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Reform der Insolvenzordnung. Wesentliche Änderungen durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG)

Titre: Reform der Insolvenzordnung. Wesentliche Änderungen durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG)

Thèse de Bachelor , 2015 , 81 Pages , Note: 1,5

Autor:in: Mathias Weidmann (Auteur)

Gestion d'entreprise - Droit économique
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In Fachkreisen wurde die Insolvenzordnung (InsO) in ihrer alten Fassung seit langem kritisiert. Bemängelt wurde insbesondere, dass der Ablauf des deutschen Insolvenzverfahrens nicht berechenbar sei und dass kaum eine Möglichkeit zur Einflussnahme auf die Auswahl des Insolvenzverwalters genommen werden könne. Generell sei die InsO eher auf die Abwicklung statt auf die Sanierung von Unternehmen ausgerichtet und würde der frühzeitigen Sanierung insolvenzbedrohter Unternehmen zahlreiche Hindernisse in den Weg legen. Mit dem am 01.03.2012 in Kraft getretenen Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen -kurz ESUG genannt- beabsichtigte der Gesetzgeber die Schwachstellen des ehemaligen Insolvenzrechts zu beseitigen und die Fortführung sanierungsfähiger Unternehmen zu erleichtern. Die wesentlichen Schwerpunkte des Reformvorhabens bestanden dabei in der Stärkung der Gläubigerautonomie, der Einführung des sog. Schutzschirmverfahrens sowie dem Ausbau und dem erleichterten Zugang zum Eigenverwaltungsverfahren.

Im Rahmen der vorliegenden Bachelorarbeit wird dem Leser einleitend zunächst das notwendige Grundverständnis zum Themengebiet der Insolvenzabwicklung vermittelt. Nachdem die Reformbedürftigkeit der bisherigen InsO verdeutlicht wurde, werden im weiteren Verlauf die wesentlichen Änderungen, im Speziellen das Schutzschirmverfahren und das modifizierte Eigenverwaltungsverfahren vorgestellt. In Anlehnung an mehrere fremd durchgeführte Studien werden im Rahmen einer ersten Zwischenbilanz sodann die ersten Praxiserfahrungen mit dem neuen Insolvenzrecht dargestellt.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

1.1 Ausgangssituation, Problemstellung und praktische Relevanz

1.2 Aufbau und Zielsetzung der Arbeit

2 Insolvenzrechtlich relevante Grundlagen und Begrifflichkeiten

2.1 Unternehmenskrisen als Vorreiter der Insolvenz

2.2 Insolvenzgrund Zahlungsunfähigkeit

2.3 Insolvenzgrund drohende Zahlungsunfähigkeit

2.4 Insolvenzgrund Überschuldung

3 Überblick über das Regelinsolvenzverfahren

3.1 Grundlagen und Zielsetzung

3.2 Grundzüge der Antragstellung

3.3 Das Insolvenzeröffnungsverfahren

3.4 Das eröffnete Insolvenzverfahren

4 Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen

4.1 Die Eigenverwaltung gem. § 270a InsO

4.1.1 Grundlagen und Zielsetzung

4.1.2 Zulassungsvoraussetzungen

4.1.3 Gründe der Reformbedürftigkeit

4.2 Das Schutzschirmverfahren gem. § 270b InsO

4.2.1 Grundlagen und Zielsetzung

4.2.2 Zulassungsvoraussetzungen

4.2.3 Verfahrensablauf

5 3 Jahre ESUG - eine Zwischenbilanz

5.1 Status Quo

5.2 Wesentliche „Post-ESUG-Erkenntnisse“

6 Fazit

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit analysiert die Reform des deutschen Insolvenzrechts durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) mit dem primären Ziel, Anreize für eine frühzeitige Antragstellung zu schaffen, um die Sanierungschancen in die Krise geratener Unternehmen zu verbessern und volkswirtschaftliche Schäden zu minimieren.

  • Historische Entwicklung und Kritik am alten Insolvenzrecht
  • Grundlagen und Methoden der Insolvenzprüfung (Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung)
  • Stärkung der Gläubigerautonomie und Einbeziehung des Gläubigerausschusses
  • Das modernisierte Eigenverwaltungsverfahren
  • Das neu eingeführte Schutzschirmverfahren
  • Erste Zwischenbilanz und Praxiserfahrungen mit dem ESUG

Auszug aus dem Buch

2.2 Insolvenzgrund Zahlungsunfähigkeit

Die Zahlungsunfähigkeit stellt einen allgemeinen Eröffnungsgrund für ein Insolvenzverfahren dar. Dem Wortlaut des § 17 Abs.1 InsO zufolge ist der Schuldner zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Verbindlichkeiten zu erfüllen. Nach § 17 Abs. 2 InsO ist die Zahlungsunfähigkeit anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat. Eine nähere Definition wurde von der Rechtsprechung auch in der derzeit gültigen Insolvenzordnung nicht vorgenommen. Ebenso ist die Art und Weise zur Feststellung einer eingetretenen Zahlungsunfähigkeit im Gesetz nicht vorgeschrieben.50 Die Beurteilung, ob eine Zahlungsunfähigkeit vorliegt, hat jedoch rein objektiv zu erfolgen, die subjektive Vorstellung des Schuldners ist dabei außer Acht zu lassen.51

