Konfligierende Herrschaftsansprüche. Über die Darstellung von Herrschaftslegitimation in Heinrichs von Veldekes Eneasroman


Trabajo Escrito, 2013

19 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Legitimationsinstanzen
2.1 Transzendente Legitimationsinstanz
2.2 Weltliche Legitimationsinstanz

3 Legitimationsebenen
3.1 Argumentativ
3.2 Durch Inszenierung

4 Legitimationsstrategien
4.1 Eneas und die Flucht aus Troja
4.2 Die Ankunft in Italien und Latinus‘ Götterhörigkeit
4.3 Der Zorn der Königin
4.4 Turnus und das Recht der Ehre
4.5 Der Zweikampf und der endgültige Abbau gegnerischer Positionen

5 Zusammenfassende Betrachtung

6 Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Das Verständnis von Herrschaft und allem voran deren Legitimation hat sich im Laufe der Jahrhunderte immer weiter gewandelt. Während Herrschaft als solche, historisch gesehen, in einem Zuge mit der frühen Ausdifferenzierung und Modernisierung von Gesellschaften entstand und ursprünglich die Ausübung von Macht über Untergeordnete im Zusammen- hang mit Hausherrschaft bedeutete (woraus sich im weiteren Verlauf der Zeit Formen von Grundherrschaft und im Feudalismus Königsherrschaften entwickelten1 ), scheint der Be- griff nach heutigem Verständnis eher deplatziert - würde man doch beispielsweise viel- mehr von ‚Regierungsformen‘ als von ‚Herrschaftsformen‘ sprechen. Unter anderem durch vorausgegangene Demokratisierungsprozesse und die Ausweitung von Bürgerrechten wur- den ‚Herren‘ im herkömmlichen Sinne zwangsläufig und intendiertermaßen obsolet, womit ein ‚Abstraktwerden von Herrschaft‘ einherging.2 Zusammen mit dieser fortlaufenden Entwicklung von Herrschaftsformen veränderten sich auch Legitimationsmodelle von Herrschaft, so dass heutzutage Staat und Recht (mehrheitlich) als menschliche Schöpfungen wahrgenommen werden, die nicht göttlichen Ursprungs sind.3 Dies ist aber keinesfalls eine seit jeher vorherrschende Vorstellung:

Zu allen Zeiten und an allen Orten wurden die Herrscher mit dem Numinosen in Verbindung gebracht - sei es, dass sie selbst als Götter betrachtet wurden, sei es, dass sie als Söhne, Nachkommen, Schützlinge oder Stellverstreter eines Gottes galten, sei es, dass sie in einer besonderen Verantwortung gegenüber einer göttlichen Person oder transzendenten Macht standen.4

Dieser Bezug zum Divinen, der sich im Lichte der Aufklärung seit dem 18. Jahrhundert in den meisten Teilen der Welt sukzessiv auflöste, stand in einer Jahrhunderte alten Tradition5 und ist auch in der Figur des Eneas wiederzufinden, der bereits in der Antike in Vergils Nationalepos Aeneis als Verwandter der Götter deren Auftrag zu erfüllen sucht und infolgedessen zum römischen Stammesvater avanciert.

Obschon im Eneasroman Heinrichs von Veldeke, entstanden zwischen 1170 und 1190 auf Grundlage des altfranzösischen Roman d’Eneas, die Minnehandlung deutlich ausgebaut ist und daher überwiegend im Mittelpunkt der Forschung steht, bleibt Herrschaft, und damit einhergehend Herrschaftsansprüche sowie die Frage nach Herrschaftslegitimation, weiter leitende Thematik. Interessant ist dabei vor allem, dass der Text, obwohl der Ausgang der Handlung und demzufolge der Triumph des Helden durch den antiken Stoff vorgegeben und demnach gewiss ist, verschiedene und kontrastierende Argumentationslinien aufzeigt und das Recht des Eneas dementsprechend situativ immer wieder offen lässt beziehungsweise in Frage stellt. Die Darstellung einer Reihe kontroverser Szenen und Figuren bietet dabei Raum für Diskussionen; obgleich die Textstruktur, unter der Prämisse, dass Eneas seiner Aufgabe gewachsen ist, von Beginn an apodiktisch ist, wird gegensätzlichen Positionen eine nicht unwesentliche Stellung im Roman zugestanden.

