Die Ausarbeitung beschäftigt sich mit der Darstellung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) in der arbeitsrechtlichen Praxis. Es wird geprüft, ob der Arbeitgeber kraft seines Direktionsrechts die Arbeitnehmer zur Teilnahme an einem BGM verpflichten kann.
Außerdem wird die Rolle des BGM bei einer Kündigung bei Krankheit beleuchtet. Abschließend wird die Möglichkeit einer Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat (BR) im Hinblick auf das BGM erörtert und die Möglichkeit einer Betriebsvereinbarung (BV) anhand eines Praxisbeispiels evaluiert.
Dass die Gesundheit der Belegschaften für Arbeitnehmer und Arbeitgeber wichtig ist, zeigt sich im Berufsalltag. Letztendlich kann nur eine gesunde Belegschaft eine hohe Produktivität erbringen und somit zum notwendigen wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens beitragen. Dabei wird die Situation für die Unternehmen durch den fortschreitenden demografischen Wandel noch verschärft: Durch den immer größer werdenden Fachkräftemangel basiert der Erfolg des Unternehmens auf einer Belegschaft mit stetig steigendem Durchschnittsalter.
Viele Unternehmen haben auf diese Entwicklung und dem seit 2004 gesetzlich geregelten Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) durch Umsetzung freiwilliger Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)-Maßnahmen reagiert. Zu den Unternehmen zählen z.B. BMW, Volkswagen Nutzfahrzeuge Hannover und die Bünting Unternehmensgruppe.
Um gesundheitliche Risiken, wie z.B. schweres Heben und Tragen, klimatische Bedingungen, Lärmbelästigungen, gefährliche Stoffe und Strahlungen und psychische Belas-tungen aufzufangen oder vorzubeugen, ist ein BGM als präventive Maßnahme als auch das BEM als reaktive Maßnahme für die Erhaltung der Mitarbeitergesundheit entscheidend. Die Zielsetzung dieser Maßnahmen ist das vorhandene Arbeitskräftepotenzial optimal zu schützen, zu nutzen und gesund zu erhalten.
Inhaltsverzeichnis (Table of Contents)
- Einleitung
- Ziel der Arbeit
- Definition aus arbeitsrechtlicher Sicht.
- Fürsorgepflicht des AG............
- Verpflichtung zu BGM kraft Direktionsrecht?
- Teilnahme an Fortbildungen ....
- Einhaltung gesundheitsschonender Arbeitsprozesse....
- Teilnahme an Gesundheitsprogrammen.....
- BGM und Kündigung bei Krankheit.
- Betriebliche Mitbestimmung/ Initiativrecht.....
- Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
- Initiativrecht des Betriebsrates........
- Möglichkeiten einer Betriebsvereinbarung
- Zusammenfassung und Schlussfolgerung .....
Zielsetzung und Themenschwerpunkte (Objectives and Key Themes)
Die Arbeit befasst sich mit der Darstellung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) in der arbeitsrechtlichen Praxis. Sie untersucht, ob der Arbeitgeber (AG) aufgrund seines Direktionsrechts die Arbeitnehmer (AN) zur Teilnahme an einem BGM verpflichten kann. Außerdem wird der Einfluss des BGM bei einer Kündigung wegen Krankheit beleuchtet. Abschließend wird die Möglichkeit einer Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat (BR) im Hinblick auf das BGM erörtert und die Option einer Betriebsvereinbarung anhand eines Praxisbeispiels evaluiert.
- Rechtliche Grundlagen und Definition des BGM
- Verpflichtung des AG zur Teilnahme am BGM
- Einfluss des BGM bei Krankheit und Kündigung
- Betriebliche Mitbestimmung und Zusammenarbeit mit dem BR
- Möglichkeiten einer Betriebsvereinbarung
Zusammenfassung der Kapitel (Chapter Summaries)
- Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Bedeutung von Arbeit für das Wohlbefinden von Arbeitnehmern und die zunehmende Relevanz des Themas Gesundheit im wirtschaftlichen Kontext. Sie erläutert die Herausforderungen durch den demografischen Wandel und den Fachkräftemangel und stellt die Bedeutung von BGM und BEM als präventive und reaktive Maßnahmen zur Erhaltung der Mitarbeitergesundheit heraus.
- Ziel der Arbeit: Das Kapitel definiert das Ziel der Ausarbeitung, welches darin besteht, das BGM in der arbeitsrechtlichen Praxis zu beleuchten. Es wird der Fokus auf die Frage gelegt, ob der AG die AN zur Teilnahme am BGM verpflichten kann, sowie auf die Rolle des BGM bei einer Kündigung wegen Krankheit und die Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat.
- Definition aus arbeitsrechtlicher Sicht: Dieses Kapitel erläutert die rechtliche Definition von Gesundheit im Kontext des BGM, die auf dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) basiert. Es werden die Ziele der Einführung von BGM und die Bedeutung nachhaltiger Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit der AN und der Erhaltung ihrer Leistungsfähigkeit betont.
- Fürsorgepflicht des AG: Dieses Kapitel behandelt die Fürsorgepflicht des AG gegenüber den AN im Kontext des BGM. Die Fürsorgepflicht umfasst sowohl die Vermeidung von Gesundheitsrisiken als auch die Förderung der Gesundheit der AN.
- Verpflichtung zu BGM kraft Direktionsrecht?: Hier wird untersucht, ob der AG die AN aufgrund seines Direktionsrechts zur Teilnahme an einem BGM verpflichten kann. Es werden verschiedene Aspekte wie die Teilnahme an Fortbildungen, die Einhaltung gesundheitsschonender Arbeitsprozesse und die Teilnahme an Gesundheitsprogrammen beleuchtet.
- BGM und Kündigung bei Krankheit: Dieses Kapitel analysiert den Einfluss des BGM auf eine Kündigung bei Krankheit. Es wird untersucht, inwieweit das BGM als Argument für eine Rechtfertigung der Kündigung verwendet werden kann und welche rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten sind.
- Betriebliche Mitbestimmung/ Initiativrecht: Dieses Kapitel beleuchtet die Möglichkeiten der betrieblichen Mitbestimmung und des Initiativrechts des Betriebsrates im Zusammenhang mit dem BGM. Es werden die Bereiche der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat, das Initiativrecht des Betriebsrates und die Möglichkeiten einer Betriebsvereinbarung untersucht.
Schlüsselwörter (Keywords)
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM), Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), Direktionsrecht, Kündigungsschutzgesetz (KSchG), Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), Betriebsvereinbarung, Mitarbeitergesundheit, Arbeitssicherheit, psychische Belastungen, Gesundheitsprogramme, Prävention, Rehabilitation.
- Citar trabajo
- Julia Hoffmann (Autor), 2015, Betriebliches Gesundheitsmanagement in der arbeitsrechtlichen Praxis, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/310336