Fremdenfeindlichkeit und die von Migranten wahrgenommene Diskriminierung in Deutschland

Einflüsse von Individual- und Kontextmerkmalen


Master's Thesis, 2012

107 Pages, Grade: 1,0


Excerpt


INHALTSVERZEICHNIS

1 Einleitung

2 Soziale Integration
2.1 Integration
2.1.1 Sozialintegration
2.1.2 Systemintegration
2.2 Das Modell der intergenerationalen Integration

3 Einwanderung nach Deutschland
3.1 Einwanderung von Deutschen
3.1.1 Vertriebene und (Spät-)Aussiedler
3.1.2 Übersiedler
3.2 Einwanderung von Ausländern
3.2.1 Gastarbeiter
3.2.2 Asylbewerber und Flüchtlinge
3.2.3 Weitere Gruppen ausländischer Einwanderer
3.2.4 Die Integration ausländischer Einwanderer
3.3 Der Paradigmenwechsel in der Ausländer- und Migrationspolitik 1998

4 Forschungsstand

5 Theorien und Hypothesen
5.1 Konflikttheorie und Theorie der sozialen Identität
5.2 Kontakthypothese
5.3 Sozialisationstheoretische Ansätze
5.4 Inhaltliche Überschneidungen der Hypothesen

6 Methode
6.1 Datengrundlage und verwendete Stichprobe
6.1.1 Die Allgemeine Bevölkerungsumfrage der Sozialwissenschaften
6.1.2 Das Sozioökonomische Panel
6.1.3 Kontextmerkmale
6.2 Operationalisierung
6.2.1 Analyse der fremdenfeindlichen Einstellungen der deutschen Bevölkerung
6.2.2 Analyse der wahrgenommenen Diskriminierung von Migranten
6.3 Multivariate Analyseinstrumente
6.3.1 Cross-Classified Multilevel Model
6.3.2 Fixed Effects, Random Effects und Hybridmodelle

7 Empirische Analyse
7.1 Fremdenfeindliche Einstellungen 1980-2010
7.1.1 Deskriptive Ergebnisse
7.1.2 Multivariate Ergebnisse
7.2 Von Migranten wahrgenommene Diskriminierung aufgrund ihrer Her- kunft 1996-2010
7.2.1 Deskriptive Ergebnisse
7.2.2 Multivariate Ergebnisse

8 Fazit

Literatur

A Anhang
A.1 Bevölkerung und Migration
A.2 Variablen ALLBUS
A.3 Variablen SOEP
A.4 Kontextmerkmale
A.5 Multivariate Analyse: ALLBUS

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

3.1 Wanderungsbewegungen zwischen Deutschland und dem Ausland 1950- 2010

3.2 Wanderungen von (Spät-)Aussiedlern und Übersiedlern 1950-2010 . .

3.3 Wanderungssaldo von Ausländern, gestellte Asylanträge und Auslän- deranteil in Deutschland 1953-2010

6.1 Mehrebenenmodell mit einfacher und gekreuzter zweiter Ebene . . .

7.1 Fremdenfeindliche Einstellungen in Deutschland 1980-2010

7.2 Fremdenfeindliche Einstellungen in verschiedenen Geburtskohorten 1980-2010

7.3 Residual Random Effects der Kohorten

7.4 Der Effekt des Alters auf fremdenfeindliche Einstellungen

7.5 Von Migranten wahrgenommene Diskriminierung aufgrund ihrer Her- kunft und fremdenfeindliche Einstellungen in Deutschland 1996-2010

7.6 Der zeitliche Trend der von Migranten wahrgenommenen Diskrimi- nierung 1996-2010

A.1 Residual Random Effects der Erhebungszeitpunkte

TABELLENVERZEICHNIS

2.1 Typen der (Sozial-)Integration von Migranten

5.1 Hypothesen zu fremdenfeindlichen Einstellungen in der deutschen Be- völkerung

5.2 Hypothesen zur von Migranten wahrgenommenen Diskriminierung

7.1 Determinanten fremdenfeindlicher Einstellungen in Deutschland 1980- 2010 (unstandardisierte Regressionskoeffizienten)

7.2 Determinanten der von Migranten wahrgenommenen Diskriminierung aufgrund ihrer Herkunft 1996-2010

A.1 Gesamtbevölkerung, Ausländeranteil, Asylbewerber, Zuwanderung von Spätaussiedlern, Wanderungen von Übersiedlern sowie Einbürgerun- gen von Deutschen und Ausländern 1950-2010

A.2 Wanderungen von Deutschen und Ausländern zwischen Deutschland und dem Ausland 1950-2011

A.3 Bevölkerung Deutschlands nach Migrationsstatus 2010

A.4 Fremdenfeindliche Einstellungen 1980-2010

A.5 Fremdenfeindliche Einstellungen in verschiedenen Geburtskohorten 1980-2010

A.6 Alter der Befragten 1980-2010

A.7 Einkommensquartile 1980-2010

A.8 (Post)Materialistische Werthaltungen 1980-2010

A.9 Interethnische Kontakte in verschiedenen Kontexten 1980-2010

A.10 Größe des Wohnortes nach Einwohnerzahl 1980-2010

A.11 Modifizierte Klassenlagen nach Goldthorpe 1980-2010

A.12 Höchster Bildungsabschluss 1980-2010

A.13 Von Migranten wahrgenommene Diskriminierung aufgrund ihrer Her- kunft 1996-2010

A.14 Einkommensquartile 1996-2010

A.15 Modifizierte Klassenlagen nach Goldthorpe 1996-2010

A.16 Bildungsniveau nach CASMIN-Klassifikation 1996-2010

A.17 Operationalisierungen der Einführung des Geburtsortsprinzip

A.18 Kontextmerkmale 1980-2010

A.19 Residual Random Effects der Perioden

A.20 Residual Random Effects der Kohorten

1 Einleitung

Einwanderung spielt in der Geschichte Deutschlands eine wichtige Rolle. Mehr als 41 Millionen Personen deutscher und ausländischer Staatsangehörigkeit kamen zwi- schen 1950 und 2011 nach Deutschland, lediglich knapp 31 Millionen verließen das Land im gleichen Zeitraum. Deutsche und ausländische Einwanderung wurde von der Politik dabei stets sehr unterschiedlich behandelt. Während die Einwanderung deut- scher Personen unterstützt und gefördert wurde, galt die Begrenzung ausländischer Einwanderung lange Zeit als oberstes Ziel deutscher Migrationspolitik. Bis Ende der 1990er Jahre folgte diese der Devise „Deutschland ist kein Einwanderungsland.“ Mit dem Regierungswechsel 1998 wurde ein Paradigmenwechsel in der deutschen Migrations- und Ausländerpolitik eingeleitet. Die rot-grüne Bundesregierung unter Kanzler Gerhard Schröder bekannte sich zu dem „Einwanderungsland Deutschland“ (Thierse 2001: 7f.) und definierte die soziale Integration von Ausländern und Migran- ten als oberstes Ziel der deutschen Migrations- und Ausländerpolitik. Der Wandel der politischen Zielsetzungen führte zu einer Liberalisierung des Ausländerrechts in den Jahren 2000 und 2005.

Die soziale Integration von Ausländern und Migranten wird heute von allen re- levanten gesellschaftlichen Gruppen gefordert und unterstützt. Die Forderung nach sozialer Integration richtet sich dabei jedoch meist nur an die Migranten selbst, von denen erwartet wird, dass sie sich in die deutsche Gesellschaft integrieren (Yeshu- run/Nell 2008: 148). Nach Erkenntnissen des Soziologen Hartmut Esser ist soziale Integration jedoch immer ein Prozess, an welchem mindestens zwei Parteien betei- ligt sind, Migranten und die Aufnahmegesellschaft. Nur wenn seitens der Gesell- schaft Möglichkeiten und Anreize zur Integration geschaffen werden, kann soziale Integration stattfinden. Herrscht in der Aufnahmegesellschaft eine ablehnende Hal- tung gegenüber der Integration von Migranten, so kann dies Integration verhindern. Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung von Migranten stellen in Essers Modell der intergenerationalen Integration eine Barriere für den Integrationsprozess dar. Es- ser sieht soziale Integration als Ergebnis individueller Handlungsentscheidungen von Migranten. Fremdenfeindliche Einstellungen wirken sich daher auf zwei verschiedene Arten hinderlich auf den Integrationsprozess aus. Zum einen führen sie dazu, dass Migranten Opportunitäten und Chancen zur Integration von Seiten der Aufnahme- gesellschaft verschlossen werden bzw. bleiben. Zum anderen führen von Migranten wahrgenommene Diskriminierungen zu einer Orientierung auf die ethnische Gruppe, was die Entstehung von Segregation begünstigen kann (Esser 2006).

In der vorliegenden Arbeit wird Essers Ansatz folgend der Fokus auf die Fremden- feindlichkeit in Deutschland als eine Barriere der sozialen Integration von Migranten gelegt. In einer empirischen Analyse soll ihre Entwicklung beschrieben und erklärt werden. Dabei wird unterschieden zwischen den fremdenfeindlichen Einstellungen in der deutschen Bevölkerung und den von Migranten wahrgenommenen Diskriminie- rungen.

Die Forschungsfragen werden wie folgt formuliert:

- Wie haben sich die fremdenfeindlichen Einstellungen in der deutschen Bevölkerung zwischen 1980 und 2010 entwickelt?
- Wie können die fremdenfeindlichen Einstellungen erklärt werden, welchen Einfluss haben Individual- und Kontextmerkmale?
- Wie hat sich die von Migranten wahrgenommene Diskriminierung aufgrund ihrer Herkunft in Deutschland zwischen 1996 und 2010 entwickelt?
- Wie kann die wahrgenommene Diskriminierung von Migranten erklärt werden, welchen Einfluss haben Individual- und Kontextmerkmale?

