Haushaltsnahe Dienstleistungen als Sektor für transnationale Arbeitnehmerinnen

Interviews mit irregulär beschäftigten Pflegekräften aus Osteuropa und ihren Arbeitgebern


Thèse de Master, 2012

160 Pages


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung/Problemstellung

2 Begriffsbestimmungen
2.0 Bezeichnungspraktiken
2.1 Dienstleistungsgesellschaft
2.2 Dienstleistung
2.3 Haushaltsnahe Dienstleistung

3 Haushaltsarbeit im Privathaushalt
3.1 Merkmale von Haushaltsarbeit
3.2 Geschlechtliche Arbeitsteilung im Privathaushalt

4 Der Markt für haushaltsnahe Dienstleistungen in Deutschland
4.1 Steigender Bedarf an haushaltsnahen Dienstleistungen
4.2 Nachfrage nach haushaltsnahen Dienstleistungen
4.3 Tatsächliche Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen
4.4 Hinderungsgründe für die Inanspruchnahme
4.5 Profil der Anbieter von haushaltsnahen Dienstleistungen
4.6 Dienstleistungsagenturen

5 Der Privathaushalt als Markt für transnationale Arbeitnehmerinnen
5.1 Transnationalismus/Transnationale Arbeitsmigration
5.2 Organisation des transnationalen Arbeitsverhältnisses
5.3 Rechtliche Aspekte/Illegalität
5.4 Arbeitsplatz und Aufgabenbereiche in den Privathaushalten

6 Qualitative Studie - Interviews mit Pflegekräften und ihren Arbeitgebern
6.1 Vorgehensweise bei der Erhebung und Auswertung der Daten
6.2 Falldarstellungen: Biografische Daten der Interviewteilnehmer
6.2.1 Sylwia
6.2.2 Karolina
6.2.3 Wiktoria
6.2.4 Nadia.
6.2.5 Agata
6.3 Motivationen auf beiden Seiten
6.4 Lebens- und Arbeitssituationen in den Privathaushalten
6.5 Teilnehmende Beobachtung: Der Arbeitsalltag einer Pflegekraft
6.6 Auswirkungen auf die familiäre Situation
6.7 Ausblicke in die Zukunft
6.8 Zusammenfassung der Ergebnisse

7 Abschließende Diskussion mit Blick auf das deutsche Pflegesystem
7.1 Diskussion der Ergebnisse mit Blick auf das deutsche Pflegesystem
7.2 Lösungsansätze zur Verbesserung der Bedingungen im Pflegebereich

8 Fazit

Literaturverzeichnis

Anhang 1: Interviewleitfäden

Anhang 2: Interviewprotokolle

Abbildungsverzeichnis

Abb.1: Nachfrage nach Haushaltshilfen

Abb.2: Inanspruchnahme von Haushaltshilfen

Tabellenverzeichnis

Tab.1: Merkmale von Haushalts- und Erwerbsarbeit

Tab.2: Finanzierung der Pflegekräfte

Tab.3: Pflegekräfte und betreute Personen

Tab.4: Arbeitszeiten und Gehälter

1 Einleitung/Problemstellung

Deutschland entwickelt sich immer mehr zur Dienstleistungsgesellschaft. Während die Industrie in den letzten Jahren an Beschäftigten verlor, hat die Beschäftigung im Dienstleistungssektor gleichzeitig zugenommen. Auch der Privathaushalt gewinnt durch haushaltsnahe Dienstleistungen als Arbeitsmarkt immer mehr an Bedeutung, da ein steigender Bedarf an Unterstützung, zum Beispiel bei der Pflege von älteren Menschen besteht und der demografische Wandel diesen Bedarf in Zukunft noch steigern wird.

Ein wesentlicher Faktor für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen ist das Nettoeinkommen des Hauptverdieners und dementsprechend entscheiden sich Familien häufig gegen die vermeintlich ´teure´ Variante Pflegeheim. So werden circa zwei Drittel aller Pflegebedürftigen in Deutschland zuhause versorgt, in den meisten Fällen von weiblichen Angehörigen. Allerdings ist die zeitintensive Versorgung nicht ohne weitere Unterstützung machbar, sodass zahlreiche Familien externe Hilfe, zum Beispiel in Form von Pflegediensten, in Anspruch nehmen. Zudem wird diese Unterstützung immer öfter durch osteuropäische Frauen gewährleistet, die mit im Haushalt leben und eine 24-Stunden-Betreuung anbieten. Ihre Zahl wird vom Deutschen Institut für angewandte Pflegeforschung auf über 100.000 geschätzt, wovon jedoch nur 2.000 sozialversicherungsrechtlich angestellt sind.

Von diesen transnationalen Arbeitsverhältnissen profitieren neben den Familien und ausländischen Arbeitskräften auch die jeweiligen Staaten. Denn die deutschen Familien helfen den in ihrem Heimatland arbeitslosen Frauen Geld zu verdienen und diese wiederum helfen Deutschland, damit das Pflegesystem nicht zusammen bricht. Doch diese Handhabung birgt auch Nachteile, da die Beschäftigung meist schwarz ohne einen richtigen Arbeitsvertrag erfolgt und dahingehend im informellen Sektor anzusiedeln ist.

Ziel dieser Masterarbeit ist es, herauszustellen, welche gesellschaftlichen und politischen Schwierigkeiten die transnationalen Arbeitsverhältnisse mit sich bringen und inwieweit die Strukturen des deutschen Pflegesystems in dieser Hinsicht einer Überarbeitung bedürfen, um eine qualitativ bessere und bedarfsgerechte Versorgung der älteren Bevölkerung in Zukunft zu gewährleisten. Zudem soll anhand qualitativer Einzelinterviews einer homogenen Gruppe mit fünf Familien und ihren irregulär Beschäftigten aus Osteuropa aufgezeigt werden, welche Motive Familien und Frauen bewegen, ein transnationales Arbeitsverhältnis einzugehen und welche Auswirkungen dies auf die Lebensbedingungen der beiden Seiten hat.

Die Arbeit besteht inklusive Einleitung und Fazit aus insgesamt acht Kapiteln, die sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil gliedern lassen.

Zunächst werden nach der Einleitung im zweiten Kapitel Grundlagen zur Thematik geschaffen und die für die folgenden Kapitel wichtigen Begriffe ´Dienstleistungsgesellschaft´, ´Dienstleistung´ sowie ´haushaltsnahe Dienstleistung´ bestimmt.

Im dritten Kapitel folgt eine Darstellung der Merkmale von Haushaltsarbeit und der geschlechtlichen Arbeitsteilung im Privathaushalt.

Anhand dieser Grundlagen wird im vierten Kapitel der Markt für haushaltsnahe Dienstleistungen in Deutschland analysiert. Zu diesem Zweck werden Bedarf, Nachfrage, tatsächliche Inanspruchnahme sowie Angebot miteinander verglichen und Hinderungsgründe für die Inanspruchnahme aufgezeigt.

Darauf aufbauend wird im fünften Kapitel der Privathaushalt als Markt für transnationale Arbeitnehmerinnen vorgestellt. Dabei werden theoretische Erkenntnisse zur transnationalen Arbeitsmigration, zur Organisation der Arbeitsverhältnisse, zu rechtlichen Aspekten sowie zum Arbeitsplatz und zu den Aufgabenbereichen in den Privathaushalten aufgeführt.

Im Anschluss daran folgt im sechsten Kapitel die Beschreibung und Auswertung der qualitativen Studie mit fünf Pflegekräften und ihren Arbeitgebern. Dazu wird zunächst die Vorgehensweise bei der Erhebung der Daten nachgezeichnet und die einzelnen Interviewteilnehmer mitsamt biografischen Hintergründen vorgestellt. Darauf folgt die Auswertung der Daten aus den vier thematischen Interviewabschnitten Motivationen auf beiden Seiten, Lebens- und Arbeitssituation in den Privathaushalten, Auswirkungen auf die familiäre Situation und Ausblicke in die Zukunft. Zudem werden der Arbeitsalltag einer Pflegekraft detailliert beschrieben und die wichtigsten Ergebnisse zusammengefasst.

Abschließend werden die Ergebnisse aus den Interviews mit Blick auf das deutsche Pflegesystem diskutiert sowie mögliche Lösungsansätze dargelegt, bevor ein Fazit gezogen wird.

2 Klärung zentraler Begriffe/Begriffsbestimmungen

Zunächst sollen Grundlagen zur Thematik geschaffen werden. Zu diesem Zweck, werden wichtige Begriffe bestimmt und Termini vereinbart.

2.0 Bezeichnungspraktiken

Auf die Personifizierung bzw. geschlechtsspezifische Anrede der Begriffe wie zum Beispiel Dienstleisterin/Dienstleister bzw. Anbieterin/Anbieter wird der Einfachheit halber verzichtet. Bei Verwendung der männlichen Begriffe beziehen sich diese selbstverständlich in jeder Hinsicht auch auf weibliche Personen.

2.1 Dienstleistungsgesellschaft

Mit dem Begriff ´Dienstleistungsgesellschaft´ werden „solche Gesellschaften belegt, deren Beschäftigungsstruktur durch ein Übergewicht von Dienstleistungen gekennzeichnet ist“ (Häußermann/Siebel 1995, S. 21). Demnach bezeichnet eine Dienstleistungsgesellschaft einen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungsstand, in dem der überwiegende Teil der Bevölkerung nicht in landwirtschaftlichen oder industriellen Berufen, sondern im sogenannten dritten Sektor tätig ist (vgl. Bundeszentrale für politische Bildung).

Der Wandel von der Industriegesellschaft zur Dienstleistungsgesellschaft wird auch als ´DreiSektoren-Theorie bezeichnet, die eine „Verschiebung der Schwergewichte der Beschäftigung zunächst vom primären zum sekundären und dann weiter zum tertiären Sektor“ beschreibt (Häußermann/Siebel 1995, S. 23).

Diese volkswirtschaftliche Theorie geht auf die sektorale Einteilung der Beschäftigung durch die britischen Wirtschaftswissenschaftler Alan Fisher und Colin Clark in den 1930er Jahren zurück. In den 1940er Jahren entwickelte der französische Wirtschaftswissenschaftler Jean Fourastié die Theorie weiter und machte sie einem breiten Publikum, auch in Deutschland, bekannt.

