Unterstützungsmöglichkeiten für Eltern mit einer geistigen Behinderung


Thèse de Bachelor, 2014

57 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Geistige Behinderung
2.1 Definitionsansätze und Verständnis von geistiger Behinderung
2.2 Auswirkungen auf Selbstbestimmung sowie Selbstständigkeit
2.3 Beeinträchtigungen in der Lebensplanung

3. Elternschaft bei Menschen mit geistiger Behinderung
3.1 Sexualität und Kinderwunsch
3.2 Elterliche Kompetenzen und kindliche Entwicklung
3.3 Erfahrungen und bisherige Studien

4. Rechtliche Rahmenbedingungen
4.1 Betreuungsrecht
4.2 Elternrecht und elterliche Sorge
4.3 KJHG - Unterstützungsmöglichkeiten im Alltag
4.4 Kindeswohl(-gefährdung)

5. Unterstützungsmöglichkeiten
5.1 Unterscheidung von Elternassistenz und begleiteter Elternschaft
5.2 Umsetzung in der Praxis
5.2.1 Ambulante und stationäre Hilfen
5.2.2 Finanzierung und rechtlicher Anspruch nach der Eingliederungshilfe
5.2.3 Tabuthema oder Normalität? - Gesellschaftliche Resonanz auf Elternschaft geistig Behinderter
5.3 Zahlen - Bedarf und Inanspruchnahme

6. Methoden der empirischen Sozialforschung und deren Verwendung im Kontext der Arbeit
6.1 Theoretische Grundlagen der empirischen Sozialforschung und Durchführung des Interviews sowie der Auswertung
6.1.1 Was ist empirische Sozialforschung?
6.1.2 Experteninterviews als Methode der empirischen Sozialforschung
6.1.3 Vorbereitung und Durchführung des Interviews
6.1.4 Reflexion des Interviews und der eigenen Rolle
6.1.5 Transkription des Interviews
6.1.6 Auswertungsmethode: Qualitative Inhaltsanalyse
6.2 Inhaltliche Auswertung des Interviews und Vergleich mit den theoretischen Erkenntnissen der Literatur

7. Fazit/Ausblick auf die Zukunft

8. Quellenverzeichnis

9. Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

1. Einleitung

„[]und leider ist es dann so gekommen, dass die zuständige Sachbearbeiterin vom Jugendamt gekommen ist und gesagt hat: ≫Das geht auf keinen Fall. Sowas hatten wir ja noch nie und diese junge Mutter ist gar nicht in der Lage ein Kind zu bekommen, ähm um Gottes Willen.≪“ (Zitat der Interviewpartnerin1, Siehe Transkription, S.2.)

Während es für die meisten Menschen wie selbstverständlich zu ihrer zukünftigen Le- bensplanung gehört, sich Gedanken über einen möglichen Kinderwunsch zu machen, stellt dies Menschen mit einer geistigen Behinderung oft vor eine große Herausforde- rung. Vom Rest der Gesellschaft wird dieser Wunsch, sobald offen ausgesprochen, je- doch eher kritisch betrachtet oder gänzlich abgelehnt. Dies zeigt auch das einleitende Zitat.

Im Rahmen der vorliegenden Bachelorarbeit habe ich mich mit einer Fragestellung be- schäftigt, die mich aufgrund meiner bisher gemachten Erfahrungen im Arbeitsfeld Son- derpädagogik, speziell in Einrichtungen für Menschen mit einer geistigen Behinderung, besonders interessiert. Dort habe ich bereits einige Kinder kennengelernt, deren Eltern wegen einer geistigen Beeinträchtigung ebenfalls in einer Einrichtung leben und ihr Elternrecht bzw. die elterliche Sorge für ihren Nachwuchs nicht wahrnehmen können oder dürfen. Dies bedeutete in den mir bekannten Fällen die Trennung der Familie, ohne Aussicht auf Wiedervereinigung. Durch diese Eindrücke aus der Praxis begann ich mich dafür zu interessieren, wie Sexualität und Kinderwunsch als menschliche Grundbedürf- nisse in die Lebensplanung von Menschen mit einer geistigen Behinderung einfließen und welche Möglichkeiten gehandicapten Eltern in diesem Fall zur Unterstützung der Elternschaft zur Verfügung stehen. Ich halte dieses Thema auch deswegen für gesell- schaftlich relevant, weil es die moralische Diskrepanz zwischen dem allgemeinen Wan- del der Wahrnehmung von Menschen mit einer geistigen Behinderung in unserer Ge- sellschaft einerseits und der weiterhin eingeschränkten Entscheidungsfreiheit in be- stimmten Teilbereichen ihres Lebens und die teilweise skeptische Haltung gegenüber ihren Wünschen (vgl. einleitendes Zitat) andererseits zeigt.

schungsleitende Frage:

Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es für Eltern mit einer geistigen Behinderung und wie werden sie in der Praxis umgesetzt?

