Der deutsch-sowjetische Vertrag vom 12. August 1970 und seine Konsequenzen


Term Paper, 2004

13 Pages, Grade: 2,0


Excerpt


INHALTSANGABE

1. Einleitung

2. Der Weg zum Vertrag

3. Inhalt des Vertrages und der zusätzlichen Noten und Briefe

4. Konsequenzen des Vertrages
4.1. Aufgabe der Hallstein-Doktrin
4.2. Grundlage für weitere Verträge
4.3. Innenpolitische Polarisierung in Deutschland
4.4. Weg zur deutschen Einheit

5. Berlin-Junktim und Gegenjunktim

6. Fazit

1. Einleitung

Einer der wohl wichtigsten und folgenschwersten Verträge der deutschen Ostpolitik nach dem zweiten Weltkrieg ist der deutsch-sowjetische Vertrag vom 12. August 1970. Erst in der historischen Diskussion der letzten Jahre und der Öffnung vieler, vorher geschlossenen, Dokumente ist die ganze Tragweite der Entscheidungen zwischen 1969 und 1971 ansatzweise erkennbar geworden. Einen bedeutenden Ansatzpunkt setzt dabei dieser Vertrag. Ein klarer Wendepunkt in der Ostpolitik ist hier zu finden.

Dieses Essay wird die wichtigsten Punkte der Verhandlungen herausstellen, den Vertrag an sich darstellen, seine Konsequenzen aufzeigen sowie im Speziellen auf das Berlin-Junktim eingehen.

2. Der Weg zum Vertrag

Bereits im Dezember 1969 hatten erste Sondierungsgespräche stattgefunden. Verhandlungen fanden hauptsächlich zwischen Staatssekretär Egon Bahr und dem sowjetischen Außenminister Gromyko statt, weshalb auch oft von den Bahr-Gromyko-Papieren gesprochen wird. Der frühen Verhandlungsführung soll hier jedoch weniger Platz eingeräumt sein als den eigentlichen Problemen, die sich erst mit der ersten Vertragsvorlage im Sommer 1970 herauskristallisierten.

Das wohl weitreichendeste Problem war wohl die Verbindung des Vertrages mit einer Regelung der Berlinfrage. Auf dieses so genannte Berlin-Junktim soll aber in Kapitel 5 noch detaillierter eingegangen werden.

Die erste Vorlage des Vertrages löste im Bundestag starke Proteste aus. Die Opposition warf der Regierung schlechte Verhandlungsführung und einen Ausverkauf der deutschen Positionen vor.

Vor allem die Anerkennung der Oder-Neiße-Linie und die Quasi-Anerkennung des Status Quo und damit der DDR als souveränem Staat machte das Vertragswerk für die Opposition unannehmbar. Da die SPD/FPD-Regierung nur über eine knappe Mehrheit verfügte war, die Zustimmung des Bundestages zum Vertrag fraglich. Zudem warf die Möglichkeit, dass der Vertrag auch als Substitut zu einem Friedensvertrag angesehen werden könnte, möglicherweise ein verfassungsrechtliches Problem auf.

Es mussten also Wege gefunden werden, wie diese Probleme zu umgehen seien.
Im Juli 1970 startete Außenminister Walter Scheel nach Moskau, um die Vertragsverhandlungen aufzunehmen.

Wesentliche Änderungspunkte zum ersten Entwurf, die man mit nach Moskau nahm, waren:

1. Eine Koppelung des Gewaltsverzichtsartikels an den Artikel über die Anerkennung der bestehenden Grenzen
2. Der Vorschlag für einen Brief, der zusätzlich zum Vertragswerk der Sowjetunion übergeben werden sollte, um das deutsche Festhalten an der Wiedervereinigung zu unterstreichen.
3. Die Ausarbeitung einer gemeinsamen, gehaltvollen Präambel.

Zusätzlich sollten redaktionelle Änderungen des Vertrages besprochen werden. Chefunterhändler waren Außenminister Walter Scheel sowie sein sowjetisches Pendant Andrei Gromyko. Während jedoch deren offizielle Treffen oft nur zum politischen Schlagabtausch gebraucht wurden, waren die informellen Treffen der anderen Delegationsteilnehmer, hier seien vor allen Dingen Egon Bahr, Staatssekretär Paul Frank und der sowjetische Botschafter Valentin Falin genannt, von sachlicher Arbeit bestimmt. In den Scheel-Gromyko-Gesprächen wurden meistens die Grenzen gesetzt innerhalb derer sich die Delegationen dann bei Formulierungen für den Vertrag bewegen konnten.
Als überaus schwieriger Verhandlungspartner erwies sich dabei vor allen Dingen Gromyko selbst, der mit eiserner Entschlossenheit die Positionen der sowjetischen Regierung verteidigte. Walter Scheel musste immer wieder neue Anläufe machen, um die deutschen Vorstellungen auch nur ansatzweise durchzubringen. Zunächst wollte sich Gromyko nicht einmal den Entwurf für die Präambel ansehen.

