Das Verbot der Selbsttötung nach Immanuel Kant


Thèse de Bachelor, 2014

51 Pages, Note: 1,15

Anonyme


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Kant zur Selbsttötung - Was macht den Suizid aus?

3 Die Begründung für das moralische Verbot der Selbsttötung
3.1 Strafen verlieren an Abschreckungswert
3.2 Zerstörung der moralischen Person im Menschen
3.2.1 Was heißt es nach Kant sich als Sache zu behandeln?
3.2.2 Zerstörung der moralischen Person
3.3 Unvereinbarkeit mit dem kategorischen Imperativ
3.3.1 Was besagt der kategorische Imperativ und was macht ihn aus?
3.3.2 Der menschliche Wille wird zweifach affiziert
3.3.3 Hypothetische und Kategorischen Imperative
3.3.4 Imperative der Geschicklichkeit und Imperative der Klugheit
3.3.5 Wie sind diese Imperative möglich?
3.4 Die Selbsttötung als Verstoß gegen die„unbedingte moralische Pflichtzur Selbsterhaltung"
3.5 Ein weiteres Argument Kants-Der Mensch ist Eigentum Gottes

4 Ausnahmen vom Verbot der Selbsttötung
4.1 Die Kasuistischen Fragen
4.1.1 Curtius
4.1.2 Seneca
4.1.3 Suizid als Vermeidung von Staatsverrat
4.1.4 Die Tollwut
4.1.5 Die Pockenimpfung
4.2 Schlussfolgerung

5 Fazit

6 Literaturverzeichnis

1 Einleitung

In heutigen Debatten westlicher Ethikkommissionen und -räten findet das Thema „Tötung auf Verlangen“ oder auch „Sterbehilfe“ immer häufiger Ein­lass und wird weitestgehend kontrovers diskutiert. Eine mögliche Lösung zu der moralischen Rechtfertigung der Tötung von unheilbar Kranken scheint in weiter Ferne zu sein, ein allgemeiner Konsens undenkbar. Häufig in der De­batte, die Kritik der Ökonomisierung der Sterbehilfe, wie sie einigen Verei­nigungen wie der „Dignitas“ vorgeworfen werden. Doch vor allem umstrit­ten, die moralische Rechtfertigung von Tötungsfällen, bei denen die Patien­ten nicht mehr selbst Herr über ihr eigenes Leben sind und keine Aussicht auf Besserung besteht, wie bei einem Fall in Hildesheim, bei dem ein Sohn seine Mutter nach jahrelangem Wachkoma tötete und zu drei Jahren Haft verurteilt wurde.[1] Solche Einzelfälle, geschildert häufig als Skandale in den Tagesblät­tern und Magazinen, kursieren weltweit und unterstreichen die immense Be­deutung der Klärung der moralischen Rechtfertigbarkeit. Dabei war der Sui­zid, auch mit ärztlichem Beistand, vor allem im hohen Alter aufgrund körper­lichen Gebrechen und Schmerzen bis zur Zeit des Untergang des römischen Reichs durchaus gängig und überliefert.[2]

Ein großes Problem stellt der fehlende Konsens über die Grundlage dar, auf der dieses zu lösen versucht wird. Seit Jahrtausenden nimmt der Selbstmord einen bedeutenden Teil der philosophischen Schriften ein und so ist es nicht verwunderlich, dass diese zur Klärung der heutigen Probleme genutzt wer­den.

So haben sich viele Philosophen mit dem Thema der Selbsttötung beschäf­tigt. Seneca, Hume und Anhänger der epikureischen Tradition beispielsweise argumentierten für die Legitimierung des Suizids, den Mittelweg schlug

Montaigne ein. Der Existenzialismus um Camus erachtete den Freitod für legitim, lehnte den Suizid als solchen jedoch ab.

