Fremdbetreuung von Kindern unter drei Jahren. Eine pädagogische Auseinandersetzung mit einer gesellschaftlichen Forderung


Examensarbeit, 2015

79 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhalt

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Vorwort

1. Einleitung
1.1 Themenfokussierung
1.2 Fremdbetreuung im frühen Kindesalter – Eine Debatte zwischen Emanzipation und Kindeswohl

2. Gesellschaftspolitische Einflussfaktoren mit Auswirkungen auf die Fremdbetreuungsquote
2.1 Gesellschaftliche Gründe für den Anstieg der Fremdbetreuungsquote der unter dreijährigen Kinder
2.1.1 Die Karriere der Frau
2.1.2 Der volkswirtschaftliche Nutzen
2.1.3 Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz und Erweiterung des Betreuungsangebotes
2.2 Faktoren zur Stärkung der innerfamiliären Kindesbetreuung im frühen Kindesalter
2.2.1 Der Mutterschutz
2.2.2 Elterngeld
2.2.3 Betreuungsgeld als Anreiz zur familiären Betreuung

3. Zwischen Bindung und Trennung
3.1 Bindung
3.1.1 Die Entstehung von Bindung
3.1.2 Bindung und Bindungsverhalten
3.1.3 Zwischen Bindung und Exploration - Die Mutter als sichere Basis
3.1.4 Bindungsmuster
3.1.5 Die pädagogische Beziehung
3.2 Trennung
3.2.1 Die fremde Situation
3.2.2 Das Leid der Trennung
3.2.3 Die Bedeutung der Eingewöhnungsphase

4. Negative Folgen einer Trennung von Mutter und Kind
4.1 Physiologische Begleiterscheinungen
4.2 Beeinträchtigung der sozio-emotionalen Entwicklung
4.2.1 Ergebnisse durch John Bowlbys Forschungen
4.2.2 Erkenntnisse der Bielefelder und Regensburger Längsschnittstudien
4.2.3 Amerikanische Forschungsergebnisse der “Study of Early Child Care” des “National Institutes of Child Health and Human Development (NICHD)”
4.3 Gesteigertes Aggressionspotential

5. Einfluss der Fremdbetreuung auf die Kindesentwicklung
5.1 Erziehungsorte und Motive der Erziehung
5.1.1 Der Erziehungsbegriff
5.1.2 Erziehungsmotive in der Weimarer Republik und die Pädagogisierung der Kindheit
5.1.3 Familiäre und institutionelle Einflüsse auf die Erziehung
5.2 Die Kindertagesstätte als Bildungsort
5.2.1 Der Bildungsbegriff in Abgrenzung zum Erziehungsbegriff
5.2.2 Frühkindliche Bildung
5.2.3 Gestaltung von Bildungsangeboten
5.2.4 Spracherwerb
5.2.5 Familiäre und institutionelle Einflüsse auf die Bildung
5.3 Soziale Entwicklung

6. Qualitätsmerkmale institutioneller Fremdbetreuung im Vergleich zur mütterlichen Selbstbetreuung
6.1 Der Betreuungsschlüssel
6.2 Gruppengröße und Gruppenkonstellation
6.3 Qualifikation des Betreuungspersonals
6.4 Personalfluktuation
6.5 Beschaffenheit der physischen Umgebung
6.6 Schlussfolgerungen bezüglich der Betreuungsqualität

7. Fazit

Literatur

Online-Quellen

Anhang
Anhang A1 – Abb. 1 Kinder in Tagesbetreuung
Anhang A2 – Abb. 2 Entwicklung des Betreuungsplatzangebotes in Deutschland
Anhang A3 – Abb. 4 Eltern geben erzieherische Verantwortung ab
Anhang A4 – Tab.2: Pädagogisch tätige Personen in Kindertageseinrichtungen nach Bildungsabschluss in den Bundesländern (01.03.2010)
Anhang A5 – Interview – G. P., G. (2015)

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1 Kinder in Tagesbetreuung….…...… Anhang A1

Abb. 2 Entwicklung des Betreuungsplatzangebotes in Deutschland .…Anhang A2

Abb. 3 Bindungs- und Explorationsverhalten in Abhängigkeit von Sicherheit und Unsicherheit

Abb. 4 Eltern geben erzieherische Verantwortung ab Anhang A3

Tabellenverzeichnis

Tab. 1: Personalschlüssel in Kindertageseinrichtungen der Gruppen mit Kindern im Alter von 0 bis 3 Jahren

Tab.2: Pädagogisch tätige Personen in Kindertageseinrichtungen nach Bildungsabschluss in den Bundesländern (01.03.2010)...Anhang A4

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Vorwort

Die Thematik entspringt nicht nur meinem beruflichen Interesse als zukünftige Pädagogin, sondern auch meinem aktuellen persönlichen Interesse als Mutter eines zwei Jahre alten Sohnes. Ich stehe momentan selbst vor der Entscheidung, mein Kind unter drei Jahren in eine Kindertagestätte zu geben, da ich durch meine Studienordnung zu einem baldigen Einstieg ins Referendariat gezwungen werde. Es fällt an dieser Stelle bereits auf, dass ich zu rechtfertigen versuche, warum ich mein Kind unter drei Jahren eventuell in fremde Hände geben werde. Dies tue ich wahrscheinlich, da mir mein pädagogischer Verstand und mein mütterlicher Instinkt bereits sagen, dass diese Entscheidung eventuell egoistischer Natur ist und nicht im Sinne der Interessen meines Kindes sein könnte. Jedoch scheint dies eher eine Rechtfertigung für mein eigenes Gewissen zu sein als für meine Umwelt, da es mittlerweile gesellschaftlich gesehen eher den Anschein macht, man müsse sich dafür rechtfertigen, sein Kind bis zum Ende des dritten Lebensjahres selbst daheim zu betreuen. Die gesellschaftliche Brisanz dieses Themas fiel mir persönlich durch einen Disput in unserer wöchentlichen Krabbelgruppe auf. Eine Mutter dieser Gruppe teilte mit, dass sie ihren einjährigen Sohn in die Kindertagesstätte geben werde, um wieder beruflich tätig zu werden. Eine andere Mutter erwiderte, dass sie lieber ein weiteres Jahr Elternzeit nehmen werde, um möglichst viel Zeit mit ihrem Kind verbringen zu können. Die Mutter, die sich für die Fremdbetreuung in der frühen Kindheit entschieden hatte, war der Meinung, dass einem Kind, das lange daheim betreut wird, nicht die bestmögliche Förderung zukommen kann, was zu einer regen Diskussion führte. Die anderen Mütter der Krabbelgruppe positionierten sich in dieser Debatte entweder als Krippenbefürworter oder Krippengegner. Aufgrund dieser Unstimmigkeiten bezüglich des vorteilhaftesten Alters für den Start einer Betreuung in einer Kindertageseinrichtung löste sich unsere Krabbelgruppe letztendlich auf. Diese Erfahrung hat mir gezeigt, dass es sich hierbei um eine Thematik handelt, zu der man nur mit Vorsicht öffentlich Stellung beziehen sollte, da sie mit starker emotionaler Ambivalenz verbunden ist. Um die Frage, ob eine Fremdbetreuung von Kindern unter drei Jahren aus wissenschaftlicher Sicht schädlich für das Kind sein kann oder diese nicht nur der Mutter, sondern auch eventuell dem Kind nutzen kann, zu klären, wird dies auch die zentrale Fragestellung dieser Staatsarbeit sein.

