Menschen mit geistiger Behinderung in einer Handballmannschaft. Möglichkeiten, Chancen und Schwierigkeiten bei der Integration


Examination Thesis, 2015

122 Pages, Grade: 1,0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Vorwort

Abkürzungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

2. Einführung
2.1. Problemdarstellung
2.2. Begründung der Themenwahl
2.3. Aufbau der Arbeit und Vorgehensweise im Überblick

3. Theoretische Grundlagen
3.1. Vorstellung der Projekte
3.1.1. Habichte
3.1.2. Turnados
3.2. Analyse bisheriger Forschungsergebnisse
3.2.1. Geistige Behinderung
3.2.1.1. Geschichte
3.2.1.2. Definiton
3.2.1.3. Ursachen
3.2.1.4. Veränderung der Sichtweise: Von Defiziten zu Ressourcen
3.2.1.5. Menschen mit Behinderung in Deutschland
3.2.2. Sport
3.2.2.1. Sport in Deutschland
3.2.2.2. Der Behindertensport
3.2.3. Sport mit geistig Behinderten
3.2.3.1. Besonderheiten
3.2.3.2. Umsetzungsmöglichkeiten
3.2.3.3. Special Olympics
3.2.3.4. Handball mit geistig Behinderten
3.2.4. UN-Behindertenrechtskonvention
3.2.5. Integration
3.2.5.1. Integration versus Inklusion
3.2.5.2. Integrationsmöglichkeit des Sports
3.3. Synthese und Konsequenzen für die eigene Arbeit

4. Zielsetzung und Fragestellung

5. Methodisches Vorgehen
5.1. Qualitative (Sozial-)Forschung
5.2. Durchführung der Datenerhebung
5.2.1. Erhebungsmethode
5.2.2. Interviewart
5.2.3. Begründung der Methodenwahl
5.2.4. Interviewpartner
5.2.5. Durchführung

6. Auswertung
6.1. Qualitative Inhaltsanalyse
6.2. Begründung der Methodenwahl
6.3. Ablauf der qualitativen Inhaltsanalyse
6.4. Inhaltlich strukturierende qualitative Inhaltsanalyse
6.4.1. Bestimmung der Analyseeinheiten
6.4.2. Theoriegeleitete Festlegung der inhaltlichen Hauptkategorien
6.4.3. Zusammenstellung des Kategoriensystems
6.4.4. Definitionen des Kodierleitfadens
6.4.5. Organisatorische Perspektive
6.4.6. Sportliche Perspektive
6.4.7. Innere Perspektive
6.4.8. Äußere Perspektive

7. Ergebnisse und theoriegeleitete Interpretation
7.1. Organisatorische Perspektive
7.1.1. Verwaltungsebene
7.1.2. Projektspezifisches
7.2. Sportliche Perspektive
7.2.1. Trainingssituation
7.2.2. Spielsituation
7.3. Innere Perspektive
7.3.1. Mitarbeiter
7.3.2. Spieler
7.4. Äußere Perspektive
7.4.1. Gegner
7.4.2. Zuschauer

8. Diskussion
8.1. Organisatorische Perspektive
8.2. Sportliche Perspektive
8.3. Innere Perspektive
8.4. Äußere Perspektive

9. Schluss
9.1. Zusammenfassung
9.2. Kritische Würdigung
9.3. Ausblick

10. Literaturverzeichnis

11. Anhang
11.1. Interviewleitfaden I
11.2. Interviewleitfaden II

Vorwort

Das Anderssein der anderen

als Bereicherung des eigenen Seins zu begreifen;

sich verstehen,

sich verständigen,

miteinander vertraut werden,

darin liegt die Zukunft der Menschheit.

Rolf Niemann

Das Thema Integration von Behinderten wird aktuell in unserer Gesellschaft, nicht nur mit Blick auf die Institution Schule, diskutiert. Rolf Niemanns Zitat beschreibt die Herausforderungen und Vorgänge in unserer Gesellschaft, ausgelöst durch den aufgekommenen Integrationsgedanken, sehr treffend. So soll in allen Lebensbereichen die Teilhabe von behinderten Menschen möglich gemacht werden. Bisher standen Menschen mit einer geistigen Behinderung oft nur am Rande unserer Gesellschaft. Sie leben in betreuten Wohngruppen und werden zumeist in speziellen Werkstätten beschäftigt. Aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben gibt es bisher selten. Immer mehr und immer öfter ist allerdings in der letzten Zeit das Thema Integration und Inklusion Gegenstand von Diskussionen. Diese behinderten, eingeschränkten Menschen sollen nun trotz ihrer Beeinträchtigung in vollem Umfang am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Besonders im schulischen Bereich werden die diesbezüglich gewünschten Veränderungen zu einer Teilhabe vorangetrieben. Sonderschulen werden abgeschafft, die Trennung zwischen behinderten und nichtbehinderten Kindern entfällt. Alle gehen in eine Schule, lernen im selben Raum und verbringen gemeinsame Zeit. Auch im Sportunterricht oder in der Freizeit sind Jungen und Mädchen, ob beeinträchtigt oder nicht, gemeinsam unterwegs. So wird nicht nur das pädagogische Personal der Institution Schule, sondern auch Engagierte in anderen Bereichen, beispielsweise in Sportvereinen, mit der Thematik der Integration konfrontiert. Für diese stellt der Integrationsgedanke eine völlig neue Herausforderung dar. An dem von mir gewählten Beispiel Handball bedeutet dies, dass erstmals Mannschaften mit beeinträchtigten Spielern an regulären Meisterschaftsrunden teilnehmen oder gleichberechtigte Mitglieder in Vereinsmannschaften sind. Sie messen sich also unter Wettkampfbedingungen mit Nichtbehinderten und treten ihnen als gleichwertige Sportler gegenüber. Dennoch ist der Umgang mit geistig behinderten Sportlern nicht gleichzusetzten mit nicht beeinträchtigten Athleten.

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1 AAMD-Klassifikation nach IQ-Werten

Tabelle 2 Vergleich von DSM-IV Kategorien und ICD-10 Kategorien

Tabelle 3: Definition: Organisatorische Perspektive

Tabelle 4: Definition: sportliche Perspektive

Tabelle 5: Definition: innere Perspektive

Tabelle 6: Definition: äußere Perspektive

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Wechselwirkungen zwischen den Komponenten der ICF

Abbildung 2: Übersicht Interviewpartner

Abbildung 3: Hauptfragestellungen für die Materialanalyse

Abbildung 4: deduktiv entwickelte Hauptkategorien

Abbildung 5: durch induktive Kategorienbildung entwickelte Perspektiven

Abbildung 6: Perspektiven dieser Arbeit mit den Haupt- und Unterkategorien

1. Einführung

1.1. Problemdarstellung

Der Umgang mit behinderten Sportlern[1] benötigt besondere Kenntnisse über ihre geistigen Einschränkungen und wie sich diese, bezüglich ihrer motorischen und kognitiven Fähigkeiten, auswirken. Wie muss eine Trainingseinheit aufgebaut sein, damit sie mit den eingeschränkten Sportlern durchführbar ist und dem Sinn des Projektes entspricht? Worauf muss besonders geachtet werden? Werden die Defizite im kognitiven Bereich womöglich ausgeglichen? Inwieweit ist ein regelkonformes Handballspiel zwischen Mannschaften geistig behinderter Spieler überhaupt möglich? Viele Fragen, die letztendlich auf den Unterschieden zwischen geistig Behinderten und nicht eingeschränkten Sportlern beruhen. Da integrative Mannschaften in Ballsportarten, besonders aber im Handball, noch keinerlei Tradition haben und erst seit kurzer Zeit existieren, gibt es hierzu nur wenig Erfahrungswerte. Diese Arbeit soll einen Einblick in Trainings- und Spielbetrieb und die dafür notwendigen organisatorischen Rahmenbedingungen von Mannschaften mit geistig eingeschränkten Spielern geben. Die besonderen Anforderungen, die eine Trainingseinheit beziehungsweise die Spielbetreuung an Trainer und Betreuer stellt, sollen herausgearbeitet werden. Es soll des Weiteren aufgezeigt werden, welche organisatorischen Schritte erforderlich sind, um solch beispielhafte Projekte auf die Beine zu stellen. Darüber hinaus soll untersucht werden, welche Rolle hierbei die Kooperation mit Verbänden oder Vereinen spielt, und wie Außenstehende auf integrative Handballprojekte reagieren. Diese Intention spiegelt sich auch in der, dieser Arbeit zu Grunde liegenden, Fragestellung wider. In wie weit bietet der Handballsport Chancen und Möglichkeiten für die Integration von geistig behinderten Menschen und worin liegen die Schwierigkeiten bei der Durchführung? Diese Fragestellung unterteilt die Arbeit in zwei Teilbereiche. Einerseits soll die vorliegende Arbeit aufzeigen, welches Potential für gelingende Integration gerade in Mannschaftssportarten, wie beispielsweise dem Handballsport, steckt. Andererseits sollen die Probleme und Schwierigkeiten, die beim Ausüben des Handballspiels mit geistig behinderten Menschen auftreten, beschrieben werden. Was durch den Beschluss der UN-Behindertenrechtskonvention aus dem Jahr 2009 vorgeschrieben ist, stellt für die Sportvereine in Deutschland eine große Herausforderung dar. Lange waren Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung in Sportvereinen nur in Rehabilitations-sportgruppen zu finden. Dem Anspruch der UN-Behindertenrechts-konvention (BRK) verpflichtet, heißt es auch für sie, sich mit dem Thema Integration zu beschäftigen.