Zu Beginn der vorliegenden Arbeit wird eine Definition (sozialer) Integration ge- geben und daran anknüpfend Hartmut Essers Modell der intergenerationalen In- tegration erläutert (Abschnitt 2). Anhand dieses Modells soll verdeutlicht werden, welche Auswirkungen fremdenfeindliche Einstellungen auf den Integrationsprozess von Migranten haben. Anschließend wird ein Überblick über die Einwanderung nach Deutschland seit dem zweiten Weltkrieg gegeben (Abschnitt 3). Es werden verschie- dene Gruppen von Einwanderern unterschieden und die Struktur der Migrantenpo- pulation in einen historischen Kontext gestellt. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf den migrationspolitischen Entwicklungen seit dem Ende der 1990er Jahre. Im An- schluss wird ein Überblick über den aktuellen Forschungsstand zur Entwicklung der Fremdenfeindlichkeit in Deutschland gegeben (Abschnitt 4). Anhand von drei Theo- riekomplexen zeigt der folgende Abschnitt mögliche Erklärungen für die Entstehung fremdenfeindlicher Einstellungen und wahrgenommener Diskriminierung auf (Ab- schnitt 5). Aus diesen werden zugleich Hypothesen zur Entstehung und Entwicklung der Fremdenfeindlichkeit in Deutschland sowie der von Migranten wahrgenommenen Diskriminierung abgeleitet. Diese werden anschließend in zwei empirischen Analy- sen überprüft. Die methodischen Grundlagen der Analysen werden in Abschnitt 6 erläutert, bevor in Abschnitt 7 die Ergebnisse der Analysen präsentiert werden. Ab- schließend werden in Abschnitt 8 die Ergebnisse der vorliegenden Studie diskutiert und ein Überblick über offene Fragen gegeben.

2 Soziale Integration

Der Begriff der (sozialen) Integration wird im wissenschaftlichen, politischen und öf- fentlichen Diskurs überaus häufig verwendet. Eine einheitliche und allgemeingültige Definition von (sozialer) Integration existiert jedoch nicht. Auch aus soziologischer Perspektive ist die Definition des Begriffes weit davon entfernt als abgeschlossen bezeichnet werden zu können. Es existiert eine Vielzahl unterschiedlicher Ansätze, welche jeweils verschiedene Aspekte der Begrifflichkeit beleuchten. Eine übergreifen- de Theorie existiert bislang nicht (Heitmeyer 2008: 29; Münch 1995: 20f.; Friedrichs/ Jagodzinski 1999: 9ff.).

Im Folgenden wird kurz erläutert, was unter Integration allgemein verstanden werden kann. Daraufhin wird der Bezug zu sozialen Systemen wie Gesellschaften hergestellt, wobei zwischen zwei Arten der Integration unterschieden wird: der So- zialintegration und der Systemintegration. Diese zweiseitige Definition orientiert sich an den Ausführungen von Hartmut Esser und bildet die Grundlage für sein im An- schluss vorgestelltes Modell der intergenerationalen Integration. Essers Definition und Modell erscheinen im Rahmen dieser Studie als besonders hilfreich, da anhand dieser der Einfluss von sozialer Distanz und Diskriminierung auf die soziale Integra- tion von Migranten besonders deutlich wird.

2.1 Integration

Unter „Integration“ ist der Zusammenhalt von Teilen in einem systematischen Gan- zen zu verstehen. Hierbei bildet jedes Teil einen integralen Bestandteil des Ganzen. Dieses wird erst durch deren Zusammenhalt von der jeweiligen Umwelt abgrenz- bar (Heitmeyer 2008: 29). Der Gegenbegriff zur Integration ist die „Desintegrati- on“, womit ein Zustand des beziehungslosen Nebeneinanderstehens verschiedener Teile gemeint ist. „Die Integration eines Systems ist somit über die Existenz von bestimmten Relationen der wechselseitigen Abhängigkeit zwischen den Einheiten und der Abgrenzung zur jeweiligen Umwelt definiert.“(Esser 2001: 1) Dabei können verschiedene Grade der Integration bestehen. Diese sind jeweils abhängig von der Beschaffenheit der Interdependenzen der Teile sowie der Stärke der Abgrenzung des Systems von der Umwelt. Das Verhalten und die Zustände der Teile haben demnach Auswirkungen auf das System insgesamt und auf die es tragenden Teile (Esser 2001: 1).

Diese allgemeine Definition von Integration ist anwendbar auf alle denkbaren Systeme. Bezieht man diese auf soziale Systeme wie Gesellschaften, so können nach David Lockwood (1971) zwei Arten der Integration unterschieden werden, welche Esser in seiner Definition aufgreift: die Sozialintegration und die Systemintegration. Erstere ist dabei als handlungstheoretische, letztere als systemtheoretische Perspektive auf die Integration zu verstehen (Löffler 2011: 26)

2.1.1 Sozialintegration

Die Sozialintegration beschreibt die geordneten und konfliktbeladenen Beziehungen der Handelnden eines sozialen Systems (Lockwood 1971: 125). Sie bezieht sich somit auf die Mikroebene der Gesellschaft und richtet den Fokus auf individuelle Akteure. Sie beschreibt deren Beteiligung an bereits bestehenden sozialen Systemen sowie die sich daraus ergebenden Eigenschaften, Fertigkeiten und Ressourcen (Esser 2006: 24). Betrachtet man in diesem Kontext die Situation von Personen mit Migrationshinter- grund, so ergeben sich, stark vereinfacht, drei gesellschaftliche Systeme als mögliche Bezüge der Inklusion bzw. Exklusion: das jeweilige Herkunftsland, das Aufnahme- land und die ethnische Gemeinde im Aufnahmeland (Esser 2001: 19). Diese sozialen Systeme können dabei die komplette Gesellschaft oder lediglich Teile daraus sein (Esser 2006: 24). In der Diskussion über die soziale Integration von Migranten liegt der Fokus zumeist auf deren Inklusion in die Aufnahmegesellschaft. Das Herkunfts- land und die ethnische Gemeinde im Aufnahmeland bilden hierzu einen Gegenpol, weshalb diese zusammengefasst werden können. Betrachtet man nun die Inklusion und Exklusion von Migranten in diese beiden gesellschaftlichen Systeme, so ergeben sich vier mögliche Typen der individuellen Sozialintegration (Esser 2001: 19, 2003: 7, 2006: 25, 2010: 145), welche in Tabelle 2.1 dargestellt werden.

Tabelle 2.1: Typen der (Sozial-)Integration von Migranten

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Nach Esser (2001: 19)

Die Exklusion aus beiden Systemen wird als Marginalität bezeichnet. Hier ist das Individuum in keine sozialen Bezüge eingebunden. Die Inklusion in die ethnische Gemeinde im Aufnahme- und Herkunftsland und der Ausschluss aus der Aufnahme- gesellschaft wird als Segmentation bezeichnet. Diese beschreibt den Zustand, der oft mit der Bezeichnung „Parallelgesellschaft“ gemeint ist. Die Assimilation bezieht sich auf den Einschluss in die Aufnahmegesellschaft mit gleichzeitiger Exklusion aus der ethnischen Gemeinde in der Aufnahme- und Herkunftsgesellschaft. Die Inklusion in beide soziale Systeme wird schließlich multiple Inklusion genannt. Dieser Zustand wird oft als Grundlage für eine „multikulturelle Gesellschaft“ gesehen (Esser 2003: 8f.).

Für alle Typen der individuellen Sozialintegration sind vier Grundprozesse zu un- terscheiden, welche sich auf jeweils verschiedene Dimensionen der Sozialintegration beziehen: Kulturation (kulturelle Dimension), Platzierung (strukturelle Dimension), Interaktion (soziale Dimension) und Identifikation (emotionale Dimension) (Esser 2006: 27).

Die Kulturation umfasst die Übernahme von Wissen, Fertigkeiten, kulturellen Vorstellungen und normativen Modellen (Esser 2006: 26), welche „für ein sinnhaf- tes, verständiges und erfolgreiches Agieren und Interagieren“(Esser 2001: 8) in dem jeweiligen sozialen System notwendig sind. Einen zentralen Stellenwert nimmt hier die Sprache als kulturelle Fertigkeit ein (Esser 2006, 2008b). Die von der Kulturation umfassten Aspekte können auch als Humankapital bezeichnet werden, in welches, z.B. durch das Erlernen einer neuen Sprache, investiert werden kann (Esser 2001: 8f.).

Die Platzierung beschreibt „die Besetzung einer bestimmten gesellschaftlichen Position durch einen Akteur“(Esser 2001: 9). Genauer bezieht sie sich auf die Über- nahme von Rechten (z.B. dem Wahlrecht), der Einnahme von Positionen in relevan- ten Bereichen des jeweiligen sozialen Systems (z.B. dem Bildungs-, Arbeits-, Wohn- und Beziehungsmarkt) und dem Zugang zu relevanten Institutionen und Vertei- lungsnetzwerken (Esser 2006: 26). Während die Übernahme von Rechten gesetzlich (z.B. über das Staatsbürgerschaftsrecht) geregelt wird, ist die Einnahme von Po- sitionen immer auch von der Akzeptanz anderer Akteure (z.B. dem potentiellen Arbeitgeber, Vermieter oder Beziehungspartner) abhängig. Soziale Distanzen und Diskriminierung durch diese Personen können daher eine große Barriere für die Plat- zierung eines Individuums und folglich auch für dessen Sozialintegration allgemein darstellen. Esser sieht in der Platzierung die zentrale Bedingung für den Erwerb von ökonomischen und humanen Kapital und bezeichnet sie daher als Schlüssel für eine nachhaltige Sozialintegration (Esser 2001: 9f.).

Mit der Interaktion ist der Prozess der Aufnahme sozialer (Primär-)Beziehungen sowie die Inklusion in soziale Netzwerke gemeint (Esser 2003: 7). Über die Interaktion „vollzieht sich die ’Platzierung’ der Akteure in den alltäglichen, nicht-formellen und nicht in Märkten verankerten Bereichen der Gesellschaft.“(Esser 2001: 11) Genannt werden können hier z.B. (gute) Nachbarschaften, Freundschaften und Beziehungen. Voraussetzung für die (interethnische) Interaktion sind bestehende Gelegenheiten des Zusammentreffens sowie kulturelle Fertigkeiten wie die Sprache. Andererseits gelten interethnische Kontakte als besonders wertvoll für den Erwerb solcher Fertig- keiten. Interaktion, Kulturation und Platzierung befinden sich in einem sehr engen, mitunter selbst verstärkenden Zusammenhang (Löffler 2011: 27).

