Parlamentarische Demokratie und Präsidialdemokratie. Vergleich der politischen Systeme Deutschlands und der USA


Seminar Paper, 2011

15 Pages, Grade: 1,7

Thomas Bäcker (Author)


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Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Der Bundestag der Bundesrepublik Deutschland
2.1 Organisation und Aufbau des Bundestages
2.2 Arbeitsweise und Funktionen des Bundestages
2.3 Gesetzgebungsprozess

3 Der US-Kongress
3.1 Organisation und Aufbau des US-Kongress
3.2 Arbeitsweise und Funktionen
3.3 Gesetzgebungsprozess

4 Gemeinsamkeiten und Unterschiede

5 Schlußbetrachtung

6 Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Die Geschichte der Menschheit zeigt dass Menschen sich aufgrund der Nützlichkeit in Gemeinschaften zusammengeschlossen haben. Mit dem Fortschreiten der Zeitgeschichte ist auch die Größe der Gemeinschaften gewachsen. Daher bedarf es auch einer gesonderten Organisation. Die Organisation in einer Gemeinschaft ist Politik. Die Politik regelt das öffentliche Zusammenleben in einer Gemeinschaft. Seit der Antike taucht der Begriff Demokratie immer häufiger in Geschichtsbüchern auf. Die Demokratie ist also eine Regierungsform. Die Besonderheit hierbei ist dass die Bürger selbst regieren. Genauer gesagt übertragen sie ihre Macht auf Volksvertreter die eine Artikulationsfunktion haben und so den Willen der Wähler im Parlament vertreten. Besonders in der westlichen Welt ist die Demokratie eine sehr beliebte Regierungsform. Der Demokratie wird der mittlerweile über 60 Jahre andauernde Frieden in Europa zugerechnet, da Demokratien keine Kriege gegen andere Demokratien führen. Dadurch ist eine supranationale Organisation wie die EU ermöglicht worden, welche in gutem Kontakt zu den USA steht. Allerdings gibt es auch unter den Demokratien Unterschiede. Genauer gesagt gibt es verschiedene Demokratietypen. Die Bundesrepublik Deutschland wird als eine sehr vorbildliche Demokratie angesehen und war Vorbild für die viele neugegründete Staaten. Die Bundesrepublik Deutschland ist eine parlamentarische Demokratie.

Die Weltpolitik wurde sehr lange durch die USA mitgestaltet. Die USA sind durch die NATO mit der Bundesrepublik verbunden und pflegt auch sonst gute außenpolitische Kontakte zur Bundesrepublik. Die USA sind eine präsidentielle Demokratie. Dass die beiden Regierungssysteme miteinander harmonieren, setzt nicht voraus dass es keine Unterschiede gibt. Besonders interessant sind die Unterschiede im Hinblick auf die Parlamente der beiden Regierungssysteme. Deshalb stellt sich die Frage: Was unterscheidet den Bundestag vom Kongress der USA?

Um die zentrale Frage dieser Hausarbeit zu klären wird die Arbeitsweise, die Funktionen und Organisation der beiden Parlamente analysiert und gegenübergestellt. Dadurch sollen Gemeinsamkeiten und Unterschiede deutlich erkennbar werden und der Umgang mit den beiden politischen Systemen vereinfacht werden.

2 Der Bundestag der Bundesrepublik Deutschland

Nach dem 2ten Weltkrieg wurde 1949 das Grundgesetz, welches von einem 65köpfigen Rat unter Vorsitz von Konrad Adenauer entwickelt wurde, verabschiedet. Nach der Genehmigung durch die Westbesatzer trat das Gesetz dann in Kraft. Die Bunderepublik und deren demokratische Grundordnung waren geschaffen. Genauer gesagt ist die Bundesrepublik eine repräsentative Demokratie. Die Bürger haben hier ein Wahlrecht. Dieses ist allgemein, frei, geheim, unmittelbar und gleich. Das Wahlrecht erhält jeder Staatsbürger mit der Vollendung des 18ten Lebensjahr. Durch die Wahl wählen die Bürger Volksvertreter, die sich seit Bestehen der Bundesrepublik in der Regel in Parteien organisieren. Das Wahlrecht ist ein personalisiertes Verhältniswahlrecht. Was zur Folge hat dass, jeder Wähler 2 Stimmen hat. Mit der ersten Stimme wählt er einen Kandidaten in seinem Wahlkreis und mit der zweiten Stimme wählt er eine Partei. Wahlkreise gibt es momentan 299. Das bedeutet dass der Bundestag sich aus 598 Abgeordneten zusammensetzt, die Überhangmandate vorerst außen vor gelassen. Der Bundestag ist die Legislative der Bundesrepublik Deutschland. Die Macht wird hier auf Zeit verliehen, durch den bereits beschriebenen Wahlprozess. Neben dem Recht zu wählen kann jeder Bürger über das Recht verfügen sich zur Wahl zu stellen. Die Politik ist allen Bürgern des Staates somit direkt zugänglich gemacht. Jede Wahl gibt dem Grundgesetz seine Legitimation. Das Wählen ist eine indirekte Zustimmung und durch jede weitere Wahl gewinnt das Grundgesetz an Zustimmung und Verankerung.

