Gustav Radbruch und die Radbruch'sche Formel "gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht"


Dossier / Travail de Séminaire, 2015

23 Pages, Note: Sehr Gut


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Zur Person Gustav Radbruch

3. Bedeutendste Werke

4. Fünf Minuten Rechtsphilosophie

5. Rechtsphilosophischer Hintergrund

6. Die Radbruch’sche Formel „gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht“

7. Rückwirkender Effekt

8. Anwendungsbereiche
a) NS-Nachkriegszeit
b) Mauerschützenfälle

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Diese Arbeit befasst sich mit der sogenannten Radbruch’schen Formel. Anfangs wird ein kurzer Einblick auf ihren Begründer Gustav Radbruch, seine Rechtsphilosophie und seine bedeutendsten Werke gewährt. Das Hauptaugenmerk widmet sich jedoch dem rechtsphilosophischen Inhalt des Aufsatzes „Gesetzliches Unrecht und Übergesetzliches Recht“ von Gustav Radbruch, welchem die Radbruch’sche Formel entspringt. Sie erläutert die Probleme des Spannungsverhältnisses zwischen positivem, geltendem Recht und dem moralischen Gedanken von Gerechtigkeit. Der Inhalt und die Bedeutung der Formel selbst werden im ersten Teil der Arbeit genauer erörtert. Der zweite Teil der Arbeit befasst sich mit der Anwendbarkeit und dem Einfluss der Formel insbesondere auf die Mauerschützenprozesse in Deutschland.

„Der Konflikt zwischen der Gerechtigkeit und der Rechtssicherheit dürfte dahin zu lösen sein, dass das positive, durch Satzung und Macht gesicherte Recht auch dann den Vorrang hat, wenn es inhaltlich ungerecht und unzweckmäßig ist, es sei denn, dass der Widerspruch des positiven Gesetzes zur Gerechtigkeit ein so unerträgliches Maß erreicht, dass das Gesetz als ,unrichtiges Recht‘ der Gerechtigkeit zu weichen hat. Es ist unmöglich, eine schärfere Linie zu ziehen zwischen den Fällen des gesetzlichen Unrechts und den trotz unrichtigen Inhalts dennoch geltenden Gesetzen; eine andere Grenzziehung aber kann mit aller Schärfe vorgenommen werden: wo Gerechtigkeit nicht einmal erstrebt wird, wo die Gleichheit, die den Kern der Gerechtigkeit ausmacht, bei der Setzung positiven Rechts bewusst verleugnet wurde, da ist das Gesetz nicht etwa nur ,unrichtiges Recht‘, vielmehr entbehrt es überhaupt der Rechtsnatur.“

2. Zur Person Gustav Radbruch

Gustav Lambert Radbruch wurde am 21. November 1878 in Lübeck geboren. Er studierte von 1898 bis 1901 in München, Leipzig und Berlin Jura. Während seiner darauffolgenden Zeit als Referendar in Lübeck, begann er seine Dissertation unter der Betreuung des berühmten Strafrechtlers Franz von Liszt. 1903 habilitierte Radbruch in Heidelberg und 1914 erhielt er eine außerordentliche Professur in Königsberg. Im gleichen Jahr erschien seine erste Auflage des Lehrbuches „Grundzüge der Rechtsphilosophie“. Nach seiner Teilnahme am 1. Weltkrieg war Radbruch von 1919 bis 1926 Professor in Kiel, und ab 1926 wieder in Heidelberg. Als Mitglied der SPD war er von 1920 bis 1924 Mitglied im Reichstag und zweimal Reichsminister der Justiz. In dieser Zeit entstand auch sein „Entwurf eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuches“. Infolge der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten wurde er 1933 entlassen und kehrte erst 1945 als Dekan der Juristischen Fakultät wieder nach Heidelberg zurück. Gustav Radbruch starb nach einem Herzinfarkt im November 1949 in Heidelberg.1