Die Identifikation beschreibt die Entwicklung einer emotional besetzten Loyali- tät zum sozialen System (Esser 2006: 26). Im Zuge dieser Identifikation empfindet das Individuum sich und das soziale Gebilde als eine Einheit und verortet die eigene Identität im Kontext des Systems. Als Folge der Identifikation wird die Unterstüt- zung des Systems genannt und zwar direkt durch empathische Loyalität und indirekt über den Verzicht auf desintegrative Handlungen (Esser 2001: 15). Voraussetzung für Identifikation ist eine erfolgreiche Sozialintegration in den drei anderen Dimen- sionen, also eine „zufriedenstellende Platzierung bzw. erfolgreiche Statuszuweisung und die Einbettung in Interaktionen und soziale Beziehungen im betreffenden sozia- len System, die ihrerseits an eine entsprechende Kulturation gebunden sind.“(Esser 2001: 14) Die Identifikation kann unterschiedlich intensiv ausgeprägt sein, von einer Hinnahme des Systems mit seinen Regeln bis hin zu einer bewussten Loyalität, die persönliche und egoistische Motive im Zweifel übersteigt (Löffler 2011: 28).

Die vier Dimensionen der Sozialintegration können sich mit allen vier Typen der Inklusion und Exklusion kombinieren. So ist es bspw. denkbar, dass ein Akteur kulturell und strukturell in ein soziales System integriert ist, er also die entspre- chende Sprache sowie weitere Fertigkeiten beherrscht und einen zufriedenstellenden Arbeitsplatz innehat. Sozial und emotional kann er jedoch gleichzeitig in ein anderes soziales System integriert sein, indem z.B. sein Freundeskreis komplett in der ethni- schen Gemeinde verortet ist und er sich emotional mit dieser identifiziert. Betrachtet man neben den in diesem Beispiel vorkommenden Typen der Sozialintegration, al- so der Assimilation und der Segmentation, noch die Marginalität und die multiple Inklusion, so gibt es theoretisch 16 verschiedene Ausprägungen der individuellen Sozialintegration.1 Entgegen früherer Annahmen (Esser 1980: 231f.) nimmt Esser keine prozessgebundene Reihenfolge der Dimensionen der Sozialintegration mehr an. In seinen neueren Arbeiten geht er davon aus, dass trotz der beschriebenen Abhängigkeiten die individuelle Sozialintegration in allen Dimensionen unabhängig voneinander geschehen kann.

Unter dem Begriff der (sozialen) Integration von Migranten soll im Folgenden die Sozialintegration in die Aufnahmegesellschaft verstanden werden, wobei generell alle vier Dimensionen gemeint sind. In Fällen, in denen einzelne Dimensionen oder die Sozialintegration in die ethnische Gemeinschaft bzw. die Herkunftsgesellschaft gemeint sind, wird dies direkt zum Ausdruck gebracht. Im Gegensatz zu Essers Definition soll die Sozialintegration in die jeweiligen Dimensionen jedoch nicht als starr dichotom (Inklusion/Exklusion) verstanden werden. Vielmehr wird die Sozialintegration wie bei Bernhard Peters (1993: 93) als ein Kontinuum zwischen den beiden Polen Integration und Desintegration verstanden.

2.1.2 Systemintegration

Die Systemintegration beschreibt die Beziehungen zwischen den Teilen eines sozialen Systems (Lockwood 1971: 125). Sie bezieht sich auf die Makroebene und beschreibt die Integration des sozialen Systems als Gesamtheit. Systemintegration liegt vor, wenn die Teile eines übergeordneten sozialen Systems untereinander verbunden und wechselseitig voneinander abhängig sind. Integration bedeutet hier, dass jedes Teil einen integraler Bestandteil des gesamten Systems darstellt. Die Systemintegrati- on beschreibt somit den Zusammenhalt des sozialen Systems (Esser 2010: 10f.). Im Folgenden soll die Systemintegration für Gesellschaften beschrieben werden, auch wenn sie ebenso auf jede andere Art sozialer Systeme bezogen werden kann. Die einzelnen Teile oder auch sozialen Systeme, aus denen eine Gesellschaft besteht, sind je nach Gesellschaftsform unterschiedlich ausgeprägt. Zwei idealtypische Gesellschaftsformen sollen beispielhaft genannt werden: Die funktional differenzierte und die plural differenzierte Gesellschaft.

Die funktional differenzierte Gesellschaft ist unterteilt in arbeitsteilig verbun- dene, unterschiedliche funktionale Sphären, wie Wirtschaft, Politik, Bildungswesen, Recht, Wissenschaft, Religion und Kunst. Der Zugang zu diesen Sphären ist prinzi- piell offen für alle Akteure, deren Platzierung ist nicht an askriptive Eigenschaften (wie Geschlecht, Hautfarbe, Geburt, Religion) gebunden, sondern vollzieht sich über funktionale Leistungen. Die Funktionssysteme sind also von Bevölkerungskategorien abgekoppelt, was theoretisch zu einer Durchlässigkeit des Systems führt. Zudem sind Überlappungen der Zugehörigkeiten einzelner Akteure ohne Weiteres möglich. Die funktionale Form ist das Kernmerkmal der sogenannten „modernen Gesellschaft“ (Esser 2010: 150f.).

In plural differenzierten Gesellschaften existieren im Grunde selbstständige Einheiten von institutionell und funktional vollständigen Bevölkerungsteilen nebeneinander unter einem gesellschaftlichen Dach (Esser 2006: 31). Die Platzierung erfolgt hier über askriptive Eigenschaften, wie ständische Zugehörigkeit, die Herkunft oder regionale Verankerung (Esser 2010: 151).

Differenzierte Gesellschaften, gleich ob plural oder funktional, haben das Pro- blem der Zentripetalität. Jedes Teil-System verfolgt demnach die Optimierung sei- ner Bedeutung im Rahmen des Gesamtzusammenhanges. So können Konflikte über die Prioritäten von Interessen entstehen, welche zu einer Spaltung der Gesellschaft führen können. Es existieren drei Mechanismen der Systemintegration, welche der Zentripetalität gegenüberstehen: kollektiv geteilte Werte, Hierarchien in Form einer Organisation des gesellschaftlichen Verbandes und Interdependenzen der Akteure und Teilsysteme (Esser 2010: 152).

Der Mechanismus der kollektiv geteilten Werte bindet die Akteure innerhalb einer Gesellschaft emotional an die jeweiligen Verhältnisse, indem er eine Identifi- kation mit der Gesellschaft als Ganzheit bewirkt. Hierarchien bedeuten hingegen die herrschaftliche Organisation, welche meist über staatliche Organisationen oder Netzwerke von Eliten der einzelnen Teilsysteme vollzogen wird. Diese werden häufig von Werten und religiöser Legitimation in ihrer Herrschaft gestützt, vor allem je- doch durch die Möglichkeit des Einsatzes militärischer Gewalt (Esser 2006: 32, 2010: 152). Interdependenzen bedeuten hingegen, „dass die Akteure und die Teilsysteme gegenseitig aufeinander angewiesen sind, weil jeder wichtige Ressourcen benötigt, die der jeweils andere kontrolliert.“(Esser 2010: 152) Während die Systemintegrati- on über Werte und Hierarchie aus Sicht der Akteure extern wirkende Mechanismen darstellt, kann die Integration über Interdependenzen als intern wirkend bezeichnet werden. Hier haben die Akteure ein Interesse am Erhalt des als produktiv erlebten Zusammenhalts der Gesellschaft. Die Systemintegration ist hier ein (unintendiertes) Nebenprodukt des arbeitsteiligen Austausches (Esser 2006: 32f.). In plural differenzierten Gesellschaften finden sich zumeist die externen syste-mintegrativen Mechanismen der gemeinsamen Werte und der Hierarchie. In funk-tional differenzierten Gesellschaften hingegen wirkt der interne Mechanismus der Interdependenzen. Die anderen beiden Mechanismen wären in solchen Gesellschaf-ten kontraproduktiv (Esser 2006: 33).

Betrachtet man nun ethnische Unterschiede innerhalb einer Gesellschaft, so er- geben sich je nach Art der Differenzierung unterschiedliche Auswirkungen. In einer idealtypischen funktional differenzierten Gesellschaft spielen ethnische Unterschie- de keine gesellschaftliche Rolle. Sie stellen lediglich Variationen individueller Ei- genschaften dar, die Platzierung vollzieht sich jedoch von diesen unabhängig nach funktionalen Leistungen. In einer plural differenzierten Gesellschaft kann ethnische Zugehörigkeit die innergesellschaftliche Abgrenzung bestimmen (Esser 2006: 34). Ein solches Szenario wird in öffentlichen Debatten häufig als „Parallelgesellschaft“ bezeichnet, also ein funktional vollständiges ethnisch geprägtes soziales System in- nerhalb der Gesellschaft.

2.2 Das Modell der intergenerationalen Integration

Ziel von Hartmut Essers Modell der intergenerationalen Integration ist es, struk- turelle Ausgänge der Integration von Migranten, wie Assimilation und ethnische Segmentation, zu erklären. Diese Ausgänge werden als Folgen bestimmter Muster von individuellen Entscheidungen von Migranten gesehen, weshalb das Modell den Blick auf situationsbezogene individuelle Handlungsentscheidungen legt. Weiterhin werden die Auswirkungen dieser Handlungen auf die Handlungen folgender Genera- tionen von Migranten modelliert. Integration wird als eine Entwicklung über mehrere Generationen hinweg gesehen (Esser 2008a: 92). Im Rahmen dieser Arbeit sind ledig- lich die Auswirkungen von Diskriminierung und sozialer Distanz auf die Integration von Migranten von Interesse. Daher werden im Folgenden nur diese Teile des Modells beschrieben.

