimension der Komplexität von Entscheidungsprozessen im öffentlichen Raum an, indem zum einen nicht unbegrenzt Informationen eingeholt, verknüpft und verarbeitet werden können und zum anderen, dass die Erwartungsunsicherheit nicht durch unbegrenzt andauernde Konfliktbewältigung verringert werden kann.[101] Die Zeitknappheit und Dichte von zu treffenden Entscheidungen als Komplexitätsmerkmal entsteht in der funktional differenzierten Gesellschaft aufgrund dessen, dass Teilsysteme und Netzwerke eigene funktional spezialisierte differente Zeithorizonte für Entscheidungssituationen herausbilden und gleichzeitig aber viele Entscheidungen unter Einbezug der Interdependenzen und Synchronisationsnotwendigkeit aufgrund der Sozialdimension unter Zeitdruck getroffen werden müssen.[102]

Unter Einbezug der Sozial-, Sach-, und Zeitdimension bei komplexen Entscheidungsprozessen im öffentlichen Raum ist zusätzlich die Rationalität als Komplexitätsmerkmal zu nennen. Denn Beschreibungen im Kontext von Entscheidungsprozessen beziehen sich nicht allein auf ein Erkennen der Realität, sprich der aus den vier Rationalitätsdimensionen resultieren Realität, sondern vielmehr müssen sich als Handlungsvorbereitungen immer an der jeweiligen Situation des Entscheidungsträgers ausrichten.[103] Entscheidungsträger begegnen daher der Komplexität einer Entscheidungssituation und der Unvollkommenheit des Wissens in der Entscheidungsanalyse, nach dem rationalen Entscheidungstheoretischen Ansatz,mit der Ermittlung und Verarbeitung von Wahrscheinlichkeiten.[104] Neben dieser Präzisierung von Wahrscheinlichkeiten aufgrund komplexer Umweltsituationenwird die daraus resultierende Ungewissheit auch sprachlich durch unscharfe Formulierungen ausgedrückt, welche aufgrund der wertrationalen Dimension immer dazu führen, dass das Belief System, die Wertsphäre des oder der Entscheidungsträger, berücksichtigt werden muss.[105]

Im begrenzt-rationalen entscheidungsprozessorientierten Ansatz, unter Einbezug des Governance Ansatz und dem Konzept der Policy-Netzwerke, begründet sich die Attraktivität und Funktionalität von Netzwerken mit horizontaler Selbstorganisation interdependenter Akteure auf eine Reihe von Faktoren, wie zunehmende funktionale Differenzierung, wachsende Diffusität von Grenzen (Phänomene der Entgrenzung), Maßstabsveränderungen des Raumes, Wandel der Bedeutung der zeitlichen Dimension, und die Vervielfältigung von Identitätsmustern.[106] Mit diesen Veränderungen einhergehenden Steigerung von Komplexität im Zusammenhang mit ökonomischen, politischen und sozialen Entscheidungsprozessen kann demnach nicht mehr mit einem zentralen Steuerungsansatz von Entscheidungsprozessen im öffentlichen Raum operiert werden, sondern es ist notwendig, die nichtlineare Dynamik von Entscheidungsprozessen unter Einbezug von Netzwerkstrukturen und Teilsysteminterdependenzen anzuerkennen, um das Zustandekommen von kollektiv getroffenen, allgemein verbindlichen Entscheidungen nachzuvollziehen.[107]

7. Die Interdisziplinarität von komplexen Entscheidungsprozessen im öffentlichen Raum

Anhand den Ausführungen zu dem Begriff öffentlicher Raum, den entscheidungstheoretischen Konzepten und der Definition von kollektiven Entscheidungen, der Bestimmung einer gesellschaftlichen Grundstruktur mit Teilsystemen, den Konzepten und Ansätzen zu Entscheidungsprozessen im öffentlichen Raum und der Komplexität von diesen, soll nun mittels einer theoretischen Verknüpfung verdeutlicht werden, warum es notwendig ist, komplexe Entscheidungsprozesse im öffentlichen Raum interdisziplinär zu betrachten.