3. Bedeutende Werke

Das wohl wichtigste und ruhmreichste Werk im Zusammenhang mit dem Thema dieser Arbeit ist sein Aufsatz in der Süddeutschen Juristenzeitung von 1946 Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht, aus welchem die sogenannte Radbruch’sche Formel abgeleitet wurde. Diesen Aufsatz publizierte er unmittelbar nach dem Zusammenbruch des Dritten Reiches und dem Ende des Krieges. Weitere wichtige Schriften Radbruchs sind unter anderem das Lehrbuch Grundzüge der Rechtsphilosophie, welches in der derzeitigen Studienausgabe nur mehr den Namen Gustav Radbruch - Rechtsphilosophie trägt, der Aufsatz „Fünf Minuten Rechtsphilosophie“, welcher sogleich als kurze Einführung in diese rechtsphilosophische Arbeit angeführt wird, die Einführung in die Rechtswissenschaft, die Vorschule der Rechtsphilosophie und seine Biografie über Anselm Feuerbach.2

4. Fünf Minuten Rechtsphilosophie

Erste Minute3

Befehl ist Befehl, heißt es für den Soldaten. Gesetz ist Gesetz, sagt der Jurist. Während aber für den Soldaten Pflicht und Recht zum Gehorsam aufhören, wenn er weiß, dass der Befehl ein Verbrechen oder ein Vergehen bezweckt, seit vor etwa 100 Jahren die letzten Naturrechtler unter den Juristen ausgestorben sind, keine solchen Ausnahmen von der Geltung des Gesetzes und vom Gehorsam der Untertanen des Gesetzes. Das Gesetz gilt, weil es Gesetz ist, und es ist Gesetz, wenn es in der Regel der Fälle die Macht hat, sich durchzusetzen. Diese Auffassung vom Gesetz und seiner Geltung (wir nennen sie die positivistische Lehre) hat den Juristen wie das Volk wehrlos gemacht gegen noch so willkürliche, noch so grausame, noch so verbrecherische Gesetze. Sie setzt letzten Endes das Recht der Macht gleich: nur wo die Macht ist, ist das Recht.

Zweite Minute

Man hat diesen Satz durch einen anderen Satz ergänzen oder ersetzen wollen: Recht ist, was dem Volke nützt. Das heißt: Willkür, Vertragsbruch, Gesetzwidrigkeit sind, sofern sie nur dem Volke nützen, Recht. Das heißt praktisch: was den Inhaber der Staatsgewalt gemeinnützig dünkt, jeder Einfall und jede Laune des Despoten, Strafe ohne Gesetz und Urteil, gesetzloser Mord an Kranken sind Recht. Das kann heißen: der Eigennutz der Herrschenden wird als Gemeinnutz angesehen. Und so hat die Gleichstellung von Recht und vermeintlichem oder angeblichem Volksnutzen einen Rechtsstaat in einen Unrechtsstaat verwandelt. Nein, es hat nicht zu heißen: alles, was dem Volke nützt, ist Recht, vielmehr umgekehrt: nur was Recht ist, nützt dem Volke.

Dritte Minute

Recht ist Wille zur Gerechtigkeit. Gerechtigkeit aber heißt: Ohne Ansehen der Person richten, an gleichem Maße alles messen. Wenn die Ermordung politischer Gegner geehrt, der Mord an Andersrassigen geboten, die gleiche Tat gegen die eigenen Gesinnungsgenossen aber mit den grausamsten, Strafen geahndet wird, so ist das weder Gerechtigkeit, noch Recht. Wenn Gesetze den Willen der Gerechtigkeit bewusst verleugnen, zum Beispiel Menschenrechte Menschen nach Willkür gewähren und versagen, dann fehlt diesen Gesetzen die Geltung, dann schuldet das Volk ihnen keinen Gehorsam, dann müssen auch die Juristen den Mut finden, ihnen den Rechtscharakter abzusprechen.

Vierte Minute

Gewiss, neben der Gerechtigkeit ist auch der Gemeinnutz ein Ziel des Rechts. Gewiss, auch das Gesetz als solches, sogar das schlechte Gesetz, hat noch immer einen Wert - den Wert, das Recht Zweiflern gegenüber sicher zu stellen. Gewiss, menschliche Unvollkommenheit lasst im Gesetz nicht immer alle drei Werte des Rechts: Gemeinnutz, Rechtssicherheit und Gerechtigkeit, sich harmonisch vereinigen, und es bleibt dann nur übrig, abzuwägen, ob dem schlechten, dem schädlichen oder ungerechten Gesetze um der Rechtssicherheit willen dennoch Geltung zuzusprechen, oder um seiner Ungerechtigkeit und Gemeinschädlichkeit willen die Geltung zu versagen sei. Das aber muss sich dem Bewusstsein des Volkes und der Juristen tief einprägen: Es kann Gesetze mit einem solchen Maß von Ungerechtigkeit und Gemeinschädlichkeit geben, dass ihnen die Geltung, ja der Rechtscharakter abgesprochen werden muss.

