Die Arbeit beschäftigt sich mit einem nicht unumstrittenen Thema der Geschlechterpolitik — mit Frauenquoten. Gegenstand sind eine kritische Analyse des österreichischen und des europäischen Rechtsrahmens, die Gegenüberstellung des Für und Wider einer Quotenpolitik im Allgemeinen und aus dem speziellen Blickwinkel der Universitäten, und schließlich die Evaluierung der Wirkung der universitären Quotenpolitik anhand statistischer Daten. Die Forschungsarbeit umspannt somit die drei Bereiche politische Diskussion, rechtliche Umsetzung und Wirkungsanalyse.
Frauenquoten sind Bestandteil einer politischen Strategie im Rahmen der Frauenpolitik, die darauf abzielt, die Unterrepräsentanz von Frauen insb. in höheren (beruflichen und politischen) Funktionen zu beseitigen. Die Diskussion um die Gerechtigkeit und Sinnhaftigkeit gesetzlicher Frauenquoten, die Mitte der 1990er im Anschluss an die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes im Fall Kalanke (C-450/93) einen Höhepunkt erreichte, hat an gesellschaftspolitischer Brisanz nicht verloren. Ganz im Gegenteil, der letzte Bericht der (österreichischen) Bundesregierung betreffend den Abbau von Benachteiligungen von Frauen für den Zeitraum 2007-2009 sowie der aktuelle Bericht der Europäischen Kommission zur Gleichstellung von Frauen und Männern ließen die Diskussion erneut aufflammen.
Im Rahmen dieser Arbeit werden die europarechtlichen und österreichischen rechtlichen Rahmenbedingungen betreffend Frauenquoten erarbeitet und kritisch analysiert. Ein Fokus liegt hierbei auf den Quotenregelungen für Universitäten im Geltungsbereich des Universitätsgesetzes 2002). Der Diskussion des Für und Wider der Quotenpolitik sowohl aus rechtlicher als auch aus praktischer Perspektive ausreichend Raum gelassen. Versteckten negativen Rückwirkungen von Frauenquoten auf Frauen selbst soll besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Anhand der verfügbaren statistischen Daten betreffend Frauenquoten an österreichischen Universitäten wird anschließend die Wirkung dieser Form der Frauenpolitik auf die Zusammensetzung der Kollegialorgane und des wissenschaftlichen Personals an Österreichs Universitäten analysiert. Europäisches und internationales statistisches Datenmaterial rundet die Arbeit ab und zeichnet die Entwicklung der Geschlechterverhältnisse in Wissenschaft und Forschung nach.
Inhaltsverzeichnis
I. EINLEITUNG
I.1. Was sind Geschlechterquote ? Was sind Frauenquoten?
I.1.1. Arten von Quotenregelungen
I.1.1.1. Starre und flexible Quote
I.1.1.2. Ergebnisquote und Entscheidungsquote
I.1.1.3. Leistungs- oder qualifikationsabhängige Quote
I.2. Geschlechterquotenregelungen in Österreich
I.3. Warum Quotenregelungen für Österreichs Universitäten?
II. DER RECHTSRAHMEN
II.1. Der europäische Rechtsrahmen
II.1.1. Rechtsgrundlagen in der Europäischen Union
II.1.2. „Soft Law“: Flankierende Maßnahmen der Europäischen Union
II.1.3. Die Rechtsprechung des EuGH im Kontext von Quotenregelungen
II.1.3.1. Der Fall Eckhard Kalanke versus Freie Hansestadt Bremen EuGH C-450/93
II.1.3.2. Der Fall Hellmut Marschall versus Land Nordrhein-Westfalen EuGH C-409/95
II.1.3.3. Der Fall Georg Badeck et al. versus Land Hessen EuGH C-158/97
II.1.3.4. Der Fall Katarina Abrahamsson und Leif Anderson versus Elisabet Fogelqvist EuGH C-407/98
II.1.3.5. Resümee
II.1.4. Verbindliche Geschlechterquoten in der Europäischen Union?
