Das Verhältnis von Individuum und Gesellschaft in Marquis de Sades "Aline et Valcour"


Term Paper (Advanced seminar), 2013

16 Pages, Grade: 1,0


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Inhaltsverzeichnis

1.Einleitung

2.Das Verhältnis zwischen Individuum und Gesellschaft
2.1.Jean-Jacques Rousseaus Gesellschaftsvertrag
2.2.Marquis de Sades Gesellschaftsprinzip

3.Definition: Utopie und Dystopie
3.1.Butua –Eine tyrannische Dystopie
3.2.Tarnoé – Eine frühsozialistische Utopie

4.Résumé

5.Bibliographie

1. Einleitung

Aline et Valcour, Donatien Alphonse François Marquis de Sades philosophischer Briefroman, ist wahrscheinlich eines der kontrovers diskutiertesten Werke der französischen Literatur des ausgehenden 18. Jahrhunderts. Zur Zeit der Französischen Revolution, als die Herrschaft des Nationalkonvents zum Direktorium in Frankreich überging, ist dieses Werk noch heute Gegenstand und Inspirationsquelle wissenschaftlicher Auseinandersetzungen.

Einer der Gründe für die Beschäftigung mit Werken Marquis de Sades mag sicherlich der Autor selbst sein. Bereits zu Lebzeiten war der französische Aristokrat für seinen ausschweifenden Lebensstil bekannt. Als Verfasser verschiedener erotisch-sadistischer Lektüren, die im Frankreich des 18. Jahrhunderts als amoralisch und gefährlich galten, wurde der Libertin mehrfach inhaftiert. Auch regimekritische Werke, wie Aline et Valcour eines im weitesten Sinne darstellt, zählten zu seinem Métier

Marquis de Sades 1785-1788 verfasster und 1795 veröffentlichter Briefroman „Aline et Valcour –ou le Roman philosophique“ geht über aufklärerische Erzählformen hinaus und thematisiert in einer Rahmenhandlung das unerfüllte Liebesverhältnis der beiden jugendlichen Protagonisten Aline und Valcour. Da Alines Vater, der verarmte Président de Blamont, seine Tochter mit seinem reichen Freund und Buchhalter Monsieur Dolbourg verheiraten möchte, um an dessen Besitz zu gelangen, ist Aline auf den heimlichen Briefverkehr mit Valcour sowie die Unterstützung ihrer Mutter angewiesen. Weitestgehend von Alines und Valcours Geschichte separiert, werden die utopische Südseeinsel Tarnoé und das dystopische Königreich Butua von Sades Nebencharakter Saintville auf der Suche nach seiner verschollenen Geliebten Léonore bereist.

Den Ausgangspunkt dieses Werkes und auch dieser Hausarbeit bildet die Analyse des Verhältnisses zwischen Individuum und Gesellschaft. Es soll kurz untersucht werden, ob das Individuum entweder als Opfer oder Gestalter der heutigen Gesellschaft fungiert und in welchem Maße ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen beiden Komponenten besteht. Dabei werden die Auffassungen der Philosophen Aristoteles, Immanuel Kant und Thomas Hobbes berücksichtigt und miteinander verglichen. Als bedeutsame, vielfach studierte und kritisierte Literatur, welche die Beziehung zwischen Individuum und Gesellschaft untersucht, sollen die wesentlichen Aussagen des von Jean-Jaques Rousseau verfassten Gesellschaftsvertrags zusammengefasst werden. In diesem Zuge ist auch Marquis de Sades Gesellschaftsprinzip zu analysieren, das, wie der Gesellschaftsvertrag Rousseaus, von den Ereignissen der Französischen Revolution beeinflusst ist, aber in seinen leitenden Ideen von diesem abweicht. Nach einer Bestimmung der Begriffe Utopie und Dystopie, unter Berücksichtigung der Definitionen von Ulrich Broich und Wilhelm Kamlah, werden die äußere Gestalt, die Staatsorganisation und die Lebensbedingungen der Bewohner Butuas und Tarnoés beschrieben und voneinander abgegrenzt. Da der Entwurf Tarnoés in seinen Grundzügen dem Prototypen Utopia in Thomas Mores gleichnamigem Werk entspricht, soll zudem ein Vergleich zwischen Tarnoé und Utopia stattfinden.

Abschließend soll diskutiert und zusammengefasst werden, ob es sich bei de Sades Gesellschaftskonzepten um ein Beispiel radikaler Individualität handelt.

