Diese Projektarbeit beschäftigt sich mit den Problemen bei der Abgrenzung zwischen Rückstellungen für drohende Verluste und Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten. Diese theoretische Frage wird anhand eines anschaulichen Beispiels, der Rückkaufsverpflichtung im Kfz-Handel, verdeutlichen. Da es hier nur darum geht, ob eine Rückstellung angesetzt werden darf oder nicht, liegt die Problematik im Bilanzansatz. Um die Vewertung der Ruckstellung geht es nur, sofern sie auch
angesetzt werden kann.
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung
2. Allgemeines
2.1 Begriff
2.2 Bedeutung
2.3 Abgrenzungen zu anderen Passivposten
2.3.1 Gegenüber den Verbindlichkeiten
2.3.2 Gegenüber den passiven Rechnungsabgrenzungsposten
2.3.3 Gegenüber den Wertberichtigungen
2.3.4 Abgrenzung zu den Rücklagen
3. Abgrenzung von Drohverlust- und Verbindlichkeitsrückstellungen
3.1 Drohverlustrückstellungen
3.1.1 Schwebendes Geschäft
3.1.2 Drohender Verlust
3.2 Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten
3.2.1 Außenverpflichtung
3.2.2 Ungewissheit
3.2.3 Wirtschaftliche Verursachung
3.2.4 Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme
3.3 Unterschiede zwischen Drohverlust- und Verbindlichkeitsrückstellungen
4. Die Abgrenzungsproblematik anhand der Rückkaufverpflichtung im Kfz-Handel
4.1 Die Rückkaufverpflichtung im Kfz-Handel
4.2 Die Auffassung der Rechtsprechung
4.2.1 Der Ansatz vor dem 11.10.2007
4.2.2 Der Ansatz nach dem 11.10.2007
4.3 Die Auffassung in der Literatur
4.3.1 Der Ansatz von Prinz
4.3.2 Der Ansatz von Hoffmann
5. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Projektarbeit verfolgt das Ziel, die komplexe steuerbilanzielle Abgrenzung zwischen Drohverlustrückstellungen und Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu untersuchen, um die daraus resultierenden bilanzpolitischen Implikationen für Unternehmen zu verdeutlichen.
- Grundlagen und Definitionen von Rückstellungen und Passivposten
- Differenzierungskriterien zwischen Drohverlusten und ungewissen Verbindlichkeiten
- Analyse der Abgrenzung anhand des Praxisbeispiels der Rückkaufverpflichtung im Kfz-Handel
- Kritische Würdigung der BFH-Rechtsprechung und divergierender Literaturansätze
Auszug aus dem Buch
3.1.2 Drohender Verlust
Ein Verlust droht, wenn und soweit es wahrscheinlich ist (d.h. wenn es konkrete Anzeichen dafür gibt) oder sogar feststeht, dass der Wert der Leistung, die ein Unternehmer zu erbringen hat, den Wert der Gegenleistung die sein Geschäftspartner erbringt, übersteigt (Verpflichtungsüberschuss). Um diesen Verpflichtungsüberschuss zu berechnen, wird der Wert der Gegenleistung des anderen von dem Wert der eigenen Leistung abgezogen.
Beim drohenden Verlust reicht die bloße Möglichkeit des Eintritts des Verlustes allerdings nicht aus. Der Verlust muss objektiv zu erwarten sein, d.h. es werden konkrete Anzeichen benötigt, die dafür sprechen. Eine übervorsichtige Beurteilung, die annimmt, dass im ungünstigsten Fall, der eintreten könnte, ein Verlust entsteht, passt nicht zu den Grundsätzen der Rechnungslegung. Denn das eigentliche Ziel der Abbildung der tatsächlichen Vermögens- und Ertragslage wird dadurch nicht erreicht.