1. Einleitung

1.1 Themenfokussierung

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Thema der Fremdbetreuung von Kindern[1] unter drei Jahren. In Frankreich und diversen anderen Ländern ist die frühzeitige Betreuung von Kindern unter drei Jahren außerhalb des familiären Umfeldes seit Jahren üblich, in Deutschland scheinen stetig steigende Fremdbetreuungsquoten sich einem ähnlichen Trend anzuschließen. Das Thema der Fremdbetreuung in der frühen Kindheit ist hierzulande jedoch mit emotionaler Ambivalenz verbunden und in der Gesellschaft daher oft umstritten und debattiert. Der Untertitel dieser Arbeit „Eine pädagogische Auseinandersetzung mit einer gesellschaftlichen Forderung“ zeigt die Ausrichtung des Themas der Fremdbetreuung auf die bestehende gesellschaftliche Debatte zwischen der Forderung nach Emanzipation durch einen frühen Berufswiedereinstieg der Frau[2] und Kritikern, die dadurch das Kindeswohl gefährdet sehen. Der Untertitel kann durch die Formulierung die Annahme suggerieren, dass eine bestimmte Forderung der Gesellschaft bezüglich der Fremdbetreuung von Kindern unter drei Jahren existiert, welche mit den pädagogischen Interessen kollidiert. Interpretativ betrachtet würde dies bedeuten, dass die Gesellschaft allgemein eine Fremdbetreuung im frühen Kindesalter fordert. Eine verallgemeinernde Übertragung dieser Forderung auf die gesamte Gesellschaft kann und soll jedoch nicht stattfinden, da die besagte Forderung in erster Linie von Arbeitgeberverbänden, Politikern und dem Teil der Mütter[3] mit ausgeprägtem ökonomischem Interesse oder ökonomischem Zwang geäußert wird. Eine Studie des Institutes für Demoskopie Allensbach zeigt im Auftrag der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, dass lediglich 18% der Frauen die Rolle als vollzeitberufstätige Mütter wünschen und ganze 59% der Frauen lieber eine Mutter mit Teilzeitbeschäftigung als Rollenideal vorziehen, 14% der befragten Frauen würden gerne Hausfrau und Mutter sein und damit keinerlei betrieblicher Beschäftigung nachgehen (vgl. Institut für Demoskopie Allensbach 2011, S.28). Über das geeignete Krippeneintrittsalter ist sich gemäß dieser Untersuchung die Bevölkerung jedoch uneinig. 41% sehen eine Fremdbetreuung unter drei Jahren unkritisch, 41 % halten eine Fremdbetreuung erst im Kindesalter ab drei Jahren für geeignet, 18% sind unentschlossen. Die Statistik zeigt im Ost-West-Vergleich zudem im Osten eine größere Toleranz gegenüber einer Fremdbetreuung in der frühen Kindheit (vgl. Institut für Demoskopie Allensbach, S.20). Es existieren demnach auch zahlreiche Mütter in unserer Gesellschaft, deren erste Priorität es ist, ihr Kind bis zum dritten Geburtstag selbst aufzuziehen. Es ist daher in erster Linie eine Forderung, die der Gesellschaft zum Teil auferlegt wird und keine primäre Forderung aller Eltern. Es soll in der vorliegenden Arbeit vor allem die Kontroverse zwischen der zunehmenden, aber nicht auf die gesamte Gesellschaft übertragbaren, Forderung eines frühen Berufswiedereinstiegs der Mutter und dem Wohl des Kindes aus pädagogischer Perspektive behandelt werden. Es sollen Entscheidungskriterien aufgezeigt werden, die ausschlaggebend für die Entscheidung zwischen Berufstätigkeit und heimischer Kinderbetreuung sein können. Ein früher Berufswiedereinstieg der Mutter führt fast immer zwangsläufig zu einer frühen Fremdbetreuung, demnach nicht-mütterlichen Betreuung, des Kindes. Heimarbeit und andere alternative Berufsausübungsoptionen seien an dieser Stelle ausgenommen. Diese Abhandlung beschränkt sich in erster Linie auf eine Fremdbetreuung von Kleinkindern durch Kindertagesstätten, womit Kinderkrippen oder Großtagespflegen für Kinder bis drei Jahren gemeint sind, sowie am Rande auch auf eine Kinderbetreuung durch externe oder heimische Kindertagespflegen (Tagesmütter). Diese Reihenfolge spiegelt gleichsam die Gruppengröße der Fremdbetreuungssituation von großen Gruppen in der Kindertagesstätte bis hin zur Einzelbetreuung wider. Die Fremdbetreuung in Kindertagesstätten ist die wohl häufigste Form der Fremdbetreuung, wohingegen sich nur wenige eine regelmäßige private Kindertagespflege (Kindermädchen) leisten können, die eine individuelle Betreuung im heimischen Umfeld ermöglicht. Die Reihenfolge dieser Aufzählung ist somit auch von entscheidender Bedeutung für die Relevanz der einzelnen Fremdbetreuungssituationen bezüglich der Thematik, wodurch die Betreuung von Kindern in der Kindertagesstätte im Fokus dieser Abhandlung steht. Familiäre Formen der nicht-mütterlichen Betreuung, wie beispielsweise durch die Großeltern, werden nicht mit einbezogen, da die Beziehungsgefüge bei dieser Art der Fremdbetreuung individuell bereits sehr unterschiedlich ausgeprägt sein können und sich daher keine allgemeinen Schlüsse ziehen lassen. Einige Kinder werden beispielweise eventuell bereits mit einer, womöglich sogar im selben Haus lebenden Großmutter aufgewachsen sein, zu der sie bereits eine feste Bindung, auf welche im Folgenden noch detaillierter eingegangen wird, aufgebaut haben. Eine Betreuung durch eine bereits im Leben des Kindes etablierte Person, während die Mutter weiter ihrer beruflichen Tätigkeit nachkommt, wäre kein klassischer Fall einer Fremdbetreuung, da weder die Betreuungsperson noch das Betreuungsumfeld vom Kind als fremd wahrgenommen werden würden. Zudem ist es leider nur wenigen Müttern möglich, ihr Kind familiär betreuen zu lassen, wodurch ebenfalls die Fokussierung auf eine Fremdbetreuung in Kindertagesstätten und -pflegen gerechtfertigt wird, die auch der zentrale Bestandteil aktueller gesellschaftspolitischer Debatten ist.

1.2 Fremdbetreuung im frühen Kindesalter – Eine Debatte zwischen Emanzipation und Kindeswohl

Der Disput, der durch die bereits im Vorwort erwähnte persönliche Erfahrung im kleinen Kreis erfolgte, ist nur ein Ausläufer der bis in die obersten Regierungsschichten reichenden Auseinandersetzungen mit diesem Thema. Seit rund zwanzig Jahren fordern immer mehr einzelne Politiker und ganze Parteien einen Ausbau der Krippenplätze. Vorreiter der Krippenbefürworter waren das Bündnis 90 mit den Grünen und die Linkspartei, anschließend folgten Stimmen aus der FDP und der Sozialdemokraten. Die ehemalige Familienministerin der CDU, Ursula von der Leyen (siehe dazu auch weiterführend: Spiegel 2007, S.26ff.), und mit ihr die Bundeskanzlerin Angela Merkel sprechen sich ebenfalls für den Ausbau der Kindertagesstätten aus. Die Familienpolitik der Bundesvorsitzenden der SPD Manuela Schwesig wird von Kritikern auch als Frauen- oder Arbeitsmarktpolitik bezeichnet, in der es eher um Geschlechtergleichstellung als um das Familienwohl gehe (vgl. hierzu und im Folgenden: Fokus 2014, S.1-5). Sie begründet ihre Einstellung zu diesem Thema damit, dass Frauen, die lange berufliche Auszeiten hatten, nur schwer wieder zurück ins Berufsleben finden und weniger Rente und geringeren Unterhalt im Scheidungsfall erhalten würden. Andere Politiker schließen sich nach und nach den Frühbetreuungsbefürwortern an. „Im Juni überraschte die CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung mit einem Dossier, in dem sie ein Überdenken von ‚überkommenen Leitbildern‘, und damit eine Abkehr von der Hausfrauenehe, verlangte“ (Fokus 2014, S.4) und damit das traditionelle Familienbild in Frage stellte.

Wie auch Schwesig sehen wirtschaftliche Institutionen und insbesondere Arbeitgeberverbände hauptsächlich den volkswirtschaftlichen Nutzen der Mütter und die damit verbundene potentielle Arbeitskraft, sowie den kapitalistischen Nutzen von Kindertagesstätten. Die Unternehmensverbände hätten laut Renz-Polster den Kitas die Bildungspläne und die Strukturierung des Tagesablaufs diktiert, um eine möglichst hohe Effizienz zu erreichen. Diese Effizienz würde nur durch unterbezahltes und zu wenig vorhandenes Erziehungspersonal erreicht werden. Ein großer Streitpunkt besteht auch bezüglich des Betreuungsgeldes, welches oft im Volksmund als „Herdprämie“ oder zuletzt auch als „Fernhalteprämie“ (WAZ 13.04.2015, S. WRP_1) bezeichnet wird. Der Fokus schreibt von Anhörungen im Bundestag, in denen dem Betreuungsgeld oft vorgeworfen werde, dass sich Frauen auf diesem Wege „ins berufliche Abseits“ befördern würden. Einen vorläufigen Diskussionshöhepunkt erreichte Vera Reiß (SPD), Staatssekretärin im Bildungsministerium des Landes Rheinland-Pfalz, mit ihrer seitdem zahlreich zitierten Aussage auf einer Veranstaltung der BusinessMoms in Mainz. „Keine Mutter kann ihrem Kind das bieten, was eine Krippe bietet.“ (Fokus 2014, S.5) Das Misstrauen bezüglich der elterlichen Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrages wird durch diese Aussage deutlich, wodurch sich zu Recht viele Eltern angegriffen fühlen dürfen.

Wissenschaftler aus den Bereichen der Pädagogik, Soziologie und Psychologie beziehen in der Mehrheit eine kritische Stellungnahme zur Fremdbetreuung in der frühen Kindheit. Der Heidelberger Kinderarzt Herbert Renz-Polster bezieht in seinem Buch „Die Kindheit ist unantastbar“ die Position der Krippengegner. Im Rheinland protestierten Gegner der „Zwangskita“ und boykottierten mit Absperrbändern einen Kindertagesstätten-Zugang (vgl. Fokus 2014, S.1-5).

Diese Kontroverse spaltet nicht nur Politiker, sondern auch unsere Gesellschaft in Gegner und Anhänger der Fremdbetreuung während der frühen Kindheit. Die genannten Positionen stellen nur eine Auswahl an öffentlichen Stellungnahmen zu diesem Thema dar, welche die Kontroverse und öffentliche Brisanz des Themas der Frühbetreuung von Kleinstkindern wiedergeben sollen. Eine vollständige Auflistung der Argumentationen der immer noch fortdauernden Diskussion würde alleine den Rahmen dieser Staatsarbeit überschreiten.

Um die, meist in Tageszeitungen veröffentlichten, Argumentationen der unterschiedlichen Positionsvertreter auf wissenschaftlicher Basis nachvollziehen zu können, werden im Folgenden zunächst gesellschaftliche und staatliche Faktoren betrachtet, welche zugleich die zunehmende emanzipatorische und volkswirtschaftliche Forderung nach der Berufstätigkeit von Müttern widerspiegeln und für eine Fremdbetreuung von Kindern unter drei Jahren sprechen. Anschließend werden dem entgegen stehende staatliche Förderungsmaßnahmen zur heimischen Kindererziehung als Kontrast skizziert. Aus pädagogischer Sicht ist der volkswirtschaftliche Nutzen der berufstätigen Mutter irrelevant, wodurch sich eine Analyse mit Blick auf die nachteiligen Folgen für das Kindeswohl bei frühzeitigem Berufswiedereinstieg der Mutter anschließt. Die Grundlage zur Analyse der Mutter-Kind-Beziehung, die als Ausgangspunkt für eine nicht-mütterliche Betreuung eine entscheidende Rolle spielt, stellt die Bindungstheorie dar, deren Grundlagen und Forschungen im Anschluss erörtert werden. Es werden negative Folgen aus größtenteils psychoanalytischer Sicht und im anschließenden Kapitel mögliche positive Einflüsse einer Fremdbetreuung auf die Kindesentwicklung vor allem aus bildungstheoretischer Sicht dargestellt. Es soll in diesem fünften Kapitel gezeigt werden, ob eine Fremdbetreuung auch einen Beitrag zur Erziehung und zur Bildung zu leisten vermag, sowie zur sprachlichen und sozialen Entwicklung beitragen kann. Als zusammenführendes Entscheidungskriterium steht letztendlich im anschließenden Kapitel die Qualität der Kindertagesbetreuung im Kontrast zur familiären Betreuungsqualität, da von dieser die Entscheidung für oder gegen eine Fremdbetreuung von Kindern unter drei Jahren stark beeinflusst wird.

