Die jüdische Frau zur Zeit Jesu


Dossier / Travail de Séminaire, 2004

19 Pages, Note: 1,7


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Vorwort

2. Die einzelnen Lebensphasen
2.1. Geburt, Kindheit und Jugend
2.2. Erwachsenenalter
2.2.1. Die Frau – männliche Stimmen der Antike
2.2.2. Eheschließung
2.2.2.1. Geeignete Brautwerber
2.2.2.2. Polygamie
2.2.2.3. Ehevertrag (Ketubba)
2.2.3. Rechte und Pflichten der Frau
2.2.4. Die ideale Ehefrau
2.2.5. Bildung
2.2.6. Mutterschaft
2.2.7. Arbeit und berufliche Tätigkeit
2.2.8. Äußeres Erscheinungsbild
2.2.9. Trennung vom Partner
2.2.9.1. Scheidung
2.2.9.1.1. Der Scheidebrief
2.2.9.2. Tod des Gatten
2.2.9.3. Wiederheirat
2.2.10. Im Kult
2.2.11. In der Öffentlichkeit
2.2.12. Ableben der Frau
2.2.13. Erbrecht

3. Schlussfolgerung

4. Abkürzungsverzeichnis

5. Literaturverzeichnis

1. Vorwort

Gemeinhin wird ein Bild von jüdischen Frauen in der Antike gezeichnet, dass sie als weitgehend macht- und sprachlose, entrechtete und unselbständige Geschöpfe darstellt, welche Teil des männlichen Besitzes sind.

Handelt es sich dabei nur um gern genommene Klischees oder vielleicht um Mittel, die das Revolutionäre an Jesus, die christliche Daseinsberechtigung und Mission hervorheben und begründen sollen?

Wie sah denn nun das Leben freier jüdischer Frauen im 1. Jahrhundert unserer Zeitrechnung wirklich aus?

Der Schwerpunkt der Arbeit wurde auf das Leben der erwachsenen Jüdin gelegt, Kindheit und Jugend wurden dabei untergeordnet behandelt, das Leben von Sklavinnen konnte dabei leider nicht berücksichtigt werden.

Um eine einseitige Darstellung zu vermeiden, ist bei der Erarbeitung vielfältige Literatur einbezogen worden: Historisch- jüdische, feministisch-theologische sowie historisch-kritische Bibelforschung christlicher Prägung.

Die vorliegende Arbeit ist ein Versuch, Einblick in die ambivalente und widersprüchliche Stellung der Jüdin zur Zeit Jesu zu geben.

2. Die einzelnen Lebensphasen

2.1. Geburt, Kindheit und Jugend

Grundsätzlich hatte das weibliche Geschlecht eine gesellschaftlich anerkannte Lebensberechtigung: Die Abtreibung oder Aussetzung (weiblicher)Kinder kam vermutlich kaum vor und wurde als ein Verstoß gegen das göttliche Recht eingestuft. Väter hatten das Recht, Töchter in die Sklaverei zu verkaufen, insofern stellten Töchter also auch eine mögliche Einnahmequelle dar.[1]

Gleichzeitig war der Vater jedoch auch verpflichtet, für seine Töchter bis zu deren Volljährigkeit[2] durch Nahrung und Unterkunft zu sorgen. Starb er, bevor diese die Volljährigkeit erreicht hatten, bestand für die minderjährigen Töchter eine Art Erbrecht auf Versorgungsanspruch.

Das Recht der Namensgebung stand der Mutter zu[3], sie war abhängig von Kultur, Schicht, Zeit und Mode. Der Name behielt in der Regel lebenslange Gültigkeit, änderte sich also nicht bei Heirat, wohl aber bei Adoption, Versklavung oder Freilassung aus der Sklaverei.[4]

Da die Fortführung der Familie durch göttlichen Willen dem männlichen Geschlecht zugesprochen wurde, war die väterliche Freude bei der Geburt eines Mädchens vermutlich häufig gedämpfter als bei der Geburt eines Sohnes.[5]

Besonders wichtig war die „... spezifisch jüdische Erziehung...“[6] von Heranwachsenden, sie sollten von Beginn an nach jüdischen Gesetzen, jüdischer Lehre und Geboten erzogen werden, wobei das Maß der religiösen Erziehung von der Frömmigkeit der Eltern abhing.[7] In der Praxis teilten sich die Eltern vermutlich die Verantwortung für die Erziehung im jüdischen Sinne: Beispielsweise kümmerten sich auch Frauen um die Beschneidung ihrer Söhne, obgleich das eigentlich die Aufgabe des Vaters war und Witwen setzten sich anstelle des Vaters für die Berufsausbildung ihrer Söhne ein.[8]

Grundsätzlich galt es, Mädchen zur zukünftigen, idealen Ehefrau zu formen und unerwünschte Eigenschaften weitgehend auszuschalten.[9] Dabei lernten die Mädchen i. d. R. von der Mutter frauenspezifische, traditionelle und religiöse Wissensinhalte, was v.a. in den Städten dadurch gefördert wurde, dass Mütter und Töchter der Oberschicht in speziellen Frauengemächern zusammen lebten.[10]