„Interdisziplinär“ ist zunächst als fächerübergreifende Disziplin zu verstehen, um eine Frage- oder Problemstellung unter Einbezug von mindestens zwei Wissenschaftsbereichen zu analysieren.[108] Eine allgemein anerkannte Definition von Interdisziplinarität existiert in der Wissenschaft nicht, da es nicht nur um die faktische Zusammenarbeit geht, sondern insbesondere um die Frage, wie verschiedene Disziplinen zusammenarbeiten.[109] Hierzu werden Begriffe wie „Multidisziplinarität“, „Pluridisziplinarität“, „Transdisziplinarität“ oder „heterogene Kooperation“ herangezogen, um die Art und Form der Zusammenarbeit zwischen Disziplinen zu differenzieren.[110] Auch wenn diese Begriffsunterscheidungen abschließend nicht ausreichen, um Klarheit über den übergeordneten Begriff der „Interdisziplinarität“ zu geben, so sind sie dennoch hilfreich, um interdisziplinäre Betrachtungen zu kategorisieren.

Für die vorliegende Arbeit wird Interdisziplinarität eng an den Begriff der „Transdisziplinarität“ angelehnt, definiert als eine koordinierte Zusammenarbeit, welche von einem einfachen Ideenaustausch bis hin zu einer gegenseitigen Integration von Methoden und Theorien reichen kann, indem unterschiedliche Akteure aus Gesellschaft und Wissenschaft miteinander kooperieren, um komplexe Probleme zu lösen.[111]

Das Ziel einer interdisziplinären Betrachtung besteht nach dieser Definition, angelehnt an den Begriff der „Transdisziplinarität“, darin, „konkrete Probleme, die aufgrund ihrer Komplexität meist nicht mit Erkenntnissen aus der Perspektive einer Disziplin zu lösen sind und dadurch auch nicht eindeutig beschreibbar sind“[112], zu lösen.

Diese Form der interdisziplinären Betrachtung als eine relativ neue Analyseperspektive in der Wissenschaft ist gekennzeichnet von einer hohen Interdisziplinarität, Unsicherheit und Entscheidungsnähe und aufgrund dessen für die Beantwortung der vorliegenden Fragestellung besonders geeignet.[113]

In Zusammenhang mit dem öffentlichen Raum kann dieser als ein interdisziplinär angelegtes intermediäres System verstanden werden. Öffentlichkeit wird weitgehend mittels des Teilsystems der Massenmedien in der modernen Gesellschaft hergestellt und definiert.[114] Aufgrund der offenen Zugänglichkeit von Öffentlichkeit, woraus sich ein öffentlicher Raum ergibt, ist diese jedoch nicht spezifisch institutionalisiert oder an ein gesellschaftliches Teilsystem gebunden.[115] Vielmehr wirkt der öffentliche Raum als ein vermittelndes, intermediäres System zwischen den Bürgern, den politischen Akteuren und den Interessen anderer gesellschaftlicher Teilsysteme.[116]

Diesem Verständnis des öffentlichen Raumes als intermediäres System liegt zu Grunde, dass dieser zwischen unterschiedlichen externen Systemen, zwischen welchen Kommunikationsschranken bestehen oder diese möglicherweise sogar in einem widersprüchliches Verhältnis zueinander stehen, eine Vermittlungsfunktion einnimmt.[117]

Der öffentliche Raum ist somit mehr als nur ein Rückkopplungssystem. Er bildet vielmehr die diskursive Metakommunikationsebene, in welcher alle Akteure, gleich aus welchem Teilsystem, miteinander kommunizieren und im Zuge dessen ein Vermittlungsprozess stattfindet, an dessen Ende eine öffentliche Meinung steht.[118]

Der öffentliche Raum mit einer prinzipiellen offenen Zugänglichkeit in der Rolle eines intermediären Systems ist in sich schon originär interdisziplinär zu betrachten. Dies ist darauf zurückzuführen, dass es notwendig ist, die wertorientierten Grundlagen, die Zielsetzungen und die Form, in welcher sich die Akteure aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft an dem öffentlichen Meinungs- und Willensbildungsprozess beteiligen, nachvollziehen zu können. Nur dann ist es möglich, zu analysieren, wie am Ende dieses Vermittlungsprozess eine öffentliche Meinung entsteht, auf deren Grundlage beispielsweise Entscheidungen getroffen werden.

Die Interdisziplinarität drückt sich somit in Bezug auf den öffentlichen Raum dahingehend aus, dass (1) mehrere Teilsysteme in diesem miteinander interagieren und (2) aufgrund dessen ein Verständnis für die jeweilige Kommunikations- und mediale Darstellungslogik der beteiligten Akteure notwendig ist, um die Zielsetzung der Kommunikation nachzuvollziehen. (3) Zudem ist der öffentliche Raum offen zugänglich und fungiert als intermediäres System, woraus sich die Notwendigkeit ergibt, alle Themen- bzw. Teilöffentlichkeiten innerhalb der gesellschaftlich differenzierten Teilsysteme zu kennen und zu verstehen, um diese daran anschließend ganzheitlich und somit disziplinvernetzend im Kontext von Entscheidungsprozessen zu analysieren.