2. Gesellschaftspolitische Einflussfaktoren mit Auswirkungen auf die Fremdbetreuungsquote

2.1 Gesellschaftliche Gründe für den Anstieg der Fremdbetreuungsquote der unter dreijährigen Kinder

2014 wurde bereits ein Drittel aller Kleinkinder in Deutschland außerhalb der eigenen Familie betreut, was doppelt so viele Kinder waren wie noch 2007 (vgl. Fokus 2014, S.1ff.). So titelt auch die WAZ im Februar 2015 „Kinder in NRW gehen immer früher in die Kita“ (WAZ 12.02.2015, Titelblatt). Laut diesem Bericht wurde 2014 bereits jedes fünfte einjährige Kind zumindest zeitweise in einer Kindertagesstätte oder von einer Kindertagespflegeperson betreut. Von den Zweijährigen besuchte sogar fast die Hälfte bereits regelmäßig die Kindertagesstätte. Zum Datenerhebungszeitpunkt des Bildungsreports im März 2014 waren von den über dreijährigen Kindern mehr als 92% in einem Kindergarten angemeldet (vgl. WAZ 12.02.2015, Titelblatt). Das Statistische Bundesamt ermittelte in allen 402 deutschen Stadt- und Landkreisen zum Stichtag im März 2014 eine Fremdbetreuungsquote von unter dreijährigen Kindern in Westdeutschland von 27,4 %, im Jahr zuvor lag diese bei 24,2 %. Ostdeutschland weist dagegen, wie bereits durch die höhere Fremdbetreuungstoleranzgrenze vermutet, eine wesentliche höhere Quote von 52,0% auf, welche ebenfalls im Vergleich zum Vorjahr um 2,2 Prozentpunkte gestiegen ist, wodurch abermals die größere Akzeptanz außerfamiliärer Betreuung im Osten betont wird. Deutschlands höchste Fremdbetreuungsquote für Kinder unter 3 Jahren gab es im brandenburgischen Frankfurt (Oder) mit 63,0 %, die niedrigste Quote erreichte dagegen der Landkreis Berchtesgadener Land in Bayern mit 13,9 %. Säuglinge wurden der Statistik zufolge aber noch zum Großteil innerhalb der Familie betreut, lediglich 4,3% in Ostdeutschland und 2,5% der unter Einjährigen in Westdeutschland wurden bereits fremdbetreut (vgl. Statistisches Bundesamt 2015, o.S.). Dieser schon in der ehemaligen DDR etablierte und stetig ansteigende Trend zur frühkindlichen Fremdbetreuung wird durch die Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz noch zunehmend beschleunigt. In absoluten Zahlen ausgedrückt bedeutet dies einen Anstieg der Zahl der Kinder, die im Alter von unter drei Jahren bereits fremdbetreut wurden, von rund 287.000 im Jahr 2006 auf ganze 662.000 im Jahr 2014 (vgl. Abb. 1: Kinder in Tagesbetreuung - Anhang A1).

2.1.1 Die Karriere der Frau

Durch die Industrialisierung wurde der Ort der Arbeit, die früher häufig in Anwesenheit des Kindes auf Feldern stattgefunden hat, in kinderfeindliche Umgebungen wie Fabriken oder Büros verlegt, wodurch eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf erschwert wird. Durch die Industrialisierung, Kapitalisierung und Umstrukturierungen auf dem Arbeitsmarkt befinden sich in der heutigen Gesellschaft zudem immer mehr Frauen in einer Erwerbstätigkeit (vgl. Roßbach 2005, S.57) und darüber hinaus auch in Führungspositionen. Zwar überwiegt immer noch der Männeranteil in leitenden Positionen, 2013 war nur knapp jede dritte Führungsposition von einer Frau besetzt, doch der Frauenanteil steigt kontinuierlich an. Das statistische Bundesamt teilt 2013 mit, dass in den letzten zwei Jahrzehnten der Frauenanteil bei den Führungs­kräften von 26 auf 29 Prozent gestiegen ist. In den akade­mischen Berufen stieg der Frauen­anteil zwischen 1992 und 2013 sogar von 34 auf 44 Prozent (vgl. Statistisches Bundesamt 2013a, o.S.). Die Aufstiegsmöglichkeiten und beruflichen Chancen für das weibliche Geschlecht sind in den letzten Jahrzehnten enorm gestiegen, wodurch der Karrierewunsch bei vielen Frauen wächst, was zunächst einen normativen gesellschaftlichen Fortschritt zu bedeuten vermag.

Da es in den meisten Familien jedoch immer noch die Frau ist, die für die Kinderbetreuung und -erziehung verantwortlich ist, steht der Wunsch nach beruflicher Verwirklichung oft dem Kinderwunsch gegenüber. Um trotzdem beides realisieren zu können, greifen Mütter oft immer früher auf eine Fremdbetreuung des eigenen Kindes zurück, um einen schnellen Berufswiedereinstieg zu erlangen. „Immer mehr Frauen wollen sich in den westlichen Ländern anscheinend aus der Rolle der Nur-Mutter und Hausfrau befreien und sind bereit, diese Pflichten mit anderen Personen zu teilen, um eine Beschäftigung außerhalb des Hauses annehmen zu können.“ (Bowlby 2010, S.176) Studien aus den USA zeigen einen konstanten Anstieg mütterlicher Berufstätigkeit seit den siebziger Jahren. Zwischen 1970 und 1990 nahm die Zahl berufstätiger Mütter von einem Drittel um ein weiteres Drittel zu. Um die Jahrtausendwende herum waren sogar 55% aller US-amerikanischen Mütter von unter dreijährigen Kindern berufstätig. Ähnliche Statistiken liegen auch für den europäischen Raum vor (vgl. Belski 2001, S.845).

Der Gedanke der fast sorglosen frühen Fremdbetreuung von unter dreijährigen Kindern gewinnt in unserer Gesellschaft zunehmendes Ansehen. Eine Vielzahl von Untersuchungen beschäftigt sich aus diesem Umdenken heraus mit den Folgen der Berufstätigkeit der Mutter, es befassen sich dagegen jedoch nur wenige Studien mit den Folgen für den Säugling. Der gesellschaftspolitische Konsens des Idealbildes der berufstätigen Mutter spiegelt sich auch in den bereits genannten Fremdbetreuungsquoten wider. Auch ein Bericht über eine Tagung zum Thema „Forschungsergebnisse über die Folgen der Berufstätigkeit von Müttern“ verharmlost die Folgen und Auswirkungen für den Säugling enorm (vgl. Bowlby 2010, S.176). Ob daraus die allgemeine Annahme abgeleitet werden kann, dass sich Kinder von berufstätigen Müttern nicht auffallend von den Kindern der Vollzeitmütter unterscheiden, sei demnach in dieser Abhandlung zu klären.

2.1.2 Der volkswirtschaftliche Nutzen

Kindertagesstätten sind nicht allein für die Kinder da, sondern erfüllen zudem einen Zweck als Instrument der Familien- und Arbeitsmarktpolitik sowie bei der Armutsbekämpfung und sollen die weibliche Qualifikation und Erwerbstätigkeit unterstützen (vgl. Fried et al. 2003, S.113). Betrachtet man die Geschichte der Entstehung von Kindergärten und die damit verbundenen pädagogischen Konzepte von Friedrich Fröbel, Maria Montessori, Rudolf Steiners Waldorfpädagogik und Loris Malaguzzis Reggio-Pädagogik, standen alle diese Ansätze bereits zumindest in ihren anfänglichen Etablierungsphasen in direktem Zusammenhang mit dem politischen Gemeinwesen. Die ersten deutschen Kindergärten wurden nach Fröbel ab 1840 im Sinne eines politisch demokratischen Gemeinwesens gegründet. Kindergärten dienten durch dort vermittelte Erziehung und Bildung der Umformung der Gesellschaft zur Verbesserung der gesellschaftlichen Verhältnisse. Das auf Montessori begründete pädagogische Konzept unterstützte durch die Emanzipation der Frau die soziale Bewegung, wodurch der Kindergarten zum Ort der pädagogischen und politischen Befreiung wurde. Die Waldorfpädagogik wurde in engem Zusammenhang mit Vorstellungen der Gesellschaftsreform entwickelt und sollte wirtschaftliche brüderliche Kooperation, Freiheit in der Kultur und Gleichheit im Recht erwirken. Steiner kooperierte in seinem ersten Kindergarten, der von Fabrikarbeiterkindern besucht wurde, mit beteiligten Pädagogen, den Eltern der Kinder und dem Unternehmen und setzte sich für Gleichberechtigung und Selbstverwaltung ein. Die Reggio-Pädagogik knüpfte als sozialistische pädagogische Bürgerbewegung an die Frauen-, Genossenschafts- und Gewerkschaftsbewegung an. Die Etablierung von Kindergärten erfolgte im Rahmen dieser Bewegung nicht mehr durch den Staat oder die Kirche, sondern wurde durch eine zivilgesellschaftliche Trägerschaft vorangetrieben. (vgl. Liegle 2006, S. 116ff.). Die institutionelle Erziehung folgt jedoch im Zuge der Industrialisierung meistens einem hohen Leistungsanspruch an das Kind, was durch die Tatsache bekräftigt wird, dass den emotionalen Entwicklungsprozessen meist weniger Aufmerksamkeit geschenkt wird als der kognitiven Entwicklungspsychologie. Durch diesen Anspruch verringert sich die Akzeptanz kindlicher Verhaltensweisen und die Ideologie einer Leistungsgesellschaft tritt hervor (vgl. Posth 2010, S.287ff.). Die familiären Strukturen werden im Zuge der Industrialisierung aufgebrochen und es erfolgt eine „Vereinnahmung des Kindes noch vor dem Kindergartenalter durch staatlich-kommunale Erziehungseinrichtungen.“ (Posth 2010, S. 288). Die Geschichte der Entstehung der Kindergärten zeigt ein liberalistisches Interesse der Bevölkerung an der kindlichen Erziehung in Institutionen, wogegen derzeitig gesellschaftlich und politisch eher der Gedanke der frühen Bildung und der Betreuungsaspekt, der mütterliche Freiheit gewährt, im Vordergrund stehen.

Die größten Befürworter der Fremdbetreuung von Kindern unter drei sind wohl die Arbeitgeberverbände, welche den volkswirtschaftlichen Nutzen in einer berufstätigen Mutter sehen und auch die väterliche Elternzeit ablehnen. Es hat den Anschein, dass es manchen Arbeitgebern sogar lieber wäre, wenn Frauen sehr spät oder am besten gar keine Kinder bekommen würden. Was in Deutschland bis jetzt noch größtenteils auf Kritik stößt, wird in Amerika bereits weitestgehend von der Gesellschaft akzeptiert. Die Rede ist vom arbeitgeberbezahlten Einfrieren von Eizellen. Wie zahlreiche internationale Medien berichtet auch die Deutsche Tagesschau, dass Facebook und Apple ihren Mitarbeiterinnen einem Medienbericht zufolge auf Wunsch das Einfrieren ihrer Eizellen bezahlt, damit das Kinderkriegen die Frauen nicht an ihrer Karriere hindert und bietet ihnen somit eine flexiblere, weniger altersabhängige Familienplanung (vgl. Tagesschau 2014, o.S.).

Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft hängt stark von der Ausbildung der Arbeitnehmer ab. Das durch demographischen Wandel ausgelöste Fachkräftedefizit, welches in einigen Bereichen der deutschen Wirtschaft existiert, ist laut Arbeitgeberverbänden teilweise auf die familiäre Kindesbetreuung zurückzuführen (vgl. hierzu und im Folgenden: BDA 2013, S.4ff.). [Es] gilt … zu vermeiden, dass Fachkräfte wegen fehlender Vereinbarkeit von Beruf und Familie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. (…) Deutschland kann es sich insbesondere nicht mehr leisten, auf die Arbeitskraft sehr gut ausgebildeter Frauen zu verzichten.“ (BDA 2013, S.4) Die Vereinigung der Arbeitgeberverbände gibt an, dass fast die Hälfte der erwerbstätigen Frauen in Deutschland lediglich teilzeitbeschäftigt ist und formuliert das Ziel „Frauen verstärkt in vollzeitnahe Beschäftigung zu integrieren und längere Erwerbsunterbrechungen zu vermeiden…“ (BDA 2013, S.4), um den Fachkräftemangel zu reduzieren. Durch eine kurze berufliche Ausfallzeit mittels einer familienexternen Kinderbetreuung könnten Frauen Erfahrung und Fachkenntnisse sammeln und damit ihre Karriere- und Verdienstchancen erhöhen, wirbt der Arbeitgeberverband. Zudem werden aber Modelle flexibler Arbeitszeiten durch Teilzeit, Telearbeit oder Jobsharing (vgl. BDA 2013, S.10) befürwortet, um eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten und letztendlich dadurch die Frauen zu einem früheren Berufswiedereinstieg zu bewegen.

Es ist jedoch nicht immer nur die Frau, die bei ihrer Entscheidung, ihre Kinder selbst zu betreuen, auf Konfrontationen stößt. Ein kinderbetreuender Vater steht dem konservativen, traditionellen Familienbild entgegen und erfährt damit oft mangelnde gesellschaftliche Akzeptanz, wodurch sich weitere sehr interessante, aber im Hinblick auf die Thematik nicht zielführende, Fragestellungen ergeben. Die Betrachtung der väterlichen Perspektive wird daher aufgrund des begrenzten Umfangs dieser Arbeit nicht zum zentralen Gegenstand, sondern nur im Zuge der Boykottierung väterlicher Elternzeit durch den Arbeitgeber im Kapitel 2.2.2 betrachtet.

Große Firmen bieten Eltern oft eine betriebseigene Kindertagesstätte, um eine bestmögliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten (vgl. BDA 2013, S.20ff.). Seit 2008 wird die betrieblich unterstützte Kinderbetreuung sogar durch Mittel des Europäischen Sozialfonds gefördert (vgl. Landschaftsverband Rheinland 2015, o.S.). Unternehmen werben sogar häufig mit der Möglichkeit, Stillpausen einzulegen, um einen optimalen Parallellauf zwischen Beruf und Kinderbetreuung bzw. Kinderpflege zu gewährleisten. Die praktische Umsetzung und somit die Integrationsfähigkeit dieses Modells in den beruflichen Alltag bleibt jedoch äußerst fragwürdig. Zudem kann ein solches Angebot der eigenen Firma Mütter zusätzlich unter Druck setzen, möglichst früh wieder arbeiten zu gehen. Da solche Angebote jedoch nur vereinzelt von finanziell starken Großunternehmen existieren, haben die meisten Mütter eine derartige Alternative nicht zur Verfügung und sind auf eine städtische oder kirchliche Kindertagespflege angewiesen.

Auch die Bundesagentur für Arbeit plädiert für einen frühen Berufswiedereinstieg von Frauen mit Kindern und Alleinerziehenden. Die Agentur möchte frühzeitige Perspektiven für die besagte Zielgruppe eröffnen, da „…[i]mmer mehr Frauen mit Kindern, insbesondere Alleinerziehende … daran interessiert [seien], frühzeitig nach der Geburt eines Kindes wieder ins Erwerbsleben einzusteigen.“ (Bundesagentur für Arbeit 2013, S.20) Die Arbeitsagentur arbeitet in enger Kooperation mit der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt, mit Schwangerenberatungsstellen, Mehrgenerationenhäusern und Familienzentren zusammen, um möglichst vielen Frauen mit Kindern möglichst früh wieder einen Berufseinstieg zu ermöglichen. Durch diese Zusammenarbeit „und einem niedrigschwelligen Informationsangebot konnte das Interesse von Frauen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende an einem frühen Wiedereinstieg nach der Geburt eines Kindes deutlich erhöht werden.“ (Bundesagentur für Arbeit 2013, S.20) Es wurde 2012 ein neues, laut der Agentur aber bereits bewährtes Maßnahmeangebot mit dem Titel „Perspektive Wiedereinstieg“ entwickelt, in welchem alleinerziehende Mütter durch Integrationsfachkräfte auch während der Elternzeit begleitet werden, um die Chancen auf einen frühen Berufswiedereinstieg zu verbessern (vgl. Bundesagentur für Arbeit 2013, S.20.).

Nicht nur die negativen Folgen einer zu früh eintretenden Fremdbetreuung für Kind und Mutter aus bindungstheoretischer Perspektive, welche durch zahlreiche Studien im Folgenden dieser Arbeit behandelt werden, sondern auch die zukünftig wirtschaftlich negativen Folgen einer zu früh einsetzenden Fremdbetreuung bleiben von diesen Institutionen und Verbänden unbedacht, die lediglich versuchen, ihre ökonomischen Interessen durchzusetzen. Durch eine zu frühe Fremdbetreuung kann die Entwicklung des Kindes den Studien zufolge negativ beeinflusst werden. Folgen, die ein Kind durch eine zu frühe Trennung von seiner Mutter erlitten hat, können sich auf seinen Bildungsweg, auf die Berufsqualifikation und damit auf seine Chancen am Arbeitsmarkt auswirken. Eine positive Kindesentwicklung kann daher den zukünftigen volkswirtschaftlichen Nutzen insofern beeinflussen, als dass das jetzt fremdbetreute Kind später selbst zum Erwerbstätigen wird. Der volkswirtschaftliche Nutzen einer erwerbstätigen Frau scheint den kapitalistischen Wirtschafts- und Arbeitgeberverbänden jedoch wichtiger als eine gesunde Kindesentwicklung zu sein. Zudem werden häufig bindungstheoretische, eventuell negative Aspekte der Fremdbetreuung vernachlässigt oder sogar diesbezügliche Forschungsergebnisse heruntergespielt und Studien hervorgehoben, welche für bessere Bildungschancen für früh fremdbetreute Kinder einen daraus resultierenden volkswirtschaftlichen Nutzen nachweisen konnten. Eine oft zitierte Studie stammt in diesem Zusammenhang von der Bertelsmann Stiftung, die den Einfluss des Besuchs von Kinderkrippen im Alter von null bis drei Jahren auf die Bildungsbiographie und die zu erwartenden volkswirtschaftlichen Effekte untersucht hat. „Der gezielte Ausbau frühkindlicher Bildungs- und Betreuungsangebote erhöht nicht nur die Wahrscheinlichkeit der Kinder in Deutschland erheblich, später ein Gymna­sium zu besuchen. Durch das zu erwartende höhere Lebenseinkommen führt er auch zu einem deutlich größeren volkswirtschaftlichen Nutzen. Dies gilt vor allem für Kinder aus benachteiligten Verhältnissen. Dazu gehören Kinder mit Migrationshintergrund oder geringer Bildung der Eltern.“ (Bertelsmann Stiftung 2008, o.S.) Die Studie im Auftrag der Bertelsmann Stiftung belegt nur eine erhöhte Intelligenz von Kindern, die in der frühen Kindheit in Tageseinrichtungen betreut wurden, um jedoch einen „gesellschaftlichen ‚Nutzen‘ aus der Intelligenz ziehen zu können, bedarf sie der Vergemeinschaftung mit anderen Eigenschaften, z.B. mit sozialer Anpassungsfähigkeit. Erst die Kombination der Intelligenz mit angemessenen sozial-emotionalen Eigenschaften ist in diesem System eine gute Startbedingung, um den Kampf um Stellen und Karriere gegen andere für sich entscheiden zu können.“(Dollase 1979, S.31) Rainer Dollase verweist durch diese Aussage auf die Bedeutung der sozial-emotionalen Erziehung, die in Kindergärten für eine gesellschaftliche Integration des Kindes und als Instrument zur Entfaltung und Anwendung seiner Fähigkeiten gefördert werden soll. Eine rein intelligente Bevölkerung hat demnach noch keinen gesellschaftlichen Nutzen, solange die Intelligenz nicht adäquat im gesellschaftlichen Gesamtsystem eingesetzt wird.

In den untersuchten Jahrgängen von 1990 bis 1995 erhöhte sich die Wahr­scheinlichkeit, ein Gymnasium zu besuchen, von 36 Prozent auf rund 50 Prozent, wenn die Kinder zuvor regelmäßig in einer Kindertageseinrichtung untergebracht waren. Der Anteil der Kinder aus benachteiligten Familien erhöhte sich durch einen Krippenbesuch sogar um zwei Drittel. Ein Gymnasialabschluss führt durchschnittlich zu rund 230.000 Euro mehr an Lebenseinkommen, wovon die Studie fast 22.000 Euro an Brutto-Mehreinkommen auf den Krippenbesuch zurückführt (vgl. Bertelsmann Stiftung 2008, o.S.). „Damit werden durch den Krippenbesuch eines Kindes volkswirtschaftliche Nutzeneffekte ausgelöst, die nahezu dreimal höher sind als die entstandenen Kosten für den Krippenbesuch von rund 8.000 Euro für eine durchschnittliche Verweildauer von 1,36 Jahren“ (Bertelsmann Stiftung 2008, o.S.). Wenn die Krippenplatzquote der Kinder des untersuchten Jahrgangs auf 35 Prozent gestiegen wäre, hätte dies einen Nutzen von ca. 2,1 Milliarden Euro pro Geburtsjahrgang generiert (vgl. Bertelsmann Stiftung 2008, o.S.). An diesen Zahlen wird der hohe ökonomische Nutzen deutlich, den der Besuch eines Kindes in einer Kindertagesstätte der Volkswirtschaft bringt. Die Studie bezieht allerdings weder das Eintrittsalter des Kindes beim Krippenbesuch noch die Betreuungsqualität in die Ermittlungen ein, wodurch Repräsentativität und Aussagekraft dieser Studie leiden.

