Die ständige Verfügbarkeit des Internets – ortsunabhängig und zeitunabhängig – ist im Jahr 2015 nicht mehr wegzudenken. Touristen informieren sich in Städten über Sehenswürdigkeiten, Hotelbesucher sehen abends lieber Serien und Filme über Video-on-Demand-Dienste wie Netflix als das klassische TV-Programm zu nutzen, Café-Besucher rufen E-Mails ab oder lesen die Online-Ausgabe einer Zeitung und Jugendliche hören ihre Lieblingsmusik über Streaming-Angebote wie Spotify oder Apple Music. Diese sind nur einige der zahlreichen Möglichkeiten, wie das Internet außerhalb des Internetanschlusses zu Hause bereits genutzt wird. Die stetige technische Weiterentwicklung durch höhere Datenübertragungen, bspw. durch das Funknetz „LTE“ (Long Term Evolution), begünstigen diese Entwicklung. Das große Problem in Deutschland ist jedoch die Volumenbegrenzung und die damit einhergehende Drosselung der Geschwindigkeit aufgrund der Verträge vieler Telekommunikationsanbieter. Dadurch ist eine solche intensive Datennutzung nicht länger möglich. Ein höheres Datenvolumen kostet in Deutschland im Vergleich mit anderen Ländern viel Geld. Aus diesen Gründen werden häufig klassische DSL-Anschlüsse mittels WLAN-Verbindungen zur Internetnutzung verwendet. Die Verbreitung solcher WLAN-Hotspots nimmt jedoch nur langsam zu und Deutschland hinkt im internationalen Vergleich weit hinterher. Als Gründe für den nicht voranschreitenden WLAN-Netzausbau und den Betrieb solcher Netze werden die bestehenden Rechtsunsicherheiten auf die Frage, wer für die Rechtsverletzungen seiner WLAN-Nutzer haften soll, und das durch die Gerichte geschaffene Prinzip der sog. Störerhaftung identifiziert. Die große Koalition nahm sich bereits bei den Koalitionsverhandlungen dieser Problematik an, um den Netzausbau weiter zu fördern. Aktuell liegt von der Bundesregierung ein endabgestimmter Referentenentwurf zur zweiten Änderung des Telemediengesetztes (TMG-RefE) vor. Die vorliegende Masterarbeit wird nun grundsätzlich auf die Fragen eingehen, ob der Gesetzesentwurf dazu geeignet ist, den WLAN-Netzausbau in Deutschland voranzutreiben und inwieweit sich eine veränderte Haftung für Dienstanbieter ergibt.
Inhaltsverzeichnis
1 Einführung
2 Vorgehensweise
3 Grundlagen
3.1 Technische Grundlagen
3.1.1 WLAN
3.1.2 Sicherheit und Verschlüsselung von WLAN-Netzwerken
3.1.3 Die Identifikation im Internet durch IP-Adressen und deren Probleme
3.2 Rechtliche Grundlagen
3.2.1 Der Anwendungsbereich des TMG
3.2.2 Die Umsetzung der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr im TMG
3.2.3 Die Verantwortlichkeit von Dienstanbieter nach dem TMG und Unterscheidung der Provider-Arten
3.2.3.1 Access-Provider
3.2.3.2 Network-Provider
3.2.3.3 Host-Provider
3.2.3.4 Content-Provider
4 Aktueller Rechtsstand zur Haftung der Access-Provider
4.1 Die Durchleitung von Informationen / Zugangsvermittlung des § 8 TMG im Detail
4.2 Das Prinzip der Störerhaftung für Betreiber von WLAN-Netzwerken
4.3 Die Entwicklung der Rechtsprechung im Bereich der WLAN-Haftung
5 Der Gesetzesentwurf zur zweiten Änderung des Telemediengesetztes im Detail