1.2. Begründung der Themenwahl

Die Aktualität des Themenbereiches Integration und die Kenntnis über solche beispielhafte Projekte haben sich für eine wissenschaftliche Auseinandersetzung regelrecht angeboten. Die Integration von Menschen mit geistiger Behinderung in eine Mannschaftssportart am Beispiel Handball ist bisher lediglich aus wenigen Projekten bekannt. Der Themenbereich Inklusion[2] steckt im Handballsport noch in den Kinderschuhen. Umso interessanter ist es, diesen genauer zu untersuchen und Chancen, Potentiale aber auch Probleme und Schwierigkeiten aufzuzeigen. Mein erster Kontakt zum Handballsport mit geistig behinderten Menschen wurde durch ein Einlagespiel, der im späteren Verlauf näher vorgestellten Mannschaften der Habichte und der Turnados, hergestellt. Die Mannschaften traten vor einem vom Handballkreis Bruchsal ausgerichteten Pokalendspiel gegeneinander an. Durch mein Sportstudium für das Integrationspotential des Sports im Besonderen sensibilisiert, weckte dieser Themenbereich mein persönliches Interesse.

1.3. Aufbau der Arbeit und Vorgehensweise im Überblick

Im Folgenden wird der Aufbau dieser wissenschaftlichen Arbeit kurz dargestellt und die Vorgehensweise erläutert. Das dritte Kapitel stellt die zur Befragung herangezogenen Projekte kurz vor. Anschließend werden die theoretischen Grundlagen, die für die vorliegende Arbeit relevant sind erläutert. Hier wird zunächst ein allgemeiner Überblick zur Thematik der geistigen Behinderung gegeben. Auf einen kurzen geschichtlichen Überblick folgen die verschiedenen Behinderungsarten und Ausprägungen, sowie deren Ursachen. Im Anschluss daran wird der aktuelle Forschungsstand bezüglich den Lebensumständen und Rahmenbedingungen geistig Behinderter in der Gesellschaft beleuchtet. Anschließend wird der Sport in Deutschland und im Besonderen der Behindertensport genauer betrachtet. Daraufhin werden die Besonderheiten und Umsetzungsmöglichkeiten von Sport mit geistig beeinträchtigten Menschen dargestellt. Die Vorstellung der Special Olympics, die sich als Dachverband für den Sport von geistig Behinderten engagiert, schließt sich an. Es folgt die explizite Darstellung des Handballsports mit Behinderten. Daran anknüpfend wird die gesetzliche Grundlage, auf der die Integrationsbewegung beruht, erläutert. Die Klärung der Begrifflichkeiten von Integration und Inklusion mit der anschließenden Darstellung des Integrationspotentials des Sports beendet die Auseinandersetzung mit dem aktuellen Forschungstand im Theorieteil. Zum Abschluss des dritten Kapitels, werden aus den bis dahin gewonnen Erkenntnissen, Konsequenzen für den weiteren Verlauf der Arbeit formuliert. Das vierte Kapitel beschäftigt sich mit der von mir angestellten Untersuchung. Die Untersuchungs-ziele und die Fragestellung werden hier vorgestellt. Anschließend wird die Forschungs-methode erläutert, und deren Auswahl begründet. Im sechsten Kapitel steht die Auswertung der gesammelten Daten im Mittelpunkt. Der Prozess der qualitativen Inhaltsanalyse wird detailliert beschrieben und die durch Kategorienbildung festgelegten Perspektiven der Arbeit werden dargestellt. Das siebte Kapitel schließt die Ergebnisse der durchgeführten qualitativen Forschung und deren theoriengeleitete Interpretation an. Im anschließenden achten Kapitel folgt eine abschließende Diskussion, bezüglich der Ergebnisse der durchgeführten Untersuchung im Hinblick auf deren ursprüngliche Zielsetzung. Das neunte Kapitel schließt die wissenschaftliche Arbeit mit einer Zusammenfassung, einer kritischen Würdigung und einem persönlichen Fazit und Ausblick ab.

2. Theoretische Grundlagen

2.1. Vorstellung der Projekte

2.1.1. Habichte

Die integrative Handballmannschaft, die Habichte, existiert bereits seit 2009. Zu Beginn handelte es sich um eine Handballgruppe, die im Rahmen einer Kooperation zwischen dem Badischen Handballverband und der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderungen Bezirk Bruchsal-Bretten e.V. ins Leben gerufen wurde (vgl. Handballkreis Bruchsal, kein Datum). Die Teilnehmer sollen in dieser Gruppe das Handballspielen erleben und sich an der sportlichen Betätigung in der Gruppe erfreuen (vgl. ebd.). Seit Oktober 2010 hat der Handballkreis Bruchsal die Schirmherrschaft und Verantwortung für die Habichte übernommen, was durch die Unterzeichnung des Kooperationsvertrages zwischen der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderungen Bezirk Bruchsal-Bretten e.V. und dem Handballkreis Bruchsal im März 2011 auch schriftlich festgehalten wurde (vgl. Hanballkreis Bruchsal, 2011). Der Kooperationsvertrag beschreibt das gemeinsame Sporttreiben, sowohl von Menschen mit, als auch von Menschen ohne Behinderung, ohne Leistungsgedanken als Ziel der gemeinsamen Trainingsgruppe. Menschen mit Behinderung sollen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erfahren, und darüber hinaus soll eine Begegnungsmöglichkeit für Menschen mit und ohne Beeinträchtigung geschaffen werden (vgl. ebd.). Um das Projekt der Öffentlichkeit zu präsentieren, werden gelegentlich sogenannte Einlagespiele durchgeführt. Hier wird während einer Sportveranstaltung den Habichten ein Zeitfenster eingeräumt, in dem sie sich als Trainingsgruppe präsentieren können. So wurde beispielsweise im Mai 2013, im Rahmen des Kreispokalfinales des Handballkreis Bruchsal, vor einer beachtlichen Zuschauerkulisse, ein Spiel gegen eine Mannschaft aus regional bekannten Persönlichkeiten ausgetragen (vgl. Lebenshilfe für Menschen mit Behinderungen Bezirk Bruchsal-Bretten, 2014). In der Hallenspielrunde 2013/2014 des Bruchsaler Handballkreises hat die Mannschaft der Habichte zum ersten Mal an einer offiziellen Meisterschaftsrunde teilgenommen (vgl. Handballkreis Bruchsal, 2013). Im Rahmen der „Alten Herren“-Spielrunde, die in mehreren Spieltagen ausgetragen wurde, haben die Habichte gegen Mannschaften mit nicht behinderten Spielern gespielt. Die Spiele dieser innovativen und besonderen Mannschaft, bei denen immer ein Betreuer als aktiver Spieler auf dem Spielfeld steht, wurden nach dem Schweizer Unified®-System, bei dem Tore nicht behinderter Spieler einfach und Tore der behinderten Spieler dreifach zählen, gewertet (vgl. ebd.).

2.1.2. Turnados

Die Turnados sind, im Vergleich zu den Habichten, eine Vereinsmannschaft, die der Turnerschaft Durlach 1846 e.V. angegliedert ist (vgl. Turnerschaft Durlach, kein Datum). Die Durlacher Turnados bestehen ebenfalls seit 2009 und sind als Kooperationsprojekt mit dem Stadtamt der Stadt Durlach und dem Verein Humanitäre Botschaft entstanden (vgl. ebd.). Als Initialzündung für die Gründung werden die von der Stadt Karlsruhe im Jahre 2008 ausgerichteten Special Olympics National Games und die dortige Begegnung mit Handballern aus Delitzsch genannt (vgl. ebd.). Zu den Unterstützern des Projekts zählen inzwischen unter anderem der Badische Handballverband, der Handballkreis Karlsruhe, die Special Olympics Baden-Württemberg und die Lebenshilfe Karlsruhe, Ettlingen und Umgebung (vgl. ebd.). Das bemerkenswerte Engagement des Durlacher Vereins im Bereich der Integration von geistig- und mehrfach behinderten Menschen wurde auch schon, aufgrund der Einzigartigkeit, mit mehreren Preisen ausgezeichnet. So konnte bereits 2009 der dritte Platz im landesweiten Ehrenamtswettbewerb ‚Echt gut‘ - Ehrenamt in Baden-Württemberg, belegt werden (vgl. Turnerschaft Durlach, 2009a). Schon ein Jahr später, 2010, erhielt man den ‚Großen Stern des Sports‘ in Bronze (vgl. Turnerschaft Durlach, 2010a) und Silber (vgl. Der Deutsche Olympische Sportbund, 2010). Den goldenen ‚Großen Stern des Sports‘ bekam die Turnerschaft Durlach im Februar 2011 verliehen (vgl. Stutz, 2011).

Das Engagement der Durlacher Turnerschaft beschränkt sich allerdings nicht nur auf das Training. Auch bei Turnieren treten die Turnados immer wieder an. So sind sie beispielsweise im Januar 2010 für ein Promotionspiel zur Handball Europameisterschaft nach Innsbruck gereist (vgl. Turnerschaft Durlach, 2010b). Auch bei den auf nationaler Ebene ausgetragenen Special Olympics sind die Turnados immer wieder erfolgreich. Im September 2009 ging es für die Turnados schon zu einem ersten Turnier nach Delitzsch, von dem sie mit einem zweiten Platz zurückkehrten (vgl. Turnerschaft Durlach, 2009b). 2010, als die National Games der Special Olympics in Bremen stattfanden, waren die Durlacher mit zwei Mannschaften am Handballturnier beteiligt und sicherten sich einen zweiten Platz. (vgl. Turnerschaft Durlach, 2010c). Bei der folgenden Austragung der National Games 2012 in München waren die Turnados wiederum mit zwei Mannschaften, in zwei verschieden Leistungsklassen, vertreten (vgl. Turnerschaft Durlach, 2012). 2014 waren die National Games zu Gast in Düsseldorf. Hier konnte die Mannschaft der Turnados erstmals die Goldmedaille erspielen (vgl. Turnerschaft Durlach, 2014).