Strikte Ablehnung dagegen erfuhr die Selbsttötung von Hegel, Platon, Thomas von Aquin, Augustinus als Vertreter der christlichen Position, und Immanuel Kant.[3] [4]

Mit der Aufklärung kommt das Thema der Selbsttötung schließlich in die öffentliche Diskussion und neben David Hume äußerte sich auch Immanuel Kant öffentlich zu dem Thema und ließ es häufig in seinen moralphilosophi­schen Werken Einfluss nehmen. So ist es wenig verwunderlich, dass Kant zu den am häufigsten verwendeten Philosophen gegen die Selbsttötung und so­mit auch gegen die Tötung auf Verlangen verwendet wird und somit seine Theorien als Grundlage für die Verfechter der Antisterbehilfeposition fungie- ren.

So setze ich es mir mit dieser Arbeit zur Aufgabe, die zentralen Argumente von Immanuel Kant bezüglich der Selbsttötung zusammenzutragen und seine Stellung zum Suizid herauszuarbeiten.

2 Kant zur Selbsttötung - Was macht den Suizid aus?

Kant benutzt, wenn man sich näher mit seiner Literatur vertraut macht, offen­sichtlich einen engeren Begriff des Wortes „Selbstmord“ als bei anderen Au­toren. Zunächst stellt Kant zu Anfang des Paragraphen 6 in seinen Metaphy­sischen Anfangsgründen der Tugendlehre fest, dass man die „willkürliche Selbstentleibung“ nur dann als Selbstmord (homicidium dolosum) bezeichnen kann, wenn bewiesen ist, dass dies überhaupt ein Verbrechen darstellt, was der Mord und damit schlussendlich auch der Selbstmord ist, ist.[5]

Weiterhin unterscheidet Kant das passive „Opfer“ des Lebens, welches er­laubt sei, von der „willkürlichen Selbstentleibung“, also zwischen Absicht und die Selbsttötung als Unfall. In der Vorlesung über Ethik wird beschrie­ben, dass „die Intention, sich selbst zu destruieren, den Selbstmord [aus- macht].“[6] Hiermit schließt Kant, und dies war vermutlich auch seine Absicht, Fälle aus, in denen eine Person ihren eigenen Tod zwar selbst verschuldet hat, beispielsweise durch das unwissentliche Trinken giftiger Substanzen, dies jedoch nicht beabsichtigt hat.

Ein zweites Kriterium, das erfüllt sein muss ist, dass ein „Selbstmord“ nur dann gegeben ist, wenn die Person Urheber seines Todes ist. Zwar sei es kein Selbstmord, wenn man den Tod, der ein anderer einer Person herbeiführt, erdulde, wenn dieser unausweichlich sei, jedoch nicht wenn das Leben nur als bloßes Mittel zum Zweck dienlich ist. Das würde wiederum bedeuten, dass die Sterbehilfe durch Dritte nach Kant nicht mit dem Selbstmord und damit mit seiner Argumentation gegen diesen gleichzusetzen ist. Benutzt man jedoch das Leben als Mittel zum Zweck, auch wenn man sich von Drit­ten umbringen lässt, um einen gewissen Zustand zu vermeiden oder ein ande­rer Zweck gegeben ist, so ist man selbst „Urheber seines Todes“, was wiede­rum nach Kant Selbstmord sei.[7]

Der Tod Jesu Christi dürfe nach Kant nicht als Suizid angesehen werden. Fraglich ist hier nun, ob es sich nur dann um einen Suizid handelt, wenn die Handlung des Suizidenten zum Tode geführt hat, oder ist es auch Suizid, wenn derjenige Handlungen unterlässt, die ihn am Leben erhalten hätten (Stiller Suizid). Kants Aussage über das Verhalten Jesu lässt jedoch vermu­ten, dass er Selbsttötung durch das Unterlassen einer Lebenserhaltenden Handlung ausschließt.

Die Selbsttötung nach Kant ist also an zwei Bedingungen geknüpft:

1. Der Suizident muss seinen Tod beabsichtigt haben.
2. Der Suizident muss selbst die Tat, die zum Tode geführt hat, ausge­führt haben. („Urheber des Todes sein“).

3 Die Begründung für das moralische Verbot der Selbsttötung

Beschäftigt man sich eingehend mit den werken Kants, in denen er sich mit dem Thema Selbsttötung auseinander setzt, so kann man Kant Aussagen in vier, bzw. fünf Argumente zusammenfassen, in denen die Selbsttötung als moralisch verwerflich beschrieben wird.

