Postmortale Organspende. Ein Akt der Nächstenliebe oder ein Verstoß gegen christliche Glaubensvorstellungen?


Thèse Scolaire, 2015

20 Pages


Extrait


Gliederung

1. Vorwort

2. Organspende – Entwicklung und Sachstand
2.1. Historie und heutiger Stand
2.2. Arten der Organspende
2.3. Transplantationsgesetz
2.4. Medizinische Definition des Hirntods
2.5. Zuteilung der Organe durch Eurotransplant

3. Diskussion des Hirntodkriteriums
3.1. Bewertung aus ethisch-praktischer Sicht
3.1.1. Kritiker des Hirntodkriteriums
3.1.2. Lockerung des Hirntodkriteriums
3.1.3. Der Hirntod als Voraussetzung der Transplantationsmedizin
3.2. Bewertung aus christlicher Sicht
3.2.1. Biblische Ansätze zu Leben und Tod
3.2.2. Bewertung der biblischen Ansätze

4. Diskussion der postmortalen Organspende aus christlicher Sicht
4.1. Stellungnahme der christlichen Kirchen
4.2. Postmortale Organspende – Ein Akt der Nächstenliebe
4.2.1. Nächstenliebe
4.2.2. Erfahrungen von Susanne Krahe – Erfüllung des Doppelgebots der Liebe
4.2.3. Ärzte in der Bibel
4.2.4. Erretten von Leben als erste Priorität
4.3. Postmortale Organspende als ein Verstoß gegen christliche Glaubensvorstellungen
4.3.1. Die Ebenbildlichkeit des Menschen
4.3.2. Die Einheit von Körper und Seele
4.3.3. Weitere Gültigkeit anderer Gebote
4.3.4. Überhebliche Konzentration auf das Diesseits
4.4. Umstrittene Aspekte christlicher Ethik - Die leibliche Auferstehung

5. Nachwort

6. Anhang
6.1. Bilder

7. Literaturverzeichnis
7.1. Bücher (Primärliteratur):
7.2. Internetadressen:
7.3. Sekundärliteratur:

1. Vorwort

In der Seminararbeit „Postmortale Organspende – Ein Akt der Nächstenliebe oder ein Verstoß gegen christliche Glaubensvorstellungen?“ wird die Frage behandelt, ob postmortale Organspende speziell im Sinne der christlichen Nächstenliebe ethisch vertretbar oder sogar geboten ist oder ob christliche Ethik insgesamt gegen eine Organspende spricht.

In einem ersten Schritt werden hierzu die erforderlichen juristischen und medizinischen Grundlagen beleuchtet sowie ein kurzer Abriss über Geschichte und Sachstand der Organspende gegeben. Anschließend wird das Konzept des Hirntods aus ethisch-praktischer und christlicher Sicht diskutiert, da dies als wichtige Ausgangslage für die anschließende Diskussion der postmortalen Organspende dient. Im Hauptteil wird dann die postmortale Organspende aus Sicht christlicher Ethik diskutiert und dabei mit Verweis auf entsprechende Bibelstellen Argumente dafür und dagegen erläutert.

Im Fazit wird ein Appell an den Leser gerichtet mit der Aufforderung, für sich selber eine Entscheidung zu finden, um Angehörigen diese schwere Last im Ernstfall abzunehmen.

2. Organspende – Entwicklung und Sachstand

2.1. Historie und heutiger Stand

Die erste erfolgreiche Organtransplantation wurde im Jahr 1954 vollzogen und die erste Herztransplantation im Jahr 1967 durchgeführt. Seitdem hat sich die Technik immer weiter entwickelt, sodass Organtransplantationen nun an rund 50 deutschen Kliniken als routine­mäßige Behandlung angesehen werden. Die meisten Organe, beispielsweise Niere, Leber und Herz stellen für die moderne Medizin keine Probleme mehr dar, während die Verpflanzung der Lunge und der Bauchspeicheldrüse sich immer noch in der Entwicklung befindet. Außerdem ist es möglich, einem Organspender Knochen, Gehörknöchelchen und Augenhorn­häute zu entnehmen um diese einem Empfänger einzupflanzen.

