Die Kirchengesetze der katholischen Kirche bestehen in der heutigen Form nicht seit der Gründung der katholischen Kirche, sondern haben eine lange Tradition und auch Transformation hinter sich. So, wie sich die Zeiten und die Gesellschaft änderten, mussten sich die Gesetze zum Teil auch anpassen. Das erste für alle katholischen (nicht orthodoxen) Kirchen zentral vom Vatikan aus geltende Gesetzbuch entstand erst 1917: das Codex Iuris Canonici .
Jedoch ist die katholische Kirche auch für ihre Tradition bekannt und so gab es bestimmte Einflüsse, z.B. der Kirchenväter, die über die Zeit nicht verschwanden und somit noch heute den Lebensstil gläubiger Katholiken und auch der kirchlichen Rechtsprechung prägen. Die Ansichten des Kirchenvaters Augustinus zur Ehe und Sexualität sind ein Beispiel für die lange tradierte Lehre des Kirchenvaters Augustinus in der katholischen Theologie.
Auf den folgenden Seiten soll nun erläutert werden, an welchen Stellen die Verbindung zwischen den Gesetzen zur Ehe, des CIC und den „drei Gütern der Ehe“ nach Augustinus tatsächlich zu finden ist. Dazu soll zunächst Augustinus Lehre diesbezüglich dargestellt werden, um sie dann in den Gesetzen des CIC zu entdecken. Dazu wurden nur die wesentlichen Bestimmungen des CIC herangezogen.
Inhaltsverzeichnis (Table of Contents)
- Einleitung
- Die drei Güter der Ehe nach Augustinus
- Der Codex Iuris Canonici (1917) und seine Bestimmungen zur Eheschließung
- Der Ehekontrakt
- Die Eigenschaften und der Zweck der Ehe
- Das Sakrament der Ehe
- Verzicht auf die Ehe
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte (Objectives and Key Themes)
Diese Arbeit befasst sich mit der Verbindung des Kirchenrechts zum Eheverständnis des Codex Iuris Canonici (CIC) 1917 mit den „drei Gütern der Ehe“ nach Augustinus. Sie untersucht, wie die Lehren des Kirchenvaters Augustinus in die Bestimmungen zur Eheschließung im CIC integriert wurden.
- Die „drei Güter der Ehe“ nach Augustinus (Proles, Fides, Sacramentum)
- Der CIC 1917 und seine zentralen Bestimmungen zur Eheschließung
- Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Augustinus' Lehre und dem CIC
- Der Einfluss der Tradition auf das Kirchenrecht
- Der Stellenwert der Ehe und der Familie im katholischen Verständnis
Zusammenfassung der Kapitel (Chapter Summaries)
Die Einleitung führt in die Thematik der Ehe im katholischen Kirchenrecht ein und stellt den Hintergrund des CIC 1917 dar. Sie betont den Einfluss der Kirchenväter, insbesondere des heiligen Augustinus, auf die Entwicklung des Kirchenrechts.
Das zweite Kapitel erläutert die „drei Güter der Ehe“ nach Augustinus: Nachkommenschaft, Treue und Sakrament. Es beleuchtet die Bedeutung der Nachkommenschaft als Erfüllung des göttlichen Gebots und die Rolle der Treue als moralische Verpflichtung der Ehepartner.
Das dritte Kapitel analysiert die Bestimmungen zur Eheschließung im CIC 1917. Es beleuchtet den Ehekontrakt, die Eigenschaften und den Zweck der Ehe, das Sakrament der Ehe sowie die Möglichkeit des Verzichts auf die Ehe.
Schlüsselwörter (Keywords)
Die wichtigsten Schlüsselwörter dieser Arbeit sind: Codex Iuris Canonici (CIC), Ehe, Augustinus, drei Güter der Ehe, Proles, Fides, Sacramentum, Nachkommenschaft, Treue, Sakrament, Ehekontrakt, Eheschließung, Kirchenrecht, katholische Theologie, Tradition.
- Arbeit zitieren
- B.A. Ilka Bengs (Autor:in), 2010, Der Einfluss des Kirchenvaters Augustinus im Codex Iuris Canonici von 1917, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/310182