Die Notwendigkeit einer interdisziplinären Betrachtung ergibt sich daher aus der interdisziplinären, teilsystemübergreifenden Akteurskonstellation im öffentlichen Raum, der Unsicherheit über die wertrationalen Grundlagen, Zielsetzungen und Kommunikationsformen der beteiligten Akteure und der Komplexität in Form einer unübersichtlichen Akteurskonstellation, der medialen Darstellungslogik und der Ebenen der Öffentlichkeit.[119]

Auch im Zusammenhang mit den Ausführungen zum kollektiven Entscheiden ist ein interdisziplinärer Zugang notwendig. Pritzlaff stellt in ihrer Definition von kollektivem Entscheiden vier Merkmale in den Vordergrund, welche die Notwendigkeit einer interdisziplinären Betrachtung von komplexen Entscheidungsprozessen im öffentlichen Raum verdeutlichen mit (1) der Wahlfreiheit zwischen Handlungsalternativen, (2) dem Prozess welcher zum gemeinsamen Urteilen führt, (3) dem Zeitpunkt und (4) der Akteurskonstellation und -positionierung gegenüber eines zur Entscheidung stehenden Sachverhaltes.[120]

Zunächst ist es notwendig, in Bezug auf die Wahlfreiheit bei der Identifizierung von Handlungsalternativen nicht nur aus einer individuellen Entscheidungshandelnden Perspektive zu denken und zu handeln, sondern auch disziplinfremde Handlungsalternativen zu berücksichtigen. Verdeutlichen soll dies ein kurzes Beispiel:

Ein neues Kunstmuseum soll in einer Stadt gebaut werden. Im Mittelpunkt steht der Sachverhalt der Finanzierung dieses Kunstmuseums. An dem Entscheidungsprozess sind Vertreter der Stadt, Beamte, private Förderer, Wirtschaftsvertreter mit einem Sponsoring-Interesse und politische Mandatsträger beteiligt. Die Entscheidung über die Finanzierung eines Museums kann z.B. neben einer staatlichen Finanzierung auch eine durch die Wirtschaft geförderte oder durch Privatpersonen finanzierte Handlungsalternative sein, wodurch unterschiedliche Disziplinen berührt werden.

Neben den Handlungsalternativen muss auch der Entscheidungsprozess bei kollektivem Handeln, abhängig von der Akteurskonstellation und -positionierung, multiperspektivisch und somit interdisziplinär von den Entscheidungshandelnden verstanden werden.

Der Zeitpunkt, zu dem über einen Sachverhalt kollektiv entschieden wird, hängt auch von einer interdisziplinären Betrachtung ab, um ein Verständnis für das Handeln der beteiligten Akteure zu bekommen. Steht beispielsweise bald eine Wahl an, so haben Mandatsträger ein Interesse daran, schnell eine Finanzierung des Kunstmuseums sicherzustellen. Beamte und Vertreter der Kommune sind jedoch vielleicht von einem Haushaltsplan abhängig, wodurch sie den Zeitpunkt einer Entscheidung lieber herauszögern wollen. Sponsoren aus der Wirtschaft wiederum verfolgen vielleicht das Interesse, eine Kampagne zu einem bestimmten Zeitpunkt mit ihrer finanziellen Unterstützung des Kunstmuseums zu verknüpfen, wodurch sie wiederum ein anderes Zeitfenster für eine Entscheidung präferieren.

Aus der Verknüpfung dieser drei Merkmale ergibt sich das vierte Merkmal, nämlich die Notwendigkeit, die Akteurskonstellation und -positionierung bei kollektiven Entscheidungsprozessen interdisziplinäre zu betrachten, um umfangreich Handlungsalternativen zu entwickeln, den optimalen Zeitpunkt für eine Entscheidung zu identifizieren und den Entscheidungsprozess auf dieser Grundlage zu strukturieren.