Grundlegende Annahme des Modells ist, dass im Prinzip alle Individuen nach physischem Wohlbefinden und sozialer Wertschätzung streben. Um dies zu erreichen, müssen sie jedoch spezielle gesellschaftlich vorgegebene Ziele verfolgen und über die Ressourcen verfügen, die in diesem Kontext mit der Schaffung von Wohlbefinden und Wertschätzung verbunden sind. In westlichen Gesellschaften ist das vornehmlich der ökonomische Wohlstand bzw. das dazu nötige Einkommen (Esser 2006: 39).

Einen zentralen Stellenwert nehmen hier die Mittel, oder auch das (Human-)- Kapital ein, über welche die Akteure verfügen und welche sie zur Schaffung ökono- mischen Kapitals investieren können. Migranten befinden sich hierbei in einer be- sonderen Situation: Das von ihnen bereits im Herkunftsland erworbene (kulturelle, soziale und ökonomische) Kapital ist unter Umständen an einen speziellen Verwer- tungskontext gebunden und hat im Aufnahmeland einen geringeren Wert. So kann es problematisch sein, individuelle (Lebens-)Ziele allein mit diesen Mitteln erreichen zu wollen (Esser 2008a: 88). Ein Beispiel hierfür ist die (Mutter-)Sprache (ausge- nommen ist hier Englisch), welche außerhalb des Herkunftskontextes zumeist nur einen sehr geringen Wert (im Sinne von Humankapital) besitzt (Esser 2006: 39). Die Kapitalien aus dem Herkunftskontext werden als ethnisches Kapital bezeichnet, die Ausstattung der Migranten mit diesem Kapital bei Ankunft im Aufnahmeland als ethnischer Status Quo.

Betrachtet man die Handlungsoptionen von Migranten im Aufnahmeland, so ergeben sich vereinfacht zwei Kontexte, auf welche sich diese beziehen können (analog zu den Integrationskontexten der Sozialintegration): das Aufnahmeland (auch rc = receiving context) und der ethnische Kontext (auch ec = ethnic context), wobei hier sowohl die Herkunftsgesellschaft als auch die ethnische Gemeinde im Aufnahmeland und weitere, hier nicht weiter besprochene ethnische Kontexte gemeint sind (Esser 2008a: 88).

Migranten haben nun vereinfacht betrachtet zwei Möglichkeiten. Einerseits kön- nen sie in den Erwerb von Kapitalien investieren, welche im Aufnahmeland einen hohen Wert haben (wie Sprache, Bildung, soziale Kontakte etc.). Der Erfolg einer solchen Investition ist nicht garantiert, die anfallenden Kosten sind jedoch sicher. Eine solche auf das Aufnahmeland bezogene Investition birgt also in jedem Fall ein Risiko. Als Beispiel können hier etwa die Bemühung um den Zweitsprachenerwerb, Bildungsanstrengungen im Aufnahmeland oder Versuche zur Aufnahme interethni- scher Beziehungen genannt werden (Esser 2008a: 88). Alternativ können Migranten versuchen, durch den Einsatz ihrer ethnischen Kapitalien Wohlbefinden und Aner- kennung zu erreichen. Die Erträge solcher Handlungen sind oftmals kleiner, aber auch sicherer und nicht mit Investitionskosten verbunden (Esser 2008a: 88). Die auf das Aufnahmeland bezogenen Handlungen werden von Esser als sozialintegrative Handlungen (oder auch: Investitionen) gesehen. Handlungen, die auf den ethnischen Kontext der Herkunftsgesellschaft bezogen sind, gelten nicht als sozialintegrativ.2

Die Entscheidungsfindung von Migranten wird von Esser anhand der Wert- Erwartungswert-Theorie (expected-utility-Theorie) modelliert. Diese besagt, dass für jede Handlungsmöglichkeit vom Individuum ein sogenanntes EU-Gewicht ge- bildet wird. Dieses ist die Summe aus den Kosten und Erträgen der jeweiligen Handlungsoption gewichtet mit der zugehörigen Erfolgswahrscheinlichkeit. Bei die- sen Werten handelt es sich immer um subjektive Einschätzungen des betreffenden Individuums. Gewählt wird die Option mit dem höchsten EU-Gewicht (Esser 2008a: 88).

Bezeichnet man den erwarteten Ertrag einer Handlungsoption im ethnischen Kontext als U (ec), den erwarteten Ertrag bei einer auf den Aufnahmekontext bezo- genen erfolgreichen Investition als U (rc), die Wahrscheinlichkeit des Investitionser- folges als p (rc) und die Investitionskosten als C (rc), so ergeben sich für die entspre- chenden EU-Gewichte folgende Gleichungen (Esser 2006: 40, 2008a: 88):

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Formt man diese Gleichung um, so ergibt sich folgende Bedingung für den Übergang von der Wahl einer ec-Option zu einer rc-Option:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Differenz aus den erwarteten Erträgen der rc- und ec-Optionen wird als Mo- tivation bezeichnet. Die Kosten der rc-Option geteilt durch die Wahrscheinlichkeit des Investitionserfolgs ergeben die Investitions schwelle. Die Motivation muss größer sein als die Investitionsschwelle, damit es zur Wahl der sozialintegrativen rc-Option kommt. Die Wahrscheinlichkeit des Investitionserfolges p (rc) bezieht sich auf die für Migranten im Aufnahmeland vorliegenden Opportunitäten, also Chancen und Möglichkeiten zur Integration. Diese können durch rechtliche, soziale und andere Exklusionen stark eingeschränkt werden. Eine sinkende Wahrscheinlichkeit lässt die Investitionsschwelle exponential steigen. Bei nicht oder kaum vorhandenen Oppor- tunitäten kommt es daher auch bei einer hohen Motivation nur selten zur Wahl der rc-Option. Die Existenz von Opportunitäten ist eine notwendige, aber nicht hinrei- chende Bedingung der sozialintegrativen Investition.

Die Diskriminierung von Migranten seitens der Aufnahmegesellschaft wirkt sich auf beide Faktoren der Investitionsschwelle aus. Wie schon bei der strukturellen Dimension der Sozialintegration erwähnt, ist die Platzierung in relevanten Berei- chen der Gesellschaft von der Akzeptanz anderer Akteure abhängig. Diese wird durch soziale Distanzen in Form von Stereotypen, Vorurteilen und Diskriminierun- gen beeinträchtigt. Als Folge werden Migranten Chancen und Möglichkeiten der Integration verschlossen und die Zahl der Opportunitäten sinkt (Esser 2006: 46). Die hier wirkende Diskriminierung wird von Migranten selten bewusst wahrgenom- men. Bei einer erfolglosen Bewerbung um einen Arbeitsplatz können beispielsweise auch andere Faktoren ausschlaggebend gewesen sein. Wird Diskriminierung bewusst wahrgenommen, so beeinträchtigt dies die emotionale Bereitschaft von Migranten, sozialintegrative Handlungen auszuführen und die Kosten der Handlungsoptionen steigen (Esser 2006: 46f.).

Es kann also zwischen der tatsächlichen und der bewusst wahrgenommenen Dis- kriminierung unterschieden werden. Letztere muss dabei nicht zwangsläufig eine Teil- menge der ersten sein. Es ist denkbar, dass sich Migranten in Situationen aufgrund ihrer Herkunft diskriminiert fühlen, obwohl diese in dem Kontext keine Rolle spielt. Auch solche fälschlicherweise wahrgenommenen Diskriminierung können die Kos- ten einer sozialintegrativer Handlungsentscheidungen erhöhen. Bei der Analyse von Fremdenfeindlichkeit als Barriere der sozialen Integration bietet es sich somit an, ne- ben der fremdenfeindlichen Einstellungen auch die von Migranten wahrgenommene Diskriminierung zu untersuchen.

3 Einwanderung nach Deutschland

Im Jahr 2010 lebten 81.73 Millionen Menschen in Deutschland, davon 7.2 Millionen Ausländer. Der Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung lag so bei 8.8%. Über Migration und Einwanderung sagen diese Zahlen jedoch wenig aus. Dem Migra- tionsbericht von 2010 (BMI/BAMF 2012) ist zu entnehmen, dass in Deutschland 15.7 Millionen Personen einen Migrationshintergrund besitzen. Dies entspricht ei- nem Bevölkerungsanteil von 19.1% und liegt damit gut 10 Prozentpunkte über dem Ausländeranteil. Diese Zahlen zeigen, dass Migration eine gewichtige Rolle in der Geschichte der Bundesrepublik spielt. Mit Blick auf die Wanderungen seit 1950 verfestigt sich dieser Eindruck. Insgesamt zogen von 1950 bis 2010 41 Millionen Menschen nach Deutschland, 30.8 Millionen verließen das Land im selben Zeitraum. Dies ergibt einen positiven Wanderungssaldo von gut 10 Millionen Menschen. Bis auf wenige Ausnahmen war der Saldo auch in den einzelnen Jahren stets positiv (sie- he Abbildung 3.1) (Statistisches Bundesamt 2012d). Einwanderung umfasst dabei nicht nur ausländische Personen. In Deutschland ist die Situation relativ komplex. Einwanderer werden hier in zwei Gruppen eingeteilt. Die erste Gruppe bilden deut-

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3.1: Wanderungsbewegungen zwischen Deutschland und dem Ausland 1950- 2010 Daten: siehe Anhang, Tabelle A.2

sche Einwanderer. Dies sind nicht nur Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft, sondern auch solche mit ethnisch deutscher Abstammung. Festgehalten ist dies in Artikel 116 des Grundgesetzes (GG):

Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Rei- ches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat (Art. 116, Abs. 1 GG).

Die deutsche Volkszugehörigkeit wird im Bundesvertriebenengesetz (BVFG) folgendermaßen definiert:

Deutscher Volkszugehöriger im Sinne dieses Gesetzes ist, wer sich in seiner Heimat zum deutschen Volkstum bekannt hat, sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Merkmale wie Abstammung, Sprache, Erziehung, Kultur bestätigt wird (§ 6, Abs. 1 BVFG).

