Neue Anforderungen an das Liquiditätsrisikomanagement von Kreditinstituten. Die Liquidity Coverage Ratio


Trabajo, 2013

23 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe
- University of Applied Sciences - Bonn

HAUSARBEIT

Wahlfach: Finanzmanagement im Mittelstand

Modul: Risikomanagement im Kreditgeschäft mit mittelständischen Unternehmen

Thema: Neue Anforderungen an das Liquiditätsrisikomanagement von Kreditinstituten: Die Liquidity Coverage Ratio

Vorgelegt von: André Pauli

Abgabetermin: 25.04.2013

Kurzfassung

Die 2007 einsetzende Finanz- und Wirtschaftskrise hat den Basler Ausschuss für Bankenaufsicht dazu veranlasst, das bestehende Regelwerk des Aufsichtsrechts weiterzuentwickeln. Die erkannten Schwächen des bestehenden Systems zur Bankregulierung aufgreifend, wurde im Dezember 2010 die vorläufige Endfassung des Reformpaketes unter dem Stichwort Basel III veröffentlicht. Dies beinhaltet unter anderem die Definition eines kurzfristigen Liquiditätsstandards, den Kreditinstitute künftig zu erfüllen haben.

Die vorliegende Hausarbeit wurde mit dem Ziel erstellt, diesen Standard mit dem Namen "Liquidity Coverage Ratio" als Bestandteil einer umfassenden Liquiditätsrisikosteuerung vorzustellen. Neben den in den MaRisk verankerten qualitativen Vorgaben zur Steuerung von Liquiditätsrisiken, werden darüber hinaus quantitative Ansätze zur Verrechnung von Liquiditätsrisiken anhand der Liquidity Coverage Ratio nachvollzogen und mögliche Auswirkungen auf das Firmenkundengeschäft eines Kreditinstitutes ausgearbeitet.

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis ... III

Abbildungsverzeichnis ... IV

1 Einleitung ... 1

2 Liquiditätsrisikomanagement ... 2
2.1 Liquiditätsrisikosteuerung in der Theorie ... 2
2.2 Liquiditätsrisiko als ein wesentliches Risiko der MaRisk ... 3

3 Die LCR als ein quantitativer Mindeststandard ... 5
3.1 Definition und Ziele ... 5
3.2 Zwei Bausteine der LCR ... 6
3.3 Die LCR als Kostenfaktor und Steuerungsgröße ... 8

4 Auswirkungen der LCR auf das Firmenkundengeschäft ... 10
4.1 Einschränkungen bei der Kreditvergabe ... 10
4.2 Kleine Unternehmen im Fokus ... 10
4.3 Stärken operativer Geschäftsbeziehungen ... 11

5 Fazit ... 12

Anhangverzeichnis ... 13

Literaturverzeichnis ... 17

Abkürzungsverzeichnis

BaFin - Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

BCBS - Basel Committee on Banking Supervision

DSGV - Deutscher Sparkassen- und Giroverband

EBF - European Banking Federation

EU - Europäische Union

Euribor - Euro Interbank Offered Rate

HGB - Handelsgesetzbuch

KWG - Kreditwesengesetz

LCR - Liquidity Coverage Ratio

MaRisk - Mindestanforderungen an das Risikomanagement

NSFR - Net Stable Funding Ratio

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Komponenten der Liquidity Coverage Ratio ... 5

Abbildung 2: Stufenweise Einführung der LCR ... 6

Abbildung 3: Komponenten des Liquiditätspuffers ... 7

Abbildung 4: Ermittlung des jährlichen Nettocashflow vor Refinanzierung ... 14

Abbildung 5: Ermittlung der jährlichen Refinanzierungskosten ... 15

Abbildung 6: Ermittlung des jährlichen Gesamtaufwandes ... 15

Abbildung 7: Der Effizienzfaktor ... 15

Abbildung 8: Ermittlung des jährlichen LCR-Kostensatzes ... 16

Abbildung 9: Ermittlung absoluter und relativer LCR-Kosten ... 16

1 Einleitung

Der Anstieg des Zinsniveaus für variable Wohnungsfinanzierungen in den USA kann rückblickend als Auslöser für die in 2007 einsetzende Finanzkrise betrachtet werden.1 Als komplexe Verbriefungsstrukturen gehandelt, wurden die mit den Finanzierungen verbundenen Risiken in der ganzen Welt schlagend. Ein hoher Grad an Fremdfinanzierung, verbunden mit einem unzureichenden Liquiditätspolster aufgrund von positiven Fristentransformationen, führte zu einem Vertrauensverlust in die Solvenz und Liquidität an den Finanzmärkten.2 Über den Transmissionsmechanismus "Kreditkanal" erreichte die Krise letztendlich die Realwirtschaft.

