Das Einkommensteuergesetz (EStG) unterscheidet in § 2 (2) EStG zwischen Gewinneinkunftsarten (§ 2 (2) Nr. 1 EStG) und Überschusseinkunftsarten (§ 2 (2) Nr. 2 EStG). Die Ermittlung der Gewinneinkünfte und der Überschusseinkünfte ist von grundsätzlich unterschiedlicher Natur und kann zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen bei gleichen Tatbeständen führen. In diesem Zusammenhang spricht man vom „Dualismus der Einkunftsarten“. Bei den Gewinneinkunftsarten bildet der jeweilige Gewinn die Einkünfte. Dem Gewinn (§ 4 (1) EStG) liegt die „Reinvermögenszugangstheorie“ zu Grunde. Demnach werden bei unternehmerischer Betätigung auch Gewinne oder Verluste aus Substanzveränderungen berücksichtigt. Dem Gewinn steht der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§§ 8, 9, 9a EStG) bei den Überschusseinkunftsarten gegenüber. Zu Grunde liegt hier die „Quellentheorie“, nach welcher nur „Erträge ständig fließender Quellen“, nicht hingegen die Quellen selbst der Überschussermittlung dienen soll. Eine Besteuerung der Substanz bleibt demnach außen vor. Die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen soll dadurch vermieden werden.
Ausnahmen bei der Quellentheorie bildet § 22 Nr. 2 EStG i.V.m. § 23 (1) Nr. 1 und Nr. 2 EStG, nach welchem private Veräußerungsgewinne bei Grundstücken innerhalb von zehn Jahren, bei anderen Wirtschaftsgütern, insbesondere Wertpapieren innerhalb von einem Jahr versteuert werden müssen. Bei Steuerpflichtigen mit Grund- oder Wertpapiervermögen stellt sich immer wieder die Frage nach steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Diese Vermögensarten können entweder im einkommensteuerlichen Privatvermögen gehalten werden, sodaß sie nach den Prinzipien besteuert werden, die für die Überschusseinkunftsarten gelten. Sie können aber auch in einem gewerblichen Betriebsvermögen gehalten werden, sodaß sie den Grundsätzen der Gewinneinkunftsarten unterliegen. Weitere wesentliche Gründe für eine Gestaltungsfrage liegen bei den unterschiedlichen Spitzensteuersätzen bei der Frage einer Einkommen- oder Körperschaftsbesteuerung sowie der Unterscheidung von Privat- und Betriebsvermögen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer im Zuge einer (vorweggenommenen) Erbfolge. Diese Seminararbeit versucht die grundlegenden Formen der Vermögensverwaltung darzustellen und einen Einblick in deren steuerliche Behandlung zu gewähren.
Inhaltsverzeichnis
1. EINLEITUNG
2. PRIVATE UND GEWERBLICHE VERMÖGENSVERWALTUNG NATÜRLICHER PERSONEN
2.1 PRIVATE VERMÖGENSVERWALTUNG
2.2 GEWERBLICHE VERMÖGENSVERWALTUNG
2.2.1 Vermietung von Grundvermögen
2.2.2 Grundstückshandel
2.2.3 Handel mit Wertpapieren
3. DIE STEUERLICHE BEHANDLUNG DER VERMÖGENSVERWALTENDEN GMBH
3.1 GRUNDLAGEN DER STEUERLICHEN BEHANDLUNG
3.2 KÖRPERSCHAFTSTEUERLICHE BEHANDLUNG
3.2.1 Vermietung und Verpachtung sowie Handel mit Grundvermögen
3.2.2 Handel mit Wertpapieren
3.3 GEWERBESTEUERSTEUERLICHE BEHANDLUNG
3.4 EINKOMMENSTEUERLICHE BEHANDLUNG
3.5 ERTRAGSTEUERLICHE GESAMTBELASTUNG DER EINPERIODENBETRACHTUNG
4. ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER
4.1 DIE SCHENKUNG IM PRIVATVERMÖGEN
4.2 DIE SCHENKUNG DER GMBH-ANTEILE
4.2.1 Die Bewertung der GmbH-Anteile durch das Stuttgarter Verfahren
4.2.2 Grunderwerbsteuer
4.3 VERGLEICHSBETRACHTUNG
5. SCHLUSSBEMERKUNGEN UND AUSSICHTEN
Zielsetzung und Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die grundlegenden Formen der privaten und gewerblichen Vermögensverwaltung und analysiert die steuerlichen Auswirkungen bei der Nutzung einer vermögensverwaltenden GmbH im Vergleich zur privaten Vermögensverwaltung natürlicher Personen. Dabei steht insbesondere die Vorteilhaftigkeit der GmbH-Konstruktion innerhalb einer Einperiodenbetrachtung bei Ausnutzung steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten im Fokus.
