Indonesien im Schlaglicht der Demokratie Betrachtung demokratischer Grundaspekte in Indonesien seit der Unabhängigkeit


Seminararbeit, 2002

16 Seiten, Note: 1,3 (sehr gut)


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Das Thema

II. Vorüberlegungen zur Demokratietheorie
Begriffsdefinition Demokratie
Demokratische Grundaspekte - eine Minimaldefinition

III. Betrachtung der demokratischen Grundaspekte in Indonesien seit der Unabhängigkeit
1. Gewaltenteilung
2. Demokratische Wahlen
a) Wahlen unter der „alten Ordnung“ Sukarnos (1945-1965)
b) Wahlen während des Suharto-Regimes (1965-1998)
c) Wahlen in der Post-Suharto Ära
3. Grundrechte

IV. Fazit

V. Literaturverzeichnis

I. Das Thema

Seit dem Sturz des autoritären Regimes General Suhartos im Jahre 1998 ist im Zusammenhang mit Indonesien wieder von einem demokratischen Staat die Rede. Dabei bleibt jedoch oft unberücksichtigt, dass Demokratie in Indonesien mit der frühen liberal-demokratischen Phase Sukarnos kurz nach der Unabhängigkeit eine längere Tradition aufzuweisen hat, als weitläufig angenommen. Inwieweit aber kamen die demokratischen Grundaspekte in Indonesien seit der Unabhängigkeit 1945 bis heute zum Tragen?

Dieser Fragestellung wird in der vorliegenden Arbeit nachgegangen. Dabei wird im empirischen Teil der Arbeit die Entwicklung von Demokratie im unabhängigen Indonesien anhand ausgewählter demokratischer Grundaspekte skizziert. Im Fazit soll der Leser schliesslich einen schlaglichtartigen Überblick darüber erhalten, inwieweit diese Merkmale in der Realität bis heute zum Tragen kamen.

Hierzu ist es allerdings unumgänglich, im theoretischen Teil zunächst den Demokratiebegriff an sich sowie die zentralen demokratischen Grundaspekte, welche im empirischen Teil zur Anwendung kommen sollen, zu diskutieren.

Bei der Erarbeitung des Themas wurde versucht, die Arbeiten verschiedener Wissenschaftler zu berücksichtigen. So stützt sich der theoretische Teil unter anderem auf die Werke von H. Oberreuter, W. Steffani, G. Almond und D. Nohlen.

Insbesondere die Auswahl der grundlegenden Merkmale von Demokratie stellte eine nicht unerhebliche Herausforderung dar. Das dreidimensionale Modell der „Embedded Democracy“ von Croissant/Thiery zur Analyse sogenannter „defekter“ Demokratien schien aufgrund der umfassenden Berücksichtigung institutioneller Grundaspekte und demokratischer Grauzonen zunächst als idealer theoretischer Rahmen[1]. Aufgrund des beschränkten Umfangs für diese Arbeit und aus Gründen der Operationalisierbarkeit wurde aber letztendlich auf eine Minimaldefinition aus Samuel Huntington’s Standardwerk „The third Wave: Democratisation in the late twentieth Century“[2] zurückgegriffen.

Im empirischen Teil fand eine Auswahl umfassenden Literatur zu Indonesien Verwendung. Hervorzuheben ist hier insbesondere die Beiträge von A. L. Smith zum politischen System, von D.E. Weatherbee zu den Wahlen sowie Andreas Ufens Beitrag zu den aktuellen Ereignissen aus der Zeitschrift Südostasien Aktuell. Bernhard Dahms Beitrag lieferte schließlich wertvolle Informationen zu den kulturellen Hintergründen.

II. Vorüberlegungen zur Demokratietheorie

Eine Klärung des Demokratiebgriffes und seiner generellen Merkmale soll am Anfang der demokratietheoretischen Vorüberlegungen stehen.

Begriffsdefinition Demokratie

Der Begriff „Demokratie“ lässt sich etymologisch vom griechischen Ausdruck für das Volk, demos und dem Verb kratein, herrschen herleiten. Demzufolge bedeutet Demokratie „Volksherrschaft“ beziehungsweise „Herrschaft durch das Volk“. Das heisst, in der Demokratie geht die Herrschaft aus dem Volk hervor und wird durch das Volk selbst und seinem Interesse ausgeübt.[3]

Demokratische Herrschaft gründet sich somit auf das Prinzip der Volkssouveränität und der politischen Gleichheit aller Beteiligten.