2. Das Verhältnis zwischen Individuum und Gesellschaft

Bereits in Aristoteles‘ Metaphysik lag die Erkenntnis zugrunde, dass einem erkennenden Subjekt eine der Erkenntnis unterworfene objektive Welt gegenüberstehe. Aristoteles erkannte, dass das Herrschende im freiwilligen Handeln das Wählende sei. Er vertrat die Ansicht, dass es zur Natur des Menschen gehöre, seine Triebgewalten zu beherrschen und seiner Vernunft zu folgen. Die durch die Philosophie geleitete Vernunft richte sich auf die Erkenntnis des Guten, die auf der praktischen Ebene als Ordnungsstruktur des Ganzen - der Polis- verstanden werden könne.1

Ähnlich wie Aristoteles ging auch Kant von einem vernunftgeleiteten Handeln der einzelnen Individuen aus, damit diese in einer Gesellschaft ohne große Ausfälle bzw. Komplikationen miteinander und nebeneinander existieren können. Durch das Einlenken des Staates in die Entwicklung der Gesellschaft stehe der Einzelne einem System gegenüber, der die Individuen zu determinieren scheine.2

Der Philosoph Thomas Hobbes ging noch einen Schritt weiter, indem er schrieb: „Staat ist eine Person, deren Handlungen eine große Menge Menschen kraft der gegenseitigen Verträge eines jeden mit einem jeden als ihre eigenen ansehen, auf das diese nach ihrem Gutdünken die Macht aller zum Frieden und zur gemeinschaftlichen Verteidigung anwende“.3 Allerdings ist der Staat nicht von Beginn an vorhanden, sondern ergibt sich erst aus den Einzelhandlungen der Individuen, durch die er zum repräsentativen allgemeinen Willen deklariert wird. Dennoch beansprucht der Leviathan bei Hobbes absolute Macht und kann nicht anders, als von Anfang an der potentielle Feind des Einzelnen zu sein. Er greife da ein, wo das freie egoistische Handeln der Einzelnen die soziale Ordnung bzw. die Gemeinschaft bedrohe.4 Auch Kant hält einen starken Staat für nötig, um soziale Ordnung zu garantieren. Er geht ebenfalls nicht nur von der natürlichen Prämisse der Freiheit des Menschen aus, sondern auch von der prinzipiellen Selbständigkeit eines jeden Bürgers. Die bei Hobbes mit aller Deutlichkeit artikulierte Antinomie zwischen Staat und freiem Individuum sieht auch Kant insofern als staatliches Recht, als dass es dazu diene, dem Einzelnen Grenzen seiner Freiheit zu ziehen. Soziale Integration erfolgt bei Kant nicht nur über den Zwang der Gesellschaft wie bei Hobbes, sondern durch ein Wechselspiel zwischen der von der Gesellschaft auferlegten Pflicht und einer im Subjekt verinnerlichten inneren Pflicht. Das Individuum unterwirft sich daher eigentlich in gewisser Weise freiwillig, weil es sich bewusst in Abhängigkeit seiner eigenen, individuell erzeugten Ansichten begibt. Aufklärung im Sinne Kants hält die Einhaltung staatlicher oder sittlicher Gesetze nur dann für sinnvoll, wenn sie aus freiem Willen bzw. persönlicher Einsicht des Einzelnen erfolgt. Die soziale Integration wird durch individuelle Einsicht und nicht etwa durch kollektiven Zwang erzeugt. Diese Unterordnung bezüglich der eigenen Gesetze, die der betätigende Wille als Pflicht begreift, sei für Kant denknotwendig mit dem Begriff individueller Freiheit vorgegeben.5 Der Mensch kann demnach nur dann frei sein, wenn er der Pflicht gegen seine anders lautenden natürlichen Antriebe zu folgen vermag. Derjenige, der sich nicht von seinen natürlichen Trieben und inneren geradezu tierischen Bedürfnissen abwenden kann, ist nach dieser Ansicht überhaupt nicht frei, da er dann von der Natur determiniert wird.

Dieses Konzept, in dem der individuelle Wille die leitende Instanz für ein effektives Staatssystem darstellt und die Prinzipien des politischen Rechts definiert, wird in Rousseaus Gesellschaftsvertrag zusammengetragen.

