Recht des Menschen auf Leben. Von wann bis wann ist ein Mensch ein Mensch?


Seminar Paper, 2014

21 Pages, Grade: 1


Excerpt


Inhalt

Einleitung

1. Anfang des menschlichen Lebens
1. 1. Einige Anschauungen über den Beginn des menschlichen Lebens
1. 1. 1. Antike
1. 1. 2. Religion
1. 1. 3. Wissenschafts – und Medizingeschichte
1. 2. Moralischer Status des ungeborenen Menschen
1. 2. 1. Unbedingt schützenswürdig
1. 2. 2. Abgestuft schützenswürdig
1. 2. 3. Nicht schützenswürdig

2. Ende des menschlichen Lebens
2. 1. Absolutes Recht auf Leben?
2. 2. Kriterium des Todeszeitpunktes
2. 2. 1. Herzstillstand
2. 2. 2. Hirntod

3. 1. Vereinte Nationen
3. 2. Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)
3. 3. Österreich

4. Ausblick

5. Baustein für die Gruppenpräsentation

5. 1. Memory „Lebensanfang und Lebensende des Menschen“:

Literaturverzeichnis

Im Sinne der besseren Lesbarkeit wird in dieser Arbeit auf das „Gendern“ verzichtet!

Einleitung

Anfang April 2014 wurde in Brüssel von der Europäischen Bürgerinitiative gegen Embryonenforschung eine Petition vorgelegt. An die zwei Millionen EU-Bürger haben durch ihre Unterschrift kund getan, dass sie ein Forschungsverbot, dort wo Embryonen zerstört werden, wünschen, denn menschliches Leben beginne mit der Empfängnis[1]

Natürlich wurde dies von den verschiedensten Seiten kommentiert und die kontrovers geführte Diskussion zeigt auf, dass sich die Menschen in dieser Frage derzeit nicht einig sind. Aber die neuen Erkenntnisse auf dem Sektor der Fortpflanzungsmedizin haben nicht nur kontrovers geführte Diskussionen über den Beginn des menschlichen Lebens entstehen lassen. Auch über das Ende des Lebens des Menschen und wie lange ein Mensch ein Recht auf Leben hat, wird öffentlich immer wieder nachgedacht. Denn mittlerweile haben wir ja, laut Lübbe, die Möglichkeit geschaffen, manches Leben als nicht menschlich oder lebensunwert zu kennzeichnen, damit wir diese Lebewesen ungestraft töten können. Einerseits gilt dies für den Bereich der Pränataldiagnostik mit anschließender Tötung von Embryonen, andererseits geschieht dies am Ende des Lebens durch Sterbehilfe.[2] Provokativ hält Lübbe dagegen fest: „Das Lebensrecht des Menschen besteht unabhängig von Ergebnissen der Bemühung zur Feststellung seines Lebenswertes.“[3]

So wird nun zunächst der Frage nachgegangen, wie denn das ungeborene Leben im Laufe der Zeit betrachtet worden ist, „ob der Embryo sich als Mensch oder zum Menschen entwickelt“[4] hat und es werden die verschiedenen Anschauungen über den moralischen Status des Embryos aufgezeigt. Wobei unter Embryo, angesichts der Uneinigkeit der Wissenschaftler bezüglich der Begrifflichkeiten, in dieser Arbeit der ungeborene Mensch, egal in welchem Stadium er sich befindet, zu verstehen ist.

Danach wird auch ein kurzer Blick auf das Ende des Lebens geworfen, um zu sehen wie lange heutzutage ein Mensch als Mensch betrachtet wird, wann ein Mensch tot und wie lange der Mensch schützenswert ist und ein Recht auf Leben hat.

Am Ende wird dann noch die rechtliche Situation im Hinblick auf das Recht auf Leben mit Schwerpunkt auf die österreichische Gesetzgebung dargelegt.