Fourastié beschreibt in seinem Buch „Le Grand Espoir du XXe siècle. Progrès technique, progrès économique, progrès social“(Die große Hoffnung des 20. Jahrhunderts) die Unterteilung der Drei Sektoren nach der unterschiedlichen Produktivität bezüglich der Herstellung der Produkte. Demzufolge bezeichnet er Produkte mit mittleren Produktivitätssteigerungen als primären Sektor (Landwirtschaft), Produkte mit hoher Produktivitätssteigerung als sekundären Sektor (Industrie) und Produkte mit geringer oder keiner Produktivitätssteigerung als tertiären Sektor (Dienstleistungen) (Forschepoth 2006, S. 5). Hierbei wird der technische Fortschritt, der laut Fourastié vor ca. 200 Jahren begonnen hat, als zentrale Ursache von Produktivitätssteigerungen zum Schlüsselbegriff der Theorie der Dienstleistungsgesellschaft. Der technische Fortschritt ermöglicht demnach eine Steigerung des Produktionsvolumens, indem Ressourcen eingespart werden und die Güterproduktion pro Zeiteinheit verstärkt wird (Häußermann/Siebel 1995, S. 29).

Darüber hinaus führt der technische Fortschritt dazu, dass in der industriellen Produktion menschliche Arbeitskräfte vermehrt durch Maschinen und Computer ersetzt werden. Demzufolge muss ein immer größerer Anteil der Arbeitskräfte im Dienstleistungssektor arbeiten, um eine entlohnte Beschäftigung ausüben zu können.

Die Bundesrepublik Deutschland wandelt sich seit einiger Zeit von der Industriegesellschaft zur Dienstleistungsgesellschaft. So hat die Beschäftigung im Dienstleistungssektor in den letzten 15 Jahren um 4,2 Millionen Beschäftigte zugenommen, gleichzeitig verlor die Industrie in Westdeutschland deutlich um 1,1 Millionen Beschäftigte (Braczko 2000, S. 1).

Zudem ergeben sich auch Veränderungen bei der Konsumtion, welche in einer Dienstleistungsgesellschaft ebenfalls stärker auf Dienstleistungen ausgerichtet ist. Der Wandel umfasst folglich nicht nur eine Veränderung der Arbeitsmärkte, sondern parallel auch eine Veränderung der Verbrauchsgewohnheiten (Häußermann/Siebel 1995, S. 27).

Nach Fourastié´s Darstellung kehrt sich das Verhältnis zwischen Produktivität und Nachfrage im tertiären Sektor um, da einer geringen Produktivitätssteigerung ein ´unstillbarer Hunger nach Tertiärem´ gegenüber steht. Aufgrund des durch die Produktivitätssteigerung wachsenden Reichtums verschieben sich die Bedürfnisstrukturen und Konsumpräferenzen zugunsten von Luxusgütern und Dienstleistungen. Begründet liegt diese Veränderung zum einen in der Knappheit der Zeit und zum anderen in dem Bedürfnis nach Individualisierung. Der Mensch merke schnell, dass Zeit nicht dehnbar ist, daher bevorzugt er bei der Einteilung seiner Ausgaben eine Dienstleistung statt eines materiellen Gutes, denn die Dienstleistung erspart ihm Zeit, so Fourastié. Auf die alltäglichen Pflichten übertragen, bedeutet dies beispielsweise, dass der Mensch seine Wäsche lieber in die Wäscherei bringt anstatt sie selber zu waschen. Laut Fourastié ist somit das Wachstum verbrauchsbezogener Dienstleistungen aufgrund steigender Konsumentennachfrage der entscheidende Motor für den Wandel (Häußermann/Siebel 1995, S. 32ff).

Diese Entwicklung ist eng mit der Rolle und dem Wandel der erwerbstätigen Frau verknüpft, da sie diejenige ist, die größtenteils die verbrauchsbezogenen haushaltsnahen Dienstleistungen in Form von beruflich organisierter Arbeit übernommen hat, wie in den folgenden Kapiteln dargestellt werden wird (Wittmütz 2003, S. 9).

2.2 Dienstleistungen

Eine Dienstleistung (tertiärer Sektor) bezeichnet „alle Formen wirtschaftlicher, immaterieller, nicht transportierbarer oder nicht lagerbarer Güter, wie sie üblicherweise vom Handwerk (z.B. Friseure), den freien Berufen (z.B. Rechtsanwälten), Banken und Versicherungen, Wissenschaft und Kunst, dem Unterhaltungsgewerbe, der Gastronomie etc. angeboten werden; darüber hinaus wird die öffentliche kommunale Verwaltung zum Dienstleistungssektor gezählt […]“ (vgl. Bundezentrale für politische Bildung).

Ein wesentliches Merkmal von Dienstleistungen ist, dass die Produktion und Konsumtion bzw. die Herstellung und der Verbrauch der Leistung unmittelbar zusammenfallen. Dies wird in der Betriebswirtschaft auch als uno-actu-Prinzip bezeichnet. Dahingehend sind Dienstleistungen nicht greifbar, nicht lagerfähig sowie nicht transportfähig. Außerdem sind sie durch die Heterogenität der Leistungen gekennzeichnet, eine Standardisierung der erbrachten Leistungen ist schwierig bis unmöglich.

Es kann zwischen sachbezogenen und personenbezogenen Dienstleistungen unterschieden werden. Sachbezogene Dienstleistungen sind beispielsweise Speditionen, Banken oder Versicherungen, des Weiteren können sie noch in folgende Kategorien unterteilt werden: originäre Dienstleistungen (Beispiel Wäscherei) und produktbegleitende bzw. industrienahe Dienstleistungen (Beispiel Fahrzeughersteller). Personenbezogene Dienstleistungen sind Dienstleistungen, die am Produkt vollzogen werden oder unmittelbar einer Person zugutekommen. Bei einem Dienst am Menschen bedarf es einer Interaktion zwischen den beteiligten Personen und einer aktiven Mitarbeit durch den Leistungsempfänger. So kann beispielsweise ein Frisör keine Haare schneiden, wenn der Kunde nicht still sitzt oder ein Arzt kann nicht die richtige Untersuchung vornehmen, wenn der Patient nicht sagt, welche Symptome er hat (Häußermann/Siebel 1995, S. 24).

Aufgrund der unmittelbaren, überwiegend auch personengebundenen Arbeitsleistung des Produzenten, die den wesentlichen Inhalt der Dienstleistungen ausmacht, werden vor allem im Vergleich zur Warenproduktion (materielle Güter) nur geringe Möglichkeiten zur Produktivitätssteigerung gesehen (vgl. Gabler Wirtschaftslexikon).

2.3 Haushaltsnahe Dienstleistungen

Eine besondere Form der Dienstleistung stellt die haushaltsnahe Dienstleistung dar.

In der Literatur wird hierfür oftmals auch der Begriff familienunterstützende Dienstleistung genannt, im Folgenden soll aber ausschließlich der Begriff haushaltsnahe Dienstleistung verwendet werden, da dies die wissenschaftliche Bezeichnung ist.

Bei haushaltsnahen Dienstleistungen handelt es sich um Tätigkeiten, die in einem privaten Haushalt gewöhnlich von einem Haushaltsmitglied erledigt werden könnten und für die stattdessen eine Dienstleistungsagentur oder ein privater Dienstleister gegen Entgelt in Anspruch genommen werden. Auch hierbei wird zwischen sachbezogenen und personenbezogenen haushaltsnahen Dienstleistungen unterschieden. In diesem Sinne bezieht sich eine sachbezogene haushaltsnahe Dienstleistung auf Tätigkeiten wie beispielsweise Gartenarbeit oder Reinigungsarbeit. Zu den personenbezogenen Dienstleistungen zählen Tätigkeiten, die sich auf die Betreuung von Kindern, Senioren oder Menschen mit Behinderungen beziehen (Häußermann/Siebel 1995, S. 26).

Generell gehören folgende Tätigkeitsfelder zu haushaltsnahen Dienstleistungen:

- „Kinderbetreuung, Babysitterdienste, Bildungsangebote, Hausaufgabenbetreuung, Nachhilfe, Fahrdienste
- Pflegerische Betreuung von älteren und kranken Familienangehörigen, Familienpflege, Körperpflege
- Gesundheits- und Lebensberatung
- Saubermachen, Textilpflege vor Ort (waschen, bügeln etc.), nichtpflegerische Betreuung von SeniorInnen, Entrümpelung, Haushaltsauflösung, Betreuung von Haustieren
- Einkaufen und Besorgungen, Lieferung von Essen, Lieferservice (Wäscherei, chemische Reinigung), Kurier- und Botendienste
- Reinigung rund ums Haus, Hausmeisterdienste, Gartenarbeit und einfache Handwerker- und Haustechnikdienste
- Partyservice, Urlaubsdienste wie Haus hüten, Postkasten leeren, Blumen gießen
- Hilfe beim Schriftverkehr (Bankverkehr, Reden, Briefe schreiben)“ (Meier-Gräwe 2007, S. 3).

Seit der Einführung neuer Gesetze im Jahr 2003 und 2006 ist es für Privathaushalte möglich, haushaltsnahe Dienstleistungen und handwerkliche Leistungen von der Einkommenssteuerschuld abzuziehen. Laut Paragraph 35a des Einkommenssteuergesetzes ´Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen´ Absatz Eins bis Zwei gilt:

(1) „Für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, bei denen es sich um eine geringfügige Beschäftigung im Sinne des § 8a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch handelt, ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 Prozent, höchstens 510 Euro, der Aufwendungen des Steuerpflichtigen.

(2)1 Für andere als in Absatz 1 aufgeführte haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse oder für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen, die nicht Dienstleistungen nach Absatz 3 sind, ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 Prozent, höchstens 4 000 Euro, der Aufwendungen des Steuerpflichtigen.2 Die Steuerermäßigung kann auch in Anspruch genommen werden für die Inanspruchnahme von Pflege- und Betreuungsleistungen sowie für Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen wegen der Unterbringung in einem Heim oder zur dauernden Pflege erwachsen, soweit darin Kosten für Dienstleistungen enthalten sind, die mit denen einer Hilfe im Haushalt vergleichbar sind“ (vgl. Einkommenssteuergesetz, § 35a).

Dahingehend wird ersichtlich, dass die haushaltsnahe Beschäftigung eines Dienstleisters zum Beispiel für Pflege- und Betreuungstätigkeiten von einem Arbeitgeber steuerlich geltend gemacht werden kann. Allerdings gilt dies ausschließlich für angemeldete Beschäftigungen im Privathaushalt, bei denen der Arbeitgeber monatlich Abgaben für Steuern und Sozialversicherungen, zum Beispiel an die Bundesknappschaft als Trägerin der Minijob- Zentrale, zahlt.