3.1 Strafen verlieren an Abschreckungswert

In seiner Vorlesung über Ethik aus dem Jahre 1924 heißt es, dass die Selbst­tötung moralisch verwerflich sein müsse, da ansonsten Strafen vor kriminel­len Handlungen an Wirkung verlieren, da sich der Kriminelle jederzeit von dieser Strafe erlösen kann. Jedoch ist zusätzlich zu erwähnen, dass sich die Informationen, die aus dieser Vorlesung stammen aus einer Zeit vor Kants kritischen Schriften stammen und in seinen späteren Schriften keine Erwäh­nung mehr findet.

„Dieses ist das Erschrecklichste, was sich denken läßt, denn wer es schon soweit gebracht hat, daß er jedesmal ein Meister über sein Leben ist, der ist auch Meister über jedes anderen sein Leben, dem stehen die Türen zu allen Lastern offen, denn ehe man ihn habhaft werden kann, ist er bereit, sich aus der Welt wegzustehlen“[8]

Kant spielt hier darauf an, dass die Selbstentleibung verwerflich sei, da man sich so zum Herr seines Lebens macht und dieses beenden kann, was ermög­licht, sich drohenden Strafen zu entziehen. Jedoch bedeutet diese Formulie­rung, dass der Suizid nur dann verwerflich ist, wenn man davon ausgehen muss, dass der Suizident die Möglichkeit des Suizids ausnutzt um anderen Leid oder Unrecht anzutun. Kant verurteilt hier also nicht den Suizid an sich, sondern, dass er eine letzte Möglichkeit darstellt sich den gesellschaftlichen Strafen und Gesetzen zu entziehen, was sich auf das Verhalten aus wirken könnte. Es handelt sich hier also nicht um ein direktes Verbot der Selbsttö­tung sondern um eine indirekte, bedingte moralische Verwerflichkeit, da hier die Entscheidungen des Suizidenten sich umzubringen von der zu befürch­tenden Strafe für seine Taten abhängt. Hector Wittwer, Privatdozent an der Humboldt-Universität in Berlin, der sich eingehend mit dem Thema beschäf­tigte, kritisiert hier jedoch, dass sich bei dieser durch Strafbefürchtung be­dingten Verwerflichkeit keine „vernünftig [e] Ethik gründen“ lässt, „da sie über bloße Klugheitsregeln niemals hinausführen“ wird. Es lassen sich auf­grund der Bedingtheit des Verbots „keine allgemeinen Prinzipien“ über die Legitimation bestimmter Handlungen denken.[9] Wendet man diese Begrün­dung auf das Verbrechen des Diebstahls an, so stellt sich hier dann die Frage, ob dieser in dem Falle erlaubt wäre, wenn keine Bestrafung zu erwarten ist? Außerdem seien diese Überlegungen gar keine moralischen im Sinne Kants, „weil sie nur die Folgen einer Handlung für den Akteur berücksichtigen“[10], also in unserem Falle die Bestrafung der Tat. Des Weiteren setzt diese Be­gründung voraus, dass wenn die Selbsttötung legitimiert werde, dies automa­tisch dazu führen würde, dass man sich auch dazu berechtigt fühlt unrechte

Handlungen zu tätigen. Er nimmt an, dass der Mensch seine Handlungen nur von der Bestrafung abhängig macht.

Der Suizident begehe also erst dann seine Taten in dem Wissen, dass er sich danach umbringt, wenn ihm die zu erwartende Strafe droht. Dies wäre je­doch eine empirische Voraussetzung. Da Kant jedoch in seinen moralphilo­sophischen Schriften selbst anführt, dass eine Handlung nur dann moralisch ist, wenn die ihr zu Grunde liegende Gesinnung der Beweggrund der Hand­lung ist, dann führt dies zu dem Schluss, dass das Argument des Verbots der Selbsttötung über die Strafe, welche ja eine extrinsische Ursache ist und da­mit keine Gesinnung, keine Rolle spielt, bzw. spielen darf. Des weiteren führt Wittwer an, dass im Falle von Kants Begründung eine „Korrelation zwischen der Suizidrate und der Zahl der Verbrechen in einem Staat“[11] nachweisbar sein müsste. Ein Zusammenhang zwischen diesen Faktoren wurde jedoch nicht nachgewiesen, was gegen Kants Theorie spreche.[12]

3.2 Zerstörung der moralischen Person im Menschen

In diesem Argument versucht Kant zu zeigen, dass der Mensch die morali­sche Person in ihm zerstört, in dem er sich selbst zur Sache macht. Was ge­nau das heißt, versuche ich auf den nächsten Seiten zu klären.