Die zweite Gruppe von Einwanderern umfasst Personen, die der Definition nach nicht als Deutsche gelten, also solche ohne deutsche Staatsbürgerschaft oder Volks- zugehörigkeit. Sie werden als ausländische Einwanderer bzw. Ausländer bezeichnet (Alba et al. 2004: 2).

Die Unterteilung der Einwanderer gründet auf der historisch verwurzelten Selbst- definition Deutschlands als Abstammungsnation. Sie drückt sich in einem höchst unterschiedlichen Rechtsstatus der beiden Gruppen aus. Besonders deutlich wird dies am bis 1999 gültigen Staatsbürgerschaftsrecht. Dessen zentrale Elemente ge- hen zurück auf Gesetze des Jahres 1913. Es besagt, dass die deutsche Staatsbür- gerschaft allein durch Abstammung übertragen wird. Eine Geburt auf deutschem Boden hingegen spielt keine Rolle, so dass ausländische Eltern ihren Status als Aus- länder an ihre Kinder weitergeben, auch wenn diese in Deutschland geboren wurden (Rudolph 1996: 161; Alba et al. 2004: 3). Als Folge dieses Staatsbürgerschaftskon- zeptes hatten Einwanderer ethnisch deutscher Abstammung bis in die 1990er Jah- re ein unbeschränktes Recht auf die deutsche Staatsbürgerschaft (Koopmans 1999: 628). Erst Mitte der 1990er Jahre wurden die gesetzlichen Regelungen für deut- sche Einwanderer ohne deutsche Staatsbürgerschaft restriktiver ausgerichtet (siehe Abschnitt 3.1.1). Im Jahr 2000 wurde zudem das Geburtsortsprinzip (ius soli) in das Staatsbürgerschaftsrecht integriert, wonach nun in Deutschland geborene Kin- der ausländischer Eltern ein Recht auf die deutsche Staatsbürgerschaft haben (siehe Abschnitt 3.3). Die Einführung dieses erweiterten Staatsbürgerschaftsrechts wird als ein Paradigmenwechsel in der deutschen Politik gesehen (Koopmans 1999: 634; Koopmans et al. 2012: 5; Birsl 2003: 142f.).

Die bis heute bestehende ungleiche Behandlung der Einwanderergruppen ist in offiziellen Statistiken der Bundesrepublik offen sichtbar. Ethnisch deutsche Einwan- derer werden hier als „Deutsche“ geführt. Demgegenüber steht die Gruppe der „Aus- länder“. Es ist nicht möglich, anhand offizieller Statistiken Aussagen über die Lebens- situation von ethnisch deutschen Einwanderern zu machen, da diese in offiziellen Statistiken in den meisten Fällen nicht gesondert aufgeführt werden. Anders ist dies bei der ausländischen Bevölkerung, zu welcher jeweils separate Daten vorhanden sind (siehe z.B. Statistisches Bundesamt 2011d). Seit 2005 werden im Mikrozen- sus auch Personen mit Migrationshintergrund gesondert aufgeführt, so dass seitdem genauere Aussagen über die Bevölkerungszusammensetzung (siehe Anhang, Tabel- le A.3) gemacht werden können (Statistisches Bundesamt 2011b; Rühl 2009: 5). Es verwundert nicht, dass in öffentlichen und politischen Debatten über Einwanderung und deren Folgen oftmals nur ausländische Einwanderung thematisiert wird. Obwohl ethnisch deutsche Einwanderer einen erheblichen Anteil an der gesamten Einwanderung haben und sich aus soziodemografischer Sicht von ausländischen Einwanderern nur selten signifikant unterscheiden, werden diese selten erwähnt. Aus politischer Sicht werden sie wie Einheimische behandelt (Koopmans 1999: 629ff.).

Im Folgenden wird ein Überblick über die deutsche Einwanderungsgeschichte nach 1945 gegeben. Hierbei werden die deutsche und ausländische Einwanderung in weiteren Untergruppen getrennt betrachtet. Anschließend werden die Entwicklungen der Migrations- und Ausländerpolitik seit Ende der 1990er Jahre beschrieben.

3.1 Einwanderung von Deutschen

Die Einwanderung von Deutschen seit dem zweiten Weltkrieg kann in zwei Gruppen geteilt werden. Die erste Gruppe umfasst Personen ethnisch deutscher Abstammung aus Ost- und Südost-Europa, welche je nach Kontext als Vertriebene oder (Spät- )Aussiedler bezeichnet werden. Die zweite Gruppe besteht aus Personen, welche aus der DDR bzw. der sowjetischen Besatzungszone in die Bundesrepublik bzw. in die westliche Besatzungszone gezogen sind. Sie werden als Ü bersiedler bezeichnet.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3.2: Wanderungen von (Spät-)Aussiedlern und Übersiedlern 1950-2010

Daten: siehe Anhang, Tabelle A.1

3.1.1 Vertriebene und (Spät-)Aussiedler

Zum Ende des zweiten Weltkrieges entstanden in Europa gigantische Wanderungs- bewegungen, die durch „Umwälzungen, Vertreibungen und Repatriierungen sowie durch die Neugestaltung der politischen und staatsterritorialen Landschaft in Eu- ropa in Folge nationalsozialistischer Herrschaft und Krieg“ (Birsl 2003: 131) aus- gelöst wurden. Ein großer Teil dieser Bevölkerungsbewegung ging von den osteu- ropäischen Ländern in Richtung der Besatzungszonen des Nachkriegsdeutschlands und war vor allem durch Vertreibung und Flucht gekennzeichnet (Birsl/Müller 2005: 201f.). Hierbei handelte es sich größtenteils um Personen, welche im Zuge der „NS- Volkstumspolitik“ in die von der Wehrmacht besetzten osteuropäischen Länder um- gesiedelt worden waren und gegen Ende des Krieges vor der sowjetischen Armee Richtung Westen geflohen sind. Betroffen waren aber auch Gruppen ethnisch deut- scher Abstammung, „die im Verlauf der Ostsiedlungsbewegung Jahrhunderte zuvor in Regionen Polens, Rumäniens, der früheren Tschecheslowakei, Ungarns oder in Gebiete an der Wolga gewandert waren.“ (Birsl 2003: 132) Bis 1950 kamen so über 12 Millionen Vertriebene in das Gebiet der heutigen Bundesrepublik (Münz et al. 1999: 28f.).

Die Integration der Vertriebenen verlief zwar nicht ohne Probleme, jedoch wur- den die Einwanderer von der deutschen Nachkriegsgesellschaft aufgrund ihres eth- nisch und rechtlich begründeten Status als Deutsche und des unfreiwilligen Cha- rakters ihrer Wanderung schnell akzeptiert (Münz et al. 1999: 29f.). Durch den ökonomischen Aufschwung wuchs zudem die Nachfrage nach Arbeitskräften rapide an, weshalb Vertriebene auch strukturell schnell integriert werden konnten (Rudolph 1996: 167).

Nach Gründung der Bundesrepublik im Jahr 1949 wurde die Einwanderung Deutscher aus Osteuropa durch das Bundesvertriebenengesetz geregelt. In diesem werden deutschstämmige Einwanderer aus Osteuropa erstmals als „Aussiedler“ bezeichnet. Durch das Gesetz wird ihnen ein Recht auf die deutsche Staatsbürgerschaft bei ihrer Einreise und der Anspruch auf eine Reihe von sozialstaatlichen Leistungen, wie die Anerkennung von Rentenansprüchen und Hilfe bei der Wohnungssuche, zugesprochen (Münz et al. 1999: 30).

Von 1950 bis 1987 setzte sich der Zuzug von Deutschen aus Osteuropa auf nied- rigerem Niveau fort. Insgesamt kamen in diesem Zeitraum 1.4 Millionen Aussiedler nach Deutschland. Die meisten kamen aus Polen (62%), Rumänien (15%) und der Sowjetunion (8%)). Die Einwanderung wurde durch die stark eingeschränkte Bewe- gungsfreiheit der Bevölkerung kommunistischer Staaten, vor allem nach dem Bau der Mauer im Jahr 1961, begrenzt. Eine Auswanderung war für die meisten Aussiedler bis zum Fall der Mauer 1989/1990 nur noch über bilaterale Abkommen der Bundes- republik mit ausländischen Regierungen möglich (Wilp 2007: 39). In solchen Fällen war die Auswanderung jedoch oftmals freiwilliger Natur und seltener durch Diskri- minierung und Vertreibung begründet (Münz et al. 1999: 31). Aus diesem Grund wird zwischen Vertriebenen (1945-1949) und Aussiedlern (1950-1992) unterschieden.

Bis in die 1990er Jahre wurden Aussiedler nach ihrer Einreise in Deutschland direkt und unbürokratisch eingebürgert. Zudem erhielten sie umfassende Integrationshilfen, die eine schnelle Integration der Aussiedler in Deutschland ermöglichten (Münz et al. 1999: 133ff.).

Mit dem Fall der Mauer fielen auch die Reisebeschränkungen für Deutsche in osteuropäischen Ländern. Die Migration aus Osteuropa wurde wieder unbeschränkt möglich. Die Folge war ein rasanter Anstieg der Einwanderung von Aussiedlern in Deutschland (BMI/BAMF 2012: 17). 1990 fand die Einwanderung mit knapp 400,000 Aussiedlern ihren Höhepunkt (siehe Abbildung 3.2).