2.1.3 Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz und Erweiterung des Betreuungsangebotes

Seit dem 01.August 2013 hat jedes ein- oder zweijährige Kind Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Dieser durch die ehemalige Bundesfamilienministerin der CDU Kristina Schröder geforderte Rechtanspruch unterstützt die moderne, arbeitswillige Mutter und die deutsche Volkswirtschaft durch die Ermöglichung eines frühen Berufswiedereinstiegs der Mutter. Mit dem im Kinderförderungsgesetz (KiföG) verankerten Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz tritt eine defizitäre Anzahl an Betreuungsplätzen hervor, die durch eine Erweiterung des Betreuungsangebots ausgeglichen werden soll. Der am 05. September 2007 vom Bundeskabinett beschlossene Ausbau der Kindertagesstätten soll bis 2013 die Zahl der Betreuungsplätze auf 750.000 Plätze erhöhen und damit verdreifachen. Das Tagesbetreuungsausbaugesetz TAG (2005) regelt seitdem den Krippenausbau (vgl. Welt 2010 o.S. ; Tietze et al. 2012, S.3). 2014 war das Planziel von 800.000 Krippenplätzen in Deutschland mit 660.750 Plätzen fast erreicht (vgl. Abb. 2 Entwicklung des Betreuungsplatzangebotes in Deutschland ; Anhang A2). Der Bund unterstützt mit dem Sondervermögen "Kinderbetreuungsfinanzierung" die Länder bei der Finanzierung des Ausbaus von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren. Es wurden bereits bis 2014 5,4 Milliarden Euro für Investitionen und Betriebskosten bereitgestellt. Ab diesem Jahr (2015) beteiligt sich der Bund sogar dauerhaft an den jährlich laufenden Betriebskosten von 845 Millionen Euro. Weitere Aufstockungen des Sondervermögens sind für die nächsten Jahre, auf Grundlage des am 01.01.2015 in Kraft getretenen Gesetzes zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren, bereits eingeplant. Der Schwerpunkt liegt auf einer qualitativ hochwertigen, ganztägigen Betreuung, wodurch explizit Ausstattungsinvestitionen getätigt werden, die der gesundheitlichen Versorgung und Einrichtung von Ganztagesplätzen dienen (vgl. BMFSFJ 2015, o.S.).

Durch den neuen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz werden mehr Mütter berufstätig sein, so prognostiziert es die eine Studie des Deutschen Institutes für Wirtschaftsforschung in Berlin (DIW). Laut dieser Simulationsstudie sollen sich 20.000 Mütter mehr als zuvor dafür entscheiden, arbeiten zu gehen, was die Erwerbstätigkeitsquote von Müttern unter dreijähriger Kinder kurz- bis mittelfristig um zwei Prozentpunkte auf 39 Prozent erhöhen würde (vgl. Frankfurter Allgemeine 08.08.2013, o.S.). Es wurden deutlich mehr Kinder unter 3 Jahren zum Stichtag (01.März 2014) in einer Tageseinrichtung oder in öffentlich geförderter Tagespflege betreut als vor dem am 01. August 2013 in Kraft getretenen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem zweiten Lebensjahr (vgl. Statistisches Bundesamt 2015, o.S.). Dies zeigt, dass der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz und die damit verbundene Erweiterung des Betreuungsangebots entscheidende Einflussfaktoren auf die Fremdbetreuungsquote darstellen.

Mit steigender Zahl der Betreuungsplätze nimmt auch der Personalbedarf zu. Jedoch fehlen in den Kindertagesstätten noch genügend Fachkräfte, wodurch der Druck, mehr pädagogische Fachkräfte einzustellen, in vielen Kommunen steigt. Die Bundesagentur für Arbeit prognostiziert, dass bundesweit noch 21.000 Stellen bis zum Jahr 2016 unbesetzt bleiben werden. Um den Personalbedarf zu decken, werden in einigen Bundesländern verstärkt Fachkräfte aus dem Ausland rekrutiert. In Städten wie beispielsweise Köln oder Düsseldorf wird versucht, durch unbefristete Arbeitsverträge und hohe Einstiegsgehälter mehr Erzieher und Erzieherinnen in ein Beschäftigungsverhältnis zu locken (vgl. DGUV 2014, S.4-7).

2.2 Faktoren zur Stärkung der innerfamiliären Kindesbetreuung im frühen Kindesalter

2.2.1 Der Mutterschutz

Der Mutterschutz nach der Geburt eines Kindes soll der frühen Bindung zwischen Mutter und Kind sowie der Alltagsorganisation der neuen Elternrolle dienen. Im Oktober 2010 stimmte das Europäische Parlament mehrheitlich für eine Erhöhung der Mutterschutzzeit von vierzehn auf zwanzig Wochen bei vollem Lohnausgleich ab. Diese profamiliäre Entscheidung aktivierte zahlreiche feministische politische Gegner, die durch die Ausweitung des Mutterschutzes schlechtere Berufseinstiegschancen für Frauen sehen. Die Autorin Eva Herman, die sich in ihren Werken oft mit Familienpolitik und Geschlechterrollen auseinandergesetzt hat, unterstützt die Rolle der Hausfrau und kritisiert damit die feministische Einstellung der Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments Silvana Koch-Mehrin (vgl. hierzu und im Folgenden: Herman 2010, o.S.). Die Abgeordnete der FDB Koch-Mehrin sieht durch die Erweiterung des Mutterschutzes das Risiko, dass Männer bei der Einstellung in kleinen bis mittelständigen Unternehmen bevorzugt werden könnten. Herman prangert zudem die stolzen Verkündungen der dreifachen Mutter Koch-Mehrin an, dass sie ihre wenigen Monate alten Kinder bereits in die Krippe gegeben habe sowie die aus ihrem Buch stammende Forderung, Deutschland brauche mehr Rabenmütter, denn Rabenmütter seien klasse.

2.2.2 Elterngeld

Es sind nicht immer nur ehrgeizige Karrierepläne der Frau, sondern oft auch fehlende finanzielle Mittel, welche eine Mutter zu einem frühen Berufswiedereinstieg zwingen. Diesem monetären Zwang versuchen die Gesetzgeber mit dem Elterngeld entgegenzuwirken, um den Einkommensausfall bei vorübergehender beruflicher Untätigkeit oder Einschränkung auszugleichen. Es soll nach der Geburt eines Kindes eine berufliche Auszeit ermöglichen und somit zur Festigung der neu erweiterten Familienstruktur beitragen. Das Elterngeld steht nicht nur Müttern, sondern auch Vätern zur Verfügung und soll damit die Entscheidung vereinfachen, mehr Zeit für die Betreuung des Kindes zu investieren und in den ersten ein bis zwei Jahren zunächst ganz oder auch nur teilweise auf die Erwerbstätigkeit zu verzichten.

Das Basiselterngeld kann für maximal 14 Monate bei geteilter Inanspruchnahme von Mutter und Vater bezogen werden (vgl. hierzu und im Folgenden: BMFSFJ 2014c, o.S.). Ein Elternteil kann dabei für mindestens zwei und höchstens zwölf Monate Elterngeld beantragen. Das Elterngeld soll zur geteilten Kindesbetreuung ermutigen, deshalb wird die maximale Bezugszeit auf zwölf Monate gekürzt, falls nur ein Elternteil, mit Ausnahme von Alleinerziehenden, einen Anspruch geltend macht. Das durchschnittlich monatlich verfügbare Erwerbseinkommen des vergangenen Jahres liegt prozentual der Ermittlung des Elterngeldsatzes zugrunde. Es beträgt beim Basiselterngeldbezug mindestens 300 Euro und ist mit der Obergrenze von 1.800 Euro monatlich gedeckelt. Den Mindestsatz erhalten alle, die ihr Kind selbst betreuen und nicht mehr als 30 Stunden in der Woche zusätzlich arbeiten gehen. Geringverdiener erhalten bis zu 100% ihres vorherigen Lohns, bei einem Voreinkommen von 1.000 bis 1.200 sind es noch 67%. Elternpaare, die zusammen im Jahr vor der Geburt ihres Kindes mehr als 500.000 Euro zu versteuerndes Einkommen hatten, haben keinen Anspruch auf Elterngeld.

Die Familien der oberen Einkommensschicht haben demnach die größten finanziellen Einbußen zu tragen. Gerade für diese Zielgruppe, die prädestiniert dafür ist, ihre Kinder früh fremdbetreuen zu lassen, stellt das Elterngeld daher oft keine lohnende Alternative dar. Andererseits muss man dazu sagen, dass in dieser Einkommensklasse wohl auch nicht von einem finanziellen Zwang zur Fremdbetreuung gesprochen werden kann, sondern eher von einem finanziellen Interesse, wenn ökonomische Gesichtspunkte als Entscheidungskriterium für eine Fremdbetreuung in der frühen Kindheit ausschlaggebend sind.

Für diejenigen, die bereits wieder in Teilzeit arbeiten wollen, gibt es die Möglichkeit, durch das Elterngeld Plus die Länge der Bezugsdauer zu verdoppeln, wobei jedoch die monatliche Auszahlungshöhe halbiert wird. Das Elterngeld Plus stellt somit eher keinen Faktor zur Stärkung der innerfamiliären Kinderbetreuung dar, sondern ist eher ein Anreiz zur frühen Wiedereingliederung ins Berufsleben, da es für viele durch die Auszahlungshalbierung nicht zur Deckung der monatlichen Kosten reicht. Bereits Schwesigs (SPD) Entwurf des Elterngeld Plus stieß auf Kritik seitens der Arbeitgeber, die nun Probleme bei ihrer Personalplanung befürchten, vor allem da die Elternzeit nicht ihrer Genehmigung bedarf und im für sie schlimmsten Fall in bis zu drei Zeiträume aufgeteilt werden kann, in denen das Unternehmen eine befristete Vertretung einstellen müsste (vgl. Fokus Money 2014, o.S.).