Von der Zahlungsunfähigkeit abzugrenzen ist die bloße Zahlungsstockung. Eine lediglich vorübergehende Liquiditätslücke stellt im insolvenzrechtlichen Sinne grundsätzlich (noch) keinen Insolvenzgrund dar. Eine Zahlungsstockung liegt vor, wenn der Schuldner nur zeitweilig nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, jedoch konkrete Aussichten bestehen, diese innerhalb eines absehbaren Zeitraums zu begleichen.52 Nach dem Urteil des BGH vom 24.05.200553 ist eine bloße Zahlungsstockung anzunehmen, wenn der Zeitraum nicht überschritten wird, den eine kreditwürdige Person benötigt, um sich die zur Schließung der Liquiditätslücke erforderlichen finanziellen Mittel zu leihen. Hierfür werden drei Wochen als notwendig, aber ausreichend angesehen.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einleitung: Vorstellung der Problemstellung, der Relevanz von Unternehmensinsolvenzen und des Aufbaus der Arbeit zur Reform durch das ESUG.

2 Insolvenzrechtlich relevante Grundlagen und Begrifflichkeiten: Analyse der Krisenstadien von Unternehmen und der rechtlichen Kriterien für Insolvenzgründe wie Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung.

3 Überblick über das Regelinsolvenzverfahren: Erläuterung der Abläufe und der Gläubigerrollen im Standard-Insolvenzverfahren als Vergleichsbasis für die Reform.

4 Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen: Detaillierte Darstellung der Änderungen durch das ESUG, insbesondere der Eigenverwaltung und des neuen Schutzschirmverfahrens.

5 3 Jahre ESUG - eine Zwischenbilanz: Darstellung der Praxiserfahrungen und Studienergebnisse zur Umsetzung des neuen Insolvenzrechts nach drei Jahren.

6 Fazit: Resümee über die erreichten Ziele des ESUG und Ausblick auf die zukünftige Entwicklung des Insolvenzrechts.

Schlüsselwörter

Insolvenzordnung, ESUG, Sanierung, Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren, Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, Gläubigerautonomie, Insolvenzplan, Insolvenzverwalter, Sachwalter, Unternehmenskrise, Sanierungsstandort, Gläubigerausschuss, Insolvenzverfahren.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der Reform der deutschen Insolvenzordnung durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) und untersucht dessen Auswirkungen auf die Sanierungspraxis.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind die frühzeitige Krisenerkennung, die Verfahrensarten (Regelinsolvenz, Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren) sowie die Stärkung der Gläubigerrechte.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Ziel ist es, die wesentlichen Änderungen durch das ESUG zu erläutern und auf Basis von Studien eine erste Zwischenbilanz über die Wirksamkeit der Reform bei der Sanierung von Unternehmen zu ziehen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit stützt sich auf eine theoretische Literaturanalyse des Insolvenzrechts sowie die Auswertung empirischer Studien zur Anwendung des ESUG in der Praxis.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil behandelt die theoretischen Grundlagen des Insolvenzrechts, den Ablauf des Regelinsolvenzverfahrens sowie detailliert die Neuerungen durch das ESUG, insbesondere Eigenverwaltung und Schutzschirm.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die wichtigsten Begriffe sind Insolvenzordnung, ESUG, Sanierung, Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren.

Warum wurde die Eigenverwaltung durch das ESUG gestärkt?

Die Stärkung soll einen Anreiz zur frühzeitigen Antragstellung geben und das "Stigma des Scheiterns" verringern, indem die Geschäftsführung unter Aufsicht im Amt bleiben kann.

Was unterscheidet das Schutzschirmverfahren vom klassischen Insolvenzverfahren?

Beim Schutzschirmverfahren kann der Schuldner unter bestimmten Voraussetzungen den vorläufigen Sachwalter selbst bestimmen und erhält Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen, um einen Sanierungsplan auszuarbeiten.

Welche Rolle spielt der vorläufige Gläubigerausschuss?

Er dient der Stärkung der Gläubigerautonomie und ermöglicht den Gläubigern eine frühzeitige Einflussnahme auf den Verfahrensverlauf sowie die Auswahl des Verwalters.

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Résumé des informations

Titre
Reform der Insolvenzordnung. Wesentliche Änderungen durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG)
Université
SRH University of Heidelberg
Note
1,5
Auteur
Mathias Weidmann (Auteur)
Année de publication
2015
Pages
81
N° de catalogue
V312335
ISBN (ebook)
9783668115774
ISBN (Livre)
9783668115781
Langue
allemand
mots-clé
Insolvenz Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen ESUG Unternehmensinsolvenzen Gesetzesreform Stigmatisierung der Insolvenz Turnaround Sanierung Schutzschirmverfahren Zahlungsunfähigkeit Überschuldung drohende Zahlungsunfähigkeit Eigenverwaltung
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Mathias Weidmann (Auteur), 2015, Reform der Insolvenzordnung. Wesentliche Änderungen durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/312335
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