Auch als Veranstalter des bisher dreimalig durchgeführten ‚Heimspiels‘, einem bundesweit ausgeschriebenen Unified®-Handballturnier, ist die Durlacher Turnerschaft aktiv, um das gleichberechtigte Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung im Handballsport weiter voranzubringen (vgl. Turnerschaft Durlach, 2013).

2.2. Analyse bisheriger Forschungsergebnisse

Im Vorfeld einer empirischen Studie ist ein ausführliches und umfassendes Studium des Forschungsfeldes zum gewählten Thema notwendig. Erst ausreichendes Hintergrundwissen ermöglicht eine qualitative Analyse zu einem ausgewählten Themenbereich auf angemessenem Niveau.

2.2.1. Geistige Behinderung

Bei der Arbeit mit geistig behinderten Menschen ist es von Nöten, sich mit den Ursachen und den Auswirkungen einer geistigen Behinderung genauer auseinanderzusetzen. Nur wer versteht, was eine Behinderung ausmacht, kann damit angemessen umgehen. Der Begriff geistige Behinderung bedarf daher einer genauen Definition. Bereits 1990 beschreibt Speck die Notwendigkeit zur genaueren Klärung der Begrifflichkeit der geistigen Behinderung:

Diese Unklarheit bezieht sich sowohl auf die Komplexität dessen, was alles ‚an‘ einem Menschen als ‚geistig behindert‘ zu gelten hat, als auch auf die stimmige Abgrenzung eines solchen Befundes von einer anderen Behinderung oder Nichtbehinderung. (Speck, 1990, S. 39)

Der Versuch die geistige Behinderung zu definieren, wird allerdings dadurch erschwert, dass es sich nicht um einen festen Zustand handelt, sondern „als menschliches Verhaltensphänomen dem Einfluß [sic!] von Lebensbedingungen“ (Speck, 1990, S. 39) unterworfen ist. Dies erklärt auch, warum sich der Definitionsbegriff im Laufe der vergangenen Jahre immer wieder verändert hat (vgl. Eggert, 1992).

Auch die disziplinübergreifende Auseindandersertzung mit dem Begriff der geistigen Behinderung erschwert eine genaue Definition (vgl. Holtz, 1994). So wird die geistige Behinderung beispielsweise in der Psychologie, der Medizin und der Pädagogik unterschiedlich definiert. Theunissen, Kulig, & Schirbort schreiben 2013 über die Komplexität des Begriffes:

Er beinhaltet verschiedene Dimensionen und Aspekte. Er bezieht sich nicht nur auf eine psycho-physische Schädigung des Gehirns sondern auf den gesamten Entwicklungsprozess und seine umweltlichen Bedingtheiten. Biologisch-organische Beeinträchtigungen bilden lediglich den Ausgangspunkt für die Entstehung einer ‚geistigen Behinderung‘. (S. 149)

Zu einem ähnlichen Schluss kommt auch Speck (1990) in dem er schreibt:

Faßt [sic!] man die verschiedenen Erfordernisse und Bedenken einer definitorischen Klärung zusammen, so erscheint diese eigentlich nicht mehr realisierbar. Weil sie zu viel umfassen soll, wird sie so sehr komplex, daß [sic!] das Ergebnis zu allgemein und damit letztlich wiederum zu wenig bestimmend […] wird. (S.39 f.)

Dennoch wird nachstehend versucht, eine für diese Arbeit aussagekräftige Begriffserklärung für das Phänomen der geistigen Behinderung zu formulieren. Aus diesem Grund wird dem Definitionsproblem durch eine Betrachtung seiner eigenen Entwicklungsgeschichte entgegengetreten.

2.2.1.1. Geschichte

Menschen mit geistiger Behinderung gibt es seit jeher (vgl. Speck, 1990 und Wendeler, 1993). In der Antike, so Speck (1990, S. 13 f.), verband man mit dem Fremdwirken der geistig Behinderten einen mythisch-religiösen Grund. Die Betroffenen wurden deshalb, aus Gründen der Hilflosigkeit durch Selektion, in diesem Fall Tötung, aus der Gesellschaft herausgefiltert (vgl. ebd.).

Im Mittelalter wurde das Anderssein durch eine „selbstverschuldete Interaktion des Satanischen“ erklärt (Mattner, 2008, S. 21). Auch bei behinderten Neugeborenen vermutete man ein Mitwirken des Teufels, der nach damaliger Ansicht ein gesundes Kind durch ein behindertes ersetzt oder ausgewechselt haben soll (vgl. Mattner, 2008, S. 21 und Speck, 1990, S. 14). Neugeborene mit einer geistigen Behinderung wurden deshalb zur damaligen Zeit als Wechselbalg bezeichnet (vgl. ebd.). Da eine Behinderung von den Menschen als normabweichend wahrgenommen wurde und die Menschen, die an einer Behinderung litten andere Verhaltensmuster an den Tag legten, fürchtete man sich vor ihnen. Dies war ein Grund dafür, dass sie in sogenannten Narren- und Tollhäusern gesondert untergebracht wurden (vgl. Mattner, 2008, S.21). In diesen dienten sie als Vorführobjekte, die dem Publikum als „zum Tier gewordene Menschen“ (ebd.) präsentiert wurden.

In die Zeit der Aufklärung, fällt, mit dem bewussten Einsatz der menschlichen Vernunft und dem Vordringen des naturwissenschaftlichen, also des kausalen Denkens, ein wichtiger Schritt hin zur Überwindung des Aberglaubens (vgl. Speck, 1990, S.14). In dieser Epoche liegt auch der Ursprung der ersten „Anknüpfungspunkte für eine Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen mit Lernschwierigkeiten in einen systematisierten und institutionell abgesicherten Erziehungs- und Bildungsprozess.“ (Störmer, 2006, S. 13) Speck (1990, S.15) führt, mit der medizinischen, pädagogisch-sozialen und religiös-caritativen Sichtweise, drei wesentliche Beweggründe zur Errichtung von Einrichtungen für geistige Behinderte an. Im 19. Jahrhundert gewann der pädagogische Aspekt bei der Auseinandersetzung mit geistig Behinderten immer mehr an Bedeutung. So ist es auch zu erklären, dass in diesen Zeitraum die ersten Gründungen von Schulen, für die damals noch als s chwachsinnig bezeichneten, fallen (vgl. Speck, 1990, S. 15). Diese pädagogische Bewegung war stark mit dem Begriff der Heilpädagogik gekoppelt (vgl. Otto, 1987, S. 35). Aus dem Jahr 1810 stammt die erste integrationsbezogene Klassifizierung geistig behinderter Personen (vgl. Goethe, Tagebücher 1775 – 1817 zitiert nach Speck, 1990, S. 16). Hierbei wurde die Blödsinnigkeit in drei Stufen unterschieden: In Weltläufige, Revierige und Unrevierige (vgl. ebd.). Diese dreistufige Einteilung erfolgte durch das Ermessen des Grades der Selbstständigkeit der Betroffenen (vgl. ebd.). Zur damaligen Zeit hatten diese Anstalten und Einrichtungen einen rein aufbewahrenden Charakter (vgl. Speck, 1990, S.25).

In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurden die Bildungsmöglichkeiten für Kinder mit einer geistigen Behinderung deutlich besser. Es wurden immer mehr sogenannte Hilfsschulen gegründet (vgl. ebd.). Die Ausweitung des Bildungshilfssystems brachte wieder die Frage der Klassifizierung der verschiedenen Arten und Schweregrade von Behinderungen hervor. Das Schulsystem, bekannt durch seinen Leistungsanspruch, selektierte die Kinder aufgrund ihrer Behinderungsgrade und –arten (vgl. ebd.). Nun wurde zwischen Debilität, Imbezillität und Idiotie unterschieden. Die Begriffe wurden als eine Art Skala zur Staffelung für leichte, mittlere und schwere Formen des Schwachsinns benutzt (vgl. Eggert, 1992, S. 129). Die debilen Kinder wurden nachfolgend als lernbehindert deklariert (vgl. ebd.). Die Schulen, die sich mit gesitig Behinderten auseinandersetzten, verlagerten ihren Arbeitsschwerpunkt von den imbezillen zu den debilen Schülern. Die Imbezillen wurden oft nur noch in sogenannten Sammelklassen beschäftigt (vgl. Bach, 1984, S. 2 f.). Die Grundlage für diese Selektionsmöglichkeit war der erste, von Alfred Binet und Théodore Simon entwickelte und 1905 veröffentlichte, Intelligenztest (vgl. Lamberti, 2006, S. 26 und Wendler, 1993, S. 11). Die Forschungen, die zur Entwicklung des Intelligenztestes nötig waren, stellte Binet ganz bewusst mit dem Ziel der Verbesserung der Unterrichtssituation an den Schulen an: „Der Gedanke einer Differenzierung von Schülern gemäß ihrer kognitiven Leistungsfähigkeit und einer ihrer Intelligenz angepassten differenzierenden Beschulung lag der Testentwicklung zugrunde.“ (Lamberti, 2006, S. 26) Bach (1984) beschreibt die Problematik der geistig Behinderten in dieser Zeit wie folgt: „Für eine gezielte erzieherische Hilfe für diese Kinder fehlte es offenkundig noch an tragfähigen Konzeptionen und Methoden.“ (S.3) Die in der Umgangssprache damals gebräuchlichen Begriffe zur Bezeichnung geistig Behinderter waren alle grundsätzlich vom Unterschied zur Norm geprägt . „Abartigkeit, Fehlentwicklungen, Anomalien, […]“ (Speck, 1987, S. 99), mit diesen Begriffen versuchte man sich die Wirklichkeit zu ordnen und zu erklären (vgl. ebd.). Die Allgemeingültigkeit dieser Bezeichnungen für Menschen mit einer geistigen Behinderung scheiterte bei dem Versuch den Einzelnen an einer Norm zu messen, und dabei dessen individuelle Voraussetzungen zu berücksichtigen (vgl. ebd.).

