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Das Konzept der Menschenrechte aus moralischer und völkerrechtlicher Sicht

Title: Das Konzept der Menschenrechte aus moralischer und völkerrechtlicher Sicht

Academic Paper , 2006 , 19 Pages , Grade: 1,0

Autor:in: Johanna Wolf (Author)

Sociology - Politics, Majorities, Minorities
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Die vorliegende Arbeit untersucht das Konzept der Menschenrechte aus moralisch-normativer und völkerrechtlicher Sicht. Sie geht dabei auf den Aspekt der Unteilbarkeit der Menschenrechte ebenso ein wie auf historische Aspekte.

Aufbau und Inhalt der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte werden besprochen und die Bedeutung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in der internationalen Politik erläutert. Neben den internationalen Paketen von 1966 finden auch mehrere weitere Menschenrechtskonventionen und regionale Abkommen Beachtung.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Das Konzept der Menschenrechte

2.1 Menschenrechte als moralisch-normative Kategorie

2.1.1 Unteilbarkeit der Menschenrechte

2.1.2 Exkurs: „Kann mal einer amnesty helfen, bitte?“

2.2 Menschenrechte als völkerrechtlich-positivistische Kategorie

2.2.1 Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

2.2.1.1 Aufbau und Inhalt der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte

2.2.1.2 Bedeutung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in der internationalen Politik

2.2.2 Die Internationalen Pakte von 1966

2.2.3 Weitere Menschenrechtskonventionen und regionale Abkommen

Zielsetzung & Themen der Arbeit

Die vorliegende Arbeit untersucht das grundlegende Konzept der Menschenrechte, indem sie diese sowohl als moralisch-normative Kategorie als auch als völkerrechtlich-positivistische Größe analysiert, um Spannungsfelder zwischen universellem Anspruch und kultureller Kontextualisierung aufzuzeigen.

  • Die begriffliche Herleitung von Menschenrechten als moralisch-normatives Konzept.
  • Die Analyse der Menschenrechte als integraler Bestandteil des positiven Völkerrechts.
  • Die Untersuchung der Unteilbarkeit und der Generationen von Menschenrechten.
  • Die Bedeutung internationaler Deklarationen und Konventionen für die globale Politik.
  • Der Einfluss regionaler Abkommen und kultureller Prägungen auf die Umsetzung von Menschenrechtsstandards.

Auszug aus dem Buch

2.1.1 Unteilbarkeit der Menschenrechte

Ein Kritikpunkt, der von kulturrelativistischen Vertretern an die Theorie des Universalismus gerichtet wird, bezieht sich auf die offizielle Unteilbarkeit der Menschenrechte und die im Widerspruch dazu stehende Priorisierung von bürgerlichen und politischen Rechten über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, die im Folgenden als WSK-Rechte bezeichnet werden. Vor allem kritisieren die Kulturrelativisten auch die nicht gleichwertige Anerkennung der Dritten Generation von Menschenrechten, die vor allem von kollektivistisch orientierten Völkern vertreten werden.

Die drei Generationen von Menschenrechten lassen sich auch in ihrer Funktion beschreiben als Abwehr-, Teilhabe- und Solidarrechte. Liberale Rechte als Abwehrrechte meinen die Freiheit vor Eingriffen durch den Staat, wie Enteignung (Artikel 17, Absatz 2) oder Zensur (Artikel 19). Die bürgerlichen und politischen Rechte werden auch als negative Rechte bezeichnet, da sie eine Unterlassung bestimmter Handlungen des Staates fordern. WSK-Rechte als Teilhaberechte meinen den Anspruch auf bestimmte Eingriffe des Staates, zum Beispiel die Garantie eines unentgeltlichen Bildungssystems (Artikel 26) oder den Anspruch auf besondere Unterstützung und Fürsorge von Müttern und Kindern (Artikel 25, Absatz 2). Die WSK-Rechte gelten äquivalent als positive Rechte, da sie eine Handlung des Staates fordern. Die Dritte Generation der Menschenrechte fordert die Möglichkeit einer freien Entfaltung des Menschen und die dazu notwendigen äußerlichen Umstände – saubere Umwelt, Frieden. Der französische Jurist Karel Vasak zieht in der Diskussion um die drei Generationen von Menschenrechten die Parallele zur Französischen Revolution: Die Erste Generation entspräche der Liberté, die Zweite Generation entspräche der Forderung nach Équalité und die Dritte Generation entspräche der Fraternité.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einleitung: Diese Einleitung führt in das Spannungsfeld zwischen dem universellen Anspruch der Menschenrechte und deren tatsächlicher, oft lückenhafter Durchsetzung in der globalen Praxis ein.

2 Das Konzept der Menschenrechte: Dieses Kapitel erläutert die duale Natur der Menschenrechte als moralisch-normative sowie als völkerrechtlich-positivistische Kategorie und analysiert deren theoretische Fundamente.

2.1 Menschenrechte als moralisch-normative Kategorie: Hier wird die naturrechtliche Begründung der Menschenrechte als angeborene und universelle Rechte dargelegt, die als Zielvorstellung menschlichen Zusammenlebens fungieren.