An die Interdisziplinarität von kollektivem Entscheiden anschließend, wird anhand der funktionalen Differenzierung in der modernen Gesellschaft deutlich, warum Entscheidungsprozesse im öffentlichen Raum grundsätzlich mehrere Disziplinen und Betrachtungsperspektiven berühren. Aufgrund der Existenz mehrerer Teilsysteme, wie Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Recht oder Kultur, den Interdependenzen, die zwischen diesen Teilsystemen bei Entscheidungsprozessen im öffentlichen Raum bestehen, und der unterschiedlichen Handlungs- und Funktionslogik dieser, welche zu Konflikten über die Bewertung und Bedeutung von Entscheidungskriterien führen, ist eine interdisziplinäre Betrachtung notwendig, um Entscheidungsprozesse im öffentlichen Raum zu analysieren.

Betrachten wir einen Gesetzgebungsprozess in einem demokratischen politischen System westlicher Prägung als ein Beispiel für einen Entscheidungsprozess im öffentlichen Raum:

Die Fraktion eines Parlaments möchte eine Gesetzesinitiative im Parlament einbringen. Hierfür müssen die Funktions- und Handlungsstrukturen des politischen Systems zunächst betrachtet werden. Gleichzeitig muss sich das mögliche Gesetz in die Rechtsstruktur, Verfassung und Normensetzung eines Nationalstaates einfügen, wofür Kenntnisse des Rechtssystems notwendig sind. Es muss zudem auch eine demokratische Legitimation über eine Rückkopplung an den öffentlichen Raum stattfinden, in dem abhängig von dem politischen System weitere Akteure wie Interessensverbände, Lobbyisten, NGOs, Experten aus der Wissenschaft an dem Gesetzgebungsprozess in Form von Anhörungen, Diskussionen und mediale Berichterstattung beteiligt werden. Demzufolge ist es notwendig, auch die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Akteure zu berücksichtigen, denn ein Gesetz berührt in der Regel immer ökonomische und soziale Interessen, wodurch sowohl das Teilsystem der Wirtschaft, als auch zivilgesellschaftliche Teilbereiche in einer modernen Gesellschaft berührt werden.

Dieses sehr allgemein gehaltene Beispiel eines Gesetzgebungsprozesses als Entscheidungsprozess im öffentlichen Raum verdeutlicht, dass mehrere Teilsysteme berührt werden. Aufgrund der Polykontextualität ist es daher notwendig, die Handlungslogik, Wertsphären und Bewertungsmaßstäbe von unterschiedlichen Teilsystemen bei einem Entscheidungsprozess im öffentlichen Raum zu analysieren, um das Zustandekommen von den kollektiv getroffenen, allgemein verbindlichen Entscheidungen ganzheitlich zu erfassen.

An diese sich aus den Interdependenzen ergebende Notwendigkeit einer interdisziplinären Betrachtung von Entscheidungsprozessen im öffentlichen Raum schließt die Governance-Perspektive an, indem diese Interdependenzen zwischen politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Akteuren im Mittelpunkt der Betrachtung stellt.

Indem der Governance-Begriff eine Betrachtungsweise und Leitlinie für die Analyse komplexer Strukturen kollektiven Handelns unter Einbezug von Interdependenzen bei politischen Entscheidungen zwischen politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Akteuren bietet, handelt sich um einen politikwissenschaftlichen Ansatz, um Entscheidungsprozesse im öffentlichen Raum als komplementäre Steuerungsform zwischen Staat, Markt und Netzwerken zu begreifen.[121]

Der Governance Begriff umfasst somit alle Formen kollektiver Regelungssysteme und Handlungslogiken bei gesellschaftlichen Sachverhalten oder Entscheidungssituationen, ob nun institutionalisierte zivilgesellschaftliche Selbstregelung, ausdifferenzierte und kontextual zu betrachtende Formen des Zusammenwirkens staatlicher und privater Akteuren oder hoheitliches Handeln von staatlichen Akteuren.[122]

Die Governance-Perspektive versucht daher durch interdisziplinäre Betrachtung, die Unsicherheit über die komplexen Akteursstrukturen bei Entscheidungsprozessen im öffentlichen Raum zu verringern, um nahe an dem Entscheidungsprozess entlang, diesen unter Einbezug aller relevanten Akteure und Entscheidungsfindungsstrukturen zu analysieren. Daher ist die Governance-Perspektive als ein interdisziplinärer Ansatz ausgehend von der Politikwissenschaft zu verstehen, um Entscheidungsprozesse im öffentlichen Raum zu analysieren. Das Konzept der Policy-Netzwerke, angelehnt an den Governance-Begriff, bildet in diesem Zusammenhang eine politikwissenschaftliche Reaktion auf die Differenzierung in einer modernen Gesellschaft, indem die Veränderung politischer Entscheidungsstrukturen, weg von dem einem zentralen, ausschließlich staatlichen Steuerungsansatz und einer klaren Trennung von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft, hin zu multiperspektivscher Betrachtung von Akteursnetzwerken, interdisziplinär analysiert werden.[123] Es existiert nach dem Governance-Begriff und dem Konzept der Policy-Netzwerke nicht mehr eine zentrale staatliche Autorität, sondern Regierungen und die gesetzgebende Gewalt interagieren bei dem politischen Meinungs-, Willensbildungs- und Entscheidungsprozess mit einer Vielzahl an öffentlichen und privaten Akteuren, wodurch sich die Notwendigkeit ergibt, interdisziplinär die Entscheidungsstrukturen, Wertsphären und Handlungsmuster der beteiligten Teilsysteme zu analysieren.[124]