2.1. Jean-Jacques Rousseaus Gesellschaftsvertrag

Einer der geistigen Wegbereiter der französischen Revolution war der französisch-schweizerische Philosoph und Pädagoge Jean-Jacques Rousseau (1712-1778), der seine Ideen unter anderem in seinem 1754 entstandenen, 1758 überarbeiteten und 1762 publizierten Gesellschaftsvertrag, dem Contrat social, verfasste, einem vierbändigen Werk, das als komplexe und vielfach kritisierte Literatur galt und Konzept eines idealen Staatssystems zum Inhalt hat. Der zentrale Gedanke Rousseaus ist dabei, dass sich die durch sozialen Fortschritt lasterhafte Menschheit wieder auf „wahre Freiheit, Unschuld und Tugend“6 besinnen und zu ihrem ursprünglichen Naturzustand zurückfinden soll, indem die von Natur aus unabhängigen Subjekte durch einen Vertrag in Verhältnis und Verbindung gebracht werden und die einstige Einheit und Gleichheit aller Menschen durch eine Transformation des „Einzelwillens“7 auf den „Gesamtwillen“8 stattfindet. Zur Erfüllung dieser Idee ist es notwendig, dass „vernünftige Freiheit“9, also die Verantwortung mündiger Menschen gegenüber sich selbst und ihren Mitmenschen gemäß Kants kategorischem Imperativ und die Identifikation eines Bürgers mit dem Staat auf freiwilliger Basis, die Voraussetzung nicht nur der Herrschaftsansprüche ist , sondern auch „Wesen, Würde und Glück“10 jedes Menschen beeinflussen. „Der Gesellschaftsvertrag, den die freien Individuen schließen, schafft soziale Ordnung und den Staat als ihre Verkörperung. Im rationalen Kontext der beginnenden Moderne wird der Staat logisch zwingend begründet und legitimiert.“11 Die Aufgabe des Staates ist es demnach, die Erwartungsbildung des Einzelnen sicherzustellen und in den Kampf aller gegen alle zu intervenieren, um diesem Machtkampf, der die Freiheit der Individuen einschränkt, ein Ende zu bereiten.

Um einen gerechten, auf dem Volkswillen beruhenden Gesetzesentwurf zu schaffen, müssen der „vernünftige politische Wille“12 des Volks, die volonté générale, sowie damit zusammenhängende gewisse Voraussetzungen gegeben sein. Zunächst ist die unbedingte Einhaltung des Vertrags, demnach die Reduktion persönlicher Bedürfnisse und Wünsche, die aliénation totale, gegenüber dem höheren Ziel des Allgemeinwohls durch jeden Bürger, zu gewähren. Weiterhin ist die Beteiligung jedes Bürgers an der Verabschiedung und möglichen Änderungen der Gesetze notwendig, um Gleichberechtigung zu gewährleisten.

Damit die möglichste Gleichheit von beispielsweise „Besitz, Bildung, Beziehungen und Gemeinwesen“13 der Bürger geschaffen werden kann, müssen Parteiungen und Lobbyismus zwischen den Wählern untersagt sein. Außerdem sind die Bürger verpflichtet der réligion civile Folge zu leisten, welche „die Gesinnungsdogmen der persönlichen Unsterblichkeit, der Existenz eines gerecht bestrafenden und belohnenden Gottes und die Heiligkeit des Gesellschaftsvertrags zum Inhalt hat.“14 Zur Kontrolle dieser Gesetze wird eine vom Souverän gewählte und von diesem zu entlassende Regierung, die gouvernement, eingesetzt. Für den Entwurf dieses Gesetzessystems braucht es einen weisen Gesetzgeber, welcher der eindeutigen Zustimmung des Volkes bedarf und dessen Aufgabe mit der Gründung des Staates endet. Auf der Basis dieses Gesetzessystems sah Rousseau die Schaffung einer idealen Gesellschaftsordnung. Dem Gesellschaftskonzept Rousseaus soll im Folgenden das von Marquis de Sade gegenüber gestellt werden.

[...]


1 Vgl. Aristoteles (2003: 161).

2 Vgl. Kant (1900: 123).

3 Hobbes (1970: 155-156).

4 Vgl. Hobbes (190: 157).

5 Vgl. Di Fabio (1991: 23-25).

6 Forschner (2009).

7 Ibid.

8 Ibid.

9 Ibid.

10 Ibid.

11 Ibid.

12 Ibid.

13 Ibid.

14 Ibid.

Excerpt out of 16 pages

Details

Title
Das Verhältnis von Individuum und Gesellschaft in Marquis de Sades "Aline et Valcour"
College
University of Duisburg-Essen
Grade
1,0
Author
Year
2013
Pages
16
Catalog Number
V308883
ISBN (eBook)
9783668073982
ISBN (Book)
9783668073999
File size
460 KB
Language
German
Keywords
verhältnis, individuum, gesellschaft, marquis, sades, aline, valcour
Quote paper
Sarah Leenen (Author), 2013, Das Verhältnis von Individuum und Gesellschaft in Marquis de Sades "Aline et Valcour", Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/308883

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