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts hat der Sozialdarwinismus dafür gesorgt, dass aufgrund der Annahme der Vererbbarkeit des Schwachsinns, gesetzlich verordnete Sterilisationen und Isolation vom Rest der Gesellschaft verordnet wurde (vgl. Speck, 1990, S. 26). „Mit dem Sozialdarwinismus kam es somit zur Biologisierung der sozialen Frage, mit der behinderte Menschen zur Ballast-Existenz wurden.“ (Mattner, 2008, S.23) Es ist kaum verwunderlich, dass der Nationalsozialismus die sozialdarwinistische Vorstellung aufgriff, und diese wiederum zur Klassifikationsmethode der geistigen Behinderung machte. Die Hilfsschule hatte dem zu Folge die Brauchbarmachung des Einzelnen im Auge und weniger die Förderung des Individuums (vgl. Speck, 1990, S. 27). Um kein unnötiges Personal mit der Betreuung von geistig Behinderten zu verschwenden, wurde eine Auslese zwischen „Schul-und Bildungsfähigen und Schul- und Bildungsunfähigen“ (Voigt, 1934 zitiert nach Speck, 1990, S.27) vorgenommen. Mit dem Inkrafttreten des Reichsschulpflichtgesetzes 1938 legitimierte man das Aussortieren von Kindern mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung aus den Schulklassen (vgl. ebd.). Die nationalsozialistische Ideologie der arischen Rasse führte zu einer systematischen Vernichtung der als minderwertig bewerteten Menschen (vgl. Mattner, 2008, S. 23 f.).

Nach der nationalsozialistischen Ära war das System der Hilfsschulen und Anstalten für geistig Behinderte zum größten Teil zerstört (vgl. Speck, 1987, S. 51). Man knüpfte daher bei der Arbeit mit geistig Behinderten am Stand von 1933 an und arbeite auch mit der Gesetzessituation der damaligen Zeit weiter (vgl. Speck, 1990, S. 29f.). Diese ermöglichte es immer noch Schulbefreiungen auszusprechen. So wurden die Schwachsinnigen wieder separiert, von der Schulpflicht befreit und in Anstalten betreut.

In den fünfziger Jahren wurde eine Verbeserung der Bildungssituation, vor allem durch die Initative von Eltern geistig behinderter Kinder, erreicht (vgl. Fornefeld, 2013, S. 43). Sie setzten sich nicht nur für die Ablösung der stigmatisierten Begrifflichkeiten wie Schwachsinnigkeit und Blödsinn durch den Begriff der geistigen Behinderung ein, sondern wollten auch mit der Gründung der Lebenshilfe für das geistig behinderte Kind 1958 die Bildungsmöglichkeiten ihrer Kinder erweitern (vgl. Speck, 1990, S. 30).

Aufgabe und Zweck des Vereins ist die Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen, die eine wirksame Lebenshilfe für geistig Behinderte aller Altersstufen bedeuten. Dazu gehören z.B. heilpädagogische Kindergärten, Sonderklassen der Hilfsschule, Anlernwerkstätten und ‚Beschützende Werkstätten‘. (Lebenshilfe für das geistig behinderte Kind e.V., 1959, S. § 2.1)

Weiter beschreibt Fornefeld (2013, S. 43) die sechziger Jahre als die sogenannte Aufbauphase eines Bildungssystems für geistig Beeinträchtigte. Die damaligen Tageseinrichtungen für geistig behinderte Kinder wurden für diese in Sonderschulen umgewandelt, und auch neue, speziell für diese Kinder ausgerichtete Schulen, entstanden in dieser Zeit (vgl. ebd.). Auch auf bildungspolitischer Ebene hat sich, durch neue Gesetzgebungen, in dieser Zeit einiges geändert. So haben die Bundesländer eigene Sonderschulgesetzte erlassen, die den Kindern einen durch die Verfassung garantierten Bildungsanspruch sicherten (vgl. Bach, 1984, S. 3 und Speck, 1990, S.31). In der Folgezeit der siebziger und achtziger Jahre wurde dem Thema Integration ein immer größerer Stellenwert zugeschrieben, und bereits erste, integrative Schulversuche durchgeführt (vgl. Fornefeld, 2013. S. 43). Die integrative Haltung der Gesellschaft hat sich aus dieser Zeit bis zum heutigen Zeitpunkt intensiviert, und somit den Integrationsgedanken weiterentwickelt.

2.2.1.2. Definiton

Auch wenn keine übereinstimmende Definition für den Terminus geistige Behinderung auszumachen ist, ist eine definitorische Herangehensweise, wie bereits erwähnt, für den weiteren Verlauf der Arbeit sinnvoll. Deshalb wird der Begriff aus vier verschiedenen, den gängigen fachspezifischen Blickwinkeln, betrachtet. Nach Speck (1990) und Stöppler (2014) werden nachfolgend die Fachbereiche der Medizin, der Psychologie, der Soziologie und der Pädagogik als wichtige und grundlegende Fachbereiche mit ihren spezifischen Definitionen angeführt.

- Medizin

Die medizinische Definition der geistigen Behinderung geht primär auf die Ursachen und Entstehung, die Ätiologie, dieser ein (vgl. Stöppler, 2014, S. 23). Es wird hier von Intelligenzminderung und Oligophrenie im Zusammenhang mit geistiger Behinderung gesprochen (vgl. Pflüger, 1998). Die Oligophrenie ist die erbliche oder früh erworbene Schädigung des Gehirns (vgl. Baumgart & Bücheler, 1998, S. 217), oder anders ausgedrückt, die organisch-genetischen Bedingungen einer geistigen Behinderung (vgl. Speck, 1990, S. 45). Huber (2005) beschreibt die Intellgenzminderung einerseits als „Minusvariante der Verstandslage“ oder „als Variation der Verstandsbegabung“ (S. 577 f.), die sich aufgrund sozio- kultureller Faktoren ausbildet. Anderseits kann sich geistige Behinderung auch als Folge einer Erkrankung, also aufgrund biologischer Faktoren ausbilden (ebd.). Zu den Oligophrenien als Krankheitsfolgen gehört beispielsweise das Downsyndrom (vgl. Speck. 1990, S. 45). Für den Ansatz einer Defintion soll die Ausführung des medizinischen Aspektes bis hier ausreichen. Wichtig ist das Verständnis, dass Behinderung aus medizinscher Sicht als „die Auswirkung einer Schädigung im Individuum und die dadurch hervorgerufene Veränderung von Funktionen im menschlichen Organismus“ (Krebs, Heinz, 1993, S. 22) verstanden wird. Eine differenzierte Betrachtung der Ursachen, die eine geistige Behinderung bedingen können, wird im nachfolgenden Unterpunkt gegeben.

- Psychologie

Im psychologischen Definitionsansatz steht die Intelligenz im Vordergrund. Diese wird über sogenannte Intelligenztests gemessen. Entsprechend dieser Sichtweise wurde die geistige Behinderung lange Zeit als intellektuelle Retardierung definiert, und mit dem Intelligenzquotienten als Gradmesser, als Messkriterium ausgestattet (vgl. Speck, 1990, 46 f.). Die Verwendung eines IQ-Tests zur Klassifizierung des Schweregrades einer Behinderung wird häufig als untauglich beschrieben (vgl. Baumgart et al., 1998, S. 148 und Speck, 1990, S. 47). Über das Intelligenzniveau hinaus hat sich die Beobachtung der sozialen Kompetenz eines Betroffenen als weiteres Verfahren zur Beurteilung einer Behinderung entwickelt. Das sogenannte Doppelkriterium, das als Definitionsgrundlage für viele weitere Definitionsansätze dient, beschreibt den Begriff der geistigen Behinderung als schwache soziale Kompetenz in Verbindung mit niedriger Intelligenz (vgl. Wendeler, 1993, S. 11).

Bereits 1973 ist der Deutsche Bildungsrat in seiner Definition von geistiger Behinderung dieser Ansicht gefolgt:

Als geistig behindert gilt, wer […] so sehr beeinträchtigt ist, daß [sic!] er voraussichtlich lebenslanger sozialer und pädagogischer Hilfen bedarf. Mit den kognitiven Beeinträchtigungen gehen solche der sprachlichen, sozialen, emotionalen und der motorischen Entwicklung einher. Die Ergebnisse von validen Intelligenztests, motorischen Tests und Sozialreifeskalen können Orientierungsdaten für die Abgrenzung der geistigen Behinderung zur Lernbehinderung liefern. Die Grenze wird in der Regel bei drei Standardabweichungen unterhalb des Mittelwertes zu ziehen sein. (Deutscher Bildungsrat, 1973)

Auch die American Association on Mental Deficiency, kurz AAMD, hat dieses Doppelkriterium 1973 zur Definition einer geistigen Behinderung herangezogen:

Geistige Behinderung bezieht sich auf signifikant unterdurchschnittliche Allgemeinintelligenz, die fortlaufend mit Defiziten im adaptiven Verhalten vorkommt und während der Entwicklungsperiode bestehen bleibt. (Grossman 1973, S.11 zitiert nach Speck, 1990, S. 48)

Die Definition der AAMD umfasst vier unterschiedliche Stufen von geistiger Retardierung: mild (leichte ), moderate (mäßige), severe (schwere) und profound (sehr schwere) (vgl. Wendeler, 1993, S. 11). Diese werden ebenfalls durch IQ-Werte voneinander abgeteilt, jedoch mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass das bloße Ermitteln eines niedrigen IQ in keinem Fall genügt, um die geistige Retardierung zu diagnostizieren. Mitmaßgebend sind das Andauern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, insbesondere aber Ausfälle im Bereich des adaptiven Verhaltens. (Speck, 1990, S. 48)

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Tabelle 1 AAMD-Klassifikation nach IQ-Werten (vgl. Speck, 1990, S. 48)

Das adaptive Verhalten beschreibt Speck (1990, S. 48) weiter als die „persönliche Unabhängigkeit“ und „soziale Verantwortlichkeit“, die von den einzelnen Personen unter den gegeben Umständen erwartet werden kann. Auf dem Hintergrund der immensen Bedeutung der sozialen Kompetenz beziehungsweise des adaptiven Verhaltens, ist es nicht verwunderlich, dass Speck sogar von einer Anfechtbarkeit einer Klassifikation, die nur auf IQ-Werten basiert, spricht (1990, S. 49). Aus diesem Grund gelten in der Psychologie drei wichtige Kriterien, zur Diagnose einer geistigen Behinderung (vgl. Gutenberger, 2010, S. 17).