Bestehende Systeme zur Sicherung der Stabilität des Finanzsektors reichten nicht, um die Krise zu verhindern. Zur Stärkung des Finanzsektors wurden in 2009 zwei Konsultationspapiere3 durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht veröffentlicht und die Einführung globaler Liquiditätsstandards bekanntgegeben.4

Die vorliegende Arbeit hat zum Ziel, die im Zuge des Reformpaketes des Baseler Ausschusses (Basel III) als kurzfristige Liquiditätsanforderung für Kreditinstitute eingeführte Liquidity Coverage Ratio (LCR) als globalen Mindeststandard im Wesentlichen vorzustellen und bedeutende Auswirkungen auf den Bankenalltag zu diskutieren. Nach einer Definition von Liquiditätsrisiken folgen in der Einführung theoretische Gesichtspunkte zum Liquiditätsrisikomanagement. Darauf aufbauend werden die in den MaRisk enthaltenen qualitativen Anforderungen an das Liquiditätsrisikomanagement aufgezeigt und die Neuerungen seit Beginn der Finanzkrise herausgearbeitet. Als statische Kennzahl werden die voneinander abhängigen Parameter der LCR nachvollzogen und die verursachungsgerechte Berücksichtigung von Liquiditätsrisiken in Form von Kosten aufgezeigt. Abschließend werden unmittelbare Auswirkungen des neuen Standards auf das Firmenkundengeschäft herausgearbeitet.

2 Liquiditätsrisikomanagement

Die Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit ist im Bankgewerbe eine wichtige Bedingung.5 Dabei werden als Liquiditätsrisiko in erster Linie Risiken beschrieben, die aufgrund von Inkongruenzen in der zukünftigen zeitlichen Zahlungsstruktur der Mittelab- und -zuflüsse eines Kreditinstitutes entstehen und für die vorhandene Kapitalrücklagen nicht ausreichen.6 Diese Fristigkeitsrisiken lassen sich weiter unterscheiden in Abruf-, Termin- und Refinanzierungsrisiken. Darüber hinaus können Sie beim Schlagendwerden von Erfolgsrisiken wie beispielsweise Marktpreisrisiken auftreten. Eine angemessene Steuerung der Liquiditätsrisiken ist von zentraler Bedeutung.7

2.1 Liquiditätsrisikosteuerung in der Theorie

Um Liquiditätsrisiken steuern zu können, ist die erste Grundvoraussetzung mögliche Risiken und mögliche risikoverursachende Situationen zu identifizieren. Dabei spielt die Prognose künftig zu erwartender Zahlungsmittelflüsse eine zentrale Rolle.8 Moderne Konzepte wie beispielsweise das Liquidity at Risk (LaR) ermöglichen eine Quantifizierung des erwarteten Nettofinanzierungsbedarfs.9 Weitere Voraussetzung ist ein geeignetes Informationssystem zur laufenden Messung und Überwachung.

Wie wichtig eine angemessene Liquiditätsrisikosteuerung und der damit verbundene Erhalt von Liquidität für das Funktionieren von Finanzmärkten und der Bankbranche ist, haben die in 2007 einsetzende Finanzkrise und die daraus resultierenden neuen Anforderungen aufgezeigt.10 Um künftig das Versiegen von Liquidität zu verhindern und die Beachtung elementarer Steuerungsgrundsätze durch Banken zu gewährleisten, wurden in 2008 die Grundsätze für eine solide Steuerung und Überwachung des Liquiditätsrisikos11 durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht veröffentlicht. Im Zuge des in 2010 ebenfalls durch den Baseler Ausschuss veröffentlichten Reformpaketes Basel III wurden diese Empfehlungen durch zwei international harmonisierte quantitative Liquiditätsvorschriften ergänzt. Dabei handelt es sich um die Liquidity Coverage Ratio (LCR) und die Net Stable Funding Ratio (NSFR).12

Bevor die LCR einer Betrachtung in Kapitel 3 unterzogen wird, werden zunächst die auf nationaler Ebene in den MaRisk verankerten qualitativen Anforderungen an das Liquiditätsrisikomanagement betrachtet.

2.2 Liquiditätsrisiko als ein wesentliches Risiko der MaRisk

Die MaRisk beschreiben Mindestanforderungen für Kreditinstitute im Umgang mit wesentlichen Risiken. Das Liquiditätsrisiko ist grundsätzlich als ein wesentliches Risiko einzustufen und ist in der Betrachtung der Risikotragfähigkeit mit einzubeziehen und entsprechend zu quantifizieren.13 Gleichzeitig wird es als Beispiel für ein Risiko aufgeführt, welches nicht sinnvoll durch Risikodeckungspotenzial begrenzt werden kann. Ein Grund dafür ist, dass das Zahlungsunfähigkeitsrisiko als Liquiditätsrisiko im engeren Sinne durch zu hinterlegendes Eigenkapital nicht unbedingt zu verhindern ist.14 Es wird deutlich, dass eine Quantifizierung im Zusammenhang mit den MaRisk nicht zwingend notwendig ist.15

Die MaRisk stellen eine Reihe qualitativer Anforderungen an das Liquiditätsrisikomanagement. Neben den im allgemeinen Teil beschriebenen grundsätzlichen Anforderungen an die Risikotragfähigkeit, Geschäftsstrategien und das interne Kontrollsystem von Instituten werden im besonderen Teil spezifische Anforderungen genannt.16 Diese sind im Wesentlichen:

- Das Sicherstellen einer jederzeitigen Solvenz17

- Früherkennung von Liquiditätsengpässen in kurzer und langer Frist, verbunden mit einer zu erstellenden Liquiditätsübersicht

- laufende Überprüfung der für das Institut relevanten Refinanzierungsquellen, den Liquiditätsgrad der Vermögenswerte und das Vorhalten ordentlicher Liquiditätsreserven

- regelmäßige Durchführung individuell definierter Stresstests

- Erstellung eines Notfallplanes für Liquiditätsengpässe

- regelmäßige Berichterstattung an die Geschäftsleitung

- zusätzliche strengere Anforderungen an kapitalmarktorientierte18 Institute

Die Finanzkrise, das daraus entstandene Basel III Rahmenwerk und dessen Umsetzung in europäisches Recht durch das Capital Requirement-Paket sind mitverantwortlich für eine Novellierung der MaRisk. Wesentliche Neuerungen der Fassung vom 14.12.2012 vor dem Hintergrund des Liquiditätsrisikomanagements sind

- die Einforderung eines Kapitalplanungsprozesses im Rahmen des Risikotragfähigkeitskonzeptes zur rechtzeitigen Identifizierung zukünftigen Kapitalbedarfs über den Risikobetrachtungshorizont hinaus. Die Finanzkrise hat gezeigt, dass sich Refinanzierungsmöglichkeiten sehr schnell und stark einschränken können. Hierdurch soll die Möglichkeit geschaffen werden, frühzeitig Kapitalbeschaffungsmaßnahmen in die Wege zu leiten.19

- die verursachungsgerechte Verrechnung von Liquiditätskosten, -nutzen und -risiken.20 Diese Anforderung ist eine deutliche Verschärfung zur bisherigen Forderung der Berücksichtigung von Liquiditätsrisikokosten-und -risiken in der Liquiditätssteuerung. Die verursachungsgerechte Zuordnung soll Fehlanreize in der Refinanzierungsstruktur verhindern.21 Durch diese Neuerung ist das Refinanzierungsrisiko als Ausprägung des Liquiditätsrisikos stärker in den Fokus der Aufsicht gerückt.22

- Anforderungen an die Steuerung wesentlicher Liquiditätsrisiken in Fremdwährungen.23

3 Die LCR als ein quantitativer Mindeststandard

3.1 Definition und Ziele

Die Liquidity Coverage Ratio (LCR) ist eine Mindestliquiditätsquote zur Begrenzung des Liquiditätsrisikos. Unter einem Stressszenario dürfen die gesamten Nettomittelabflüsse von Barmitteln eines Institutes während der ersten 30 Kalendertage den Bestand an erstklassigen liquiden Aktiva nicht überschreiten. Die Quote hat außerhalb von Stresszeiten mindestens 100% zu betragen, wobei ein höherer Erfüllungsgrad einen zusätzlichen Liquiditätspuffer bedeutet.24 Nachfolgende Abbildung veranschaulicht das Verhältnis:

Abbildung 1: Komponenten der Liquidity Coverage Ratio25

LCR = Liquidationswert erstklassiger liquider Aktiva / Gestresster Nettomittelabfluss = größer/gleich 100%

[Abb. in dieser Leseprobe verändert dargestellt]

Die LCR soll zur Förderung eines widerstandsfähigen Bankensektors beitragen, indem durch die Erfüllung des Verhältnisses sichergestellt wird, dass Kreditinstitute über ein ausreichendes Maß an erstklassigen liquiden Aktiva verfügen, um ihre Zahlungsfähigkeit unter Stress über einen 30 Tage andauernden Zeitraum aufrecht zu erhalten. Durch diesen Standard wird eine solide kurzfristige Liquiditätsbasis geschaffen.26

Das Stressszenario geht dabei von hohen Mittelabflüssen, geringen Mittelzuflüssen und gesunkenen Marktwerten der Liquiditätsreserve, hervorgerufen durch marktweite und institutsindividuelle Schocks, aus. Es umfasst eine Vielzahl der in der Finanzkrise aufgetretenen Schocks. Zentrale Parameter sind die Ratingherabstufung des Institutes um bis zu drei Stufen, Verlust von Einlagen, Pflicht zur Verlängerung von Krediten und die erschwerte Refinanzierung am Geld- und Kapitalmarkt.27

Aktuell befindet sich die LCR in einer bis Ende 2014 andauernden Beobachtungsphase.28 Dieser Zeitraum soll dem Baseler Ausschuss die Möglichkeit bieten, Erfahrungen im Umgang zu sammeln und auf mögliche negative Auswirkungen auf die Finanzmärkte und die Realwirtschaft mit entsprechenden Veränderungen des Standards zu reagieren. Anschließend erfolgt die Einführung während einer vierjährigen Übergangsphase, in der die zu erfüllende Mindestquote, wie in der nachfolgenden Abbildung veranschaulicht, schrittweise angehoben wird.29

Abbildung 2: Stufenweise Einführung der LCR30

ab 1. Januar 2015 - Mindest LCR 60%

ab 1. Januar 2016 - Mindest LCR 70%

ab 1. Januar 2017 - Mindest LCR 80%

ab 1. Januar 2018 - Mindest LCR 90%

ab 1. Januar 2019 - Mindest LCR 100%

[Abb. in dieser Leseprobe verändert dargestellt]

3.2 Zwei Bausteine der LCR

Ausgehend von der Abbildung 1 ist zu erkennen, dass sich die statische LCR aus zwei Kerngrößen zusammensetzt, die sich im Wesentlichen wie folgt gestalten.

