Die Stromgewinnung durch Windkraft begann in Deutschland Anfang der neunziger Jahre und man startete damals mit einzelnen Anlagen. Mitte der neunziger Jahre wurden ganze Windparks angelegt, was sich durch die Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG im April 2000 noch steigerte, da man nun fixe staatliche Subventionen erhielt für den Windkraftstrom.
Die Zusammenlegung von mehreren WKA zu Windparkanlagen führte zu aktivierungspflichtigen Anschaffungs- und Herstellungskosten in Millionenhöhe. Dabei handelt es sich um eine Vielzahl von technisch komplexen und ineinander greifenden Einzelteilen, die zu einer Gesamtanlage zusammengebaut wurden. Was die Frage aufwirft, ob sich hier eigenständige WG aneinander reihen oder ob es sich bei einzelnen Objekten um die unselbständigen Teile eines anderen WG handelt.
Des Weiteren ist zu klären, wie viele selbständige WG vorliegen und wie ihre Zusammensetzung aussieht. Zur Überprüfung muss man sich insbesondere mit dem Grundsatz der selbständigen Bewertbarkeit auseinander setzen.
Inhaltsverzeichnis
1. Problemstellung
2. Sachverhalt
3. Kritische Aktivierungskriterien bei Wirtschaftsgütern in einer Windenergieanlage
3.1. Wirtschaftsgut als greifbarer wirtschaftlicher Vorteil
3.2. Das Prinzip der selbständigen Bewertbarkeit
3.3. Prüfungskriterien bei zusammengesetzten Wirtschaftsgütern
3.3.1. Bestimmung von Bewertungseinheiten anhand des Nutzungs- und Funktionszusammenhangs
3.3.2. Der einheitliche Zweck, die Festigkeit der Verbindung, der Zeitraum, auf den die Verbindung angelegt ist und das äußere Erscheinungsbild
3.4. Vergleich zum Komponentenansatz nach IAS 16
4. Identifizierte Wirtschaftsgüter eines Windparks
4.1. Windkraftanlage
4.2. Externe Verkabelung und Übergabestation
4.3 Zuwegung
5. Festlegung der Nutzungsdauer
5.1. Die einheitliche Nutzungsdauer
5.2. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
5.3. Die Maßgeblichkeit der amtlichen AfA-Tabellen
5.4. Zum Stichtagsprinzip
6. Kritische Würdigung
7. Thesenförmige Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert kritisch das BFH-Urteil vom 14.04.2011 zur steuerlichen Behandlung von Windparks, insbesondere im Hinblick auf die Abgrenzung von Wirtschaftsgütern und die Bestimmung einer einheitlichen Nutzungsdauer für komplexe Gesamtanlagen.
- Steuerliche Abgrenzung von Wirtschaftsgütern bei Windkraftanlagen
- Kriterien der selbständigen Bewertbarkeit und Nutzungszusammenhänge
- Vergleich steuerlicher Abschreibungsregeln mit dem Komponentenansatz nach IAS 16
- Festlegung betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauern bei Großinvestitionen
Auszug aus dem Buch
3.1. Wirtschaftsgut als greifbarer wirtschaftlicher Vorteil
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH kann ein Wirtschaftsgut eine Sache oder ein Recht, tatsächliche Zustände und konkrete Möglichkeiten sein, d. h. sämtliche Vorteile für den Betrieb, deren Erlangung sich der Kaufmann etwas kosten lässt. Da nicht jeder Vermögensgegenstand auch ein aktivierungsfähiges WG ist, geschieht die Beurteilung auf Grundlage der wirtschaftlichen Betrachtungsweise und des Vorsichtsprinzips, damit alle künftigen Risiken bemessen werden. Ferner muss seine Greifbarkeit als eine objektiv werthaltige Position, die in ihrer Einzelheit bedeutend ist, vorliegen. Dieser greifbare Vorteil muss für den Betrieb über einen Steuerabschnitt hinausreichenden Wert haben. So gilt z. B. bei Vorliegen des Gewinnverwendungsbeschluss ein Dividendenanspruch als wirtschaftlich realisiert. Für die Existenz des Anspruchs liegen objektiv nachprüfbare Beweise vor, somit ist die Forderung in der Bilanz auszuweisen.