II.1.5. Das norwegische Beispiel
II.2. Verfassungsrechtliche Grundlagen: Der Gleichheitsgrundsatz
II.3. Quotenregelungen an Österreichs öffentlich-rechtlichen Universitäten
II.3.1. Das Universitätsgesetz UG 2002
II.3.1.1. Mittelzuweisung und Leistungsvereinbarungen
II.3.1.2. Frauenfördergebot und Frauenförderungspläne
II.3.1.3. Normierung von Quoten für universitäre Kollegialorgane
II.3.1.4. Rechtskontrolle
(a) Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen
(b) Die Schiedskommission
II.3.2. Das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz B-GlBG
II.3.2.1. Frauenfördergebot
II.3.2.2. Frauenförderungspläne
II.3.2.3. Vorrang bei Aufnahme, beruflichem Aufstieg und Aus-/Weiterbildung
(a) Die Entscheidung OGH 8 ObA 35/10w
II.3.3. Resümee
III. GESCHLECHTERVERHÄLTNISSE AN UNIVERSITÄTEN IN ZAHLEN
III.1. Geschlechterverhältnisse im internationalen Vergleich
III.1.1. Die Gender-Gap Weltkarte des UNESCO Institute for Statistics (UIS)
III.1.2. Typische wissenschaftliche Karrieren
III.1.3. Geschlechterquoten für Studierende an Irans staatlichen Universitäten
III.2. Geschlechterverhältnisse im europäischen Vergleich
III.2.1. Hochschulleitung
III.2.2. Grade A, B, C, D staff
III.2.3. Typische wissenschaftliche Karrieren
III.3. Geschlechterverhältnisse an den öffentlich-rechtlichen Universitäten Österreichs
III.3.1. Personalkategorien von 1975 bis 2010: Karriereverläufe
III.3.2. Wissenschaftliche Universitäten und Universitäten der Künste 2009
III.3.3. Typische wissenschaftliche Karrieren: Leaky Pipelines 2010 und 2005
III.3.4. Habilitationen 2001, 2007 und 2009
III.3.5. Öffentlich-rechtliche Universitäten und Privatuniversitäten
III.4. Geschlechterverhältnisse an der Universität Wien
III.4.1. Wissenschaftliches Personal im Überblick
III.4.2. Personal und Studierende nach Fakultäten
III.4.3. Berufungen an die Universität Wien
III.4.4. Leitungsfunktionen und Funktionen in wissenschaftlichen und künstlerischen Gremien
III.4.5. Typische wissenschaftliche Karrieren
IV. FAZIT
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit analysiert kritisch die europarechtlichen Rahmenbedingungen sowie die spezifischen rechtlichen Regelungen zu Quotenregelungen an österreichischen öffentlich-rechtlichen Universitäten. Ziel ist es, die Durchsetzbarkeit der bestehenden Maßnahmen zur Frauenförderung zu bewerten, die Notwendigkeit einer effektiveren Geschlechterpolitik aufzuzeigen und konkrete Verbesserungsvorschläge auf Basis statistischer Daten zu entwickeln.
- Analyse der europarechtlichen Vorgaben und EuGH-Rechtsprechung zu Quotenregelungen.
- Kritische Prüfung der österreichischen Gesetzeslage (UG 2002 und B-GlBG).
- Untersuchung der Geschlechterverhältnisse in Wissenschaft und Forschung anhand internationaler und nationaler Daten.
- Evaluation der universitären Frauenförderungspläne und Kontrollmechanismen.
- Diskussion von Entwicklungspotenzialen und Notwendigkeit verbindlicher politischer Maßnahmen.
Auszug aus dem Buch
II.1.3.1. Der Fall Eckhard Kalanke versus Freie Hansestadt Bremen EuGH C-450/93
Die erste Vorabentscheidung zu einer nationalen Quotenregelung hatte der EuGH in der Rechtssache Kalanke zu treffen. In diesem Fall hatte der EuGH zu entscheiden, ob die damalige Regelung des Landesgleichstellungsgesetzes Bremen, welche in Hinblick auf öffentlich Bedienstete des Landes bestimmte, dass „bei der Einstellung [...] Frauen bei gleicher Qualifikation wie ihre männlichen Mitbewerber in den Bereichen vorrangig zu berücksichtigen [sind], in denen sie unterrepräsentiert sind“, mit Art 2 Abs 1 und 4 der Gleichbehandlungsrichtlinie 76/207/EWG vereinbar ist. Eine Unterrepräsentation im Sinne des Landesgleichstellungsgesetzes lag dann vor, „wenn in den einzelnen Vergütungsgruppen der jeweiligen Personalgruppe einer Dienststelle nicht mindestens zur Hälfte Frauen vertreten sind.“
Das vorlegende Bundesarbeitsgericht war zu der Auffassung gelangt, dass diese leistungsabhängige Quotenregelung mit den deutschen Verfassungs- und Gesetzesvorschriften vereinbar ist, legte diese Frage jedoch aufgrund von Bedenken gegen die Vereinbarkeit mit der Gleichbehandlungsrichtlinie 76/207/EWG dem EuGH zur Vorabentscheidung vor.
Im Wesentlichen lautete die Fragestellung dahingehend, ob Art 2 Abs 4 der Gleichbehandlungsrichtlinie, der bestimmt, dass die Bestimmungen der Gleichbehandlungsrichtlinie Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit für Männer und Frauen, insbesondere durch Beseitigung der tatsächlich bestehenden Ungleichheiten, die die Chancen der Frauen beeinträchtigen, nicht entgegenstehen, eine Quotenregelung wie jene im Bremer Landesgesetz deckt oder ob sie vielmehr mit dem Gleichheitsgrundsatz des Art 2 Abs 1 der Gleichbehandlungsrichtlinie in Konflikt stehe.