Liquidationswert erstklassiger liquider Aktiva:

Der Bestand erstklassiger liquider Vermögenspositionen bildet einen Liquiditätspuffer. Er hat den erwarteten Nettomittelabfluss laufend abzudecken und darf nur unter tatsächlichem Stress unterschritten werden.31 Dabei handelt es sich um nicht verpfändete Vermögensgegenstände, die kurzfristig mit keinem oder nur geringem Wertverlust liquidiert werden können. Sie zeichnen sich durch geringe Kredit- und Marktrisiken, einfache Bewertungsansätze, geringe Risikokorrelationen und einen liquiden Markt an anerkannten Börsen aus. Sie stellen des Weiteren für Anleger einen "sicheren Hafen" in Krisenzeiten dar und sollten im Idealfall notenbankfähig sein. Weiterhin werden operationelle Anforderungen an die Liquiditätssteuerung des Bestandes, wie beispielsweise eine getrennte Betrachtung, eine hohe Diversifikation der Assets und eine jederzeitige Bestimmung der Marktwerte, gestellt.32

Das Portfolio an erstklassigen liquiden Aktiva wird dabei in zwei Kategorien, Aktiva der Stufe 1 und Stufe 2, unterteilt. Diese beinhalten Vermögensgegenstände, die das Kreditinstitut am ersten Tag der Stressperiode besitzt.33

Abbildung 3: Komponenten des Liquiditätspuffers34

Liquiditätspuffer

Aktiva Stufe 1
- Barmittel
- Zentralbankguthaben
- Handelbare Wertpapiere

Aktiva Stufe 2
max. 40% des Liquiditätspuffers

Aktiva Stufe 2A
- 85% der Kurswerte der Werpapiere der Stufe 1 mit KSA-Risikogewicht von 20%
- Unternehmensanleihen und gedeckte Schuldverschreibungen mit Mindestrating von AA-

Aktiva Stufe 2B
- 75% der Kurswerte von durch Immobilienfinanzierungen besicherten Anleihen mit Midestrating von AA
- 50% der Kurswerte von Unternehmensanleihen mit Rating von BBB- bis A-
- bestimmte Aktien

[Abb. in dieser Leseprobe verändert dargestellt]

Gestresster Nettomittelabfluss:

Der Nettomittelabfluss ist die Differenz aus den gesamten erwarteten Mittelzuflüssen und den gesamten erwarteten Mittelabflüssen während der ersten 30 Kalendertage. Um einen Minimumliquiditätspuffer zu erzeugen, sind die Mittelzuflüsse maximal zu 75% der Mittelabflüsse anrechenbar. Mittelabflüsse ergeben sich aus

- dem Abzug von Einlagen

- der Inanspruchnahme von Kredit- und Liquiditätslinien

- der Rückzahlung von verbrieften Verbindlichkeiten,

- aus Nachschusspflichten im Handel mit Derivaten

- aus Downgrade-Trigger-Vereinbarungen.35

Der absoluten Höhe der erwarteten Mittelabflüsse wird mittels Abzugsquoten Rechnung getragen. Bei Abflüssen mit Ursprung aus unbesicherten Einlagen (z.B. Sicht-, Termin- und Spareinlagen) und außerbilanziellen Verbindlichkeiten (z.B. Kredit- und Liquiditätslinien) variieren die Abzugsquoten nach dem jeweiligen Anlegertyp, der Produktart und der Produktgestaltung. Bei Abflüssen aus besicherten Einlagen und Handelspositionen bestimmen sich die Abzugsfaktoren bzw. Nachschussquoten mit der Qualität der Sicherheiten. Eine Abflussminderung bewirken ausschließlich Sicherheiten der Aktiva Stufen 1 und 2 sowie Sicherheiten bestimmter öffentlicher Stellen.36 Je höher die jeweilige Abflussquote, desto höher ist der jeweilige zu berücksichtigende Mittelabfluss.

Die erwarteten Mittelzuflüsse lassen sich hauptsächlich Buch-, Wertpapier- und Derivateforderungen zuordnen. Sie dürfen nicht ausfallgefährdet sein.37 Bei der Berechnung der absoluten Höhe der Zuflüsse werden je nach Art der Forderung unterschiedliche Zuflussquoten unterstellt. Analog der Abzugsquoten für Mittelabflüsse variieren die Zuflussquoten bei unbesicherten Forderungen nach Anlegertyp und bei besicherten Forderungen nach Art der Besicherung. Zu beachten ist, dass Vermögensgegenstände, die dem Liquiditätspuffer zugerechnet werden nicht gleichzeitig als Mittelzufluss berücksichtigt werden dürfen.38 Je höher die jeweilige Zuflussquote, desto höher ist der jeweilige zu berücksichtigende Mittelzufluss.

