Eine unternehmensethische Entscheidungsfindung für das Problem nicht gezahlter Heimentgelte anhand eines Fallbeispiels


Trabajo de Seminario, 2004

21 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhaltsangabe

1. Einleitung
1.1. Einführung in die Thematik
1.2. Aufbau der Arbeit und Literaturauswahl

2. Fallbeispiel

3. ethische Konflikte

4. Theorieansätze
4.1. Deontologie nach Kant
4.2. Teleologie
4.3. Zusammenfassung

5. Verantwortungsethik nach Hans Jonas und Marianne Arndt
5.1. Prinzip der Achtung vor dem Wert des Lebens
5.2. Prinzip das Guten und Richtigen
5.3. Prinzip der Gerechtigkeit und Fairness
5.4. Prinzip der Wahrheit und Ehrlichkeit
5.5. Prinzip der individuellen Freiheit und Selbstbestimmung

6. Entscheidungsfindungsmodell nach Beese
6.1. 1. Schritt - Benennen
6.2. 2. Schritt - Beschreiben
6.3. 3. Schritt - Bewerten
6.3.1. Bewertung nach den ethischen Prinzipien nach Arndt
6.3.2. Würdigung interpersonaler Verfahrensmerkmale
6.4. 4. Schritt - Entscheiden

7. Fazit und Ausblick

Literaturverweise

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Selbständigkeitserklärung

1. Einleitung

1.1. Einführung in die Thematik

Die Einrichtungen des Gesundheitswesens leben in einem dynamischen Umfeld. Der zunehmende Wettbewerbs- und Kostendruck erfordert einen grundlegenden Wandel in Strukturen und Politik. Aufgrund der neuen Wettbewerbssituation entstehen auch im Gesundheitswesen hohe Ansprüche von Seiten der Kunden. Der Ausrichtung auf den Kunden und der Qualität steht jedoch eine massive ökonomische Kostenbetrachtung gegenüber. Dieses führt dazu, dass Führungskräfte im Gesundheitswesen täglich in Situationen geraten, die einen großen ethischen Konflikt aufweisen. So ist es nicht verwunderlich, dass besonders im Gesundheitswesen die Diskussion um “Ethik in Unternehmen“ auflebt.

In dieser Arbeit soll an einem frei erfundenen Fallbeispiel aus dem Gesundheitswesen ein unternehmensethischer Entscheidungsfindungsprozess bearbeitet werden. Es wird eine privat geführte Seniorenresidenz dargestellt, in der die Führungskraft über den Verbleib eines Bewohners, der die Heimkosten nicht mehr finanzieren kann, entscheiden muss. Für diese Thematik entschieden sich die Autoren, da Pflegemanager in der Zukunft aufgrund des demographischen Wandels mit erhöhter Pflegebedürftigkeit[1] aber auch mit einer zunehmenden Altersarmut[2] konfrontiert werden. Die benötigten Pflegeleistungen können längst nicht mehr nur durch die Pflegekassen und Sozialämter finanziell abgedeckt werden.

1.2. Aufbau der Arbeit und Literaturauswahl

In Kapitel 2 dieser Arbeit werden das Fallbeispiel und die Problemstellung dargestellt. Dazu werden im 3. Kapitel ethische Fragestellungen, die sich aus der Situation stellen, verfasst. Lösungsansätze dazu ergeben sich aus dem Kontext der Arbeit. Um zu einer ethischen Entscheidungsfindung zu gelangen, erfolgt die Betrachtung des Fallkonstruktes aus der Metaebene. Daher erfolgt die Bearbeitung des Fallbeispieles in Kapitel 4 mittels zwei verschiedener Theorieansätze und im 5. Kapitel anhand der ethischen Prinzipien der Verantwortungsethik nach Arndt. In Kapitel 6 findet ein Entscheidungsfindungsmodell Anwendung.

Es kann in der Arbeit nicht auf alle möglichen ethischen Fragenstellungen konkret eingegangen werden, da dies den Rahmen der Arbeit übersteigen würde.

Bei der Sichtung geeigneter Literatur für diese Thematik stießen die Autoren auf eine große Auswahl an Büchern, die sich mit der Wirtschaftsethik in Industrie und Dienstleistungsgewerbe befassen. Für Unternehmensethik im Bereich der Pflege konnte nur im begrenzten Rahmen Literatur ermittelt werden. Dies lässt vermuten, dass diese Thematik in der Pflege bisher wenig Beachtung fand. Für diese Arbeit besonders geeignet erschienen den Autoren die Bücher: „Ethik Denken“ von M. Arndt; „Pflegemanagement zwischen Ethik und Ökonomie“ von O. Dibelius und M. Arndt; „Ethik im Pflegealltag“ von M. Großklaus–Seidel sowie einigen weiteren ergänzenden Werken.