Basierend auf meiner Fragestellung möchte ich also verschiedene Unterstützungsmög- lichkeiten speziell für Eltern mit einer geistigen Behinderung für mich erschließen und diese exemplarisch mit einigen Informationen aus dem von mir geführten Interview vergleichen. Dadurch möchte ich herausfinden, ob und inwiefern die Darstellung inner- halb der Literatur und die Umsetzung in der Praxis miteinander vereinbar sind und wel- che Unterschiede es gibt. Hierbei interessieren mich besonders auch die Hintergründe dieser Thematik, das heißt, wie Menschen mit einer Beeinträchtigung dadurch in ihrer Lebens- und Familienplanung eingeschränkt sind, wie mit den Themen Sexualität und Kinderwunsch umgegangen wird und welche rechtlichen Rahmenbedingungen es für die Elternschaft und die Wahrnehmung der elterlichen Sorge gibt. Um feststellen zu können, wie sich die Praxis im Vergleich zu den theoretischen Grundlagen verhält, habe ich im Rahmen der Bachelorarbeit ein Interview mit einer Mitarbeiterin der Lebenshilfe geführt, die innerhalb der begleiteten Elternschaft eine junge Mutter betreut.

Für die Beantwortung der Forschungsfrage ist es meines Erachtens ebenfalls wichtig, einige weitere Fragestellungen zu betrachten, die sich aus den einzelnen Kapiteln erge- ben, und gegebenenfalls Definitionsversuche zu wagen, um so mit zum Abschluss der Arbeit die übergeordnete Fragestellung beantworten zu können. Zu Beginn sollte bei- spielsweise geklärt werden: Was wird allgemeinhin unter einer geistigen Behinde- rung verstanden? Dadurch kann festgestellt werden, von welcher Personengruppe ge- sprochen wird und welche besonderen Schwierigkeiten sich aus einer Beeinträchtigung ergeben können. Des Weiteren ist es von großer Relevanz zu definieren: Was bedeutet Elternschaft? und In welchen rechtlichen Rahmenbedingungen findet diese statt? Die Klärung dieser Fragen ist erforderlich, um zu gewährleisten, dass der Leser von denselben inhaltlichen Gegebenheiten wie ich ausgeht.

Die vorliegende Arbeit ist in sechs thematisch miteinander verknüpfte Kapitel unterteilt, die aufeinander Bezug nehmen. In dem Kapitel „Geistige Behinderung“ werde ich zu- nächst mithilfe von Literatur diese Begrifflichkeit für mich und den Leser definieren und verschiedene Definitionsansätze miteinander vergleichen. Anschließend stelle ich die daraus resultierenden Auswirkungen und Schwierigkeiten in den Bereichen Lebens- planung sowie Selbstständigkeit dar. In dem darauf folgenden Kapitel „Elternschaft von Menschen mit einer geistigen Behinderung“ gehe ich zuerst speziell auf die Themen Sexualität und Kinderwunsch ein, bevor ich den Umfang von Elternschaft und die Er- gebnisse bisheriger Studien genauer betrachte. Danach beschreibe ich die Grundlagen des Betreuungs- und Elternrechts sowie der Kindeswohl(-gefährdung). Diese bilden die rechtliche Basis von begleiteter Elternschaft und Elternassistenz, mit deren Unterschei- dung und Praxisumsetzung ich mich daraufhin beschäftige. Im weiteren Verlauf werde ich in die empirische Sozialforschung und das Experteninterview einführen, um die Grundlagen des empirischen Teils der Arbeit vorzustellen. Zusätzlich sind Vorberei- tung, Durchführung sowie Auswertung des Interviews und Bezugnahme zum theoreti- schen Teil der Bachelorarbeit Inhalte dieses Kapitels. Abschließend fasse ich in einem Fazit meine aus der Bachelorarbeit gewonnenen Erkenntnisse zusammen und beantwor- te damit meine übergeordnete Fragestellung. Hierbei wage ich unter Berücksichtigung der derzeitigen Situation zu diesem Thema auch einen Ausblick in die Zukunft.