Es ist zu erkennen, dass die Höhe der Nettomittelabflüsse eines Portfolios unmittelbar von der gewählten Art der jeweiligen Forderung oder Verbindlichkeit abhängt.39

Doch wie erfolgt letztendlich eine Steuerung des kurzfristigen Liquiditätsrisikos über die LCR?

3.3 Die LCR als Kostenfaktor und Steuerungsgröße

Der Abschluss von neuen Geschäften wie Kreditvergaben, Wertpapieranlagen und Refinanzierungen verändert den Saldo der Nettomittelabflüsse eines Kreditinstitutes und damit auch die Höhe des vorzuhaltenden Liquiditätspuffers. Das Halten des Puffers ist mit Kosten in Form von Zinsmindereinnahmen bzw. Zinsmehraufwand für Refinanzierungen verbunden.40 Diese sogenannten LCR-Kosten sind in der Rentabilitätsbeurteilung neuer Geschäfte zu berücksichtigen. Ein vereinfachtes Beispiel zur Ermittlung des LCR-Kostensatzes ist der Anlage 1 zu entnehmen.

Folglich führen Geschäfte, die den Nettomittelabflusssaldo erhöhen, zu einem notwendigen Anstieg des Liquiditätspuffers und dadurch automatisch zum Anfall von LCR-Kosten. Dabei können LCR-Kosten durch strukturelle Inkongruenzen zwischen Mittelbeschaffung und Mittelverwendung oder durch unterschiedliche kundenspezifische Prolongationsannahmen der Mittelzu- und abflüsse entstehen.

Bei Vorliegen einer normalen Zinsstrukturkurve ist das Eingehen von Inkongruenzen in Form positiver Fristentransformation ein wichtiger Bestandteil des Zinsüberschusses.41 Aus LCR-Gesichtspunkten führt die kurzfristige Refinanzierung zu Mittelabflüssen, während die Mittelanlage noch nicht fällig ist und somit nicht zu Mittelzuflüssen führt. Dadurch steigen die Kosten für den zu haltenden Liquiditätspuffer. Es ist zu erkennen, dass die LCR Liquiditätsrisiken aus positiver Fristentransformation begrenzt, indem Sie liquiditätsrisikobehafteten Inkongruenzen zusätzliche Kosten berechnet und damit die Rentabilität vermindert. Umgekehrt führt eine negative Fristentransformation zu einer Entlastung der LCR.42

Die unterschiedlichen kundenspezifischen Prolongationsannahmen führen im Falle absoluter Fristenkongruenz ebenfalls zu einer LCR-Kostenbelastung. So entsteht beispielsweise durch eine fristenkongruente Refinanzierung mit einer höheren Abflussquote als die Zuflussquote der Mittelanlage eine liquiditätspufferbelastende Situation.43 Umgekehrt entsteht ein entlastender Effekt. Die Steuerung erfolgt an dieser Stelle über die vorgegebenen Prolongationsannahmen der verschiedenen Arten von Forderungen und Verbindlichkeiten.44 Um die LCR positiv zu beeinflussen, sind Mittelanlagen in Form hochliquider Aktiva oder mit möglichst hohen Zuflussquoten zu wählen. Gleichzeitig ist die Refinanzierung mit möglichst geringen Abflussquoten auszustatten.

Im Ergebnis schränkt die Liquitiy Coverage Ratio liquiditätsrisikoreiches Geschäft ein oder anders formuliert, risikoreiches Geschäft wird mit hohen LCR-Kosten bestraft. Es erfolgt eine verursachungsgerechte Verrechnung von Liquiditätskosten, -nutzen und -risiken.

Welche Auswirkungen die kundenspezifischen LCR-Kosten und weitere Anforderungen des neuen Standards auf das Firmenkundengeschäft von Kreditinstituten hat soll nachfolgend betrachtet werden.

4 Auswirkungen der LCR auf das Firmenkundengeschäft

4.1 Einschränkungen bei der Kreditvergabe

Die Wirkung der Liquiditäts- und Fristentransformationsfunktion wird durch die entstehenden LCR-Kosten eingeschränkt. Während die Kosten aus strukturellen Inkongruenzen kalkulatorisch der zentralen Risikosteuerung belastet werden, sind die kundenspezifischen Kosten dem Einzelgeschäft zuzuordnen. Dass dieser zusätzliche Kostenfaktor bei dem vergleichsweise niedrigen Zinsniveau an die Kreditkunden weitergegeben werden kann, ist unwahrscheinlich. Eine Erfüllung der LCR verringert vor diesem Hintergrund die Zinsmargen. Damit verbunden ist, dass bestimmte Investitionsvorhaben aus Sicht des kreditgebenden Institutes nicht mehr rentabel sind und die Vorhaben nicht finanziert werden. Das Institut erfährt eine Einschränkung seiner Kreditvergabekapazität.45

Dieser Effekt betrifft das Firmen- und das Privatkundenkreditgeschäft. Im Anhang 1 befindet sich eine Beispielrechnung kundenspezifischer LCR-Kosten einer gewerblichen Kreditvergabe.