Obwohl die Erfolgsrate nach Transplantationen sich stetig erhöht und immer mehr Patienten nach den Operationen auch langfristig überleben, bleiben Organempfänger ihr ganzes Leben lang in ihrer Gesundheit eingeschränkt, da sie dauerhafte Immunsuppressionen zur Unterdrückung einer Abstoßung der Organe nehmen müssen.[1]

2.2. Arten der Organspende

Generell unterscheidet man zwischen postmortaler Organ- und Gewebespende und Lebendorganspende. Letztere wird vollzogen, solange der Organspender noch am Leben ist und beinhaltet nur Nierentransplantationen und Transplantationen von Teilen der Leber, da jeder andere Eingriff in den Körper des Spenders lebensbedrohlich wäre. Eine Lebend­organspende darf nur zwischen Verwandten, Ehepartnern oder sich nahestehenden Personen vollzogen werden.[2]

Im Gegensatz dazu steht die postmortale Organspende. Hierbei handelt es sich um eine Transplantation nach der ärztlichen Diagnose des Hirntods des Organspenders. Prinzipiell können jegliche Organe sowie Gewebe entnommen und in den Köper des Organempfängers eingepflanzt werden, solange eine Einwilligung des Hirntoten vorliegt. In Deutschland bleiben hierbei sowohl Organspender als auch Organempfänger anonym.[3]

2.3. Transplantationsgesetz

Um Organspende in Deutschland gesetzlich zu regeln, wurde am 1. Dezember 1997 das Transplantationsgesetz verabschiedet. Es legt die Rechte und Verpflichtungen der Beteiligten sowie die Bedingungen für die Verpflanzung der Organe fest: Für eine Organentnahme muss der Spender nach allen vorgegebenen medizinischen Tests für hirntot erklärt sein und es muss eine Zustimmung des Spenders vorliegen. Wenn der Wille des Hirntoten nicht ersichtlich ist, wird auf die „erweiterte Zustimmungslösung“ zurückgegriffen und die engsten Familien­angehörigen entscheiden über den Verbleib der Organe des Toten. Für eine Organentnahme darf man sich ab 16 Jahren entscheiden, während eine Ablehnung bereits ab dem 14. Lebensjahr möglich ist.[4]

2.4. Medizinische Definition des Hirntods

Die medizinische Definition des Hirntods ist festgelegt durch die Bundesärztekammer: „Der Hirntod wird definiert als Zustand der irreversiblen erloschenen Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms. Dabei wird durch kontrollierte Beatmung die Herz- und Kreislauffunktion noch künstlich aufrechterhalten.“[5] [6]

Durch den Ausfall der genannten Hirnteile kommt es zum Aussetzen der Sinne, des Bewusstseins, bewusster und automatisierter Bewegungen, der Reflexe, der Eigenatmung und der Regelung des Pulses und Blutdrucks.[7]

Die Feststellung des Todes ist keinesfalls flexibel und muss von einem Anästhesisten und einem Neurologen oder Neurochirurgen nach verschiedenen vorgeschriebenen medizinischen Tests festgestellt und anschließend unterschrieben werden.[8] Mindestens einer der beiden Ärzte muss eine mehrjährige Erfahrung in der Intensivbehandlung von schweren Hirnschädigungen vorweisen und keiner der zwei Ärzte darf an der tatsächlichen Organübertragung beteiligt sein. Als Todeszeitpunkt gilt der Zeitpunkt nach Erfüllen aller vorgeschriebenen Kriterien der durchgeführten medizinischen Tests und der Bestätigung dieser Kriterien durch beide Ärzte.[9]