Aufgrund der rasant ansteigenden Einwanderungszahlen sah die Politik sich zum Handeln gezwungen. Es kam zu einer Reorientierung der Aussiedlerpolitik mit dem Ziel, die Einwanderung zu begrenzen (Münz/Ulrich 2000: 44; Rudolph 1996: 165). Zwischen 1990 und 1993 wurden das Aussiedleraufnahmegesetz, das Kriegsfol-genbereinigungsgesetz (KfBg) sowie die Novellierung des BVFG verabschiedet. In diesen Gesetzen wurde die jährliche Einwanderung von Aussiedlern über eine Quote auf 220,000 begrenzt und die Aufnahmevoraussetzungen wurden grundlegend neu geregelt. „Der Tatbestand des „Aussiedlers“ [. . . ] wurde [. . . ] durch den neu geschaf-fenen Tatbestand des „Spätaussiedlers“ abgelöst“ (BMI/BAMF 2012: 49). Von nun an mussten potentielle Aussiedler ihre Einreise bereits im Herkunftsland beantra-gen. Über diese Anträge wurde nicht mehr unbürokratisch und direkt entschieden, was schnell zu einem Rückstau offener Anträge führte. Als Teil des Nachweises der ethnischen Zugehörigkeit musste nun ein umfangreicher Fragebogen ausgefüllt und es mussten Kenntnisse der deutschen Sprache nachgewiesen werden. Zudem galten nun nur noch die Personen als potentielle Spätaussiedler, die in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion lebten und vor dem 1. Januar 1993 geboren wurden. Das Ende der Einwanderung von Spätaussiedlern war so absehbar geworden. Diese Regelung ent-faltet allerdings erst seit 2011 seine volle Wirkung, da der betroffene Personenkreis seitdem volljährig wird. Des Weiteren wurde die sozialstaatliche Unterstützung von Aussiedlern in Deutschland massiv gekürzt. (Münz et al. 1999: 33f.; Münz/Ulrich 2000: 44; Birsl/Müller 2005: 212; Kühn 2009: 65).

Die gesetzlichen Maßnahmen brachten den gewünschten Effekt. Schon 1991 sank die Zahl der eingewanderten Aussiedler im Vergleich zum Vorjahr um etwa die Hälfte. Seit 1995 geht die Zahl kontinuierlich zurück. Seit 2006 liegt die Zahl der eingewan- derten Spätaussiedler pro Jahr unter 10,000 (siehe Abbildung 3.2). Durch die neu- en Aufnahmekriterien hat sich auch die Herkunft der Spätaussiedler grundlegend gewandelt. Bis 1989 kamen die meisten Aussiedler aus Polen. Nach 1993 kamen Spätaussiedler fast ausschließlich aus der ehemaligen Sowjetunion nach Deutsch- land. Ihr Anteil liegt seit einigen Jahren bei ungefähr 98% (Rudolph 1996: 166; BMI/BAMF 2012: 53). Im 2005 verabschiedeten Zuwanderungsgesetz wurde der Zu- zug von Spätaussiedlern noch einmal erschwert, indem nun auch Personen im Rah- men der Familienzusammenführung deutsche Sprachkenntnisse nachweisen müssen (BMI/BAMF 2012: 53).

Die Sozialintegration von Spätaussiedlern hat sich seit Anfang der 1990er ver- schlechtert. Zwar werden diese noch bis heute privilegiert behandelt und haben An- spruch auf sozialstaatliche Leistungen und Integrationsmaßnahmen, jedoch wurden diese in den 1990er Jahre weit zurückgefahren. Auch führt das durchschnittlich nied- rige Bildungsniveau der Spätaussiedler zu Schwierigkeiten bei der strukturellen In- tegration. Bei den erwerbstätigen Spätaussiedlern ist der Anteil un- und angelernter Arbeiter relativ hoch. Auch die soziale und kulturelle Integration wird durch die ge- wachsenen Unterschiede zwischen den gelebten Kulturen in den Herkunftsgebieten und Deutschland erschwert (Münz et al. 1999: 133ff.; Alba et al. 2004: 2)

Insgesamt sind von 1950 bis 2010 knapp 4.5 Millionen (Spät-)Aussiedler nach Deutschland gekommen. Davon 2.6 Millionen zwischen 1988 und 1999 und nur knapp 500,000 seit der Jahrtausendwende (siehe Abbildung 3.2 und Anhang, Tabelle A.1). Durch die Anfang der 1990er Jahre erlassenen Regelungen ist zu erwarten, dass die Einwanderung von Spätaussiedlern in absehbarer Zeit ihr Ende finden wird.

3.1.2 Übersiedler

Als Übersiedler werden Personen bezeichnet, die nach Ende des zweiten Weltkriegs bis zur Wiedervereinigung aus dem Gebiet der DDR in die Bundesrepublik gewan- dert sind. Bis zur Gründung der beiden deutschen Staaten 1949 zogen schätzungswei- se 730,000 Personen aus der sowjetischen in die westlichen Besatzungszonen (Münz et al. 1999: 35). Diese Wanderungsbewegung setzte sich bis 1961 auf hohem Niveau fort. 3.8 Millionen Deutsche verließen in diesem Zeitraum die DDR in Richtung der Bundesrepublik. Auch in entgegengesetzter Richtung fanden Wanderungen statt, diese umfassten von 1950 bis 1961 jedoch nur 400,000 Personen. Die Abwanderung aus der DDR war sowohl politisch motiviert als auch durch Familienzusammen- führungen gekennzeichnet. Aufgrund der sich schnell erholenden Wirtschaft in der Bundesrepublik und dem „Wirtschaftswunder“ der 1950er Jahre stieg die Nachfrage nach Arbeitskräften schnell an. So konnten sich Übersiedler in Deutschland schnell in den Arbeitsmarkt integrieren (Birsl 2003: 132). Im Gegensatz dazu führte die Abwanderung in der DDR zu einer politischen und ökonomischen Destabilisierung. Nach einem Anstieg der Auswanderung im Jahr 1960 begann die DDR mit dem Bau der Mauer und der damit verbundenen Schließung der innerdeutschen Grenze (Münz et al. 1999: 36f.). Die Ost-West-Wanderungen wurden durch diesen Schritt fast gänzlich gestoppt (Birsl 2003: 132).

Die Integration der Übersiedler gestaltete sich aufgrund der kulturellen Homo- genität der beiden deutschen Staaten relativ problemlos. Übersiedler wurden in Deutschland schnell eingebürgert und hatten ebenso wie Aussiedler Anspruch auf sozialstaatliche Förderungen und weitere integrative Maßnahmen (Münz et al. 1999: 39).

In den Jahren 1989 und 1990 kam es in Folge des Falls der Mauer zu einer Massenabwanderung aus der DDR. Knapp 800,000 DDR-Bürger nutzten in diesen beiden Jahren die neu gewonnene Reisefreiheit und zogen in die Bundesrepublik (Koopmans 1999: 627). Insgesamt wanderten von 1950 bis 1990 5.3 Millionen Deutsche aus der DDR nach Deutschland, in der Gegenrichtung waren es 511,000 (siehe Abbildung 3.2). Seit der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten zählt die Wanderung zwischen alten und neuen Bundesländern als Binnenwanderung und ist im Kontext der vorliegenden Arbeit nicht von Bedeutung.

3.2 Einwanderung von Ausländern

Die Einwanderung von Ausländern nach dem zweiten Weltkrieg wird im Folgenden in drei Gruppen geteilt. Als Gastarbeiter werden ausländische Einwanderer bezeich- net, die im Zuge der bilateralen Anwerbeabkommen der 1950er und 1960er Jahre nach Deutschland kamen. Asylbewerber 4 sind Flüchtlinge, die in Deutschland einen Antrag auf Asyl aufgrund politischer Verfolgung stellen. Weitere Gruppen von aus ländischen Einwanderern, wie EU-Ausländer und illegal Eingewanderte, haben im Rahmen der vorliegenden Arbeit keine große Bedeutung und werden daher in einer dritten Gruppe kurz beschrieben.

Insgesamt wanderten von 1954 bis 2010 32.8 Millionen Ausländer nach Deutsch- land, im selben Zeitraum verließen 24.9 Millionen das Land. Zeitgleich wurden ins- gesamt 3.3 Millionen Anträge auf Asyl gestellt (siehe Anhang, Tabelle A.1). Der Ausländeranteil lag in den 1950er Jahren in Deutschland noch bei ungefähr 1% und stieg dann kontinuierlich an und hält sich seit 1995 relativ konstant bei 8.8%. Zwi- schen den Bundesländern sind jedoch große Unterschiede zu beobachten. So lag der Ausländeranteil in den neuen Bundesländern 2010 bei unter 2.7%, während er in den alten Bundesländern zwischen 4% und 14% der Bevölkerung ausmacht (BAMF 2011b: 101). Auch regional lässt sich eine Ungleichverteilung der ausländischen Be- völkerung feststellen. Besonders hoch ist der Anteil in Regionen mit einem hohen Bedarf an Arbeitskräften. Allgemein ist der Ausländeranteil in Großstädten höher als in ländlichen Kreisen (BAMF 2011a: 52f.; Münz 2000: 39). Dem Ausländerzentralre- gister nach kommen mit 1.6 Millionen die meisten Ausländer aus der Türkei, gefolgt von Italien (517,000), Polen (419,000), Griechenland (277,000), Kroatien (220,000) und der Russischen Föderation (191,000) (BAMF 2011b: 104).

Abbildung 3.3: Wanderungssaldo von Ausländern, gestellte Asylanträge und Ausländeran- teil in Deutschland 1953-2010

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Daten: siehe Anhang Tabelle A.1 und Tabelle A.2; gepunktete Linie: keine Daten vorhanden

3.2.1 Gastarbeiter

Das „Wirtschaftswunder“ führte nach Gründung der Bundesrepublik zu einer schnell wachsenden Nachfrage an Arbeitskräften. Diese konnte in den 1950er Jahren durch die Einwanderung deutscher Aus- und Übersiedler weitestgehend befriedigt werden (Kühn 2009: 49). Trotz des Zuzugs waren aber bereits in den 1950er Jahren Arbeitsplätze in bestimmten Branchen unbesetzt (Münz et al. 1999: 43). Aus diesem Grund wurde 1955 ein Abkommen zwischen Deutschland und Italien geschlossen, welches die Anwerbung italienischer Gastarbeiter durch deutsche Unternehmen ermöglichte. So sollte ein ausreichendes Angebot von billigen Arbeitskräften vor allem im un- und angelernten Arbeitsmarktsegment sichergestellt werden. Durch den stetigen Zustrom deutscher Einwanderer hatte das Abkommen mit Italien jedoch nur geringe Auswirkungen (Birsl 2003: 132; Wilp 2007: 41).

