Cybermobbing und die Notwendigkeit einer neuen Strafrechtsnorm in Deutschland


Hausarbeit (Hauptseminar), 2015

27 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Begriffsbestimmung Mobbing und Cybermobbing

3. Täter und Opfer
3.1. Täter
3.2. Opfer

4. Erscheinungsformen von Cybermobbing
4.1. Flaming (Beleidigung, Beschimpfung)
4.2. Harassment (Belästigung)
4.3. Denigration (anschwärzen, Gerüchte verbreiten)
4.4. Impersonation (Auftreten unter falscher Identität)
4.5. Outing und Trickery (Bloßstellung und Betrügerei)
4.6. Exclusion (Ausgrenzung)
4.7. Cyberstalking
4.8. Cyberthreats (offene Androhung von Gewalt)

5. Die Besonderheiten und Merkmale von Cybermobbing
5.1. Anonymität im Internet
5.2. Online-Enthemmungseffekt
5.3. Einfluss der neuen Medien

6. Analyse der rechtlichen Situation in Deutschland
6.1. Analyse des § 201a StGB
6.2. Analyse des § 201 StGB
6.3. Analyse des § 33 KunstUrhG
6.4. Analyse des § 238 StGB
6.5. Idee eines neuen Tatbestands

7. Fazit

8. Literaturverzeichnis

9. Quellenverzeichnis

10. Rechtsquellenverzeichnis

11. Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung

,,Cyber-Mobbing: Tod eines Teenagers"1, das ist die Pressemitteilung von spiegelonline vom 18.11.2007. Bei dem Teenager handelte es sich um die damals 13 jährige Megan Meier. Sie lernte über die Online-Plattform MySpace den gut aussehenden 16 jährigen Josh Evans kennen und verliebte sich in die Online Bekanntschaft. Bei dem virtuellen Freund handelte es sich jedoch um eine ehemalige Freundin von Megan, welche sich an ihr rächen wollte, da die beiden einen ,,Zickenkrieg" hatten. Als Megan von Josh erfuhr, dass er keinen Kontakt mehr mit ihr haben wolle, da sie eine schlechte Person sei und zudem eine schlechte Freundin war brach für Megan eine Welt zusammen. Josh hatte zudem dafür gesorgt, dass etliche MySpace-Seiten Megan über das Internet gemobbt hatten. Es führte dazu, dass Megan sich im Oktober 2006 das Leben nahm.2

,,Großbritannien: Erneut Selbstmord wegen Cyber-Mobbing"3, das ist die Schlagzeile von spiegelonline vom 21.09.2009. Holly Grogan war erst 15 Jahre alt, als sie sich das Leben nahm. Eltern und Freunde von Holly erklärten, dass sie im Internet auf Online-Plattformen wie Facebook, Bebo und MySpace gemobbt wurde und mit diesem Druck nicht zurecht gekommen war. Holly wurde darüber hinaus auch in der Schule gemobbt, was dazu führte, dass Holly im September 2009 von einer Brücke sprang.4

Diese zwei zusammengefassten Pressemitteilungen sollen nur noch einmal verdeutlichen, wie gefährlich Cybermobbing ist und zeigen, was für dramatische Folgen Cybermobbing haben kann. Diese Arbeit wird sich der Frage widmen, ob Deutschland eine neue Strafrechtsnorm ,,Cybermobbing" benötigt. Im Folgenden werden zunächst die Begriffe ,,Cybermobbing" und ,,Mobbing" erläutert.

2. Begriffsbestimmung Mobbing und Cybermobbing

Oftmals ist der Ausgangspunkt für eine Definition von Cybermobbing das Mobbing. Eine allgemein gültige Definition von Cybermobbing und auch Mobbing existiert nicht. Um Cybermobbing zu definieren, ist es sinnvoll zuerst eine Definition für Mobbing zu finden. Die Definition von Heinz Leymann wird in der Mobbingliteratur sehr häufig zitiert. Leymann beschreibt Mobbing wie folgt:

,,Der Begriff Mobbing beschreibt negative kommunikative Handlungen, die gegen eine Person gerichtet sind (von einer oder mehreren anderen) und die sehr oft und über einen längeren Zeitraum hinaus vorkommen und damit die Beziehung zwischen Täter und Opfer kennzeichnen."5