3 Haushaltsarbeit im Privathaushalt

3.1 Merkmale von Haushaltsarbeit

Die heutige Unterscheidung zwischen Arbeit im Privathaushalt und Arbeit außerhalb des Privathaushalts, wofür üblicherweise die Bezeichnungen Haushaltsarbeit und Erwerbsarbeit verwendet werden, ist ein Ergebnis der Industrialisierung. Die Industrialisierung führte ab Mitte des 18. Jahrhunderts zu einer Auflösung der Ökonomie des ´Ganzen Hauses´. Mit diesem Begriff wird eine Wohn- und Lebensform umschrieben, die bis zu dieser Zeit sowohl auf dem Land als auch in der Stadt dominierte. Das ´Ganze Haus´ war zugleich Wirtschafts-, Sozial-, Rechts- und Herrschaftsverband und „vereinigte unter einem Dach häufig in denselben Räumen Arbeit, Erholung, Schlafen, Essen und Beten, Gesinde, Kinder, Mann und Frau“ (Häußermann/Siebel 1996, S. 22).

Der Auflösungsprozess des ´Ganzen Hauses´ führte dazu, dass sich eine Trennung von Erwerbs- und Familienleben vollzog. So kam es einerseits zu einer räumlichen Separierung von Arbeit und Wohnen und andererseits zu der Herausbildung der Kleinfamilie, die aus Eltern und Kindern bestand. Im Zuge dessen entwickelten sich zwei Sphären, die bis heute noch so definiert sind: die Erwerbsarbeit und getrennt davon die Haushaltsarbeit.

Der direkte Vergleich dieser beiden Sphären verdeutlicht einige Unterschiede. Die Arbeit im Privathaushalt zeichnet sich durch Merkmale aus, die der Erwerbsarbeit genau entgegen gesetzt sind, wie in Tabelle 1 dargestellt ist.

Tab.1: Merkmale von Haushalts- und Erwerbsarbeit

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: eigene Darstellung nach Bittner/Weinkopf 2001, S. 31

So wird die Erwerbsarbeit mit Attributen wie spezialisiert, qualifiziert und entlohnt belegt, während der Haushaltsarbeit dazu gegenteilige Charakteristika wie unspezialisiert, unqualifiziert und unbezahlt zugeordnet werden. Weiterhin wird der private Haushalt als Ort der Konsumtion gesehen, wohingegen die Erwerbsarbeit der Produktion dient. Zudem ist die Haushaltsarbeit dadurch gekennzeichnet, dass die Tätigkeiten kein Ende finden, das heißt in immer gleicher Weise täglich oder wöchentlich wiederkehren (Bittner/Weinkopf 2001, S. 30).

Darüber hinaus ist private Haushaltsarbeit neben sachbezogenen Tätigkeiten insbesondere durch Betreuungs-, Erziehungs- und Pflegearbeiten definiert. Im angelsächsischen Raum wird die Fürsorgearbeit im Haushalt dahingehend häufig mit den drei C´s für Cooking, Caring und Cleaning beschrieben. Durch den Personenbezug und die Interaktion mit Menschen ist die Arbeit nicht nur körperlich, sondern auch emotional sehr anspruchsvoll (Kamphues 2009, S.32f).

Trotz der genannten Unterschiede sind die beiden Sphären Haushaltsarbeit und Erwerbsarbeit aufeinander angewiesen. Denn entgegen der geläufigen Vorstellung trägt Haushaltsarbeit nicht nur zum Verbrauch von Gütern bei, sondern erfüllt auch eine produktive Funktion, da sie einen bedeutenden Input für die Bildung von Humanvermögen leistet. Die Humanvermögensbildung ist das Resultat von Haushaltsproduktion- und Konsumtion, denn der Güterkonsum ist keine Gütervernichtung, sondern er dient der Erhaltung und Entwicklung der Vitalfunktionen der Haushaltsmitglieder, das heißt der Kompensation des permanenten Energieabflusses und dem Wachstum sowie der Gewinnung von Lebenszufriedenheit. Die Produktion von Humanvermögen, also von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, macht das ökonomische, soziale und kulturelle Vermögen menschlicher Gesellschaften aus. Die Haushalte erfüllen damit die wichtigste Aufgabe im gesellschaftlichen Gefüge, da die Sicherung und der Ausbau des Wissens ein kritisches Thema jeder Gesellschaft ist (Piorkowsky 2001, S. 16).

Problematisch dabei ist, dass Haushaltsarbeit aufgrund der zugeordneten Merkmale im deutschen Arbeitsrecht nicht als ´richtige Arbeit´ klassifiziert, sondern oftmals als „Arbeit aus Liebe“ bezeichnet wird. Die bedeutenden Leistungen der Arbeit im Privathaushalt erschienen dahingehend nicht als eigentliche Arbeit und werden entsprechend öffentlich nicht anerkannt sowie beachtet. Und dies hat wiederum einen erheblichen Einfluss auf die Bewertung des Berufsbildes Hauswirtschaft sowie die Wertschätzung und Zahlungsbereitschaft für haushaltsnahe Dienstleistungen, worauf noch detaillierter zurück gekommen wird.

3.2 Geschlechtliche Arbeitsteilung im Privathaushalt

Wie oben herausgestellt wurde, sind mit der Auflösung des ´Ganzen Hauses´ wesentliche Tätigkeitsbereiche aus dem Haushalt ausgelagert worden.

In diesem Zusammenhang wurde die gesellschaftliche Aufteilung in privat und öffentlich getrennte Sphären gleichzeitig vergeschlechtlicht, da Öffentlichkeit (=Erwerbsarbeit= männlich) und Privatheit (=Reproduktionsarbeit=weiblich) geschlechtsspezifisch differenziert wurden (Lutz 2008, S. 16). Denn rückblickend lässt sich feststellen, dass es sich bei der Auslagerung um Tätigkeitsbereiche handelte, die bis heute als typisch „männlich“ gelten. So werden Hausbau, Produktion und Reparaturarbeiten an Unterkunft, Geräten und Transportmitteln heute vom Handwerk und der Industrie übernommen, sie finden also dort statt, wo männliche Erwerbsarbeit damals berufsförmig angesiedelt wurde. Die übrigen Bereiche wie Versorgung, Betreuung, Erziehung und Pflege der Familienmitglieder sind damals im privaten Haushalt verblieben und wurden der weiblichen Zuständigkeit zugeordnet (Thiessen 2004, S. 120).

Diese Aufteilung führte zur Herausbildung des so genannten ´bürgerlichen Familienideals´, auch als ´Einverdienermodell´ oder ´Hausfrauenehe´ bezeichnet, bei dem der Mann außerhäuslich arbeiten geht und die Frau sich zuhause um die Kinder und den Haushalt kümmert. Dieses ´Ideal´ hat bis dato seine Gültigkeit nicht verloren, denn zu einem sind die gesellschaftlichen sowie politischen Rahmenbedingungen an diesem Leitbild ausgerichtet und zum anderen scheint die geschlechtliche Arbeitsteilung im Privathaushalt entgegen anderer Lebensbereiche eher modernisierungsresistent zu sein (Küster 2006, S.9f). Auch die zunehmende Erwerbstätigkeit der Frauen ab den 1970er Jahren hat nicht viel verändert, da die männliche Erwerbsarbeit nach wie vor als Fundament gilt, auf dem die Existenzsicherung beruht und im Leben eines Mannes absolutes Übergewicht vor der Haushaltsarbeit hat (Kamphues 2009, S. 33). Durch die stetig steigende Erwerbstätigkeit von Frauen befindet sich das Prinzip der ´Hausfrauenehe´ zwar auf dem Rückzug, aber an der weiblichen Zuständigkeit für die Haushaltsarbeit hat sich wenig verändert (Karakayali 2010, S.45).

Denn in den meisten Paarbeziehungen oder Familien wird immer noch Frauen die Hauptverantwortung für die Haushaltsarbeit zugewiesen, egal ob sie erwerbstätig sind oder nicht. Dahingehend sind viele Frauen täglich einer Doppelbelastung aus Berufstätigkeit und Verrichtungen im Haushalt ausgesetzt. Technische Errungenschaften haben die Haushaltsarbeit in den letzten Jahrzehnten zwar deutlich erleichtert, sodass der zeitliche und physische Aufwand geringer ist. Allerdings sind die Standards und Ansprüche an Haushaltsarbeit mit der Verbreitung der arbeitssparenden Geräte gewachsen und die Arbeit ist nicht unbedingt weniger geworden, sondern hat sich vor allem in ihrer Qualität verändert. So braucht heute niemand mehr einen ganzen Waschtag in der Wäscheküche verbringen, da die Waschmaschine nebenher läuft. Nichtsdestotrotz muss die Waschmaschine angestellt werden, die Wäsche aufgehängt und gebügelt werden und diese Aufgaben übernehmen in der Regel Frauen (Rerrich 2006, S. 35).

Wie Studien mit Fallbeispielen herausgestellt haben, spielt die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung im Haushalt nicht nur im Alltag eine Rolle, sondern insbesondere auch bei neuen Familiensituationen wie der Geburt des ersten Kindes oder einem pflegebedürftigen Angehörigen. Diese Situationen stellen eine kritische Phase dar, „in der sich die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung revitalisiert und eine Re-Traditionalisierung eintritt, auch wenn die heterosexuelle Paarbeziehung zuvor relativ egalitär geführt wurde“ (Metz/Münst/Kalwa 2010, S. 185).

Ein ähnlicher Prozess zeichnet sich auch in der Beziehungsdynamik zwischen Geschwistern ab, da im Pflegefall eines Elternteils auf geschlechtsspezifische Zuweisungen verwiesen wird und die Töchter automatisch für die Versorgung der Eltern zuständig sind. In vielen Fällen geschieht dies ohne Verhandlungen darüber, ob die von der Tochter übernommene Pflege mit einem entsprechenden finanziellen Ausgleich durch Geschwister oder mit einem größeren Anteil auf das Erbe einhergeht (Metz/Münst/Kalwa 2010 S. 185).

Der Genderaspekt wird in den folgenden Kapiteln, vor allem in Bezug auf die haushaltsnahen Dienstleistungen in der Pflege, immer wieder deutlich. Hierbei lässt sich feststellen, dass die Feminisierung der Migration mit den Formen der internationalen geschlechtlichen Arbeitsteilung eng verknüpft ist. Dahingehend gibt es eine internationale große Nachfrage nach häuslichen Dienstleistungen, welche grundsätzlich als weibliche Tätigkeiten angesehen werden (Neuhaus/Isfort/Weidner 2009, S. 34).