3.2.1 Was heißt es nach Kant sich als Sache zu behandeln?

Um dies zu verstehen, ist es zunächst hilfreich den Unterschied zwischen Person und Sache zu klären.

"Die Wesen, deren Dasein zwar nicht auf unserem Willen, sondern der Natur be­ruht, haben dennoch, wenn sie vernunftlose Wesen sind, nur einen relativen Wert, als Mittel, und heißen daher Sachen, dagegen vernünftige Wesen Personen genannt werden, weil ihre Natur sie schon als Zwecke an sich selbst, d. i. als etwas, das nicht bloß als Mittel gebraucht werden darf, auszeichnet, mithin sofern alle Willkür ein-

schränkt und ein Gegenstand der Achtung ist)." Personen sind objektive Zwecke, Zwecke an sich; sie haben "inneren Wert", Würde.[13]

Personen zeichnen sich also dadurch aus, dass sie naturgegeben Zweck an sich selbst sind und nicht als Mittel gebraucht werden dürfen. Des Weiteren besitzen sie einen „inneren Wert“, also Würde. In der Grundlegung zur Me­taphysik der Sitten beschreibt Kant, dass „im Reiche der Zwecke [...] alles entweder einen Preis oder eine Würde [besitzt]. Hat etwas einen Preis, so hat es auch ein Äquivalent, also etwas, an dessen Stelle man etwas setzen kann. Die „Erhabenheit“, so drückt Kant sich aus, über den Preis hat alles, anstelle man kein Äquivalent setzen kann und somit Würde besitzt. Das, was die „Bedingung ausmacht, unter der allein etwas Zweck an sich selbst sein kann, hat nicht bloß einen relativen Wert, d.i. einen Preis, sondern einen inneren Wert, d.i. Würde.“[14] Das bedeutet, dass alles was Zweck an sich selbst ist, Würde besitzt und dadurch, dass es sich als Mittel zum Zweck macht, in dem es sich beispielsweise umbringt, um sich Leid o.Ä. zu ersparen, die selbige verliert. Die Bedingung, unter der ein vernünftiges Wesen, also der Mensch, Zweck an sich selbst sein kann, ist die Moralität. Nur unter ihr sei es mög­lich, Zweck an sich selbst zu sein, da man nur durch sie zu einem gesetzge­benden Glied „im Reich der Zwecke“ wird. Deswegen haben nach Kant nur „die Sittlichkeit und die Menschheit, so fern sie derselben fähig ist“[15] Würde. Man achte besonders auf den Zusatz den Kant der Menschheit verliehen hat, es reicht also nicht bloß allein Mensch zu sein, man muss sich nach der Ge­samtheit dem, was die Menschheit ausmacht, benehmen, sprich man darf sich nicht als Mittel zum Zweck gebrauchen, beispielsweise in dem man sich um­bringt, weil man zum Beispiel einer Strafe aus dem Weg gehen möchte o.Ä. An dieser Stelle macht sich der Mensch zum Mittel zum Zweck: Der Zweck hier ist das aus dem Weg gehen der Strafe, das Mittel die Handlung der Selbsttötung. Hier kommt wieder Kants Unterscheidung des Menschen und der Menschheit zum Vorschein. Als Sinnenwesen sei der Mensch Erschei­nung, als geistiges, vernünftiges, Zwecke setzendes und (sich selbst) Gesetze gebendes, frei wollendes Wesen aber "Noumenon" (s. d.), zur "intelligiblen Welt" (s. d.) gehörig.[16]

So hat alles, was einen „inneren Wert“ hat, also Zweck an sich selbst ist, Würde. Einen inneren Wert hat beispielweise eine Handlung also dann, wenn sie nicht aufgrund ihres Nutzens und Vorteil stattfinden, sondern aufgrund der Maximen des Willens um ihrer selbst willen. (siehe Abschnitt zum kate­gorischen Imperativ)

Personen sind also autonome Vernunftwesen, die Zweck an sich selbst sind und Würde besitzen. Nur die Autonomie ist „der Grund der Würde der menschlichen und jeder vernünftigen Natur.“[17]. Aufgrund dessen kann der Mensch moralische Gesetze entwerfen und befolgen.