Einerseits, die bereits schon erwähnte unterdurchschnittliche intellektuelle Leistungsfähigkeit, andererseits die Defizite im adaptiven Verhalten und zuletzt, dass der Beginn der Störung vor Vollendung des 18. Lebensjahres liegt (vgl. Butcher, Mineka, & Hooley, 2009, S. 696). Die soziale Kompetenz wird anhand verschiedener Beobachtungskriterien, die sich vor allem am Lebensalter und den kulturell bedingten Erwartungen orientieren, beurteilt (vgl. Speck, 1990, S. 48).

Die international am weitesten verbreitete Klassifikationstabelle für geistige Behinderung wird von der Weltgesundheitsorganisation WHO herausgegeben (vgl. Gutenberger, 2010, S. 19). Die International Classification of Diseases, kurz ICD, bei der weiterhin der Intelligenzquotient als Definitionskriterium angewandt wird (vgl. Neuhäuser & Steinhausen, 2013, S. 18). Dieses Klassifikationssystem definiert geistige Behinderung, in der aktuellen Version ICD-10, die 1992 in der ersten Version veröffentlicht wurde, als Intelligenzminderung und zählt diese zu den psychischen Störungen (vgl. Theunissen, 2005, S. 22). Im fünften Kapitel des ICD-10, ist eine Intelligenzminderung wie folgt definiert:

Ein Zustand von verzögerter oder unvollständiger Entwicklung der geistigen Fähigkeiten; besonders beeinträchtigt sind Fertigkeiten, die sich in der Entwicklungsperiode manifestieren und die zum Intelligenzniveau beitragen, wie Kognition, Sprache, motorische und soziale Fähigkeiten. […] Der Schweregrad einer Intelligenzstörung wird übereinstimmungsgemäß anhand standardisierter Intelligenztests festgestellt. Diese können […] zur Einschätzung der sozialen Anpassung in der jeweiligen Umgebung erweitert werden. Diese Messmethoden erlauben eine ziemlich genaue Beurteilung der Intelligenzstörung. Die Diagnose hängt aber auch von der Beurteilung der allgemeinen intellektuellen Funktionsfähigkeit durch einen erfahrenen Diagnostiker ab. (DIMDI - Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information, 2014, F70-F79)

Ähnlich den vorangegangenen Definitionsversuchen, unterteilt auch die WHO in der ICD-10, die geistige Behinderung in verschiedene Schweregrade. Jede dieser eingeteilten Stufen hat eine eigene Kennziffer, F 70 bis F 79, die für eine genaue Beschreibung der Beeinträchtigungsstärke steht. Dilling, Mombour, & Schmidt (1993) haben die Einteilung der Intelligenzminderung, nach der ICD-10, wie folgt beschrieben:

Die erste Stufe, F 70, bezeichnet eine leichte Intelligenzminderung. Hierbei liegt der Intelligenzbereich zwischen einem IQ-Wert von 50 und 69. Die darauffolgende Stufe, F 71, steht für eine mittelgradige Intelligenzminderung bei der, der gemessene IQ-Wert in einem Bereich zwischen 35 und 49 liegt. Bei F 72 handelt es sich, laut der Klassifikation der WHO, um eine schwere Intelligenzminderung, bei der von einem Intelligenzbereich zwischen 20 und 34 ausgegangen wird. Darauf folgt mit F 73 die s chwerste Intelligenzminderung, bei der der IQ-Wert unter 20 IQ-Punkten liegt. Die d issoziierte Intelligenz wird mit der Kennziffer F 75 und sonstige Intelligenzminderungen mit der Kennziffer F 78 bezeichnet. Die Stufe F 79 beschreibt die n icht näher bezeichneten Intelligenzminderungen. An diese dargestellte Klassifikationsnomenklatur kann in der ICD-10 noch eine vierte Stelle in der Bezeichnung angehängt werden. Diese bezeichnet dann die Störungsgrade bei der Anpassung an die Anforderungen des alltäglichen Lebens.

Parallel zu der von der WHO entwickelten Klassifikation für Behinderung hat die Amerikanische Psychiatrische Vereinigung (APA) in den USA das Diagnostic and Statistical Manuel of Mental Disorders, kurz DSM, für psychische Störungen entwickelt (vgl. Hirschberg, 2009, S. 39). Das DSM, in seiner neusten Fassung von 1994, und das fünfte Kapitel der ICD-10 haben natürlich viele Überschneidungspunkte. Stellt man die beiden Klassifikationen in einem direkten Vergleich gegenüber, so fällt die stärkere Orientierung an Bedürfnissen, Fragen und Zielen der Forschung des DSM auf, die die Klassifizierung anhand von fünf verschiedenen Achsen vornimmt (vgl. ebd.). Die WHO legt mit der ICD ein größeres Augenmerk auf „eine kulturübergreifende Perspektive und internationale Anwendbarkeit.“ (ebd.) Der größte Unterschied liegt in der Beurteilung der psychosozialen Auswirkungen der Störungen (vgl. Hirschberg, 2009, S. 40). Die WHO beurteilt diese in einer eigenständigen Klassifikation als Behinderung, während die APA diese weiter mit dem gleichen Instrument, dem DSM, klassifiziert (vgl. ebd.). Die nachfolgende Tabelle stellt die vorgestellten gängigen Definitionen der WHO und APA anschaulich gegenüber.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 2 Vergleich von DSM-IV Kategorien und ICD-10 Kategorien (vgl. Sass, Wittchen, Zaudig, & Houben, 2003, S. 75)

- Soziologie

In der Soziologie wird eine geistige Behinderung stets im Bezug zur Gesellschaft gesehen. Eine Behinderung ist nach Kulig (2013, S. 392), Neuhäuser et al. (2013, S. 21) und Speck (1990, S.50) auch immer eine Folge der sozialen und gesellschaftlichen Bedingungen, die auf einen Menschen einwirken. In der Vergangenheit wurden schon früh, nämlich schon Mitte des 20. Jahrhunderts, die Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Formen geistiger Behinderung und beispielsweise dem familiären Umfeld untersucht (vgl. Speck, 1990, S.50). Die Ausprägungen einer Beeinträchtigung sind tatsächlich mit dem sozialen und gesellschaftlichen Umfeld eines Menschen in Beziehung zu setzen (vgl. ebd.). Verschiedene Studien (beispielsweise Eggert, 1969 und Kushlick & Blunden, 1974) haben übereinstimmend die Tendenz festgestellt, dass Eltern geistig behinderter Kinder ein gleichmäßiges Vorkommen in allen Bevölkerungsschichten haben. Während Eltern von leicht geistig Behinderten (IQ < 70), also Lernbehinderten, gehäuft aus den unteren sozialen Schichten stammen (vgl. Speck, 1990, S.50 f.). Diese Korrelation von geistiger Behinderung bei Kindern und Jugendlichen und gesellschaftlicher Schichtzugehörigkeit der Eltern steht im Fokus der soziologischen Forschung (vgl. Zentel, 2010, S. 23).

Des Weiteren gibt es auch Untersuchungen, die aufzeigen, dass es in sozial schwachen Schichten, beispielsweise aufgrund einer schlechteren ärztlichen Versorgung, häufiger zu Komplikationen im Verlauf der Schwangerschaft und Geburt gekommen ist. Dieser Umstand kann biologisch-organische Schädigungen bei Kindern hervorrufen, die sich in einer leichten geistigen Behinderung äußern (vgl. Gontard, 2013, S. 36 und Speck, 1990, S.52). Neuhäuser et al. beschreiben den Ursprung dieser Problematik mit einer ungenügenden „Inanspruchnahme der Gesundheitsversorgung, die sich in unteren Sozialschichten häufen und mit biologischen Risikofaktoren interagieren.“ (Neuhäuser et al., 2013, S. 23)

- Pädagogik

Die wissenschaftliche Disziplin der Pädagogik sieht in der geistigen Behinderung:

[…] sowohl ein Phänomen vorgefundener und zu erfassender Wirklichkeit, wie sie sich im organischen (pathologischen) Zustand, in der individuellen Befindlichkeit und in den gesellschaftlichen Bedingungen darstellt, als auch eine Wirklichkeit, die unter dem Anspruch der Menschlichkeit erzieherische Hilfe zur Entfaltung braucht und von Werten und Normen bestimmt wird. (Speck, 1990, S. 56)

Der Deutsche Bildungsrat hat bereits 1974 eine Definition für geistige Behinderung veröffentlicht (vgl. Kapitel 2.2.1.2. Definition Psychologie), in der er diese mit einer Beeinträchtigung in der psychischen Gesamtentwicklung oder Lernfähigkeit beschrieb, die voraussichtlich einer lebenslangen Unterstützung im sozialen und pädagogischen Bereich bedarf (vgl. Pflüger, 1998, S. 117). Die Geistigbehindertenpädagogik, die sich als eigenständige Fachrichtung der Sonderpädagogik etabliert hat, beschäftigt sich mit der Erziehung und Bildung unter Berücksichtigung des Behinderungsaspektes. Speck (1990, S. 59) geht davon aus, dass eine geistige Behinderung in der Pädagogik eine spezifische Komponente in der Funktion der Erziehung einnimmt. Kinder mit einer geistigen Behinderung, beschreibt er weiter, als Kinder mit speziellen Erziehungsbedürfnissen. Das Anderssein steht also weniger im Vordergrund, als das Zusätzliche (vgl. ebd.).

