Diese Arbeit möchte die Mitwirkung und Kompetenzen der sechzehn deutschen Bundesländer innerhalb der Europäischen Union näher beleuchten. Dabei wird ein Überblick über die verschiedenen Abschnitten der europäischen Integration gegeben, welche die deutschen Bundesländer betreffen. Die aufgezeigten Abschnitte sind dabei die Einheitliche Europäische Akte (EEA, 1986), sowie die später folgenden und zusammenhängenden Verfassungswerke von Maastricht (1992), Amsterdam (1997), Nizza (2003) und Lissabon (2009).
Seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges, setzten die Staaten Europas alles daran, eine neue und friedlichere Ordnung, in West-, sowie später auch in Mittel- und Osteuropa aufzubauen. Besonders zu Beginn förderten die beiden Nachbarstaaten Frankreich und Deutschland gemeinsam den Prozess der wirtschaftlichen und geldpolitischen Einigung der europäischen Staaten. Der erste Schritt war die EGKS, die durch Robert Schuman und Jean Monnet mitbegründet wurde (Weidenfeld 2012: 103). Der voranschreitende Prozess dieser Vereinigung, führte zu sehr komplexen und interdependenten Strukturen innerhalb der Europäischen Union. Ein Teil davon ist unter anderem die Mitwirkung auf regionaler Ebene. Für diese regionale Ebene stehen in der Bundesrepublik Deutschland die verschiedenen Bundesländer.
Dabei ist Deutschland ein Sonderfall. Bis in das Jahr 1995 hinein war die Bundesrepublik das einzige Mitglied in der Europäischen Gemeinschaft, das, eine föderale Struktur (mit der Verbindung von Bundestag und Bundesrat) aufwies.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Domestizierungsansatz nach Sebastian Harnisch
III. Relevanz und Fragestellung
IV. Grundlagen der Beziehungen zwischen den Bundesländern und Europäischer Union
V. Die Einheitliche Europäische Akte (1985-87
VI. Der Vertrag von Maastricht (1992/93)
VII.dDer Vertrag von Amsterdam (1997-99)
VIII.sDer Vertrag von Nizza (2000-2001)
IX. Der Vertrag von Lissabon (2009)
X. Schlussbetrachtung
XI. Literatur- und Quellenverzeichnis
Einleitung
Seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges, setzten die Staaten Europas alles daran, eine neue und friedlichere Ordnung, in West-, sowie später auch in Mittel- und Osteuropa aufzubauen. Besonders zu Beginn förderten die beiden Nachbarstaaten Frankreich und Deutschland gemeinsam den Prozess der wirtschaftlichen und geldpolitischen Einigung der europäischen Staaten. Der erste Schritt war die EGKS, die durch Robert Schuman und Jean Monnet mitbegründet wurde (Weidenfeld 2012: 103). Der voranschreitende Prozess dieser Vereinigung, führte zu sehr komplexen und interdependenten Strukturen innerhalb der Europäischen Union. Ein Teil davon ist unter anderem die Mitwirkung auf regionaler Ebene. Für diese regionale Ebene stehen in der Bundesrepublik Deutschland die verschiedenen Bundesländer.
Dabei ist Deutschland ein Sonderfall. Bis in das Jahr 1995 hinein war die Bundesrepublik das einzige Mitglied in der Europäischen Gemeinschaft, das, eine föderale Struktur (mit der Verbindung von Bundestag und Bundesrat) aufwies. Lediglich Belgien hatte ein ähnliches System mit Abgeordnetenkammer und Senat. Mit Österreich kam 1995 schließlich ein Land hinzu, dass mit Nationalrat und Bundesrat dem deutschen System sehr ähnlich ist (Faulenbach 2002: 43). Diese Arbeit möchte die Mitwirkung und Kompetenzen der sechzehn deutschen Bundesländer innerhalb der Europäischen Union näher beleuchten. Dabei wird ein Überblick über die verschiedenen Abschnitten der europäischen Integration gegeben, welche die deutschen Bundesländer betreffen. Die aufgezeigten Abschnitte sind dabei die Einheitliche Europäische Akte (EEA, 1986), sowie die später folgenden und zusammenhängenden Verfassungswerke von Maastricht (1992), Amsterdam (1997), Nizza (2003) und Lissabon (2009).
Nach jedem einzelnen Vertrag werden dann, die daraus entstehenden Veränderungen für Mitwirkung und die Kompetenzen der Bundesländer aufgezeigt. Die Theorie des Domestizierungsansatzes von Sebastian Harnisch (Harnisch 2006: 18-23) wird dabei dieser Arbeit zugrunde liegen, und soll die Kompetenzveränderungen analysieren. Im Verlaufe der Arbeit wird dabei auf den Europaartikel 23 im deutschen Grundgesetz, sowie dem Grundsatz der Subsidiarität und die damit verbundenen Neuerungen für die deutschen Bundesländer aufgezeigt. Mit der Theorie von Harnisch und der Betrachtung der einzelnen Verträge, dem Europaartikel 23 und dem Subsidiaritätsprinzip soll die Fragestellung der Arbeit beantwortet, sowie die Hypothese bekräftigt oder widerlegt werden, welche in der Arbeit aufgestellt werden.
