Gerade durch das Pflegestärkungsgesetz hat die unabhängige Pflegeberatung einen größeren Stellenwert als jemals zuvor erreicht. Beratende Berufe in der Pflege befinden sich durch die Neuregelung in einem Spannungsfeld zwischen neutraler Begutachtung und einfühlsamer Anspruchsdurchsetzung für ihre Klienten. Auch in einem Beratungskontext wird in Fach- und Weiterbildungen erwartet, Grundzüge der Pflegebegutachtung, zumindest im Bereich der Pflegeeinstufung, zu beherrschen.
In jahrzehntelanger Dozententätigkeit, auch schon zu Zeiten, als Pflegesachverständiger noch ein völlig neuer Berufsstand war, zeigte sich, dass Pflegebegutachtung auch in ihrer Methodik lehr- und lernbar ist, und die Erstellung von Gutachten nicht nur auf die Erfahrung des Sachverständigen und seine berufliche Fachkunde gestützt werden muss. Ganz besonders Gutachten, die dem Gericht als Beweismittel des Strengbeweises nutzen sollen, sind für das Gericht nachvollziehbar aufzubereiten. Ähnliches gilt in einem Beratungskontext, um dem Klienten eine Entscheidungsgrundlage zu bieten. Hierfür gibt es einige Aufbautechniken, methodische Besonderheiten und sprachliche Hinweise, die es dem angehenden Pflegesachverständigen leichter machen, sich angemessen schriftlich wie mündlich bei Gericht und gegenüber Privatauftraggebern zu präsentieren.
In dieser Arbeit wird daher pflegefachliches Fachwissen zwar in einem Kapitel erwähnt werden, wesentlich ist jedoch die Rechtstellung des gerichtlich bestellten Sachverständigen, des Privatsachverständigen, die Methodik der Gutachtenerstellung und Handlungsanleitungen für den Sachverständigen.
Die vorliegende Publikation soll dem Leser ermöglichen nach der Lektüre sorgfaltsgerecht die Bedeutung der Gutachten aus den beiden wichtigen Bereichen der Pflege (Pflegeeinstufung und Pflegehaftung) zu erkennen und seine berufliche Stellung zu wahren. Der Leser soll weiterhin in der Lage sein, ein Gutachten unternehmerisch und kostentechnisch zu beurteilen.
Pflegebegutachtung findet aufgrund der Vielfalt ihrer potentiellen Anwender in einem sehr heterogenen Berufsfeld statt, dem aber gemeinsam ist, dass der Sprung vom praktischen Pflegealltag in die Autorenschaft eines Gutachtens, auch hinsichtlich der Sprachebene gelingen soll.
Deshalb ist diese Publikation auch für diejenigen bestimmt, die nicht bei Gericht auftreten, aber behörden- oder hausintern pflegefachliche Einschätzungen abzugeben haben.
Inhaltsverzeichnis
Der Sachverständige
Teil 1: Das Berufsbild des Pflegsachverständigen
A. Begriff des Sachverständigen
I. Abgrenzungsfragen im System der Beweismittel
1. Der Zeuge
2. Der sachverständige Zeuge
3. Der Sachverständige
4. Sonstige Beweismittel
5. Abgrenzung Beweis: Parteivorbringen, Parteieinvernahme, Sachvortrag
II. Umgang mit dem Wissen des Sachverständigen durch das Gericht
1. Freibeweis und Strengbeweis
2. Amtsermittlung und Beibringungsgrundsatz
3. Grundsätze der Beweiswürdigung
a) Denkgesetze der Logik
b) Indiz/Beweis: Abgrenzung
c) Transparenzgebot in den Urteilsgründen
III. Umgang mit dem Wissen des Sachverständigen durch die Parteien
1. Sachvortrag und Darlegungspflicht (substantiiert)
2. Formen des Bestreitens
3. Beweisangebote und Beweisantritte
4. Beweislastverteilung und „non liquet“
IV. Folgerungen für das Berufsbild des Sachverständigen
1. Auftragserteilung und Auftragsumfang: Bedeutung des Beweisbeschlusses
2. Selbstverständnis des Sachverständigen in seiner Funktion als Beweismittel
3. Behandlung des Auftrags durch den Sachverständigen
4. Die Persönlichkeit des Sachverständigen
a) Reicht die pflegefachliche Beurteilungskompetenz aus?