Der EuGH entschied für Letzteres. Art 2 Abs 4 der Gleichbehandlungsrichtlinie sei, so Leitsatz 2 der Entscheidung, eng auszulegen, er diene nämlich dem bestimmten und begrenzten Zweck der Zulassung von Maßnahmen, die zwar dem Anschein nach diskriminierend sind, tatsächlich aber in der sozialen Wirklichkeit bestehende faktische Ungleichheiten beseitigen oder verringern sollen.
Zusammenfassung der Kapitel
I. EINLEITUNG: Diese Einleitung führt in das kontroverse Thema der Geschlechterquotenregelungen ein und verdeutlicht die anhaltende Relevanz der Ungleichheit am Arbeitsmarkt, insbesondere an Universitäten.
II. DER RECHTSRAHMEN: Dieses Kapitel analysiert die europarechtlichen Grundlagen und die EuGH-Rechtsprechung sowie die österreichische Gesetzeslage (UG 2002 und B-GlBG) im Hinblick auf ihre Anwendbarkeit und Durchsetzbarkeit.
III. GESCHLECHTERVERHÄLTNISSE AN UNIVERSITÄTEN IN ZAHLEN: Ein datengestützter Vergleich der Geschlechterrepräsentanz auf internationaler, europäischer und österreichischer Ebene, der die anhaltende Unterrepräsentation von Frauen in höheren wissenschaftlichen Positionen belegt.
IV. FAZIT: Das Fazit resümiert die Komplexität der Rechtslage und kritisiert die geringe Wirksamkeit der aktuellen, oft nur programmatischen Quotenregelungen, während verbindlichere Ansätze gefordert werden.
Schlüsselwörter
Geschlechterpolitik, Frauenquoten, Quotenregelungen, Universitätsgesetz, Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, EuGH, Gender Mainstreaming, Wissenschaftskarriere, Unterrepräsentation, Chancengleichheit, Frauenförderung, Rechtsprechung, Gleichheitsgrundsatz, Leaky Pipeline, Personalentwicklung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht aus einer feministischen Perspektive die rechtlichen Rahmenbedingungen und die praktische Umsetzung von Geschlechterquotenregelungen, mit einem speziellen Fokus auf die österreichischen öffentlich-rechtlichen Universitäten.
Was sind die zentralen Themenfelder der Studie?
Zentrale Felder sind die europarechtlichen Grundlagen von Quoten, die österreichische Gesetzeslage, die Analyse von statistischen Daten zur Geschlechterverteilung in wissenschaftlichen Karrieren sowie die Wirksamkeit von Kontrollmechanismen wie Arbeitskreisen für Gleichbehandlungsfragen.
Welches primäre Ziel verfolgt die Forschungsfrage?
Das Ziel ist die kritische Analyse der bestehenden Regelungen auf ihre Durchsetzbarkeit hin sowie das Aufzeigen der Notwendigkeit einer klareren, durchsetzbaren Geschlechterpolitik, um die strukturelle Benachteiligung von Frauen in der Wissenschaft zu beheben.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zur Anwendung?
Die Autorin kombiniert eine juristische Analyse der europäischen und nationalen Rechtsnormen (einschließlich relevanter EuGH-Urteile) mit einer quantitativen Analyse statistischer Daten zur Entwicklung der Geschlechterverhältnisse im universitären Bereich.
Was behandelt der Hauptteil der Arbeit?
Der Hauptteil erstreckt sich von der juristischen Aufarbeitung des Rechtsrahmens (europäisch und österreichisch) bis hin zur empirischen Untersuchung der Geschlechterverhältnisse in Zahlen, inklusive detaillierter Auswertungen für die Universität Wien.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren das Werk?
Die zentralen Begriffe umfassen Geschlechterpolitik, Frauenquoten, das Universitätsgesetz (UG 2002), das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG), die Rechtsprechung des EuGH sowie die Leaky-Pipeline-Problematik in der akademischen Laufbahn.
Wie bewertet die Autorin die derzeitigen Quotenregelungen in Österreich?
Sie bewertet diese als primär programmatisch und wenig durchsetzbar, da sie oft an Sanktionen mangelt und die "Good-will"-Abhängigkeit der Entscheidungsträger die Wirksamkeit begrenzt.
Welche Rolle spielt die Universität Wien in dieser Studie?
Die Universität Wien dient als zentrales Fallbeispiel, anhand dessen die Autorin die Geschlechterverteilung, Berufungsverfahren und die Struktur von Führungsgremien detailliert untersucht und die theoretischen Erkenntnisse veranschaulicht.
- Arbeit zitieren
- Dorothee Baum (Autor:in), 2012, Frauenquoten. Quotenregelungen und Bundes-Gleichbehandlungsgesetz in Österreich, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/308126