Die Internationalisierung und das damit einhergehende Zusammenwachsen von Märkten führten und führen weiterhin zu einer Institutionalisierung ebendieser. Als Akteure treten hierbei in der Regel kapitalmarktorientierte Unternehmen in Erscheinung und nicht selten ist dabei die Rede von sog. Milliarden-Deals. Doch so spektakulär derartige Kapitalbewegungen in der Tagespresse dargestellt werden, so diffizil ist es für die beteiligten Unternehmen, Transaktionen – unabhängig vom Volumen – wahrheitsgetreu und möglichst transparent für den geneigten Bilanzleser abzubilden. Neben den hiesigen Rechnungslegungsstandards, sind es insbesondere die vom in 2001 gegründeten IASB ausgegebenen internationalen Rechnungslegungsstandards, namentlich IAS und IFRS, die in Deutschland seit 2005 Einzug halten in die Bilanzierungsabteilungen von international agierenden, kapitalmarktorientierten Konzernen und deren (Einzel-)Tochterunternehmen. Ziel dieser Rechnungslegungsstandards ist eine vereinheitlichende Darstellung der Jahresabschlüsse, infolgedessen diese leichter zu vergleichen sein sollen. Ferner wird damit beabsichtigt, Unternehmen zu einer qualitativ hochwertigeren und zugleich transparenteren Finanzberichterstattung zu bewegen.
Eine zentrale Rolle innerhalb der IFRS nimmt das Konzept des sog. true and fair view bzw. der true and fair presentation ein. Um diesem Konzept wiederum gerecht zu werden, definiert das IFRS-Gesamtwerk den Begriff des fair value, welcher in deutscher Sprache als beizulegender Zeitwert bezeichnet wird. Dieser Wertbegriff ist in vielen IFRS-Standards enthalten und unterlag, je nach Ausrichtung und Umfang des Einzelstandards, einer mannigfaltigen Definition und Bestimmung, was bei der praktischen Anwendung zu Methodenunsicherheiten und letztlich auch zu fehlerhaften Jahresabschlüssen führte.
Infolge dieser standardspezifischen Inkonsistenzen veröffentlichte der IASB im Mai 2011 mit IFRS 13 einen völlig neuen Standard. Dieser definiert den Fair-Value-Begriff – das IFRS-Gesamtwerk übergreifend – einheitlich. Darüber hinaus gibt er vor, welche Methoden zur Ermittlung des Fair Value heranzuziehen sind. Neben diversen Einzelstandards, welche eine Bewertung zum Fair Value vorsehen, kommt es im Zuge einer möglichen Wertminderung von Vermögenswerten nach IAS 36 zu einer Überschneidung mit IFRS 13. Hier verlangt IAS 36.18 nach dem sog. Nettoveräußerungspreis (Fair value less costs of disposal), welcher nach Maßgaben des IFRS 13 zu ermitteln ist.
Inhaltsverzeichnis
1 Problemstellung und Gegenstand der Arbeit
2 Fair Value Measurement als Projekt des IASB
3 Der neue IFRS 13 – Bemessung des Beizulegenden Zeitwerts
3.1 Anwendungsbereich
3.2 Grundsätzliche Annahmen zur Fair-Value-Bewertung
3.2.1 Der Fair-Value-Begriff nach IFRS 13
3.2.2 Vermögenswert, Schuld und Bewertungsgruppe als Bewertungsobjekt
3.2.3 Hauptmarkt und vorteilhaftester Markt als Schauplätze einer hypothetischen Transaktion zwischen Marktteilnehmern
3.2.4 Preis, Transaktions- und Transportkosten
3.3 Spezifische Anwendungsgebiete der Fair-Value-Bewertung
3.3.1 Grundlegendes
3.3.2 Bewertung nicht-finanziellen Vermögens
3.3.3 Besonderheiten bei Schulden und eigenen Eigenkapitalinstrumenten
3.3.4 Finanzielle Nettopositionen als Sonderfall innerhalb von IFRS 13