Während Mütter bereits in der Schwangerschaft Kündigungsschutz genießen dürfen, gestaltet sich die Beantragung der väterlichen Elternzeit oft schwieriger. Einigen Väter, die bislang im Glauben waren, für einen wohlwollenden verständnisvollen Arbeitgeber tätig zu sein und aus Loyalität ihre Elternzeit bereits Monate im Voraus angekündigt haben, wurde nach dieser Offenbarung bereits gekündigt (vgl. hierzu und im Folgenden: Ruhl 2015, o.S.). Es darf zwar nicht auf Grund der Elternzeit oder in der Elternzeit gekündigt werden, aber rechtzeitig vorher aus anderen kündigungsrechtlich abgesicherten Gründen schon. Der Sonderkündigungsschutz beginnt erst acht Wochen vor dem Beginn der Elternzeit, welche aber bis spätestens sieben Wochen vor deren Beginn beim Arbeitgeber angemeldet werden muss. Um eine eventuelle Kündigung zu umgehen, haben Väter daher nur eine Woche Zeit, ihren Antrag auf Elternzeit dem Arbeitgeber zu übermitteln. Erschwerend kommt hinzu, dass Väter (aber auch Mütter) nach ihrer Rückkehr nur einen Anspruch auf eine gleichwertige Tätigkeit haben und dadurch eventuell einen anderen Arbeitsplatz im Betrieb bekommen. Gravierende Einbußen können durch den Wegfall von Führungsverantwortungen entstehen, wenn diese „nicht zu den Tätigkeitsmerkmalen der Vergütungsgruppe“ (LAG Köln, 5. Februar 1999, Az. 11 1025/98) gehören.

2.2.3 Betreuungsgeld als Anreiz zur familiären Betreuung

Nach der Rahmenbezugszeit des Elterngeldes können Eltern seit dem 01. August 2013, unabhängig von der Erwerbstätigkeit, einen Antrag auf Betreuungsgeld stellen. Mit dem insbesondere von der CSU geforderten Betreuungsgeld sollen diejenigen Familien finanziell unterstützt werden, die ihren Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz nicht oder nicht direkt geltend machen möchten. Das im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz verankerte Betreuungsgeld soll dem beruflichen Nachteilausgleich dienen, wenn familiäre Erziehungsaufgaben wahrgenommen werden. Die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Betreuungsgeld sind zum einen, dass das Kind nach dem 01. August 2012 geboren wurde und zum anderen, dass für das Kind keine frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege in Anspruch genommen wird. Betreuungsgeld kann maximal bis zu 22 Monaten bezogen werden. Der Anspruch beginnt ab dem 15. Lebensmonat und endet mit dem 36. Lebensmonat des Kindes. Bei der Einführung betrug der Betreuungssatz 100 Euro und wurde ab dem 01. August 2014 auf 150 Euro erhöht (vgl. BMFSFJ 2014a). Mit Einführung des Betreuungsgeldes gab es zahlreiche Kritiker, die befürchteten, dass die Verwendung des Betreuungsgeldes vor allem in sozial schwachen Familien nicht den Kindern zu Gute kommt, sondern für Alkohol und Zigaretten ausgegeben werden könnte. Es wird immer noch aktuell über eine Auszahlung des Betreuungsgeldes in Bildungsgutscheinen debattiert. Eine weitere Kritik beinhaltet die diskriminierende Vermutung, dass das Betreuungsgeld gerade die Familien von der Entscheidung abhalte, ihre Kinder in die Kindertageseinrichtung zu geben, deren Kinder eine besondere Förderung gerade nötig hätten. Bezogen wird sich in diesem Zusammenhang auf Familien mit geringen Einkommen und insbesondere Familien mit Migrationshintergrund (vgl. Hurrelmann / Schultz 2013, S. 92f.). Es setze damit falsche Anreize bezüglich der mütterlichen Berufstätigkeit. Zudem geben Kritiker, zu denen auch Manuela Schwesig gehört, an, dass es widersinnig sei, „diejenigen mit einer staatlichen Geldleistung zu belohnen, die ein öffentliches Förderangebot, wie die Kitas, ausdrücklich nicht in Anspruch nehmen“ (WAZ 13.04.2015, S.WRP_1) und dass es gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße (vgl. WAZ 13.04.2015, S.WRP_1). Durch diese Kritik steht auch die Entscheidungsfreiheit zwischen dem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz und dem Betreuungsgeld zur Debatte. Das Bundesverfassungsgericht prüft aktuell die grundlegende Rechtsmäßigkeit des Betreuungsgeldes (vgl. WAZ 15.04.2015, S.WPL1).

3. Zwischen Bindung und Trennung

3.1 Bindung

3.1.1 Die Entstehung von Bindung

Aus der pädagogischen Perspektive berufen sich die Verfechter einer Fremdbetreuung von Kindern unter drei Jahren zumeist auf die Bindungstheorie und die Ergebnisse der diesbezüglichen Bindungsforschung. Einer der wichtigsten Begründer der Bindungstheorie des 20. Jahrhundert ist der englische Psychoanalytiker und Psychiater John Bowlby. Laut Bowlby sei es charakteristisch für Menschen, affektive Beziehungen einzugehen, denn stabile Beziehungen erzeugen Freude und Sicherheit. Trennung oder Verlust dagegen führen eher zu Angst, Trauer und Depression. Bindungen zwischen Individuen dienen dazu, Nähe und Erreichbarkeit zwischen den Bindungspartnern aufrecht zu erhalten. Bowlby beschreibt die Bindung zwischen zwei Individuen als ein sinnbildliches unsichtbares Band (vgl. Bowlby 1987, S.22). Die Entwicklungspsychologie befasst sich im speziellen mit dem Band des Kindes zu den Eltern und dem Band der Eltern zu ihrem Kind. Die grundlegende Hypothese der Entwicklungspsychologie ist, „daß Unterschiede in der Art und Weise, wie sich solche Bindungen entwickeln …, im wesentlichen bestimmen, ob eine Person psychisch gesund aufwächst oder nicht.“ (Bowlby 2009, S.20) Bis in die 50er Jahre hinein waren Bindungsforscher und Lerntheoretiker sich darüber einig, dass Bindungen nur entstehen, um Triebe zu befriedigen. Es wurde in primäre Triebe wie Nahrungsaufnahme und in sekundäre Triebe, die die Beziehung als Abhängigkeit bezeichnen, unterschieden. Diese traditionellen Konzepte stammen vor allem aus der Kontrolltheorie und der kognitiven Psychologie und weisen emotional bedeutsamen Bindungen zwischen Individuen eine grundlegende Überlebensfunktion und somit einen Primärcharakter zu (vgl. Bowlby 2009, S.20).

Bowlby veröffentlichte 1958 seine erste offizielle ethologisch orientierte Darstellung der Bindungstheorie, in der er aus psychoanalytischer Sichtweise das Band zwischen Mutter und Kind auf sekundären Trieben basierend erklärte. Er vertrat die bislang revolutionäre Ansicht, dass die Liebe vom Kind zur Mutter nicht durch Füttern entstehe. Er beschreibt in dieser Veröffentlichung, dass bestimmte Instinkte wie Schreien, Saugen, Lächeln und insbesondere Nachfolgen und Festklammern sich im Laufe des ersten Lebensjahres bilden und zum Ende des ersten Lebensjahres sich zu einem Bindungsverhalten gegenüber einer Bezugsperson entwickeln (vgl. Bowlby 1958, S.21). In äußerst sensiblen Phasen baut das Kind zunächst eine Identität auf, danach folgen der Beziehungs- und zuletzt der Bindungsaufbau (vgl. GAIMH 2008, S.5).

Die Psychologen und Bindungsforscher Karin und Klaus Grossmann haben vor allem in Deutschland durch ihre diesbezüglichen Langzeituntersuchungen den Begriff der Bindung geprägt. Sie gehen in ihren Untersuchungen davon aus, dass ein Kind bereits mit angelegten Bindungsverhaltensweisen wie Schreien, Mimik und Gestik geboren wird, die dazu dienen, seine Bedürfnisse zu befriedigen (vgl. Grossmann / Grossmann 2012, S.72). Nach Bowlby und auch nach Ainsworth existiert eine Bindung noch nicht von Geburt an, sondern entwickelt sich erst im weiteren Lebenslauf. Die frühkindliche sozial-emotionale Bindung von Kindern unter drei Jahren verläuft in drei Phasen. Die Vorphase erfolgt im Alter von null bis drei Monaten, in denen das Neugeborene zunächst noch personenunspezifische Signale sendet und demnach angeborenes Bindungsverhalten zeigt, um seine Grundbedürfnisse zu stillen. In der darauffolgenden Phase von drei bis sieben Monaten wird der Säugling seine Signale personengebunden an die Person richten, welche seine Bedürfnisse im Vorfeld am zuverlässigsten befriedigt hat. Etwa ab dem achten Lebensmonat beginnt die eigentliche Bindung zu einer Bezugsperson und somit auch das Fremdeln gegenüber anderen Personen (vgl. Jungmann 2009, S. 20 ff. ; Grossmann / Grossmann 2012, S.72 ff.). Konrad Lorenz widerlegte das Primärtriebmodell ebenfalls mit einer Forschungsarbeit an Vögeln, welche eine frühe intensive Bindung zu ihrer Mutter aufbauten, ohne dass der Nahrungstrieb dabei im Vordergrund stand. Diese Ergebnisse wurden im Nachzug von H.F. Harlow gestützt, welcher Rhesusaffen mit Mutterattrappen aufgezogen hat. Ein Affe baute eine Bindung zur Attrappe auf, obwohl diese seinen Nahrungstrieb nicht befriedigte (vgl. Bowlby 1987, S. 22. ; Grossmann / Grossmann 2012, S.47ff. zit n. Harlow 1958, S.673-685). Das affektive Band zwischen Kind und Mutter wird „als Folge bestimmter vorprogrammierter Verhaltensmuster im Kind“ (Grossmann / Grossmann 2011, S.59) beschrieben, wodurch ein Bindungsverhalten entsteht. 1960 veröffentlichte Bowlby eine auf Beobachtungen von James Robertson (1953) basierende Darstellung, in der er weiterhin seine Sekundärtriebtheorie stützte und die traditionellen psychoanalytischen Theorien kritisierte. Er wies darauf hin, dass die bisherigen klassischen Bindungstheorien „weder die enge Bindung von Kindern an ihre Mütter noch die heftigen kindlichen Reaktionen bei Trennungen erklären könnten.“ (Bretherton 2009, S.35 zit. n. Bowlby 1960 o.S).

3.1.2 Bindung und Bindungsverhalten

„Bindung (attachment) ist die besondere Beziehung eines Kindes zu seinen Eltern oder Personen, die es ständig betreuen. Sie ist emotional verankert und verbindet das Individuum mit anderen, besonderen Personen über Raum und Zeit hinweg.“ (Grossmann / Grossmann 2012, S.31. zit. n. Ainsworth 1973, S.1.)