- Grundlagen und Abgrenzung von privater und gewerblicher Vermögensverwaltung
- Steuerliche Belastungsvergleiche bei Ertragsteuern (KSt, GewSt, ESt)
- Auswirkungen der Rechtsformwahl auf die erbschaft- und schenkungsteuerliche Übertragung
- Bedeutung der Thesaurierung von Gewinnen innerhalb einer GmbH
Auszug aus dem Buch
4.2.1 Die Bewertung der GmbH-Anteile durch das Stuttgarter Verfahren
Der gemeine Wert von GmbH-Anteilen wird nach dem „Stuttgarter Verfahren“ bewertet.47 Die Berechnungsformel hierfür lautet wie folgt:
Gemeiner Wert = 68 % x (Vermögenswert + (5 x Jahresertrag))
Beim Vermögenswert wird zwar grundsätzlich von den Steuerbilanzwerten ausgegangen48, jedoch werden Betriebsgrundstücke wie Grundvermögen behandelt.49 Somit lautet der Ansatz des Vermögenswertes wie im Falle der privaten Übertragung 960.000 €.
Maßgebend für den Ertragswert der GmbH ist der voraussichtliche künftige Jahresertrag, der sich aus den gewichteten Betriebsergebnissen der letzten drei Jahre vor dem Besteuerungszeitpunkt zusammensetzt. Dabei wird das letzte Betriebsergebnis dreifach, das vorletzte zweifach und das drittletzte Betriebsergebnis einfach gewichtet und das Gesamtergebnis durch sechs geteilt.
Stehen nachhaltig unverhältnismäßig geringe Erträge einem großem Vermögen gegenüber, können Abschläge des gemeinen Werts vorgenommen werden, die sich an der Rendite des Vermögens orientieren.
Zusammenfassung der Kapitel
1. EINLEITUNG: Darstellung der steuerlichen Unterscheidung zwischen Gewinn- und Überschusseinkunftsarten sowie Einführung in die Thematik der vermögensverwaltenden GmbH.
2. PRIVATE UND GEWERBLICHE VERMÖGENSVERWALTUNG NATÜRLICHER PERSONEN: Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung von gewerblichen Tätigkeiten, insbesondere unter Berücksichtigung der Tatbestandsmerkmale des Gewerbebetriebs.
3. DIE STEUERLICHE BEHANDLUNG DER VERMÖGENSVERWALTENDEN GMBH: Analyse der körperschaft-, gewerbe- und einkommensteuerlichen Belastung bei einer GmbH unter Einbeziehung des Halbeinkünfteverfahrens.
4. ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER: Untersuchung der steuerlichen Vorteile bei der Übertragung von Vermögenswerten auf den Nachfolger mittels GmbH-Anteilen im Vergleich zum Privatvermögen.
5. SCHLUSSBEMERKUNGEN UND AUSSICHTEN: Zusammenfassende Bewertung der Ergebnisse und Ausblick auf weiterführende Fragestellungen im Bereich der steuerlichen Gestaltung.
Schlüsselwörter
Vermögensverwaltung, GmbH, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer, Stuttgarter Verfahren, Thesaurierung, Halbeinkünfteverfahren, Betriebsvermögen, Privatvermögen, steuerliche Gestaltung, Grundvermögen, Wertpapiere
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Seminararbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert die steuerlichen Rahmenbedingungen für eine vermögensverwaltende GmbH und vergleicht diese mit den Möglichkeiten der privaten Vermögensverwaltung durch natürliche Personen.
Welche Themenfelder stehen im Zentrum der Arbeit?
Die zentralen Schwerpunkte liegen auf der Abgrenzung zwischen privater und gewerblicher Vermögensverwaltung, der ertragsteuerlichen Gesamtbelastung einer GmbH sowie der erbschaftsteuerlichen Planung bei der vorweggenommenen Erbfolge.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die steuerliche Vorteilhaftigkeit einer GmbH zur Vermögensverwaltung unter Einperiodenbetrachtung sowie im Rahmen der Schenkungsteuer aufzuzeigen.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Es wird eine Vorteilhaftigkeitsanalyse auf Basis von Steuerbelastungsrechnungen durchgeführt, ergänzt durch die Auswertung aktueller steuerrechtlicher Bestimmungen und Rechtsprechung.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die steuerrechtliche Einordnung natürlicher Personen, die detaillierte Analyse der GmbH-Besteuerung (KSt, GewSt, ESt) sowie den Vergleich zwischen privater und betrieblicher Übertragung im Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht.
Welche Schlüsselbegriffe prägen die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind unter anderem das Halbeinkünfteverfahren, das Stuttgarter Verfahren, die steuerliche Thesaurierung sowie die Unterscheidung zwischen Privat- und Betriebsvermögen.
Warum spielt die Thesaurierung für die GmbH eine Rolle?
Die Thesaurierung ermöglicht es, Gewinne innerhalb der GmbH zu belassen, um sie so der im Vergleich zur persönlichen Einkommensteuerbelastung niedrigeren körperschaft- und gewerbesteuerlichen Belastung zu unterwerfen.
Wie schneidet die GmbH-Konstruktion bei der Erbschaftsteuer ab?
Aufgrund höherer Freibeträge und der Anwendung von Bewertungsabschlägen im Rahmen des Stuttgarter Verfahrens erweist sich die Übertragung von GmbH-Anteilen oft als steuerlich günstigere Alternative gegenüber der direkten Schenkung von Privatgrundbesitz.
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- Stefan Steinhoff (Author), 2004, Die Grundzüge der steuerlichen Behandlung einer vermögensverwaltenden GmbH, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/31107