Und da Frauen zumeist die gesamte Alltagsorganisation übernehmen, sind sie es, die zur eigenen Entlastung ihre Bereiche an externe Unterstützung vergeben können bzw. wollen. So sind nicht nur die Anbieter, sondern auch die Nachfrager von haushaltsnahen Dienstleistungen in den Privathaushalten überwiegend weiblich. Männer sind sowohl auf der einen noch auf der anderen Seite kaum involviert. Folglich findet die quantitativ bedeutsamste Umschichtung von Haushaltsarbeit nicht zwischen Männern und Frauen statt, sondern zwischen unterschiedlichen Gruppen von Frauen (Küster 2006, S. 10).

4 Der Markt für haushaltsnahe Dienstleistungen in Deutschland

Nachdem die Grundlagen zur Thematik dargelegt wurden, beschäftigt sich das zweite Kapitel mit der derzeitigen Marktsituation für haushaltsnahe Dienstleistungen in Deutschland. Dafür werden Bedarf, Nachfrage und Angebot miteinander verglichen sowie Hinderungsgründe für die Inanspruchnahme dargelegt.

4.1 Steigender Bedarf an haushaltsnahen Dienstleistungen

Das Interesse an haushaltsnahen Dienstleistungen ist hoch. Ursächlich dafür sind wie schon in Kapitel 2.1 angesprochen, zum einen der Wandel zur Dienstleistungsgesellschaft und die damit einhergehende Veränderung der Konsumpräferenzen bei den Verbrauchern. Zum anderen tragen auch gesellschaftliche Entwicklungen wie die verstärkte Erwerbstätigkeit von Frauen, die zunehmende Zahl der Alleinerziehenden sowie der demografische Wandel dazu bei.

So erweist sich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der heutigen Zeit als nicht leicht. Immer mehr Frauen wollen oder müssen trotz Kindern arbeiten gehen, daher sind in vielen Familien beide Elternteile erwerbstätig und die zur Verfügung stehende Zeit für haushälterische Pflichten und Kinderbetreuung verringert sich. Viele Familien würden deshalb diese Aufgaben gerne an externe Hände weitergeben, um die verbleibende Zeit qualitativ und bewusst mit der Familie zu erleben, anstatt sich zum Beispiel der Gartenarbeit widmen zu müssen. Aufgrund der gestiegenen Zahl der Erwerbstätigen, insbesondere hinsichtlich des hohen Frauenanteils, verringert sich gleichzeitig die Zahl derer, die ehrenamtlichen Arbeiten nachgehen können. Hierdurch entfällt eine bedeutende Ressource zur Unterstützung von Privathaushalten (BMFSFJ 2008, S. 6).

Demografischer Wandel

Ein weiterer Punkt ist der demografische Wandel, denn die deutsche Bevölkerung wird immer älter, da die Geburtenrate stetig sinkt. Seit fast vier Jahrzehnten reicht die Zahl der geborenen Kinder nicht mehr aus, um die Elterngeneration zu ersetzen und auch die Zuwanderung aus dem Ausland wird auf Dauer nicht ausreichen, um das Schrumpfen der deutschen Bevölkerung zu stoppen. Das Statistische Bundesamt prognostiziert, dass die Einwohnerzahl in der Bundesrepublik bis zum Jahr 2030 um 5 Millionen Menschen auf 77 Millionen Einwohner sinken wird. Die Bevölkerungsschrumpfung wird sich am deutlichsten in der Gruppe der unter 20-Jährigen zeigen, im Jahr 2030 werden vorrausichtlich 17 Prozent weniger Kinder und Jugendliche leben. Die Altersgruppe der 65-Jährigen und Älteren wird hingegen um rund ein Drittel (33 Prozent) von 16,7 Millionen im Jahr 2008 auf 22,3 Millionen Personen im Jahr 2030 ansteigen. Die Auswirkungen des demografischen Wandels sind vielfältig und stellen die Bundespolitik und die Gesellschaft vor neue Aufgaben, da die Veränderungen verschiedenste Lebensbereiche betreffen werden. Bedeutende Handlungsfelder dabei sind die Themen Gesundheit, Altenhilfe und Pflege, da hiervon schon jetzt viele Bevölkerungsteile direkt oder indirekt betroffen sind (Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2011, S. 8ff).

Fast in jedem dritten Privathaushalt leben heutzutage Senioren ab 65 Jahren, die versorgt und gepflegt werden müssen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren im Dezember 2009 2,34 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI). Mehr als zwei Drittel (69 Prozent oder 1,62 Millionen) aller Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt. Von diesen erhalten 1,07 Millionen Pflegebedürftige Pflegegeld, eine Sozialleistung der Pflegekasse, womit selbstbeschaffte Pflegehilfen wie Familienangehörige oder Haushaltshilfen finanziert werden können. Weitere 555.000 Pflegebedürftige leben ebenfalls in Privathaushalten, bei ihnen erfolgt die Pflege in Zusammenarbeit mit oder vollständig durch ambulante Pflegedienste (Pfaff 2011, S. 1).

Die Hauptlast der Pflege wird in den meisten Fällen von weiblichen Familienmitgliedern getragen, vorwiegend von Ehefrauen, Töchtern und Schwiegertöchtern. Männer pflegen seltener, wenn, dann handelt es sich um die Ehemänner der pflegebedürftigen Frauen. Ein großer Anteil (ca. 40 Prozent) der Pflegepersonen sind noch im erwerbsfähigen Alter und müssen somit Job und Pflege miteinander vereinbaren. Dementsprechend ist es nicht immer realisierbar, dass sich Familienmitglieder automatisch um die pflegebedürftigen Angehörigen kümmern. Daneben existieren viele gesellschaftlich veränderte Familienverhältnisse, zum Beispiel Patchwork-Familien, in denen die Versorgungsstrukturen hinsichtlich der Pflege unklar sind. Zudem leben immer mehr ältere Menschen in Single-Haushalten und sind auf sich allein gestellt, da sie keine Kinder haben oder keine, die in der näheren Umgebung wohnen und sich regelmäßig um die Pflege kümmern können (Weinkopf 2006, S. 5f).

Folglich lässt sich festhalten, dass der Bedarf an haushaltsnahen Dienstleistungen groß ist und er mit der steigenden Zahl älterer Menschen in den nächsten Jahren weiter wachsen wird. In der Unterstützung für Senioren sehen Experten das größte Potenzial, denn diese wollen so lange wie möglich selbständig sein und in den eigenen vier Wänden leben (BMFSFJ 2008, S.7).

Eine Befragung der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) aus dem Jahr 2002 von über 50-Jährigen hat gezeigt, welche haushaltsnahen Dienste bei älteren Menschen besonders gewünscht sind:

34 Prozent Pflegedienste

34 Prozent Putz- und Haushaltsdienste

24 Prozent Mahlzeitendienste

24 Prozent Einkaufsdienste

23 Prozent Begleitung zum Arzt/Behörden

21 Prozent Fahrdienste

19 Prozent Garten/Winterdienst/Treppenhaus (Weinkopf 2006, S. 4).

4.2 Nachfrage nach haushaltsnahen Dienstleistungen

Der Bedarf an haushaltsnahen Dienstleistungen ist groß. Doch wie groß ist die Nachfrage und wer nimmt externe Unterstützung im Haushalt tatsächlich in Anspruch?

Das Institut für Demoskopie Allensbach (IfD) hat im Jahr 2008 eine Studie zur Nachfrage von Haushaltshilfen veröffentlicht, siehe Abbildung 1. Der Begriff ´Haushaltshilfe´ bezieht sich hierbei auf eine Person, die haushaltsnahe Dienstleistungen anbietet. Der potentielle Nutzerkreis für haushaltsnahe Dienstleistungen liegt in Deutschland bei 24 Prozent.

Anhand der Abbildung wird ersichtlich, dass 40 Prozent der gesamten deutschen Bevölkerung angibt, bei mindestens einer von zwölf Tätigkeiten Hilfe gebrauchen zu können. Jede zweite Frau (50 Prozent) und jeder dritte Mann (29 Prozent) wünscht sich Unterstützung. Zudem ist erkennbar, dass die Nachfrage vor allem in Haushalten mit Kindern (43 Prozent) sowie bei berufstätigen Frauen unter 60 Jahren mit Kindern (59 Prozent) und in der Altersgruppe 60plus (45 Prozent) sehr groß ist.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb.1: Nachfrage nach Haushaltshilfen

Quelle: BMFSFJ 2008, S. 7

Die Tätigkeiten, die am meisten nachgefragt werden, sind die Reinigung der Wohnung mit 89 Prozent, die Pflege der Kleidung (53 Prozent) und die Betreuung von kranken oder pflegebedürftigen Personen (25 Prozent) (BMFSFJ 2008, S. 9).

Allerdings lässt sich feststellen, dass der vorhandene Bedarf nicht zwangsläufig zu einer entsprechenden Nachfrage führt, da es einige mentale Vorbehalte und monetäre Barrieren seitens der privaten Haushalte gibt. Dieser Aspekt wird in den folgenden Kapiteln näher beleuchtet.

4.3 Tatsächliche Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen

Anhand der ebenfalls vom IfD veröffentlichten Abbildung 2 wird deutlich, dass ein erhöhter Bedarf und eine große Nachfrage nach haushaltsnahen Dienstleistungen nicht unbedingt auch zu einer florierenden Inanspruchnahme dieser führen. Während handwerkliche Dienstleistungen oft in Anspruch genommen werden, weil die zur Erledigung der Arbeiten notwendigen Kenntnisse fehlen, spielen solche Faktoren bei Haushaltsarbeit eher eine geringe Rolle. Im Vergleich mit Abb. 1 fällt auf, dass nur elf Prozent der deutschen Bevölkerung Unterstützung in Anspruch nimmt, wohingegen 40 Prozent der Bevölkerung diese Unterstützung nachfragt. Demnach beschäftigen hochgerechnet ungefähr 4,36 von insgesamt 39,91 Millionen Haushalten regelmäßig eine Haushaltshilfe (Enste/Hülskamp/Schäfer 2009, S. 25).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb.2: Inanspruchnahme von Haushaltshilfen

Quelle: BMFSFJ 2008, S. 8

Bei der tatsächlichen Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen spielen die sozioökonomischen Merkmale der Haushalte eine bedeutende Rolle, wie auch eine empirische Analyse des Marktes von haushaltsnahen Dienstleistungen auf der Grundlage des Sozio-Ökonomischen Panels (SOEP) gezeigt hat.