Nach einem Ausblick wird auf den Ethikunterricht Bezug genommen und ein Unterrichtsbaustein für die Gruppenpräsentation vorgestellt.

1. Anfang des menschlichen Lebens

1. 1. Einige Anschauungen über den Beginn des menschlichen Lebens

Punktuell einige Betrachtungsweisen über den Beginn des menschlichen Daseins.

1. 1. 1. Antike

Schon in der Antike waren z. B. die Vorsokratiker und auch noch Platon der Überzeugung, dass der Embryo im Mutterleib keine Seele besitze und der Mensch erst nach der Geburt beseelt werde.[5] Wobei die Seele für Platon das Prinzip des Lebens darstellte.[6]

Aristoteles geht davon aus, dass nach der Zeugung die Leibesfrucht mehrere Stadien durchläuft und erst später mit der Vernunftseele ausgestattet wird. Männliche Embryonen bekämen am 40. Tag, weibliche am 90. Tag die Vernunftseele.[7] Erst von da an galten sie als Mensch.

1. 1. 2. Religion

Im Judentum vertritt man die Anschauung, dass am 49. Tag die Beseelung erfolgt und erst ab da der Embryo ein Mensch ist.[8]

Für Christen gilt, dass der Mensch Ebenbild Gottes ist und der Mensch sein Leben Gott verdankt. Damit ist ab der Empfängnis ein absolutes Recht auf Leben gegeben. Vom 12. Jhdt. an wurde zwar bezugnehmend auf die Septuaginta bis 1869 die Sukzessivbeseelung (40./80. Tag) vertreten.[9] Allerdings wird der Embryo seit Pius IX. wieder ab der Empfängnis an als Mensch gesehen.[10] Dies betonte auch Kardinal Ratzinger 1987 in „Donum Vitae“ bezugnehmend auf die Ansprache Papst Johannes Paul II vor dem Weltärztebund, der bereits 1983 „Die Unverletzlichkeit des Rechts auf Leben des unschuldigen menschlichen Wesens „vom Augenblick der Empfängnis an bis zum Tode““[11] verkündigt hatte.

Im Islam geht man davon aus, dass am 40. oder am 120. Tag (40x3) die Beseelung erfolgt und ab da der Embryo ein Mensch ist.[12]

Für Hindus und Buddhisten beginnt das menschliche Leben mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle.[13]

1. 1. 3. Wissenschafts – und Medizingeschichte

Bei der Präformationstheorie gingen Wissenschaftler davon aus, dass sich entweder im Samen oder in der Eizelle der komplette Mensch befindet und er von Anfang an beseelt sei.[14] In Anlehnung an die aristotelische Sukzessivbeseelung wird in der Epigenese-Theorie von einer schrittweisen Entwicklung des Menschen ausgegangen.[15] In der zweiten Hälfte des 18. Jhdts. wurden beide Theorien widerlegt. Einerseits entdeckte man, dass sich z. B. die menschlichen Organe allmählich entwickeln, andererseits aber auch, dass die menschliche Entwicklung bereits mit der Befruchtung und nicht erst ab den 40. bzw. 90. Tag beginnt.[16]

1. 2. Moralischer Status des ungeborenen Menschen

Zu allen Zeiten haben sich immer wieder einmal die Menschen darüber Gedanken gemacht, ab wann ein Mensch ein Mensch ist und dann festgehalten, dass ein Mensch entweder unbedingt, abgestuft oder nicht schützenswürdig ist.

1. 2. 1. Unbedingt schützenswürdig

Als Argument für die absolute Schutzwürdigkeit des Menschen werden immer wieder die sogenannten SKIP-Argumente angeführt. Laut ihnen muss der Embryo, „aufgrund seiner Zugehörigkeit zur Gattung Mensch“ (Speziesargument)[17], „weil keine weiteren ethisch relevanten Zäsuren nach der Befruchtung zu erkennen sind“ (Kontinuität)[18], da vom ersten Tag an die Entwicklung als Teil der eigenen Identität betrachtet wird (Identität)[19] bzw. „weil im Embryo selbst das Prinzip verankert ist, den menschlichen Organismus aufzubauen“ (Potenzialität),[20] geschützt werden.

