Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
II Abbildungsverzeichnis
III Tabellenverzeichnis
IV Abkürzungsverzeichnis
1. Grundlagen des DRG Systems
1.1 Abrechnungssystem DRG
1.2 DRG-Einführung in Deutschland, Erkenntnisse und Kosten
1.2.1 Fallsplitting
1.2.2 Rosinenpickerei und Spezialisierung
1.2.3 Wurden Kosten durch das DRG-System gespart?
1.3 Vorteile der DRG
1.4 Nachteile der DRG
2 Qualitätsbegriff
3 Behandlungsqualität
3.1 Ergebnisorientierte und leistungsorientierte Vergütung
3.2 Pflegerische Aspekte
3.2.1 Pflegepersonalsituation
3.2.2 Veränderung der Tätigkeitsbereiche
4 Diskussion
5 Fazit
V Literaturverzeichnis
II Abbildungsverzeichnis
Abb. 1 Destatis, Statistisches Bundesamt (2012). Gesundheit – Kostennachweis der Krankenhäuser. Verfügbar unter: https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Gesundheit/Krankenhaeuser/KostennachweisKrankenhaeuser2120630137004.pdf?__blob=publicationFile (16.01.2015).
Abb. 2 http://www.hplus.ch/fileadmin/user_upload/Veranstaltungen/H__Fachseminar/2010/Deutsch/07_DRG_Projekt_Kurzfassung.pdf
Abb. 3 http://drei.verdi.de/2012/ausabe-41/standpunkt/seite-3/personalentwicklung-und-fallzahlen-2000-bis-2010/image/7ba6725c-57de-11e1-532f-0015c5f266ac
III Tabellenverzeichnis
Tab. 1: Sens, B., Wenzlaff, P., Pommer, G., Hardt, H., (2009). DRG- induzierte Veränderungen und ihre Auswirkungen auf die Organisationen, Professionals, Patienten und Qualität. In: Berichtsband des Zentrums für Qualität und Management im Gesundheitswesen, Hannover: Qualitätsinitiative, Niedersächsischer Verein zur Förderung der Qualität im Gesundheitswesen e.V
Tab. 2: http://www.g-drg.de/cms/Begleitforschung_gem._ 17b_Abs._8_KHG/%28help%29/3022/#download-3022 (15.12.2014)
Tab. 3: http://www.g-drg.de/cms/Begleitforschung_gem._ 17b_Abs._8_KHG/%28help%29/3022/#download-3022 (15.12.2014)
Tab. 4 http://www.g-drg.de/cms/Begleitforschung_gem._ 17b_Abs._8_KHG/%28help%29/3022/#download-3022 (15.12.2014)
IV Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Grundlagen des DRG Systems
DRG steht für „Diagnosis Related Groups“ im deutschen „diagnosebezogene Fallgruppe“, welches Ende 2004 in Deutschland verpflichtend für alle Krankenhäuser in individuellen Schritten eingeführt wurde. Jedoch lässt sich schon im Voraus durch die freiwillige Teilnahme seit 2003 festlegen, dass die Einführungen des DRG-Systems erhebliche Auswirkungen ausgelöst haben. Auf nähere Details wird im Verlauf dieser Arbeit näher eingegangen.
Innovationen in der Medizin, Globalisierung und die Demographie lassen einen deutlichen Wandel im Gesundheitssystem Deutschland aufweisen. In Zukunft gibt es immer weniger Versicherungszahler. Dies hat zur Folge, dass durch die geringeren Einnahmen ein Rationalisierungseffekt eintreten wird und somit die Leistungserbringer einem immer höheren Konkurrenzdruck, speziell Krankenhäuser, ausgesetzt sind. Durch das DRG-System führen andere Rahmenbedingungen zu Erfolgen in der Gesundheitswirtschaft. Somit wurde 2004 die Tagespauschale von den Fallpauschalen abgelöst (Kölking, 2007).
1.1 Abrechnungssystem DRG
Das DRG-System ist ein Fallpauschalensystem für eine neue Patientenklassifikation. Eine Fallpauschale steht dabei für eine Klassifikation eines Patienten anhand bestimmter Merkmale wie Haupt- und Nebendiagnosen, Komorbidität oder Beatmungsstunden (Kölking 2007).
