Verantwortung und Haftung des Geschäftsführers der GmbH


Trabajo de Seminario, 2013

13 Páginas, Calificación: 2,3

Johannes Lambert (Autor)


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Umfeld der Arbeit
1.2 Ziel der Arbeit
1.3 Aufbau der Arbeit

2 Die Stellung des Geschäftsführers als Organ der GmbH
2.1 Die deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung
2.2 Der Geschäftsführer der GmbH

3 Die Haftung des Geschäftsführers einer GmbH
3.1 Innenhaftung
3.1.1 Haftung gemäß § 43 GmbHG
3.1.2 Haftung in der Insolvenz
3.2 Außenhaftung
3.2.1 Haftung gegenüber Gesellschaftern
3.2.2 Haftung bei Vertretung der GmbH
3.2.3 Haftung im Bereich Steuern und Sozialabgaben
3.2.4 Außenhaftung in der Insolvenz
3.2.5 Haftung in Verbindung mit der Einreichung des Jahresabschlusses

4 Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung zugunsten des Geschäftsführers der GmbH
4.1 Vertraglich geregelte Haftungsbeschränkung
4.2 Haftungsbeschränkung durch Ressortaufteilung
4.3 D&O-Versicherung

5 Schlussbetrachtung

6 Literaturverzeichnis

7 Quellenverzeichnis

1 Einleitung

1.1 Umfeld der Arbeit

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine der in Deutschland am häufigsten gewählten Unternehmensformen, derzeit existieren rund 850.000 von ihnen.[1](Stand Juli 2013) Ein entscheidendes Kriterium für die Wahl der GmbH ist die Haftungsbeschränkung, welche eine Trennung von Gesellschafts- und Privatvermögen der Gesellschafter bewirkt.

Die gesetzlich verankerte Haftungsbeschränkung bezieht sich allerdings lediglich auf das Vermögen der Gesellschafter. Für die Geschäftsführer gibt es hingegen mannigfaltige Möglichkeiten persönlich für die unterschiedlichsten Schadensfälle einer GmbH zu haften. Zum einen haften sie für den Fall, dass sie ihre Obliegenheiten verletzen, solidarisch für den dadurch entstandenen Schaden. Darüber hinaus ist nach dem StGB sogar eine Freiheitsstrafe möglich, für den Fall, dass Geschäftsführer ihre Treuepflicht verletzen.

1.2 Ziel der Arbeit

Das Ziel dieser Ausarbeitung ist es, das sehr weite Feld der Haftungsrisiken der Geschäftsführer einer GmbH sinnvoll zu strukturieren. Zum Einen werden die einzelnen Risiken mit Hilfe von Gesetzen und geeigneter Literatur erläutert, wobei außerdem ein Blick darauf gerichtet sein wird, wie sich die diversen Risiken im Laufe der Zeit verändert haben. Zum Anderen wird die Fragestellung behandelt, wie sich Geschäftsführer vor den Haftungsrisiken ihrer Stellung schützen können. Hierzu werden einige Optionen näher erläutert, die in der Lage sind, das Haftungsrisiko gegebenenfalls zu reduzieren. Ferner wird zur Orientierung eine Einführung die GmbH als Unternehmensform und den Geschäftsführer als Organ dieser vorstellen.

1.3 Aufbau der Arbeit

Die Arbeit wird sich im ersten Teil mit der GmbH als deutsche Gesellschaftsform beschäftigen, und anschließend näher auf die Stellung und die Pflichten des Geschäftsführers als Organ innerhalb dieser Gesellschaftsform eingehen. Ist die Einordnung der Thematik abgeschlossen, folgt anschließend eine Beleuchtung und Einordnung der verschiedenen Haftungsrisiken des Geschäftsführers. Hierbei erfolgt eine separate Betrachtung der Innen- und Außenhaftung des Geschäftsführers. Bevor das Fazit gezogen wird, werden einige Möglichkeiten präsentiert, das Haftungsrisiko von Geschäftsführern zu reduzieren.

2 Die Stellung des Geschäftsführers als Organ der GmbH

2.1 Die deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist aufgrund der Tatsache, dass die Haftung gegenüber Gläubigern auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt ist, eine attraktive Gesellschaftsform.[2]In der näheren Vergangenheit zeigte sich jedoch vermehrt die Tendenz, dass den Gläubigern auch eine unmittelbare Inanspruchnahme der Geschäftsführer einer GmbH zugelassen wird, welche somit auch mit ihrem Privatvermögen zu haften haben. Nach § 1 GmbHG kann eine GmbH zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck durch eine oder mehrere Personen, die Gesellschafter, gegründet werden. Die Aufnahme von weiteren Gesellschaftern, auch nach der Gründung, ist möglich. Die GmbH ist vom Wesen her eine Juristische Person und hat als solche nach § 13 Abs. 2 GmbHG selbstständig Ihre Rechte und Pflichten. Hierzu gehört, dass Sie selbst Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen, sowie vor Gericht klagen und verklagt werden kann.[3]