Auch der Public Choice-Ansatz, in Verbindung mit dem Konzept der „AdvocacyCoalition“ im Zusammenhang mit der rationalen Entscheidungstheorie, verfolgt eine interdisziplinäre Betrachtung von komplexen Entscheidungsprozessen im öffentlichen Raum, indem zum einen unterschiedliche Akutere in die Analyse mit einbezogen werden (Politiker, Wähler, Bürokraten, Interessensgruppen, Medien) und zum anderen eine Institutionenanalyse entlang von drei idealtypischen Entscheidungssituationen (Koordinationspiele, reine Konfliktspiele, mixedmotivegames) vorgenommen wird. Der AdvocacyCoalition-Ansatz kann in diesem Zusammenhang als eine Policy-Netzwerkähnliche Betrachtung des Public Choice Ansatz und der rationalen Entscheidungstheorie betrachtet werden.

Mit den sogenannten „Policy Brokern“, welche zwischen den einzelnen „AdvocacyCoalitions“ vermitteln, sollen wird in diesem Ansatz sogar explizit auf eine Akteur-Rolle eingegangen, welche über interdisziplinäres Wissen und Verständnis verfügen muss, um zwischen den Akteuren mit unterschiedlichen Belief-Systems zu vermitteln mit dem Ziel, die Unsicherheit und Komplexität innerhalb vom Entscheidungsprozessen im öffentlichen Raum zu verringern.Zudem ist die Neue politische Ökonomie schon originär interdisziplinär angelegt, indem insbesondere die Mikroökonomie zur Erforschung der Politik in Verbindung mit dem der Theorie des Rational Choice verwendet wird.[125]

Abschließend kann die interdisziplinäre Betrachtung von Entscheidungsprozessen im öffentlichen Raum als Antwort auf die Komplexität von diesen betrachtet werden. Bezogen auf die Sozialdimension bedeutet dies, dass im Zusammenhang mit der Sozialdimension eine interdisziplinäre Betrachtung dazu dient, die Interdependenzen zwischen den Akteuren mit Konfliktpotentialen und Erwartungsunsicherheit zu verringern, indem alle beteiligten Akteure mit ihren system- und wertrational spezifische Handlungs- und Entscheidungslogik analysiert werden, um der Orientierungsdissens zwischen den beteiligten Akteuren und der Unübersichtlichkeit sowie divergierenden akteursspezifischen Rationalität entgegen zu wirken.

Bezogen auf die Sachdimension bildet eine interdisziplinäre Betrachtung die Möglichkeit, die Informationsmenge, -verarbeitung, und -bewertung von Entscheidungssituationen ganzheitlich zu erfassen. Ziel einer interdisziplinären Betrachtung von Entscheidungsprozessen im öffentlichen Raum ist es in diesem Zusammenhang, den kognitiv begrenzten Kapazitäten von Entscheidungshandelnden entgegenzuwirken, indem die in der funktional differenzierten Gesellschaft ausgeprägten Netzwerkstrukturen angelegte Vervielfachung und Vervielfältigung der Möglichkeiten des Erlebens und Handelns für jeden spezialisierten teilsystemischen Horizont ins Zentrum der Analyse gerückt wird.[126]

Mit Blick auf die Zeitdimension als dritte Ebene kann mittels einer interdisziplinären Betrachtung von Entscheidungsprozessen die Synchronisationsnotwendigkeit und der systemspezifische Handlungszeitraum für Entscheidungshandelnde als Komplexitätsmerkmal verringert werden. Indem eine umfassende Analyse der entscheiderspezifischenHandlungslogiken und deren wertrationalen Grundlagen die Entscheidungsdeterminanten in Bezug auf den zeitlichen Ablauf von Entscheidungsprozessen erfassen kann, wächst das Verständnis für systemspezifische Zeitkorridore von Entscheidungen, in deren Verlauf die Komplexität verringert wird.