Der sowjetische Außenminister beruhte auf dem Standpunkt, dass mit den vorliegenden Bahr-Gromyko-Papieren, also den Ergebnissen der Vorverhandlungen und damit der Version, die helles Aufsehen im Bundestag ausgelöst hatte, der Vertrag fertig sei und die Sowjetunion bis an die Grenzen ihrer Fähigkeit zu Zugeständnissen gegangen sei. Dies bezog sich vor allem auf den vorgeschlagenen zusätzlichen Brief. Im Interesse der Sowjetunion wäre es natürlich gewesen, wenn der Wortlaut den Status der DDR soweit zementiert hätte, dass eine Wiedervereinigung in weiter Ferne gerückt wäre. Das klare Bekennen zur Wiedervereinigung, dass im Brief gegeben werden sollte, widersprach diesem Gedanken.

Streitigkeiten entbrannten zudem um die Formulierung der Präambel, die aber schließlich von den Delegierten erledigt wurden und um den Geltungsbereich des Vertrages. Eine Formulierung ähnlich wie „dem internationalen Frieden“ anstatt „des europäischen Friedens“ etwa hätte die Sowjetunion in Korea und China in Bedrängnis kommen können.

Die Probleme waren jedoch von Bahr und anderen schon voraus gesehen worden. Es war klar, dass die Sowjets nicht auf alle Forderungen eingehen konnten. Einige Zugeständnisse konnte man also machen auch ohne die deutschen Interessen zu verraten. Trotzdem blieb der zusätzliche Brief zum Vertrag Hauptanliegen der Delegation. Man durfte in Deutschland nicht den Eindruck erwecken, man würde die Idee der Wiedervereinigung für den Vertrag opfern und damit die Verfassung brechen. Schließlich willigte Gromyko ein, den Brief entgegenzunehmen. Er werde aber „bei Eintreffen des Briefes die Augen schließen“.

Wie sehr die schwierige Verhandlungsführung Scheel vereinnahmte lässt sich anhand einer Äußerung Bahrs ablesen:

„Es musste Gromyko irritiert haben, dass Scheel sich gab, als gäbe es die Krise

nicht, aber außerhalb des Sitzungssaales den Druck erkennen ließ, der auf ihm

lastete. Frank und ich schirmten ihn gegenüber Journalisten ab, die ihn

keinesfalls nicht ganz nüchtern erleben sollten, auch nicht am Billardtisch.“[1]

Die unermüdliche Haltung Scheels nach Außen, vor allem Gromyko gegenüber, war wohl einer der wichtigsten Faktoren für ein Vorankommen der frühen Verhandlungen.

Dazu Falin:

„Wenn an Scheels Stelle ein Politiker anderer Art verhandelt hätte, wäre

vielleicht alles anders ausgegangen. […] Auf den ultimativen Ton unseres

Ministers konnte und wollte Scheel nicht eingehen, ließ sich durch ihn auch

nicht im Mindesten entmutigen. Gromyko fühlte schließlich selbst, dass er zu

weit gegangen war.“[2]

Doch auch innerhalb der deutschen Delegation waren Spannungen an der Tagesordnung. Vor allem Bahr, der über Jahre hinweg diese Verhandlungen vorbereitet hatte und mit allen Aspekten vertraut war, zeigte sich oft verstört über Scheels und Franks Arbeitsweise:

„Unser Minister hat leider keinen Kontakt zu seinem Partner gefunden. […] Frank und ich schwankten zuweilen zwischen Entsetzen und Verzweiflung bis zur Überlegung ob er nicht, wie auch immer, aus den Verhandlungen zu ziehen sei. Wir haben uns dann gerettet in die Verlegung der eigentlichen Verhandlungen in die Arbeitssitzung. Dabei stellte sich dann heraus, dass Frank nicht mit der Materie, genauer gesagt der Vorgeschichte, vertraut ist, […]“[3]

[...]


[1] Siehe: BAHR, Zu meiner Zeit. S. 328

[2] Siehe: FALIN, Politische Erinnerungen. S. 103

[3] AAPD, S.1335: Staatssekretär Bahr, Bundeskanzleramt, z.Z. Moskau, an den Bundeskanzler Brandt. 1. August

1970.

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Details

Title
Der deutsch-sowjetische Vertrag vom 12. August 1970 und seine Konsequenzen
College
University of Siegen  (Neue und neueste Geschichte)
Course
Quellen zur Ost- und Deutschlandpolitik der BRD
Grade
2,0
Author
Year
2004
Pages
13
Catalog Number
V30868
ISBN (eBook)
9783638320429
ISBN (Book)
9783640365814
File size
486 KB
Language
German
Notes
Die Arbeit behandelt den Weg zum Vertrag, die Verhandlungen, den Vertragsinhalt sowie Konsequenzen in Deutschland und Europa. Zusätzlich wird auf das Berlin-Junktim und das Gegenjunktim eingegangen.
Keywords
Vertrag, August, Konsequenzen, Quellen, Ost-, Deutschlandpolitik
Quote paper
Christian Schlütter (Author), 2004, Der deutsch-sowjetische Vertrag vom 12. August 1970 und seine Konsequenzen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/30868

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