Anfang April 2014 wurde in Brüssel von der Europäischen Bürgerinitiative gegen Embryonenforschung eine Petition vorgelegt. An die zwei Millionen EU-Bürger haben durch ihre Unterschrift kund getan, dass sie ein Forschungsverbot, dort wo Embryonen zerstört werden, wünschen, denn menschliches Leben beginne mit der Empfängnis.
Natürlich wurde dies von den verschiedensten Seiten kommentiert und die kontrovers geführte Diskussion zeigt auf, dass sich die Menschen in dieser Frage derzeit nicht einig sind. Aber die neuen Erkenntnisse auf dem Sektor der Fortpflanzungsmedizin haben nicht nur kontrovers geführte Diskussionen über den Beginn des menschlichen Lebens entstehen lassen. Auch über das Ende des Lebens des Menschen und wie lange ein Mensch ein Recht auf Leben hat, wird öffentlich immer wieder nachgedacht. Denn mittlerweile haben wir ja, laut Lübbe, die Möglichkeit geschaffen, manches Leben als nicht menschlich oder lebensunwert zu kennzeichnen, damit wir diese Lebewesen ungestraft töten können. Einerseits gilt dies für den Bereich der Pränataldiagnostik mit anschließender Tötung von Embryonen, andererseits geschieht dies am Ende des Lebens durch Sterbehilfe. Provokativ hält Lübbe dagegen fest: „Das Lebensrecht des Menschen besteht unabhängig von Ergebnissen der Bemühung zur Feststellung seines Lebenswertes.“
So wird nun zunächst der Frage nachgegangen, wie denn das ungeborene Leben im Laufe der Zeit betrachtet worden ist, „ob der Embryo sich als Mensch oder zum Menschen entwickelt“ hat und es werden die verschiedenen Anschauungen über den moralischen Status des Embryos aufgezeigt. Wobei unter Embryo, angesichts der Uneinigkeit der Wissenschaftler bezüglich der Begrifflichkeiten, in dieser Arbeit der ungeborene Mensch, egal in welchem Stadium er sich befindet, zu verstehen ist.
Danach wird auch ein kurzer Blick auf das Ende des Lebens geworfen, um zu sehen wie lange heutzutage ein Mensch als Mensch betrachtet wird, wann ein Mensch tot und wie lange der Mensch schützenswert ist und ein Recht auf Leben hat.
Am Ende wird dann noch die rechtliche Situation im Hinblick auf das Recht auf Leben mit Schwerpunkt auf die österreichische Gesetzgebung dargelegt.
Nach einem Ausblick wird auf den Ethikunterricht Bezug genommen und ein Unterrichtsbaustein für die Gruppenpräsentation vorgestellt.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1. Anfang des menschlichen Lebens
1. 1. Einige Anschauungen über den Beginn des menschlichen Lebens
1. 1. 1. Antike
1. 1. 2. Religion
1. 1. 3. Wissenschafts – und Medizingeschichte
1. 2. Moralischer Status des ungeborenen Menschen
1. 2. 1. Unbedingt schützenswürdig
1. 2. 2. Abgestuft schützenswürdig
1. 2. 3. Nicht schützenswürdig
2. Ende des menschlichen Lebens
2. 1. Absolutes Recht auf Leben?
2. 2. Kriterium des Todeszeitpunktes
2. 2. 1. Herzstillstand
2. 2. 2. Hirntod
3. 1. Vereinte Nationen
3. 2. Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)
3. 3. Österreich
4. Ausblick
5. Baustein für die Gruppenpräsentation
5. 1. Memory „Lebensanfang und Lebensende des Menschen“:
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht die ethischen und rechtlichen Fragestellungen rund um den Beginn und das Ende des menschlichen Lebens, insbesondere im Kontext aktueller medizinischer Möglichkeiten und gesellschaftlicher Debatten. Das primäre Ziel ist die Reflexion des moralischen Status des Embryos sowie die Auseinandersetzung mit der Definition des Todes, um die Auswirkungen auf das Recht auf Leben kritisch zu beleuchten.
- Historische und religiöse Sichtweisen auf den Lebensbeginn
- Moralische Schutzwürdigkeit des ungeborenen Lebens
- Kriterien für den Todeszeitpunkt (Herzstillstand vs. Hirntod)
- Rechtliche Verankerung des Lebensrechts national und international
- Ethische Implikationen von Sterbehilfe und Selektion
Auszug aus dem Buch
1. 2. 1. Unbedingt schützenswürdig
Als Argument für die absolute Schutzwürdigkeit des Menschen werden immer wieder die sogenannten SKIP-Argumente angeführt. Laut ihnen muss der Embryo, „aufgrund seiner Zugehörigkeit zur Gattung Mensch“ (Speziesargument)17, „weil keine weiteren ethisch relevanten Zäsuren nach der Befruchtung zu erkennen sind“ (Kontinuität)18, da vom ersten Tag an die Entwicklung als Teil der eigenen Identität betrachtet wird (Identität) 19 bzw. „weil im Embryo selbst das Prinzip verankert ist, den menschlichen Organismus aufzubauen“ (Potenzialität),20 geschützt werden.