Auch im Gesetz der Gleichursprünglichkeit zeigt Schockenhoff auf, dass alle einmal ein Embryo waren und daher, die die einst geschützt worden sind, denjenigen, die sich jetzt in diesem Zustand befinden, diesen Schutz schulden. Im Sinne der Gleichbehandlung ist es daher ganz egal wie alt der Embryo ist oder an welchem Ort er sich befindet, er ist jedenfalls absolut schützenswürdig.[21]

1. 2. 2. Abgestuft schützenswürdig

Die neueren Erkenntnisse auf dem Gebiet der Embryonalentwicklung brachten es mit sich, dass es mittlerweile eine Fülle von verschiedenen Anschauungen gibt, ab welchem Entwicklungsgrad der Mensch ein Mensch ist und damit verbunden ab wann er ein Recht auf Leben hat.

Folgende Stationen der embryonalen Entwicklung werden als Beginn menschlichen Lebens vertreten: Das menschliche Leben muss geschützt werden ab dem Ende der ersten Woche, da sich der Embryo in die Uterusschleimhaut eingenistet hat (Nidation)[22], ab dem 13./14. Tag, denn ab da an ist eine Zwillingsbildung nicht mehr möglich und man kann von der Individualität eines Menschen sprechen (Unteilbarkeit des Embryos)[23], ab 40. – 43. Tag, dann tritt die erste elektrische Hirnaktivität auf (elektrische Hirnaktivität ähnlich Hirntoten)[24], ab der 8. Woche, denn ab da sieht ein Embryo wie ein menschliches Wesen aus (Suggestion eines Menschen)[25], ab der 16. Woche, denn ab da verspürt die Mutter die Bewegung des Kindes im Mutterleib (Psychische Bindung der Mutter)[26], ab der 23. Woche, denn ab da sind Früh-geburten im Brutkasten überlebensfähig (Extrauterine Lebensfähigkeit)[27], ab der Geburt, denn mit der Geburt beginnt das Leben als Mensch.

1. 2. 3. Nicht schützenswürdig

Von einigen Seiten wird der Embryo aber als nicht für schützenswürdig angesehen, „da ja ein beträchtlicher Teil der frühen Embryonen durch unbemerkte „Fehlgeburten“ spontan abgetrieben werde (Natur-Argument)“[28] oder weil „in den Embryo Formen des Menschseins hineingelesen werden, die im Embryo faktisch gar nicht enthalten seien“ (Phänomenologie-Argument)“[29] oder weil der Embryo ohne den mütterlichen Organismus nicht weiterleben könnte (Argument der Relationalität).[30]

Eine andere Position vertritt Peter Singer. Für Singer ist das Recht auf Leben nicht an das Menschsein, sondern an das Personsein geknüpft, das heißt, dass nur jemand der über Selbstbewusstsein, welches sich im ersten Lebensjahr allmählich entwickelt, verfügt, schützenswürdig ist.[31] Hilpert weist darauf hin, dass das Leben eines Embryos, aber auch das eines Neugeborenen laut der Praktischen Ethik von Singer weniger wertvoll ist, als das Leben eines Schimpansen, eines Hundes oder Schweins[32] und somit dieser auch getötet werden könne. Allerdings müsse dies, so Singer, sobald Schmerzempfindung vorhanden sei, schmerzfrei geschehen.[33]

2. Ende des menschlichen Lebens

2. 1. Absolutes Recht auf Leben?

