Die Ethik politischen Handelns bei Edith Stein im Vergleich mit der katholischen Soziallehre


Dossier / Travail de Séminaire, 2015

21 Pages, Note: 1,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Einleitung ... 2

1 Ethik politischen Handelns in der Sozialphilosophie Edith Steins ... 4
1.1 Grundzüge der Sozial- und Staatsphilosophie Edith Steins ... 4
1.1.1 Gemeinschaft und Gesellschaft ... 4
1.1.2 Das Individuum im Verhältnis zu Gemeinschaft und Gesellschaft ... 5
1.1.3 Der Staat als Gemeinschaft und Gesellschaft ... 6
1.1.4 Das Verhältnis von Staat und Individuum ... 7
1.2 Politische Repräsentanten im Werk Edith Steins ... 9

2 Ethik politischen Handelns in der katholischen Soziallehre ... 11
2.1 Ethik politischen Handelns im universalkirchlichen Lehramt ... 11
2.1.1 Dokumente des Zweiten Vatikanischen Konzils ... 11
2.1.2 Ethik politischen Handelns bei Papst Johannes Paul II ... 12
2.1.3 Ethik politischen Handelns bei Papst Benedikt XVI ... 14
2.1.4 Ethik politischen Handelns bei Papst Franziskus ... 15
2.2 Ethik politischen Handelns in den Dokumenten der Deutschen Bischofskonferenz ... 16

3 Zusammenschau ... 18
3.1 Der Staat als Gemeinschaft – die Subjektivität der Gesellschaft ... 18
3.2 Haltungen und Tugenden – ein Politikerspiegel ... 19

Literaturverzeichnis ... 21

Einleitung

Die vorliegende Hauptseminararbeit befasst sich mit der Ethik politischen Handelns im Werk Edith Steins und einem Vergleich mit jener der katholischen Soziallehre.

Erkenntnisleitend ist dabei die Hypothese, dass die Sozialphilosophie Edith Steins Elemente politischer Ethik für Politiker enthält, die Anknüpfungen bietet, von denen aus sie in eine Synthese mit lehramtlichen Grundaussagen zur politischen Ethik seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil gebracht werden können.

Diese Arbeit geht ferner von zwei Grundprämissen aus:

1. Eine Ethik politischen Handelns für Politiker soll besonders deren Stellung und Beziehung zum Staat bzw. zur politischen Gemeinschaft im Blick haben.

2. Politiker bedürfen auch im heutigen demokratischen Staat eines Fundus an elementaren Haltungen und Tugenden für ein verantwortungsvolles Wirken, wie es schon der Kölner Kardinal Höffner 1986 mit der Idee eines Politikerspiegels gefordert hat.

Die Arbeit ist in zwei Hauptkapitel untergliedert:

Im ersten Hauptkapitel wird die Staats- und Sozialphilosophie Edith Steins im Allgemeinen und in Bezug auf ethische Aussagen für und über Politiker im Besonderen skizziert. Die bei Edith Stein elementare Unterscheidung von Gemeinschaft und Gesellschaft sowie die Stellung des Individuums im Staat als Mischform aus beiden, werden dabei besonders fokussiert.

Das zweite Hauptkapitel beinhaltet einen Überblick über lehramtliche Aussagen über Politiker und politische Ethik seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil. Dabei werden einschlägige Dokumente des Konzils, der Päpste Johannes Paul II., Benedikt XVI. und Franziskus nach deren Kernaussagen über Haltungs- und Handlungsanforderungen an Politiker untersucht. Für den Blick auf die Politiker in der bundesdeutschen Demokratie wird außerdem das Gemeinsame Wort Demokratie braucht Tugenden der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der Evangelischen Kirche hinzugezogen, damit die Ethik politischen Handelns möglichst auch in der Demokratie hier und heute in den Fokus genommen werden kann.

In der darauffolgenden Zusammenschau wird anhand von drei beispielhaften Schlüsselbegriffen dargelegt, an welchen Stellen Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Ethik politischen Handelns bei Edith Stein und der katholischen Soziallehre bestehen und inwieweit eine Synthese möglich ist. Ganz im Sinne der Idee Kardinal Höffners soll außerdem der Versuch des Entwurfs eines Politikerspiegels gewagt werden, in dem wenigstens fünf wünschenswerte Haltungen von Politikern auf der Basis der analysierten Texte Edith Steins und des kirchlichen Lehramtes zusammengefasst sind.