8. Fazit

Ausgehend von der einleitend gestellten These kann anhand der theoretischen Argumentation und auf Grundlage der vorangegangen Kapitel die Notwendigkeit einer interdisziplinären Betrachtung von komplexen Entscheidungsprozessen theoretisch begründet werden. Entscheidungshandelnde agieren bei komplexen Entscheidungsprozessen im öffentlichen Raum in komplexen Organisations-, Akteurs- und Gesellschaftsstrukturen. Um mit der Komplexität umzugehen, ist daher einer ganzheitliche und somit interdisziplinäre Betrachtung von Akteursstrukturen, Problemsituationen, Informationsverfügung, Interdependenzen, Eigendynamiken, Handlungslogiken, Wertrationalitäten und zeitlichen Handlungsstrukturen notwendig.Im Grunde geht es bei komplexen Entscheidungssituationen im öffentlichen Raum darum, die Einzelaspekte, welche zielwirksam unter Berücksichtigung der vielfältigen Abhängigkeiten,die nicht abschließend beherrschbar, aber sehr wohl beeinflussbar sind, mittels einer interdisziplinären Betrachtung zu identifizieren.

Die Herausforderung für die interdisziplinäre Betrachtung von komplexen Entscheidungsprozessen im öffentlichen Raum besteht somit darin (1) den Umfang eines Problems mit einer Vielzahl von Einzelaspekten, (2) die Vernetztheit, wodurch diese verbunden sind, (3) die daraus resultierende Unklarheit der Zielsetzung für alle Entscheidungshandelnden, (4) die Intransparent durch einen nicht linearen verlaufenden Entscheidungsprozess, aus welcher sich eine Eigendynamik entwickelt, die wiederum Folgeprobleme mit sich bringt, die nicht beabsichtigt waren, und (5) eine abschließende Unbestimmbarkeit all dieser Faktoren zutreffend zu beurteilen, in dem die Interdependenzen aller beteiligten Akteure mit ihren spezifischen Wertrationalitäten und Handlungslogiken analysiert werden.[127]

Die vorliegende ausschließlich theoretische Herleitung der Notwendigkeit der interdisziplinären Betrachtung von komplexen Entscheidungsprozessen im öffentlichen kann daher als Vorlage dafür dienen, die genannten Herausforderungen und theoretisch hergeleiteten Argumente einer empirischen Überprüfung zu unterziehen, indem überprüft wird, inwiefern bei spezifischen komplexen Entscheidungsprozessen im öffentlichen Raum unterschiedliche wissenschaftliche Disziplinen und gesellschaftlich funktional differenzierte Teilsysteme für eine Analyse herangezogen werden.

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[...]


[1] Vgl. Schophaus/Dienel/von Braun 2003.

[2] Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierungverzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für beide Geschlechter.

[3] Kirsch 2004: S. 41.

[4] Vgl. Kirsch 2004: S. 40 f.

[5] Vgl. Kirsch 2004: S. 41 f.

[6] Vgl. Habermas 1990: S. 98 f.

[7] Vgl. Habermas 1990: S. 168; S. 340.

[8] Vgl. Habermas 1990: S. 326 f; S. 337 ff.

[9] Vgl. Habermas 1990: 88 f.

[10] Vgl. Luhmann 2004: S. 184.

[11] Vgl. Gerhards 1998: S. 269.

[12] Luhmann 2004: S. 184.

[13] Vgl. Luhmann 2004: S. 185.

[14] Vgl. Luhmann 2004: S. 185.

[15] Vgl. Luhmann 2004: S. 188 ff.

[16] Vgl. Luhmann 2004: S. 188.

[17] Simon 1946: S. 4.

[18] Vgl. Luhmann 1971: S. 23 f.

[19] Luhmann 1977: S. 187.

[20] Vgl. Schimank 2005: S. 43 f.

[21] Barnard 1938: S. 185.

[22] Vgl. Schimank 2005: S. 45.

[23] Vgl. Pritzlaff 2006: S. 123 ff.

[24] Pritzlaff 2006: 209 f.

[25] Vgl. Pritzlaff 2006: S. 125.

[26] Vgl. Pritzlaff 2006: S. 210 ff.

[27] Pritzlaff 2006: S. 210.

[28] Vgl. Weik/Lang 2001: S. 153 ff.

[29] Vgl. Scherer 2001: S. 1.