3.3.5 Bewertungsdifferenzen im Rahmen der Zugangsbewertung
4 Inputparameter und Bewertungsverfahren
4.1 Grundlegendes
4.2 Inputparameter und Bewertungshierarchie
4.2.1 Level-1-Inputparameter
4.2.2 Level-2-Inputparameter
4.2.3 Level-3-Inputparameter
4.2.4 Input-Level und Fair-Value-Level im gegenseitigen Verhältnis
4.3 Bewertungsverfahren
4.3.1 Grundlegendes
4.3.2 Marktpreisbasierte Bewertungsverfahren
4.3.3 Kostenbasierte Bewertungsverfahren
4.3.4 Kapitalwertbasierte Bewertungsverfahren
4.3.5 Input-Level und Bewertungsverfahren im gegenseitigen Verhältnis
5 IFRS 13 und mögliche Auswirkungen auf den Impairment Test
5.1 Grundlagen zum Impairment Test nach IAS 36
5.2 Der Nutzungswert nach IAS 36
5.2.1 Grundsätzliches
5.2.2 Ermittlung der Cashflows
5.2.3 Ermittlung des Diskontierungszinssatzes
5.3 Der Nettoveräußerungspreis nach IAS 36 und IFRS 13
5.3.1 Systematik zur Ermittlung des Nettoveräußerungspreises
5.3.1.1 Ermittlungssystematik vor IFRS 13
5.3.1.2 Auswirkungen der neuen Ermittlungshierarchie nach IFRS 13
5.3.1.3 Berücksichtigung von Verkaufskosten
5.3.2 Ermittlung von Cashflows und Diskontierungszinssatz
5.3.2.1 Grundsätzliche Vorgehensweise
5.3.2.2 Auswirkung durch die Berücksichtigung unechter Synergien
5.3.3 Relevanz kostenbasierter Bewertungsverfahren
5.3.4 Level-3-Klassifikation als Fair-Value-Auffangbecken
5.3.5 Erfordernisse an IFRS-Anhangsangaben
6 Fazit
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht, inwiefern der neue Standard IFRS 13 die Durchführung von Werthaltigkeitstests gemäß IAS 36 beeinflusst. Der Fokus liegt dabei auf der Analyse der neuen, einheitlichen Fair-Value-Bewertungssystematik und deren konkreten Auswirkungen auf die Ermittlung des Nettoveräußerungspreises in der Rechnungslegung.
- Analyse der Bewertungsgrundsätze und Fachtermini von IFRS 13
- Darstellung der Fair-Value-Hierarchie und der zulässigen Bewertungsverfahren
- Untersuchung der Interaktion zwischen IFRS 13 und dem Impairment Test nach IAS 36
- Bewertung der Auswirkungen auf die Ermittlung des Nettoveräußerungspreises
- Kritische Würdigung der Objektivierungsziele des IASB im Kontext praktischer Anwendung
Auszug aus dem Buch
Fallbeispiel 1: Berücksichtigung preisrelevanter Informationen
Die börsennotierte Mutter AG, deren Bilanz- und Bewertungsstichtag jeweils der 30.06.2013 ist, führt am 19.07.2013 eine Fair-Value-Bewertung für von ihr gehaltene Aktien der ebenfalls börsennotierten Tochter AG durch. Der zum 30.06.2013 festgestellte Kurs einer Aktie der Tochter AG beträgt 64,77 €. Im Zeitraum vom 01.06.2013 bis zum 19.07.2014 zeigte der Kurs der Tochter AG starke Volatilitäten und lag stets zwischen 67,19 € und 69,80 € (zwischenzeitlicher Höchststand). Der Umstand, dass der Kurs um den Bewertungsstichtag herum beständig einen höheren und damit ggf. besseren Kurs aufwies, als am 30.06.2013, ist bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts nicht relevant. Im Ergebnis muss die Mutter AG die von ihr gehaltenen Aktien der Tochter AG zu einem Kurs von 64,77 € in der Bilanz zum 30.06.2013 ausweisen.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Problemstellung und Gegenstand der Arbeit: Einführung in die Internationalisierung der Märkte und die Notwendigkeit einer einheitlichen Fair-Value-Regelung durch den IFRS 13 zur Vermeidung von Methodenunsicherheiten.