1 Ethik politischen Handelns in der Sozialphilosophie Edith Steins

1.1 Grundzüge der Sozial- und Staatsphilosophie Edith Steins

1.1.1 Gemeinschaft und Gesellschaft

Das Verhältnis von Individuum und Gemeinschaft ist eines der zentralen Themen im gesamten Werk Edith Steins. Ihre Abhandlung Individuum und Gemeinschaftäge zur philosophischen Begründung der Psychologie und der Geisteswissenschaften bildet dabei die geistige Grundlage für ihre Staatsphilosophie. Sie analysiert im genannten Text zunächst das Verhältnis von Individualität und Sozietät, während es in Eine Untersuchung über den Staat unter anderem um das Verhältnis des Individuums zum Staat als „einer Form der Sozietät“ [1] geht.

Eine grundlegende und für ihre Staatslehre relevante Unterscheidung, die Edith Stein von den Soziologen Max Scheler und Ferdinand Tönnies [2] übernimmt, ist jene zwischen Gemeinschaft und Gesellschaft. Sie definiert den wesentlichen Unterschied beider Vergemeinschaftungsformen auf der Grundlage von Thönnies und mithilfe der ihr vertrauten Methode der phänomenologischen Reduktion[3] wie folgt:

„Unter ‚Gemeinschaft‘ wird dabei die naturhafte, organische Verbindung von Individuen verstanden, unter ‚Gesellschaft‘ die rationale und mechanische. (…) Wo eine Person der anderen als Subjekt dem Objekt gegenübertritt, sie erforscht und aufgrund der gewonnenen Erkenntnis planmäßig ‚behandelt‘ und ihr beabsichtigte Wirkungen entlockt, da leben sie in Gesellschaft zusammen. Wo dagegen ein Subjekt das andere als Subjekt hinnimmt und ihm nicht gegenübersteht, sondern mit ihm lebt und von seinen Lebensregungen bestimmt wird, da bilden sie miteinander eine Gemeinschaft.“ [4]

Gemeinschaften sei es ferner zu eigen, dass sie „unwillkürlich“ durch Zusammenhänge der Abstammung (Familie, Sippe, Stamm, Volk), gemeinsamer Lebensbedingungen und gemeinsamer Lebensführung (Schulklasse, Dorfgemeinde)[5] entstünden.

Gesellschaften hingegen gründen vor allem auf dem Prinzip der rationalen Zweckgerichtetheit und seien willkürlichen Ursprungs.[6] Als Beispiele nennt Stein „Vereine, Aktiengesellschaften [und] Parteien“ [7]. Sie entstünden durch „produktive Akte“, existieren unabhängig von der Anzahl der Mitglieder und können ebenso wieder aufgelöst werden.[8]

Was die Verhältnisbestimmung zwischen Gemeinschaft und Gesellschaft angeht, so seien nach Edith Stein faktisch die meisten Personenverbände „Mischformen“. [9] Für Gesellschaften gelte nämlich, dass sie für ihre Zweckgerichtetheit die gegenseitige Anerkennung ihrer Mitglieder als Subjekte bereits zur notwendigen Voraussetzung haben müssen.[10] Um ein anderes Subjekt im mechanisch-rationalen Sinn als Objekt zu betrachten, müsse man es „zunächst einmal als Subjekt genommen haben“ [11], da eine „Objektivierung das schlichte als Subjekt-Nehmen, wie es der Gemeinschaftseinstellung eigentümlich ist, voraussetzt.“[12]

1.1.2 Das Individuum im Verhältnis zu Gemeinschaft und Gesellschaft

In einem nächsten Schritt soll nun die Verhältnisbestimmung des Individuums zu Gemeinschaft und Gesellschaft in den Blick genommen werden. Grundsätzlich gilt für die Gesellschaft, dass sie und ihre Struktur „durch ihren Zweck und nicht durch die Eigenart der Individuen bestimmt ist“[13]. Allerdings wird die Gesellschaft durch Individuen konstituiert und getragen [14] und der Charakter der Individuen steht in Wechselwirkung zum Charakter der Gesellschaft, der sie als „Vertreter bestimmter Typen“[15] angehören. Edith Stein beschreibt diese Wechselwirkung wie folgt:

„Sofern die Individuen sich den Formen einer Gesellschaft einfügen (ihre Funktionen erfüllen), werden sie wiederum zu Vertretern bestimmter Typen (Arbeiter, Aufseher, Parteileiter usw.). Diese Typen wurzeln […] in der Struktur der Gesellschaft und nicht in der Struktur der individuellen Persönlichkeit; doch ist eine bestimmte personale Struktur Voraussetzung für das Eingehen in eine solche ‚gesellschaftliche Form‘.“ [16] ss auch eine funktionierende Gesellschaft, mit den ihr zugehörigen, typisierten Individuen Gemeinschaft voraussetzt, begründet Edith Stein damit, dass sich schon vor ihrer Gründung „Gesinnungsgenossen“ zusammengefunden haben müssen. Außerdem müsse immer wieder „die persönliche Befähigung für diese oder jene gesellschaftliche Funktion beobachtend“[17] festgestellt werden, was die oben beschriebene vorrangige Anerkennung des Anderen als Subjekt voraussetzt.

Zum Verhältnis des Individuums zur nicht zweckrationalen, sondern „der eigenen Ausgestaltung und Entfaltung ihrer ursprünglichen Anlage“ [18] dienenden Gemeinschaft gehört für Stein, dass das Individuum in dieser nicht aufgeht. Für Edith Stein gilt: Das „echte Sein der Gemeinschaft hat seinen Ursprung in der persönlichen Eigenart der Individuen“[19] . In Analogie zur individuellen Persönlichkeit sieht Edith Stein daher die „Gemeinschaft als eine Lebenseinheit“[20] und sie sieht die Gemeinschaft durch ihre Subjektivität ferner selbst als eine „Persönlichkeit“ an [21]. Die individualethische Komponente des Lebens in einer Gemeinschaft, ist, dass sich die Individuen in einer solchen gegenseitig beeinflussen, woraus soziale Tugenden und Untugenden erwachsen können.[22] Edith Stein nennt hier die Eigenschaften „Demut und Stolz, Unterwürfigkeit und Trost, Herrschsucht und Leutseligkeit, Kameradschaftlichkeit und Hilfsbereitschaft.“[23] Soziale Tugenden, die sich das Individuum von anderen freiwillig [24] aneignet, sind nach Stein für den Erhalt und das Leben einer Gemeinschaft unerlässlich:

„Wenn eine Gemeinschaft den Individuen, die ihr angehören, als wertvoll erscheint, wenn sie ‚an ihr hängen‘, so wird sie nach außen hin kraftvoll auftreten, sich als fest und widerstandsfähig erweisen. Sie wird aber einen umso höheren Wert für die Individuen besitzen, je tiefer sie in ihnen wurzelt.“ [25]

1.1.3 Der Staat als Gemeinschaft und Gesellschaft

Schon der erste Paragraph, mit dem Namen „Die staatliche Gemeinschaft“[26], des ersten Kapitels von Steins Eine Untersuchung über den Staat Edith Stein auch den Staat nicht ausschließlich als Gesellschaft, also als ein auf Zweck und Willkür gegründetes soziales Gebilde, ansieht. Ein solches Verständnis würde allerdings der in Europa seit der Neuzeit gängigen vertragstheoretischen Begründung des Staates[27] entsprechen. Mit beispielgebendem Verweis auf die nicht auf einem Gesellschaftsvertrag gründende Eroberung des einen Staates durch den anderen, sowie auf durch Gewohnheit übernommene Staatsformen, plädiert sie im Gegensatz zur vertragstheoretischen Begründungstradition dafür, dass Staaten daher „sowohl auf gemeinschaftlicher wie auf gesellschaftlicher Grundlage ruhen“ [28]. Somit ist der Staat eine Mischform im oben beschriebenen Sinn.

Ein Kernelement des Staates als Gemeinschaft und Gesellschaft sei dessen Souveränität[29], die eine souveräne staatliche Macht[30] impliziert, welche durch Einzelne (wie in der absolutistischen Monarchie) oder durch Organe (wie in der Demokratie) in einem Herrschaftsverhältnis ausgeübt wird. Diese Souveränität setzt dabei immer einen Herrschaftsanspruch voraus, der von denen anerkannt sein muss, die ihm unterliegen[31], sprich: von den Staatsbürgern – menschliche Individuen, um deren Verhältnis zum Staat es im Folgenden gehen soll.