Auf der einen Seite steht also Eneas, gerechtfertigt von der ‚großen Geschichte‘, die Handlung auf Makroebene ist eindeutig vorbestimmt - doch wie verhält es sich auf der Mikroebene? Wie genau gestalten sich Argumentationsverllufe, so dass es letztlich zu Eneas‘ Triumph kommt? Werden Herrschaftsansprüche erhoben und wie, beziehungsweise unter Berufung auf welche Instanz werden sie gerechtfertigt? Wie gestaltet sich die Darstellung verschiedener Ansätze von Herrschaftslegitimation? Wie werden unterschiedliche Positionen präsentiert und eventuell abgebaut?

Die vorliegende Arbeit beinhaltet eine Betrachtung des Eneasromans anhand dieser Aspek- te. Wenngleich aufgrund des begrenzten Umfangs keinesfalls alle Details erfasst werden können, so besteht doch der Anspruch, einen ergiebigen Einblick in die Darstellung von Herrschaftslegitimation zu bieten. Infolgedessen gliedert sich die Arbeit wie folgt: In den ersten beiden Kapiteln werden legitimatorische Konzepte dargestellt, mit denen im weite- ren Verlauf gearbeitet werden soll. Das bedeutet eine Gegenüberstellung der divergieren- den Legitimationsinstanzen in Kapitel 2 und eine Betrachtung der verschiedenen Legitima- tionsebenen in Kapitel 3, das heißt, der (erzähltheoretischen) Mittel, durch die versucht wird, Legitimität zu erzeugen oder zu entkräften. Im Anschluss daran werden ausführlich die verschiedenen Argumentations- beziehungsweise Legitimationsstrategien anhand der vier Hauptvertreter - Eneas und Latinus auf der einen, die Königin und Turnus auf der anderen Seite - und anhand für die Herrschaftsfrage maßgeblicher Szenen (die Episode der Flucht aus Troja, die Ankunft in Italien, der Zweikampf, etc.) beleuchtet. Im Zuge dessen wird auch der Abbau der ‚unterliegenden‘ Positionen thematisiert, worauf eine zusammenfassende Betrachtung der Ergebnisse folgt.

2 Legitimationsinstanzen

In ihrem jeweiligen Anspruch auf das Herrschaftsgebiet Latium wähnen sich sowohl Eneas als auch Antagonist Turnus im Recht. In dieser Konstellation konfligierender Herrschafts- ansprüche ergibt sich bezüglich Äder dem Text inhärenten Normen vordergründig ein Kon- flikt“6 - denn die beiden Kontrahenten berufen sich auf unterschiedliche Legitimations- instanzen. Während Eneas sein Anrecht auf den Herrschaftsbereich aus dem Götterwillen ableitet, besteht Turnus auf dem ihm geleisteten bindenden Eid des Königs, wodurch er und seine Anhänger das vorherrschende weltlich-profane Recht auf ihrer Seite haben. Auf diese Weise werden im Eneasroman Äzwei offenbar zunächst gleichermaßen als berechtigt anerkannte Prinzipien benutzt.“7

2.1 Transzendente Legitimationsinstanz

Während in der ursprünglichen Quelle, Vergils Aeneis, die providentia der Götter das maßgebliche handlungsmotivierende Moment darstellt und es bei Veldeke auch bleibt (die Erzählung kommt durch den Götterspruch überhaupt erst ins Rollen: Ädô hete der hêre Ênêas / von den goten vernomen, / daz her dannen solde kommen / unde den lîb vor in bewaren / und uber mere solde varen / ze Italjen in daz lant“8 ), wird das fatum, der Begriff für ‚die sich in der Zeit erfüllende Bestimmung‘ und Ausdruck höchster Göttlichkeit, bei Veldeke durch die zu eigenständigen Entscheidungen befähigten Menschen relativiert: Äsîne frunt her zû im nam, / sîne mage und sîne man, / mit in her sprâchen began / der her- zoge Ênêas / […]“ (V. 70ff). Durch diese Etablierung einer weitestgehend selbstständigen Entscheidungsinstanz auf Erden ist die Handlung von Beginn an nicht mehr allein mytho- logisch motiviert.9 Auch wenn der Autor also nicht komplett auf die antiken Götter ver- zichten kann, wird Vergils Götterhandlung weitestgehend gestrichen und Äauf ein hand- lungsmäßig nicht zu umgehendes Minimum eingeschränkt.“10 Denn aus der Perspektive eines christlichen Mittelalters waren die antiken Götter nur schwerlich mit dem Christen- gott und der kirchlichen Lehre in Einklang zu bringen.11 Die Rolle der Götter wird dement- sprechend zurückgenommen, um die reibungslose Einbettung des römischen Nationalepos in den höfischen Kontext zu gewährleisten und die Textgrundlage einer zeitgenössischen Gesellschaft entsprechend umzugestalten. Trotzdem bleiben die Götter als transzendente Legitimationsinstanz während des kompletten Romans gegenwärtig - Eneas verlässt bei- spielsweise nicht nur Troja aufgrund des Auftrags der Götter; auch in Karthago erhält er von ihnen Äein vil starkez mâre“ (V. 1959), die ihn ermahnt, weiterzuziehen. Eneas berät von Neuem Ämit den sînen holden“ (V. 1973), wagt es aber nicht, den Göttern zu wider- sprechen und folgt ihrem Befehl.

