Bürgerliche Mädchenbildung in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts

Prozess der Modernisierung oder Mittel zur Traditionssicherung?


Mémoire d'Examen Intermédiaire, 2004

27 Pages, Note: 1,7


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Das 19. Jahrhundert
2.1. Das Bürgertum - Versuch einer Begriffsdefinition
2.2. Die politische Situation bis 1849
2.3. Die Familie
2.4. Die Schule

3. Zeitgenössische Bildungskonzepte und Weiblichkeitsentwürfe
3.1. Joachim Heinrich Campe (1746-1818)
3.2. Esther Gad (ca. 1767 – 1833)
3.3. Betty Gleim (1771 – 1827)
3.4. Theodor Gottlieb von Hippel (1741 – 1796)
3.5. Zusammenfassung

4. Dimensionen der Mädchenbildung
4.1. Übergang zur institutionellen Mädchenbildung
4.2. Institutionelle Mädchenbildung

5. Fazit

6. Literaturverzeichnis

1.Einleitung

Das 19. Jahrhundert wird häufig aufgrund der Reformbestrebungen in den Erziehungswissenschaften als das „Jahrhundert der Pädagogik“ bezeichnet. Pädagogen und Philosophen entwickeln in dieser Zeit ein neues Menschenbild, was geprägt ist von Bildung und Vernunft und einen großen Einfluss auf die zukünftige Entwicklung von Schule und Unterricht haben sollte.

Die Bedeutsamkeit des 19. Jahrhunderts und seiner Pädagogen und Philosophen ist unbestritten, doch setzt sich in der wissenschaftlichen Forschung immer mehr die Erkenntnis durch, den weiblichen Teil der Bildungsgeschichte vernachlässigt zu haben. So gelten teilweise pädagogische Konzepte als für alle Kinder zutreffend und werden als solche weitergegeben, doch wird bei genauer Betrachtung deutlich, dass sich diese Theorien nur auf Jungen beziehen. Der Trend geht wohl eindeutig in die Richtung eines Ausgleichs dieses Forschungsdefizits, und neue Erkenntnisse dürfen mit Spannung erwartet werden.

In der vorliegenden Arbeit soll auch ein geschlechtsspezifisches Thema untersucht werden: die Bildung der sogenannten „höheren Töchter“ zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Es wird der Frage nachgegangen, inwieweit die Bildungsentwürfe, die im 19. Jahrhundert entwickelt werden, eine Modernisierung darstellen oder ob sie nicht eher bestehende Strukturen (insbesondere die Geschlechterordnung) festigen. Zu diesem Zweck werde ich zunächst einen allgemeinen Überblick über die damalig bestehenden Zustände in den Bereichen Politik, Familie und Schule geben. Da sich diese Arbeit ausschließlich auf den Bereich der bürgerlichen Bildung bezieht, wird der Versuch einer Begriffsdefinition vorangestellt, um so die beschriebene Personengruppe einzugrenzen.[1]

Es folgen zeitgenössische Bildungskonzepte und Weiblichkeitsentwürfe verschiedener Autorinnen und Autoren, die innerhalb eines Zeitraumes von ca. 20 Jahren verfasst wurden und verschieden starke Aufmerksamkeit erregten. Dargestellt wird das vielbeachtete Buch „Väterlicher Rath für meine Tochter“ (Joachim Heinrich Campe), in dem die weibliche Berufung als Gattin, Hausfrau und Mutter proklamiert wird, sowie die direkte kritische Antwort der Schriftstellerin Esther Gad. Des weiteren stelle ich „Erziehung und Unterricht des weiblichen Geschlechts“ vor, dessen Autorin Betty Gleim sowohl Campes als auch Gads Thesen aufnimmt und weiterentwickelt. Den Abschluss bildet Theodor Gottlieb von Hippel mit seiner nahezu revolutionären Gleichheitsauffassung der Geschlechter („Über die bürgerliche Verbesserung der Weiber“). An diesen Beispielen kann gut gezeigt werden, welche verschiedenartigen Auffassungen es gab, aber auch, welches Konzept dem damaligen Zeitgeist entsprach.

Die anschließenden Betrachtungen der verschiedenen Dimensionen der Mädchenbildung (privat und öffentlich) zeigen, inwieweit sich das Frauenbild und die Auffassung gegenüber der weiblichen Bildung in den Unterrichtsformen und –inhalten widerspiegelt. Die Befunde der Betrachtungen sollen helfen, die Frage nach „modernen“ und „traditionellen“ Aspekten der Mädchenbildung zu beantworten.