3.2.2 Zerstörung der moralischen Person

Nach dem wir nun die Begrifflichkeiten geklärt haben kommen wir zurück zu Kants Argument gegen die Legitimation der Selbsttötung. Kants Argument ist wiederzufinden in der Grundlegung der Metaphysik der Sitten und in sei­ner Vorlesung über Ethik, sinngemäß zusammengefasst sagt es das Folgende aus:

Der Suizident behandle sich selbst wie eine Sache und zerstöre damit die moralische Person in ihm. Es kann nicht rechtens sein, dass man sich selbst als Mittel gebrauchen kann, in dem man sich selbst umbringt, um sich von nahenden Strafen oder Gefahren zu bewahren.

„Das, worüber ein Mensch disponieren kann, muß Sache sein, der Mensch ist aber keine Sache, das ist ein Vieh. Er versetzt sich also in den Wert des Viehes, wenn er über sich disponiert.“[18]

Was Kant hier also zunächst annimmt ist, dass der Mensch über Sachen dis­ponieren, also verfügen kann. („[...]wenn er über sich disponiert“).

Der Mensch ist jedoch keine Sache. Wenn er also über sich selbst verfügt, was er ja mit Sachen tun kann, behandelt er sich selbst wie eine Sache, was ihn zur selbigen macht.

Weiter heißt es:

„Der Mensch kann über sich selbst nicht disponieren, weil er keine Sache ist. Der Mensch ist nicht Eigentum von sich selbst. Das ist eine Kontradiktion. Denn sofern er eine Person ist, so ist er ein Subjekt, das ein Eigentum an anderen Dingen haben kann. Wäre er aber nun ein Eigentum von sich selbst, so wäre er eine Sache, über die er Eigentum haben kann. Nun ist er aber eine Person, die kein Eigentum ist, demnach kann er keine Sache sein, an der er Eigentum haben kann, denn es ist ja unmöglich, Sache und Person zugleich zu sein, ein Eigentümer und Eigentum zu sein.[19]

Nachdem er im ersten Zitat geschrieben hatte, dass der Mensch die Möglich­keit hat, über sich selbst zu verfügen, besagt der Anfang diesen Zitates das Gegenteil. „Der Mensch kann über sich selbst nicht disponieren“. Diese Formulierung muss vermutlich jedoch wie folgt gelesen werden: „Der Mensch [darf] über sich selbst nicht disponieren“, was den Widerspruch zu­nächst aus dem Weg geht.

Zieht man diese beiden Aussagen zusammen, ergibt sich Kants Regel: Der Mensch kann über sich selbst verfügen (sich selbst töten), er darf es jedoch nicht. Weiterhin widerholt Kant oft und auffällig, warum er dies nicht darf: Der Mensch behandele sich wie eine Sache, wodurch er sich, wie oben be­schrieben, in den Wert eines Viehes versetzt, und damit seine moralische Persönlichkeit aufgibt, da diese nur einem vernünftigem Wesen, einem Men­schen, vorbehalten ist. Ein weiteres Problem besteht nun darin, dass der Sui- zident, der nun durch seine Handlung, der Selbsttötung, seine moralische Persönlichkeit aufgegeben hat, das Subjekt der Handlung ist (denn er hat die Tat selbst vollzogen), das heißt Person und scheint daher sowohl Person als auch Sache zugleich zu sein.