2 Fair Value Measurement als Projekt des IASB: Rückblick auf den Entwicklungsprozess des IFRS 13, der das Ziel verfolgte, eine klare Definition des beizulegenden Zeitwerts zu etablieren und an US-GAAP anzugleichen.
3 Der neue IFRS 13 – Bemessung des Beizulegenden Zeitwerts: Detaillierte Darstellung der Anwendungsbereiche, grundlegenden Annahmen und spezifischen Bewertungsanforderungen für verschiedene Vermögenswerte und Schulden.
4 Inputparameter und Bewertungsverfahren: Erläuterung der dreistufigen Fair-Value-Hierarchie sowie der methodischen Ansätze zur Preisermittlung unter Berücksichtigung von Inputdaten-Qualität.
5 IFRS 13 und mögliche Auswirkungen auf den Impairment Test: Analyse der methodischen Schnittstellen zwischen IFRS 13 und IAS 36, insbesondere bei der Ermittlung des Nettoveräußerungspreises und der Einbeziehung von Synergieeffekten.
6 Fazit: Zusammenfassende Stellungnahme zur Effektivität des IFRS 13 hinsichtlich des angestrebten Objektivierungsziels und kritische Reflexion der Auswirkungen auf die Impairment-Praxis.
Schlüsselwörter
IFRS 13, Beizulegender Zeitwert, Fair Value, Impairment Test, IAS 36, Nettoveräußerungspreis, Bewertungshierarchie, Inputparameter, Marktperspektive, Unternehmensbewertung, Nutzungsdauer, Kapitalwert, Cashflow, Marktteilnehmer, Finanzinstrumente.
Häufig gestellte Fragen
Was ist das grundlegende Thema der Arbeit?
Die Arbeit analysiert den neuen Standard IFRS 13 zur Fair-Value-Bewertung und dessen Auswirkungen auf die Durchführung des Impairment Tests gemäß IAS 36.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Im Zentrum stehen die Definition des Fair Value, die Fair-Value-Hierarchie, verschiedene Bewertungsverfahren und die spezifischen Herausforderungen bei der Wertminderungsprüfung von Vermögenswerten.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Es soll herausgearbeitet werden, ob und wie der IFRS 13 die Werthaltigkeitsprüfung nach IAS 36 beeinflusst und ob das Ziel der gesteigerten Objektivität in der Bilanzierung erreicht wird.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Analyse des Standardwerkes IFRS 13, des IAS 36 sowie der einschlägigen Fachliteratur, ergänzt durch praxisnahe Fallbeispiele.
Welche Aspekte werden im Hauptteil fokussiert?
Der Hauptteil konzentriert sich auf die Bewertungsgrundsätze, die Inputparameter, die verschiedenen Bewertungsverfahren und die methodische Überleitung auf den Impairment Test.
Welche Schlüsselbegriffe sind für die Arbeit charakteristisch?
Die zentralen Begriffe umfassen Fair Value, IFRS 13, IAS 36, Nettoveräußerungspreis, Bewertungshierarchie und Impairment Test.
Wie wirkt sich IFRS 13 auf die Ermittlung des Nettoveräußerungspreises aus?
Die Ermittlung folgt nun der dreistufigen Fair-Value-Hierarchie, was zu einer stärkeren Marktorientierung und zur Zulassung kostenbasierter Verfahren führt, während frühere Validierungsregeln entfallen.
Was sind "unechte Synergien" im Kontext dieser Arbeit?
Dabei handelt es sich um Käufersynergien, die nun in die Preisfindung eingehen können, da sie vom hypothetischen Marktteilnehmer bei einer fiktiven Transaktion realisiert würden.
Ist der Nutzungswert von den Änderungen durch IFRS 13 betroffen?
Nein, die Ermittlung des Nutzungswerts nach IAS 36.6 bleibt weitestgehend unberührt von der Einführung des IFRS 13, da sie weiterhin auf unternehmensindividuellen Erwartungen basiert.
- Citar trabajo
- Martin Jasiulek (Autor), 2014, Der neue IFRS 13 und die Auswirkungen auf den Impairment Test, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/311346