[30] Vgl. Bea/Göbel 2002: S. 2; Weimar 2004: S. 25.

[31] Vgl. Weimar 2004: S. S. 26.

[32] Vgl. Weimar 2004: S. 27.

[33] Vgl. Bea/Göbel 2002: S. 101.

[34] Vgl. Weimar 2004: S. 26 f; Sieben/Schildbach: 1990: S. 1.

[35] Vgl. Blank 1978: S. 14 f.; Vgl. Weimar 2004: S. 26 f.

[36] Vgl. Weimar 2004: S. 28; Laux/Liermann 1997: S. 4 ff.; Sieben/Schildbach 1990: S. 1 f.

[37] Vgl. Kern/Niedar-Rümelin 1994: S. 259 f.

[38] Vgl. Weimar 2004: S. 28; Cyert/March 1995: S. 2.

[39] Weimar 2004: S. 28 f; Cyert/March 1995: S. 53 ff; Vgl. Sieben/Schieldbach 1990: S. 3.

[40] Vgl. March/Simon 1958: S. 142 ff.; Vgl. Haberstroh 1965; Vgl. Weimar 2004: S. 28 f.

[41] Vgl. March/Simon 1958: S. 129 ff; Vgl. Lindblom 1959; Vgl. Weimar 2004: S. 29.

[42] Weimar 2004: S. 29.; Vgl. Das/Teng 1999: S. 757 ff.

[43] Vgl. Weimar 2004: S.29; Vgl. Simon 1947; Vgl. Lindblom 1959; Vgl. Cohen/March/Olsen 1972.

[44] Vgl. Schimank: 2005: S. 80.

[45] Vgl. Luhmann 1997: S. 595 ff; Vgl. Schimank 2003: S. 261 ff.

[46] Vgl. Schimank: 1996: S. 53 ff.

[47] Vgl. Schimank 2005: S. 148.

[48] Vgl. Schimank 2005: S. 148.

[49] Vgl. Schimank 2005: S. 138 f.

[50] Luhmann 1970: S. 148; Vgl. Schimank 2005: S. 149 f.

[51] Vgl. Gross 1994: S. 98 ff., 157; Vgl. Nassehi 2001: S. 163; Vgl. Schimank 2005: S. 104.

[52] Vgl. Schimank 2005: S. 82.

[53] Vgl. Schimank 2005: S. 82 f.

[54] Vgl. Schimank 2005: S. 83.

[55] Vgl. Schimank 2005: S. 83 f.

[56] Schimank 2005: S. 84.

[57] Vgl. Schimank 2005: S. 85.

[58] Vgl. Schimank 2005: S. 87 f.

[59] Vgl. Schneider: 2010: S. 33; Ruhl/Schneider/Träger/Wiesner 2006: S. 17.; Vgl. Benz 2004: S. 20.

[60] Vgl. Benz 2004: S. 21.; Vgl. Schneider 2010: S. 33.

[61] Vgl. Benz 2004: S. 25.

[62] Vgl. Mayntz 2004: S. 67; Vgl. Benz 2004: S. 21.

[63] Vgl. Benz 2001: S. 170.

[64] Vgl. Weimar 2004: S. 37.; S. 149 f.

[65] Vgl. Weimar 2004: S. 152.

[66] Kirsch 2004: S. 8.

[67] Vgl. Kirsch 2004: S. 7.

[68] Vgl. Weimar 2004: S. 8.

[69] Vgl. Weinar 2004: S. 10.

[70] Vgl. Self 1993: S.2 ff.

[71] Vgl. Self 1993: S. 4 ff., S. 232 ff.; Vgl. Schöbel: 2013.

[72] Vgl. Schimank 2007: S. 176 ff.; Vgl. Peters 1999: S. 43 ff; Scharpf 1997: S. 73.

[73] Jenkins-Smith / Sabatier 1993: S. 3.

[74] Vgl. Bandelow 2003: S. 12.

[75] Vgl. Bandelow 1999: S. 54 f.

[76] Vgl. Sabatier 1993: S. 129.

[77] Vgl. Bandelow 2003: S. 11.

[78] Vgl. Dietes 2012: S. 2.

[79] Milling 1981; Vgl. Dietes 2012: S. 2.

[80] Winter/Mosena/Roberts 2010; Vgl. Dietes 2012: S. 2.

[81] Vgl. Habermas 1985.

[82] Vgl. Mainzer 2008: S. 112.

[83] Vgl. Mainzer 2008: S. 115.

[84] Vgl. Schimank 2005: S. 120 ff.