Demokratische Grundaspekte: eine Minimaldefinition

Darüber, welche Merkmale zwingend zu einer funktionierenden Demokratie gehören, herrschen vielfältige Ansichten. Anspruchsvolle Demokratieentwürfe müssen, wie bereits zu Beginn erwähnt, in diesem Rahmen aus Gründen der Umsetzbarkeit zugunsten einer Minimaldefiniton zurücktreten. Diese wird quasi als kleinster gemeinsamer Nenner in der Literatur zu Demokratie und Demokratisierung in der dritten Welt erkennbar[4]. Demokratie ist demnach gekennzeichnet durch eine weitgehende funktionale Gewaltenteilung, demokratische Wahlen sowie durch die Anerkennung und effektive Durchsetzung unveräußerlicher Grundrechte.

Gewaltenteilung

Unverzichtbarer Bestandteil demokratischer Ordnungen ist eine gewaltenteilende Herrschaftsstruktur.[5]

Allgemein versteht man unter Gewaltenteilung die Aufteilung politischer Macht auf verschiedene Subsysteme eines politischen Systems. Ihr Kerngedanke ist die Begrenzung, Hemmung und Kontrolle staatlicher Macht, um deren übermäßige Ausdehnung oder Mißbrauch zu verhindern.[6]

Zentrales Element der Gewaltenteilungslehre ist die dezisive Gewaltenteilung. In dieser Aufteilung politischer Macht auf verschiedene, miteinander in Konkurrenz stehende politische Organisationen[7] spiegelt sich die pluralistische Struktur einer Gesellschaft wieder.[8]

Winfried Steffani kennt noch weitere Dimensionen der Gewaltenteilung[9], der traditionelle Ansatz begnügt sich aber mit der horizontalen Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere, rechtlich selbständige Teilgewalten und staatliche Institutionen wie Legislative, Exekutive und Judikative.[10] Zentrales Problem dieser funktionalen Teilung von Gewalten ist oft die Machtverschiebung zugunsten einer dieser Teilgewalten, in der Regel der Exekutive.[11]

Die Problematik der Machtkonzentration auf die Exekutive steht deshalb im Mittelpunkt dieser Untersuchung.

demokratische Wahlen

Der Begriff Wahl ist als eine Form der Partizipation dieser zunächst auch definitiv unterzuordnen. Unter Partizipation versteht Hiltrud Naßmacher „alle Tätigkeiten der Bürger [...], die diese freiwillig mit dem Ziel unternehmen, Entscheidungen auf den verschiedenen Ebenen des politischen Systems zu beeinflussen [...])[12]. Partizipation ist also im Sinne von freiwilligen Eingaben, sogenannten „inputs“ in ein politisches System zu verstehen. Diese Inputs können in Form von Forderungen - etwa nach politischer Teilhabe -, oder als Unterstützungsleistungen, in Form von politischem Engagement, oder individueller Beteiligung an Wahlen geleistet werden.[13]

Wahlen wiederum sind ganz allgemein ausgedrückt eine Technik, eine Körperschaft zu bilden. Sie dienen dazu, politische Herrschaft durch Zustimmung zu legitimieren. Dies gilt allerdings auch in nicht demokratischen Systemen.[14] Für demokratische Wahlen gelten daher weitergehende Anforderungen.

Samuel Huntington’s Definition von Demokratie besteht auf Wahlen im Rahmen eines freien und fairen Wahlkampfes, in dem die Wähler die Möglichkeit haben, zwischen verschiedenen Parteien und Kandidaten auszuwählen.[15] Im Mittelpunkt der Definition von demokratischen Wahlen stehen daher die Variablen der Auswahlmöglichkeit sowie der Wahlfreiheit. Dieter Nohlen fügt in seiner Typologie von Wahlsystemen in verschiedenen politischen Systemen dieser Definition noch das Kriterium der Stellung der Machtfrage hinzu. Je nach Erfüllungsgrad dieser drei Merkmale lassen sich wiederum drei Idealtypen von Wahlen hinsichtlich ihrer demokratischen Qualität unterscheiden:

Kompetitive Wahlen, typisch für freiheitlich-demokratische Systeme, bieten dem Wähler Alternativen an, über die er frei entscheiden kann. Die Stellung der Machtfrage wird hier bejaht; das heisst die Chance auf einen Machtwechsel sowie die Bedeutung der Wahl im politischen Prozess ist relativ hoch. Bei semi-kompetitiven Wahlen hingegen trifft das herrschende, typischerweise autoritäre Regime, eine meist stark einschränkende Vorauswahl mit dem Ziel, politische Konkurrenten von der Teilhabe an politischer Macht auszuschließen. Auswahlmöglichkeit und Wahlfreiheit sind hier eingeschränkt. Die Frage nach einem Machtwechsel stellt sich in solch einer Wahl in der Regel nicht. Ihre Bedeutung im politischen Prozess ist daher relativ niedrig. Bei totalitären Systemen kann schon aus ideologischen Gründen keine Auswahl stattfinden. Da die Machtfrage sich hier nicht stellt, haben derart nicht-kompetitive Wahlen eher Akklamationscharakter. Ihre Bedeutung im politischen Prozess ist deshalb gering.[16]

[...]