2. Das 19.Jahrhundert

2.1. Das Bürgertum - Versuch einer Begriffsdefinition

Vor der Betrachtung der politischen, familiären und Schulsituation des Bürgertums ist es unablässig, den angesprochenen Personenkreis zu definieren und die Veränderungen nachzuzeichnen, welche dieser (besonders) im 19. Jahrhundert durchlaufen hat.

Als „Bürger“ kann zunächst jeder bezeichnet werden, der als Einwohner einer Stadt die Bürgerrechte erworben, d.h. geerbt oder gekauft hatte. Des weiteren definiert sich das Bürgertum in Abgrenzung zum Adel und zu den Bauern quasi als Residualkategorie.[2] Aber diese beiden Erklärungen reichen nicht aus, die Vielschichtigkeit dieser gesellschaftlichen Gruppe zu beschreiben. Es können innerhalb des Bürgertums noch weitere Unterscheidungen vorgenommen werde. Die erste dieser Unterscheidungen wird sogar gesetzlich vorgeschrieben: im Allgemeinen Preußischen Landrecht wird differenziert in ein höheres und ein niederes Bürgertum (Klein- und Großbürgertum).[3] Die Einordnung erfolgt über Berufsverhältnisse. Wer öffentlicher Beamter, Gelehrter, Künstler, Kaufmann oder Fabrikant ist, kann sich zum Großbürgertum zählen. Gewerbetreibende und Handwerker mit kleineren oder mittleren Betrieben gehören dem Kleinbürgertum an. Hierbei wird deutlich, dass die Zugehörigkeit zu einer höher gestellten Bevölkerungsschicht nicht alleine von materiellem Wohlstand abhängig ist. Das Kapital des neuen Bürgertums ist seine Bildung, sie gewinnt als zentrale Kategorie an Bedeutung. Es entsteht eine Gesellschaftsschicht, welche weder von Geburt einem Stand angehört (wie der Adel), noch zu den Berufsständen gezählt wird (wie Handwerkern oder Bauern) und sogar ihren gesellschaftlichen Status innerhalb der relativ breit gefächerten Gruppe der Bürger individuell durch Bildung verbessern kann - eine Tatsache, die in der damaligen Zeit völlig neu und unbekannt ist. Es entsteht aus einer traditionellen Ständegesellschaft eine moderne Klassengesellschaft.[4] Es stehen sogar Stipendien und Posten als Hauslehrer (heute wohl „Studenten-Job“ genannt) zur Verfügung, um weniger bemittelten den Zugang zu einem Universitätsstudium zu ermöglichen.[5]

Bei aller Einigkeit über die Wichtigkeit der Bildung herrscht doch Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf die Bildungsziele. Es gibt immer noch die eher utilitaristischen Richtung, deren Vertreter Wert auf die Heranbildung nützlicher und rechtschaffender Bürger legen. Eine andere Richtung schlagen die Neuhumanisten ein – hier liegt der Fokus eher auf die Entfaltung menschlicher Fähigkeiten und persönlicher Kräfte (nach dem Vorbild des antiken Griechenlands). Zwischen diesen beiden Hauptströmungen ist aber auch noch Raum für verschiedenste Zwischenstellungen, welche dann aber (wie der utilitaristische Gedanke) eher Bedeutung im niederen Schulwesen haben. Die Ausrichtung des höheren Schulwesens hat eher die Werte des Neuhumanismus zum Ziel.[6]

Die Sonderstellung zwischen Adel und Bauern wird ganz bewusst verfestigt, da sich das Bürgertum dezidiert sowohl „nach oben“ zum Adel (mit dem weder ökonomisch, sozial, noch politisch konkurriert werden kann[7]), als auch „nach unten“ zu Bauern und Handwerkern absetzt. Als Lebensideal gilt das Bewusstsein der eigene Leistungsfähigkeit und das Vertrauen darauf. Somit wird das Problem, „zwischen den Stühlen“ zu stehen – und somit keine feste Verortung innerhalb der Gesellschaftsstrukturen zu haben - in eine Tugend umgewandelt.