2.2 Der Geschäftsführer der GmbH

Nach § 6 Abs. 1 GmbHG muss eine GmbH zwingend einen oder mehrere Geschäftsführer besitzen. Diese müssen jedoch nicht mit den Gesellschaftern identisch sein.[4]Die Bestellung der Geschäftsführer erfolgt entweder durch den Gesellschaftsvertrag oder die Gesellschafterversammlung. Wenn im Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt ist, gilt nach § 35 Abs. 2 GmbHG Gesamtgeschäftsführung.[5]Das Gesellschafts-Statut kann aber auch den Geschäftsbereich auf mehrere Geschäftsführer verteilen und Einzelgeschäftsführungsbefugnis anordnen. Geschäftsführer einer GmbH kann nur eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person sein, an welche außerdem noch einige bestimmte persönliche Voraussetzungen gestellt werden.[6]Nach näherer Maßgabe des § 6 Abs. 2 GmbHG kann auf die Dauer von 5 Jahren nicht Geschäftsführer sein, wer u. a. wegen bestimmter Insolvenzstraftaten verurteilt worden ist oder wem die Berufsausübung gerichtlich untersagt wurde.[7]Die Abberufung des Geschäftsführers hingegen regelt § 38 GmbHG. Hiernach ist Bestellung der Geschäftsführer jederzeit widerruflich. Ist für die Abberufung keine offensichtliche Begründung vorhanden, kann der Geschäftsführer gegebenenfalls Entschädigungsansprüche aus seinem Anstellungsvertrag geltend machen.[8]Im Sinne von § 38 Abs. 2 GmbHG ist es möglich, die Zulässigkeit des Widerrufs daran zu koppeln, ob ein wichtiger Grund für die Abberufung vorliegt. Als wichtige Gründe sind hier vornehmlich grobe Pflichtverletzung und Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung zu nennen. Nach § 35 Abs. 1 GmbHG vertreten die Geschäftsführer eine GmbH sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, sind alle nur gemeinschaftlich zur Vertretung befugt, es sei denn, dass der Gesellschaftsvertrag etwas anderes bestimmt.[9]Die Hauptaufgabe des Geschäftsführers besteht darin, die im Gesellschaftsvertrag festgelegten Ziele zu verfolgen. Darüber hinaus ist der Geschäftsführer als Organ der GmbH per Gesetz vor allem mit den folgenden Pflichten belegt:

- Einführung und Erhaltung einer ordnungsgemäßen Buchführung (§ 41 GmbHG)
- Vorlage des Jahresabschlusses (§ 42a GmbHG)
- Erfüllung der steuerlichen Pflichten der GmbH (§ 34 AO)
- Einberufung der Gesellschafterversammlung, insbesondere wenn es im Interesse der Gesellschaft erforderlich erscheint (§ 49 GmbHG)
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschulden (§ 64 Satz 1 GmbHG)

Die Vertretungsmacht des Geschäftsführers betreffend, insbesondere bei Fragen zur Beschränkung dieser, muss zwischen der Vertretung im Innen- und Außenverhältnis unterschieden werden. Die Möglichkeit der Beschränkung von Vertretungsbefugnissen des Geschäftsführers regelt § 37 GmbHG. Im Innenverhältnis sind die Geschäftsführer der Gesellschaft gegenüber verpflichtet, die Beschränkungen einzuhalten, welche durch Gesellschaftsvertrag oder Gesellschafterbeschlüsse für den Umfang ihrer Vertretungsbefugnis angeordnet wurden.[10]Im Außenverhältnis ist eine derartige Beschränkung unwirksam. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Vertretung sich nur auf gewisse Geschäfte oder Arten von Geschäften erstrecken oder nur unter gewissen Umständen oder für eine gewisse Zeit oder an einzelnen Orten stattfinden soll oder dass die Zustimmung der Gesellschafter oder eines Organs der Gesellschaft für einzelne Geschäfte erforderlich ist.[11]

[...]


[1]Vgl. http://www.stuttgart.ihk24.de/recht_und_steuern/Gesellschaftsrecht_Unternehmensformen/Wahl_der_Rechtsform-Gesellschaftsrecht/971332/Wahl_der_Rechtsform.html [Stand: 14.08.2013]

[2]Vgl. § 13 Abs. 2 GmbHG

[3]Vgl. Klunzinger, 2012, S. 224

[4]Vgl. Klunzinger, 2012, S. 264

[5]Vgl. Klunzinger, 2012, S. 265

[6]Vgl. Klunzinger, 2012, S. 264

[7]Vgl. Klunzinger, 2012, S. 264

[8]Vgl. Klunzinger, 2012, S. 267

[9]Vgl. Eisenhardt/Wackerbarth, 2011, S. 255

[10]Vgl. Klunzinger, 2012, S. 266

[11]Vgl. Klunzinger, 2012, S. 266

Final del extracto de 13 páginas

Detalles

Título
Verantwortung und Haftung des Geschäftsführers der GmbH
Universidad
University of Applied Sciences Südwestfalen; Meschede
Curso
Gesellschaftsrecht
Calificación
2,3
Autor
Año
2013
Páginas
13
No. de catálogo
V310477
ISBN (Ebook)
9783668091894
ISBN (Libro)
9783668091900
Tamaño de fichero
451 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Gesellschaftsrecht, GmbH, Geschäftsführer, GmbH-Geschäftsführer
Citar trabajo
Johannes Lambert (Autor), 2013, Verantwortung und Haftung des Geschäftsführers der GmbH, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/310477

Comentarios

  • No hay comentarios todavía.
Leer eBook
Título: Verantwortung und Haftung des Geschäftsführers der GmbH



Cargar textos

Sus trabajos académicos / tesis:

- Publicación como eBook y libro impreso
- Honorarios altos para las ventas
- Totalmente gratuito y con ISBN
- Le llevará solo 5 minutos
- Cada trabajo encuentra lectores

Así es como funciona