Zu den Motiven für die Inanspruchnahme von Hilfen im Haushalt zählen im Wesentlichen Zeitmangel, eine stark empfundene Belastung durch die Haushaltsarbeit, ein erhöhter Bedarf für Unterstützung, zum Beispiel für pflegebedürftige Haushaltsmitglieder sowie das Motiv des „Sich-leisten-Könnens“.

Die Beschäftigung einer Haushaltshilfe hängt überwiegend von den finanziellen Ressourcen ab, die in einem Haushalt zur Verfügung stehen. Im Durchschnitt aller deutschen Haushalte liegt das Medianeinkommen nur bei 1.900 Euro, wohingegen der Median des Nettoeinkommens von Haushalten mit Unterstützung bei ca. 2.240 Euro liegt. Wie Abbildung 2 zeigt, arbeiten Haushaltshilfen dementsprechend insbesondere in Haushalten, die es sich aufgrund eines Einkommens von mehr als 2.000 Euro im Monat leisten können (15 Prozent) und mit nur acht Prozent seltener in Haushalten, die ein Einkommen von unter 1.200 Euro haben. Am häufigsten werden Hilfen demnach von Doppelverdiener-Haushalten mit Kindern nachgefragt, bei den Alleinverdienern dominiert dagegen die häusliche Arbeitsteilung. Jüngere Alleinstehende sowie Alleinerziehende mit Kindern, die eine Haushaltshilfe beschäftigen, verfügen ebenfalls über das Doppelte des Einkommens von gleichartigen Haushalten insgesamt. Hinsichtlich dessen steht bei der Nachfrage bezogen auf das Einkommen insbesondere das Motiv des „Sich-leisten-Könnens“ im Vordergrund (Enste/Hülskamp/Schäfer 2009, S. 28).

Die Region, in der man lebt, scheint ebenso ein entscheidendes Kriterium zu sein. So nimmt 13 Prozent der westdeutschen Bevölkerung und drei Prozent der ostdeutschen Bevölkerung eine Unterstützung in Anspruch. Dieses Ergebnis deckt sich mit der Tatsache, dass es in Ostdeutschland eine fast doppelt so hohe Arbeitslosenquote (10,6 Prozent) als in Westdeutschland (5,6 Prozent) gibt und es daher wahrscheinlich an den nötigen finanziellen Mitteln mangelt, um diese Dienstleistungen nutzen zu können (vgl. Arbeitsagentur).

Des Weiteren ist ersichtlich, dass deutlich mehr Frauen (14 Prozent) als Männer (8 Prozent) haushaltsnahe Dienste in Anspruch nehmen, welches sich mit den Erkenntnissen aus Kapitel

3.2 deckt.

Neben dem Geschlecht spielt das Alter eine wesentliche Rolle. So nehmen 19 Prozent der über 60-Jährigen Unterstützung in Anspruch, während dies in der Altersgruppe von 16 bis 29 Jahren nur drei Prozent tun. Dieses Ergebnis war zu erwarten, da der Bedarf bei Senioren am höchsten ist und sie auf Hilfe bei der Bewältigung des Alltags angewiesen sind. Zudem verfügt diese Altersgruppe oftmals auch über bessere finanzielle Mittel um sich Unterstützung leisten zu können als die jüngere Generation. Allerdings dominiert bei der Hauptnachfragegruppe, den Einpersonen-Rentnerhaushalten, vor allem das Bedarfsmotiv. Sie nehmen die Dienstleistungen in Anspruch, weil es erforderlich ist und nicht, weil es die finanziellen Ressourcen erlauben.

Auffallend am Umfrageergebnis ist, dass die Schulbildung keine wichtige Rolle zu spielen scheint. Sowohl Personen mit einfacher Schulbildung als auch Personen mit höherer Schulbildung nutzen zu jeweils elf Prozent haushaltsnahe Dienstleistungen. Dahingegen zeigt die Analyse nach SOEP, dass es in 49 Prozent der Haushalte, die regelmäßig eine Haushaltshilfe beschäftigen, mindestens einen Akademiker gibt. Zudem weisen insbesondere Haushaltstypen wie Alleinerziehende und Paare mit vielen Kindern hohe Akademikeranteile auf. Eine quantitativ bedeutsame Ausnahme machen die Einpersonen-Rentnerhaushalte, da sich hier die Akademikeranteile kaum unterscheiden (Enste/Hülskamp/Schäfer 2009, S. 30).

Das Vorhandensein einer Haushaltshilfe hat auch einen erheblichen Einfluss auf die durchschnittliche Arbeitszeit der Haushalte. Dementsprechend arbeiten Alleinerziehende und Paare mit Kindern deutlich länger, wenn eine Haushaltshilfe beschäftigt wird, ihre Arbeitszeit liegt bis zu 38 Prozent höher als ohne Haushaltshilfe. Eine Ausnahme bilden wiederum Einpersonenhaushalte mit älteren Erwerbstätigen, die ihre Arbeitszeit trotz einer Haushaltshilfe nicht ausdehnen. Diese beiden Kriterien bedingen sich gegenseitig, denn einerseits ist eine Haushaltshilfe erforderlich, um die Arbeitszeit zu erhöhen und andererseits ist aber auch ein gewisser Umfang der Erwerbstätigkeit erforderlich, um sich die Beschäftigung einer Haushaltshilfe finanziell leisten zu können (Enste/Hülskamp/Schäfer 2009, S. 29f).

Logisch erscheint, dass 14 Prozent der Befragten, die Hausarbeit als belastend empfinden, haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch nehmen, wohingegen dies nur sechs Prozent der Befragten tun, die Hausarbeit als nicht belastend empfinden. In dieser Hinsicht spielt auch der Faktor Zeit eine Rolle, da sich die Befragten durch die Unterstützung im Haushalt mehr Zeit für die Familie, für sich selbst und für berufliche Ziele erhoffen.

Zusammenfassend lässt sich folgendes Bild von typischen Nachfragern haushaltsnaher Dienstleistungen herausstellen:

- „Alleinstehend und in Paarhaushalten lebende Ältere. In diesen Haushalten sind

Haushaltshilfen zur Bewältigung des Alltags erforderlich, ihre Beschäftigung steht aber nicht im engen Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit und dem Einkommen der Haushaltsmitglieder.

- Paarhaushalte mit Kindern, in denen mehr als eine Person erwerbstätig ist. Diese

Haushalte verfügen über ein sehr hohes Einkommen, sind überwiegend akademisch gebildet und weisen lange Arbeitszeiten auf.

- Paarhaushalte ohne Kinder mit vergleichsweise hohem Einkommen“ (Enste/Hülskamp/Schäfer 2009, S. 31).

4.4 Hinderungsgründe für die Inanspruchnahme

Als Hinderungsgründe für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen lassen sich mentale Vorbehalte und monetäre Barrieren auf Seiten der privaten Haushalte sowie die Problematik der nicht legalen Beschäftigungsverhältnisse nennen.

Mentale Vorbehalte

Der Haushalt und die damit verbundenen Arbeiten werden wie schon in Kapitel 3.2 beschrieben gewöhnlich als Domäne des weiblichen Geschlechts verstanden.

Für viele Familien gilt der Haushalt als Aufgabe, die in Eigenarbeit erledigt wird und wobei nur selten Hilfe in Anspruch genommen wird. So möchten laut einer Befragung des DeltaInstituts, die im Auftrag des BMFSFJ durchgeführt wurde, 37 Prozent der befragten Frauen „nicht als schlechte Mutter und Hausfrau“ dastehen. Und jeweils 59 Prozent der befragten Frauen und Männer sind der Meinung „Mein Haushalt ist meine Privatsphäre. Da möchte ich keine fremden Leute haben“. Diese Einstellung spiegelt auch die Sicherheitsbedenken vieler Haushalte wider, da die Aufnahme einer fremden Person in die eigenen vier Wände ein großes Risiko in sich bergen kann (BMFSFSJ 2011, S. 20).

Darüber hinaus besteht in der deutschen Bevölkerung generell eine große Distanz gegenüber der Arbeitergeberrolle. „Man empfindet es als peinlich, Menschen für sich arbeiten zu lassen“ (Görner 2006, S. 15). Dies wird insbesondere für die Vergabe von Tätigkeiten empfunden, die einem selber unangenehm sind, wie beispielsweise Reinigungsarbeiten.

Eine weitere Ursache für die Nicht-Inanspruchnahme ist das so genannte Dienstmädchen- Syndrom, ein negativ behafteter Begriff, der impliziert, dass es hauptsächlich einem reichen und privilegierten Personenkreis zusteht eine Haushaltshilfe einzustellen. Denn einer anderen Befragung zufolge, die 1997 in Nordrhein-Westfalen durchgeführt wurde, halten 71 Prozent der Befragten den Einkauf von Dienstleistungen, die selber erledigt werden können, für nicht notwendig und 57 Prozent halten Dienstleistungen für Luxus. Außerdem wird unter `Dienstmädchen` häufig die Vorstellung einer mehr oder weniger ausgebeuteten Angestellten verbunden, da die Befragung auch zeigt, dass sich rund 50 Prozent der Befragten ungerne Arbeiten von anderen Personen erledigen lassen, die ihnen selber unangenehm sind (Thiessen 2004, S. 123). So stimmen 49 Prozent der Frauen und 48 Prozent der Männer bei der Befragung des Delta-Instituts dem Argument „Ich würde ein schlechtes Gewissen haben, eine Haushaltshilfe einzustellen, wenn ich die Tätigkeiten auch selbständig ausführen kann“ zu (BMFSFJ 2011, S. 20).

Dies wurde nicht immer so empfunden, wie ein Blick in die deutsche Geschichte belegt. So wurde der Haushalt auch in kleinbürgerlichen Familien noch in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts mithilfe von Personal bewältigt. Das Dienstpersonal der bürgerlichen Familien war damals - ähnlich wie heute - vorwiegend weiblich. Es handelte sich meistens um junge, ledige Frauen ab 14 Jahren, die bei ihren Arbeitgebern wohnten und in prekären Beschäftigungsverhältnissen arbeiteten (Kamphues 2009, S. 91). Im Laufe der Zeit verschwand das Dienstpersonalwesen und der Arbeitskräftemangel der 1950er und 1960er Jahre haben den Haushalt wieder zur „alleinigen Domäne der Hausfrau, seltener des Hausmannes, werden lassen“ (Görner 2006, S. 12). Auch die Verfügbarkeit arbeitssparender Geräte ab den 1970er Jahren hatte dahingehend einen großen Einfluss. Seitdem wurden die fehlenden Arbeitskräfte in privaten Haushalten eher durch den Einkauf von neuen technischen Geräten als durch Dienstleistungen ersetzt (Thiessen 2004, S. 122).