Unter anderem dadurch, dass es augenscheinlich möglich ist, die eigene Position zu verbessern und sie nicht als schicksalhaft hinzunehmen, erwächst die Bestrebung nach Erneuerung und auch politischer Veränderung. Das Bürgertum gilt als die Gruppe, welche einen Großteil der politische Prozesse im 19. Jahrhundert initiiert. Gleichzeitig entwickelt sich das Bedürfnis nach Zurückgezogenheit, was sich besonders in dem Moment verstärkt, als politische Frustrationen hingenommen werden müssen (hier kmmt dann auch die mangelnde gesellschaftliche Verankerung und der fehlende Rückhalt innerhalb einer sich neu konstituierenden gesellschaftlichen Gruppe erneut zum Vorschein). Das Bedürfnis nach Individualität, die Berufung auf die inneren Werte und das Streben nach der Vollkommung der eigenen Persönlichkeit kann als charakteristisch für die bürgerlichen Mentalität des 19. Jahrhunderts angesehen werden.[8]

2.2. Die politische Situation bis 1849

Das 19. Jahrhundert ist gekennzeichnet durch einen stetigen Wechsel zwischen Fortschritt und Restauration sowie der Suche der Bürger nach einer nationalen Identität.

Die Auflösung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nationen 1806 in Folge der Napoleonischen Kriege und die Annektierung der linksrheinischen Gebiete bringt eine politische Neuordnung Deutschlands mit sich. Die napoleonischen Reformen (beispielsweise ein einheitliches Rechtssystem, Abschaffung der Leibeigenschaft) werden aber nicht als fortschrittlich anerkannt, sondern als oktroyiert vehement abgelehnt. Der Widerstand der europäischen Nationen gegen eine Expansion der französischen Republik und der damit verbundenen Verbreitung revolutionärer Ideen gipfelt in den Befreiungskriegen (1813-1815), welche mit der Niederlage Napoleons enden.

Der 1814/15 stattfindende Wiener Kongress, an dem sich Monarchen und Delegationen aus über 200 Staaten beteiligen (unter anderem Großbritannien, Österreich, Russland, Preußen), beschließt die territoriale und politische Neuordnung Europas unter den politischen Prinzipien der Restauration (Wiederherstellung des politischen Zustandes von vor 1792), Legitimität (Rechtmäßigkeit der Monarchie aus einem göttlichen Herrschaftsauftrag) und Solidarität (Allianz der Fürstenhäuser zur Abwehr revolutionärer Bewegungen). Auch der 1815 gegründete Deutsche Bund - ein Staatenbund der 39 deutschen Staaten - sieht seine Ziele in der Erhaltung der inneren und äußeren Sicherheit, schafft aber keinen einheitlichen Staat mit zentraler Exekutive. Die Bevölkerung reagiert unterschiedlich auf diese Entwicklungen: während sich das Beamten- und Bürgertum eher in eine resignativ-konservative Richtung bewegt, sich politisch enttäuscht in die Privatheit zurückzieht (Biedermeier), regt sich in Teilen der progressiven Studentenschaft (Burschenschaften) Widerstand gegen die obrigkeitsstaatliche Gewalt und die Restauration. Die politische Spannung wird noch verstärkt durch das Einsetzen der industriellen Revolution, welche eine soziale Umschichtung mit sich bringt; es entwickelt sich eine breite Arbeiterschaft sowie ein reiches Großbürgertum, während viele Handwerker und Bauern verarmen.

Die Karlsbader Beschlüsse (1819), welche eine starke Einschränkung der Presse- und Versammlungsfreiheit und das Verbot der Burschenschaften zum Inhalt haben, legitimierten eine starke Überwachung und Kontrolle der Vereinskultur und der Universitäten. Sie können aber die Bestrebungen nach nationaler Einheit und demokratischer Bewegung Deutschlands nicht völlig unterdrücken. Es kommt wiederholt zu öffentlichen Protesten (Hambacher Fest, Protest der Göttinger Sieben), aber auch zu wachsender Revolutionsfurcht. In Frankreich wird nach Aufständen im Februar 1848 die Republik wieder ausgerufen. Das lässt auch in Deutschland den Ruf nach Liberalisierung laut werden und es kommt zu Aufständen unter anderem in Wien, Berlin und München. Die Unruhen zwingen die Regierungen zu Zugeständnissen und am 18. Mai 1848 wird die Nationalversammlung in der Paulskirche eröffnet. Diese wählt den preußischen König Friedrich Wilhelm IV. zum Kaiser, welcher die Wahl aber (da nicht von Gottes, sonder von Volkes Gnaden) ablehnt, was in letzter Konsequenz zur Auflösung des Paulskirchenparlament führt. Somit ist die Revolution gescheitert, die noch verbliebenen Anhänger einer Neuordnung werden geschlagen.