Sehr häufig wird die bereits gegebene Definition von Mobbing genutzt und es werden lediglich die neuen Medien als Mittel hinzugefügt. Cybermobbing wird im englischen Sprachraum auch oftmals als Cyberbullying bezeichnet.6

,,Unter dem Begriff Cybermobbing ist die gezielte und wiederholte teils anonym erfolgende Bloßstellung, Belästigung oder Ausgrenzung des Einzelnen durch andere Personen unter Nutzung von Informations - und Kommunikationstechnologien zu fassen."7

Im Bereich der Informations - und Kommunikationstechnologien werden hauptsächlich soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter genutzt. Des Weiteren werden Internetforen, Online-Gästebücher oder Chatmöglichkeiten genutzt. Die Bloßstellungen, Belästigungen oder Ausgrenzungen werden über Nachrichten, Bilder oder Videos getätigt. Nachfolgend werden die einzelnen Erscheinungsformen von Cybermobbing noch näher erläutert.

3. Täter und Opfer

Zunächst wird untersucht, wer die Täter und Opfer von Cybermobbing sind. Grundlage dafür ist eine empirische Bestandsaufnahme bei Eltern, Lehrkräften und Schülern/innen in Deutschland vom Bündnis gegen Cybermobbing. Diese Ausarbeitung beschränkt sich dabei auf die Erhebung bei Schülerinnen und Schülern. Hierbei wurde im Zeitraum vom 14.11.2012 bis zum 26.02.2013 eine zweigleisig methodische Befragung bei Schülern und Schülerinnen aus ganz Deutschland durchgeführt. Insgesamt 6993 Schülerinnen und Schüler im Alter von 10 bis 22 Jahren nahmen an der Onlinebefragung und der Paper-Pencil-Befragung teil, wobei die Altersgruppen von 13 bis 16 Jahren dominierte.

3.1. Täter

Im Folgenden werden zunächst die Täter von Cybermobbing näher untersucht. Nach dieser Studie stammen 44% der Täter aus dem sozialen Umfeld der Opfer und lediglich 11% aus reinen Online-Netzwerken. Häufig stammen die Täter aus der eigenen Schule8. Das ist interessant, da auch beim traditionellen Mobbing die Täter hauptsächlich aus der eigenen Schule kommen. Eine mögliche Erklärung ist, dass die meisten Täter von Cybermobbing auch schon beim traditionellen Mobbing Täter waren. Im Alter von 13 bis 16 Jahren verlagert sich das traditionelle Mobbing oftmals nur in soziale Netzwerke und ins Internet, da diese für die Jugendlichen immer mehr an Bedeutung gewinnen.

Des Weiteren ist interessant, dass 19,1% der Befragten angaben, selbst schon einmal Täter von Cybermobbing gewesen zu sein.9 Dass jeder fünfte Schüler schon einmal Täter von Cybermobbing war ist natürlich erschreckend. Es ist davon auszugehen, dass die tatsächliche Zahl noch viel höher ist, da die meisten Schüler sich nicht eingestehen wollen, dass sie schon einmal Täter waren.

Diese Studie zeigt ferner, dass 36,2% der Täter von Cybermobbing auch schon einmal Opfer eines Cybermobbing-Angriffs waren. Dahingegen waren lediglich 12,3% der Nicht-Täter, bereits Opfer von Cybermobbing.10 Daraus lässt sich schließen, dass Opfer oftmals Rache an ihren Tätern ausüben wollen. Wenn man die Motive der Täter in der Abbildung 1 näher betrachtet fällt auf, dass 35% der Täter aufgrund von ,,Langeweile" Cybermobbing betreiben. 33% der Befragten gaben an, ,,nur zum Spaß" zu mobben.11 Diese beiden Motive sind schon sehr erschreckend, wenn man an die Beispiele aus der Einleitung zurückdenkt. Ebenso erschreckend ist, dass 10% der Täter Cybermobbing betreiben, da es ,,cool ist".12 Die Abbildung 1 zeigt gut, dass definitiv mehr Aufklärung bei den Jugendlichen betrieben werden muss, um Ihnen zu zeigen wie schlimm die Folgen von Cybermobbing sein können.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Motive der Täter13