Schließlich spielt auch die mangelnde Zufriedenheit mit der Qualität eine zentrale Rolle. Obwohl Haushalte, die eine Hilfe beschäftigen, ihre Ansprüche beispielsweise hinsichtlich Sauberkeit zurückgesetzt haben, bewertet jeder zweite Haushalt die Qualität der geleisteten Arbeit als gering (BMFSFJ 2008, S. 10).

Finanzielle Barrieren

Ein weiterer Hinderungsgrund von Familien und privaten Haushalten für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen ist die finanzielle Situation. Die Zahlungsbereitschaft der Nachfrager und die Bereitstellungskosten der Anbieter solcher Dienste gehen hierbei weit auseinander. So vertreten 66 Prozent der Frauen und 56 Prozent der Männer einer Befragung des Delta-Instituts die Haltung, dass eine Haushaltshilfe zu teuer ist und sie sich die externe Unterstützung nicht leisten können (BMFSFJ 2011, S. 20).

„Da der private Haushalt zwischen Dienstleistungseinkauf und Eigenproduktion abwägen kann, fällt die Entscheidung in Abhängigkeit zum eigenen Erwerbseinkommen. Je größer die Differenz zwischen dem eigenen Einkommen und den Kosten für Dienstleistungen ist, desto höher steigt die Nachfrage nach haushaltsbezogenen Diensten“ (Thiessen 2004, S. 125). Dahinter steckt oftmals auch die Sorge, sich finanziell massiv einschränken und auf andere Güter sowie Annehmlichkeiten verzichten zu müssen, wenn haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch genommen werden.

Des Weiteren sind der Zeitaufwand und die Kosten für die Suche nach einer adäquaten Hilfe ein Grund für Familien keine Unterstützung in Anspruch zu nehmen. „Neben den Arbeitskosten einer Hilfe sind vor allem der Aufwand für Organisation, Bürokratie und […] Suche hartnäckige Gründe, die von den privaten Haushalten gegen eine Inanspruchnahme angeführt werden“ (BMFSFJ 2008, S. 9).

Nicht legale Beschäftigungsverhältnisse Im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen dominieren derzeitig die Minijobs. Die Gesetzesänderungen in den Jahren 2003 und 2006 (siehe Kapitel 2.3) führten zu einem enormen Anstieg der legalen Beschäftigungsverhältnisse im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen. So sind die legalen Beschäftigungsverhältnisse von Juni 2003 mit rund 28.000 Arbeitnehmern bis Dezember 2007 auf etwa 158.000 Arbeitnehmer angestiegen, es sind demnach fünfmal so viele. Allerdings ist nicht beurteilbar, in welchem Maße es sich um neu geschaffene Beschäftigungsverhältnisse handelt oder ob Schwarzarbeit legalisiert wurde. Demgegenüber konnte bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten kein nennenswerter Anstieg festgestellt werden. Hier stagniert die Anzahl im Bereich der privaten Haushalte bei 30.000 bis 40.000 (BMFSFJ 2008, S. 11). In dieser Hinsicht existiert eine große Diskrepanz zwischen der Zahl von Privathaushalten, die angeben, Arbeitgeber für Haushaltshilfen zu sein (ca. 4 Millionen) und der Zahl von tatsächlich sozialversicherungspflichtig angemeldeten Beschäftigten.

Folglich ist und bleibt Schwarzarbeit ein Problem. Der Anteil der nicht legalen Beschäftigungsverhältnisse im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen liegt bei 80 Prozent. Der Privathaushalt ist damit der Beschäftigungssektor mit dem höchsten Anteil ungeschützter, illegaler Beschäftigung. Hierbei spielt auch die große Anzahl osteuropäischer Arbeitskräfte im häuslichen Pflegebereich eine bedeutende Rolle. Ihre Zahl wird vom Deutschen Institut für angewandte Pflegeforschung auf über 100.000 geschätzt, wovon jedoch nur 2.000 sozialversicherungsrechtlich angestellt sind (Neuhaus/Isfort/Weidner 2009, S. 36).

Ursächlich hierfür ist, dass nicht legale Beschäftigung den Vorteil billiger Arbeitskräfte mit sich bringt. Nichtsdestotrotz hat Schwarzarbeit auch Nachteile, sowohl für die Anbieter als auch für die Nachfrager. So hat der Arbeitgeber zum Beispiel keinen Versicherungsschutz und muss im Falle eines Unfalls des haushaltsnahen Dienstleisters während der Arbeitszeit selber für den Schaden aufkommen. Zudem ist für den Arbeitgeber nicht gewährleistet, dass der Arbeitnehmer über gewisse Fähigkeiten und Kenntnisse verfügt und eine qualitativ hochwertige Arbeit leistet.

Die im Privathaushalt beschäftigte Person befindet sich wiederum auch in einer sehr unsicheren Situation, da sie keinen Kündigungsschutz oder einen Urlaubsanspruch hat und auch nicht darauf vertrauen kann, regelmäßig als Arbeitskraft eingesetzt zu werden und ein verlässliches Einkommen zu haben (BMFSFJ 2008, S. 12).

Das Problem des hohen Schwarzarbeitsanteils im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen liegt in den finanziellen Barrieren der privaten Haushalte begründet, wie oben bereits herausgestellt wurde. Derzeit besteht noch eine große Differenz zwischen der Zahlungsbereitschaft der Nachfrager und den realistischen Kosten für eine Arbeitsstunde.

Die privaten Haushalte zahlen ihren Haushaltshilfen in den meisten Fällen einen Stundenlohn von acht bis zehn Euro. Eine professionell arbeitende Dienstleistungsagentur verlangt dagegen für ihre Mitarbeiter einen Stundenlohn von bis zu 20 Euro, um Ausgaben für Sozialversicherung, Verwaltung sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer abdecken zu können.

4.5 Profil der Anbieter von haushaltsnahen Dienstleistungen

Zu den Anbietern von haushaltsnahen Dienstleistungen gehören öffentliche Institutionen, gemeinnützige Träger, Privatpersonen auch in ehrenamtlicher Tätigkeit sowie Dienstleistungsagenturen- und Unternehmen. Im Folgenden soll zunächst auf private Anbieter von haushaltsnahen Dienstleistungen eingegangen werden. Dienstleistungsagenturen werden separat in Kapitel 4.6 behandelt.

Sozioökonomische Merkmale der Anbieter

Die Analyse des Marktes auf der Grundlage des SOEP zeichnet anhand der sozioökonomischen Merkmale ein detailliertes Bild von der Anbieterseite. Ein wichtiger Punkt ist die Unterscheidung zwischen Erwerbstätigen im Haupterwerb sowie Erwerbstätigen im Nebenerwerb.

Bei den Privatpersonen, die haushaltsnahe Dienstleistungen anbieten, dominieren weibliche Arbeitskräfte. Von dem im Haupterwerb Erwerbstätigen sind knapp 70 Prozent Frauen, im Nebenerwerb sind es 58 Prozent. Frauen, die haushaltsnahe Dienstleistungen im Haupterwerb erbringen sind mit einem Durchschnittsalter von 46 Jahren deutlich älter als Erwerbstätige in anderen Berufen, während die Nebenerwerbstätigen mit einem mittleren Alter von 23 Jahren deutlich jünger als Erwerbstätige in anderen Berufen sind (Enste/Hülskamp/Schäfer 2009, S. 18).

Zudem ist die Beschäftigung im Privathaushalt eine Domäne für Migrantinnen. So wird vermutet, dass jede zweite erwerbslos gemeldete Migrantin im Privathaushalt beschäftigt ist (Thiessen 2004, S. 130). „Es handelt sich um Schülerinnen, Studentinnen, Ungelernte, Arbeitslose, Sozialhilfeempfängerinnen, in sehr vielen (wohl den meisten) Fällen um Ausländerinnen, auch um Asylbewerberinnen, seltener um Aussiedlerinnen“ (Bittner/Weinkopf 2001, S. 35).

Das durchschnittliche Haushaltseinkommen von Anbietern haushaltsnaher Dienstleistungen ist etwas niedriger als das von Erwerbstätigen in anderen Berufen. So kommen Haupterwerbstätige im Mittel auf ein Nettohaushaltseinkommen von 2.354 Euro und Nebenerwerbstätige auf 2.400 Euro, während Erwerbstätige in anderen Berufen 2.650 Euro erreichen. Allerdings muss beachtet werden, dass die Bruttoerwerbseinkommen der Anbieter viel weiter unter dem Durchschnitt liegen als die Nettohaushaltseinkommen, die sich nur wenig voneinander unterscheiden. Das liegt daran, dass die Haushalte von Anbietern meist über mehr als eine Einkommensquelle verfügen. Dabei spielen staatliche Transfers wie Arbeitslosengeld, Rente sowie Unterhaltsgeld und das Erwerbseinkommen von Ehepartnern eine herausragende Rolle (Enste/Hülskamp/Schäfer 2009, S. 24).

Zwei Drittel der weiblichen Beschäftigten im Privathaushalt lebt mit einem Partner zusammen. Viele von ihnen bevorzugen aufgrund von steuerrechtlichen Regelungen eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, auf 400-Euro-Basis (Minijob) bzw. auf 800-Euro-Basis (Midijob). Denn nach dem „Ehegattensplitting“ bei der Einkommensversteuerung ist die sogenannte `Hausfrauenehe` mit nur einem erwerbstätigen Partner günstiger. Demnach ist der Splittingvorteil am größten, wenn nur einer der Eheleute Einkommen erzielt und der Splittingvorteil sinkt, wenn der Nichterwerbstätige auch eine steuer- und sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmt. Vor diesem Hintergrund ist es insbesondere bei Tätigkeiten mit einer niedrigen Entlohnung und einer relativ geringen Zahl von Arbeitsstunden oftmals finanziell lukrativer, geringfügig oder schwarz tätig zu sein (Bittner/Weinkopf 2001, S. 46).

Es ist dahingehend zu beobachten, dass haushaltsnahe Dienstleistungen besonders oft von Frauen über 40 Jahren angeboten werden, die über ihren Ehemann krankenversichert sind, daher schwarz arbeiten um Sozialversicherungsbeiträge zu umgehen und einen Hinzuverdienst von mehr als 400 Euro im Monat anstreben (BMFSFJ 2008, S. 12).