Durch den Bau der Mauer wurde der Zustrom an deutschen Einwanderern stark eingeschränkt. Zeitgleich sank das deutsche Erwerbspersonenpotential aufgrund der demografischen Entwicklung, längeren Ausbildungszeiten in Folge der Bildungsex- pansion, einer Senkung des Renteneintrittsalters und dem einsetzenden Babyboom. Die weiterhin gute wirtschaftliche Situation sorgte dafür, dass 1960 die Zahl der of- fenen Stellen größer war als die Arbeitslosenzahl (Wilp 2007: 42). Um die Nachfrage zu stillen, wurden in den folgenden Jahren weitere Anwerbeabkommen mit Spani- en und Griechenland (1960), der Türkei (1961), Marokko (1963), Tunesien (1965), Portugal (1964) und Jugoslawien (1968) geschlossen (Rudolph 1996: 168). Bei den Arbeitsplätzen, die durch Gastarbeiter besetzt werden sollten, handelte es sich über- wiegend um schlecht bezahlte, wenig prestigeträchtige und unattraktive Stellen, für die sich deutsche Arbeitskräfte kaum interessierten (Münz et al. 1999: 46)

Die Anwerbepraxis wurde von allen relevanten gesellschaftlichen Gruppen, ein- schließlich der Gewerkschaften, unterstützt. Dies lag vor allem daran, dass Gastar- beiter ausschließlich als arbeitsmarktpolitischer Puffer gesehen wurden. Damit ver- bunden war die Erwartung der Heimkehr bei schlechter Konjunktur (Birsl/Müller 2005: 203). Ein dauerhafter Aufenthalt war nicht vorgesehen. Um dies zu gewähr- leisten war die Anwerbung anfangs an ein strenges Rotationsprinzip gebunden. Die Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen galten in den 1960er Jahre jeweils nur ein Jahr, danach konnte eine Verlängerung um ein weiteres Jahr beantragt werden. Zudem war das Aufenthaltsrecht an den Arbeitsplatz gebunden. Arbeitslose Gastar- beiter mussten in ihre Heimat zurückkehren. Eine hohe Fluktuation der Gastarbeiter bis Anfang der 1970er Jahre war die Folge. Jedoch wurde die zeitliche Beschränkung von den Behörden schnell locker gehandhabt. 1964 wurde das zweijährige Rotations- prinzip aufgegeben, ab 1971 konnten Ausländer, die sich bereits fünf Jahre im Land befanden, spezielle Arbeitsbewilligungen beantragen, die weitere fünf Jahre gültig waren. Die Politik reagierte damit auf die Forderung von Arbeitgebern, Gastarbei- tern, Gewerkschaften und ausländischen Regierungen (Rudolph 1996: 170; Münz et al. 1999: 47).

Bis Anfang der 1970er Jahre stieg die Zahl ausländischer Arbeitskräfte in Deutsch- land stetig, aber nicht gleichmäßig an. 1968 befanden sich 1.1 Millionen ausländische Arbeiter in Deutschland, bis 1973 erhöhte sich die Zahl auf 2.6 Millionen. Der Groß- teil von ihnen kam aus der Türkei, Jugoslawien und Italien. Neben den Gastarbei- tern selbst kamen über mitwandernde Familienmitglieder weitere Ausländer nach Deutschland. 1973 befanden sich knapp 4 Millionen in Deutschland, der Ausländeranteil war auf 6.4% gestiegen.

Das Jahr 1973 markierte das Ende der Anwerbung von Gastarbeitern. Durch das Ölembargo der OPEC-Staaten kam es zu einer weltweiten wirtschaftlichen Rezessi- on. Als direkte Reaktion verkündete die Bundesregierung daraufhin den sofortigen Anwerbestopp von ausländischen Arbeitskräften. Ziel war es, die Ausländerbeschäf- tigung in Deutschland zu verringern. Jedoch brachte der Anwerbestopp mittelfristig nicht den gewünschten Effekt (Münz et al. 1999: 49). Zwar war der Saldo ausländi- scher Wanderungen von 1974 bis 1977 negativ, schon 1979 wurde jedoch ein Zuwachs der ausländischen Bevölkerung verzeichnet (Rudolph 1996: 169).

Als Ursache kann hier vor allem das Wiedereinreiseverbot genannt werden, wel- ches für Arbeitskräfte aus Ländern außerhalb der Europäischen Gemeinschaft (EG) bestand. Betroffen waren vor allem Gastarbeiter aus der Türkei und Jugoslawien. Das Wiedereinreiseverbot stellte sie nach 1973 vor die Entscheidung, ihren Lebens- mittelpunkt entweder dauerhaft nach Deutschland zu verlegen oder in ihre Heimat zurückzukehren. Viele entschieden sich für einen dauerhaften Aufenthalt in Deutsch- land und machten vom völkerrechtlich verbrieften Recht der Familienzusammenfüh- rung Gebrauch, um ihre Angehörigen nachzuholen. Der Familiennachzug dominierte in Folge dessen die Einwanderung von Ausländern bis Ende der 1980er Jahre (Birsl 2003: 133). Dies führte zu einer steigenden Heterogenität der ausländischen Bevölke- rung in Deutschland. Kamen bis Anfang der 1970er Jahre meist männliche Personen im Alter von 20-40 Jahren nach Deutschland, so stieg nun der Anteil an Frauen und Kindern (Wilp 2007: 44).

In den Jahren 1982 und 1984 versuchte die Bundesregierung durch die Abschaf- fung des Wiedereinreiseverbots und durch finanzielle Anreize Ausländer zur Rück- kehr in ihre Herkunftsländer zu motivieren. Diese Maßnahmen führten jedoch nur zu einer kurzfristigen Abwanderung. Die meisten Gastarbeiter hatten sich zu die- sem Zeitpunkt bereits für einem dauerhaften Aufenthalt in Deutschland entschieden (Münz et al. 1999: 50; Birsl 2003: 133; Jankowitsch et al. 2000: 94). Aufgrund der Reisefreiheit zwischen den EG-Ländern entwickelte sich nach 1973 eine recht hohe Fluktuation von Gastarbeitern aus diesen Ländern. Der Wanderungssaldo war hier zumeist negativ (Birsl/Müller 2005: 205).

Bis 1989 stieg die Zahl der Ausländer in Deutschland auf 5 Millionen, was einem Bevölkerungsanteil von 8% entspricht. Ein Großteil der damaligen ausländischen Bevölkerung stand im Zusammenhang mit den Anwerbeabkommen der 1960er und 1970er Jahre (Münz/Ulrich 2000: 32; Wilp 2007: 44). Seit den 1990er Jahren ist die Zahl der Asylbewerber in Deutschland stark angestiegen. Diese werden in der offizi- ellen Statistik ebenso wie Gastarbeiter als ausländische Einwanderer oder Ausländer geführt. Daher kann über den heutigen Anteil der Gastarbeiter und ihrer Angehö- rigen an der Bevölkerung anhand dieser Statistiken keine genaue Aussage gemacht werden.

3.2.2 Asylbewerber und Flüchtlinge

Das Asylrecht in Deutschland war bis 1993 vergleichsweise liberal und weit gefasst. Es war seit Gründung der Bundesrepublik verfassungsrechtlich verankert und be- stand lediglich aus einem Satz:“Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ (Art. 16, Abs. 1 GG) Der liberale Charakter des Asylrechts gründet in den Erfahrungen eini- ger Nachkriegspolitiker, welche die Jahre 1933 bis 1945 im Exil überlebt hatten und sollte einen bewussten Bruch zur NS-Zeit signalisieren (Münz et al. 1999: 53f.).

Bis Ende der 70er Jahre wurden jedoch nur relativ wenige Anträge auf Asyl in Deutschland gestellt (siehe Anhang Tabelle A.1). Durch die politischen Unruhen in Polen und der Türkei nahm die Zahl Anfang der 1980er Jahre stark zu. Als Reaktion auf diesen Anstieg führte die Bundesregierung für Staatsbürger Polens und der Türkei eine Visumspflicht ein, was zu einem Rückgang der Asylbewerberzahlen führte (Münz et al. 1999: 54).

Ende der 1980er und Anfang der 1990er Jahre stieg die Zahl der Asylbewerber aufgrund des Kriegs im ehemaligen Jugoslawien, der sich zuspitzenden Situation in den kurdisch besiedelten Teilen der Türkei, des Iraks und des Irans und dem Fall des Eisernen Vorhangs rasant an. Die gestellten Asylanträge fand 1992 mit 438,000 ihren Höhepunkt (Wilp 2007: 45; Birsl/Müller 2005: 206f.; Münz/Ulrich 2000: 25).

Trotz unveränderter Rechtslage wurde das Asylrecht im Zuge des anwachsenden Zustroms an Flüchtlingen zunehmend restriktiver gehandhabt. Lag die Anerken- nungsquote bis 1980 noch bei 80%, so sank sie bis 1985 auf 29% und lag in den 1990er Jahren nur noch bei 3-7%. Von den abgelehnten Asylbewerbern werden je- doch nur 15-20% abgeschoben, die überwiegende Mehrheit kehrt freiwillig zurück in das Heimatland, reist weiter in andere Länder oder beschreitet weitere Wege, um einen legalen Aufenthalt in Deutschland zu erlangen (Münz et al. 1999: 56).