2.5. Zuteilung der Organe durch Eurotransplant

Als zentrale Organisation für die Organtransplantation in Deutschland, den Beneluxstaaten, Österreich, Ungarn, Kroatien und Slowenien dient die Stiftung Eurotransplant, welche im Jahr 1967 von Prof. Dr. Jon J. gegründet wurde.[10] Hierbei handelt es sich um eine demokratisch organisierte Serviceorganisation, die sehr eng mit Organspende-Organisationen, Trans­plan­tations­zentren, Laboratorien und Krankenhäusern zusammenarbeitet. Die internationale Zusammenarbeit bringt dabei viele Vorteile mit sich: Die Erfahrung vieler Experten und Mediziner kann gebündelt werden und durch die längere Warteliste (ca. 16.000 Menschen) kann jedem Organ ein passender Empfänger zugeordnet werden. Außerdem steigen die Chancen für kritische Patienten und spezielle Zielgruppen, wie zum Beispiel Kinder. Bei der Verteilung einzelner Organe werden vier Aspekte berücksichtigt: Die Erfolgschancen, die durch Ärzte festgestellte Dringlichkeit, die Wartezeit und die nationale Organaustauschbilanz. Die spezifische Zuteilung der Organe ist durch ein spezielles Punktesystem geregelt. Der auf der Warteliste am höchsten gelistete Patient wird unverzüglich informiert und nach der Annahme des Organs durch den zuständigen Arzt wird die Transplantation vor Ort schnellstmöglich organisiert.[11]

3. Diskussion des Hirntodkriteriums

3.1. Bewertung aus ethisch-praktischer Sicht

3.1.1. Kritiker des Hirntodkriteriums

Es gibt viele Kritiker des medizinischen Hirntodkriteriums. Sie sehen den Tod als einen Prozess und das Erlöschen der Gehirnfunktion nicht als endgültigen Tod, sondern als eine Station des Sterbeprozesses. Belegt wird dieser ethische Ansatz dadurch, dass auch bei hirntoten Menschen noch eine gewisse Herztätigkeit, Kreislaufreaktionen, hormonelle Reaktionen und gewisse Reflexe nachgewiesen werden können. Außerdem kann ein Hirntoter seine Körpertemperatur regeln, Infektionen bekämpfen und sogar ein ungeborenes Kind austragen. Diese Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen konnte Prof. D. Alan Shewmon, University of California, Los Angeles, in einigen Tests nachweisen.[12] Des Weiteren stellte er fest, dass 175 für hirntot erklärte Menschen nach Abstellen der Atemgeräte länger überlebt haben als zunächst angenommen; in einem einzigen Fall sogar über einen Zeitraum von 14 Jahren[13] Diese Studie widerlegt einen direkten kausalen und zeitlichen Zusammenhang zwischen Hirntod und Tod.

Prof. Dr. Franco Rest, wissenschaftlicher Direktor der Dietrich Oppenberg Akademie für hospizliche Bildung und Kultur in Essen-Steele, geht noch einen Schritt weiter und behauptet: „Den Hirntod gibt es überhaupt nicht. Er ist eine Erfindung der Transplantationsmedizin.“[14] Auch andere Kritiker argumentieren, dass das Konzept des Hirntods von Medizinern nur erfunden wurde, um Organe von noch lebenden Menschen entnehmen zu können, ohne dabei in juristische Schwierigkeiten zu geraten. Und auch der Bioethikrat der USA diskutiert, ob die Erlaubnis zu Organentnahmen als „justified killing“ (gerechtfertigtes Töten) bezeichnet werden soll.