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Privatpersonen, die haushaltsnahe Dienstleistungen anbieten, überwiegend weiblich und mittleren Alters sind, oftmals einen migrantischen Hintergrund haben und schwarz arbeitende Mini- oder Midijobber sind. Ihre Motive sind sowohl ökonomisch begründet als auch auf den Mangel von Arbeitsplätzen in anderen Arbeitsbereichen zurückzuführen.

Qualifikation der Anbieter

Die Arbeit im Haushalt hat das Image einer Tätigkeit, die jedermann respektive Frau unabhängig des Bildungsstatus ausüben kann. Daher werden haushaltsnahe Dienstleistungen in der Politik „oft als Reservoir für Einfacharbeiten betrachtet, das passend scheint, geringqualifizierte Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren“ (Enste/Hülskamp/Schäfer 2009, S. 6).

Für die Untersuchung der Qualifikation der Anbieter haushaltsnaher Dienstleistungen wurden dahingehend einerseits Daten zum Schulabschluss, dem beruflichen Bildungsabschluss sowie der Berufserfahrung herangezogen.

Demnach handelt es sich bei der Ausübung von haushaltsnahen Dienstleistungen um einen Beruf mit einem geringen fachlichen Anforderungsprofil, da es beispielsweise für eine Reinigungskraft unerheblich ist, ob sie einen fachfremden Abschluss oder gar keinen Schulabschluss hat. Entscheidend ist lediglich die Frage, ob die für die Tätigkeit erforderlichen Qualifikationen vorhanden sind und meist ist dafür nur eine Einarbeitung notwendig, eine Berufsausbildung oder eine akademische Bildung sind nicht von großer Bedeutung. Dahingehend weisen Haupterwerbstätige im Vergleich zu anderen Berufen höhere Anteile der unteren Qualifikationsstufen, das heißt keine abgeschlossene Berufsausbildung, auf. Bei den Nebenerwerbstätigen ist der Anteil der Personen ohne Berufsausbildung noch höher (Enste/Hülskamp/Schäfer 2009, S. 21).

Wie schon beschrieben, werden haushaltsnahe Dienstleistungen überwiegend von Frauen mit einem oftmals migrantischen Hintergrund angeboten. Diese Frauen können häufig keinerlei Ausbildung und Qualifikation vorweisen. Zudem kommen in diesen Fällen oft auch nicht oder wenig vorhandene Sprachkenntnisse zum Tragen.

Allerdings stellt auch eine Tätigkeit im privaten Haushalt gewisse Ansprüche an die Anbieter. So sollten zum einen eine hohe körperliche Belastbarkeit und zum anderen ökologische, hygienische und vor allem arbeitstechnische sowie ergonomische Kenntnisse vorhanden sein, um haushälterische Verrichtungen wie Reinigungsarbeiten über einen längeren Zeitraum ausführen zu können. „Typische Anforderungen sind darüber hinaus Flexibilität und Selbständigkeit, bezogen auf wechselnde Haushalte, dies bedeutet mehrere Einsatzorte an einem Tag, sowie verschiedene Arbeitsorte innerhalb eines Haushalts. Da der Haushalt sowohl Ort des Arbeitseinsatzes als auch Reproduktions- und Lebensraum der Kund/innen darstellt, erfordert die schwierige Balance von Nähe und Distanz eine hohe Soziale Qualifikation“ (Thiessen 2004, S. 142).

Insbesondere personenbezogene haushaltsnahe Dienstleistungen wie Kinderbetreuung und Seniorenpflege verlangen eine hohe Sozialkompetenz. Die Fähigkeit, sensibel mit anderen Menschen und ihren Bedürfnissen umgehen zu können sowie die Fähigkeit, eine geforderte Dienstleistung zuverlässig zu erbringen und die Privatsphäre und das Eigentum des Auftraggebers vertrauenswürdig zu behandeln, sollte also in jedem Fall bei den Anbietern gegeben sein (Enste/Hülskamp/Schäfer 2009, S. 7).

Arbeitsbedingungen

Wie angesichts der starken Verbreitung geringfügiger Beschäftigung im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen zu erwarten, ist die durchschnittliche Arbeitszeit hierbei geringer als in anderen Berufen. Demzufolge ergibt sich im Haupterwerb ein Mittel von 30 Stunden und im Nebenerwerb ein Mittel von 21 Stunden in der Woche. Der Analyse von SOEP zufolge, wünscht sich je ein Drittel der Erwerbstätigen eine Verlängerung bzw. Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit und ein weiteres Drittel ist mit der tatsächlichen Arbeitszeit zufrieden.

Die Bruttomonatslöhne der Erwerbstätigen in haushaltsnahen Dienstleistungen sind nur rund halb so hoch wie in anderen Berufen. Demnach verdienen Haupterwerbstätige mit einem Bruttostundenlohn von 8,65 Euro circa 1.250 Euro monatlich, während der Bruttomonatslohn in anderen Berufen 13,03 Euro beträgt und zu einem monatlichen Einkommen von 2.200 Euro führt. Dies kann zum einen auf humankapitalrelevante Einflussfaktoren wie vorhandener Qualifikation und Berufserfahrung sowie zum anderen auf die schon beschriebene geringe durchschnittliche Arbeitszeit zurückgeführt werden. Außerdem liegt die Zahlungsbereitschaft bei den Nachfragern zumeist auch nicht sehr hoch, wie in Kapitel 4.4 herausgestellt wurde.

Neben Arbeitszeit und Verdienstmöglichkeiten gibt es auch Unterschiede zu anderen Berufen im Hinblick auf die durchschnittliche Betriebszugehörigkeitsdauer in haushaltsnahen Dienstleistungen. Diese beträgt bei Haupterwerbstätigen 7,3 Jahre und bei Nebenerwerbstätigen 4,3 Jahre, in allen Berufen beträgt der Durchschnitt dagegen 10,9 bzw. 7,7 Jahre (Enste/Hülskamp/Schäfer 2009, S. 20ff).

4.6 Dienstleistungsagenturen

Neben den privaten Dienstleistern gibt es auf der Anbieterseite derzeit ca. 122 Dienstleistungsagenturen mit etwa 2.200 Beschäftigten in Deutschland. Diese Dienstleistungsagenturen sind entweder als Vermittler von selbständig arbeitenden Kräften oder selber als Arbeitgeber tätig. Die Agenturen bieten ein umfassendes Dienstleistungsspektrum an, das sowohl die sachbezogenen als auch die personenbezogenen haushaltsnahen Dienstleistungen mit einbezieht und von der Gartenarbeit über die Betreuung von Senioren bis hin zum Bügelservice reicht (BMFSFJ 2008, S. 13).

Der Aufgabenbereich von Dienstleistungsagenturen ist vielfältig. Zu den Aufgaben gehören unter anderem Personalauswahl- und Betreuung, Einsatzplanung, Akquisition von Aufträgen, Kundenbetreuung, Reklamationsbearbeitung, Rechnungsstellung und Qualifizierung der Beschäftigten (Bittner/Weinkopf 2001, S. 52).

Die zentrale Zielsetzung von Dienstleistungsagenturen besteht darin, reguläre Arbeitsplätze zu schaffen. Dies soll durch eine besondere Arbeitsorganisation und durch eine stärkere Professionalisierung erreicht werden.

Um die verschiedenen Dienstleistungen erbringen zu können, müssen Dienstleistungsagenturen mehrere Dienstleister beschäftigen, die sowohl von ihren zeitlichen Kapazitäten, ihren Qualifikationen als auch von ihren persönlichen Voraussetzungen, zum Beispiel keine Hundeallergie, geeignet sind.

Die Dienstleister sind in der Regel voll sozialversicherungspflichtig in den Agenturen angestellt, wobei je nach Auftragslage und Wunsch der Beschäftigten entweder Vollzeit- oder Teilzeitverträge abgeschlossen werden. Die Arbeitseinsätze erfolgen regelmäßig im Laufe einer Woche in mehreren Haushalten zu unterschiedlichen Zeiten.

Da die Anforderungen der Kundenhaushalte an die Dienstleistungsqualität meist sehr hoch sind, spielt die Qualifikation der Arbeitskräfte in den Agenturen eine große Rolle. Um dies zu gewährleisten, werden oft berufsbegleitende Schulungen und/oder vorgeschaltete Qualifizierungsmaßnahmen für die Dienstleister angeboten (Bittner/Weinkopf 2001, S. 52).

Die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen über eine Dienstleistungsagentur kann sowohl für die Privathaushalte als auch für die Dienstleister Vorteile mit sich bringen.

Die Vorteile für die Privathaushalte können sein:

- verlässliche Qualitätsstandards der Dienstleistungsagenturen
- Hilfe bei kurzfristigem oder einmaligem Bedarf
- Vertretung bei Urlaub oder Krankheit
- sie können Wünsche formulieren und müssen nicht selbst suchen
- bessere Vertrauensbasis als bei einer allein arbeitenden Person

Die Vorteile für die Dienstleister können sein:

- sie erhalten Qualifikation und Schulung
- sie können abwechslungsreiche Tätigkeiten ausführen
- sie haben ein verlässliches, regelmäßiges Einkommen und
- sie haben Urlaubsanspruch und sind bei Krankheit oder Unfall abgesichert (BMFSFJ 2008, S. 13).

5 Der Privathaushalt als Markt für transnationale Arbeitnehmerinnen

Im folgenden Kapitel wird herausgestellt, wie der Privathaushalt als Markt für transnationale Arbeitnehmerinnen im haushaltsnahen Dienstleistungsbereich fungiert, wie diese Arbeitsverhältnisse ausgestaltet sind und welche Schwierigkeiten damit einhergehen.

5.1 Transnationalismus/Transnationale Arbeitsmigration

Der Begriff ´Transnationalismus´ (lat. Trans „durch“/“hinüber“) ist im Zuge der Globalisierung entstanden. Mit diesem relativ jungen Begriff werden in der Soziologie und deren Nachbardisziplinen Phänomene bezeichnet, die aus sozialen Interaktionen von nichtstaatlichen Akteuren über Grenzen von Nationalstaaten hinweg resultieren (Pries 2011, S. 8).

In diesem Zusammenhang hat sich zudem der Begriff `Transnationale Migration` herausgebildet, der die regelmäßige Wanderung einer Person zwischen zwei oder mehreren Orten als genuinen Bestandteil des kontinuierlichen Lebenslaufs beschreibt. Transnationale Migranten sind demnach Immigranten, die das Land ihrer Herkunft und das Land ihrer Niederlassung „durch die Unterhaltung vielfältiger grenzüberschreitender familiärer, ökonomischer, sozialer, organisatorischer, religiöser und politischer Beziehungen miteinander verbinden“ (Karakayali 2010, S. 24).