Die Kostenreduzierung, eine Erzeugung von Transparenz der Leistungen und eine Verbesserung der Behandlungsqualität sind drei Hauptziele des DRG-Systems. Bisherige Forschungen haben einen erheblichen Anstieg der Verwaltungsaufgaben verzeichnet, welcher zu einer Verfehlung der Ziele führen kann. Im Folgenden macht die Arbeit eine Bestandsaufnahme des Systementwicklungsprozesses. Zunächst werden DRGs kurz vorgestellt, bevor auf die theoretischen und empirischen Wirkungen des Systems eingegangen wird. Abschließend wird die Thematik mit ihren Vor- und Nachteilen diskutiert (Stausberg, 2009).
1.2 DRG-Einführung in Deutschland, Erkenntnisse und Kosten
Im Entwicklungsprozess liegt das Hauptaugenmerk auf der Qualität und den Kosten. Die Auswirkungen dieser beiden Kernelemente stehen zur Diskussion. Bereits vor der Einführung hat man mit der Über-, der Fehl- und der Unterversorgung drei wichtige Beobachtungspunkte bzgl. der Versorgungsqualität herausgestellt. Die Versorgungsqualität ist eine Kombination medizinischer Qualität und Patientenzufriedenheit (Lüngen et. al., 2002). Medizinische Qualität definiert das amerikanische IOM als den Grad, mit welchem medizinische Leistungen die Wahrscheinlichkeit zur Erreichung gewünschter positiver Ergebnisse für einzelne Behandlungsfälle und Patientengruppen im Einklang mit aktuellem Fachwissen verbessern (IOM, 1990) Es zeichnet sich ab, dass die Fallkosten die neue erlösmaximierende Größe werden und somit die Verweildauer aus dem Pflegesatzsystem ablösen. Durch die Definition unterer und oberer Verweildauergrenzen spielt die Verweildauer weiterhin eine bedeutende Nebenrolle (De Zeeuw et. al., 2006). Fallkosten führen bei Krankenhäusern zu Verlusten, wenn sie höher sind als die entsprechenden fallbezogenen DRG-Erlöse und wenn sie niedriger sind, zu Gewinnen (Lüngen et. al., 2001). Diese Neuregelung kann laut Erfahrungen zu drei Effekten, dem Fallsplitting, der Spezialisierung und der Rosinenpickerei führen (Sens et. al., 2010).
1.2.1 Fallsplitting
Der Erlös kann durch eine nicht medizinisch notwendige Aufsplittung der Krankenaufhalte gestiegen werden, dabei wird die Fallzahl künstlich erhöht. Jedoch wurde 2004 dem Problem eine bestimmte Entlassungszeit vorgegriffen, sodass der gleiche Patient beziehungsweise Kunde eine bestimmt Zeit entlassen sein musste, um bei Neuaufnahme einen neuen Fall eröffnen zu können. Mit dieser Maßnahme wird das Fallsplitting erschwert und dürft es für die Leistungserbringer unattraktiv gestalten (Sievert, 2011).
Jedoch wird auch dieses System geschickt umgangen. Regional benachbarte Krankenhäuser arbeiten zusammen und verlegen ihre Patient so, dass zwei voll abrechenbare Fallpauschalen möglich sind. Im Krankenhaus A wird zum Beispiel die rein internistische-konservative Versorgung durchgeführt und im Krankenhaus B die chirurgischen Eingriffe. Laut Gesetz spricht dem nichts entgegen, doch dies führt immer wieder zu Einzelfallprüfungen, da Falschabrechnungen der Krankenhäuser vermutet werden (De Zeeuw et. al., 2006).
Krankenkassen erheben immer wieder Vorwürfe, dass die Krankenhausabrechnungen zu Hälfte systematisch falsch erhoben werden. Die BDO (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) schätzt die jährlichen Kosten für die Bearbeitung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK)-Prüfungen auf ca. 700 Millionen Euro (Flintrop, 2011). Dies belegt auch eine Studie der BDO, welche nachweist, dass 96 % aller Krankenhausabrechnungen unbeanstandet sind. Aus diesem Grund entwickelte die DKG Ende 2011 einen neuen Gesetzgebungsvorschlag zur Neuregelung der Krankenhausabrechnungsprüfung (DKG, 2011).
[...]