Seit dem Christentum, basierend auf dem Judentum, wird von der Gleichheit aller Menschen aufgrund der Gottesebenbildlichkeit des Menschen ausgegangen und auch ein absolutes Recht des Menschen auf Leben vertreten. Dieses absolute Recht auf Leben wird auch in der Deontologie seit Kant vertreten.[34]

Mit dem absoluten Recht auf Leben verbunden ist auch, dass man kein Verfügungsrecht über dieses Leben hat und somit diesem Leben auch dann nicht ein Ende bereiten kann, wenn man es für richtig erachtet. Fenner spricht sogar von einer Lebenspflicht, die allerdings, vermutet sie, heutzutage in unserer westlichen modernen Gesellschaft keine allgemeine universale Akzeptanz finden würde.[35]

Sogar in der heutigen Medizin, führt Fenner weiters aus, wird der seinerzeitige Wert des Am-Leben-Sein, der dazu geführt hat, dass Psychiater und Mediziner das Leben des Menschen als absolut unantastbar gesehen haben, nicht mehr uneingeschränkt vertreten, da für viele Ärzte die Qualität des Lebens mittlerweile einen höheren Wert als die Quantität hat.[36] Außerdem wurde mit dem Genfer Gelöbnis seitens des Weltärztebundes 1949 der Tötung von Embryonen die Tür geöffnet, da im Gegensatz zum Eid des Hippokrates, der die Abtreibung Ärzten verbietet, hier nur mehr von Ehrfurcht gegenüber menschlichen Lebens von der Empfängnis an die Rede ist.[37] Und Ärzte töten mittlerweile auch Embryonen im Mutterleib oder nach Selektion im Rahmen der In-vitro-Fertilisation, da kein absolutes Recht auf Leben mehr vertreten wird.

Heute ist man der Meinung, dass nur diejenigen Normen für einen Gültigkeit haben, denen man auch zustimmt. Und so gesehen würde es ein absolutes Recht auf Leben und somit ein Tötungsverbot nur dann geben, wenn alle Menschen diesem zustimmen würden. Fenner betont, dass natürlich jeder vernünftige Mensch ein Interesse hat, dass er nicht in Angst um sein Leben leben muss und er eigentlich nur so handlungsfähig ist. Allerdings ist daran keine Lebenspflicht geknüpft und jeder hat das Recht auf Suizid.[38] Zumal für heutige Menschen das Selbstbestimmungsrecht des Menschen, also alles selbst bestimmen zu können und mehr oder weniger nur das zu tun, was man selber will, sehr wichtig und oberstes Prinzip ist. Fenner stellt klar, dass dies allerdings nur für urteilsfähige Menschen gelte und somit alle, die nicht über die geistigen Fähigkeiten verfügen und zum Ausdruck bringen können, dass sie leben wollen, getötet werden könnten bzw. jeder auch sagen könnte, wann er getötet werden möchte.[39]

In diesem Zusammenhang sei auch auf das 1993 erschienene Buch von Peter Singer, das er zusammen mit Helga Kuhse verfasst hat, hingewiesen. Die Autoren vertreten hier die Ansicht, dass schwerstbehinderte Neugeborene getötet werden können.[40] Für Singer gilt dies aber, laut Zander, nicht nur für Neugeborene.[41] Auch Menschen, die aufgrund von schwerer, geistiger Behinderung, Alter oder Unfall nicht in der Lage sind zwischen Tod und Leben zu wählen, die nicht mehr über Selbstbewusstsein verfügen, da das Gehirn diese Leistung nicht erbringen kann, sind für Singer keine Personen und daher auch als nicht schützenswürdig zu betrachten, da sie ja bereits tot sind.[42]

Verdeutlichend fügt Ach noch hinzu, dass für die moralische Behandlung eines Lebewesens, dessen jeweilige individuelle Eigenschaften, Fähigkeiten und Interessen entscheidend seien. Um einer moralischen Gemeinschaft anzugehören und moralische Ansprüche geltend machen zu können muss man eben z. B. ein empfindungsfähiges Wesen sein und Schmerz empfinden oder aber es wird die Fähigkeit der Zeiterfahrung oder das Hirnleben als Kriterium dafür geltend gemacht.[43] Mit anderen Worten könnten auch Demente oder Komatöse straffrei getötet werden, da es sich hierbei nicht um Personen oder Mitglieder eine moralischen Gesellschaft handelt.

