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Die Verhandlungen zum Augsburger Religionsfrieden von 1555

Titel: Die Verhandlungen zum Augsburger Religionsfrieden von 1555

Seminararbeit , 1999 , 16 Seiten , Note: 2,0

Autor:in: Benjamin Kristek (Autor:in)

Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Der Religionsfriede von 1555 gehört mit zu den richtungsweisenden und folgenreichsten Ereignissen des Übergangs vom Mittelalter zur frühen Neuzeit. Mit der reichsrechtlichen Anerkennung der durch die Reformation entstandenen beiden großen Konfessionen erfolgte zwar kein Ausgleich im Glaubensstreit, dafür aber eine rein weltlich-juristische Friedensordnung. Die traditionelle Bindung von Kaiser und Reich an die katholische Kirche zerfiel zusehends. Die ,,religiöse Neutralität des neuzeitlichen Staates"1 hat hier seinen Anfang genommen.
Der erste Teil dieser Arbeit hat die Aufgabe die Reichtagspolitik skizzenhaft zu umreißen, um zu zeigen, daß das Phänomen der Konfessionalisierung eine neue Dimension der Parteienbildung in die Verhandlungen des Reichstages gebracht hat. Desweiteren soll im zweiten Teil ersichtlich werden, daß die Kurfürsten die Hauptinitiative besaßen, und daß König Ferdinand gegen Ende der Verhandlungen gezielt zugunsten der katholischen Seite eingriff. Im letzten Teil schließlich zeigt sich, daß die intensiven Friedensverhandlungen als Ergebnis vorsichtigen Abwägens der Interessenlage beider Konfessionsparteien in den folgenschweren vagen Unbestimmtheiten der Artikel des Religionsfriedens enden mußten. Nicht näher behandelt werden die Reichsexekutionsordnung und die Reichskammergerichtsordnung, obwohl beide Punkte zwar auch in Augsburg verhandelt wurden, dort aber nur von nebensächlicher Bedeutung für den Religionsfrieden waren. Die Quellenlage ist gut, dank der kritischen Ausgabe des Textes mit den Entwürfen und der königlichen Deklaration von Karl Brandi, sowie den Beiträgen zur Reichsgeschichte 1553-1555 von August von Druffel.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I EINLEITUNG

II REICHTAGSPOLITIK IM 16. JAHRHUNDERT

II.1 DIE REICHSTAGSKONSTELLATION VOR DER KONFESSIONALISIERUNG

II.2 DIE REICHSTAGSKONSTELLATION NACH DER KONFESSIONALISIERUNG

III DER VERLAUF DES AUGSBURGER REICHSTAGES 1555

III.1 VORVERHANDLUNGEN

III.2 DER ENTWURF DES KURFÜRSTENRATES

III.3 DER ENTWURF DES FÜRSTENRATES

III.4 DIE ZUSAMMENARBEITUNG BEIDER ENTWÜRFE

III.5 DIE PROROGATIONSTAKTIK DES KÖNIGS

IV DER RELIGIONSFRIEDE IM ABSCHIED DES REICHSTAGS

V SCHLUßBETRACHTUNG

VI LITERATURVERZEICHNIS

Zielsetzung und Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die historischen Verhandlungen, die zum Augsburger Religionsfrieden von 1555 führten. Dabei steht insbesondere die Frage im Mittelpunkt, wie die konfessionelle Spaltung des Reiches die politische Dynamik auf den Reichstagen veränderte und wie durch komplexe Interessenabwägungen der beteiligten Parteien ein dauerhafter, wenn auch vager, Rechtsfriede erreicht werden konnte.

  • Strukturwandel der Reichstagspolitik durch die Konfessionalisierung
  • Einflussnahme und Handlungsspielräume der Kurfürsten und Fürsten
  • Verhandlungsstrategien und Kompromissfindung im Reichstag 1555
  • Die Rolle des "geistlichen Vorbehalts" und der "Declaratio Ferdinandea"
  • Reichsrechtliche Bedeutung des Religionsfriedens als juristischer Kompromiss

Auszug aus dem Buch

III.2 Der Entwurf des Kurfürstenrates

Im eigens zur Ausarbeitung eines Entwurfes zum Religionsfrieden gebildeten Ausschußgremium des Kurfürstenkollegiums in der nur je ein Vertreter saß, kam es bald zu Meinungsverschiedenheiten über Einzelfragen.

Wer sollte in den Religionsfriede miteinbezogen werden? Im Passauer Vertrag waren nur die Anhänger der Augsburgischen Konfession genannt worden. Wiedertäufer, Sacramentierer, Calvinisten und Zwinglianer wurden demnach ausgeschlossen (Art.3). Aber selbst die von Philipp Melanchthon verfaßte Augsburger Konfession von 1530 hatte mittlerweile Neuauflagen mit teilweise erheblichen Textvarianten erfahren. Die Evangelischen wollten sich nicht ausdrücklich auf das Bekenntnis von 1530 festgelegt wissen, bestand doch die Gefahr, daß dann nur die Stände, die sich 1530 zu diesem Bekenntnis gewandt hatten, in den Frieden eingeschlossen seien. Um einen zukünftigen Wechsel zur Augsburger Konfession zu gewährleisten, fügte man in den Entwurf ein, daß es unbedeutend sei, „zu was zeit er der augspurgischen confession vorwand“.