2. Geistige Behinderung

Um zu verstehen, über welchen Personenkreis in der vorliegenden Arbeit gesprochen wird, ist es notwendig, zunächst den allgemein gebräuchlichen Begriff „Geistige Behin- derung“ zu erläutern und verschiedene Definitionen näher zu betrachten, um so eine Annäherung an den Terminus zu ermöglichen. Des Weiteren ist es wichtig, sich be- wusst zu machen, welche Besonderheiten und Einschränkungen im Alltag sowie in der Lebensplanung diese Formen der Beeinträchtigung mit sich bringen können.

2.1 Definitionsansätze und Verständnis von geistiger Behinderung

In der Vergangenheit wurden für geistige Behinderung fast ausschließlich negative Be- zeichnungen wie z.B. „Idiotie“ oder „Schwachsinn“ verwendet, die häufig eine Schwä- che in Geist, Verstand oder Sinnestätigkeit zum Ausdruck brachten (vgl. Mühl 2000, S. 45). Die Begrifflichkeiten, die der Beschreibung der betroffenen Personengruppe dien- ten, wurden im Laufe der Zeit immer wieder ausgetauscht, weil sie zur Abwertung und Stigmatisierung der beschriebenen Person beitrugen (vgl. Speck 2012, S. 53 f.).

Nachdem Anfang der 2000er der Begriff „Mensch mit geistiger Behinderung“ und ähn- liche Bezeichnungen immer mehr an Beliebtheit gewannen, ist man laut Speck „[…] heute bestrebt, den Begriff ≫geistige Behinderung≪ wegen seiner Defizitorientierung und seiner Stigmatisierungswirkung abzuschaffen oder möglichst zu vermeiden“ (Speck 2012, S. 53). Auch Fornefeld sieht es als notwendig an, defizitäre Sichtweisen zu über- winden und kategoriale Festschreibungen wie „geistig Behinderte“ zu vermeiden, weil diese sich nahezu ausschließlich auf den Geist beschränken. „Da die Diskussion hier- über derzeit anhält, wird die Bezeichnung ≫Menschen mit geistiger Behinderung≪ trotz ihrer Unzulänglichkeit […]“ (Fornefeld 2004, S. 50) dennoch aus Mangel an ge- eigneten Alternativen in dem Buch von Barbara Fornefeld und ebenso in der vorliegen- den Arbeit verwendet.

Der bis heute viel genutzte Terminus „Geistige Behinderung“ ist vor allem auf die Be- mühungen der 1958 gegründeten Elternvereinigung „Lebenshilfe für das geistig behin- derte Kind e.V.“ zurückzuführen (vgl. Lindmeier & Lindmeier 2006, S. 134). Grob ver- einfacht kann man die aktuelle Diskussion um den Begriff „Geistige Behinderung“ in zwei Strömungen unterteilen, die sich jedoch trotz unterschiedlicher Ansätze häufig überschneiden. Auf der einen Seite stehen die bis heute häufig genutzten Definitionen, welche sich in erster Linie des Intelligenzquotienten bedienen, um eine Behinderung festzustellen und beispielweise im ICD-102 klassifiziert ist. Auf der anderen Seite sind Definitionsansätze zu finden, die sich an der American Association of Mental Retarda- tion (AAMR) und der darauf aufbauenden, von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) veröffentlichten, Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Ge- sundheit (ICF) orientieren. Diese klassifizieren eine geistige Behinderung nicht aus- schließlich durch eine Intelligenzminderung, sondern berücksichtigen auch andere Fak- toren.

Bis heute spielt die Feststellung des Intelligenzquotienten (IQ) bei der Abgrenzung von geistigen Behinderungen zu anderen Behinderungen in den meisten Definitionsansätzen eine große Rolle. Laut gängigen, internationalen Klassifikationssystemen wie dem ICD- 10 und dem DSM-IV ist eine geistige Behinderung eine Minderung der Intelligenz und wird den psychischen Störungen zugeordnet (vgl. Lindmeier & Lindmeier 2006, S. 135). Ab einem IQ von 70 wird von einer Intelligenzminderung gesprochen, die bei ca. 2-3% der Bevölkerung auftritt. Diese kann in vier unterschiedlichen Schweregraden bestehen:

- „Leichte Intelligenzminderung (IQ von 50-69): meist eigenständiges Leben möglich, selbstständiges Erledigen der Aktivitäten des täglichen Lebens
- Mittelgradige Intelligenzminderung (IQ von 35-49): einfache Sprache, selten völlig unabhängiges Leben im Erwachsenenalter
- Schwere Intelligenzminderung (IQ von 20-34): meist zusätzlich ausgeprägte motorische Defizite, weitergehende sprachliche Beeinträchtigungen
- Schwerste Intelligenzminderung (IQ von <20): auf ständige Hilfe und Überwa- chung angewiesen, meist zusätzlich stark bewegungseingeschränkt, inkontinent, auch nonverbale Kommunikation nur schwer möglich“

(Lempp 2011, S. 66)

jedoch die Nichtberücksichtigung sämtlicher anderer Umgebungsfaktoren und Lebens- umstände. Dadurch ist die betroffene Person mit dem Stigma der Intelligenzminderung behaftet ist und es wird von vornherein ausgeschlossen, dass eine Veränderung bzw. Besserung eintreten kann (vgl. Speck 2012, S. 27 ). „Trotz der grundsätzlichen Kritik an dem den IQ-Tests zugrunde liegenden Intelligenzbegriff, die seit den 1980er Jahren vorgetragen wird, werden Klassifikationen nach IQ und die darauf basierenden Tests noch immer benutzt“ (Lindmeier & Lindmeier 2006, S. 135). Durch die Klassifikation im ICD-10 wird Behinderung häufig auch in der Gesellschaft ausschließlich als Krank- heit betrachtet und nicht als Persönlichkeitsmerkmal oder lebenslanger Prozess, der zu der betroffenen Person gehört.

Einen anderen Ansatz stellt die im Jahr 1992 vorgelegte Definition der AARM dar, „[…] die die Personen-Umwelt-Transaktionen in den Mittelpunkt rückt“ (Lindmeier & Lindmeier 2006, S. 136). „Eine geistige Behinderung ist gemäß der ≫ American Association on Intellectual and Developmental Disabilities≪ definiert als eine substan- zielle Einschränkung kognitiver und sozialer Fähigkeiten mit Manifestation im Kindes- alter“ (http://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/de/geistige-behinderung.php). Hier- bei werden die Umgebung des betroffenen Menschen, seine Einschränkungen sowie Stärken und die Beschreibung des Unterstützungsbedarfs berücksichtigt. Es sind be- stimmte Kategorien adaptiven Verhaltens festgelegt, von denen in mindestens zweien dauerhaft Unterstützungsbedarf bestehen soll, um von einer geistigen Behinderung sprechen zu können (vgl. Lindmeier & Lindmeier 2006, S. 136).

Auch die im Jahr 2001 von der WHO veröffentlichte Klassifikation der Funktionsfähig- keit, Behinderung und Gesundheit hatte großen Einfluss auf die Veränderung des Be- hinderungsbegriffs (vgl. Lindmeier & Lindmeier 2006, S. 136). Dank des zugrundelie- genden bio-psycho-sozialen Modells ist die ICF nicht ausschließlich defizitorientiert, sondern kann aufgrund ihrer Ressourcenorientiertheit und neutralen Betrachtungsweise nicht nur auf Menschen mit Behinderungen, sondern auf alle Menschen bezogen wer- den (vgl. http://www.dimdi.de/static/de/klassi/icf/).

Die folgende Abbildung zeigt die klassifizierten „[…]‘Komponenten von Gesundheit‘:

Körperfunktionen, Körperstrukturen, Aktivitäten und Partizipation (Teilhabe) sowie Umweltfaktoren“ (http://www.dimdi.de/static/de/klassi/icf/) und die entsprechenden Wechselwirkungen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Das bio-psycho-soziale Modell der ICF3