Vereinfacht ausgedrückt bezeichnet Bindung „die enge soziale Beziehung zu bestimmten Personen, die Schutz oder Unterstützung bieten können.“ (Jungmann 2009, S.15)

Bindung ist nicht das gleiche wie Bindungsverhalten. Die Bindung wird als beständige, kontinuierliche innere Basis beschrieben, durch die immer wieder die Nähe zum Bindungsobjekt aufgesucht wird. Das Bindungsverhalten kann dagegen situationsbedingt variieren und wird nur bei dem Wunsch nach Nähe oder in Belastungssituationen gezeigt. In bedrohlich wahrgenommenen Situationen ist es aktiviert und ausgeprägter vorhanden. Zur Exploration der Umwelt bedarf es einer stabilen Bindung, jedoch auch gleichzeitig eines zu dem Zeitpunkt inaktiven Bindungsverhaltens. Das Bindungsverhalten nimmt mit der Dauer der Abwesenheit der Mutter ab, wird jedoch bei deren Rückkehr in vollem Umfang reaktiviert (vgl. Grossmann / Grossmann 2012, S.72 ff.).

Das Bindungsverhalten eines Kindes wird nach Bowlby durch das „Nähe-Halten“ und den Kontakt zur Mutterperson ausgedrückt und ist auf ein bestimmtes Individuum oder einige ausgewählte Individuen mit festgelegter Rangfolge gerichtet. Die Bindung hält über eine längere Zeitspanne an und wird durch emotionale Anteilnahme, die Gefühle im Zusammenhang mit der Bindung beschreibt, charakterisiert. Die individuelle Entwicklung sorgt dafür, dass ein Säugling sich in den ersten neun Monaten an eine Hauptbezugsperson, mit der er viel Kontakt hatte, bindet. Das Bindungsverhalten bleibt bis zum Ende des dritten Lebensjahres aktivierbar, nimmt danach allerdings allmählich ab. Das Vertraute wird vom Fremden zu unterscheiden gelernt. Als Säugling wird Bindungsverhalten durch einfach strukturierte Antwortmuster vermittelt, deren Struktur ab dem zweiten Lebensjahr jedoch komplexer wird. Die biologische Funktion stellt ein weiteres Merkmal der Bindungstheorie dar und beschreibt den evolutionär bedingten Urinstinkt: Nähe, meistens zur Mutter, um Schutz zu suchen (vgl. Bowlby 1987, S. 23 ff.). Tier- wie auch Menschenkinder bauen durch den Schutz der Mutter psychologischen Stress ab und fühlen sich sicher und geborgen vor Gefahren (vgl. Grossman / Grossmann 2012, S. 43). Diese Merkmale des Bindungsverhaltens stellen gleichzeitig eine Abgrenzung zur eher negativ konnotierten Abhängigkeit dar.

3.1.3 Zwischen Bindung und Exploration - Die Mutter als sichere Basis

„Die Bindungsentwicklung … stellt sich als ausgewogene Balance von psychischer Sicherheit durch Nähe und psychischer Sicherheit beim Explorieren dar.“ (Grossmann / Grossmann 2012, S. 182)

Der Drang, die Umwelt zu erkunden, ist ein wesentlicher Bestandteil der menschlichen Natur sowie der Wunsch, mit Gleichaltrigen Aktivitäten auszuüben und zu spielen. Dieser Explorationsdrang wird „antithetisch“ zum Bindungsverhalten gesehen (vgl. Bowlby 2009, S.21 ff.). Dies bedeutet, dass das Bindungsverhalten deaktiviert sein muss, um das Explorationsverhalten zu aktivieren. Das Bindungsverhalten eines Kindes kann durch einige Bedingungen wie Schmerz, Müdigkeit oder Furcht aktiviert sein. Je nach Intensität einer vorliegenden Bedingung bedarf es zur Beendigung einer Reaktion der Mutter. Bei eher niedriger Intensität der Bedingung reicht eventuell bereits der optische oder auditive Kontakt zur Mutter aus, bei höherer Intensität ist meist körperlicher liebevoller Kontakt notwendig, um das Bindungsverhalten zu beenden (vgl. Grossmann / Grossmann 2011, S. 42 ff.).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb.3: Bindungs- und Explorationsverhalten in Abhängigkeit von Sicherheit und Unsicherheit (Eigene Darstellung in Anlehnung an Grossmann / Grossmann (2012), S.137 ; Jungmann (2009), S.18).

Daher wirkt sich die Sicherheit, die ein Kind in einer Situation fühlt, positiv auf dessen Explorationsverhalten aus. Wenn ein Kind sich sicher fühlt, ist sein Bindungsverhalten deaktiviert

und es wird beginnen, Objekte oder auch andere Kinder zu erforschen (vgl. Bowlby 2009, S.21ff.). Fühlt sich das Kind in einer Situation dagegen unsicher, wird sein Bindungsverhalten aktiviert und das Explorationsverhalten reduziert bzw. deaktiviert (vgl. Abb. 3). Bei vorrübergehender Einstellung des Bindungsverhaltens beginnt ein Kind meistens ab dem dritten Lebensjahr, Explorationen außerhalb der Mutternähe vorzunehmen. Die Bezugsperson stellt somit in der Bindungstheorie eine Basis für das Kind dar, von der es sich entfernen kann, um die Umwelt zu erkunden, aber jederzeit bei Unsicherheit und Ängsten zurückkehren kann. Diese Erkundungen finden meistens in der Nähe der Mutter statt und sind relativ kurz. Zwischendurch kehrt das sicher gebundene Kind zur Mutter zurück, wobei es Blickkontakt sucht, sie berührt oder auf ihren Schoss möchte (vgl. Bowlby 2009, S. 21 f. ; Grossmann / Grossmann 2012, S. 165 ff.). Diese Erkenntnisse werden von einer Studie gestützt, welche Anderson im Jahre 1972 über das Bindungs- und Explorationsverhalten von Kleinkindern in einem Londoner Park durchgeführt hat (vgl. Grossmann / Grossmann 2011, S. 42 ff.).

Die Feinfühligkeit der Mutter als angemessene Reaktion auf Gefühle und Wünsche des Kindes beeinflusst die Ausprägung eines individuellen Bindungsmusters (vgl. Grossmann / Grossmann 2012, S. 165 ff.).

3.1.4 Bindungsmuster

Das Muster der sicheren Bindung impliziert die Gewissheit des Kindes, dass die Bezugsperson ihm in Angstsituationen immer zuverlässig verfügbar ist und adäquat zur Seite steht. Es existieren jedoch weitere Muster, die eine gestörte Bindung widerspiegeln. Hierzu zählt das Muster der ängstlich-widerstrebenden Bindung, bei dem eine Unsicherheit des Kindes über die Resonanz der Bezugsperson auf Hilfeanforderung besteht. Diese Unsicherheit kann häufig Trennungsängste im Kind auslösen, wodurch eine Exploration der Welt verhindert wird. In dem Muster der ängstlich-vermeidenden Bindung erwarten die Kinder direkt Abweisung statt Zuspruch in hilfebedürftigen Situationen. Die Bezugsperson übersieht dabei oftmals subtile Signale des Kindes. Diese dritte Form eines Bindungsmusters führt häufig zu anhaltenden Persönlichkeitsstörungen (vgl. Grossmann / Grossmann 2011, S. 63 f. ; Grossmann / Grossmann 2012, S.178ff.). Ein einmal ausgeprägtes Muster bleibt meistens bestehen. Studien zeigen zudem eine Übertragung auf das spätere Verhalten im Kindergarten. Kinder mit einem sicheren Bindungsverhalten wurden als „vergnügt und kooperativ, (…) anpassungsfähig und ideenreich“ (Grossmann / Grossmann 2011, S.65) charakterisiert. Kinder, die zuvor ein ängstlich-vermeidendendes Muster gezeigt haben, werden als „emotional isoliert, abweisend oder antisozial beschrieben“ (Grossmann/ Grossmann 2011, S. 65). Ein zuvor ausgeprägtes ängstlich-widerstrebendes Muster führt häufig zu späterer Angespanntheit, Impulsivität, niedriger Frustrationsgrenze oder zur Passivität und Hilfslosigkeit (vgl. Grossmann / Grossmann 2011, S. 65).

Mary D. S. Ainsworth untersuchte 1964 im Rahmen des Ugandaprojektes Muster von Bindungsverhalten von afrikanischen Säuglingen und Kleinkindern zwischen zwei und fünfzehn Monaten in der Interaktion mit der Mutter. Ihre Beobachtungen bringen drei wichtige Ergebnisse hervor, welche auch Bowlbys vorherige Anzweiflung der Sekundärtriebtheorie unterstützen. Erstens wird dem Kind eine aktive Initiative beim Bindungsaufbau zugesprochen, die eine Reaktion der Mutter auslöst. Bindung entsteht demnach nicht nur durch Stimulation und passive Bedürfnisbefriedigung, sondern durch ein verkettetes Interaktionsverhältnis. Zweitens bedürfe Bindung nicht unbedingt körperlichen Kontaktes und kann demzufolge auch aus einer räumlichen Distanz aufrechterhalten werden. Drittens bindet sich ein Kind zwar zunächst an eine Mutterperson, kann sich aber danach ebenfalls an andere Personen binden, welche sich sogar außerhalb des kontinuierlichen Interaktionsumfeldes befinden können. Die Bindungsmuster des Kindes können zu verschiedenen Personen variieren (vgl. Grossmann / Grossmann 2011, S.102 ff. ; Grossmann / Grossmann 2012, S.84 ff. ; Bretherton 2009, S. 38ff.), meistens wird jedoch ein zuvor ausgeprägtes Bindungsmuster auf neue Beziehungen übertragen. Wenn eine pädagogische Fachkraft in ihrer Beziehung zu einem Kind ein vorhandenes, unerwünschtes Bindungsmuster verändern möchte, ist es wichtig, Erfahrungen zu vermitteln, welche den bisherigen gesammelten Erfahrungen entgegenwirken )vgl. Jungmann 2009, S. 39).

