Anfang April 2014 wurde in Brüssel von der Europäischen Bürgerinitiative gegen Embryonenforschung eine Petition vorgelegt. An die zwei Millionen EU-Bürger haben durch ihre Unterschrift kund getan, dass sie ein Forschungsverbot, dort wo Embryonen zerstört werden, wünschen, denn menschliches Leben beginne mit der Empfängnis.
Natürlich wurde dies von den verschiedensten Seiten kommentiert und die kontrovers geführte Diskussion zeigt auf, dass sich die Menschen in dieser Frage derzeit nicht einig sind. Aber die neuen Erkenntnisse auf dem Sektor der Fortpflanzungsmedizin haben nicht nur kontrovers geführte Diskussionen über den Beginn des menschlichen Lebens entstehen lassen. Auch über das Ende des Lebens des Menschen und wie lange ein Mensch ein Recht auf Leben hat, wird öffentlich immer wieder nachgedacht. Denn mittlerweile haben wir ja, laut Lübbe, die Möglichkeit geschaffen, manches Leben als nicht menschlich oder lebensunwert zu kennzeichnen, damit wir diese Lebewesen ungestraft töten können. Einerseits gilt dies für den Bereich der Pränataldiagnostik mit anschließender Tötung von Embryonen, andererseits geschieht dies am Ende des Lebens durch Sterbehilfe. Provokativ hält Lübbe dagegen fest: „Das Lebensrecht des Menschen besteht unabhängig von Ergebnissen der Bemühung zur Feststellung seines Lebenswertes.“
So wird nun zunächst der Frage nachgegangen, wie denn das ungeborene Leben im Laufe der Zeit betrachtet worden ist, „ob der Embryo sich als Mensch oder zum Menschen entwickelt“ hat und es werden die verschiedenen Anschauungen über den moralischen Status des Embryos aufgezeigt. Wobei unter Embryo, angesichts der Uneinigkeit der Wissenschaftler bezüglich der Begrifflichkeiten, in dieser Arbeit der ungeborene Mensch, egal in welchem Stadium er sich befindet, zu verstehen ist.
Danach wird auch ein kurzer Blick auf das Ende des Lebens geworfen, um zu sehen wie lange heutzutage ein Mensch als Mensch betrachtet wird, wann ein Mensch tot und wie lange der Mensch schützenswert ist und ein Recht auf Leben hat.
Am Ende wird dann noch die rechtliche Situation im Hinblick auf das Recht auf Leben mit Schwerpunkt auf die österreichische Gesetzgebung dargelegt.
Nach einem Ausblick wird auf den Ethikunterricht Bezug genommen und ein Unterrichtsbaustein für die Gruppenpräsentation vorgestellt.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Anfang des menschlichen Lebens
- Einige Anschauungen über den Beginn des menschlichen Lebens
- Antike
- Religion
- Wissenschafts- und Medizingeschichte
- Moralischer Status des ungeborenen Menschen
- Unbedingt schützenswürdig
- Abgestuft schützenswürdig
- Nicht schützenswürdig
- Einige Anschauungen über den Beginn des menschlichen Lebens
- Ende des menschlichen Lebens
- Absolutes Recht auf Leben?
- Kriterium des Todeszeitpunktes
- Herzstillstand
- Hirntod
- Recht auf Leben
- Vereinte Nationen
- Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)
- Österreich
- Ausblick
- Baustein für die Gruppenpräsentation
- Memory „Lebensanfang und Lebensende des Menschen“
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Seminararbeit befasst sich mit der Frage, von wann bis wann ein Mensch als Mensch betrachtet werden kann. Sie untersucht die verschiedenen Anschauungen über den Beginn und das Ende des menschlichen Lebens, sowohl in der Antike und Religion, als auch in der Wissenschafts- und Medizingeschichte. Darüber hinaus werden die unterschiedlichen moralischen und rechtlichen Aspekte des Lebensrechts des ungeborenen Menschen und des sterbenden Menschen beleuchtet.
- Beginn des menschlichen Lebens
- Moralische und rechtliche Aspekte des Lebensrechts des ungeborenen Menschen
- Ende des menschlichen Lebens
- Recht auf Leben
- Ethikunterricht
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in die Thematik ein und stellt die aktuelle Diskussion über die Embryonenforschung dar. Im ersten Kapitel wird die Frage nach dem Beginn des menschlichen Lebens beleuchtet. Es werden unterschiedliche Ansichten aus der Antike, Religion und Wissenschaftsgeschichte vorgestellt. Der Schwerpunkt liegt auf der Diskussion um den moralischen Status des Embryos. Kapitel zwei befasst sich mit dem Ende des menschlichen Lebens, dem Tod und der Frage, wie lange ein Mensch ein Recht auf Leben hat. Die verschiedenen Kriterien für den Todeszeitpunkt werden diskutiert. Kapitel drei analysiert die rechtliche Situation im Hinblick auf das Recht auf Leben mit Fokus auf die österreichische Gesetzgebung.
Schlüsselwörter
Die Arbeit fokussiert auf die Themen Lebensbeginn, Lebensende, Recht auf Leben, Embryonenschutz, Sterbehilfe, Moral, Ethik und Recht. Die Arbeit befasst sich mit unterschiedlichen Ansichten und Theorien über den Beginn und das Ende des menschlichen Lebens.
- Arbeit zitieren
- Mag. theol. Ottilie Kumpitsch (Autor:in), 2014, Recht des Menschen auf Leben. Von wann bis wann ist ein Mensch ein Mensch?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/310843