Er formuliert daraus drei pädagogische Orientierungsthesen:

- Geistige Behinderung gilt als normale (übliche) Variante menschlicher Daseinsformen.
- Die Erziehung von Menschen mit geistiger Behinderung orientiert sich an den allgemeinen edukativen Erfordernissen, Werten und Normen.
- Die Spezifizierung des Pädagogischen orientiert sich an den besonderen individuellen Bedürfnissen und Möglichkeiten ebenso wie an den sozialen Bedingungen und Erfordernissen im Sinne einer wirksamen Verbesserung der gemeinsamen Lebenssituation.

(Speck, 1993, S.60)

Damit ist die Geistigbehindertenpädagogik immer individuumsorientiert (vgl. Zentel, 2010, S. 25). Ihr Ziel ist es, den beeinträchtigten Menschen ein Leben mit einem möglichst hohen Maß an Selbstbestimmtheit zu ermöglichen (vgl. Lehmkuhle, 2007, S. 18). Diese Hilfe, die auf verschiede Arten, beispielsweise durch Institutionen geleistet werden kann, soll nach Speck Hilfe zur Selbsthilfe, und kann durchaus lebenslang nötig sein (vgl. 1990, S. 60). Dies geschieht immer unter der Vorraussetzung, dass jedem Menschen grundsätzlich eine Bildungsfähigkeit zugesprochen, und diese durch entsprechende Förderung und Unterstützung auch genutzt wird (vgl. Pflüger, 1998, S. 117). Den geistig behinderten Menschen ins Leben zu helfen, heißt:

[…] soziale Isolierung zu vermeiden oder abzubauen und Kultur- und Sozialwelt zu erschließen, damit sich der Mensch auch mit seiner geistigen Behinderung darin selbst aufbauen kann als Träger und Teilhaber von Kultur, Moral und Vertrauen. (Speck, 1990, S.59 f.)

Die vorgestellten Definitonen der vier verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen zeigen, wie vielfältig der Begriff der geistigen Behinderung ist. Für die vorliegende Arbeit soll die Ausführung genügen, um im weiteren Verlauf vor allem die auftretenden Schwierigkeiten und Probleme nachvollziehen zu können. Es wurden die wichtigsten Punkte der verschiedenen Definitionsansätze angesprochen und damit die Komplexität des Phänomens geistige Behinderung hinreichend verdeutlicht.

2.2.1.3. Ursachen

Wie vorangegangen bereits beschrieben sind die Ursachen für geistige Behinderungen sehr vielfältig. Grundsätzlich können biologische und/oder sozio- kulturelle Faktoren Auslöser einer geistigen Behinderung sein. Während die biologischen Faktoren zumeist eine schwere geistige Behinderung bedingen, sind die sozio-kulturellen Faktoren „im Zusammenwirken mit mehreren Genen“ (Häßler, 2011, S. 18) bei einer leichten geistigen Behinderung häufigere Ursachen. Diese Ausgangslage beschreibt die sogenannte „Zwei-Gruppen-Theorie“ (Gontard, 2013, S. 37), bei der von unterschiedlichen Ursachen bei leichter und schwerer geistiger Behinderung ausgegangen wird. Die sozio-kulturellen Faktoren müssen klar von den erblich bedingten Beeinträchtigungen, die einen genetischen Ursprung haben, unterschieden werden (vgl. Huber, 2005, S. 424). Allerdings darf nicht aus dem Auge verloren werden, dass auch Untersuchungen vorliegen, die bei einer leichten geistigen Behinderungen „von einer multifaktoriellen, polygenen Vererbung“ (Gontard, 2013, S. 36) ausgehen. Es ist inzwischen „deutlich geworden, dass auch die leichte geistige Behinderung als ätiologisch heterogen aufgefasst werden muss“ (ebd.). Dies beschreibt den Aspekt, dass neben den sozialen und gesellschaftlichen Bedingungen auch genetische Faktoren zu den Ursachen einer leichten geistigen Behinderung gehören können.

Die multifaktorielle, polygene Ätiologie der leichten geistigen Behinderung zeigt sich darin, dass Geschwister von leicht geistig behinderten Probanden hoch signifikant häufiger geistig behindert waren […] als Geschwister von schwer geistig Behinderten. (ebd.)

Diese Beobachtungen haben auch Huber (2005, S. 424) und Tölleem & Windgassen (2012, S. 318 f.) beschrieben. Auch Neuhäuser et al. (2013, S.23) sprechen von der Bedeutung beider, sowohl der sozialen, als auch der genetischen Faktoren bei einer leichten Form der geistigen Behinderung. Außerdem fügen sie an, dass „[u]nter beiden Bedingungen […] mangelnde psychosoziale Anregungsfaktoren als ungünstige Voraussetzungen für die Entwicklung“ (ebd.) verantwortlich sein können. Die Überrepräsentation von Menschen mit leichten geistigen Behinderungen in den unteren sozialen Schichten lässt sich jedoch nicht von der Hand weisen. Schwere Formen einer geistigen Behinderung hingegen sind häufig auf pränatale Schädigungen zurückzuführen (vgl. ebd.). Chromosomale Schädigungen sind hierbei die häufigste Ursache, die sich durch alle Bevölkerungsschichten zieht (vgl. Zentel, 2010, S. 23).

Wie bereits in der soziologischen Definition der geistigen Behinderung erwähnt, beschreibt Gontrad (2013, S. 37) auch Zusammenhänge einer leichten Form der geistigen Behinderung und biologisch-organischen Ursachen.

Die geistigen Behinderungen, die aufgrund von biologischen-organischen Faktoren entstehen, benennt Huber (2005) als Oligophrenien, die als Folge einer Krankheit entstanden sind. Er unterteilt die geistigen Behinderungen, die als Krankheitsfolge entstehen, in drei weitere Unterkategorien. Auslöser für eine geistige Beeinträchtigung können nach ihm endogene, chromosomale oder exogene Ursachen sein (vgl. Huber. 2005, S. 578). Neuhäuser et al. (2013, S. 21) hingegen unterteilen die Ursachen einer geistigen Beeinträchtigung durch die Feststellung ihrer Entstehungszeit. So nennen sie prä-, peri- und postnatale Ursachen als mögliche Bedingungen für eine geistige Behinderung. (vgl. ebd.). Huber (2005) untergliedert lediglich seine letzte Unterkategorie der krankheitsbedingten Oligophrenien, die mit einer exogenen, von außen einwirkenden Ursache, nach diesem Schema in prä-, per- und postnatal (vgl. S. 578). Unter den pränatalen Faktoren verstehen Neuhäuser et al. die „genetische[n] Bedingungen und exogene[n] Belastungen der Schwangerschaft durch Substanzmissbrauch der Mutter, Umweltgifte sowie Infektionen.“ (Neuhäuser et al., 2013, S. 22)

Das Down-Syndrom gehört nach dieser Auffassung auch zu den pränatalen Ursachen (vgl. Gontard, 2013, S. 37). Huber (2005) hingegen ordnet es einer eigenständigen Unterkategorie, nämlich der chromosomal bedingten Einschränkungen, zu.

Er unterteilt die pränatalen Faktoren, die genetischen Bedingungen mit erblichem Ursprung, weiter in Phakomatosen und Behinderungen mit metabolisch-genetischen Auslösern (vgl. Huber, 2005, S. 578.). Unter Phakomatosen versteht man in der Medizin anlagebedingte Entwicklungsstörungen, die zumeist durch Veränderung eines einzelnen Gens entstehen und mit Veränderungen der Haut und des zentralen Nervensystems einhergehen (vgl. Sarimski, 2001, S.26). Die metabolisch-genetisch ausgelösten Intelligenzminderungen, lassen sich zumeist auf die Mutation eines einzelnen Gens zurückführen, und sind eher selten Auslöser für eine geistige Behinderung (vgl. Huber, 2005, S. 578). Bisher sind etwa 70 Oligophrenieformen dieser Art bekannt (vgl. ebd. und Remschmidt, 2011, S. 115 f.). Ausgelöst werden diese zumeist durch Enzymdefekte, die auf einen Gendefekt zurückzuführen sind (vgl. ebd.). Diese Ausgangslage macht es möglich und nötig, sich um eine Prävention zu bemühen.

Neuhäuser et al. (2013) nennen nach den pränatalen Faktoren für eine geistige Behinderung die perinatalen Faktoren als zweite Kategorie. „Zu den perinatalen Faktoren, die eine geistige Behinderung verursachen können, zählen Infektionen“ (Neuhäuser et al., 2013, S. 22 f.), sowie Frühgeburten und ein geringes Geburtsgewicht (vgl. ebd.).