Es stellte sich des weiteren die Frage, welche Personen in den Genuß des Friedens kommen sollten. Im Passauer Vertrag war nur von den einzelnen Ständen des Reiches die Rede. Die Untertanen eines reichsständischen Fürsten hatten demzufolge die Konfession des Herrschers bedingungslos anzunehmen. Umgekehrt forderte Kurfürst Friedrich von der Pfalz, daß allen Menschen freie Konfessionswahl, auch gegen den Konfessionsstand ihrer Obrigkeit zustehe, daß also keiner gegen sein Gewissen gezwungen werden könne. In diesem Punkt setzten sich die katholischen Kurfürsten weitgehend durch, denn ihr Interesse lag vornehmlich in der Sicherung ihrer wenigen katholischen Territorien, die vor einer eklatanten Existenzbedrohung standen, schenkt man den Berichten Glauben, daß auf einen Altgläubigen neun Protestanten kamen.

Zusammenfassung der Kapitel

I EINLEITUNG: Die Einleitung skizziert den Religionsfrieden als bedeutenden Übergang zur neuzeitlichen Rechtsordnung und erläutert die methodische Vorgehensweise sowie die Quellenbasis der Arbeit.

II REICHTAGSPOLITIK IM 16. JAHRHUNDERT: Dieses Kapitel erläutert die strukturellen Rahmenbedingungen des Reichstages und analysiert, wie die Konfessionalisierung zu einer neuen Dimension der Parteienbildung führte.

III DER VERLAUF DES AUGSBURGER REICHSTAGES 1555: Hier wird der Prozess der Verhandlungen, von den Vorverhandlungen bis zur Taktik des Königs, detailliert rekonstruiert, wobei die unterschiedlichen Entwürfe von Kurfürsten- und Fürstenrat gegenübergestellt werden.

IV DER RELIGIONSFRIEDE IM ABSCHIED DES REICHSTAGS: Das Kapitel fasst die inhaltlichen Ergebnisse des Reichsabschieds zusammen und erläutert die rechtliche Ausgestaltung der konfessionellen Koexistenz.

V SCHLUßBETRACHTUNG: Die Arbeit schließt mit einer Bilanz des Religionsfriedens als mühsam errungenen juristischen Kompromiss, der trotz seiner Unbestimmtheiten eine Grundlage für die Stabilität im Reich bildete.

Schlüsselwörter

Augsburger Religionsfriede, 1555, Reichstag, Konfessionalisierung, Kurfürstenrat, Fürstenrat, Passauer Vertrag, Glaubensspaltung, geistlicher Vorbehalt, Reichsrecht, Augsburger Konfession, Koexistenz, Ferdinand I., Religionsvergleich, Reichsgesetzgebung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit dem historischen Kontext und den langwierigen Verhandlungen, die zum Augsburger Religionsfrieden von 1555 führten.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind die Transformation der Reichspolitik durch die Konfessionstrennung, die verschiedenen Entwurfsphasen der Friedensartikel und die politischen Strategien der beteiligten Akteure.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist aufzuzeigen, wie unterschiedliche konfessionelle Interessen durch einen juristischen Kompromiss in ein rechtlich bindendes Regelwerk überführt wurden, um den inneren Frieden im Reich zu sichern.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine historische Analyse, die auf einer kritischen Auswertung zeitgenössischer Entwürfe und relevanter wissenschaftlicher Forschungsliteratur basiert.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert den konkreten Verlauf des Reichstages, die gegensätzlichen Positionen in Kur- und Fürstenrat sowie die gezielte Einmischung König Ferdinands zur Erzielung eines Abschlusses.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird durch Begriffe wie Augsburger Religionsfriede, Konfessionalisierung, Kurfürstenkollegium und reichsrechtliche Friedensordnung charakterisiert.

Warum war der "geistliche Vorbehalt" ein so kritischer Streitpunkt?

Der geistliche Vorbehalt (Reservatum Ecclesiasticum) berührte die Grundfesten der katholischen Machtstruktur, da er verhinderte, dass geistliche Fürsten bei einem Konfessionswechsel ihr Territorium und ihre Ämter einfach in protestantische Hände überführten.

Welche Rolle spielte die "Prorogationstaktik" des Königs?

König Ferdinand I. nutzte die Drohung, den Reichstag ohne Ergebnis zu beenden, als politisches Druckmittel, um die zerstrittenen Parteien zu Zugeständnissen zu bewegen und so einen rechtskräftigen Abschluss zu erzwingen.

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Details

Titel
Die Verhandlungen zum Augsburger Religionsfrieden von 1555
Hochschule
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg  (Institut für Geschichte)
Veranstaltung
Proseminar: Vorgeschichte und Anfänge des Dreißigjährigen Krieges
Note
2,0
Autor
Benjamin Kristek (Autor:in)
Erscheinungsjahr
1999
Seiten
16
Katalognummer
V3067
ISBN (eBook)
9783638118453
ISBN (Buch)
9783638805971
Sprache
Deutsch
Schlagworte
30jähriger Krieg Vorgeschichte Kriegsursachen Wallenstein Tilly
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Benjamin Kristek (Autor:in), 1999, Die Verhandlungen zum Augsburger Religionsfrieden von 1555, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/3067
Blick ins Buch
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Leseprobe aus  16  Seiten
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