Ein Kaufmann würde bei Kauf des Unternehmens, das die Beteiligung hält, die Aussicht auf einen ausschüttungsfähigen Bilanzgewinn nicht honorieren, da hier noch keine zivilrechtliche Forderung entstanden ist.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Problemstellung: Einleitung in die steuerliche Komplexität bei der Aktivierung und Abschreibung von Windparks als Gesamtanlagen.
2. Sachverhalt: Darstellung des Rechtsstreits um die Aufteilung von Windparkkomponenten in einzelne Wirtschaftsgüter und deren Abschreibungszeiträume.
3. Kritische Aktivierungskriterien bei Wirtschaftsgütern in einer Windenergieanlage: Erläuterung der rechtlichen Grundlagen wie Einzelbewertungsprinzip und Nutzungszusammenhang für die Bilanzierung.
4. Identifizierte Wirtschaftsgüter eines Windparks: Konkrete Anwendung der Kriterien auf Windkraftanlagen, Verkabelung und Zuwegung.
5. Festlegung der Nutzungsdauer: Diskussion über die Ableitung einheitlicher Nutzungsdauern aus den amtlichen AfA-Tabellen und dem technischen Gesamtzustand.
6. Kritische Würdigung: Kritische Reflexion der BFH-Entscheidung und deren Bedeutung für die Praxis bei vergleichbaren Investitionsprojekten.
7. Thesenförmige Zusammenfassung: Kompakte Wiederholung der wesentlichen Erkenntnisse zur Bilanzierung von Windparks.
Schlüsselwörter
Windpark, BFH-Urteil, Abschreibung, Wirtschaftsgut, Nutzungsdauer, AfA-Tabellen, Einzelbewertungsprinzip, Steuerbilanz, Gesamtanlage, Investitionsprojekt, Großwirtschaftsgut, Betriebsvorrichtung, Repowering, Anlagevermögen, Bilanzierung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit behandelt die steuerliche Abgrenzung und Abschreibung von Windparkanlagen basierend auf einem spezifischen BFH-Urteil.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Im Fokus stehen das Einzelbewertungsprinzip, die Bestimmung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer und die Kriterien für zusammengesetzte Wirtschaftsgüter.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist eine kritische Würdigung der BFH-Rechtsprechung zur Einordnung von Windparkkomponenten als eigenständige Wirtschaftsgüter.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Die Arbeit nutzt eine rechtsdogmatische Analyse auf Basis von Urteilen, Kommentarliteratur und fachwissenschaftlichen Beiträgen zum Steuerrecht.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Kriterien zur Identifizierung von Wirtschaftsgütern und die Argumentation zur Festlegung einheitlicher Abschreibungszeiträume.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind insbesondere Wirtschaftsgut, Nutzungsdauer, Windpark, AfA-Tabellen und das Einzelbewertungsprinzip.
Wie bewertet der Autor die Rolle des „Repowerings“?
Das Repowering wird als ungewisses zukünftiges Ereignis eingestuft, das zum maßgeblichen Bilanzstichtag keine Berücksichtigung bei der Bewertung finden kann.
Warum hält der BFH eine einheitliche Abschreibung für alle Komponenten für gerechtfertigt?
Da die Komponenten technologisch und genehmigungsrechtlich so stark auf die Windkraftanlage geprägt sind, dass sie ohne diese ihren wirtschaftlichen Nutzen verlieren, ist eine einheitliche Betrachtung sachgerecht.
- Citar trabajo
- Jennifer Engel (Autor), 2011, Kritische Würdigung des BFH-Urteils IV R 46/09 vom 14.04.2011 zur Abschreibung von Windparks, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/306947