2. Fallbeispiel

In der Kleinstadt X in Brandenburg befinden sich zwei stationäre Pflegeeinrichtungen. Eine dieser Einrichtungen ist die Seniorenresidenz “Am Waldesruh“. Sie verfügt über 40 schöne große Einzelzimmer und einem vielfältigen Serviceangebot wie z. B. Friseur und Massage. Die Seniorenresidenz gehört zu einer gehobenen Klasse von Pflegeheimen. Die Heimentgelte sind daher auch überdurchschnittlich hoch. Die Trägerschaft befindet sich in privater Hand. Die Leitung obliegt dem Geschäftsführer Herrn D und der Pflegedienstleitung Diplom-Pflegewirtin Frau M. Das zweite Pflegeheim im Ort “Pension Sonnenschein“ ist größer und verfügt über eine Aufnahmekapazität von 180 Pflegeplätzen. Dieses Pflegeheim ist nicht so komfortabel ausgestattet und verfügt nur über 2- und 3-Bettzimmer. Die Kosten für einen Heimplatz entsprechen dem bundesdeutschen Durchschnitt. Aufgrund der hohen Aufnahmekapazität besteht für die “Pension Sonnenschein“ keine Warteliste.

Herr Y bewohnt seit einigen Jahren ein Einzelzimmer in der Seniorenresidenz “Am Waldesruh“. Die Kosten für seinen Heimaufenthalt betragen monatlich 4.000 €. Zur Finanzierung seines Heimaufenthaltes bekommt Herr Y monatlich 1.400 € von der Pflegekasse. Seine Rente beträgt 600 € im Monat. Die verbleibenden 2.000 € monatlich hat Herr Y von seinen privaten Ersparnissen finanziert. Seit 6 Monaten sind jedoch die privaten Ersparnisse des Herrn Y aufgebraucht und er ist nicht mehr in der Lage, die Kosten für seinen Heimaufenthalt zu tragen. Das Sozialamt lehnt eine Übernahme der Kosten ab, da Herr Y einen gut situierten Sohn hat und verweißt auf dessen Zahlungspflicht. Der Geschäftsführer versuchte bereits mehrfach den Sohn des Herrn Y zu kontaktieren. Er erhielt jedoch nur die Information, dass dieser für längere Zeit im Ausland lebt und nicht erreichbar ist.

Bis jetzt wurde der offene Fehlbetrag in Höhe von 12.000 € von der Einrichtung gestundet. Der Geschäftsführer kann die erheblichen finanziellen Einbußen durch den Herrn Y jedoch nicht mehr tolerieren, da er darin ein Existenzrisiko für die Seniorenresidenz sieht.

Da für die Seniorenresidenz eine lange Warteliste mit genügend finanzkräftigen Selbstzahlern existiert, möchte er, dass Herrn Y gekündigt wird, um eine zahlungskräftige Person aufzunehmen. Er konfrontiert damit die Pflegedienstleitung Frau M. Frau M sieht sich hier einem ethischen Konflikt gegenüber. Für Frau M stellt sich die Frage, ob es ethisch zu vertreten ist, einem Bewohner zu kündigen, der die Heimkosten nicht aufbringen kann, und dafür einen neuen zahlungskräftigen Bewohner aufzunehmen, um den wirtschaftlichen Fortbestand der Seniorenresidenz sicherzustellen.

Sie bittet sich Bedenkzeit für eine unternehmensethische Entscheidungsfindung aus.

3. ethische Konflikte

Die folgenden ethischen Fragestellungen sind aus der Metaebene gestellt, wodurch objektiver auf die ethische Problematik eingegangen werden kann.

- 1. Kann eine Bewohner-Kündigung zur Sicherung des unternehmerischen Fortbestandes eines Heimes vertretbar sein?
- 2. Hat der Heimträger eine gesellschaftliche Verantwortung für seine Bewohner?
- 3. In welchem Verhältnis stehen betriebswirtschaftliche Eigenverantwortung für die Einrichtung und gesellschaftliche Verantwortung für die Bewohner?
- 4. Welche ethischen Prinzipien wären für einen Konflikt zwischen Eigenverantwortung und gesellschaftlicher Verantwortung anwendbar?
- 5. Welche Kriterien können an Bewohner angesetzt werden, die bestehenden Plätze der Seniorenresidenz zu verteilen?
- 6. Ist es gerechtfertigt, die Anforderungen an einen Bewohner niedriger anzusetzen, als an alle anderen Bewohner?
- 7. Ist es gerechtfertigt, die Interessen der Mitarbeiter ins Verhältnis zu den Interessen einzelner Bewohner zu setzen?

4. Theorieansätze

Als erstes soll das Fallbeispiel in Bezug auf die Theorieansätze der Deontologie nach Kant und der Teleologie überprüft werden. Diese sollen dafür kurz vorgestellt werden.