[...]


[1] Vgl. Initiative gegen Forschung an Embryos, in: http://diepresse.com/home/politik/eu/1591815/Initiative-gegen-Forschung-an-Embryos [abgerufen am 10.4.2014], vgl. Heftige "One of Us"-Debatte in Brüsseler EU-Parlament, in: http://www.kathpress.co.at/site/nachrichten/database/61693.html [abgerufen am 14.4.2014].

[2] Vgl. Lübbe, Hermann, u. a.: Anfang und Ende des Lebens als normatives Problem, Stuttgart: Steiner-Verlag Wiesbaden, 1988, 18.

[3] Vgl. ebd., 11.

[4] Vgl. Maio, Giovanni: Mittelpunkt Mensch: Ethik in der Medizin, Stuttgart: Schattauer GmbH 2012, 206.

[5] Vgl. Maio, 202.

[6] Vgl. Leher, Stephan P.: Angewandte Moraltheologie, in: http://www.uibk.ac.at/systheol/leher/lehre/lebensbeginn.pdf, 2003, [abgerufen am 14.4.2014], 29.

[7] Vgl. Maio, 202f.

[8] Vgl. Embryonenschutz [abgerufen am 10.4.2014].

[9] Vgl. Maio. 203.

[10] Vgl. ebd. 203.

[11] Vgl. Kongregation für die Glaubenslehre: Instruktion über die Achtung vor dem beginnenden menschlichen Leben und die Würde der Fortpflanzung, in: http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_19870222_respect-for%20human-life_ge.html [abgerufen am 1.4.2014], 12.

[12] Vgl. Hößle, Corinna: Der Embryo – Mensch von Anfang an? Schülervorstellungen zum Beginn menschlichen Lebens und zu dessen Schutzbedürftigkeit, in: Albrecht, Stephan, u.a. (Hrsg.): Stammzellforschung – Debatte zwischen Ethik, Politik und Geschäft, Hamburg: Hamburg University Press, 2003, 53.

[13] Vgl. Kaun, Antonia, u.a., Leben. Wann beginnt es? Wann endet es?, in: http://amseegym.de/_data/Leben.______Portfolio_10._Jgst.pdf [abgerufen am 1.4.2014].

[14] Vgl. Maio, 204f.

[15] Vgl. ebd., 205.

[16] Vgl. ebd, 205.

[17] Ebd., 207.

[18] Ebd., 209.

[19] Vgl. ebd., 208.

[20] Ebd., 206.

[21] Vgl. Schockenhoff, Eberhard: Die Schutzwürdigkeit menschlicher Embryonen, in: Wiesing, Urban (Hg.): Ethik in der Medizin. Ein Studienbuch, Stuttgart: Philipp Reclam jun. GmbH & Co. KG., 2012, 178-181.

[22] Vgl. Hößle, 48.

[23] Vgl. ebd., 49.

[24] Vgl. Gazzaniga, Michael S.: Wann ist der Mensch ein Mensch? Antworten der Neurowissenschaft auf ethische Fragen, Düsseldorf: Patmos Verlag GmbH & Co. KG., 2007, 24f.

[25] Vgl. ebd., 27.

[26] Vgl. Hößle, 49.

[27] Vgl. Gazzaniga, 25.

[28] Maio, 210.

[29] Ebd., 211.

[30] Vgl. ebd., 212.

[31] Vgl. Kaplan, Helmut: Euthanasie und Emotion. Warum Peter Singers Thesen die Gemüter erhitzen, in: http:an//www.tierrechte-kaplan.org/kompendium/a128.htm [abgerufen am 14.4.2014 ].

[32] Vgl. Hilpert, Konrad: Wer hat ein Lebensrecht? Peter Singers »Praktische Ethik« in der Diskussion, in: http://epub.ub.uni-muenchen.de/4435/1/4435.pdf [abgerufen am 14.4.2014].