b) Abgrenzung des Pflegesachverständigen vom sonstigen medizinischen Sachverständigen
c) Unparteiische Aufgabenerfüllung
5. Ordnungsgemäße Gutachtenerstattung
a) Schweigepflicht-Auskunftspflicht
b) Fortbildungspflicht
6. Werbebeschränkungen
7. Vom Auftrag zum Gutachten
a) Gerichtsgutachten
b) Aktenstudium
c) Ortstermin
d) Vergleichsbereitschaft der Parteien
e) Wichtiges zu Privatgutachten
aa) Pflicht zur Gutachtenerstattung bei privaten Aufträgen
bb) Unparteiische Aufgabenerfüllung
cc) Besonderheiten des Privatgutachtens
B. Berufsethos des Sachverständigen
I. Privatgutachten
II. Gericht als Auftraggeber
III. Staatsanwaltschaft als Auftraggeber
IV. Verhalten des Sachverständigen als Ausdruck des Berufsethos
1. Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
2. Sach- und Fachkunde
3. Erscheinen vor Gericht
4. Mündliche und schriftliche Gutachten
5. Eidesleistung und Schweigepflicht
C. Die als (gerichtliche) Sachverständige in Betracht kommenden Rechtspersonen
I. Einzelunternehmer
II. Behörden
III. Private Organisationen: Rechtsformen
IV. Sachverständigengruppe
D. Der selbständige Sachverständige
I. Zivilrechtliche Grundlagen der Tätigkeit
1. Privatgutachten: Entstehung und Erlöschen des Honoraranspruchs
2. Gerichtsgutachten: Entstehung und Erlöschen des Honoraranspruchs
II. Zeugen- und Sachverständigenentschädigung
1. Geltungsbereich des JVEG
2. Höhe der Leistung
III. Entschädigung von Privatgutachten
1. Versagung des Honorars bei pflichtwidrigem Verhalten des Sachverständigen - Abgrenzung zur Haftung des Sachverständigen
a) aus Vertrag
b) aus Delikt
E. Die Neutralität des Sachverständigen und seine Befangenheit - Ablehnung des Sachverständigen durch die Parteien und das Gericht
I. Ablehnung
Gründe
Folgen
Teil 2: Methodenlehre und Gutachtenerstellung
A. Arbeitsweise: Grundsätze und Methodik
I. Umgang mit Gesetzestexten: Auslegungsmethoden
II. Umgang mit Urteilen
III. Umgang mit Parteivorbringen
IV. Umgang mit juristischer Literatur
V. Umgang mit nicht-juristischer Literatur
B. Arbeitsschritte bei der Gutachtenerstellung
I. Vorarbeiten
1. Aktenstudium und Aktenvortrag
2. Interpretation des Beweisbeschlusses /Gutachtenauftrages
3. Hilfsmittel bei der Gutachtenerstellung
4. Recherche
II. Gutachtenerstellung
1. Sachbericht
2. Aufbau und Inhalt des schriftlichen Gutachtens
III. Nachbereitung
1. Zusammenfassung des Gutachtens
2. Gutachtenerstattung: schriftlich und mündlich
C. Qualitätserfordernisse an das Gutachten
I. Aufbau
II. Sprache und Stil
III. Bedarfsorientierung
IV. Häufige Fehler: Ergebnisorientierung statt Gutachtenstil
1. Wertung statt Schlussfolgerung
2. Fremd- und Eigenmeinung nicht trennbar
Zielsetzung & Themen
Das Hauptziel dieser Publikation ist es, angehenden Sachverständigen und in beratenden Berufen tätigen Pflegefachkräften das notwendige methodische und rechtliche Rüstzeug für eine qualifizierte Gutachtenerstellung zu vermitteln. Die Arbeit adressiert dabei die Herausforderung, komplexe pflegefachliche Sachverhalte präzise, neutral und für juristische Entscheidungsträger nachvollziehbar aufzubereiten.
- Rechtliche Grundlagen und Stellung des gerichtlichen sowie privaten Sachverständigen.
- Methodik der Gutachtenerstellung, von der Vorarbeit über den Sachbericht bis zur Schlussfolgerung.
- Abgrenzung der Pflegesachverständigen von anderen medizinischen Sachverständigen.
- Qualitätserfordernisse, Vermeidung von Befangenheit und Einhaltung von Berufsethos.
Auszug aus dem Buch
A. Begriff des Sachverständigen
Die Behauptung von Tatsachen, die unter den Parteien strittig sind und die für eine richterliche Entscheidung bedeutsam sind, bedürfen des Beweises, das heißt dem Richter muss die Überzeugung verschafft werden, dass die Behauptung richtig. Ein wichtiges Beweismittel hierbei ist der Zeugenbeweis.
Gegenstand des Zeugenbeweises sind Wahrnehmungen über vergangene Tatsachen und Zustände. Als die Person, die dabei war, sagt der Zeuge über seine konkrete Wahrnehmungen aus. Er kann insoweit nicht durch beliebige andere Personen ersetzt werden. Der Zeuge hat auf Ladung des Gerichts vor Gericht zu erscheinen, eine Aussage zu machen und gegebenenfalls die Aussage mit Eid zu bekräftigen. Zeuge kann nicht sein, wer im Prozess Partei, als Kläger oder Beklagter ist. Der Zeuge ist nicht durch eine andere Person beliebig austauschbar.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Begriff des Sachverständigen: Dieses Kapitel erläutert die rechtliche Abgrenzung des Sachverständigen von anderen Beweismitteln wie Zeugen und definiert die Rolle sowie die Anforderungen an die Objektivität und Unparteilichkeit im gerichtlichen Prozess.