Transnationale Migration kann demnach als Teilprozess der Globalisierung verstanden werden, da sich nicht nur die Waren- und Kapitalströme zwischen Ländern und Weltregionen intensiviert haben, sondern auch die räumliche Mobilität von Menschen seit längerem stetig zunimmt (Pries 2011, S.8). So bewegen Menschen sich aufgrund von Urlaubs-, Arbeits- oder Ausbildungsaufenthalten zwischen mehreren Ländern und pendeln hin und her. Viele von ihnen nutzen ihre Mobilität als Ressource - meist zur Verbesserung der ökonomischen Lage - und das Wandern wird zur vorherrschenden Lebensweise. Sie suchen beispielsweise den Arbeitsort flexibel und variabel auf, geben dabei ihren Herkunftsort als Familien- und Wohnort aber nicht auf. Dadurch gestalten sie ihr Leben gleichzeitig an verschiedenen Orten und schaffen es, soziale Beziehungen sowohl an ihrem Heimatort als auch an ihrem Arbeitsort aufzubauen und miteinander zu verflechten. Daher werden diese Personen auch Pendelmigranten genannt (Neuhaus/Isfort/Weidner 2009, S. 33).

Transnationale Migration bzw. Pendelmigration ist kein neues Phänomen, allerdings lässt sich eine quantitative Zunahme dieser Migrationsform durch die Erleichterung im Bereich des Telekommunikations- und Transportwesens verzeichnen. Auch das Aufrechterhalten der sozialen Strukturen wurde signifikant durch neuere Kommunikationsmittel wie Mobiltelefone, Internet sowie Skype möglich bzw. erleichtert (Karakayali 2010, S. 30).

Transnationale Migration aus der Genderperspektive Lange Zeit waren es vor allem Männer, die als transnationale Migranten bekannt waren und im Zentrum der Migrationsforschung standen. Frauen wurden vor allem in ihrer Rolle als nachziehende Ehefrauen und Töchter wahrgenommen. Seit einigen Jahren steigt der weltweite Anteil transmigrierender Frauen jedoch stetig an und hat mit geschätzten 191 Millionen Migrantinnen den Männeranteil inzwischen überholt. Die transnationale Migration von Frauen zu Arbeitszwecken bezieht sich vorrangig auf drei Tätigkeitsfelder: Die Haushaltsarbeit, die Gastronomie und die Unterhaltungsindustrie bzw. die Prostitution, wovon die Haushaltsarbeit mittlerweile den weltweit wichtigsten Sektor darstellt (Lutz 2008, S. 30).

Da wie schon vorhergehend beschrieben, Haushaltsarbeit überwiegend als weibliche Zuständigkeit aufgefasst wird, stellt sie dahingehend insbesondere eine Ressource für Migrantinnen dar, die diese Tätigkeiten ausführen müssen, weil ihnen andere Arbeitsfelder verschlossen bleiben. Dieser Umstand wird in der Forschung als Ethnisierung der Haushaltsarbeit beschrieben. Gleichermaßen werden auch die Frauen selber ethnisiert, da sie zunehmend auf die Ausführung traditionell als weiblich angesehener Tätigkeiten festgelegt werden (Schmidt 2006, S. 16). Dadurch vollzieht sich vergleichbar mit der Feminisierung anderer Arbeitsbereiche eine Analogiebildung zwischen dem Geschlecht der Arbeit und dem Geschlecht der Arbeitenden (Lutz 2008, S. 30).

Die Mehrzahl der Transmigrantinnen ist mittleren Alters, sodass sie oftmals bereits eine Familie gegründet haben, die sie für bestimmte Zeitspannen verlassen müssen. Dadurch entstehen zunehmend transnationale Haushalte und transnationale Mutterschaften (Lutz 2008, S. 32). Transnationale Mütter stehen vor einer besonderen Herausforderung, „weil sie mehrere Haushalte, die in denen sie arbeiten und denjenigen, den sie zurückgelassen haben, mental verbinden (müssen) und über große Distanzen hinweg Nähe und Intimität herzustellen in der Lage sein müssen“ (Kamphues 2009, S. 98).

Die geographische Trennung zur Familie führt einerseits zu familiären Arrangements, bei denen zumeist andere weibliche Familienmitglieder die Verantwortung für den Haushalt und die Kinder der Transmigrantinnen übernehmen. Andererseits ändert sich die Beziehungsform zwischen Müttern und Kindern, da Studien zeigen, wie Mütter auch über weite Distanzen hinweg ihre Mutterrolle erfüllen, indem sie wichtige Erziehungsarbeit über das Telefon und/oder das Internet leisten sowie durch regelmäßige Geldüberweisungen die materielle Ausstattung der Kinder unterstützen. Zudem drücken die Mütter ihre Liebe häufig in Sachgeschenken aus. Diese Beziehungsformen werden auch als ´warenförmige Mutterschaft´ bezeichnet (Karakayali 2010, S. 39).

Zu den Motivationen von Transmigrantinnen gehören in erster Linie ökonomische Erwartungen, da viele versuchen, der Arbeitslosigkeit zuhause zu entgehen. Zudem hoffen viele Frauen, dass sie sich aufgrund des Preisgefälles zwischen Deutschland und ihrem Heimatland nach relativ kurzer Zeit mit einem für ihren Landesstandard hohen Lohn einen besseren Lebensstandard realisieren können. Andere Motivationen sind familiär bedingt. Die Transmigration gibt den Frauen die Möglichkeit, vor einem gewalttätigen oder suchtkranken Ehemann zu fliehen und ausreichend Geld zu verdienen, um finanziell unabhängig zu sein (Schmidt 2006, S. 19).

Im Folgenden wird vor allem der Aspekt der transnationalen Pendelmigration von osteuropäischen Frauen beleuchtet, die als Pflegekräfte in deutschen Privathaushalten beschäftigt sind. Sie leben meistens als sogenannte ´live-ins´ in den Haushalten, in denen sie arbeiten und können so eine 24-Stunden-Betreuung anbieten. Diese besondere Form der Pendelmigration im Bereich der Pflege ist sehr beliebt und wird häufig nachgefragt, da eine Betreuung der pflegebedürftigen Familienmitglieder rund um die Uhr gewährleistet ist und die Angehörigen dementsprechend stark entlastet werden.

Für die transnationalen Arbeitnehmerinnen ist es wiederum eine gute Möglichkeit, viel Geld zu verdienen, da sie - obwohl sie in Deutschland nicht in ihrem erlernten Beruf arbeiten - meistens mehr verdienen als in ihrem Heimatland.

5.2 Organisation des transnationalen Arbeitsverhältnisses

Es gibt vier unterschiedliche Wege für Transmigrantinnen, Arbeit in Deutschland zu finden:

1. die irreguläre Migration, 2. die Vermittlung über die Agentur für Arbeit, 3. die Anmeldung eines Gewerbes als Selbständige und 4. die Vermittlung über eine Agentur.

Als einfachste Möglichkeit gilt die irreguläre Migration. Die irreguläre Migration erfolgt meist durch die Einreise per Touristenvisum ohne Arbeitserlaubnis. Entweder überziehen die Migrantinnen ihren erlaubten Aufenthalt von 90 Tagen oder sie pendeln regelmäßig nach Ablauf der Zeit zwischen Deutschland und dem Herkunftsland, um das Touristenvisum zu erneuern. Diese irregulären Arbeitsaufenthalte können in Eigenregie oder durch private Vermittler organisiert werden, die sich auf die Vermittlung von osteuropäischen Arbeitnehmerinnen nach Deutschland spezialisiert haben und anteilig eine Provision für die Vermittlung einfordern. In dieser Hinsicht hat sich ein reger Tauschhandel entwickelt, da zum einen die Telefonnummern der Vermittler unter Angehörigen von Pflegebedürftigen weitergegeben werden und zum anderen werden die Telefonnummern von Privathaushalten mit möglichen Arbeitgebern von Migrantinnen an andere Interessentinnen verkauft (Schmidt 2006, S. 17).

Eine Möglichkeit für Migrantinnen, regulär als Haushaltshilfe beschäftigt zu werden, bietet eine Vermittlung durch die Agentur für Arbeit in Kooperation mit den Arbeitsverwaltungen in den Herkunftsländern. Diese Art der Vermittlung gilt nur für Arbeitnehmer aus den EU- Mitgliedstaaten. Die Vermittlung erfolgt über die Zentrale Arbeitsvermittlung (ZAV) in Bonn, die Privathaushalte mit Pflegebedürftigen der Pflegestufen I bis III bei der Suche und Auswahl geeigneter Hilfskräfte für die Betreuung der Familienmitglieder unterstützt. Dadurch wird es ausländischen Arbeitnehmerinnen ermöglicht, für drei Jahre legal in Deutschland zu arbeiten. Die so vermittelten Haushaltshilfen sind sozialversicherungs- und steuerpflichtig beschäftigt und die Entlohnung richtet sich nach den tariflichen oder ortsüblichen Bedingungen. In den drei Jahren ihrer Beschäftigung können sie ihren Arbeitsplatz wechseln oder sich im Tausch mit einer Kollegin eine Arbeitsstelle teilen. Zudem können sie nach einem Jahr ununterbrochener Tätigkeit im Haushalt eine unbefristete Arbeitserlaubnis EU beantragen, sodass sie nicht mehr auf eine Arbeit im Privathaushalt beschränkt sind (vgl. Bundesagentur für Arbeit).

Seit der EU-Osterweiterung und der damit verbundenen Einführung der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit zum 1.

[...]

Fin de l'extrait de 160 pages

Résumé des informations

Titre
Haushaltsnahe Dienstleistungen als Sektor für transnationale Arbeitnehmerinnen
Sous-titre
Interviews mit irregulär beschäftigten Pflegekräften aus Osteuropa und ihren Arbeitgebern
Université
Justus-Liebig-University Giessen
Auteur
Année
2012
Pages
160
N° de catalogue
V312508
ISBN (ebook)
9783668120921
ISBN (Livre)
9783668120938
Taille d'un fichier
1593 KB
Langue
allemand
Mots clés
Pflege, Dienstleistung
Citation du texte
Theresa Maas (Auteur), 2012, Haushaltsnahe Dienstleistungen als Sektor für transnationale Arbeitnehmerinnen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/312508

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