Domestizierungsansatz nach Sebastian Harnisch
Zuerst soll die Theorie des Domestizierungsansatzes von Sebastian Harnisch näher erläutert werden. Harnisch definiert den Prozess der Domestizierung folgendermaßen (Harnisch 2006):
„Domestication is a process by which domestic political actors aim at limiting the executive‘s autonomy in foreign policy through improved procedural participation and normative safeguarding clauses in both legislative acts and constitutional law as well as practices.”.1
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: http://www.uni-heidelberg.de/md/politik/harnisch/person/vortraege/unilandau2005.pdf
Harnischs Domestizierungsansatz gibt also an, dass ein bestimmter Akteur im nationalen Entscheidungsprozess Kompetenzverluste ausgleichen will, indem er eine, in der Verfassung verankerte, Mitwirkung in Bezug auf die Außenpolitik fordert. Der Prozess dieser Domestizierung wird durch drei Analyseschritte betrachtet und bewertet: Als ersten Schritt nennt er die Diskursanalyse. Hier wird analysiert wie Veränderungen (Europäisierung) der vorher geltenden Strukturen durch Akteure (Bundesländer) erkannt werden, und wie diese Akteure daraufhin eine Position in einer Reformdebatte einnehmen. In Schritt 2, der Institutionsanalyse, werden die aus der Reform entstandenen Veränderungen Umsetzungen (Europaartikel 23, Subsidiaritätsprinzip) untersucht. Sie werden so zu Vetospielern. Als letzter Schritt folgt die Verhaltensanalyse, in der das außenpolitische Verhalten der nationalen Akteure (deutsche Europapolitik) betrachtet wird. Diese Analyseschritte sollen auf die in der Arbeit untersuchten Verträgen angewendet werden, um die Mitwirkung und Veränderungen für und durch die Bundesländer besser einordnen und bewerten zu können. Der dritte Schritt soll hier jedoch auf weniger Beachtung stoßen, da vor allem die Forderungen der Länder und die Ergebnisse der Verträge analysiert werden sollen.
Relevanz und Fragestellung Nun soll die Relevanz des Themas erörtert werden, und aus dieser Relevanz eine Fragestellung abgeleitet werden. Der Prozess der europäischen Integration ist bei Weitem nicht abgeschlossen und dabei wird die wechselseitige Wirkung zwischen Europäischer Union und den deutschen Bundesländern in den verschiedenen Politikbereichen, wie etwa der Bereich der Bildungspolitik, immer wieder stark berührt. Durch diese stets vorhandene Aktualität lässt sich eine sehr starke Relevanz bezeugen. Deutschland ist durch seine föderale Struktur ein Sonderfall in Europa, und so erfolgte nach der Einheitlichen Europäischen Akte und auch nach jedem der oben bereits erwähnten Verträge, immer eine Neubetrachtung und Diskussion der dann jeweils vorliegenden Sachverhalte bezüglich der Kompetenzen der Bundesländer gegenüber der Europäischen Union. Auch nach dem letzten Vertrag, dem Vertrag von Lissabon 2009, wurden solche Diskussionen geführt. Dabei standen immer besonders die Auswirkungen der europäischen Integration auf den deutschen Föderalismus im Fokus.
Besonders Rudolf Hrbek hat sich intensiv mit der Materie befasst. Für ihn gab es drei Arten, wie die Länder auf Veränderungen reagieren könnten. Durch Abwehr, durch Ausbau und Stärkung oder durch Aufbau und Entwicklung eigenständiger europapolitischer Aktivitäten (Hrbek 2001a: 272). Diese Formen werden alle in der Arbeit vorkommen. Auch Christiane Abels befasste sich 2013 mit Anpassung der Länder an den Vertrag von Lissabon. Das wichtigste Ergebnis ist für sie dabei besonders die Stärkung der Subsidiarität durch Lissabon (Abels 2013: 368).
Aber auch Sebastian Harnisch befasste sich mit seinem Domestizierungsansatz eingehend mit der Entwicklung der europäischen Integration im Zusammenhang der Kompetenzverluste der Bundesländer und deren Forderung nach mehr Mitwirkung zur Kompensation eben jener Kompetenzverluste (Harnisch 2009: 458f.). Harnisch bezweifelt neben Abels und Börzel (Börzel 2005: 52), dass lediglich die Exekutive durch die Europäisierung gestärkt wird (Roosen-Runge 2007: 20).
Diese Arbeit möchte die Frage beantworten, ob die Forderungen der deutschen Bundesländer nach mehr Mitwirkungsrechten in der Europapolitik von 1986 bis 2009 zu einer Verzögerung der europäischen Integration führten. Außerdem vertritt die Arbeit die Hypothese, dass die Einbindung der Forderungen der Bundesländer an die Europäische Union die europäische Integration verlangsamt.
[...]
1 Vgl.: http://www.uni- heidelberg.de/md/politik/harnisch/person/vortraege/harnisch_praesentationdomestication_birmingham.pdf [Letzter Zugriff: 26.09.2014].
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