5.1 Die Entwicklung und Zielsetzung des Entwurfes
5.2 Die Änderungen des Entwurfes zum Ausbau öffentlicher WLAN-Netze im Detail
5.2.1 Die Definitionserweiterung in § 2 TMG
5.2.1.1 Das drahtlos Funknetz (WLAN)
5.2.1.2 Kritische Würdigung - eine Sinnvolle Definitionserweiterung in § 2 TMG
5.2.2 Die Übertragung der Dienstanbietereigenschaft auf Access-Provider und die Erfassung von WLANs nach § 8 TMG
5.2.2.1 Klarstellung des Anwendungsbereiches von § 8 TMG
5.2.2.2 Sinnvolle Ergänzung des Anwendungsbereiches und Verhältnis zum TKG
5.2.3 Die Geschäftstätigkeit der Dienstanbieter und öffentliche Einrichtungen nach § 8 Abs. 4 Alt. 1 und 2 TMG-RefE
5.2.3.1 Regelungsinhalt des Entwurfes zum persönlichen Anwendungsbereich
5.2.3.2 Kritische Würdigung – Unklares Verhältnis zwischen § 8 Abs. 4 und Abs. 5 TMG-RefE
5.2.4 Der Ausschluss des Unterlassungsanspruches durch zumutbare Maßnahmen nach § 8 Abs. 4 TMG-RefE
5.2.4.1 Verschlüsselung
5.2.4.2 Ausschluss der Rechtsverletzung durch Zustimmung der Nutzer
5.2.4.3 Die Beurteilung der zusätzlichen Pflichten für Host-Provider
5.2.4.3.1. Sicherheit
5.2.4.3.2. Verschlüsselung
5.2.4.3.3. Berechtigter Nutzer
5.2.4.3.4. Außenstehender Dritter
5.2.4.3.5. Die Zustimmung der Nutzer im Verhältnis zum TKG und TMG
5.2.5 Der Ausschluss des Unterlassungsanspruches bei sonstigen Dienstanbietern nach § 8 Abs. 5 TMG-RefE
5.2.5.1 Die Haftungsprivilegierung für private WLANs
5.2.5.2 Kritische Würdigung zur Haftungsprivilegierung privater WLANs
5.3 Die Änderung des Entwurfes zur Veränderung von Haftungsfragen der Host-Provider im Detail
5.3.1 Gründe für die Änderung der Haftung von Host-Providern
5.3.2 Regelungsinhalt des § 10 TMG-RefE
5.3.3 Eine kritische Würdigung zu den geplanten Änderungen in § 10 TMG
6 Vereinbarkeit der Gesetzesänderung mit dem Recht der Europäischen Union
6.1 Vereinbarkeit des § 8 TMG-RefE mit dem EU-Recht
6.2 Vereinbarkeit des § 10 TMG-RefE mit dem EU-Recht
6.3 Ergebnis – Vereinbarkeit des TMG-RefE mit dem Recht der Europäischen Union
7 Die Haftung bei Urheberechtsverletzungen in anderen Ländern als Grund für die höhere Anzahl an offenen WLANs
7.1 Die Rechtslage in Irland
7.2 Die Rechtslage in den USA
7.3 Die Rechtslage in Frankreich
7.4 Die Rechtslage in dem Vereinigen Königreich
7.5 Der Three-Strike-Ansatzes als Lösungsvorschlag für mehr Rechtssicherheit und einem verbreiteten WLAN-Ausbau
8 Die Auswirkungen des Gesetzesentwurf zur zweiten Änderung des Telemediengesetz
8.1 Auswirkungen für Gewerbetreibende
8.2 Auswirkungen für Privatpersonen
8.3 Auswirkungen auf die Haftung von Dienstanbietern
9 Der 2. TMG-RefE – neue Änderungen geplant
9.1 Wegfall der sonstigen Dienstanbieter und Abkehr von der Verschlüsselungspflicht
9.2 Keine Haftungsänderung für Host-Provider und gleichzeitige Aufnahme des europäischen Sitzlandes
10 Fazit und Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht, ob der Referentenentwurf zur zweiten Änderung des Telemediengesetzes (TMG-RefE) geeignet ist, den Ausbau öffentlicher WLAN-Netzwerke in Deutschland zu fördern und welche rechtlichen Konsequenzen sich für die Haftung von Dienstanbietern daraus ergeben.