3.2. Opfer

Nun werden die Opfer von Cybermobbing näher untersucht. Bei dieser Studie gaben 16,6% der Schülerinnen und Schüler an, bereits Opfer von Cybermobbing gewesen zu sein. Wie oben bereits erwähnt gaben 19,1% der Befragten an bereits Täter von Cybermobbing gewesen zu sein.14 Somit gibt es laut dieser Studie in der betrachteten Altersklasse mehr Täter als Opfer von Cybermobbing. Es kann gut sein, dass die Befragten sich schämen bei einem Fragebogen anzugeben schon einmal Opfer von Cybermobbing gewesen zu sein. Somit ist zu vermuten, dass die tatsächliche Zahl höher ist.

Jetzt wird auf die Auswirkungen von Cybermobbing auf die Opfer eingegangen. Die Abbildung 2 zeigt, dass 58% der Opfer ,,sehr wütend" oder ,,sehr verängstigt" waren. Erschreckend ist jedoch, dass 14% der Befragten angaben, dass die Cybermobbing-Angriffe sie auch lange danach noch sehr stark belasten. Laut der Studie schlagen sich die Folgen bei den Mädchen teilweise deutlich stärker nieder als bei den Jungen.15

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Auswirkungen von Cybermobbing16

4. Erscheinungsformen von Cybermobbing

Um einen besseren Überblick über die Bandbreite und über die häufigsten Formen von Cybermobbing zu bekommen, wird Cybermobbing in verschiedene Erscheinungsformen kategorisiert. Viele Wissenschaftler nutzen dabei die Kategorisierung von Nancy Williard. Diese unterscheidet zwischen acht verschiedenen Formen des Cybermobbings, welche nachfolgend vorgestellt werden. Es ist dabei jedoch zu beachten, dass eine exakte Abgrenzung der Erscheinungsformen oft nicht möglich ist.17

4.1. Flaming (Beleidigung, Beschimpfung)

Beim Flaming handelt es sich um eine hitzige und meist kurzlebige Auseinandersetzung zwischen zwei oder mehreren Personen. Hierbei wird oftmals eine sehr offensive, vulgäre und unhöfliche Sprache mit vielen Beleidigungen und Drohungen verwendet. Die Beteiligten haben laut Williard ein eher ausgeglichenes Kräfteverhältnis. Nach Williard wird eine länger andauernde Auseinandersetzung als sogenannter ,,flame war" bezeichnet. Flaming tritt laut Williard hauptsächlich in Chatrooms, Diskussionsforen, in Onlinespielen, sowie via E-Mail auf. D.h. Flaming findet auf allen Kanälen im Internet statt, die einen Zugang zur öffentlichen Kommunikation bieten.18

4.2. Harassment (Belästigung)

Bei dieser Erscheinungsform handelt es sich um das wiederholte und zielgerichtete Zusenden von beleidigenden Nachrichten an eine bestimmte Person. Im Gegensatz zum Flaming findet diese Form des Cybermobbings meist über private Kommunikationskanäle wie z.B. via E-Mail oder via SMS statt. Harassments kennzeichnen sich dadurch, dass immer mehrere Nachrichten über eine längere Dauer an das Opfer gesendet werden. Dadurch dauert diese Form länger an als das Flaming. Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass es sich hierbei um einen einseitigen Angriff handelt.19

4.3. Denigration (anschwärzen, Gerüchte verbreiten)

Nach Williard handelt es sich hierbei um Nachrichten die das Ziel haben, die sozialen Beziehungen und den Status des Opfers zu schädigen. Bei den Nachrichten handelt es sich um Falschaussagen über eine Person. Bei dieser Erscheinungsform ist in der Regel nicht das Opfer selbst der Empfänger der Nachrichten, sondern Dritte. Das unterscheidet Denigration von den bisher vorgestellten Formen. Die Nachrichten werden an Dritte versandt, damit diese die Gerüchte und Falschaussagen verbreiten. Das öffentliche Posten und bearbeiten von Bildern wird ebenfalls als Denigration bezeichnet. Dabei wird beispielsweise das Gesicht des Opfers in eine pornographische Darstellung kopiert und dann gepostet oder an Dritte gesendet.20