1.1.4 Das Verhältnis von Staat und Individuum

Was die Verhältnisbestimmung von Individuum und Staat angeht, so sieht Edith Stein die Freiheit des Individuums im Staat analog zur staatlichen Souveränität:

„Souveränität als Selbstgestaltung eines Gemeinwesens und Freiheit der individuellen Person gehören untrennbar zusammen. Nur ein Gebilde, das freie Personen in sich befasst, kann sich als souverän erklären oder durch die Praxis als souverän erweisen. Die Unaufhebbarkeit der Freiheit der Individuen ist die Bedingung der Umsetzung des staatlichen Willens in die Tat und daher keine Einschränkung der Souveränität des Staates. Die Souveränität ist die Freiheit des Staates analog zur Freiheit der individuellen Person [Hervorhebung nicht im Original].“ [32]

[...]


[1] ESGA 6, 3.

[2] Vgl. ESGA 6, 110: „Ein Gegensatz zwischen zwei Typen der ‚Vergesellschaftung‘ spielt in der modernen Soziologie eine große Rolle. F. Tönnies hat ihn zuerst herausgearbeitet, von anderen, z.B. von M. Scheler, ist er lebhaft aufgegriffen worden: Ich meine den Gegensatz von Gemeinschaft und Gesellschaft.“

[3] Vgl. Rieß, Die philosophische Begründung einer Theorie von Individuum, Gemeinschaft und Staat bei Edith Stein, 346.

[4] ESGA 6, 111.

[5] Vgl. ESGA 14, Aufbau der menschlichen Person, 169f.

[6] Vgl. ESGA 6, 212f.

[7] ESGA 14, 169.

[8] Vgl. ebd.

[9] Vgl. ESGA 6, 111.

[10] Vgl. ESGA 6, 215.

[11] Ebd.

[12] ESGA 7, 7.

[13] ESGA 6, 214.

[14] Vgl. ebd.

[15] Vgl. ESGA 14, 170.

[16] ESGA 6, 213f.

[17] ESGA 6, 215.

[18] Rieß, Die philosophische Begründung einer Theorie von Individuum, Gemeinschaft und Staat bei Edith Stein, 417.

[19] ESGA 6, 220.

[20] Ebd., 221.

[21] Vgl. ebd., 227.

[22] Vgl. Rieß, Die philosophische Begründung einer Theorie von Individuum, Gemeinschaft und Staat bei Edith Stein, 420.

[23] ESGA 6, 222f.

[24] „Für sie [die Individuen, Anm. d. Verf.] aber gibt es eine Freiheit des Willens gegenüber dem ‚Einfluß der Umwelt‘ wie gegenüber der ‚natürlichen Anlage‘, und die ‚Verantwortlichkeit‘ der Person ist weder durch Berufung auf das eine noch auf das andere aufzuheben.“ ESGA 6, 225.

[25] Ebd., 228.

[26] ESGA 7, 3.

[27] Vertragstheorien der Staatenentstehung wurden seit dem 17. Jahrhundert insbesondere von Thomas Hobbes, John Locke und Iean-Jacques Rousseau entwickelt. Vgl. zur Übersicht: Rieß, Die philosophische Begründung einer Theorie von Individuum, Gemeinschaft und Staat bei Edith Stein. 434ff.

[28] ESGA 7, 9.

[29] Vgl. ESGA 7, 10f.: Stein bezieht sich dabei auf das Autarkieverständnis bei Aristoteles und interpretiert dieses mit dem „modernen Begriff der Souveränität“ (ESGA 7, 11).

[30] In ESGA 7,11f. entfaltet Edith Stein ihr Verständnis von souveräner Staatsgewalt.

[31] Vgl. Rieß, Die philosophische Begründung einer Theorie von Individuum, Gemeinschaft und Staat bei Edith Stein, 459.

[32] Rieß, Die philosophische Begründung einer Theorie von Individuum, Gemeinschaft und Staat bei Edith Stein, 459.

Fin de l'extrait de 21 pages

Résumé des informations

Titre
Die Ethik politischen Handelns bei Edith Stein im Vergleich mit der katholischen Soziallehre
Université
University of Bonn  (Katholisch-Theologische Fakultät)
Cours
Hauptseminar: Der Aufstieg zum Sinn des Seins – Edith Steins Ansatz in Philosophie und Theologie
Note
1,0
Auteur
Année
2015
Pages
21
N° de catalogue
V309811
ISBN (ebook)
9783668082663
ISBN (Livre)
9783668082670
Taille d'un fichier
3408 KB
Langue
allemand
Mots clés
Edith Stein, Politische Ethik, Katholische Kirche, Katholische Soziallehre, Gemeinschaft und Gesellschaft
Citation du texte
Lars Schäfers (Auteur), 2015, Die Ethik politischen Handelns bei Edith Stein im Vergleich mit der katholischen Soziallehre, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/309811

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