[33] Vgl. Singer Peter: Praktische Ethik, in: Wiesing, Urban (Hg.): Ethik in der Medizin. Ein Studienbuch, Stuttgart: Philipp Reclam jun. GmbH & Co. KG., 2012, 180f.

[34] Vgl. Embryonenschutz – wann beginnt menschliches Leben?, in: http://f.sbzo.de/onlineanhaenge/files/978-3-14-150512-2-7-l.pdf [abgerufen am 10.4.2014].

[35] Vgl. Fenner, Dagmar: Ethik, Tübingen: Narr Francke Attempto Verlag GmvH + Co.KG, 2008, 178-179.

[36] Vgl. ebd., 179-180.

[37] Vgl. Genfer Gelöbnis, in: http://www.aerzte-pfusch.de/genfergeloebnis.html [abgerufen am 14.4.2014].

[38] Vgl. Fenner, 180-181.

[39] Vgl. ebd., 179.

[40] Vgl. Zander, Michael: Philosophie der Angst. Der australische Euthanasie-Befürworter Peter Singer erhält den Ethikpreis der Giordano-Bruno-Stiftung, in: http://tierrechte.blog.de/2011/06/06/philosophie-angst-australische-euthanasie-befuerworter-peter-singer-erhaelt-ethikpreis-giordano-bruno-stiftung-11275796/ [abgerufen am 14.4.2014].

[41] Vgl. ebd., [abgerufen am 14.4.2014].

[42] Vgl. Rötzer, Forian: Peter Singer oder die tabuisierte Diskussion über Leben und Tod, in: http://www.heise.de/tp/artikel/2/2015/1.html [abgerufen am 14.4.2014].

[43] Vgl. Ach, Johann S.: Schwangerschaftsabbruch- Einführung, in: Wiesing, Urban (Hg.): Ethik in der Medizin. Ein Studienbuch, Stuttgart: Philipp Reclam jun. GmbH & Co. KG., 2012, 164f.

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Details

Title
Recht des Menschen auf Leben. Von wann bis wann ist ein Mensch ein Mensch?
College
University of Graz  (Institut für Katechetik und Religionspädagogik)
Course
FDS Angewandte Ethik I: Bio- und Umweltethik, Technikfolgenabschätzung
Grade
1
Author
Year
2014
Pages
21
Catalog Number
V310843
ISBN (eBook)
9783668094642
ISBN (Book)
9783668094659
File size
416 KB
Language
German
Keywords
Anfang des menschlichen Lebens, Vernunftseele, Beseelung, Präformationstheorie, Epigenese-Theorie, aristotelische Sukzessivbeseelung, moralischer Status des ungeborenen Menschen, SKIP-Argumente, Speziesargument, Gesetz der Gleichursprünglichkeit, Embryonalentwicklung, Nidation, Unteilbarkeit des Embryos, elektrische Hirnaktivität ähnlich Hirntoten, Psychische Bindung der Mutter, Extrauterine Lebensfähigkeit, Natur-Argument, Phänomenologie-Argument, Argument der Relationalität, Peter Singer, absolutes Recht auf Leben, Helga Kuhse, schwerstbehinderte Neugeborene töten, Herztod, Hirntodkriterium, Rechtliche Verankerung des menschlichen Rechtes auf Leben, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Recht auf Leben, Europäische Menschenrechtskonvention, Fristenlösung, Institut für medizinische Anthropologie und Bioethik, Peter Strasser, Ethikunterricht, Lebensanfang und Lebensende des Menschen
Quote paper
Mag. theol. Ottilie Kumpitsch (Author), 2014, Recht des Menschen auf Leben. Von wann bis wann ist ein Mensch ein Mensch?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/310843

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Title: Recht des Menschen auf Leben. Von wann bis wann ist ein Mensch ein Mensch?



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