4.2 Kleine Unternehmen im Fokus

Grundsätzlich werden unbesicherte Verbindlichkeiten von Nichtfinanzunternehmen, die innerhalb der ersten 30 Kalendertage verfügbar werden können, zu 40% in den erwarteten Mittelabflüssen berücksichtigt bzw. zu 20%, sofern die Einlagen durch eine wirksame Einlagensicherung oder eine staatliche Bürgschaft besichert sind.46

Einlagen von Kleinunternehmen werden wie Einlagen von Privatkunden privilegiert behandelt. Sie werden in stabile und weniger stabile Einlagen unterschieden. Die vorgegebenen Mindestabzugsquoten betragen 5 bzw. 10 Prozentpunkte.47 Dahinter steht die Überlegung, dass eine breite Diversifizierung der Einlagen durch eine Vielzahl von Geschäftsbeziehungen mit kleinen Firmenkunden das Liquiditätsrisiko eines Kreditinstitutes verringert. Die geringeren Mittelabflüsse tragen positiv zur Erfüllung der LCR bei.

4.3 Stärken operativer Geschäftsbeziehungen

Durch das Wahrnehmen von Clearing-, Verwahrungs- oder Cash-Management-Dienstleistungen können Kreditinstitute eine etablierte operative Geschäftsbeziehung mit ihren Firmenkunden unterhalten. Die für diese Tätigkeiten benötigten Einlagen sind zu 25% in den erwarteten Mittelabflüssen zu berücksichtigen, sofern sie nachweislich operativen Bedürfnissen dienen.48 Das Stärken operativer Geschäftsbeziehungen mit Firmenkunden kann die Liquiditätssituation eines Kreditinstitutes im Vergleich zu unbesicherten Einlagen weiter entlasten.

Die Einschränkungen in der Kreditvergabe verbunden mit den liquiditätsbelastenden Effekten im Großkundengeschäft legen den Fokus der Gesamtbanksteuerung künftig auch auf kleine und mittlere Unternehmen und tragen dazu bei, Risikokonzentrationen zu vermeiden.

5 Fazit

Die globale Finanz- und Wirtschaftskrise hat verdeutlicht, dass bestehende Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzsystems nicht ausreichend waren. Als Antwort auf die sich deutlich herausgestellten Schwachstellen in der Bankenregulierung reagierte der Baseler Ausschuss mit einer Reform der Bankenregulierung.

Mit der Liquidity Coverage Ratio wurde ein globaler quantitativer Liquiditätsstandard geschaffen der dazu beitragen soll, die Widerstandsfähigkeit der Finanzwirtschaft zu stärken und Liquiditätsengpässe zu vermeiden. Er ermöglicht die Quantifizierung und verursachungsgerechte Zuordnung von potenziellen Liquiditätsrisiken und verlangt für diese das Vorhalten eines entsprechenden Liquiditätspuffers.

Er beruht auf einem Krisenszenario, welches bis heute nicht in dieser Form an den Märkten stattgefunden hat.

Ob und in welchem Ausmaß die Liquidity Coverage Ratio zum Vermeiden künftiger Krisen beitragen kann, bleibt abzuwarten.

Anhangverzeichnis

Anhang 1: Beispielrechnung im Umgang mit LCR-Kosten ... 13

Anhang 1: Beispielrechnung im Umgang mit LCR-Kosten [49]

LCR-Kostensatz

Der Preis zum Halten hochliquider Aktiva soll in einer einfachen Berechnung am Beispiel einer 5-jährigen Bundesanleihe dargestellt werden. Es wird dabei unterstellt, dass die Bundesanleihe risikolos und somit frei von Bonitätsaufschlägen ist. Sie gehört zu Aktiva der Stufe 1, weitere Anlagen sollen nicht bestehen. Weiterhin wird angenommen, dass die Differenz zwischen Anleiherenditen und Swapsätzen konstant bleibt. Auswirkungen auf andere Kennzahlen wie z.B. die NSFR bleiben unberücksichtigt.

Die Kalkulation der mit der LCR verbundenen Kosten erfolgt in mehreren Schritten.

Schritt 1: Kalkulation Aufwand vor Refinanzierung auf zinsrisikobereinigter Basis

Kauf einer hochliquiden Bundesanleihe und gleichzeitiger Abschluss eines Payer-Swaps mit gleicher Laufzeit. Die Differenz aus Rendite der Bundesanleihe von 0,40% p.a.50 und dem fest zu zahlenden Swapsatz von 0,88% p.a.51 entspricht dem zinsrisikolosen Aufwand in Bezug zum 6M-Euribor vor Refinanzierung.

Abbildung 4: Ermittlung des jährlichen Nettocashflow vor Refinanzierung

Nettocashflow = 5 yr Bundesrendite (0,40%) - 5 yr Festzins aus Swap (0,88%) = -0,48% p.a.

[Abb. in dieser Leseprobe verändert dargestellt]

Er beträgt im Beispiel -0,48% p.a. und repräsentiert die jährlichen Kosten der Unterverzinsung der Bundesanleihe aufgrund ihrer hohen Liquidität und Sicherheit im Vergleich zu einer Anlage mit gleicher Laufzeit.