2.1 Organisation und Aufbau des Bundestages

Der Bundestag kann sich eine organisatorische Satzung geben. Er kann sich also eine organisatorische Satzung geben ohne dass eine weitere Instanz diese genehmigen muss.

„(1) Der Bundestag wählt seinen Präsidenten, dessen Stellvertreter und die Schriftführer. Er gibt sich eine Geschäftsordnung.“ (GG, Artikel 40.1) Zu Beginn einer Legislaturperiode gibt sich jeder neu gewählte Bundestag eine Geschäftsordnung. Es ist üblich auf das Regelwerk des Vorgängerbundestages zurückzugreifen. (vgl: Marschall 2007 : 131) Die Arbeit des Bundestages ist grundlegend in 3 personelle Ebenen unterteilt. Die erste Arbeitsplattform ist die Vollversammlung aller Abgeordneten. Die zweite Plattform sind die Zusammenschlüsse von Parlamentariern und die dritte Plattform sind die individuellen Mitglieder des Bundestages. Eine Besonderheit die der Bundestag aufweist ist seine Selbstständigkeit.

Der Bundestag ist gleichzeitig Parlament und somit ein eigenständiges Staatsorgan. Der Bundesrat ist die Vertretung der Länder und ebenfalls ein eigenständiges Staatsorgan. Bundestag und Bundesrat als „erste und zweite Kammer“ zu bezeichnen ist staatsrechtlich nicht korrekt.

Wenn der Bundestag erwähnt wird, dann ist damit sehr wahrscheinlich die Vollversammlung der Abgeordneten gemeint. Im Jahre 2011 sind es 620 Abgeordnete. Die Abgeordneten werden in allgemeiner, freier, geheimer, unmittelbarer und gleicher Wahl bestimmt. Das Parlament fällt als Vollversammlung seine Entscheidungen. Die Moderation und Organisation der Vollversammlung ist Aufgabe des Bundestagspräsident. In der Regel stellt die stärkste Bundestagsfraktion den Bundestagspräsidenten. Er vertritt das Parlament nach außen und ist Vorsitzender der Plenarverhandlungen. Desweiteren darf er an Abstimmungen und Debatten teilnehmen wenn sein Amt es in dieser Situation zulässt.

Das Abgeordneten schließen sich zu Arbeitsgruppen zusammen. Am bedeutendsten sind die Ausschüsse und die Fraktionen. Eine Gruppe von mindestens 5% aller Abgeordneten hat das Recht, sich zu einer Fraktion zusammenzuschließen. Im bundespolitischen Alltag haben sich die Parlamentäre abhängig von ihrer Parteizugehörigkeit in Fraktionen eingefunden. Fraktionen haben besondere Rechte. Erwähnenswert ist hier das Gesetzesinitiativrecht.

(vgl: GG, Artikel 76) Recht auf Anrufung des Vermittlungsausschuss und das Antragsrecht auf kleine oder große Anfrage. Fraktionen können also Gesetzesvorschläge einbringen und ihre politischen Gegner durch Kontrollmechanismen des Bundestages kontrollieren oder unter Druck setzen. Die Politik umfasst heutzutage viele Bereiche, deshalb finden sich die Abgeordneten in Ausschüssen zusammen. Die Ausschüsse spiegeln die Tätigkeitsbereiche der Ministerien wieder. So steht beispielsweise der Auswärtige Ausschuss dem Auswärtigen Amt gegenüber. Die Personelle Stärke in den Ausschüssen hängt von der Stärke im Parlament ab. Die Mitgliederzahl der Ausschüsse variiert. In den Ausschüssen werden die Plenarsitzungen vorbereitet um die Arbeit im Parlament zu vereinfachen und effektiver zu gestalten.