Die postnatalen Ursachen einer Intelligenzminderung stellen nach Neuhäuser et al. die dritte und letzte Kategorie der Entstehungsfaktoren dar. „Unter den nachgeburtlichen Faktoren sind wiederum Umweltgifte, wie PCB, Quecksilber oder Blei in hohen Dosen, ursächlich bedeutsam für neurologisch-organische Schädigungen einschließlich geistiger Behinderung.“ (Neuhäuser et al., 2013, S. 23) An dieser Stelle muss Alkohol als einer der häufigsten Schadstoffe, die zu einer Schädigung von Embryo und Fötus führen können, genannt werden (vgl. Huber, 2005, S. 579). Die nach Huber (2005) letzte Unterkategorie der Oligophrenien, die durch eine Krankheit bedingt sind, haben exogene Ursachen (vgl. S. 578). Diese, von außen einwirkenden Faktoren, unterscheidet er, ebenfalls nach dem Zeitpunkt ihrer Entstehung, in prä-, peri- und postnatal. (vgl. ebd.)

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass bei der engen Wechselbeziehung von biologisch-konstitutionellen und umweltabhängigen Faktoren eine geistige Behinderung vielfach komplexe Ursachen hat (vgl. Neuhäuser G., 2013, S. 390), wobei die pränatalen Ursachen am häufigsten anzutreffen sind (vgl. Gontrad, 2013, S.37 und Neuhäuser et al., 2013, S. 23).

2.2.1.4. Veränderung der Sichtweise: Von Defiziten zu Ressourcen

Die Idee der gleichberechtigten Teilhabe aller Gesellschaftsmitglieder am sozialen Leben stimmt nicht mit der harten Abgrenzung der Begriffe Gesundheit und Krankheit, die beispielsweise in der ICD-10 deklariert sind, überein. Um die integrativen Bestrebungen der Gesellschaft zu unterstützen, wurden zur Verbesserung der Teilhabe behinderter Menschen am sozialen Leben in Deutschland bereits verschiedene Gesetzte erlassen (vgl. Hirschberg, 2009, S. 11). Bespielhaft zu nennen wären das neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX) für Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen von 2001 (vgl. ebd.), sowie das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) des Bundes von 2002 und das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) aus dem Jahre 2006 (vgl. ebd.). Spätestens mit der Ratifizierung der BRK 2007 und ihres Inkrafttretens 2009 rückt die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit, kurz ICF, die bereits 2001 von der WHO verabschiedet wurde, in den Mittelpunkt der medizinischen Klassifikation für Behinderungen (vgl. ebd.). „Allgemeines Ziel der ICF-Klassifikation ist, in einheitlicher und standardisierter Form eine Sprache und einen Rahmen zur Beschreibung von Gesundheits- und mit Gesundheit zusammenhängenden Zuständen zur Verfügung zu stellen.“ (DIMDI - Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information, 2005, S. 9) Im Vergleich zum bisher verwendeten Klassifikationssystem, ICIDH von 1980 einer ergänzten Form des ICD, ist die ICF besser an die Lebenswirklichkeit Betroffener angepasst (vgl. DIMDI, 2005, S. 4). Bei der Klassifikation wird nun der gesamte Lebenshintergrund der Betroffenen berücksichtigt (vgl. ebd.). Ausgehend von einem Konzept der funktionellen Gesundheit beschreibt nun ein bio-psycho-soziales Modell deren Komponenten (vgl. DIMDI, 2005, S. 5). Aus einer rein defizitorientierten Sichtweise einer Behinderung wurde eine ressourcenorientierte Betrachtungsweise von Beeinträchtigungen (vgl. ebd.). Wansing beschreibt die ICF als „[e]in Modell, das geeignet ist, die[se] Dynamik und Rationalität von Behinderung abzubilden.“ (2013, S.18) Während grundlegende Aspekte der ICIDH die Schädigung, die Fähigkeitsstörungen und die soziale Beeinträchtigung sind, hat die ICF ihre Betrachtungsschwerpunkte auf Körperfunktionen und -strukturen, Aktivitäten und Partizipation verändert (vgl. DIMDI, 2005, S. 5).

Diese drei Komponenten werden in ihren Wechselwirkungen mit Kontextfaktoren betrachtet. Hierzu zählt der gesamte Lebenshintergrund eines Menschen, der darauf Einfluss nimmt, ob sich Behinderungen ereignen, oder ob diese vermieden bzw. bewältigt werden und Teilhabe verwirklicht wird. (Wansing, 2013, S.18)

Zu den angesprochenen Kontextfaktoren zählen sowohl umweltbezogene, als auch personenbezogene Faktoren (vgl. ebd.). „Die ICF liefert einen mehrperspektivischen Zugang zu Funktionsfähigkeit und Behinderung im Sinne eines interaktiven und sich entwickelnden Prozesses.“ (DIMDI, 2005, S. 23)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Wechselwirkungen zwischen den Komponenten der ICF (DIMDI, 2005, S.23)

Sowohl die ICD, als auch die ICF sind Klassifikationen der WHO und ergänzen einander (vgl. Hirschberg, 2009, S.43). Während mit der ICD die Gesundheitsgefährdung und das Risikopotenzial einer Erkrankung klassifiziert werden, wird mit der ICF das Ausmaß einer Behinderung beschrieben, und dient somit der Feststellung des Rehabilitationsbedarfs eines behinderten Menschen (vgl. ebd.).

2.2.1.5. Menschen mit Behinderung in Deutschland

Die Prävalenz geistiger Behinderung liefert einen Überblick über die Häufigkeit des Krankheitsbildes. Die Zahlen unterscheiden sich in der Literatur, ähnlich den Definitionen. So spricht beispielsweise Bach (1984, S. 2) von einer Prävalenzrate von 0,6 Prozent. Diese Rate nennt auch Häßler (2011, S.18), er verweist allerdings darüberhinaus auf Prävalenzangaben der internationalen Literatur, die schwere und leichte geistige Behinderung unterscheiden. Für schwere geistige Behinderung (IQ < 50) wird hier von Häufigkeiten zwischen 0,28 und 0,73 gesprochen. Bei leichter geistigen Behinderung (IQ < 70) liegt die Prävalenzrate zwischen 0,39 und 5,76. Diese doch beachtlichen Schwankungen resultieren einerseits aus den verschiedenen Definitionsauffassungen von geistiger Behindeurng, anderseits auch aus den verschiedenen angewandten Testverfahren zur Diagnose. Das Verhältnis des Auftretens einer geistigen Beeinträchtigung zwischen Mädchen und Jungen beträgt 1,6 zu 1 (vgl. Gontard, 2013, S.35). Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Statistisches Bundesamt, 2014) lebten am Jahresende 2013 rund 7,5 Millionen Schwerbehinderte in Deutschland, was knapp neun Prozent der Gesamtbevölkerung entspricht. Im Schnitt ist also fast jeder zehnte Mitbürger in Deutschland behindert. Die meisten von ihnen leiden unter einer körperlichen Beeinträchtigung (4,6 Millionen), während zirka 1,5 Millionen an einer zerebralen, geistigen und/oder seelischen Behinderung leiden (vgl. ebd.). Bei einer Gesamtbevölkerung von knapp 81 Millionen (vgl. ebd.) Menschen entspricht dies einer Prävalenzrate von 1,85 Prozent.

2.2.2. Sport

2.2.2.1. Sport in Deutschland

Sport spielt in der deutschen Gesellschaft eine besonders große Rolle. Im Jahr 2003 war der Deutsche Sportbund, inzwischen Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB), mit knapp 27 Millionen Mitgliedern die größte Organisation in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. Deutscher Sportbund, 2003, S. 5). Sport kann aus verschiedenen Perspektiven wahrgenommen werden. Die eigene Aktivität, egal ob im Leistungs- oder Freizeitsportbereich, ist eine Möglichkeit am Sport zu partiziperen, genauso wie die passive Teilnahme an den unterschiedlichsten sportlichen Großereignissen. Die Vielfältigkeit des Phänomens Sport spiegelt sich auch in der Breite seines Publikums. Menschen aus allen Gesellschaftsschichten fühlen sich mit dem Sport auf eine Weise verbunden (vgl. Bundesministerium des Innern, 2010, S. 12 f.). Sport hat nach Segets (2012, S.277) einen über alle Gesellschaftsschichten hinweg, grundlegenden Einfluss auf das Sozialleben der Menschen. Im 12. Sportbericht des Bundesministerium des Inneren wird die Rolle des Sports in der deutschen Gesellschaft wie folgt beschrieben:

Sport mit all seinen Facetten ist in unserer Gesellschaft von großer Bedeutung. Spitzen-, Breiten- und Freizeitsport bieten neben der sportlichen Aktivität Chancen zur Integration, leisten positive Effekte bei der Gewaltprävention und der Gesundheitsvorsorge […] Sport kann jeden Menschen, ob mit oder ohne Behinderung, […] zur bestmöglichen Leistung motivieren und bei der Persönlichkeitsentwicklung unterstützen. Die über 91000 Sportvereine bringen Menschen aus nahezu allen Bereichen unserer Gesellschaft zusammen und zeigen damit die hohe gesellschaftspolitische Bedeutung des Sports auf. (Bundesministerium des Innern, 2010, S. 10)

Besonders die hohe Anzahl an Mitgliedern in den Turn- und Sportvereinen unterstreicht den hohen Stellenwert des Sports in der Gesellschaft. Nach Angaben des DOSB sind im Jahr 2014 28 Millionen Menschen in über 91.000 Sportvereinen aktiv (vgl. Deutscher Olympischer Sportbund, 2014). Damit ist etwa jeder dritte Deutsche in einem Sportverein engagiert.