Schritt 2: Kalkulation von Refinanzierungskosten

Damit der Kauf der Bundesanleihe einen positiven Effekt für die Liquiditätsausstattung hat, muss Sie zumindest teilweise für mehr als 30 Tage Laufzeit refinanziert werden. Ansonsten würde die Refinanzierung vollständig als Abfluss berücksichtigt werden und den liquiditätspuffersteigernden Effekt kompensieren. Unter Annahme einer monatlich rollierenden Refinanzierung auf Basis von 6 Monaten werden 5/6 der Anleihe länger als 30 Tage refinanziert und sind somit puffererhöhend einsetzbar (6 Mon. Euribor: 0,211% p.a.52 und Refinanzierungsspread: 0,179% p.a.53).

Abbildung 5: Ermittlung der jährlichen Refinanzierungskosten

Refinanzierungskosten = 6 Mon. Euribor (0,211%) + Spread (0,179%) = 0,39% p.a.

[Abb. in dieser Leseprobe verändert dargestellt]

Schritt 3: Kalkulation Gesamtaufwand, Effizienzfaktor und LCR-Kostensatz

Der Gesamtaufwand ergibt sich aus dem Saldo der laufenden Zahlungsströme der in den Schritten 1 und 2 getätigten Geschäfte und beträgt 0,659% p.a.

Abbildung 6: Ermittlung des jährlichen Gesamtaufwandes

Geschäfte: laufende Zahlungsströme

Kauf Bundesanleihe: 0,40% p.a. von Kontrahent (z.B. Landesbank)

Abschluss Payer Swap: 0,88 % p.a. an Kontrahent und 6M-Euribor von Kontrahent

Abschluss Refinanzierung: 6M-Euribor + 0,179% p.a. an Kontrahent

Gesamtaufwand: = 0,659% p.a.

[Abb. in dieser Leseprobe verändert dargestellt]

Der Effizienzfaktor beschreibt den prozentualen Anteil des Kurswertes der hochliquiden Bundesanleihe der für die LCR-Berechnung zur Verfügung steht.

Abbildung 7: Der Effizienzfaktor

Effizienzfaktor = 100% x 5/6 = 83,33%

[Abb. in dieser Leseprobe verändert dargestellt]

Hinweis: Für Aktiva der Stufe 2 sind an dieser Stelle entsprechende Abschläge zu berücksichtigen.

Abschließend errechnet sich der LCR-Kostensatz als Quotient aus Gesamtaufwand und Effizienzfaktor.

Abbildung 8: Ermittlung des jährlichen LCR-Kostensatzes

LCR-Kostensatz = Gesamtaufwand (0,659% p.a.) / Effizienfaktor (83,33%) = 0,791 p.a.

[Abb. in dieser Leseprobe verändert dargestellt]

Er beträgt 0,791% p.a. Dieser Kostensatz ermöglicht eine verursachungsgerechte Zuordnung von liquiditätspufferverursachenden Kosten.

Kundenspezifische LCR-Kosten54

Aufbauend auf der Ermittlung des LCR-Kostensatzes wird dessen Verwendung anhand eines Beispiels zur kundenspezifischen Berechnung erklärt.

Es soll ein unbesicherter endfälliger Kredit mit einer Laufzeit von 6 Monaten an ein mittelständisches Unternehmen in Höhe von 1 Mio. Euro vergeben werden. Das Geschäft wird gleichzeitig fristen- und strukturkongruent am Interbankenmarkt unbesichert refinanziert. Die Prolongationsquote gem. der LCR-Vorgaben beträgt 50%, sodass bei Fälligkeit ein erwarteter Mittelzufluss von 50%55 anzunehmen ist. Die Prolongationsquote der Refinanzierung beträgt 0%. Der erwartete Mittelabfluss bei Fälligkeit beträgt 100%.56

Es ist zu erkennen, dass aus dieser Situation im Monat der Fälligkeit eine Belastung des Liquiditätspuffers entsteht, da nicht ausreichend Mittelzuflüsse zur Verfügung stehen um die Mittelabflüsse zu decken.

Unter Annahme eines Kostensatzes von 0,791% p.a. ergeben sich für den Monat der Fälligkeit LCR-Kosten in Höhe von gerundet 0,40% p.a. Umgerechnet auf die Laufzeit von 6 Monaten bedeutet dies eine monatliche zusätzliche Belastung von gerundet 0,067% p.a.

Abbildung 9: Ermittlung absoluter und relativer LCR-Kosten

relative LCR-Kosten = [Mittelzuflüsse (50%) - Mittelabflüsse (100%)] x LCR-Kostensatz (0,791%) = - 0,40% p.a.

absolute LCR-Kosten = (500 TEU - 1.000 TEU) x 0,791% = - 3,96 TEU p.a.

[Abb. in dieser Leseprobe verändert dargestellt]

Literaturverzeichnis

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Lueer, H. (2010). Der Grund der Finanzkrise. Münster.

Mayländer, R./ Krapf, W./ Biro, J. (2011). Bankbetriebslehre, 4. Auflage. Braunschweig.