Wenn man nun davon ausgeht, dass ein hirntoter Mensch sich lediglich im Prozess des Sterbens befindet, muss eine Organentnahme als ein Tötungsakt angesehen werden.[15]

3.1.2. Lockerung des Hirntodkriteriums

Trotz der oft geäußerten Kritik kommt es nicht zu einer Verschärfung, sondern zu einer weiteren Lockerung des Hirntodkriteriums. In den USA gibt es Diskussionen über das Konzept des Teilhirntodes, beispielweise nur den des Hirnstammes, was in England bereits anerkannt ist. Während ein Hirntoter laut einer Harvard Studie von 1968 zu keiner Spontanbewegung in der Lage sein durfte, darf heute eine Frau zu 14 und ein Mann zu 17 Spontanbewegungen als Reaktion auf medizinische Tests fähig sein. Beispiele für diese Spontanbewegungen sind Beugebewegungen der gesamten unteren Extremitäten, Wälzbewegungen des Oberkörpers oder Spreizen der Finger. Sie kommen zustande, da das Rückenmark nach Ausfall des Gehirns dessen Funktionen übernimmt und führen dazu, dass „Tote“ auf dem Operationstisch festgeschnallt werden müssen. Kritiker fürchten sich vor diesen Lockerungen und sehen sie als schon lange nicht mehr ethisch vertretbar an.[16]

3.1.3. Der Hirntod als Voraussetzung der Transplantationsmedizin

Ohne Einsatz moderner Medizin führt der Hirntod unweigerlich zum Tod. Durch Ausfall des Hirnstamms tritt aufgrund des ausbleibenden Atemimpulses nach einigen Minuten der Herztod ein, was eine spätere Transplantation der Organe unmöglich macht[17] Die medizinische Definition des Hirntods ist damit eine juristische Grundvoraussetzung für die postmortale Transplantationsmedizin.

Allerdings sieht ein für hirntot erklärter Mensch, der von technischen Geräten am Leben gehalten wird, tatsächlich sehr lebendig aus: Sein Herz schlägt, seine Haut ist warm und er reagiert auf einige externe Einflüsse. Das führt dazu, dass besonders die Angehörigen des Patienten den Hirntoten als einen lebendigen Menschen ansehen und selbst Pflegepersonal sich durch subjektive Wahrnehmungen täuschen und verunsichern lässt.[18]

3.2. Bewertung aus christlicher Sicht

3.2.1. Biblische Ansätze zu Leben und Tod

In der Bibel gibt es verschiedene Ansätze zu Leben und Tod, die zur Bewertung des Hirntodkriteriums relevant sind: Leben ist verbunden mit Atmung, Blut und der Einheit von Körper und Seele. Das Ende der Atmung wird mit dem Ende des Lebens gleichgesetzt. Dies wird in Bibelstellen deutlich, wie „und seine Krankheit wurde so schwer, daß kein Odem mehr in ihm blieb“ (1.Kön 17,17).[19]

Auch der Ansatz „Leben ist im Blut“ ist im Alten Testament vertreten. Im dritten Buch Mose steht: „Denn des Leibes Leben ist im Blut“ (Lev 17,11).[20] Mit dem Blut als Sitz des Lebens trägt der Mensch Leben in sich, solange sich Blut in seinem Körper befindet.

Die „Trennung von Körper und Geist“ kann nach Platon (428-348 v.C.) als weiterer Todeszeitpunkt angesehen werden. Dies basiert auf dem Gedanken, dass der Mensch eine Einheit von Körper, Geist und Seele darstellt. Papst Benedikt XVI. war gleicher Ansicht. Er sagte in seiner Rede auf dem Internationalen Kongress für Organverpflanzungen, „dass der Tod eines Menschen ein einzigartiges Ereignis ist, das in der vollkommenen Auflösung dieser Einheit und dieser integrierten Grenzen besteht, die das personale Selbst ausmacht. Es resultiert aus der Trennung des geistigen Lebensprinzips (oder Seele) von der leiblichen Wirklichkeit der Person.“[21]

[...]


[1] vgl. Weber, R., Das Leben als Geschenk. Die Organspende als Zeichen der Nächstenliebe?, Ethische und theologische Aspekte der Organtransplantation, Norderstedt 2007, S.2f.