Dieses Problem entstünde jedoch nur, „wenn die Verfügung über sich selbst in strikter Analogie zur Verfügung über äußere Dinge begriffen wird.“[20] Die Voraussetzung hierfür wäre, dass der Gegenstand von dem Besitz ergriffen wird in die Verwirklichung der Zwecke einbezogen wird, und das, ohne ihn „als vernünftiges Subjekt zu behandeln“.[21] Dies ist die Bedingung, die bei einer Verfügung über eine Sache erfüllt sein muss. Tiere beispielsweise sind, nach Kant, keine vernünftigen Wesen und können sich so auch keine Zwecke setzen, weswegen es möglich und erlaubt sei über sie zu verfügen. Weiterhin führt Wittwer das Beispiel der Sklaverei an, bei dem zwar über die Men­schen, die nach Kant Zwecke an sich selbst sind und die daher ein Recht auf Selbstbestimmung besitzen, verfügt wurde, obwohl dies Kant zu urteilen un­tersagt sein müsste. Ergänzend hierzu finden sich Zitate aus der Rechtslehre von Kant, die obiges bestätigen.

„Es ist möglich, einen jeden Gegenstand meiner Willkür als das Meine zu haben.“[22] Eine Seite später ergänzt er jedoch: „Gegenstände meiner Willkür können nur drei sein: 1) eine (körperliche) Sache außer mir; [...]“.[23] Weiterhin schreibt er, dass „[...] ein Mensch sein eigener Herr (sui iuris), aber nicht Eigentümer von sich selbst (sui dominus) (über sich nach Belieben dis­ponieren zu können) geschweige denn von anderen Menschen sein kann, weil er der Menschheit in seiner eigenen Person verantwortlich ist.“[24]

Letzteres führt uns jedoch wieder zurück auf das Problem der Selbsttötung. Der Mensch steht hier weder einer Sache noch einer anderen Person gegen­über, sondern sich selbst, das Verhältnis ist also reflexiv, worin das Problem besteht. Etwas, oder jemand, wird als Sache behandelt, wenn „ihm kein Wille und keine Fähigkeit der Selbstbestimmung zugesprochen wird.“[25] Da es sich bei der Selbsttötung jedoch um ein reflexives Verhältnis handelt, also des Suizidenten zu sich selbst, ist dies unmöglich. Es ist unmöglich, dass jemand der sich umbringen will, sich wie „ein willenloses Objekt“ behandele, denn er entscheidet in diesem Falle ja über sein eigenes Leben und kann deswegen nicht willenlos sein. Schenkt man der Argumentation von Hector Wittwer glauben, so handelt es sich bei diesem Argument um ein weniger kräftiges, da, wie wir gezeigt haben, der Suizident sich selbst nicht als Sache, bzw. als Mittel zum Zweck, behandeln kann, weil sich dies widerspricht. Die Verfü­gung über sich selbst als eine Sache ist also widerlegt.[26]

Diese Argumentation jedoch geht davon aus, dass, so wie das Wort Suizid schon beinhaltet, der Getötete und der Tötende ein und die selbe Person sind. Des weiteren wurde festgestellt, dass bei dieser Konstellation es nicht mög­lich ist, über sich selbst als Sache zu disponieren, wie im obigen Abschnitt erläutert wurde. Außerdem hat der Suizid einer Person eine moralische Ne­benfolge für die gesamte Menschheit.

„Wenn er, um einem beschwerlichen Zustande zu entfliehen, sich selbst zerstört, so bedient er sich einer Person bloß als eines Mittels zu Erhaltung eines erträglichen Zustandes bis zu Ende des Lebens. Der Mensch ist aber keine Sache, mithin nicht etwas, das bloß als Mittel gebraucht werden kann, sondern muß bei allen seinen Handlungen jederzeit als Zweck an sich selbst betrachtet werden. Also kann ich über den Menschen in meiner Person nicht disponieren, ihn [...] zu töten.[27]