Fünfte Minute

Es gibt also Rechtsgrundsätze, die stärker sind als jede rechtliche Satzung, so daß ein Gesetz, das ihnen widerspricht, der Geltung bar ist. Man nennt diese Grundsätze das Naturrecht oder das Vernunftrecht. Gewiss sind sie im Einzelnen von manchem Zweifel umgeben, aber die Arbeit der Jahrhunderte hat doch einen festen Bestand herausgearbeitet, und in den sogenannten Erklärungen der Menschen- und Bürgerrechte mit so weitreichender Übereinstimmung gesammelt, dass in Hinsicht auf manche von ihnen nur noch gewollte Skepsis den Zweifel aufrechterhalten kann. In der Sprache des Glaubens aber sind die gleichen Gedanken in zwei Bibelworten niedergelegt. Es steht einerseits geschrieben: Ihr sollt gehorsam sein der Obrigkeit, die Gewalt über Euch hat. Geschrieben steht aber andererseits: Ihr sollt Gott mehr gehorchen als den Menschen - und das ist nicht etwa nur ein frommer Wunsch, sondern ein geltender Rechtssatz. Die Spannung aber zwischen diesen beiden Worten kann man nicht durch ein drittes lösen, etwa durch den Spruch: Gebet dem Kaiser was des Kaisers und Gott was Gottes ist - denn auch dieses Wort lässt die Grenzen im Zweifel. Vielmehr: es überlässt die Lösung der Stimme Gottes, welche nur angesichts des besonderen Falles im Gewissen des einzelnen zu ihm spricht.

5. Rechtsphilosophischer Hintergrund:

Radbruch konnte man weder zur Gänze dem Naturrecht, noch dem Rechtspositivismus zuordnen. Seine Überlegungen wurden durch den sogenannten Neukantianismus geprägt, wobei seine Thesen auch hegelianische und platonische Elemente enthielten. Der Neukantianismus wird in eine Marburger und eine Heidelberger Schule eingeteilt. Radbruch wurde durch seine Zeit in Heidelberg vor allem durch letzteren geprägt, insbesondere durch Windelbrand, Rickert und Lask. Schon 1914 bekennt er sich in seinem Buch Grundzüge der Rechtsphilosophie eindeutig in diese Richtung, und behält die methodologische Richtung auch 1932 in seinem Buch Rechtsphilosophie bei.4

Der Neukantianismus definiert sich klar aus einer Gegenüberstellung und Differenzierung von Sein und Sollen, also einer kategorischen Trennung von Wirklichkeit und Wert. Das Recht selbst, ist aus neukantonesischer Sicht ausschließlich Teil des Sollens und entsteht deshalb aufgrund eines persönlichen Willensentschlusses.5

Teil der rechtsphilosophischen Überlegungen Radbruchs war der sogenannte Methodendualismus, wobei für den Heidelberger Neukantianismus die Fassung dieses Dualismus mit Hilfe des Wertbegriffs ausschlaggebend wurde. Als wertfrei stellen sich hierbei naturwissenschaftliche Tatsachen dar, Ethik und Moral hingegen sind bewertend.

[...]


1G. Radbruch, Rechtsphilosophie Studienausgabe S 237 JZ 1997, H. Dreier, 422-423

2Vgl.1

3 G. Radbruch, Rechtsphilosophie Studienausgabe S 209ff. 5

4G. Radbruch, Rechtsphilosophie Studienausgabe S 238 - 239.

5 G. Radbruch, Rechtsphilosophie Studienausgabe S 238ff. 7

Fin de l'extrait de 23 pages

Résumé des informations

Titre
Gustav Radbruch und die Radbruch'sche Formel "gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht"
Université
University of Linz  (Rechtsgeschichte)
Note
Sehr Gut
Auteur
Année
2015
Pages
23
N° de catalogue
V311087
ISBN (ebook)
9783668097919
ISBN (Livre)
9783668097926
Taille d'un fichier
454 KB
Langue
allemand
Mots clés
Radbruch, Mauerschützen
Citation du texte
Tamara Höhlhubmer (Auteur), 2015, Gustav Radbruch und die Radbruch'sche Formel "gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht", Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/311087

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