[2] vgl. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Organpate werden, Organ- und Gewebespende, Situation, Information und Regelung, Stand: September 2015, in: https://www.organspende-info.de/sites/all/files/files/Gesamtpräsentation%20Organ-%20und%20Gewebespende.pdf , letzter Zugriff 8.11.2015, 5. Lebendorganspende

[3] vgl. Schäfer, K., Pro und Contra zur Organspende: Informationen zu einem not-wendigen Thema, Karlsruhe 2012, S.19f.

[4] vgl. Weber, Leben als Geschenk, S.6; vgl. dazu ausführlich TPG (Gesetzestext nach: www.dso.de)

[5] vgl. Bundesärztekammer, Deutsches Ärzteblatt 95, Heft 30, Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes, Dritte Fortschreibung 1997, in: http://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/Hirntodpdf.pdf , letzter Zugriff am 8.11.2015, S.53

[6] vgl. Anhang, Bild 1,2 ; vgl. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Organpate werden, Organ- und Gewebespende, Situation, Information und Regelung, Stand: September 2015, in: https://www.organspende-info.de/sites/all/files/files/Gesamtpräsentation%20Organ-%20und%20Gewebespende.pdf , letzter Zugriff 8.11.2015, 4. Postmortale Organ- und Gewebespende

[7] vgl. Schäfer, Pro und Contra zur Organspende, S.13f.

[8] vgl. Brust, T., Organspende und –transplantation, Eine Analyse ethischer und christlicher Aspekte, Dillenburg 2013, S.29

[9] vgl. Weber, Leben als Geschenk, S.9; vgl. dazu ausführlich Bundesärztekammer, Deutsches Ärzteblatt 95, Hft 30, Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes, 3. Fortschreibung 1997, in: http://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/Hirntodpdf.pdf , letzter Zugriff am 8.11.2015

[10] vgl. Schäfer, Pro und Contra Organspende, S. 15

[11] vgl. Eurotransplant, Über Eurotransplant, in: https://www.eurotransplant.org/cms/index.php?page=pat_austria, letzter Zugriff am 8.11.2015

[12] vgl. Brust, Organspende, S.23f.

[13] vgl. Brust, Organspende, S. 32; vgl. dazu ausführlich Fachzeitschrift Neurology, 1998

[14] Ebd., S. 26; vgl. dazu ausführlich Die Wurzel Nr. 3, 2012, S.36

[15] vgl. Brust, Organspende, S.25ff.

[16] vgl. Brust, Organspende, S.28,30f.

[17] vgl. Schäfer, Pro und Contra Organspende, S.14f.

[18] vgl. Weber, das Leben als Geschenk, S.10

[19] Die Bibel, Lutherbibel, Antiqua-Taschenbibel, Württembergische Bibelanstalt Stuttgart, 1972, Altes Testament, S. 411

[20] Die Bibel, Lutherbibel, Altes Testament, S.144

[21] vgl. Schäfer, Pro und Contra Organspende, S.27ff.

Fin de l'extrait de 20 pages

Résumé des informations

Titre
Postmortale Organspende. Ein Akt der Nächstenliebe oder ein Verstoß gegen christliche Glaubensvorstellungen?
Auteur
Année
2015
Pages
20
N° de catalogue
V310221
ISBN (ebook)
9783668159365
ISBN (Livre)
9783668159372
Taille d'un fichier
523 KB
Langue
allemand
Mots clés
Organspende, Nächstenliebe, Religion, Postmortale Organspende, Christentum, christliche Glaubensvorstellungen, christliches Glaubensverständnis
Citation du texte
Chiara Steffen (Auteur), 2015, Postmortale Organspende. Ein Akt der Nächstenliebe oder ein Verstoß gegen christliche Glaubensvorstellungen?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/310221

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