Zunächst fällt auf, dass Kant zwischen Person und Mensch zu unterscheiden scheint, sie jedoch danach synonym verwendet. Auch hier haben wir wieder das Problem des Mittels zum Zweck, der Selbstmord als Mittel, und die „Er­haltung eines erträglichen Zustandes bis zum Ende des Lebens“. Des Weite­ren treffen wir mit der Unterscheidung von Mensch und Person, wie wir sie hier antreffen, auf die Unterscheidung zwischen den zwei Qualitäten des Menschen, wie Kant sie in der Metaphysik unterscheidet und aus diesem Ab­schnitt wird nicht genau deutlich, welche Qualität nun als Sache behandelt wird, das Vernunftwesen oder das Naturwesen Mensch. Auf diese Unter­scheidung zwischen intelligiblem und empirischen Subjekt kommen wir im

laufe der Arbeit noch einmal. Aufgrund dessen, sind, so Wittwer, zwei Inter­pretationen möglich. Entweder die „Doppelaspektivität“, bei der beide, also Vernunft- und Sinnenwesen, in keinem Zusammenhang zueinander stehen, oder, dass der Mensch eine Mischung aus intelligiblem, also nicht aus der Sinnenwelt erfassbaren, und empirischem Subjekt ist. Letztere ist vermutlich die zutreffendere These, da Kant häufig von „der Menschheit in mir“ spricht, dies wäre nicht der Fall, wenn Mensch und Person als Vernunft- und Sin­nenwesen unabhängig voneinander wären. Wittwer sieht als entscheidend, dass es sich um ein und denselben Menschen handelt, der sich beiden Ichs bewusst ist. Damit handelt es sich jedoch wieder um ein Subjekt was dazu führt, dass die selbigen Argumente der vorhergegangenen Stelle auch hierauf anwendbar sind.[28]

3.3 Unvereinbarkeit mit dem kategorischen Imperativ

Eines der am häufigsten zitierten Argumente gegen den Suizid ist die Unver­einbarkeit mit dem kategorischen Imperativ, weswegen ich einen besonderen Schwerpunkt auf diesen Abschnitt lege.

Um dieses Argument Kants zu erklären wird zunächst ein Überblick über die Begrifflichkeiten von Maximen und Imperativen nach Kant gegeben, schwerpunktmäßig auf die Herleitung und Begründung der absoluten Not­wendigkeit seiner. Ich beziehe mich hier vor Allem auf einen größeren Ab­schnitt in der „Grundlegung der Metaphysik der Sitten“.

3.3.1 Was besagt der kategorische Imperativ und was macht ihn aus?

Der Begriff des Imperativs gebietet eine Handlung, spricht also ein Sollen aus. Überträgt man dies auf die Moralität so ergeben sich „Gebote der Sitt­lichkeit“, die sich auf Vernunft begründen und unbedingte Gültigkeit haben. Da der Mensch die Sittlichkeit als Eigenschaft in sich trägt, argumentiert Kant, dass dieser mit dem Selbstmord die Sittlichkeit tötet, da sie doch Teil des Menschen sei. Der kategorische Imperativ, für den Kant steht, ist eine

[...]


[1] N.N., „Urteil nach Sterbehilfe für Wachkoma-Patientin, Sohn muss drei Jahre in Haft“, 12.Juni 2012, URL: http://www.sueddeutsche.de/panorama/urteil-nach-sterbehilfe-fuer- wachkoma-patientin-sohn-muss-drei-jahre-in-haft-1.1380197, Stand: 16.7.1014.

[2] Nationale Ethikkommission im Bereich Humanmedizin NEK-CNE, „Beihilfe zum Suizid“, Bern, 2005, S. 17.

[3] Brudermüller, Gerd, Marx, Wolfgang, Schüttauf, Konrad (Hrsg.), „Suizid und Sterbehil­fe“, Verlag Königshausen & Neumann, Würzburg, 2003, S.16f.

[4] Lehmann, Gerhard, „Kants Tugenden: Neue Beiträge zur Geschichte und Interpretati­on der Philosophie Kants", De Gruyter, Berlin, 1980, S. 75.

[5] Kant, Immanuel, „Die Metaphysik der Sitten“, hrsg. von Wilhelm Weischedel, Suhrkamp, Frankfurt am Main, 1956, S.554.

[6] Kant, Immanuel, „Eine Vorlesung über Ethik“, hrsg. von Gerd Gerhard, Fischer Taschen­buch, 1990, S.163.