Bei den drohenden Verlusten ist zu unterscheiden, ob es sich um Verluste aus schwebenden Einkaufs- und Verkaufsgeschäften handelt oder um Verluste aus Dauerschuldverhältnissen. Bei schwebenden Einkaufsgeschäften handelt es sich um einen Verlust, wenn der Teilwert des Vermögensgegenstandes, den der Unternehmer erwerben wird, am Abschlussstichtag unter dem vereinbarten Kaufpreis liegt.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einführung: Die Einleitung beleuchtet die Rolle von Rückstellungen im Rahmen der Bilanzpolitik und die steuerrechtliche Bedeutung der Abgrenzung bei gleichzeitigem Auseinanderfallen von Handels- und Steuerbilanz.
2. Allgemeines: Dieses Kapitel definiert Rückstellungen als Passivposten und grenzt sie von Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungsposten, Wertberichtigungen und Rücklagen ab.
3. Abgrenzung von Drohverlust- und Verbindlichkeitsrückstellungen: Hier werden die Voraussetzungen für die Passivierung von Drohverlustrückstellungen und Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten detailliert gegenübergestellt.
4. Die Abgrenzungsproblematik anhand der Rückkaufverpflichtung im Kfz-Handel: Anhand des praxisrelevanten Fallbeispiels der Rückkaufoption im Kfz-Handel wird die schwierige rechtliche Einordnung und die kontroverse Auffassung von Rechtsprechung und Literatur analysiert.
5. Fazit: Das Fazit stellt fest, dass trotz einschlägiger Rechtsprechung die Grundsatzproblematik der Abgrenzung bestehen bleibt, da für spezielle Fälle zunehmend alternative Lösungsansätze gewählt werden.
Schlüsselwörter
Rückstellungen, Drohverlustrückstellung, Verbindlichkeitsrückstellung, Bilanzpolitik, Maßgeblichkeitsprinzip, Steuerbilanz, Handelsbilanz, Rückkaufverpflichtung, Kfz-Handel, Schwebendes Geschäft, Verpflichtungsüberschuss, Passivierung, Bilanzansatz, BFH-Rechtsprechung, Wirtschaftliche Verursachung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit behandelt die Herausforderungen bei der steuerbilanziellen Abgrenzung zwischen Drohverlustrückstellungen und Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten.
Welches ist das zentrale Themenfeld?
Das zentrale Thema ist das Bilanzsteuerrecht, insbesondere die Passivierung von Verpflichtungen in der Steuerbilanz unter Berücksichtigung handelsrechtlicher Vorgaben.
Was ist das primäre Ziel der Projektarbeit?
Ziel ist es, die theoretische Problematik der Abgrenzung zu identifizieren und an einem konkreten Anwendungsfall, der Rückkaufverpflichtung im Kfz-Handel, praktisch zu erörtern.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literatur- und Rechtsquellenanalyse sowie der Auswertung aktueller BFH-Urteile zur Bilanzierung.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die theoretischen Grundlagen der Abgrenzung und die detaillierte Untersuchung der Kfz-Rückkaufverpflichtung unter Einbeziehung der Meinungen von BFH, Finanzverwaltung und Literatur.
Welche Schlagworte charakterisieren das Dokument?
Wichtige Begriffe sind Drohverlustrückstellung, Steuerbilanzrecht, Rückkaufverpflichtung, Kfz-Handel und Bilanzierungsgrundsätze.
Warum ist die Abgrenzung im Kfz-Handel so umstritten?
Weil es um die steuerliche Anerkennung von Aufwand geht: Der Steuerpflichtige möchte eine Verbindlichkeitsrückstellung passivieren (steuerlich zulässig), während die Finanzverwaltung oft ein steuerliches Bilanzierungsverbot für Drohverlustrückstellungen anführt.
Wie reagierte der BFH auf die Rückkaufproblematik?
Der BFH hat sich in späteren Urteilen der direkten Abgrenzungsdebatte entzogen und stattdessen eine neue Sichtweise etabliert, in der die Rückkaufoption als eigenständige Verbindlichkeit passiviert wird.
Welche Rolle spielt das BilMoG in der Arbeit?
Das BilMoG wird als Faktor genannt, der zur Durchbrechung der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz geführt hat, was die bilanzielle Abgrenzung verschärft.
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- Nico Fuchs (Author), 2013, Probleme bei der Abgrenzung zwischen Drohverlust- und Verbindlichkeitsrückstellungen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/307745