3.1.5 Die pädagogische Beziehung

Sofern die Betreuung durch eine pädagogisch geschulte Fachkraft erfolgt, agiert diese in einer pädagogischen Beziehung mit dem Kind. Diese Beziehung weist spezielle Bedingungen auf, welche sich von den Bedingungen der Eltern-Kind-Beziehung deutlich unterscheiden. Die pädagogische Beziehung erfolgt in institutionell festgelegter Kontinuität in einem zeitlich begrenzten Interaktionsrahmen. Die Rollen, welche in dieser speziellen Beziehung eingenommen werden, sowie die Ziele, sind ebenfalls institutionell und konzeptionell festgelegt. Die pädagogische Fachkraft übernimmt, wie auch im Idealfall die Eltern in der Eltern-Kind-Beziehung, eine Vorbildfunktion, reflektiert dabei aber auch ihr intuitives Interaktionsverhalten. Die Reflexion sollte vor allem in Bezug auf die Wahrnehmung und die Wertschätzung des Kindes sowie auf das Zuhören und die Authentizität der pädagogischen Fachkraft erfolgen. Zudem sollten Rituale, Grenzen und Strukturen zur Orientierung und zur Schaffung von Halt und Sicherheit die pädagogische Beziehung prägen (vgl. Jungmann 2009, S.40ff.). Die Bindungserfahrung im pädagogischen Kontext sollte, wie ebenso die häusliche Bindungserfahrung, durch mindestens fünf häufig zitierte und im Fünf-Komponenten-Modell festgehaltenen Qualitätseigenschaften gekennzeichnet sein. Diese beinhalten die Zuwendung und Assistenz der Bezugsperson, die Stressreduktion, das Schaffen von Sicherheit, aber auch die Explorationsunterstützung (vgl. Ahnert 2006, S. 18 ff. zit. n. Booth et al.2003, S. 83ff.). Im Gegensatz zur Eltern-Kind-Beziehung kann sich die pädagogische Fachkraft nicht so intensiv um die individuellen Einzelbedürfnisse eines Kindes in einer Gruppe kümmern. Je größer die zu betreuende Gruppe ist, je mehr treten die Einzelbedürfnisse in den Hintergrund. Die Qualität der Interaktion mit der Betreuungsperson scheint demnach offensichtlich bei einer Kindertagespflege höher als in einer Kindestageseinrichtung zu sein, wodurch diese in Bezug auf die Interaktionsqualität bevorzugt zur Kindesbetreuung in Betracht gezogen werden sollte. Der Aufbau einer Bindung zur Betreuungsperson hängt ebenso stark von der Gruppengröße ab. Hinzu kommen weitere Einflussfaktoren, wie das pädagogische Konzept der Einrichtung und die Gruppenkonstellation, aber auch interpersonelle Eigenschaften der pädagogischen Fachkraft (vgl. Jungmann 2009, S.82). Eine gute Betreuung durch eine pädagogische Fachkraft kann durch eine Rollenvorbildfunktion die Mutter-Kind-Beziehung sogar positiv beeinflussen. Strukturelle Schwierigkeiten können jedoch zum einen dadurch auftreten, dass sich die bezahlte pädagogische Fachkraft in einer geschäftsmäßigen Beziehung befindet und zudem die Kontaktzeit zwischen der Betreuungsperson und vollzeitberufstätigen Eltern oft begrenzt ist, wodurch die persönliche Nähe fehlt. Zum anderen existiert oft die unausgesprochene Übereinkunft, dass die pädagogische Betreuungssituation keinen größeren Stellenwert im Leben des Kindes bekommen darf als die Rolle der Eltern (vgl. Dornes 2002, S.176f.).

3.2 Trennung

3.2.1 Die fremde Situation

Ist ein Kind erstmal gebunden, wird die Abwesenheit der Person, zu der es eine Bindung aufgebaut hat, als Trennung wahrgenommen. Hat ein Kind sich erstmal an die heimische Umgebung gewöhnt, wird es alles Neue als fremde Umgebung wahrnehmen. Die Bindungstheorie analysiert die Eltern-Kind-Bindung zumeist durch die Trennungs- und Rückkehrreaktionen der unter zweijährigen Kinder in der „fremden Situation“, welche aus acht jeweils drei-minütigen Episoden besteht. Das Verfahren basiert auf der standardisierten „Ainsworth-strange-Situation“ (siehe dazu weiterführend: Niedergesäß 1989, S.166) und beschreibt eine Situation, in der die Umgebung dem Kind unbekannt ist und in der im Versuchsablauf die Bezugsperson des Kindes in zwei der acht Episoden nicht anwesend ist (vgl. Dornes 2002, S 162), womöglich sogar durch andere unbekannte Personen ausgetauscht wird. Eine derartige Situation liegt ebenfalls beim Eintritt des Kindes in eine Fremdbetreuung durch eine Kindertagesstätte oder durch eine Kindertagespflegeperson vor. Es ist demnach zu analysieren, wie sich ein Kind, im speziellen ein Kind unter drei Jahren, in dieser fremden Situation verhält.

Mary D.S. Ainsworth veröffentlichte 1969 eine Studie in Zusammenarbeit mit Barbara Wittig, in der das Bindungs- und Explorationsverhalten von Kindern aus der angloamerikanischen Mittelschicht im Alter von 3 bis 54 Wochen in einer fremden Situation untersucht wurde. Im Rahmen dieser Studie sammelten sie zunächst Daten über das routinierte Verhalten der Kinder in bekannter Umgebung im Umgang mit bekannten Bezugspersonen. Anschließend wurde das Kind in eine fremde Situation gebracht, der Fokus dieser zweiten Untersuchungsphase wurde dabei auf die Analyse des Bindungsverhaltens zur Mutter gelegt. Zur Analyse des Bindungsverhaltens des Kindes in einer fremden Situation wurde die Nutzung der Mutter als sichere Basis, die Reaktion des Kindes auf das Verlassen des Zimmers der Mutter und deren Rückkehr sowie dessen Reaktion auf eine ihm fremde Person beobachtet (vgl. Grossmann / Grossmann 2011, S. 112 ; Grossmann 2009, S.192ff.).

Als Ergebnis dieser Studie lässt sich allgemein festhalten, dass die meisten Kinder ihre Mutter als sichere Basis nutzten und weniger weinten, wenn ihre Mutter anwesend war. Die Anwesenheit einer fremden Person zeigte keine verstörende Reaktion der Kinder, solange ihre Mutter anwesend war. Auf eine kurzfriste Trennung von der Mutter reagierten die meisten Kinder mit Weinen, dem Versuch die Mutter zurückzugewinnen und vermindertem Explorationstrieb. Eine wiederholte Trennung von der Mutter verschlimmerte diese Reaktionen zusätzlich. Bei Wiedervereinigung mit der Mutter zeigten die Kinder typische Reaktionen wie Annäherung und Festklammern und versuchten, diesen Kontakt zur Mutter auch stärker aufrecht zu erhalten als vor der Trennung. Es wurde jedoch ebenfalls Nähe vermeidendes Verhalten in der Episode der Wiedervereinigung gezeigt (vgl. Grossmann / Grossmann 2011, S 141.). Diese Studie angloamerikanischer Kinder scheint im Hinblick auf die kulturspezifischen Begebenheiten besser auf die Situation der deutschen Kinder übertragbar zu sein als Ainsworth Studie über das Bindungsverhalten afrikanischer Kinder aus dem Jahre 1964.

3.2.2 Das Leid der Trennung

Bis in die sechziger Jahre hinein vertraten die meisten Psychoanalytiker eine Ansicht, nach welcher einem Kleinkind, bedingt durch seinen infantilen Narzissmus, die Fähigkeit des Trauerns aberkannt wird. Laut dieser damals vorherrschenden Theorie würden Kleinkinder nur kurzfristig Trennungsangst empfinden, solange sich eine Ersatz-Pflege-Person in der Nähe befindet, da ihre Persönlichkeitsentwicklung, und damit das Ich-Empfinden, noch nicht genügend ausgeprägt sei. In einem 1960 veröffentlichten Vortrag stellte Bowlby diese damals vertretene These in Frage. Bowlby war der Meinung, dass immer, wenn das Bindungsverhalten des Kindes aktiviert ist, die Mutter jedoch nicht direkt verfügbar ist, dies Trauer oder Kummer auslöse. Robertsons Beobachtungen zeigten zunächst nicht nur Sehnsuchtsgefühle beim von der Mutter getrennten Kind unter drei Jahren, sondern ebenfalls starke Aggressivität und Zurückweisung der Ersatz-Pflege-Person. Mitunter kann ein Kind sich allmählich an eine neue Person binden, jedoch kann ein häufiger Wechsel der Bezugsperson eine Unfähigkeit hervorrufen, weitere enge menschliche Bindungen im weiteren Lebensverlauf einzugehen. Der Psychiater und anfängliche Verfechter von Bowlbys Theorien zu Trauer und Verlust Colin Murray Parkes erweiterte 1970 Bowlbys und Robertsons Modell der Trennungsreaktionen bei Kleinkindern zu vier Phasen im Erwachsenenalter. Diese beschrieb er als Betäubung, Sehnsucht und Protest, Desorganisation und Verzweiflung sowie Reorganisation (vgl. Bowlby & Parkes 1970 ; Bretherton 2009, S. 34 ff.).

[...]


[1] Sofern im Laufe dieser Abhandlung von der allgemeinen Formulierung „Kind“ bzw. „Kinder“ Gebrauch genommen wird, schließt diese das Neugeborene bis zu einem Alter von vier Wochen, im speziellen den Säugling ab der fünften Lebenswoche bis zum ersten Geburtstag, im Besonderen auch das Kleinkind ab dem zweiten bis zum sechsten Lebensjahr, aber auch das Kind in der späten Kindheit bis zum vollendeten vierzehnten Lebensjahr mit ein, wobei der Fokus gemäß des Themas stets auf den unter Dreijährigen liegt.

[2] Eine geschlechtsunspezifische Bezeichnung wäre an dieser Stelle nicht nur umständlich, sondern auch themenabschweifend, da es in unserer Gesellschaft tatsächlich fast immer die Frau ist, die für die Kinderbetreuung, -erziehung und –pflege verantwortlich ist.

[3] Die „Mutter“ wird im Folgenden als Synonym für die Bezugsperson eingesetzt, der das Kind am nächsten steht. Diese muss nicht zwangsläufig die leibliche Mutter sein, sondern beschreibt lediglich die Person, die am engsten mit dem Kind verbunden ist. Daher kann ebenso beispielsweise der Vater, die Großmutter oder Pflegemutter an diese Stelle treten.

Ende der Leseprobe aus 79 Seiten

Details

Titel
Fremdbetreuung von Kindern unter drei Jahren. Eine pädagogische Auseinandersetzung mit einer gesellschaftlichen Forderung
Hochschule
Universität Duisburg-Essen  (Erziehungswissenschaften)
Veranstaltung
Schriftliche Hausarbeit im Rahmen der ersten Staatsprüfung
Note
1,0
Autor
Jahr
2015
Seiten
79
Katalognummer
V306567
ISBN (eBook)
9783668049772
ISBN (Buch)
9783668049789
Dateigröße
3108 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Fremdbetreuung, Pädagogik, frühe Kindheit
Arbeit zitieren
Annika Pogner (Autor:in), 2015, Fremdbetreuung von Kindern unter drei Jahren. Eine pädagogische Auseinandersetzung mit einer gesellschaftlichen Forderung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/306567

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