- Analyse der bestehenden Haftungsrisiken für Access- und Host-Provider.
- Untersuchung des Konzepts der "Störerhaftung" und deren Auswirkungen auf den WLAN-Ausbau.
- Kritische Bewertung der geplanten Gesetzesänderungen zur Definitionserweiterung und zu zumutbaren Maßnahmen.
- Vergleich der deutschen Rechtslage mit internationalen Ansätzen zur Haftung bei Urheberrechtsverletzungen.
Auszug aus dem Buch
4.2 Das Prinzip der Störerhaftung für Betreiber von WLAN-Netzwerken
Liegen die eben aufgeführten Voraussetzungen des § 8 TMG kumulativ vor, ist der Access-Provider von der Haftung (Schadensersatz, Unterlassung, Strafverfolgung und Rechtsverfolgungskosten) befreit. Praktisch und aufgrund der ständigen Rechtsprechung findet die Haftungsprivilegierung allerdings keine Anwendung auf Unterlassungsansprüche. Hierbei löst die Rechtsprechung praktisch alle Fälle der Verantwortung der Access-Provider mit dem Prinzip der Störerhaftung.
Die Störerhaftung ist die bedeutendste Anspruchsgrundlage, wenn es um die Haftung im Internet (z.B. bei Marken- und Urheberrechtsverletzungen) geht. Der Grund dafür ist, dass diese Anspruchsgrundlage von der Rechtsprechung auf eine Vielzahl von Haftungsfällen im Internet übertragen wurde.
„Störer ist, wer – ohne Täter oder Teilnehmer zu sein – in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Rechts beiträgt.“
Die Anspruchsgrundlagen für die Störerhaftung gegenüber einen Access-Provider ergeben sich aus § 823 BGB analog und aus § 1004 BGB i.V.m. einer speziellen Rechtsnorm, die den jeweiligen Anspruchssteller schützt. Nach § 1004 BGB kann der Eigentümer von demjenigen Störer, der sein Eigentum beeinträchtigt, die Unterlassung dieser Beeinträchtigung verlangen. Dabei soll der Unterlassungsanspruch vorbeugend auf zukünftige Rechtsverletzungen angewandt werden. Das Vorliegen einer bereits erfolgten Rechtsverletzung ist daher nicht zwingend notwendig.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einführung: Die Arbeit beleuchtet die Bedeutung von WLAN-Netzwerken im Alltag und die Barrieren durch bestehende Rechtsunsicherheiten in Deutschland.
2 Vorgehensweise: Darstellung der methodischen Vorgehensweise, bei der rechtliche und technische Grundlagen mit der aktuellen Gesetzeslage zum TMG verknüpft werden.
3 Grundlagen: Erläuterung technischer WLAN-Standards sowie der rechtlichen Einordnung von Dienstanbietern unter Berücksichtigung europarechtlicher Vorgaben.
4 Aktueller Rechtsstand zur Haftung der Access-Provider: Analyse der bestehenden Rechtsprechung zur Störerhaftung und deren problematischer Anwendung auf WLAN-Betreiber.
5 Der Gesetzesentwurf zur zweiten Änderung des Telemediengesetztes im Detail: Detaillierte kritische Untersuchung des Referentenentwurfs hinsichtlich Definitionserweiterungen und zumutbarer Maßnahmen für Provider.
6 Vereinbarkeit der Gesetzesänderung mit dem Recht der Europäischen Union: Prüfung, ob die geplanten nationalen Regelungen mit der E-Commerce-Richtlinie und dem EU-Recht in Einklang stehen.