4.1. Deontologie nach Kant

Als Deontologie[3] wird die so genannte Pflichtenethik bezeichnet, welche sich an „Pflichten und Gesetzmäßigkeiten ausrichtet“.[4] Es werden Normen für ein Verhalten vorgegeben. Dadurch bezeichnet man diese Ethik auch als normative Ethik.[5]

Einer der Vertreter der Pflichtenethik ist der deutsche Philosoph Immanuel Kant (1724‑1804). Er ging von dem Prinzip aus, dass ein „gutes Leben“ nur verwirklicht werden kann, wenn ein moralisches Prinzip gefunden wird, das für alle Menschen bindend ist.[6] Kant baut seine Definition der Pflichtenethik auf der Würde des Menschen auf und zielt auf eine „freie“ und „verstandesmäßig gelenkte Entscheidungsfreiheit“ des Menschen.[7] Mit der Darstellung des „Prinzips des Kategorischen Imperativ“[8] beschreibt er drei Eigenschaften, auf welche moralische Handlungen begründet werden sollen.

Als erstes soll der Mensch so handeln, dass das Tun von allen anderen als vorbildlich und nachahmenswert angesehen werden kann. In Verbindung mit der “Goldenen Regel“[9] soll man aus seinem Verhalten Regeln und Gesetze ableiten können. Was man tut, sollen auch andere tun dürfen.[10]

Als zweites soll niemand sich selbst und andere Menschen nur als Mittel benutzen dürfen, ein bestimmtes Ziel zu erreichen.[11]

Abschließend sollen kategorische und moralische Handlungsvorgaben immer bindend und verpflichten sein. Andere Motive, wie praktische oder ökonomische Intentionen, sollten in den Hintergrund treten. Die moralische Handlung soll also von den Folgen und Konsequenzen abgekoppelt werden.[12] Die Begründung einer Handlung soll allein durch die reine Vernunft erfolgen und frei von allen äußeren Vorgaben sein.[13]

[...]


[1] Vgl. 4. Altenbericht, S.18 ff., http://www.dip.bundestag.de/btd/14/088/1408822.pdf

[2] Vgl. http:// www. faz.net, 2004

[3] gr. deon, Pflicht, oder dei, man soll, man muss

[4] Arndt, M.: Ethik denken, Stuttgart: 1996, S.31

[5] vgl. Arndt, M., 1996, a.a.O., S.18

[6] vgl. Arndt, M., 1996, a.a.O., S.31

[7] vgl. ebd.

[8] lat. categorius, unbedingt gültig, widerspruchslos, und lat. imperare, befehlen (vgl. Arndt, M., 1996, a.a.O, S.31)

[9] ‚Goldene Regel’: ‚Was du nicht willst, das man dir zu’, das füg’ auch keinem anderen zu’, in Abwandlung von Mt. 7,11 (vgl. Arndt, M.: Theoretische Argumentationslinien in der Ethik. Eine Einführung, In: Arndt, M./ Dibelius, O. (Hrsg.): Pflegemanagement zwischen Ethik und Ökonomie, Hannover: Schlütersche, 2003, S.18)

[10] vgl. Arndt, 1996, a.a.O., S.31

[11] ‚Handle so, dass du die Menschen sowohl in deiner Person als in der Person eines jeden anderen jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchest.’ (Kant, I.: Grundlagen zur Metaphysik, Reclam: Stuttgart 1991, Zit. nach Arndt, M., 1996, a.a.O., S. 31)

[12] vgl. Arndt, M., 1996, a.a.O., S.32

[13] vgl. Dietzfelbinger, D.: Aller Anfang ist leicht, München: 2000, S.52

Final del extracto de 21 páginas

Detalles

Título
Eine unternehmensethische Entscheidungsfindung für das Problem nicht gezahlter Heimentgelte anhand eines Fallbeispiels
Universidad
Protestant University of Applied Sciences Berlin  (Fachbereich Pflegemanagement)
Curso
Seminar Unternehmensethik
Calificación
1,0
Autores
Año
2004
Páginas
21
No. de catálogo
V31259
ISBN (Ebook)
9783638323192
Tamaño de fichero
553 KB
Idioma
Alemán
Notas
In dieser Arbeit wird an einem Fallbeispiel aus dem Gesundheitswesen eine unternehmensethische Entscheidung bearbeitet. Es wird eine private Seniorenresidenz dargestellt, in der die Führungskraft über den Verbleib eines Bewohners, der die Heimkosten nicht mehr finanzieren kann, entscheiden muss. Das Fallbeispiel wird aus der Metaebene analysiert und anhand der allg. ethischen Theorieansätze, der ethischen Prinzipien der Verantwortungsethik und dem Entscheidungsmodell von Beese bearbeitet.
Palabras clave
Eine, Entscheidungsfindung, Problem, Heimentgelte, Fallbeispiels, Seminar, Unternehmensethik
Citar trabajo
Matthias Schmidt (Autor)Cornelia Beckert (Autor), 2004, Eine unternehmensethische Entscheidungsfindung für das Problem nicht gezahlter Heimentgelte anhand eines Fallbeispiels, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/31259

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