Gleichwohl also durch die neu eingeräumte (etwaige) Entscheidungsfreiheit des Helden im Grunde eine ‚Zwischeninstanz‘ eingeführt wird, die den Einfluss der Götter in gewissem Maße relativiert, bleiben sie doch ausschlaggebend für den Verlauf der Geschichte. Von der ersten Erwlhnung in Bezug auf Eneas‘ Abstammung (Ävon der gote geslehte / geboren mit rehte“, V. 43f), über den ersten, handlungsauslösenden Götterspruch bis hin zur Pro- phezeiung des Anchises im Elysium dienen die Ereignisse bis zur Ankunft in Italien be- sonders der verfestigenden Darstellung der göttlichen Instanz als Legitimationsquelle.

2.2 Weltliche Legitimationsinstanz

Im Gegensatz zu Eneas hat Turnus das Recht auf seiner Seite, bleibt die transzendente Ebene unbeachtet. Denn der Herrschaftsbereich, den Eneas in Latium erwerben möchte, ist schon an Turnus vergeben: Ädaz mir hât gesworen / der kunich unde sîne man, / daz hân ich gerne ob her mirs gan. / sîn tohter und sîn rîche“ (V. 4402ff). Dieser weltliche Argu- mentationsstrang beziehungsweise dieser weltliche Versuch der Legitimation von Herr- schaft ist insofern höchstwahrscheinlich für ein antizipiertes Publikum nachvollziehbar, als dass der Eneasroman durch seine Werkgeschichte mit dem Klever und dem Thüringer Hof und damit einhergehend mit einer sozialen Schicht hochadliger Feudalherren in Verbin- dung steht und so Momente enthält, die eben diese Menschen betroffen haben:12

In staufischer Zeit existierte ein sowohl theokratisch als auch feudalrechtlich strukturiertes König- tum [...]. Während der theokratische Gedanke dem Herrscher die Freiheit zu eigenständigen Be- schlüssen zugestand, war dieser aufgrund des Lehnsverhältnisses vertraglich an die Zustimmung (consensus) seiner Lehnsleute gebunden. Als theokratischer Herrscher war der König keiner irdi- schen Instanz verantwortlich, unter feudalrechtlichem Aspekt jedoch war der König ein - wenn auch an oberster Stelle stehendes - Glied der gesellschaftlichen Hierarchie und als solches für seine Entscheidungen und Handlungen zur Verantwortung zu ziehen.13

Hingegen der theokratischen Entscheidung des Latinus nimmt Turnus also Bezug auf das Feudalrecht, aus dem er für sich das Recht auf Widerstand ableitet. Er wirft dem König vor, er sei Ätrouwelôs“ (V. 4414) und greift damit zurück auf die herkömmliche Rechts- praxis, nach welcher die gegenseitige Verpflichtung zur Treue ein verbindliches Prinzip für sowohl König als auch Vasall darstellt.14 Er scheint überdies unzugänglich für mögliche übergeordnete Gründe, die den König dazu veranlassen könnten, meineidig zu werden. Eine höhere Logik bezieht er in seine Überlegungen nicht mit ein, der konkrete Götterwille ist ihm nicht bekannt. Was für ihn von Belang ist, ist das Gesetz der Ehre, so dass er ge- willt ist, sein Leben zu geben, um sein Recht zu behaupten:15 Äich wolde ê ersterben / unde den lîb verliesen / und wolde ê kiesen, / daz ich mit êren tôt belibe, / ê danne mich vertribe / ein ellende man, / der ûzer Troie entran“ (V. 4422ff). Die Rechtsgrundlage ist für Turnus eindeutig und lautet wie folgt: Äich bin sô rehte dar an komen, / ichne will sîn niht verkie- sen“ (V. 4408f). Somit hat er das unter den Menschen geltende Recht für sich und sieht seine Herrschaft legitimiert durch diese Instanz des weltlich-profanen Rechts.