2.2 Auswirkungen auf Selbstbestimmung sowie Selbstständigkeit

Wenn der Mensch zur Welt kommt, ist er vollständig auf die Hilfe anderer an-gewiesen. Im Regelfall ändert sich dies im Laufe des Wachstumsprozesses und der Mensch entwi- ckelt sich zu einem selbstbestimmten Individuum (vgl. Speck 2012, S. 94). Dennoch kann niemand völlig frei von sozialen Abhängigkeitsverhältnissen existieren, die zwangsläufig durch das Leben in der Gesellschaft entstehen. Hierbei unterscheiden sich allerdings die Abhängigkeitsverhältnisse, in denen Menschen ohne bzw. mit geistiger Behinderung stehen, grundlegend voneinander (vgl. Mattke 2004, S. 300 f.). Wie bereits das einleitende Zitat zu Beginn der Arbeit zeigt, spielen Ansichten und Meinungen von Familienangehörigen sowie Betreuenden von Menschen mit einer geistigen Behinde- rung in deren Alltag eine große Rolle. Je nach Beeinträchtigung, tritt diese Art von Ein- Tage. Häufig werden jedoch alle Fragen des alltäglichen Lebens von rechtlichen Be- treuern, der Familie oder Mitarbeitern der Wohngruppe geklärt und den Betroffenen lediglich Entscheidungen mitgeteilt, ohne sie am Entscheidungsprozess zu beteiligen. „Eine Missachtung der Selbstbestimmung von Menschen mit geistiger Behinderung kann schädigend auf die Identität einwirken, wenn der Betroffene nicht als ebenbürtiger Interaktionspartner angesehen wird“ (Katzenbach & Uphoff 2008 zit. n. Bender 2012, S. 28).

Um die Lebensqualität von Menschen mit geistiger Behinderung zu steigern, ist es also wichtig, ihnen das Recht auf Selbstbestimmung und den damit verbundenen Anspruch auf Autonomie zuzugestehen (vgl. Kulig & Theunissen 2006, S. 237). Damit auch schwerer geistig behinderten Menschen Selbstbestimmung ermöglicht werden kann, ist es notwendig, sowohl auf Äußerungen als auch auf leibliche Ausdrucksformen zu ach- ten, um Wünsche und Bedürfnisse der Betroffenen feststellen und gegebenenfalls inter- pretieren zu können (vgl. Lindmeier & Lindmeier 2012, S. 159). Dennoch findet das Recht auf Selbstbestimmung bei Menschen mit geistiger Behinderung an gewissen Punkten seine Grenzen, nämlich dann, wenn Wünsche bestehen, die nicht überblickbare Konsequenzen für die Betroffenen mit sich bringen. „Die Selbstbestimmung eines Men- schen hat dort Grenzen, wo die Gefahr besteht, dass jemand sich selbst oder anderen Schaden zufügt“ (Wohlgensinger 2008, S. 12). Wird die Selbstbestimmung einge- schränkt, weil Grund zu der Annahme besteht, dass die Person nicht weiß, was gut für sie ist, wird von Paternalismus gesprochen. Dies beschreibt eine Handlung, welches gegen den Willen der betroffenen Person, aber zu deren Wohl geschieht (vgl. Wohl- gensinger 2008, S. 12).

2.3 Beeinträchtigungen in der Lebensplanung

Geistig behinderte Menschen sind, je nach Schweregrad ihrer Beeinträchtigung, in vie- len Bereichen ihrer Lebensplanung- und Gestaltung nachhaltig eingeschränkt. Wie schon unter 2.2 beschrieben, sind sie häufig ihr Leben lang auf die Hilfe anderer Perso- nen angewiesen, um ihren Alltag bewältigen und persönliche Wünsche umsetzen zu können. Dadurch wird die oben bereits dargestellte Selbstständigkeit massiv einge- schränkt, was sich auch auf die Lebensplanung auswirkt. Gerade das Erwachsenwerden stellt viele Betroffene vor große Herausforderungen, weil der emanzipatorische Vorgang, sich von der Fürsorge Anderer zu lösen, sie vor neue, große Entwicklungsaufgaben stellt (vgl. Speck 2012, S. 350 f.).

Dies beginnt nach Beendigung der Schullaufbahn bereits mit der Berufswahl, welche bei vielen Betroffenen stark begrenzt ist, weil der erste Arbeitsmarkt für sie ohne Schul- abschluss nahezu vollkommen verschlossen ist und sie somit oft ausschließlich die An- gebote der WfbM‘s4 nutzen können. Die Wahl der Wohnform obliegt ebenfalls meist nicht den Betroffenen selbst, sondern wird von Familienangehörigen oder Betreuern getroffen. Die Lebensbereiche Sexualität, Partnerschaft und Familie sind davon betrof- fen.

Sowohl bei dem Punkt Selbstständigkeit als auch bei der Lebensplanung spielen die Menschenrechte eine wichtige Rolle. Nach Speck (vgl. Speck 1985, S. 130 f.) lassen sich pädagogische Aufgaben und pädagogisches Handeln nur mehrdimensional legitimieren (vgl. Lindmeier & Lindmeier 2012, S. 151). In diesem Fall ist besonders die ethische Legitimation von Bedeutung:

„Ethische Legitimation: Die Achtung der Menschenwürde verpflichtet im pädagogi- schen Handeln zur Achtung vor dem Menschen als Individuum und dessen freiheitlicher Selbstentfaltung. Erziehungsziele müssen so formuliert werden, dass sie nicht im Wider- spruch zu diesem ethischen Grundsatz stehen“ (Lindmeier & Lindmeier 2012, S. 151).