„Der Sport stellt in unserer Gesellschaft einen Bereich dar, von dem zunächst einmal feststeht, daß [sic!] er wächst und wächst. Sein Siegeszug scheint unaufhaltsam.“ (Krockow, 1984, S. 24) Dieses Zitat lässt sich sowohl auf die Entwicklung der Mitgliedszahlen beziehen, als auch auf den wirtschaftlichen Aspekt des Sports, der einen immer größeren Stellenwert erlangt. Die Wirtschaftsunternehmen haben in den Sportlern schon lange erfolgsversprechende Werbeträger gefunden (vgl. Büllers & Kaminski, 2005). Auch die Vermarktung der verschiedensten Sport- und Werbeartikeln hat zur Kommerziallisierung des Sportes beigetragen und aus einigen Sportvereinen regelrechte Wirtschaftsunternehmen gemacht (Brandmaier & Schimany, 1998). Der Sport kann somit als ein bedeutender Bereich, ja sogar ein Teilsystem, der Gesellschaft angesehen werden.

2.2.2.2. Der Behindertensport

Im 12. Sportbericht beschreibt das Innenministerium die besondere Bedeutung des Sports für behinderte Menschen in Deutschland wie folgt:

Der Sport kann entscheidend dazu beitragen, ihre Lebensqualität zu verbessern. Er erhält und steigert die Leistungsfähigkeit, weckt Selbstvertrauen, stärkt das Selbstbewusstsein, führt zur Lebensbejahung und ist deshalb eine wirkungsvolle Lebenshilfe. Er fördert die Begegnung behinderter Menschen sowohl untereinander als auch mit Nichtbehinderten und leistet damit einen wichtigen gesellschaftlichen Integrationsbeitrag. (Bundesministerium des Innern, 2010, S. 42)

Dies war jedoch nicht immer so. Zuerst eher stiefmütterlich behandelt, hat sich der Behindertensport in einem langen Prozess zu seiner heutigen Position in der Gesellschaft entwickelt (vgl. Wedemeyer-Kolwe, 2011, S. 13.). Der Ursprung des Behindertensports in Deutschland liegt in der Mitte des 19. Jahrhunderts, als in den verschiedenen Anstalten, in denen behinderte Menschen untergebracht waren, eine Art Sportunterricht erstmals abgehalten wurde (vgl. Wedemeyer-Kolwe, 2011, S. 14 f.). Ziel dabei war es diese Menschen für die Mitarbeit am Arbeitsmarkt „zu befähigen“ (Heubach, 2013, S. 34). Mediziner der damaligen Zeit erkannten die positiven Auswirkungen, die der Sport auf die physische und psychische Konstitution von Menschen haben kann (vgl. Spanny, 2003, S. 11 f.). Als ein Vorreiter des Deutschen Behindertensportverbandes, der im Jahr 2012 rund 650.000 Mitglieder zählte (vgl. Deutscher Behindertensportverbande e.V., 2012), wurde 1910 der Gehörlosensportverband gegründet (vgl. Heubach, 2013, S. 34).

Mit Beginn des ersten Weltkrieges bekam der Behindertensport eine immer größere Bedeutung. Sport wurde fortan zur Verbesserung der physischen und psychischen Situation der verletzten Soldaten eingesetzt (vgl. Wedemeyer-Kolwe, 2011, S. 21 f.). Ein grundlegender Gedanke des Sportes für Menschen mit Behinderung war somit die Rehabilitation, mit dem Ziel die Kriegsversehrten wieder für die Arbeitswelt gewinnen zu können (vgl. ebd.). In den 1920er Jahren bildeten sich an vereinzelten Standorten Kriegsversehrtensportgruppen, die auch nach Ende des ersten Weltkrieges 1918 weitergeführt wurden (vgl. Wedemeyer-Kolwe, 2011 und Heubach, 2013). Wedemeyer-Kolwe spricht dem Sport in der damaligen Situation die Bezeichnung Behindertensport allerdings ab, da „keine gemeinsame Dachorganisation, keine gesetzlichen Bestimmungen […] und keine oder kaum Wettkämpfe […]“ (2011, S. 26) vorhanden waren oder durchgefürt wurden. Die Zeit des Nationalsozialusmus veränderte den Behindertensport dahingehend, dass seine Strukturen überarbeitet, beziehungsweise gestärkt wurden. (vgl. Wedemeyer-Kolwe, 2011, S. 27 f.). Sie wurden dem Regimesystem der Nationalsozialisten angepasst (vgl. ebd.). Einen großen Zulauf erhielt die Behindertensportbewegung in der Folge durch die Auswirkungen des zweiten Weltkrieges (vgl. Wedemeyer-Kolwe, 2011, S. 52 ff.). Die Kriegsversehrten und Verwundeten sollten, ähnlich wie nach dem ersten Weltkrieg, durch Sport, bei der Wiedererlangung ihrer körperlichen Leistungsfähigkeit unterstützt werden. Nach Ende des Krieges stand der Behindertensport vor neuen Herausforderungen. Während sich die Vereine und Verbände auf Orts- und Landesebenen bereits um einen regelmäßigen Sportbetrieb für nicht Behinderte engagierten, war der Versehrtensport zum Großteil noch nicht in diesen organisiert (vgl. Wedemeyer-Kolwe, 2011, S. 70 ff.). Nur vereinzelt und zumeist auf die Initiative Einzelner hin, bildeten sich in Deutschland erneut Versehrtensportgruppen (vgl. Wedemeyer-Kolwe, 2011, S. 72 ff.). Als erste Dachorganisation für den Behindertensport gründete sich die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Versehrtensport (ADV) in den Jahren 1951/1952 (vgl. Fediuk, 2008, S.101). Diese wurde 1960 in Deutscher Versehrten Sportbund und 1975 wiederum in Deutscher Behinderten Sportverband umbenannt (vgl. ebd.). In den Gründungsjahren hatte der ADV rund 10.000 aktive Sportler, 1960 waren es bereits 30.000 (vgl. Wedemeyer-Kolwe, 2011, S. 118). Der Verband versuchte die beeinträchtigten Menschen dabei zu unterstützen, sich wieder sportlich zu betätigen, indem er für den organisatorischen und finanziellen Rahmen sorgte. Während zu Beginn fast ausschließlich Kriegsversehrte, zumeist Blinde und Amputierte, im Verband aktiv waren (vgl. Wedemeyer-Kolwe, 2011, S. 81 ff.), erhöhte sich in den 60er Jahren die Zahl der Mitglieder ohne Kriegsschädigungen (vgl. Fediuk, 2008, S.101 f.). Eine Öffnung der Vereine für Personen mit zerebralen Bewegungsstörungen und für lern- und geistig behinderte Menschen stand in den siebziger und achtziger Jahren im Mittelpunkt der Behindertensportbewegung in Deutschland (vgl. Behinderten-Sportverband-Nordrhein-Westfalen e.V., kein Datum). Damit veränderte sich auch das sportliche Angebot der Vereine. Leistungs- und Wettkampfsport wurden ebenso wie Präventions-, Rehabilitations- und Freizeitsport angeboten (vgl. Heubach, 2013, S. 35). Der Verband entwickelte sich zu einer modernen Sportorganisation, geöffnet für alle Menschen mit den verschiedensten Formen von Behinderungen (vgl. Behinderten-Sportverband-Nordrhein-Westfalen e.V., kein Datum). Die Namensänderungen, die im Laufe der Zeit vorgenommen wurden, von der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Versehrtensport bis zum heutigen Deutschen Behinderten Sportverband (DBS), gehen mit der Veränderung und Modifizierung der Aufgaben, Ziele und Zielgruppen die der Behindertensport in der jeweiligen Zeitspanne anspricht, einher. Aktuell hat der DBS ca. 469 000 Mitglieder und fasst damit alle Behinderten zusammen, die sich in Sportvereinen oder Gruppen sportlich betätigen (vgl. Bundesministerium des Innern, 2010, S. 42). Zusätzlich zu den Angeboten in Sportvereinen gibt es in vielen Behinderteneinrichtungen oder in kirchlichen Organisationen die Möglichkeit für behinderte Menschen sich sportlich zu betätigen (vgl. ebd.). Heubach stellt allerding hierzu fest, dass diese Angebote zumeist so stattfinden, dass die eingeschränkten Menschen beim Sporttreiben unters sich bleiben (vgl. 2013, S. 35).

2.2.3. Sport mit geistig Behinderten

2.2.3.1. Besonderheiten

Sport mit geistig Behinderten unterscheidet sich schon in seinen äußeren Merkmalen vom dem Sport, den man allgemein hin aus Schule, Verein oder Fernsehen kennt (vgl. Hölter, 2013, S. 36). Sport mit geistig Behinderten hat seine Eigenarten. Diese sind den Beeinträchtigungen der einzelnen Personen geschuldet.

[...]


[1] Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht.

[2] Im Verlauf dieser Arbeit kann es dazu kommen, dass die Begriffe Integration und Inklusion gleichbedeutend verwendet werden, da diese auch in der Literatur noch nicht differenziert genug betrachtet und klar voneinander abgegrenzt werden.

Excerpt out of 122 pages

Details

Title
Menschen mit geistiger Behinderung in einer Handballmannschaft. Möglichkeiten, Chancen und Schwierigkeiten bei der Integration
College
University of Frankfurt (Main)  (Sportwissenschaft)
Grade
1,0
Author
Year
2015
Pages
122
Catalog Number
V311870
ISBN (eBook)
9783668182066
ISBN (Book)
9783668182073
File size
834 KB
Language
German
Keywords
menschen, behinderung, handballmannschaft, möglichkeiten, chancen, schwierigkeiten, integration
Quote paper
Lisa Becker (Author), 2015, Menschen mit geistiger Behinderung in einer Handballmannschaft. Möglichkeiten, Chancen und Schwierigkeiten bei der Integration, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/311870

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