4.4. Impersonation (Auftreten unter falscher Identität)

Wenn der Täter die Identität seines Opfers annimmt, um dieses dadurch in ein schlechtes Licht zu stellen, spricht man von Impersonation. Mögliche Kanäle dafür sind laut Williard persönliche Websiten des Opfers, Profile auf sozialen Netzwerken, Blogs oder jegliche andere Online-Kommunikation. Indem der Täter durch die Nutzung des Passwortes des Opfers die Online-Identität des Opfers annimmt, kann dieser jede andere Form des Cybermobbings im Namen des Opfers ausüben.21

[...]


1 Vgl. Cyber-Mobbing: Tod eines Teenagers.

2 Vgl. ebd.

3 Vgl. Großbritannien: Erneut Selbstmord wegen Cyber-Mobbing.

4 Vgl. ebd.

5 Vgl. Mobbing - Psychoterror am Arbeitsplatz und wie man sich dagegen wehren kann S.21.

6 Vgl. Plädoyer für einen Cybermobbing-Straftatbestand S.165.

7 Vgl. Virtueller Pranger Internet - ,,Shitstorm" und ,,Cybermobbing" als Bühne für die Meinungsfreiheit? - Providerpflichten nach der BGHRechtsprechung S.788.

8 Vgl. Cyberlife-Spannungsfeld zwischen Faszination und Gefahr - Cybermobbing bei Schülerinnen und Schülern S.97.

9 Vgl. ebd., S.98.

10 Vgl. ebd., S.99.

11 Vgl. ebd., S.100.

12 Vgl. ebd., S.100.

13 Vgl. Abbildung 1: Motive der Täter.

14 Vgl. Cyberlife-Spannungsfeld zwischen Faszination und Gefahr - Cybermobbing bei Schülerinnen und Schülern S.98.

15 Vgl. Cyberlife-Spannungsfeld zwischen Faszination und Gefahr - Cybermobbing bei Schülerinnen und Schülern S.100-101.

16 Vgl. Abbildung 2: Auswirkungen von Cybermobbing.

17 Vgl. Cyber-Mobbing - Veränderte Dimensionen von Gewalt unter Schülern durch die Nutzung neuer Kommunikationsmedien? S.62.

18 Vgl. Status: gemobbt - cybermobbing im Web 2.0 S.36, zitiert nach Williard, Nancy E. (2007): Cyberbullying and cyberthreats. Responding to the challenge of online social aggression, threats, and distress. S.5 f.

19 Vgl. Status: gemobbt - cybermobbing im Web 2.0 S.36, zitiert nach Williard, Nancy E. (2007): Cyberbullying and cyberthreats. Responding to the challenge of online social aggression, threats, and distress. S.7 f.

20 Vgl. ebd., S.37-38, zitiert nach ebd., S.7 f.

21 Vgl. ebd., S.38-39 zitiert nach ebd., S.8 f.

Ende der Leseprobe aus 27 Seiten

Details

Titel
Cybermobbing und die Notwendigkeit einer neuen Strafrechtsnorm in Deutschland
Hochschule
Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Bielefeld  (PVD)
Note
1,7
Autor
Jahr
2015
Seiten
27
Katalognummer
V308747
ISBN (eBook)
9783668073692
ISBN (Buch)
9783668073708
Dateigröße
883 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
cybermobbing, notwendigkeit, strafrechtsnorm, deutschland, hausarbeit, seminararbeit, ausarbeitung, fhöv, fachhochschule, öffentliche, verwaltung, nrw, bielefeld, pvd, polizeivollzugsdienst, nordrhein-westfalen, referat, cyberstalking, strafrecht, 238 StGB, 33 KunstUrhG, 201 StGB, 201a StGB, Cyberthreats, Mobbing
Arbeit zitieren
Philipp Pelka (Autor:in), 2015, Cybermobbing und die Notwendigkeit einer neuen Strafrechtsnorm in Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/308747

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