In diesem pädagogischen Teilgebiet ist es oft schwierig, die Beeinträchtigungen der Betroffenen mit ihren Wünschen und Zielen in Einklang zu bringen. Dennoch sollte es möglich sein, geistig behinderte Menschen an Entscheidungsprozessen, die ihre eigene Zukunft und Lebensplanung betreffen, stärker zu beteiligen und somit ihre Menschen- rechte zu wahren. An dieser Stelle setzt auch das aus Skandinavien stammende Norma- lisierungsprinzip an, nach dem alle Menschen die gleichen Rechte und Pflichten haben und Menschen mit einer geistigen Behinderung in und mit ihrer Behinderung anerkannt und akzeptiert werden. Darüber hinaus haben sie „[…] ein Recht auf Behandlung, Un- gewährleisten“ (Pitsch 2006, S. 225).

In Bezug auf das Oberthema spielen die Themen Partnerschaft und Kinder-wunsch besonders in diesem Kontext eine große Rolle. In kaum einem anderen Lebensbereich müssen Menschen mit geistiger Behinderung so starke Einschränkungen ihrer Selbstbestimmung hinnehmen. Wie im folgenden Kapitel näher erläutert, fehlt es oft an Austausch- und Unterstützungsangeboten, um entsprechende Wünsche und Bedürfnisse erörtern bzw. umsetzen zu können.

Die Verfasserin selbst versteht eine geistige Behinderung ebenfalls nicht nur als Intelli- genzminderung, sondern als einen lebenslangen Prozess, ähnlich wie auch Fornefeld (vgl. Fornefeld 2004, S. 18 f.). Es ist von großer Wichtigkeit zu verstehen, dass die Be- troffenen ihr Leben lang mit ihrer Beeinträchtigung leben werden und es deshalb keine Krankheit ist, die irgendwann geheilt werden kann. Somit muss ihnen, wie jedem ande- ren Menschen auch, entsprechend ihrer Fähigkeiten und Ressourcen eine möglichst selbstbestimmte und selbstständige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden. Allgemein sollten Menschen mit einer geistigen Behinderung nicht ausschließ- lich auf eine bestehende Intelligenzminderung reduziert werden, weil zu gesellschaftli- cher Teilhabe und dem Mensch-Sein mehr gehört als ein bestimmter IQ.

Aufgrund dieses Verständnisses von geistiger Behinderung wird im Folgenden nur dann ausschließlich auf eine Intelligenzminderung eingegangen und in diesem Sinn von geis- tiger Behinderung gesprochen, wenn es für das Thema, und besonders die Elternschaft dieser Personengruppe von Relevanz ist, oder die auftretenden Besonderheiten und Schwierigkeiten speziell auf die mangelnde kognitive Entwicklung zurück zu führen sind.

3. Elternschaft bei Menschen mit geistiger Behinderung

Nachdem in dem vorangegangenen Kapitel die Personengruppe, welche mit der Begrifflichkeit geistig Behinderte beschrieben wird, und die daraus möglicherweise resultierenden Schwierigkeiten in den Bereichen Selbstständigkeit und Lebensplanung beschrieben wurden, soll jetzt näher auf die Sexualität und Elternschaft eingegangen sowie Erfahrungen und bisherige Studien kurz vorgestellt werden.

3.1 Sexualität und Kinderwunsch

Wie bereits einleitend beschrieben, ist es für die meisten Menschen völlig normal, sich irgendwann ab dem Eintritt in die Adoleszenz Gedanken über die Zukunft allgemein, aber auch speziell über Kinderwunsch sowie Familiengründung, zu machen. Bei Men- schen mit einer geistigen Behinderung gestalten sich sowohl die freie Entfaltung ihrer Sexualität als auch die Umsetzung der Wünsche bezüglich Partnerschaft und Kinder- wunsch jedoch oft schwierig.

Es ist wichtig, sich darüber im Klaren zu sein, dass Sexualität und Partnerschaft zu den menschlichen Grundbedürfnissen gehören. Bereits die Sexualerziehung in dieser Personengruppe kann jedoch einige Schwierigkeiten mit sich bringen. Menschen mit einer geistigen Behinderung haben teilweise ein vermindertes Schamgefühl, weshalb es zu Situationen kommen kann, die für andere Menschen unangenehm sind.