B. Berufsethos des Sachverständigen: Hier werden die ethischen Pflichten beleuchtet, die ein Sachverständiger gegenüber Gerichten, Staatsanwaltschaften und Privatkunden wahren muss, insbesondere in Bezug auf Unabhängigkeit und fachliche Sorgfalt.
C. Die als (gerichtliche) Sachverständige in Betracht kommenden Rechtspersonen: Dieser Abschnitt beschreibt, wer als Sachverständiger agieren kann, wobei zwischen Einzelpersonen, Behörden und verschiedenen privatrechtlichen Organisationsformen differenziert wird.
D. Der selbständige Sachverständige: Kapitel D behandelt die zivilrechtlichen Grundlagen der Tätigkeit, insbesondere das Entstehen und Erlöschen von Honoraransprüchen für Privat- und Gerichtsgutachten sowie die Entschädigungsregelungen nach dem JVEG.
E. Die Neutralität des Sachverständigen und seine Befangenheit - Ablehnung des Sachverständigen durch die Parteien und das Gericht: Dieses Kapitel thematisiert die Ablehnungsgründe bei Befangenheit und die Konsequenzen, wenn das Vertrauen in die Neutralität eines Sachverständigen gefährdet ist.
A. Arbeitsweise: Grundsätze und Methodik: Hier werden die juristischen Auslegungsmethoden und der professionelle Umgang mit Gesetzen, Urteilen und unterschiedlicher Literatur als essenzielle Arbeitstechniken für Gutachter vorgestellt.
B. Arbeitsschritte bei der Gutachtenerstellung: Dieses Kapitel bietet einen Leitfaden für den praktischen Erstellungsprozess, vom Aktenstudium und der Interpretation des Beweisbeschlusses bis zur finalen gutachterlichen Stellungnahme.
C. Qualitätserfordernisse an das Gutachten: Der letzte Teil formuliert Anforderungen an Aufbau, Sprache und Stil und warnt vor typischen Fehlern wie der Vermischung von Ergebnisorientierung mit dem gebotenen Gutachtenstil.
Schlüsselwörter
Pflegesachverständiger, Gutachtenerstattung, Beweisbeschluss, Gerichtsgutachten, Privatgutachten, Pflegeeinstufung, Pflegehaftung, Unparteilichkeit, JVEG, Beweiswürdigung, Berufsethos, Sachvortrag, Haftung, Befangenheit, Methodenlehre
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit dem Berufsbild und der Methodenlehre für Pflegesachverständige, die im Rahmen von Gerichtsprozessen oder privaten Aufträgen Gutachten zur Pflegeeinstufung oder Pflegehaftung erstellen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentral sind die rechtliche Stellung des Sachverständigen, die formalen Anforderungen an die Gutachtenerstellung, die Honorierung nach dem JVEG sowie die ethischen Grundsätze der Neutralität und Befangenheitsvermeidung.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, dem Leser die notwendige Kompetenz zu vermitteln, um Gutachten sorgfaltsgerecht und unternehmerisch beurteilbar zu erstellen, sowie die eigene berufliche Stellung im Spannungsfeld zwischen Begutachtung und Beratung zu wahren.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Publikation basiert auf einer juristisch-methodischen Analyse des Zivilprozessrechts, kombiniert mit pflegefachlichen Standards und der Auswertung relevanter Rechtsprechung zur Rolle des Sachverständigen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung des Berufsbildes, die spezifischen rechtlichen Anforderungen an Gutachter, die methodische Vorgehensweise bei der Gutachtenerstellung und die Qualitätskriterien, die ein professionelles Gutachten erfüllen muss.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Pflegesachverständiger, Gutachtenerstattung, Unparteilichkeit, JVEG und Beweisbeschluss.
Warum ist das Verständnis des Beweisbeschlusses für den Sachverständigen so wichtig?
Der Sachverständige ist streng an die Fragestellung im Beweisbeschluss gebunden. Fehler bei der Interpretation können dazu führen, dass das Gutachten nicht verwertbar ist oder der Sachverständige seine Kompetenzen überschreitet.
Wie unterscheidet sich ein pflegerisches von einem medizinischen Gutachten?
Während der Arzt auf physiologische und pathologische Funktionen fokussiert, konzentriert sich die Pflegekraft auf die pflegerischen Maßnahmen, deren Angemessenheit und die Selbstversorgungskompetenz des Patienten im Pflegealltag.
Was muss ein Sachverständiger bei einem Ortstermin beachten?
Er muss absolut unparteiisch agieren, beide Parteien rechtzeitig einladen, nur Fragen stellen statt beantworten und den Grundsatz der Neutralität wahren, um nicht den Anschein der Befangenheit zu erwecken.
Was bedeutet das Haftungsprivileg für den Sachverständigen?
Das Haftungsprivileg schützt den Sachverständigen davor, für einfache Fehler zu haften. Er haftet grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sofern das fehlerhafte Gutachten ursächlich für die gerichtliche Entscheidung war.
- Citation du texte
- Dr. Anette Oberhauser (Auteur), 2015, Pflegesachverständige und Beratungsberufe in der Pflege, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/312125