[7] Kant, Immanuel, „Die Religion innerhalb der blossen Grenzen der Vernunft“5, Felix Mei­ner, Leipzig, 1922, S.91.

[8] Kant, Immanuel, „Eine Vorlesung über Ethik“, Hrsg. Gerd Gerhard, Fischer Taschenbuch, 1990, S. 163f.

[9] Wittwer, Hector, „Über Kants Verbot der Selbsttötung“, in: Kant Studien, 92.Jahrg., hrsg. von Walter de Gruyter, 2001, S.185.

[10] Ebenda.

[11] Wittwer, Hector, „Über Kants Verbot der Selbsttötung“, in: Kant Studien, 92.Jahrg., hrsg. von Walter de Gruyter, 2001, S.186.

[12] Ebenda.

[13] Kant, Immanuel, „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“, hrsg. von T.Valentiner, Stutt­gart, 2004, S.60.

[14] Ebenda.

[15] Ebenda, S.62.

[16] Eisler, Rudolf, „Kant Lexikon, Nachschlagewerk zu Kants sämtlichen Schriften, Briefen und handschriftlichem Nachlaß“, Georg Olms Verlag, Reinheim, 1984, S.349ff.

[17] Kant, Immanuel, „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“, hrsg. von T.Valentiner, Stutt­gart 2004, S.68.

[18] Kant, Immanuel, „Eine Vorlesung über Ethik“, hrsg. Gerd Gerhard, Fischer Taschenbuch, 1990, S. 164.

[19] Kant, Immanuel, „Eine Vorlesung über Ethik“, hrsg. Gerd Gerhard, Fischer Taschenbuch, 1990, S. 178f.

[20] Wittwer, Hector, „Über Kants Verbot der Selbsttötung“, in: Kant Studien, 92.Jahrg., hrsg. von Walter de Gruyter, 2001, S.187.

[21] Ebenda.

[22] Kant, Immanuel, „Die Metaphysik der Sitten“, hrsg. von Wilhelm Weischedel, Suhrkamp, Frankfurt am Main, 1956, S. 354.

[23] Ebenda, S. 355.

[24] Ebenda,mS.382.

[25] Wittwer, Hector, „Über Kants Verbot der Selbsttötung“, in: Kant Studien, 92.Jahrg., hrsg. von Walter de Gruyter, 2001, S.188.

[26] vgl. Wittwer, Hector, „Über Kants Verbot der Selbsttötung“, in: Kant Studien, 92.Jahrg., hrsg. von Walter de Gruyter, 2001, S.188.

[27] Kant, Immanuel, „Kritik der praktischen Vernunft, Grundlegung zur Metaphysik der Sit­ten“, Hrsg. von Wilhelm Weischedel, Suhrkamp, Frankfurt am Main, 1980, S.61.

[28] vgl. Wittwer, Hector, „Über Kants Verbot der Selbsttötung“, in: Kant Studien, 92.Jahrg., hrsg. von Walter de Gruyter, 2001, S. 190f.

Fin de l'extrait de 51 pages

Résumé des informations

Titre
Das Verbot der Selbsttötung nach Immanuel Kant
Université
Carl von Ossietzky University of Oldenburg  (Institut für Philosophie)
Cours
Sterbehilfe
Note
1,15
Année
2014
Pages
51
N° de catalogue
V307481
ISBN (ebook)
9783668065758
ISBN (Livre)
9783668065765
Taille d'un fichier
610 KB
Langue
allemand
Mots clés
Kant, Immanuel, Sterbehilfe, Suizid, Selbsttötung, Aufklärung, Freitod, Selbstmord
Citation du texte
Anonyme, 2014, Das Verbot der Selbsttötung nach Immanuel Kant, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/307481

Commentaires

  • Pas encore de commentaires.
Lire l'ebook
Titre: Das Verbot der Selbsttötung nach Immanuel Kant



Télécharger textes

Votre devoir / mémoire:

- Publication en tant qu'eBook et livre
- Honoraires élevés sur les ventes
- Pour vous complètement gratuit - avec ISBN
- Cela dure que 5 minutes
- Chaque œuvre trouve des lecteurs

Devenir un auteur