„≫Ist der große Junge dahinten Ihr Sohn?≪

≫Ja, warum?≪

≫Auf den müssen Sie mal ein bisschen aufpassen. Wissen Sie überhaupt, was Ihr Sohn da macht? Der zieht sich die Badehose runter und fummelt an sich rum. Die anderen Kinder schauen alle schon. Das geht doch nicht. Das müssen Sie doch verstehen.≪“

(Achilles 2010, S. 37)

Durch solche oder ähnliche Situationen kann bei Außenstehenden leicht der Eindruck entstehen, dass Sexualität bei Menschen mit einer geistigen Behinderung „nicht normal“ ist. Vielmehr werden sie oft als triebbetont oder asexuell stigmatisiert und ihre Sexuali- tät tabuisiert. Jedoch durchleben auch beeinträchtigte Kinder und Jugendliche die nor- malen Schritte der sexuellen Entwicklung und Identitätsbildung (vgl. Ortland 2008, S. 75 f.). Diese verläuft körperlich nahezu parallel zu der nichtbehinderter Menschen, während die psychische Entwicklung aufgrund der geistigen Retardierung häufig mit mehr oder weniger großer Zeitverzögerung und nicht immer bis zur vollen Reife geschieht (vgl. Plaute 2006, S. 502). „Es bleibt für alle potentiellen Veränderungen der sexuellen Entwicklung bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderung festzuhalten, dass sie nicht als Kausalzusammenhang in Bezug auf eine ‚behinderte Sexualität‘ zu verstehen sind“ (Ortland 2008, S. 13 f.). Wichtig ist es, den Kindern und Jugendlichen durch eine aufgeklärte Sexualpädagogik zu ermöglichen, ihre eigene Sexualität zu entdecken und sie nicht aufgrund von gesellschaftlichen Zwängen und Scham des Umfeldes zu unterdrücken und zu verstecken (vgl. Ortland 2008, S. 77 ff.).

Im Laufe des Erwachsenwerdens nehmen das Interesse am anderen Geschlecht und das Bedürfnis nach Nähe, Zuneigung und Geborgenheit zu. Inwieweit geistig behinderte Menschen Partnerschaften zur tatsächlichen Lustbefriedigung benötigen, ist hierbei nicht eindeutig geklärt. Nach Moll ist ihnen eher daran gelegen, jemanden zu finden, der zu ihnen gehört und ihnen die Möglichkeit nach Liebe und Zuneigung eröffnet (vgl. Moll 2010, S. 33). Geschlechtsverkehr sei hierbei deshalb eher von sekundärer Bedeu- tung. Bender führt an, dass eine Partnerschaft positive Auswirkungen auf das Sozialver- halten haben kann und „[…] dazu beitragen, aggressivem und depressivem Verhalten entgegenzuwirken“ (Bender 2012, S. 124). Aufgrund mangelnder sozialer Kontakte, einem eingeschränkten Aktionsradius und Ablehnung bzw. mangelnde Unterstützung durch das Umfeld, wird der Zugang zu diesen Grundbedürfnissen vielen Menschen mit geistiger Behinderung häufig erschwert oder gänzlich verwehrt (vgl. Bender 2012, S. 125).

Kommt es zu einer Partnerschaft, die auch über einen längeren Zeitraum Bestand hat, wird besonders von Frauen häufig ein Kinderwunsch geäußert. Die Thematisierung und Auseinandersetzung mit diesem Kinderwunsch bei geistiger Behinderung gilt nach wie vor als heikel, weil weiterhin viele Vorurteile gegenüber einer Elternschaft bestehen.

Achilles führt hierzu an, dass im Grundgesetz in den Artikeln eins bis drei festgelegt ist, dass kein Mensch aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden darf und jeder das Recht auf Menschenwürde, Gleichheit und freie Entfaltung der Persönlichkeit hat. Se- xualität und Partnerschaft sind somit nicht nur Grundbedürfnisse, sondern auch Grund- rechte (vgl. Achilles 2010, S. 75). In den letzten 20 Jahren hat sich das Bewusstsein von Sexualität bei geistig Behinderten dahingehend verändert, dass es tatsächlich immer mehr als ein Grundrecht jedes Menschen gesehen wird und man somit auch die natur- gegebenen Folgen der Kinderzeugung tolerieren muss (vgl. Moll 2010, S. 33 f.) Davon abgesehen verschwindet ein unerfüllter Kinderwunsch nicht einfach, sondern sollte dif- ferenziert mit den Betroffenen erörtert werden, um das Gefühl des selbstbestimmten Denkens und Handelns zu steigern.