1 Vgl. Lueer (2010), S. 51
2 Vgl. BCBS (2011), S. 1-2
3 Vgl. BCBS (2010a) sowie BCBS (2010b)
4 Vgl. BCBS (2010c)
5 Vgl. § 11 KWG (2013)
6 Vgl. Hartmann-Wendels, T./ Pfingsten, A./ Weber, M. (2010), S.468
7 Vgl. Mayländer, R./ Krapf, W./ Biro, J. (2011), S. 445
8 Vgl. Hartmann-Wendels, T./ Pfingsten, A./ Weber, M. (2010), S.475
9 Vgl. Hartmann-Wendels, T./ Pfingsten, A./ Weber, M. (2010), S.474
10 Vgl. BCBS (2008), S. 1
11 Verfügbar auf http://www.bis.org/publ/bcbs144.pdf
12 Vgl. BCBS (2011), S. 8-9
13 Vgl. BaFin (2012a), AT 2.2 Tz. 1 i.V.m. AT 4.1 Tz. 1
14 Vgl. Hartmann-Wendels, T./ Pfingsten, A./ Weber, M. (2010), S. 467
15 Vgl. DSGV (2013), S. 308
16 Vgl. BaFin (2012a), BTR Tz. 1 und BTR 3
17 Vgl. auch § 11 Abs. 1 S. 1 KWG (2013)
18 Kriterium Kapitalmarktorientierung entsprechend § 264d HGB (2012)
19 Vgl. BaFin (2012a), AT 4.1 Tz. 9 sowie BaFin (2012b), S. 1
20 Vgl. BaFin (2012a), BTR 3.1 Tz. 5-7
21 Vgl. BaFin (2012b), S. 1
22 Vgl. DSGV (2013), S. 317-318
23 Vgl. BaFin (2012a), BTR 3.1 Tz. 12
24 Vgl. Heidorn, T./ Schmaltz, C./ Schröter, D. (2011), S. 31
25 in Anlehnung an BCBS (2013), S. 7
26 Vgl. BCBS (2010a), S. 1 sowie BCBS (2011), S. 8
27 Vgl. Heidorn, T./ Schmaltz, C./ Schröter, D. (2011), S. 31 sowie BCBS (2013), S. 6
28 Vgl. zum Folgenden BCBS (2013), S. 2
29 Auf die Umsetzung von Basel III in europäisches Recht kann an dieser Stelle nicht genauer einge- gangen werden. Zum aktuellen Umsetzungsstand vgl. EU (2013a), S. 1 sowie EU (2013b), S. 1
30 in Anlehnung an BCBS (2013), S. 2
31 Vgl. BCBS (2013), S. 2
32 Vgl. BCBS (2013), S. 7-10
33 Vgl. zum Folgenden BCBS (2013), S. 11-19
34 in Anlehnung an BCBS (2013), S. 66
35 Vgl. Heidorn, T./ Schmaltz, C./ Schröter, D. (2011), S. 31
36 Vgl. BCBS (2013), S. 28
37 Vgl. Heidorn, T./ Schmaltz, C./ Schröter, D. (2011), S.33-34
38 Vgl. BCBS (2013), S. 20
39 Vgl. BCBS (2013), S. 20
40 Vgl. Andrae, S./ Gruber, J. (2012), S. 308
41 Vgl. Hartmann-Wendels, T./ Pfingsten, A./ Weber, M. (2010), S. 655
42 Vgl. Andrae, S./ Gruber, J. (2012), S. 310
43 Vgl. Andrae, S./ Gruber, J. (2012), S. 310
44 Vgl. BCBS (2013), S. 67-68
45 Vgl. Heidorn, T./ Schmaltz, C./ Schröter, D. (2011), S. 36
46 Vgl. BCBS (2013), S. 26-27
47 Vgl. BCBS (2013), S. 23-24
48 Vgl. BCBS (2013), S. 24-25
49 in Anlehnung an Andrae, S./ Gruber, J. (2012), S. 308 ff.
50 Vgl. Börse Stuttgart (2013a), S. 1
51 Vgl. Börse Stuttgart (2013a), S. 1
52 Vgl. EBF (2013), S. 1
53 Vgl. DekaBank (2013), S. 1
54 In Anlehnung an Andrae, S./ Gruber, J. (2012), S. 309-310
55 Vgl. BCBS (2013), S. 69
56 Vgl. BCBS (2013), S. 67

Final del extracto de 23 páginas

Detalles

Título
Neue Anforderungen an das Liquiditätsrisikomanagement von Kreditinstituten. Die Liquidity Coverage Ratio
Universidad
University of Applied Sciences - Bonn
Calificación
1,0
Autor
Año
2013
Páginas
23
No. de catálogo
V308633
ISBN (Ebook)
9783668071988
ISBN (Libro)
9783668071995
Tamaño de fichero
817 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Basel III, Liquidity Coverage Ratio, LCR, Liquiditätsrisikomanagement, MaRisk, Liquiditätsrisiken, Firmenkundengeschäft, Banken
Citar trabajo
André Pauli (Autor), 2013, Neue Anforderungen an das Liquiditätsrisikomanagement von Kreditinstituten. Die Liquidity Coverage Ratio, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/308633

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