7 Die Haftung bei Urheberechtsverletzungen in anderen Ländern als Grund für die höhere Anzahl an offenen WLANs: Analyse internationaler Ansätze wie dem "Three-Strike-Modell" und deren Einfluss auf die Hotspot-Verbreitung.
8 Die Auswirkungen des Gesetzesentwurf zur zweiten Änderung des Telemediengesetz: Einschätzung der ökonomischen und rechtlichen Folgen für Gewerbetreibende und Privatpersonen.
9 Der 2. TMG-RefE – neue Änderungen geplant: Vorstellung der Modifikationen des Entwurfs, insbesondere hinsichtlich der Abkehr von der Verschlüsselungspflicht.
10 Fazit und Ausblick: Zusammenfassende Bewertung der Ergebnisse mit der Schlussfolgerung, dass der Entwurf das Ziel eines verstärkten WLAN-Ausbaus durch neue Rechtsunsicherheiten gefährdet.
Schlüsselwörter
WLAN, Störerhaftung, Telemediengesetz, TMG-RefE, Access-Provider, Host-Provider, Urheberrechtsverletzung, Haftungsprivilegierung, elektronischer Geschäftsverkehr, Internetsicherheit, Verschlüsselung, WLAN-Ausbau, Rechtsunsicherheit, E-Commerce-Richtlinie, Three-Strike-Modell.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Masterarbeit grundlegend?
Die Arbeit untersucht, inwiefern der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Telemediengesetzes dazu beitragen kann, den Ausbau öffentlicher WLAN-Netzwerke in Deutschland voranzutreiben und wie sich die Haftungsbedingungen für Dienstanbieter dadurch verändern.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Die zentralen Themen umfassen die Haftungsprivilegierung nach dem Telemediengesetz, das Prinzip der Störerhaftung, die Anforderungen an zumutbare Maßnahmen für Access- und Host-Provider sowie die Vereinbarkeit der nationalen Gesetzesvorhaben mit europäischem Recht.
Welches primäre Ziel verfolgt die Arbeit?
Das primäre Ziel ist die kritische Evaluation der Frage, ob die geplante Gesetzesänderung die bestehenden Rechtsunsicherheiten effektiv abbaut oder durch unbestimmte Rechtsbegriffe neue Hindernisse für den WLAN-Netzausbau schafft.
Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit verwendet?
Es wird eine rechtswissenschaftliche Analyse durchgeführt, die technische Grundlagen mit der einschlägigen Fachliteratur und der aktuellen Rechtsprechung verknüpft, um die Auswirkungen der geplanten gesetzlichen Neuerungen zu bewerten.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil liegt der Fokus auf der Analyse des ersten und zweiten Referentenentwurfs, der Abgrenzung verschiedener Providertypen, der kritischen Prüfung zumutbarer Maßnahmen sowie einem internationalen Vergleich der Rechtslage bei Urheberrechtsverstößen.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren diese Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Störerhaftung, TMG-RefE, WLAN-Netzausbau, Haftungsprivilegierung, Urheberrechtsverletzung und Rechtsunsicherheit.
Wie bewertet der Autor die Verschlüsselungspflicht für öffentliche Hotspots?
Der Autor bewertet eine verpflichtende Verschlüsselung für offene Hotspots kritisch, da sie den einfachen Zugang für Nutzer erschwert und somit den Sinn und Zweck öffentlicher WLAN-Angebote konterkariert.
Welchen Einfluss haben die geplanten Regelungen auf die "Notice and take down"-Praxis?
Die geplante Vermutungsregelung für sogenannte "besonders gefahrengeneigte Dienste" führt zu einer Abkehr vom bewährten "Notice and take down"-Prinzip und bewirkt eine problematische Beweislastumkehr für Host-Provider.
- Quote paper
- Rick Teutscher (Author), 2015, Der Ausbau öffentlicher WLAN-Netzwerke und die Veränderung von Haftungsfragen durch das zweite Telemedienänderungsgesetz, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/309233