Auch im Gesetz der Gleichursprünglichkeit zeigt Schockenhoff auf, dass alle einmal ein Embryo waren und daher, die die einst geschützt worden sind, denjenigen, die sich jetzt in diesem Zustand befinden, diesen Schutz schulden. Im Sinne der Gleichbehandlung ist es daher ganz egal wie alt der Embryo ist oder an welchem Ort er sich befindet, er ist jedenfalls absolut schützenswürdig.21
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Die Einleitung beleuchtet aktuelle gesellschaftliche Debatten über Embryonenforschung und Sterbehilfe und stellt die zentrale Frage nach der moralischen Schutzwürdigkeit des menschlichen Lebens von der Empfängnis bis zum Tod.
1. Anfang des menschlichen Lebens: Dieses Kapitel analysiert verschiedene philosophische, religiöse und wissenschaftliche Perspektiven auf den Beginn des menschlichen Daseins sowie die daraus resultierenden Abstufungen der moralischen Schutzwürdigkeit.
2. Ende des menschlichen Lebens: Hier werden das absolute Recht auf Leben sowie die Definitionskriterien für den Todeszeitpunkt, insbesondere der Unterschied zwischen Herzstillstand und Hirntod, diskutiert.
3. 1. Vereinte Nationen: Dieses Kapitel beschreibt die fehlende explizite rechtliche Verankerung des Schutzes für ungeborenes Leben in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.
3. 2. Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK): Es wird erläutert, wie der EGMR das Recht auf Leben interpretiert und dass auf europäischer Ebene kein Konsens über den exakten Beginn des Lebens besteht.
3. 3. Österreich: Dieser Abschnitt legt die österreichische Gesetzeslage dar, die zwischen dem strafrechtlichen Verbot der Abtreibung und der straffreien Fristenlösung ein Spannungsfeld zwischen Lebensrecht und Selbstbestimmung bildet.
4. Ausblick: Der Ausblick warnt vor einer zunehmenden Relativierung des Lebenswertes und den Gefahren der Abwertung unproduktiver Menschen in einer technisch geprägten Gesellschaft.
5. Baustein für die Gruppenpräsentation: Es wird eine didaktische Methode vorgestellt, um Studierende durch ein Memory-Spiel zur kritischen Auseinandersetzung mit den komplexen Themen Lebensanfang und Lebensende zu motivieren.
Schlüsselwörter
Lebensrecht, Embryonenschutz, Sterbehilfe, Hirntod, Pränataldiagnostik, SKIP-Argumente, Abtreibung, Menschenwürde, Bioethik, Selbstbestimmung, Fristenlösung, medizinische Ethik, Lebensanfang, Lebensende.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit den ethischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Fragen zum Status des Menschen an den beiden Extremen seines Daseins: dem Beginn durch Zeugung und dem Ende durch den Tod.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder sind der moralische Status von Embryonen, die Definition des Todeskriteriums und die rechtliche Verankerung des Lebensschutzes in nationalen und internationalen Verträgen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, die verschiedenen Anschauungen über den moralischen Wert menschlichen Lebens aufzuzeigen und zu analysieren, wie Gesetze das Recht auf Leben in Abhängigkeit von biologischen Entwicklungsstadien definieren.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer literaturgestützten Analyse philosophischer, ethischer und rechtlicher Positionen sowie einer kritischen Reflexion der österreichischen Gesetzgebung.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden sowohl die Anfänge des menschlichen Lebens (SKIP-Argumente, religiöse Ansichten) als auch das Ende (Hirntod-Kriterium, Sterbehilfe) detailliert und rechtlich kontextualisiert behandelt.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Besonders prägend sind Begriffe wie Lebensrecht, Embryonenschutz, Bioethik, Hirntod und die Spannung zwischen Selbstbestimmung und staatlichem Schutzauftrag.
Wie unterscheidet sich die Auffassung von Peter Singer von der traditionellen Sichtweise?
Während die traditionelle Sichtweise oft an die biologische Existenz anknüpft, knüpft Singer das Recht auf Leben an das Personsein und die Fähigkeit zum Selbstbewusstsein, was den Wert des Lebens von behinderten oder nicht-bewussten Menschen infrage stellt.
Welche Problematik sieht die Autorin in der Hirntod-Definition?
Die Arbeit thematisiert kritisch, dass die Definition des Hirntodes gesellschaftlich dazu dient, den moralischen Schutzstatus zu beenden, obwohl biologische Lebensprozesse in den Zellen teils fortbestehen.
Warum wird im praktischen Teil eine Memory-Methode vorgeschlagen?
Die Autorin nutzt das Memory-Spiel, um bei Studierenden das theoretische Wissen über die verschiedenen Definitionen von Lebensbeginn und Lebensende spielerisch zu reaktivieren und eine kritische Diskussion einzuleiten.
- Citar trabajo
- Mag. theol. Ottilie Kumpitsch (Autor), 2014, Recht des Menschen auf Leben. Von wann bis wann ist ein Mensch ein Mensch?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/310843