3 Legitimationsebenen

Der Text arbeitet mit verschiedenen Ebenen, die dazu dienen, Argumentationsstrategien der jeweiligen Positionen zu untermauern oder zu entkräften. Dies geschieht zum einen argumentativ, nämlich neben der Figurenrede durch (wertende) Erzählerkommentare, zum anderen arbeitet Veldeke mit Mitteln der Inszenierung, um seinen Figuren Überzeugungs- kraft zu schenken, oder, im Folgenden von größerer Bedeutung, ihnen diese zu nehmen.

3.1 Argumentativ

Der heterodiegetische Erzähler im Eneasroman nimmt teilweise ausdrücklich Stellung zu den epischen Personen, ihren Handlungen und ihrem Verhalten. Auch wenn es nicht immer ohne Weiteres möglich ist, diese Erzählerkommentare von dem Textverständnis erleich- ternden sachlichen Erläuterungen abzugrenzen, gibt es doch genügend explizite Kommen- tare, die es zu beachten gilt.16 Renate von Gosen unterteilt die Wertung durch den Erzähler in vier verschiedene Kategorien: Anteilnahme, ironisch-kritische Distanz, Kritik und Lob. Da das zweite Mittel bei Veldeke eher selten auftritt, beschränken sich die vorliegenden illustrierenden Ausführungen auf die übrigen drei.

[...]


1 Vgl. Imbusch, Peter: Macht und Herrschaft in der wissenschaftlichen Kontroverse. In: Ders. (Hg.), Macht und Herrschaft. Sozialwissenschaftliche Theorien und Konzeptionen. 2. Auflage. Wiesbaden, 2012, S. 21f.

2 Vgl. Ebd., S. 22.

3 Vgl. Glaser, Karin: Über legitime Herrschaft. Grundlagen der Legitimitätstheorie. Wiesbaden, 2013, S. 5.

4 Erkens, Franz-Reiner: Sakral legitimierte Herrschaft im Wechsel der Zeiten und Räume. Versuch eines Überblicks. In: Ders. (Hg.), Die Sakralität von Herrschaft. Herrschaftslegitimierung im Wechsel der Zeiten und Räume. Berlin, 2002, S. 11.

5 Vgl. Ebd.

6 Kokott, Hartmut: Literatur und Herrschaftsbewußtsein. Wertstrukturen der vor- und frühhöfischen Literatur. Vorstudien zur Interpretation mittelhochdeutscher Texte. Frankfurt am Main, 1978, S. 169.

7 Ebd.

8 Von Veldeke, Heinrich: Eneasroman. Mhd./Nhd. Nach dem Text von Ludwig Ettmüller ins Neuhochdeut- sche übersetzt, mit einem Stellenkommentar und einem Nachwort von Dieter Kartschoke. Reclam, Stutt- gart, 1986, V. 54ff. Alle weiteren direkten Versangaben des Primärtextes entstammen dieser Quelle.

9 Vgl. Kottmann, Carsten: Gott und die Götter. Antike Tradition und mittelalterliche Gegenwart im Eneasroman Heinrichs von Veldeke. In: Studia Neophiligica 73, 2001, S. 71f.

10 Schieb, Gabriele: Heinrich von Veldeke. Stuttgart, 1965, S. 55.

11 Vgl. Kottmann (2001), S. 71f.

12 Vgl. Frölich, Andrea: Herrschaftsstrukturen und Herrschaftslegitimation in der Literatur: Der Thüringer Landgrafenhof unter Hermann I. (1170-1217). Erscheinungsjahr: 2007. URL: publikationen.ub.uni frankfurt.de/files/454/FroelichAndrea.pdf (Stand: 19.09.2013), S. 108.

13 Von Gosen, Renate: Das Ethische in Heinrichs von Veldeke Eneide: Formen, Inhalte und Funkitonen. Frankfurt am Main, 1985, S. 171.

14 Von Gosen (1985), S. 178.

15 Vgl. ebd., S. 173.

16 Vgl. ebd., S. 82.

Final del extracto de 19 páginas

Detalles

Título
Konfligierende Herrschaftsansprüche. Über die Darstellung von Herrschaftslegitimation in Heinrichs von Veldekes Eneasroman
Universidad
University of Dusseldorf "Heinrich Heine"
Calificación
1,0
Autor
Año
2013
Páginas
19
No. de catálogo
V311133
ISBN (Ebook)
9783668097995
ISBN (Libro)
9783668098008
Tamaño de fichero
812 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
konfligierende, herrschaftsansprüche, über, darstellung, herrschaftslegitimation, heinrichs, veldekes, eneasroman
Citar trabajo
Jannike Riesch (Autor), 2013, Konfligierende Herrschaftsansprüche. Über die Darstellung von Herrschaftslegitimation in Heinrichs von Veldekes Eneasroman, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/311133

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