2.2. Im Erwachsenenalter

Bereits mit etwa zwölfeinhalb Jahren wurden die Töchter volljährig – und damit voll heiratsfähig.[11]

2.2.1. Die Frau – männliche Stimmen der Antike

Männliches „Schubladendenken“ gegenüber Frauen wird an zahlreichen Quellen deutlich: Angefangen damit, dass „...die Frau(... )das Prinzip des Bösen (sei)...“[12], „...sind (sie auch) leichtfertig (Josephus Ant 4, 219; b Kid 80 b), geschwätzig (Josephus Ant 17, 121; Gen R 45, 5), eifersüchtig (Philon SL1, 108; Virt 115; Cong. 180; Gen R 45, 5) und beeinflussbar (Arist 250). Sie sind schwach (Arist 250; vgl. Josephus Ant 15, 290) und verstehen nicht, den Ernst einer Situation zu begreifen (Arist 250; Josephus Ant 4, 219; 15, 69). Des weiteren sind sie träge, neugierig und unehrlich (Gen R 45, 5; vgl. ARN B 45).“[13]

Daneben setze die Frau auch noch trickreich auf die ihr eigenen Waffen der Schönheit. All das hatte zur Folge, dass die weibliche Erscheinung einerseits als bewundernswert, andererseits als gefährlich und in jedem Fall beeinflussend beschrieben wurde.[14] In diesem Sinne schrieb Hillel den Frauen noch zu: „... viel Mägde, viel Unzucht; ... viel Weiber, viel Zauberei; “[15]

Dieses „Schubladendenken“ drückt sich auch sehr deutlich in einem Dankgebet aus, dass jüdische Männer täglich zu beten pflegten[16]. Darin dankten sie Gott, nicht als Heide, nicht als Frau und nicht als Unwissender erschaffen worden zu sein!

[...]


[1] Vgl. Mayer, Günter (1987): Die jüdische Frau in der hellenistisch-römischen Antike. Stuttgart; Berlin; Köln; Mainz. 43-44.

[2] Meist also bis zum Alter von etwa 12,5 Jahren. Vgl. M Nid 5, 6; ARN 16.Zit. nach Mayer, 44.

[3] Vgl. Herweg, Rachel Monika (1994) : Die jüdische Mutter. Das verborgene Matriarchat. Darmstadt. 78.

[4] Vgl. Mayer, 33.

[5] Vgl. Philon Jos 42 ; Mos 1, 28 ; T Jeb 8,4. Ps-Phok 175.B B bat 16b. Zit. nach Mayer 44.

[6] Mayer, 47.

[7] Vgl.Leg 210, Übersetzung nach F. W. Kohnke bei Cohn- Wendland-Theiler VII; vgl. Josephus Ant 4, 211; Ap 2, 175.204; Test XII Levi 13, 2. Zit. nach Mayer, 47. Vgl. Add Dan 2, 3. Zit. nach Mayer, 47/48.

[8] Vgl. Mayer, 74/75.

[9] Vgl. Mayer, 45 u. 47.

[10] Vgl. Sir 42, 11 H; 2 Makk 3, 19; 3 Makk 1, 18;5, 49; 4 Makk 18, ; Philon Fl 89; Sl 3, 169; Ps- Phok 215. Zit. nach Mayer, 49.

[11] Vgl. M Nid 5, 6; ARN 16. Zit. nach Mayer, 44.

[12] Q Gen 1,45; vgl. aber auch Sir 25, 24. Zit. nach Mayer, 45.

[13] Mayer, 45.

[14] Vgl. Philon Mos 1, 296 ff., Sir 26, 16-18 H/G . b Taan 31 a Bar, b Ket 59 b . Test XII Ruben 3-5; vgl. Test XII Issachar 4, 7; Test XII Joseph; Test XII Benjamin 8. 1 Es 4, 30 f.; Test XII Juda 15. Zit. nach Mayer 45/46.

[15] Vgl. Ex 22, 17. Zit. nach Leipoldt, Johannes u. Grundmann, Walter, Hg. (81991): Umwelt des Urchristentums. Leipzig. 223.

[16] Das Gebet ist auch heute noch im Gebrauch.

Fin de l'extrait de 19 pages

Résumé des informations

Titre
Die jüdische Frau zur Zeit Jesu
Université
Protestant University of Applied Sciences Berlin
Note
1,7
Auteur
Année
2004
Pages
19
N° de catalogue
V30675
ISBN (ebook)
9783638318792
ISBN (Livre)
9783656249955
Taille d'un fichier
523 KB
Langue
allemand
Annotations
Es handelt sich um eine Hausarbeit im Fach Religionswissenschaft, Studiengang Ev. Religionspädagogik, Schwerpunkt Gemeindepädagogik.
Mots clés
Frau, Zeit, Jesu
Citation du texte
Ulrike Tschirner (Auteur), 2004, Die jüdische Frau zur Zeit Jesu, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/30675

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