[1] Vgl. Croissant, A.Thiery, P.: Defekte Demokratie, Konzept, Operationalisierung und Messung, in: Lauth, H-J., Pickel, G., Welzel, C. (Hrsg.): Demokratiemessung, Westdeutscher Verlag, Wiesbaden 2000, S.93

[2] Huntington, S.: The Third Wave: Democratisation in the late twentieth century, University of Oklahoma Press, Norman und London, 1991, S.9f

[3] vgl. Schultze, R.: Demokratie, in: Nohlen, D.: Kleines Lexikon der Politik, Beck, München 2001, S. 51

[4] vgl. Huntington, a.a.O., S.9f

[5] vgl. Oberreuter, H.: Gewaltenteilung, in: Nohlen, Dieter: Kleines Lexikon der Politik, Beck, München 2001, S. 169

[6] vgl. Patzelt, W. J.: Einführung in die Politikwissenschaft. Grundriß des Faches und studiumbegleitende Orientierung. Wissenschaftsverlag Richard Rothe, Passau, 1993, S.310

[7] vgl. Patzelt, a.a.O., S.311: „politische Organisationen“ in diesem Sinne können sein: Parlament und Regierung im staatlichen Bereich sowie Interessengruppen und die Wählerschaft im sozialen Bereich

[8] vgl. Steffani, W.: Parlamentarische und präsidentielle Demokratie. Strukturelle Aspekte westlicher Demokratien. Westdeutscher Verlag, Opladen, 1979, S.19ff

[9] vgl. Steffani, a.a.O.: weitere Dimensionen der Gewaltenteilung: temporale (Vergabe von politischen Ämtern auf Zeit), konstitutionelle (Aufteilung von Verfassungsgebung, -änderung, und –interpretation auf verschiedene Institutionen), vertikale (Aufteilung von Macht nach dem Subsidaritätsprinzip auf verschiedene Ebenen staatlicher Organisation) und soziale (rechtliche und tatsächliche Zugangsmöglichkeiten zu politischer Macht und staatlichen Ämtern unabhängig von sozialen Schranken) Gewaltenteilung

[10] vgl. Oberreuter, a.a.O., S. 169

[11] vgl. Croissant/Thiery, a.a.O., S. 96

[12] vgl. Naßmacher, H.: Politikwissenschaft, Oldenbourg Verlag, München/Wien (1998), S.23

[13] vgl. Almond, G. A./ Powell, G.B.: Vergleichende Politikwissenschaft – ein Überblick, in: Stammen, T.: Vergleichende Regierungslehre. Beiträge zur theoretischen Grundlegung und exemplarische Einzelstudien. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt, 1976, S. 143 f

[14] vgl. Nohlen, D.: Wahlrecht und Parteiensystem. Über die politischen Auswirkungen von Wahlsystemen, UTB, Opladen, 1989, S.17

[15] vgl. Huntington, a.a.O., S.9

[16] vgl. Nohlen, a.a.O., S.18ff

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Indonesien im Schlaglicht der Demokratie Betrachtung demokratischer Grundaspekte in Indonesien seit der Unabhängigkeit
Hochschule
Universität Passau  (Lehrstuhl Politikwissenschaft 2)
Veranstaltung
Grundkurs politische Systeme
Note
1,3 (sehr gut)
Autor
Jahr
2002
Seiten
16
Katalognummer
V31150
ISBN (eBook)
9783638322362
Dateigröße
564 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Anwendung demokratischer Grundaspekte auf das politische System Indonesiens
Schlagworte
Indonesien, Schlaglicht, Demokratie, Betrachtung, Grundaspekte, Indonesien, Unabhängigkeit, Grundkurs, Systeme
Arbeit zitieren
Andreas Scheuerer (Autor:in), 2002, Indonesien im Schlaglicht der Demokratie Betrachtung demokratischer Grundaspekte in Indonesien seit der Unabhängigkeit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/31150

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