2.1.1 Unteilbarkeit der Menschenrechte: Dieses Unterkapitel thematisiert die Kritik des Kulturrelativismus an der westlichen Priorisierung von Rechten und ordnet die verschiedenen Generationen von Menschenrechten systematisch ein.

2.1.2 Exkurs: „Kann mal einer amnesty helfen, bitte?“: Dieser Exkurs verdeutlicht anhand der Mandatserweiterung der Organisation amnesty international die interne Debatte über die Gleichwertigkeit verschiedener Menschenrechtsgenerationen.

2.2 Menschenrechte als völkerrechtlich-positivistische Kategorie: Dieses Kapitel behandelt die Verankerung der Menschenrechte in der International Bill of Rights und deren Rolle als völkerrechtliche Normen.

2.2.1 Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte: Das Kapitel analysiert die historische Entstehung und die politische Bedeutung der UN-Deklaration von 1948 als „neue Magna Charta der Welt“.

2.2.1.1 Aufbau und Inhalt der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte: Es wird die Struktur der Erklärung erläutert, die die Menschenwürde ins Zentrum stellt und die Rechte in bürgerlich-politische sowie wirtschaftlich-soziale Bereiche unterteilt.

2.2.1.2 Bedeutung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in der internationalen Politik: Hier wird aufgezeigt, wie die Deklaration trotz fehlender direkter Einklagbarkeit als Maßstab für staatliche Legitimität in den internationalen Beziehungen dient.

2.2.2 Die Internationalen Pakte von 1966: Dieses Unterkapitel beschreibt die Aufteilung der Menschenrechte in Zivil- und Sozialpakt sowie die daraus resultierenden völkerrechtlichen Konsequenzen.

2.2.3 Weitere Menschenrechtskonventionen und regionale Abkommen: Der Abschnitt gibt einen Überblick über ergänzende UN-Konventionen sowie über regionale Systeme wie die EMRK oder die Banjul-Charta und diskutiert deren unterschiedliche inhaltliche Ausgestaltung.

Schlüsselwörter

Menschenrechte, Universalismus, Kulturrelativismus, Völkerrecht, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Unteilbarkeit, Zivilpakt, Sozialpakt, Menschenrechtsgenerationen, internationale Politik, Menschenwürde, Menschenrechtskonventionen, moralische Kategorie, staatliche Legitimität.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der Definition und dem Konzept der Menschenrechte und untersucht, wie diese sowohl als moralische Idealvorstellung als auch als rechtlich bindendes Völkerrecht verstanden werden können.

Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?

Die zentralen Themen umfassen den Universalitätsanspruch, die Unterscheidung zwischen moralischen und positivistischen Kategorien, das Problem der Durchsetzbarkeit sowie die Debatte zwischen verschiedenen Menschenrechtsgenerationen.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Das Ziel ist es, das Konzept der Menschenrechte im Spannungsfeld zwischen universalem Geltungsanspruch und den unterschiedlichen kulturellen sowie politisch-ideologischen Interpretationen zu analysieren.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine politikwissenschaftliche und völkerrechtliche Analyse, die auf einer Auswertung von Fachliteratur, internationalen Abkommen und menschenrechtlichen Deklarationen basiert.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die moralisch-normative Einordnung, die Untersuchung der International Bill of Rights, eine detaillierte Analyse der UN-Deklaration von 1948 und die Darstellung regionaler Abkommen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird durch Begriffe wie Universalismus, Menschenrechte, Völkerrecht, Unteilbarkeit und internationale Politik charakterisiert.

Wie unterscheidet die Arbeit zwischen Abwehrrechten und Teilhaberechten?

Die Arbeit ordnet Abwehrrechte (liberale Rechte) der ersten Generation zu, die den Staat zu Unterlassungen verpflichten, während Teilhaberechte (WSK-Rechte) positive staatliche Handlungen einfordern.

Inwiefern beeinflusst die Scharia islamische Menschenrechtserklärungen?

Die Arbeit erläutert, dass islamische Erklärungen die Menschenrechte unter den Vorbehalt der Scharia stellen, wobei diese oft als einziger Bezugspunkt für die Auslegung der Rechte dienen.

Welchen Stellenwert nimmt die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ein?

Sie gilt als richtungweisende Deklaration und als fundamentaler Grundpfeiler der Vereinten Nationen, an dessen Realisierung die Legitimität eines Staates gemessen wird.

Was verdeutlicht das Beispiel der Banjul-Charta?

Sie dient als Beispiel für regionale Abkommen, die neben Individualrechten explizit Kollektivrechte, wie das Recht auf Entwicklung, betonen und Pflichten des Einzelnen gegenüber der Gemeinschaft festschreiben.

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Details

Title
Das Konzept der Menschenrechte aus moralischer und völkerrechtlicher Sicht
College
University of Münster  (Institut für Soziologie)
Grade
1,0
Author
Johanna Wolf (Author)
Publication Year
2006
Pages
19
Catalog Number
V307371
ISBN (eBook)
9783668056824
ISBN (Book)
9783668133150
Language
German
Tags
menschenrechte allgemeine Erklärung der menschenrechte Menschenrechtskonvention
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Johanna Wolf (Author), 2006, Das Konzept der Menschenrechte aus moralischer und völkerrechtlicher Sicht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/307371
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