[85] Vgl. Benz 2004: S. 25; Vgl. Schimank 2005: S. 139 f.; S. 148.

[86] Vgl. Schimank 2005: S. 125 f.

[87] Vgl. Schimank 2005: S. 125; Hirschmann 1967: S. 35 ff.

[88] Vgl. Schimank 2005: S. 126 f.

[89] Vgl. Schimank 2005: S. 131.

[90] Vgl. Schimank 2005: S. 87.

[91] Vgl. Schimank 2005: S. 155.

[92] Vgl. Weimar 2004: S. 30.

[93] Schimank 2005: S. 156 f.; March/Simon 1958: S. 139 f.

[94] Vgl. Scharpf 2000: S. 51.

[95] Vgl. Weimar 2004: S. 30

[96] Vgl. Dörner: 2000: S.32.

[97] Vgl. Weimar 20004: S. 30.

[98] Vgl. Weimar 2004: S. 30; Vgl. Simon 1976 81 ff.; Vgl. March/Simon 1958.

[99] Vgl. Schimank 2005: S. 165; Vgl. Hirschmann 1967: S. 95 ff.

[100] Vgl. Zahariadis 1998: S. 76.

[101] Vgl. March/Simon 1958: S. 154; Vgl. Luhmann 2000: S. 176.

[102] Vgl. Schimank 2005: S. 169.

[103] Vgl. Bosch 1993: S. 94; Vgl. Reinersmann 1997: S. 192.

[104] Vgl. Reinersmann 1997: S. 194.

[105] Vgl. Frank 1988: S. 167; Vgl. Reinersmann 1997: S. 194.

[106] Vgl. Jessop 2002: S. 229.

[107] Vgl. Simonis 2007: S. 220; Vgl. Jessop 2002: S. 229 ff.

[108] Vgl. Böhm 2006: S. 17.

[109] Vgl. Falkinger 1988: S. 4.

[110] Vgl. Schophaus/Dienel/Braum 2003: S. 4 ff, Vgl. Böhm 2006: S. 17.

[111] Vgl. Reinhalter 1993: S. 9; Vgl. Häberli 2001: S. 7; Schophaus/Dienel/Braum 2003: S. 6; Böhm

2006: S. 17.

[112] Schophaus/Dienel/Braum 2003: S. 6

[113] Vgl. Schophaus/Dienel/Braum 2003: S. 6; Vgl. Funtowicz/Ravetz 1990.

[114] Vgl. Jarren/Donges 2006: S. 102; Neidhardt 1994.

[115] Vgl. Jarren/Donges 2006: S. 102 f.

[116] Vgl. Neidhardt 1989: S. 30 ff.

[117] Vgl. Rucht 1991: S. 5.

[118] Vgl. Neidhardt 1989: S. 31.

[119] Vgl. Die drei Ebenen der Öffentlichkeit bei Neidhardt 1994 (Encounter-, Themen-,

Medienöffentlichkeit).

[120] Vgl. Pritzlaff 2006: S. 210 ff.

[121] Vgl. Schneider 2010: S. 33. Vgl. Benz 2004: S. 21, 25.

[122] Vgl. Mayntz 2004: S. 66.

[123] Vgl. Weimar 2004: S. 39.

[124] Vgl. Weimar 2004: S. 39.

[125] Vgl. Kirsch 2004: S. 4.

[126] Schimank 2005: S. 161.

[127] Vgl. zu den Herausforderungen komplexer Entscheidungssituationen Dörner 2003: 58 ff.

Final del extracto de 49 páginas

Detalles

Título
Die Notwendigkeit einer interdisziplinären Betrachtung von komplexen Entscheidungsprozessen im öffentlichen Raum
Subtítulo
Komplexes Entscheiden (Professional Public Decision Making) Band 5
Universidad
University of Bremen  (Komplexes Entscheiden (Professional Public Decision Making))
Calificación
2,0
Autores
Año
2013
Páginas
49
No. de catálogo
V306552
ISBN (Ebook)
9783668043718
ISBN (Libro)
9783668043725
Tamaño de fichero
1597 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
notwendigkeit, betrachtung, entscheidungsprozessen, raum, komplexes, entscheiden, professional, public, decision, making, band
Citar trabajo
Jochen König (Autor)Dagmar Borchers (Editor)Maximilian Hohmann (Editor)Sandra Kohl (Editor), 2013, Die Notwendigkeit einer interdisziplinären Betrachtung von komplexen Entscheidungsprozessen im öffentlichen Raum, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/306552

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