In der folgenden Reaktionszeit (1850-62) wiederholen sich die Verhaltensmuster des Bürgertums: es findet ein erneuter Rückzug ins Private, in die provinzielle biedermeierliche Idylle („Butzenscheibenromantik“) statt, welche einhergeht mit der Idealisierung von Familie und Heim als problemfreier Raum.

2.3. Die Familie

Im Übergang vom 18. zum 19. Jahrhundert verändern sich auch die Familienstrukturen bedeutend. Während Bauern und Handwerker noch in der Tradition des „ganzen Hauses“[9] leben, wird von frühen Bürgertum eine andere Lebensform entworfen. Zentrale Punkte für dieses neue Familienideal sind die Trennung von Erwerb und Familie, die Intimisierung und Intensivierung der Ehebeziehung sowie die Herausbildung der Kindheit als eigenständiges Lebensalter.[10]

Die Situation des ausgehenden 18.Jahrhunderts macht es nicht mehr notwendig, dass alle Mitglieder einer Familie der Erwerbsarbeit nachgehen. Der Ehemann wird zum alleinigen Ernährer der Familie. Da er sein Zuhause verlassen muss, um beispielsweise seinen Arbeitsplatz in einem Büro oder Amt aufzusuchen, erfolgt eine Trennung von Beruf und Privatem. Diese ist nicht nur räumlich, sondern auch mit Werten verbunden. Während der Mann die Mühen des Erwerbslebens außerhalb auf sich nimmt, bekommt das Zuhause, die Familie den Charakter eines Refugiums, in dem er sich von der Anstrengung der Arbeit erholen kann.[11]

Neben dem Aspekt der Erholung ist die Familie auch der Ort, der Sicherheit und Geborgenheit bieten kann. Besonders in politisch unruhigen Zeiten empfinden Bürger das Zuhause und den Freundeskreis als einzige sichere Orte, an denen sie sich ganz dem privaten hingeben und sich so von der Öffentlichkeit abschotten konnten. Einen Höhepunkt des bürgerlichen Familienideals wird in der Zeit des Biedermeier erreicht, als sich im politisch resignierten Bürgertum ein wahrer Familienkult entwickelt.[12]

[...]


[1] Wenn nicht anders angegeben, beziehe ich mich auf Vorgänge oder Zustande in Preußen, da diesem Staat zum einen eine Vorreiterrolle in der Bildungsgeschichte zugeschrieben wird und zum anderen die Literatur sich in den meisten Fällen auch darauf bezieht.

[2] vgl. Heidi Rosenbaum: Formen der Familie. Untersuchungen zum Zusammenhang von Familienverhältnissen, Sozialstruktur und sozialem Wandel in der deutschen Gesellschaft des 19. Jahrhunderts. Frankfurt 1982, S. 255.

[3] ebd.

[4] vgl. Ulrich Hermann(Hrsg.): Schule und Gesellschaft im 19. Jahrhundert. Sozialgeschichte der Schule im Übergang zur Industriegesellschaft. Weinheim 1977, S. 28.

[5] vgl. Rosenbaum, 258.

[6] vgl. Herrmann, S. 22.

[7] vgl. Rosenbaum, S. 259.

[8] ebd.

[9] vgl. hierzu ausführlich Rosenbaum, S. 116.

[10] vgl. Rosenbaum, S. 251.

[11] vgl. Rosenbaum, S. 260.

[12] vgl. Rosenbaum, S. 252.

Fin de l'extrait de 27 pages

Résumé des informations

Titre
Bürgerliche Mädchenbildung in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts
Sous-titre
Prozess der Modernisierung oder Mittel zur Traditionssicherung?
Université
University of Göttingen
Note
1,7
Auteur
Année
2004
Pages
27
N° de catalogue
V30782
ISBN (ebook)
9783638319713
ISBN (Livre)
9783638650946
Taille d'un fichier
575 KB
Langue
allemand
Annotations
Dichter Text
Mots clés
Bürgerliche, Mädchenbildung, Hälfte, Jahrhunderts
Citation du texte
Julia Kellner-Evers (Auteur), 2004, Bürgerliche Mädchenbildung in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/30782

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