Obwohl die Asylbewerberzahlen keine Auskunft über die tatsächliche Einwande- rung von ausländischen Flüchtlingen geben und nur ein Bruchteil der Anträge be- willigt wurde, entflammte an ihnen Anfang der 1990er Jahre eine hitzige politische Debatte. Dies lag unter anderem daran, dass Asylbewerber bis 1991 während des lau- fenden Verfahrens keiner Erwerbstätigkeit nachgehen durften. Dies verursachte hohe Sozialhilfekosten für den Staat. Begleitet wurde die Debatte durch einen Anstieg ge- waltsamer ausländerfeindlicher Übergriffe, vorrangig in den neuen Bundesländern (Rudolph 1996: 73). Die Debatte endete 1992/1993 im parteiübergreifend beschlos- senen „Asylkompromiss“, im Zuge dessen das Grundgesetz geändert und das Recht auf Asyl eingeschränkt wurde. Recht auf Asyl haben seither nur noch Personen, die nicht aus einem Land der EU oder einem sogenannten „sicheren Drittstaat“ nach Deutschland eingereist sind. Da Deutschland nur von „sicheren Drittstaaten“ und EU-Ländern umgeben ist, müssen Flüchtlinge also über den Luft- oder Seeweg bzw. illegal nach Deutschland einreisen, um eine Chance auf Asyl zu haben. Zudem wurde ein vereinfachtes Prüfverfahren für Flüchtlinge aus „verfolgungsfreien Herkunftsstaa- ten“ eingeführt, welches in den meisten Fällen zu einer sofortigen Abschiebung der Antragsteller führt (Birsl/Müller 2005: 209; Münz et al. 1999: 57; Münz/Ulrich 2000: 25).

In Folge der verschärften Regelungen sank die Zahl der Asylanträge schon 1994 im Vergleich zum Vorjahr um mehr als die Hälfte. Seitdem setzt sich der Abwärtstrend relativ gleichmäßig fort. Im Jahr 2011 wurden 41,000 Anträge gestellt. Die größte Gruppe der Antragsteller kam dabei aus Afghanistan (14.3%), dem Irak (13.4%) und Serbien (12%) (BAMF 2012: 6).

Insgesamt wurden in Deutschland von 1953 bis 2010 3.3 Millionen Anträge auf Asyl gestellt. Asylbewerber stellen dabei keine homogene Gruppe dar. Ihre Zusam- mensetzung ist abhängig von den politischen und gesellschaftlichen Kontexten in den jeweiligen Herkunftsländern, welche die Menschen zur Flucht veranlassen (Kühn 2009: 61).

3.2.3 Weitere Gruppen ausländischer Einwanderer

Den besten rechtlichen Status aller ausländischen Einwanderer haben in Deutschland Bürger aus Staaten der Europäischen Union. Schon die 1953 gegründete Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) gewährte den Bürgern der Mitgliedsstaaten Freizü- gigkeit. Durch die Erweiterung der EWG bzw. der EG (ab 1993) und EU (ab 1998) und den Aufhebungen der Binnengrenzen durch das Schengener Abkommen von 1985, vergrößerte sich der Einzugsbereich dieser Regelungen immer weiter (Birsl/ Müller 2005: 211ff.; Münz et al. 1999: 189). Als Folge der EU-Ost-Erweiterung ist auch der Anteil von EU-Binnenmigration an der gesamten Migration in Deutschland stetig angewachsen. 2010 machte die EU-Binnenmigration 50% der Gesamteinwan- derung in Deutschland aus. Die meisten Einwander kamen aus Polen, Bulgarien, Rumänien und Ungarn und somit aus den neuen EU-Ländern (BMI 2012: 43ff.). Bis zur EU-Erweiterung 2004 war der Wanderungssaldo von EU-Ausländern meist negativ (Wilp 2007: 46). Neben freier Einreise haben EU-Ausländer weitestgehend unbeschränkten Zutritt zum deutschen Arbeitsmarkt. Sie dürfen sich in Deutsch- land niederlassen, soweit sie für ihren Lebensunterhalt sorgen können und nicht auf Subsistenzmittel angewiesen sind (Münz/Ulrich 2000: 29).

Eine weitere Gruppe ausländischer Einwanderer sind illegal eingereiste Perso- nen. Schätzungen zufolge hielten sich 2009 bis zu 330,000 Personen illegal in der Bundesrepublik auf. Jedoch wird angenommen, dass eine hohe Fluktuation unter illegalen Migranten herrscht, so dass diese Zahlen mit Vorsicht zu betrachten sind (Worbs et al. 2005: 7). Unerlaubte Einreise und unerlaubter Aufenthalt gelten in Deutschland als Straftat, die mit der Abschiebung in das Herkunftsland geahndet werden kann (BMI 2012: 167). Legalisierungskampagnen oder sonstige integrations- politische Maßnahmen, wie es sie z.B. in Frankreich gegeben hat, gab es Deutschland nicht (Yeshurun/Nell 2008: 151).

3.2.4 Die Integration ausländischer Einwanderer

Die Sozialintegration ausländischer Einwanderer gestaltete sich im Vergleich zu deut- schen Einwanderern als problematisch und ist bis heute ein zentrales Thema deut- scher Ausländer- und Migrationspolitik. Ein Großteil der heutigen ausländischen Bevölkerung steht im Kontext der Anwerbung von Gastarbeitern der 1960er und 1970er Jahre. Ein Blick auf die Umstände ihrer Wanderung gibt Aufschluss über heutige Probleme, besonders in Hinblick auf die strukturelle Integration.

Gekommen waren Gastarbeiter mit der Perspektive, nach wenigen Jahren wie- der in ihre Heimat zurückzukehren. Eine Integration in die Gesellschaft war weder von deutscher Seite noch von den Gastarbeitern selbst beabsichtigt. Dies änderte sich mit dem Anwerbestopp 1973. Aus Gastarbeitern wurden nachträglich Einwan- derer (Münz et al. 1999: 75ff.). Da die meisten Gastarbeiter für Arbeitsplätze im un- und angelernten Arbeitsmarktsegment gekommen waren, war deren durchschnittli- ches Bildungsniveau sehr niedrig. Zudem verfügten nur wenige Gastarbeiter über umfangreiche deutsche Sprachkenntnisse. Dementsprechend schlecht gestellt waren diese am deutschen Arbeitsmarkt. Seit Ende der 1970er Jahre liegt die Arbeitslo- senquote von Ausländern in Deutschland über der von Deutschen. Seit den 1990er Jahren übersteigt sie diese um das Doppelte (Münz et al. 1999: 80ff.). Dies gilt jedoch nicht für EU-Ausländer aus den alten EU-Ländern. Bei diesen ist die Arbeitslosen- quote sogar niedriger als die von Einheimischen (Yeshurun/Nell 2008: 151).

Die in mangelnder Ausstattung mit Humankapital zu verortenden Probleme der Gastarbeiter finden sich auch bei deren Kindern wieder und bestehen bis heute. Ob- wohl die zweite Generation von Ausländern zumeist in Deutschland geboren wurde und das deutsche Bildungssystem durchlaufen hat, sind sie deutlich schlechter ge- stellt als Deutsche ohne Migrationshintergrund. Aktuelle Veröffentlichungen zeigen die Problemfelder auf.

Eine große Bedeutung wird der schulischen Ausbildung geschenkt. Ausländische Schüler schneiden signifikant schlechter ab als deutsche (Gostomski 2008: 38; Ro- ther 2008: 68; Loeffelholz 2001: 106). In der beruflichen Ausbildung setzt sich dieses Bild fort. Die Ausbildungsbeteiligung von Ausländern ist geringer als die von Deut- schen. Zudem wählen ausländische Auszubildende häufiger Berufe mit begrenzten Aufstiegs- und Karrierechancen (Siegert 2009: 5f.). In der Hochschulbildung sind Ausländer ebenfalls deutlich unterrepräsentiert. Insgesamt ist das berufsbezogene Bildungsniveau von Ausländern niedriger als das von Deutschen, jedoch nähern sich die Gruppen langsam an. Das Bildungsniveau jüngerer Ausländer ist signifikant hö- her als das älterer (Siegert 2009: 7f.; Loeffelholz 2001: 106).

[...]


1 Wobei hier nur von zwei verschiedenen sozialen Kontexten als Bezugspunkte der Sozialintegration ausgegangen wird. Natürlich sind weitere Bezüge denkbar, hier jedoch nicht von Interesse.

2 Dies gilt nur in Bezug auf das Aufnahmeland, die Integration in eine ethnische Gemeinde im Aufnahmeland ist natürlich auch eine Art der Sozialintegration, die hier jedoch nicht gemeint ist.

3 In der vorliegenden Studie wird die angelsächsische Dezimaltrennung verwendet.

4 Die Zahl der Asylbewerber gibt lediglich Auskunft über die gestellten Anträge auf Asyl. Die Zahl der anerkannten Anträge ist meist sehr viel geringer. Daher kann die Zahl der Asylanträge nicht mit tatsächlicher Einwanderung gleichgesetzt werden.

Excerpt out of 107 pages

Details

Title
Fremdenfeindlichkeit und die von Migranten wahrgenommene Diskriminierung in Deutschland
Subtitle
Einflüsse von Individual- und Kontextmerkmalen
College
University of Cologne  (Empirische Sozial- und Wirtschaftsforschung (ESWF))
Course
Soziologie und Empirische Sozialforschung
Grade
1,0
Author
Year
2012
Pages
107
Catalog Number
V309336
ISBN (eBook)
9783668076372
ISBN (Book)
9783668076389
File size
1021 KB
Language
German
Notes
Ausgezeichnet mit dem Gesis ALLBUS-Nachwuchspreis 2013 http://www.gesis.org/allbus/allgemeine-informationen/allbus-preis/bisherige-preistraeger/
Keywords
Fremdenfeindlichkeit, Diskriminierung, Ausländer, Migranten, Mehrebenenanalyse, ALLBUS, SOEP, Gastarbeiter, Asylbewerber, Flüchtlinge, Konflikttheorie, Kontakthypothese, Sozialisation, Cross-Classified Multilevel Model, Kreuzklassifiziertes Mehrebenenmodell, Regression, Hybridmodell, Fremdenfeindliche Einstellungen, wahrgenommene Diskriminierung, ALLBUS Nachwuchs-Preis 2013, Xenophobie, Xenophobia
Quote paper
Joscha Dick (Author), 2012, Fremdenfeindlichkeit und die von Migranten wahrgenommene Diskriminierung in Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/309336

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