Menschen mit geistiger Behinderung, die sich ein Kind wünschen, muss die Gelegen- heit geboten werden, sich aktiv mit diesem Wunsch auseinandersetzen zu können. So können sie selbst und die Betreuenden die Hintergründe kennenlernen und feststellen, ob tatsächlich ein Kinderwunsch besteht oder ein Kind eventuell nur ein anderes Be- dürfnis kompensieren soll. Hierfür halten Pixa-Kettner und Bargfrede die Auseinander- setzung durch Gespräche und verschiedene ergänzende Materialien für geeignete Mittel (vgl. Pixa-Kettner & Bargfrede 2008, S. 76 ff.). In diesem Zusammenhang sei beson- ders auf das von ihnen erarbeitete „Kinderwunschspiel“ hingewiesen, welches zum Ziel hat „[…] einen möglichst offenen Austausch über die eigenen Wünsche und Phantasien im Zusammenhang mit einem eigenen Kind anzuregen, aber auch realistische Abwä- gungen über Anforderungen und Belastungen durch das Elternsein zu ermöglichen“ (Pixa-Kettner & Bargfrede 2008, S. 83). Dieses beinhaltet 36 Item-Karten mit verschie- denen Illustrationen und positiven, negativen sowie neutralen Aussagen in leichter Sprache5 über das Leben mit einem Kind und wird mit den Betroffenen allein oder mit dem Partner durchgeführt. Dadurch kann ein breites Spektrum möglicher Kinderwun- schmotive abgebildet werden. Beispiele hierfür sind:

[...]


1 Der besseren Lesbarkeit halber wird im Folgenden ausschließlich die männliche Form verwendet, welche die Weibliche einschließt. Um dieses Themenfeld ergründen zu können, entschied ich mich für folgende for-

2 Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, herausgegeben von der WHO. Problematisch und häufig kritisiert bei dieser Sichtweise von geistiger Behinderung ist

3 Das bio-psycho-soziale Modell der ICF wurde abgedruckt mit freundlicher Erlaubnis der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Alle Rechte liegen bei der WHO. (Siehe: http://www.dimdi.de/static/de/klassi/icf/) flussnahme auf die Selbstständigkeit von Fall zu Fall in unterschiedlicher Intensität zu

4 WfbM - Werkstatt für behinderte Menschen ter-stützung, Unterricht und Ausbildung […] mit dem Ziel ihre optimale Entwicklung zu

5 Der Begriff „leichte Sprache“ bezeichnet eine besonders leicht verständliche sprachliche Ausdrucks- weise, die der Barrierefreiheit dient und Menschen mit Beeinträchtigungen die Möglichkeit bietet, sich auch komplexe Sachverhalte zu erschließen. (vgl. www.leichtesprache.org)

Fin de l'extrait de 57 pages

Résumé des informations

Titre
Unterstützungsmöglichkeiten für Eltern mit einer geistigen Behinderung
Université
University of Hannover
Note
1,3
Auteur
Année
2014
Pages
57
N° de catalogue
V312035
ISBN (ebook)
9783668108950
ISBN (Livre)
9783668108967
Taille d'un fichier
2737 KB
Langue
allemand
Mots clés
Sonderpädagogik, Sexualität, Kinderwunsch, Elternschaft, Geistigbehindertenpädagogik, Behinderung, Lebensplanung, Elternrecht, Kindeswohlgefährdung, Elternassistenz, Begleitete Elternschaft, Experteninterview, empirische Sozialforschung, Qualitative Inhaltsanalyse
Citation du texte
Catherine Hildebrandt (Auteur), 2014, Unterstützungsmöglichkeiten für Eltern mit einer geistigen Behinderung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/312035

Commentaires

  • Pas encore de commentaires.
Lire l'ebook
Titre: Unterstützungsmöglichkeiten für Eltern mit einer geistigen Behinderung



Télécharger textes

Votre devoir / mémoire:

- Publication en tant qu'eBook et livre
- Honoraires élevés sur les ventes
- Pour vous complètement gratuit - avec ISBN
- Cela dure que 5 minutes
- Chaque œuvre trouve des lecteurs

Devenir un auteur