Die nächst kleinere Einheit im System des deutschen Bundestags ist der individuelle Abgeordnete. Der Abgeordnete ist Mitglied in Ausschuss und Fraktion aber darüber hinaus ist er sich selbst verpflichtet.(vgl: Marschall 2007 : 137) Laut des Grundgesetzes ist der Abgeordnete „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“ (GG Artikel 38.1) Das erklärt Abweichler bei Abstimmungen, was von der Fraktionsspitze und Parteiführung nicht gerne gesehen wird. So gab es bei einer Abstimmung 2001 zum Thema Mazedonien Einsatz der Bundeswehr 19 Abweichler bei der SPD, welche vom damaligen SPD-Fraktionsvorsitzenden getadelt wurden.

Er unterstellte den Abweichlern dass die den Einsatz nicht aus Gewissensgründen ablehnen sondern „dem Kanzler, (Verteidigungsminister) Scharping oder mir eins vor den Bug geben wollten“ (Häußler 2001 : 536) Desweiteren werden Abgeordnete vor willkürlicher Verfolgung in Schutz genommen. Das heißt sie dürfen nicht ohne weiteres wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung verfolgt werden. Der Bundestag kann diesen Schutz aufheben. Der Abgeordnete verfügt also über eine Immunität. Dazu darf der Abgeordnete nicht für seine Abstimmungen und Äußerungen im Parlament belangt werden. Diese Indemnität gilt nicht für verleumderische Aussagen.

2.2 Arbeitsweise und Funktionen des Bundestages

Wie schon erwähnt ist der Bundestag in Arbeitsgruppen organisiert. In den Ausschüssen werden die Plenarsitzungen vorbereitet. In den Ausschüssen treffen die jeweiligen Experten der Fraktionen aufeinander. Vor diesem Zusammentreffen wurde innerparteilich eine Vorgehensweise beschlossen, welche sich dann im Verhalten der jeweiligen Abgeordneten in den Ausschüssen wiederspiegelt. Nachdem die Positionen in den Ausschüssen festgelegt wurden, kommt es zu einer öffentlichen Aussprache im Plenum. Der Bundestag weißt also Elemente eines Arbeitsparlamentes auf. Allerdings besagt Artikel 42 des Grundgesetzes“ Der Bundestag verhandelt öffentlich“(GG, Artikel 42) Die Plenardebatten sind öffentlich und werden aufgezeichnet. Der Debattenverlauf ist durch Rede und Gegenrede geprägt. Die öffentliche Debatte im Plenum dient der Rechtfertigung und Begründung vor der Öffentlichkeit. Die Position werden zwar in den Ausschüssen festgelegt und es werden auch Beschlussvorlagen entworfen. Allerdings entscheidet das Plenum endgültig über die Vorlagen der Ausschüsse. Die Praxis des Bundestages liegt also zwischen den Typen Arbeitsparlament und Redeparlament.(vgl: Marschall 2007 : 142)

Die Funktionen des Bundestages lassen sich in 4 Kategorien einteilen. Der Bundestag bestimmt diverse Funktionsträger. Er wählt den Bundestagspräsidenten, die Hälfte der Bundesverfassungsrichter und ist an der Wahl des Bundespräsidenten beteiligt.

Zu Beginn einer Legislaturperiode wählt der Bundestag dazu den Bundeskanzler. Neben der Wahlfunktion verfügt der Bundestag über eine Abwahlfunktion. Durch Artikel 67 kann der Bundestag den Kanzler mit einem konstruktiven Misstrauensvotum aus dem Amt entlassen. Zugleich muss aber ein neuer Kanzler mit erforderlicher Mehrheit gewählt werden.

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Details

Title
Parlamentarische Demokratie und Präsidialdemokratie. Vergleich der politischen Systeme Deutschlands und der USA
College
University of Koblenz-Landau  (Sozialwissenschaften)
Course
Vergleich politischer Systeme
Grade
1,7
Author
Year
2011
Pages
15
Catalog Number
V311677
ISBN (eBook)
9783668144477
ISBN (Book)
9783668144484
File size
576 KB
Language
German
Keywords
präsidialdemokratie, parlamentarismus, parlamentarische demokratie, usa, brd, deutschland, regierungssystem
Quote paper
Thomas Bäcker (Author), 2011, Parlamentarische Demokratie und Präsidialdemokratie. Vergleich der politischen Systeme Deutschlands und der USA, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/311677

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